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DE20213083U1 - Zahnbürste mit einem Handgriff und einem länglichen Borstenfeld - Google Patents

Zahnbürste mit einem Handgriff und einem länglichen Borstenfeld

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DE20213083U1
DE20213083U1 DE20213083U DE20213083U DE20213083U1 DE 20213083 U1 DE20213083 U1 DE 20213083U1 DE 20213083 U DE20213083 U DE 20213083U DE 20213083 U DE20213083 U DE 20213083U DE 20213083 U1 DE20213083 U1 DE 20213083U1
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DE
Germany
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bristle bundles
bristle
bundles
elongated
cross
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DE20213083U
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English (en)
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F A Rueb Holding GmbH
Original Assignee
F A Rueb Holding GmbH
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Publication date
Application filed by F A Rueb Holding GmbH filed Critical F A Rueb Holding GmbH
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/04Arranged like in or for toothbrushes
    • A46B9/045Arranged like in or for toothbrushes specially adapted for cleaning a plurality of tooth surfaces simultaneously
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B2200/00Brushes characterized by their functions, uses or applications
    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1066Toothbrush for cleaning the teeth or dentures

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Brushes (AREA)

Description

Zahnbürste mit einem Handgriff und einem länglichen Borstenfeld
Die Erfindung betrifft eine Zahnbürste mit einem Handgriff und mit einem Bürstenkopf, der eine etwa in Richtung des Hangiffs orientiertes längliches Borstenfeld mit mehreren Borstenbündeln aufweist, wobei zumindest bei einem Teil der Borstenbündel deren Querschnitt von einem Kreis abweicht und wobei zumindest
' einzelne Borstenbündel an ihrem Nutzungsende dadurch abgeschrägt sind, dass die Borsten gegenüber dem Bürstenkörper unterschiedlich weit hoch stehen.
Zahnbürsten mit strukturierter Nutzungs-Oberfläche des Borstenfeldes sind in vielfältiger Form bekannt. Dabei wird häufig eine möglichst effektive Reinigung der Interdental-Zwischenräume und auch der Zahnoberflächen dadurch angestrebt, dass die Borstenbündel in ihrem Querschnitt quer zur Längserstreckung eine längere Abmessung haben (DE 298 23 590 U1 ) . Man verspricht sich davon, dass solche relativ schmalen, aber langen Borstenbündel in die Interdentalzwischenräume
eintreten und dort eine gute Reinigungswirkung haben. Dabei wird jedoch die übrige Zahnoberfläche „vernachlässigt".
Ferner sind derartige Zahnbürsten - auch aus DE 298 23 590 U1 bekannt, bei denen die Borstenbündel unterschiedlich land und/oder an den Nutzungsenden derart abgeschrägt sind, dass von der Seite gesehen eine wellen- oder zickzackförmige Kontur gebildet ist. Die gegenüber dem Bürstenkörper höherstehenden Borsten solcher Borstenbündel sollen in die Interdentalzwischenräume eindringen, während die Nachbarbereiche die Zahnoberflächen beaufschlagen. Dazu müssten aber die Abmessungen jeweils genau stimmen, was schon aufgrund der unterschiedlichen Zahngrößen der Benutzer gar nicht möglich ist. Somit kann es passieren, dass die Zahnflächen mit den höherstehenden Borsten beaufschlagt werden und die Interdentalzwischenräume gar nicht oder völlig unzureichend geputzt werden.
Es besteht deshalb die Aufgabe, eine Zahnbürste der eingangs genannten Art zuschaffen, mit der die Möglichkeit verbessert ist, die Interdentalzwischenräume und die Zahnoberflächen ' gründlich reinigen zu können.
Zur Lösung dieser scheinbar widersprüchlichen Aufgabe ist die eingangs definierte Zahnbürste dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Borstenbündel des Borstenfeldes eine längliche Querschnittsform hat, deren größere Abmessung in Richtung der Längserstreckung der Zahnbürste und ihres Borstenfeldes angeordnet ist, und dass wenigstens zwei derartige Borstenbündel mit länglichem Querschnitt in Längserstreckungsrichtung sowie guer dazu einander benachbart angeordnet sind, wobei die in Querrichtung der Längserstreckung des Borstenfeldes nebeneinanderliegenden, im Querschnitt
länglichen Borstenbündel an ihrer Nutzungsseite gegensinnig zueinander abgeschrägt sind und wobei vorzugsweise einander in Langserstreckungsrichtung des Borstenfeldes benachbarte längliche Borstebündel an ihrer Nutzungsseite ebenfalls gegensinnig zueinander abgeschrägt sind.
Dadurch ergibt sich an der erfindungsgemäßen Zahnbürste, dass einander quer zur Langserstreckungsrichtung benachbarte Borstenbündel abwechselnd auf der einen und der anderen Seite eines gerade beaufschlagten Zahns in den jeweiligen Interdentalzwischenraum eintreten und gleichzeitig die Zahnoberfläche beaufschlagen können, während dies auch mit einer in Langserstreckungsrichtung benachbarten Reihe solcher Borstenbündel in gleicher Weise bei einem Nachbarzahn geschieht. Dabei wird dieser Effekt dadurch verbessert und unterstützt, dass die Borsten elastisch auslenkbar sind und sich so automatisch an unterschiedlich breit bemessene Zähne anpassen. Bei einer üblichen und korrekten Führung der Zahnbürste jeweils in Richtung der Zahnzwischenräume können also die jeweils längeren Borsten der in Querrichtung benachbarten Borstenbündel in beidseits eines Zahnes befindliche Interdentalzwischenräume eintreten, während ihre schrägen Nutzungsseiten die Oberfläche dieses Zahns aus etwas unterschiedlichen Richtungen beaufschlagen und so zu einer gründlichen Reinigung des Zahns bis in den Zahnzwischenraum führen.
Besonders günstig ist es dabei, wenn die größte Querschnittsabmessung eines länglichen Borstenbündels etwa der durchschnittlichen Breite eines menschlichen Zahns entspricht. Entsprechend gut können die in Querrichtung des Borstenfeldes benachbarten und mit ihren Nutzungsseiten gegensinnig abgeschrägten Borstenbündel den jeweiligen Zahn bei einer Auf-
und Abbewegung der Zahnbürste beaufschlagen und reinigen.
In Längsrichtung des Borstenfeldes können mehrere auf einer gemeinsamen gedachten Verbindungslinie angeordnete Borstenbündel in Reihe angeordnet und in den jeweils äußersten Reihen können dabei zumindest zwei einander unmittelbar benachbarte Borstenbündel mit gegeneinander gerichteten schrägen Nutzflächen versehen sein, die einander zugewandt sind, wobei benachbart dazu in Querrichtung jeweils um 180° dazu verdreht angeordnete längliche Borstenbündel mit schrägen Nutzflächen angeordnet sein können, die in Längsrichtung gesehen voneinander abgewandt sind. Genauso ist aber auch eine umgekehrte Anordnung möglich, das heißt in zwei benachbarten, in Längsrichtung des Borstenfeldes verlaufenden Reihen von 5 Borstenbündeln können solche mit einander zugewandten und voneinander abgewandten Schrägflächen abwechseln, so dass sowohl in Längsrichtung als auch in Querrichtung des Borstenfels jeweils zwei Borstenbündel mit schräger Nutzungsfläche um 180° relativ zueinander verdreht angeordnet sind. Dadurch sind schräge Nutzungsflächen und deren höchste Stellen so zueinander orientiert, dass auch bei individuellen Abweichungen der Putzbewegung verschiedener Personen die Wahrscheinlichkeit erhöht ist, dass längere Borsten in den Bereich der Interdentalzwischenräume gelangen und die benachbarten Zahnflächen gleichzeitig von den aufgrund der schrägen Anordnung kürzeren Borsten mit etwa gleicher Intensität und Druckkraft beaufschlagt werden.
Weitere Ausgestaltungen des Erfindungsgedankens, im Querschnitt längliche Borstenbündel mit schrägen Nutzungsflächen zu versehen, und dabei solche länglichen Borstenbündel derart nebeneinander zu setzen, dass bei unmittelbar benachbarten Borstenbündeln die Schrägflächen gegensinnig angeordnet sind,
also diese länglichen Borstenbündeln relativ zueinander um etwa 180° verdreht angeordnet sind, sind Gegenstand weiterer Ansprüche. Daraus ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten, diesen Gedanken auszugestalten und je nach Anzahl von Borstenbündeln eine bestmögliche Anpassung an unterschiedliche Gebisse und Putzgewohnheiten zu erzielen.
Eine weitere Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Zahnbürste kann vorsehen, dass das Borstenfeld eine mittlere Gruppe von im 0 Querschnitt länglichen Borstenbündeln mit schrägen Nutzungsflächen und in Längsrichtung benachbart dazu wenigstens eine Gruppe mit Borstenbündeln aufweist, deren Nutzungsenden eben, gerundet, angespitzt oder anders konturiert sind. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass bei 5 unterschiedlichsten individuellen Putzgewohnheiten die Zahnoberflächen und auch die Interdentalzwischenräume von einzelnen Borstenbündeln erfasst und beaufschlagt und also möglichst gründlich gereinigt werden. Vor allem durch die Kombination von länglichen Borstenbündeln mit jeweils 0 gegensinnig angeordneten Abschrägungen mit weiteren, anders konturierten Borstenbündeln können einerseits Interdentalzwischenräume bei einer auf- und abwärts gerichteten Putzrichtung gut erreicht, aber auch die Zahnoberflächen möglichst vollflächig beaufschlagt werden.
Dabei können die an wenigstens einem Ende des Borstenfeldes, insbesondere an beiden Enden des Borstenfeldes angeordneten Gruppen von Borstenbündeln mit von einer Schrägfläche abweichender Konturierung einen runden, vieleckigen oder viereckigen oder dreieckigen Querschnitt haben. Insbesondere kann ihr Querschnitt darauf abgestimmt sein, dass ein solches längliches Borstenfeld in Längsrichtung jeweils in seiner Breite etwas abnimmt, um auch die hinteren Zähne und deren
hintere Fläche beim Putzen erreichen zu können.
Zwar könnte der schräge Verlauf der Nutzfläche der einzelnen Borstenbündel durch eine Schrägstellung dieser Borstenbündel relativ zu dem Bürstenkörper erreicht werden. Günstig ist es jedoch, wenn die Längsmittelachse der Borstenbündel und wenigstens ein Teil der die Borstenbündel bildenden Borsten jeweils parallel zueinander und insbesondere rechtwinklig zu dem Bürstenkörper angeordnet sind. Dadurch können die 0 Andruckkräfte von den einzelnen Borsten beim Putzen der Zähne besser übertragen werden, als bei schrägstehenden Borstenbündeln, bei welchen die einzelnen Borsten aufgrund ihrer Elastizität leichter ausweichen und ausgelenkt werden können.
Es sei noch erwähnt, dass die schrägen Nutzflächen an den länglichen Borstenbündeln eben und/oder konvex oder konkav gekrümmt sein können. Dadurch lassen sich insbesondere bei Kombination solcher unterschiedlich geformter Schrägflächen weitere Anpassungen an die Formen von Zähnen und Gebissen erzielen.
Nachstehend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher beschrieben.
25
Die einzige Figur zeigt in zum Teil schematisierter Darstellung
eine schaubildliche etwas perspektivische Ansicht des länglichen Borstenfelds einer Zahnbürste ohne deren Stiel oder Handgriff, wobei eine mittlere Gruppe von Borstenbündeln einen in Längsrichtung des Borstenfeldes orientierten länglichen Querschnitt hat, deren Nutzungsseiten jeweils in entgegensetzten Richtungen
zueinander abgeschrägt sind.
Eine im Ganzen mit 1 bezeichnete Zahnbürste mit einem nicht näher dargestellten Handgriff weist einen Bürstenkopf 2 auf, der ein etwa in Richtung des Handgriffs orientiertes längliches Borstenfeld 3 mit mehreren Borstenbündeln 4, 5 und 6 aufweist.
Der nicht näher dargestellte Handgriff oder Stiel dieser bevorzugt von Hand zu betätigenden Zahnbürste 1 kann beispielsweise an dem etwas konischen Ende 2a des Bürstenkopfes 2, dessen Längserstreckungsrichtung fortsetzend, insbesondere einstückig, angeschlossen sein.
Bei einem Teil der Borstenbündel, nämlich bei den Borstenbündeln 4 erkennt man, dass diese einen von einem Kreis abweichenden Querschnitt haben und an ihrem Nutzungsende dadurch abgeschrägt sind, dass die sie bildenden einzelnen Borsten gegenüber dem Bürstenkörper oder Bürstenkopf 2 unterschiedlich weit hochstehen.
Dabei haben diese Borstenbündel 4 eine längliche Querschnittsform, deren größere Abmessung in Richtung der Längserstreckungsrichtung der Zahnbürste 1 und ihres Bürstenkopfes 2 beziehungsweise des Borstenfeldes 3 angeordnet ist, wie es aus der Zeichnung deutlich hervorgeht.
Ferner erkennt man, dass jeweils zwei derartige Borstenbündel 4 mit länglichem Querschnitt in Längserstreckungsrichtung sowie quer dazu einander benachbart angeordnet sind. Im Ausführungsbeispiel sind insgesamt acht derartige Borstenbündel 4 dargestellt, die sich jeweils zwei und zwei gegenüberstehen.
Dabei ist auch deutlich zu erkennen, dass die in Querrichtung der Längserstreckung des Borstenfelds 3 jeweils
nebeneinanderliegenden, im Querschnitt länglichen Borstenbündel 4 an ihren Nutzungsseiten gegensinnig zueinander abgeschrägt sind, das heißt die schräge Nutzungsfläche eines Borstenbündels ganz am äußeren Rand des Borstenfeldes 3 ist gegensinnig, also um 180° verdreht zu der des weiter innen liegenden unmittelbar benachbarten Borstenbündels 4 orientiert. Dies führt beim Ausführungsbeispiel dazu, dass bei den vier in einer Querreihe nebeneinander angeordneten länglichen Borstenbündeln die beiden innenliegenden länglichen Borstenbündel mit ihren Schrägflächen in gleicher Richtung orientiert sind.
Im Längserstreckungsrichtung des Borstenfelds 3 einander benachbarte längliche mit ihren Querschnitten parallele Borstenbündel 4 sind ebenfalls an ihrer Nutzungsseite gegensinnig zueinander abgeschrägt. Man erkennt, dass die jeweils in einer äußersten, parallel zum Längsrand 7 des Bürstenkopfs 2 angeordneten Reihe hintereinander folgenden beiden Borstenbündel 4 mit ihren schrägen Nutzungsflächen zueinander geneigt sind, während die in der Nachbarreihe entsprechend gegensinnig, also voneinander weg geneigt sind.
In Längsrichtung des Borstenfelds 3 sind also mehrere auf einer gemeinsamen gedachten Verbindungslinie parallel zum Rand 7 angeordnete Borstenbündel 4 in Reihe angeordnet und in den jeweils äußersten Reihen zumindest zwei einander unmittelbar benachbarte Borstenbündel 4 mit gegeneinander gerichteten schrägen Nutzungsflächen versehen, die einander zugewandt sind, während benachbart dazu jeweils um 180° dazu verdreht angeordnete längliche Borstenbündel 4 mit schrägen Nutzflächen angeordnet sind, die in Längsrichtung gesehen voneinander abgewandt sind. Es könnten diese Borstenbündel 4 mit gegeneinander verdrehte Nutzungsflächen aber auch ausgetauscht sein, so dass die äußeren Borstenbündel 4 voneinander
abgewandte Schrägflächen und die nach innen benachbarten zueinander gewandte Schrägflächen haben.
Die größte Querschnittsabmessung eines derartigen länglichen Borstenbündels 4 kann etwa der durchschnittlichen Breite eines menschlichen Zahns entsprechen. Somit werden vor allem die quer zur Längsrichtung des Borstenfeldes nebeneinander gegensinnig schräg angeordneten länglichen Nutzungsflächen an der selben Zahnoberfläche wirksam, wenn der Benutzer die Zahnbürste entsprechend hält, wobei dann die eine höchste Seite der Schrägfläche den einen und die höchste Seite der benachbarten Schrägfläche den anderen Interdentalzwischenraum eines solchen Zahnes beaufschlagen kann, während gleichzeitig auch die Oberfläche dieses Zahnes gut geputzt wird. Da der Benutzer die Zahnbürste während der auf und ab gerichteten Putzbewegungen auch entlang der Zahnreihe führt, werden im Laufe des Putzvorganges nacheinander Interdentalzwischenräume und Zahnoberflächen gut und gründlich beaufschlagt und geputzt.
Die Borstenbündel 4, 5 und 6 des Borstenfelds 3 sind, wie schon angedeutet, quer zur Längserstreckung der Zahnbürste 1 und des Borstenfeldes 3 in relativ kurzen Reihen von zwei, drei oder auch vier Borstenbündeln nebeneinander angeordnet. Dabei sind zwei solche Querreihen von jeweils vier länglichen Borstenbündeln 4 zu erkennen, jedoch könnten auch mehr derartige Querreihen vorgesehen sein. Diese aus jeweils vier Borstenbündeln 4 gebildeten Querreihen von Borstenbündeln 4 mit schrägen Nutzungsflächen sind dabei im Ausführungsbeispiel so angeordnet, dass neben den mit schräger Nutzungsfläche versehenen, jeweils am Ende einer solchen quer verlaufenden Reihe angeordneten Borstenbündeln weiter innen unmittelbar benachbarte Borstenbündel 4 mit länglichem Querschnitt vorgesehen sind, deren Nutzungsfläche gegenüber denen am Ende
der Reihe um 180° verdreht angeordnet sind. Die sich daraus ergebende vorteilhafte Putzwirkung bei einer Auf- und Abbewegung eines solchen Borstenfeldes 3 entlang der Zähne eines Benutzers wurde bereits erläutert. Die Querreihen aus vier länglichen Borstenbündeln 4 sind dabei bei einer solchen Auf- und Abbewegung also in Richtung dieser Putzbewegung orientiert.
In Längsrichtung gesehen sind im mittleren Bereich des Borstenfeldes vier Längsreihen von Borstenbündeln 4 angeordnet, das heißt eine quer verlaufende Reihe dieser Borstenbündel 4 umfasst vier solche Borstenbündel 4. Die jeweils äußeren Borstenbündel 4 einer solchen Querreihe sind dabei aufgrund der geraden Zahl der Borstenbündel in der selben Orientierungsrichtung abgeschrägt, das heißt die schrägen Nutzungsflächen der am äußeren Ende der Querreihe befindlichen Borstenbündel liegen bei gleichlangen Borstenbündeln 4 und gleichem Schragungswinkel in der selben Ebene und würden bei unterschiedlich langen Borstenbündeln in parallelen Ebenen verlaufen. Die dazwischen befindlichen Borstenbündel 4 sind demgegenüber um den schon erwähnten und erläuterten Winkel von 180° verdreht angeordnet, haben dadurch aber jeweils in der selben Richtung oder in der selben Ebene angeordnete Schrägflächen.
Bei in einer solchen Querreihe nebeneinander angeordneten fünf Borstenbündeln 4 könnte ein mittleres Borstenbündel mit seiner schrägen Nutzfläche wiederum in der selben Richtung orientiert sein wie die beiden äußersten, dem Rand 7 nächsten Borstenbündel 4.
Im Ausführungsbeispiel weist das Borstenfeld 3 eine mittlere Gruppe von im Querschnitt länglichen Borstenbündeln 4 mit schrägen Nutzungsflächen und in Längsrichtung benachbart dazu wenigstens eine, im Ausführungsbeispiel zwei Gruppen mit Borstenbündeln 5 und 6 auf, deren Nutzungsenden eine andere Konturierung haben. Beispielsweise haben die Borstenbündel 5 eine ebne Nutzfläche, während die Borstenbündel 6 gerundet sind. Es könnten aber auch angespitzte Borstenbündel 5 und/oder 6 vorgesehen sein oder sie könnten auch eine sonstige zweckmäßig Konturierung haben, beispielsweise eine dachförmige oder kegelstumpfförmige Nutzungsseite haben. Ferner könnten die im Ausführungsbeispiel etwa gleich langen Borstenbündel auch zumindest teilweise unterschiedliche Längen haben.
Im Ausführungsbeispiel haben die an den Enden des Borstenfeldes angeordneten Gruppen von Borstenbündeln 5 und 6 jeweils eine von einer Schrägfläche abweichende Konturierung und auch einen gegenüber den mittleren Borstenbündeln 4 abweichenden Querschnitt, wobei der Querschnitt der Borstenbündeln 5 viereckig oder dreieckig und der der Borstenbündel 6 rund ist. Auch diese Querschnittsformen könnten unterschiedlich und anders gewählt und auch anders kombiniert sein.
In der Zeichnung ist deutlich zu erkennen, dass die nicht näher dargestellten gedachten Längsmittelachsen der Borstenbündel 4, 5 und 6 und wenigstens ein Teil der diese Borstenbündel bildenden Borsten jeweils parallel zueinander und außerdem rechtwinklig zu dem Bürstenkopf 2 beziehungsweise Bürstenkörper angeordnet sind. Somit können die beim Putzen aufgebrachten Druckkräfte besser übertragen werden als bei einer schrägen Anordnung von Borstenbündeln, wie sie beispielsweise in DE 298 23 590 U1 offenbart ist.
Die schrägen Nutzflächen an den Borstenbündeln 4 sind im Ausführungsbeispiel eben. Sie könnten aber zumindest teilweise oder bereichsweise auch konvex und/oder konkav gekrümmt sein, wobei vor allem eine konkave Krümmung eine noch bessere Anpassung an Zahnoberflächen erlauben würde.
/ Ansprüche

Claims (9)

1. Zahnbürste (1) mit einem Handgriff und mit einem Bürstenkopf (2), der ein etwa in Richtung des Handgriffs orientiertes längliches Borstenfeld (3) mit mehreren Borstenbündeln (4, 5, 6) aufweist, wobei zumindest bei einem Teil der Borstenbündel deren Querschnitt von einem Kreis abweicht und wobei zumindest einzelne Borstenbündel an ihrem Nutzungsende dadurch abgeschrägt sind, dass die Borsten gegenüber dem Bürstenkörper oder Bürstenkopf (2) unterschiedlich weit hoch stehen, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Teil der Borstenbündel (4) des Borstenfeldes eine längliche Querschnittsform hat, deren größere Abmessung in Richtung der Längserstreckung der Zahnbürste (1) und ihres Borstenfelds (3) angeordnet ist, und dass wenigstens zwei derartige Borstenbündel (4) mit länglichem Querschnitt in Längserstreckungsrichtung sowie quer dazu einander benachbart angeordnet sind, wobei die in Querrichtung der Längserstreckung des Borstenfelds (3) nebeneinanderliegenden, im Querschnitt länglichen Borstenbündel (4) an ihrer Nutzungsseite gegensinnig zueinander abgeschrägt sind und wobei vorzugsweise einander in Längserstreckungsrichtung des Borstenfelds (3) benachbarte längliche Borstenbündel (4) an ihrer Nutzungsseite ebenfalls gegensinnig zueinander abgeschrägt sind.
2. Zahnbürste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die größte Querschnittsabmessung eines länglichen Borstenbündels (4) etwa der durchschnittlichen Breite eines menschlichen Zahns entspricht.
3. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung des Borstenfelds (3) mehrere auf einer gemeinsamen gedachten Verbindungslinie angeordnete Borstenbündel (4) in Reihe angeordnet sind und in den jeweils äußersten Reihen zumindest zwei einander unmittelbar benachbarte Borstenbündel (4) mit gegeneinander gerichteten schrägen Nutzflächen versehen sind, die einander zugewandt sind, und dass benachbart dazu jeweils um 180° dazu verdreht angeordnete längliche Borstenbündel (4) mit schrägen Nutzflächen angeordnet sind, die in Längsrichtung gesehen voneinander abgewandt sind, oder dass diese Anordnung umgekehrt ist.
4. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Borstenbündel des Borstenfelds (3) quer zur Längserstreckung der Zahnbürste (1) und des Borstenfelds (3) in Reihen nebeneinander angeordnet sind und neben den mit schräger Nutzungsfläche versehenen, jeweils am Ende einer solchen quer verlaufenden Reihe angeordneten Borstenbündeln (4) weiter innen unmittelbar benachbart Borstenbündel (4) mit länglichem Querschnitt vorgesehen sind, deren schräge. Nutzungsflächen gegenüber denen am Ende der Reihe um 180° verdreht angeordnet sind.
5. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass in Längsrichtung gesehen zumindest im mittleren Bereich des Borstenfelds (3) vier Längsreihen von Borstenbündeln (4) angeordnet sind, eine quer verlaufende Reihe von Borstenbündeln (4) also aus vier derartigen Borstenbündeln (4) besteht und dass die jeweils äußeren Borstenbündel (4) einer Querreihe in derselben Orientierungsrichtung abgeschrägt sind und die dazwischen befindlichen Borstenbündel (4) demgegenüber um 180° verdreht angeordnete Schrägflächen haben, die aber zueinander parallel sind.
6. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Borstenfeld (3) eine mittlere Gruppe von im Querschnitt länglichen Borstenbündeln (4) mit schrägen Nutzungsflächen und in Längsrichtung benachbart dazu wenigstens eine Gruppe mit Borstenbündeln (5, 6) aufweist, deren Nutzungsenden eben, gerundet, angespitzt oder anders konturiert sind.
7. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die an wenigstens einem Ende des Borstenfelds (3), insbesondere an beiden Enden des Borstenfelds angeordneten Gruppen von Borstenbündeln (5, 6) mit von einer Schrägfläche abweichenden Konturierung einen runden, vieleckigen oder viereckigen oder dreieckigen Querschnitt haben.
8. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Längsmittelachsen der Borstenbündel (4, 5, 6) und wenigstens ein Teil der die Borstenbündel bildenden Borsten jeweils parallel zueinander und rechtwinklig zu dem Bürstenkopf (2) angeordnet sind.
9. Zahnbürste nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die schrägen Nutzflächen der Borstenbündel (4) eben und/oder konvex oder konkav gekrümmt sind.
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