DE20213487U1 - Führungsrolle für Fahrdrahtzug am Auslegerkopf - Google Patents
Führungsrolle für Fahrdrahtzug am AuslegerkopfInfo
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Description
Führungsrolle für Tragseilzug am Auslegerkopf
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines Tragseils einer Oberleitung an einem Auslegerkopf insbesondere eines Fahrleitungsstützpuktes während eines Ziehens und Abspannens des Tragseils. Dieses Ziehen und Abspannen des Tragseils erfolgt bei Neueinrichtung oder Austausch des Tragseils der Oberleitung. Oberleitungen, auf die sich die Erfindung bezieht, finden ihre Anwendung insbesondere bei Schienenbahnen und Oberleitungsbussen, sog. O-Bussen.
Das Tragseil einer Oberleitung trägt die Fahrleitung und ist während seines Betriebes unter einer mechanischen Spannung in Längsrichtung verlegt. Diese mechanische Spannung wird bei Oberleitungen mit einfachem Aufbau durch festes Einspannen an den beiden Enden des Tragseils erreicht. Bei Oberleitungen für Fahrzeuggeschwindigkeiten oberhalb 100 km/h wird die mechanische Spannung des Tragseils an den beiden Enden des Tragseils durch Abspannwerke erzeugt, an denen das Tragseil mit Gewichten, insbesondere Betongewichte, gespannt wird. Zwischen den Abspannwerken wird das Tragseil an den Auslegerköpfen von Fahrleitungsstützpunkten an Oberleitungsmasten in einer bestimmten Höhe über der Fahrbahnoberkante gehalten. Aufgabe der mechanischen Abspannung des Tragseils ist, zu gewährleisten, dass sich der Fahrdraht möglichst wenig zwischen den einzelnen Fahrleitungsstützpunkten nach unten durchbiegt.
Bei Neueinrichtung oder Austausch des Tragseils der Oberleitung einer Strecke wird das Tragseil zunächst beweglich am Auslegerkopf befestigt. Daraufhin wird das Tragseil mit etwas mehr Länge als erforderlich bis zu dem Auslegerkopf des Auslegers des nächsten, folgenden Fahrleitungsstützpunktes verlegt. Ist das Tragseil zwischen zwei Abspannwerken vollständig verlegt, wird er mechanisch an seinen beiden Enden auf die endgültige, von der Oberbauart abhängigen Betriebszugkraft abgespannt. Hierbei bewegt sich das Tragseil in seiner beweglichen Lagerung. Bei erreichen der endgültigen Zugkraft und damit seiner endgültigen Lage am Auslegerkopf wird das Tragseil - das insbesondere aus Bronze besteht - im Bereich der Auflagefläche einer Tragseilklemme mit einer Schutzhülse versehen, da die Tragseilklemme insbesondere aus Aluminium besteht. Der direkte Kontakt von Bronze mit Aluminium muss vermieden werden, da hierdurch eine Oxidation - und damit eine Materialschwächung -
von Bronze hervorgerufen wird. Abschließend wird das Tragseil in einer Tragseilklemme eingeklemmt.
Stand der Technik ist, dass das neue Tragseil während des Ziehens und Abspannens mit einer Seilzugrolle aus Kunststoff mit etwa 20 cm Durchmesser, die von einem S-förmig gebogenem Haken, sog. S-Haken, gehalten und in den Auslegerkopf eingehängt wird, in Zug- und Abspannrichtung beweglich befestigt wird. Das Tragseil befindet sich damit ca. 0,5 m unterhalb seiner endgültigen Lage am Auslegerkopf.
Nachteile des Standes der Technik sind:
- Nach Beendigung des Zug- und Abspannvorgangs muss das Tragseil um 0,5 m angehoben werden, um in seine endgültige Lage am Auslegerkopf gebracht zu werden. Dies ist mit einem erheblichen Kraftaufwand verbunden, da das Tragseil entgegen der Zug- und Abspannkräfte in vertikaler Richtung angehoben wird. Zudem ist das Tragseil während des Anhebens ungesichert und gefährdet somit das Montagepersonal.
- In Kurven stellen sich - aufgrund von Querzugkräften - die S-Haken mit den Seilzugrollen quer und zwar in Richtung des Bogenmittelpunktes. Somit muss nach Beendigung des Zug- und Abspannvorgangs nicht nur ein Höhenunterschied von 0,5 m überwunden werden sondern auch ein einer Zugkraft entgegengewirkt werden, die in Richtung der Zug- und Abspannkräfte in horizontaler Richtung gerichtet ist. Dies ist mit einem weiteren erheblichen Kraftaufwand verbunden.
Die Befestigung mit S-Haken ist unfallgefährlich, da das Tragseil aus dem offenen S-Haken wieder herausfallen kann.
Aufgrund der genannten Nachteile wird die Vorrichtung des Standes der Technik selten genutzt. Von Baufirmen - die nicht der Deutschen Bahn AG angehören - wird häufiger ein Verfahren zum Ziehen und Abspannen des Tragseils angewendet, dass zwar erheblich einfach in der Anwendung jedoch aufgrund eines gravierenden Nachteils von Seiten des Betreibers der Strecke streng verboten wird: das Tragseil wird direkt in die geöffnete Tragseilklemme eingelegt und der Deckel der Tragseilklemme so auf das Unterteil der Tragseilklemme eingeschraubt, dass das Tragseil zwar gegen Herausfallen gesichert ist, jedoch sich in der Tragseilklemme rutschend bewegen kann. Nach Beendigung des Zug- und Abspannvorgangs kann die Tragseilklemme des Tragseil sofort verklemmt werden. Der gravierendste Nachteil dieses Verfahrens ist, dass bei der rutschenden Bewegung des Tragseiles in der Tragseilklemme das weichere
Aluminium der Tragseilklemme in das Tragseil eingeschliffen wird. Durch das Eindringen des Aluminiums zwischen die Litzen des Tragseils oxidiert das Tragseil nicht nur von Außen sondern auch von Innen heraus. Die Liegedauer des Tragseils wird dadurch noch einmal verringert. Es ist für den Betreiber der Strecke jedoch nicht möglich, die Montage des Tragseils durch Baufirmen ununterbrochen zu überwachen, so dass Baufirmen immer wieder auf dieses einfache und billige aber verbotene Verfahren zurückgreifen. Zunehmend berücksichtigen die Betreiber der Strecke jedoch nicht nur die Kosten während der Bauphase sondern auch die Betriebskosten der Strecke sowie die folgenden Kosten für die Instandhaltung der Oberleitung, die sog. Life-Cycle-Costs LCC. Maßnahmen und Vorrichtungen, die zwar die Baukosten senken, in der Folge jedoch die Betriebskosten und die Kosten für die Instandhaltung unzulässig erhöhen, können zukünftig nicht mehr akzeptiert werden.
Es ist somit Aufgabe der Erfindung, eine einfache Vorrichtung anzugeben, die, bei geringem Arbeitsaufwand, den Fahrdraht beim Ziehen und Abspannen am Seitenhalter eines Auslegers in Zug- und Abspannrichtung beweglich befestigt ohne ihn sowie andere Teile der Oberleitung zu beschädigen und ohne die Sicherheit des Arbeitspersonals zu gefährden.
Diese Aufgabe wird in Verbindung mit dem Oberbegriff des Hauptanspruches erfindungsgemäß durch die in Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst. Vorteil der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass sie aufgrund ihrer einfachen Bedienbarkeit zu einer Akzeptanz des Montagepersonals führt.
Nach Anspruch 2 ist mindestens eine der Führungsrollen aus einem weicheren Material als dem Material des Tragseils gefertigt. Vorteil ist hierbei eine zusätzliehe Schonung des Tragseils, da sich während des Ziehens und Abspannens das Material einer Führungsrolle und nicht des Tragseils abnutzt.
Anspruch 3 beinhaltet ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel für Anspruch 2. Als Material für das Tragseil wird üblicherweise Bronze verwendet. Das in Anspruch 3 angegebene Metall Messing für mindestens eine der Führungsrollen ist ein weicheres Material als Bronze und führt somit zu den Vorteilen des Anspruchs 2.
Ansprüche 4 bis 6 beinhalten vorteilhafte Ausführungsbeispiele für die Form mindestens einer der Führungsrollen. Insbesondere wird durch eine Vertiefung in Umlaufrichtung mindestens einer der Führungsrollen und/oder durch eine in Form einer Fläche zweiter Ordnung - insbesondere hyperboloide oder paraboloide Form - ausgebildete Führungsrolle gewährleistet, dass das Tragseil vor
allem in der Mitte der entsprechenden Führungsrolle geführt wird. Vorteil dieser Ausführungsform ist eine verbesserte Führung des Tragseils in der Vorrichtung.
Anspruch 7 gibt eine Vorrichtung an, mit der die Führungsrolle bzw. die Führungsrollen an dem Auslegerkopf befestigt wird bzw. werden, wobei Anspruch 8 ein Ausführunsbeispiel für Anspruch 7 beinhaltet. Diese Vorrichtung befestigt die Führungsrollen dergestalt am Auslegerkopf, dass sich das Tragseil während des Ziehens und Abspannens etwa 6 cm oberhalb seiner erforderlichen endgültigen Lage befindet. Vorteil der Vorrichtung ist, dass des Tragseils zur Überführung in seine endgültige Lage ohne zusätzlichen Kraftaufwand in Richtung der Zug- und Abspannkräfte um etwa 6 cm abgesenkt wird.
Anspruch 9 beinhaltet eine Vorrichtung, bei der die Vorrichtung nach Anspruch 8 in ein Ober- und ein Unterteil geteilt ist, die zur Aufnahme und Abgabe des Tragseils getrennt werden. Zur Aufnahme des Tragseils wird das Oberteil der Vorrichtung entfernt und das Tragseil auf das Unterteil gelegt, das auf die Tragseilklemme eingeschraubt ist. Eine Klemmvorrichtung im Unterteil arretiert Ober- und Unterteil. Die Abgabe des Tragseils erfolgt entsprechend in umgekehrter Reihenfolge.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Ausführungsbeispiele der Figuren 1 bis 3 näher erläutert. Die Figuren zeigen in
Fig. 1 die Führungsrollen mit der geöffneten oberen Bügelkonstruktion,
Fig. 2 eine Muffe der Bügelkonstruktion in Seitenansicht als Schnittbild,
Fig. 2 eine Muffe der Bügelkonstruktion in Seitenansicht als Schnittbild,
Fig. 3 die Führungsrollen mit der Bügelkonstruktion, die in die Tragseilklemme am Auslegerkopf eingeschraubt ist sowie die Lage des Tragseils während des Ziehens und Abspannens und die endgültige Lage des Tragseils.
In Fig. 1 sind drei Führungsrollen (1) und (2) dargestellt, wobei eine untere Führungsrolle (1) die vertikalen Kräfte und zwei seitliche Führungsrollen (2) die horizontalen Kräfte des Tragseils aufnehmen. Führungsrolle (1) ist drehend auf einer Achse (7), die Führungsrollen (2) drehend auf der oberen Bügelkonstruktion (5) gelagert. Zwischen zwei Muffen (3), die mit einer Befestigungsstange
(13) fest miteinander verbunden sind, ist die Achse (7) befestigt. Den Aufbau einer Muffe (3) zeigt Fig. 2 als Schnittbild. In die Einschuböffnung (8) der beiden Muffen (3) werden die beiden Zapfen der oberen Bügelkonstruktion (5) eingesteckt und mit einer Klemmvorrichtung (6) arretiert.
Die Montage des Tragseils der Oberleitung mit Hilfe der erfindungsgemäßen Vorrichtung erfolgt folgendermaßen:
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1. Die Vorrichtung wird, wie in Fig. 3 dargestellt, mit der Schraube (4) in die geöffnete untere Schale der Tragseilklemme (11) eingeschraubt.
2. Daraufhin wird die Klemmvorrichtung (6) gelöst - indem eine Stellschraube (14) herausgeschraubt wird - und die obere Bügelkonstruktion (5), wie in Fig. 1 dargestellt, aus den Muffen (3) herausgezogen.
3. Das Tragseil wird auf die untere Führungsrolle (1) gelegt, so dass es sich in der Lage beim Ziehen und Abspannen befindet (9).
4. Nun wird die obere Bügelkonstruktion (5) wieder in die Muffen (3) geschoben und die Klemmvorrichtung (6) geschlossen, indem die Stellschraube
(14) hereingeschraubt wird.
5. Während des anschließenden Ziehens und Abspannens des Tragseils wird das Tragseil in horizontaler Richtung durch die beiden Führunsrollen (2) und in vertikaler Richtung durch die Führungsrolle (1) geführt.
6. Nach Abschluss des Ziehens und Abspannens des Tragseils wird die Klemmvorrichtung (6) wieder gelöst - indem eine Stellschraube (14) herausgeschraubt wird - und die obere Bügelkonstruktion (5) aus den Muffen (3) herausgezogen.
7. Das Tragseil wird in seine endgültige Lage (10) auf der unteren Schalen der Tragseilklemme (11) abgesenkt.
8. Das Tragseil wird im Bereich der Tragseilklemme mit einer Schutzhülle ummantelt, die obere Schale der Tragseilklemme in die untere Schale der Tragseilklemme fest eingeschraubt, so dass die Montage des Tragseils an diesem Auslegerkopf (12) beendet ist.
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&Pgr; 9· &Pgr;8",·, &pgr;·;:«
1 untere Führungsrolle
2 seitliche Führungsrolle
3 Muffe
4 Schraube
5 obere Bügelkonstruktion
6 Klemmvorrichtung
7 Achse für untere Führungsrolle
8 Einschuböffnung
9 Lage des Tragseils während des Ziehens und Abspannens
10 endgültige Lage des Tragseils
11 untere Schale der Tragseilklemme
12 Auslegerkopf
13 Befestigungsstange
14 Stellschraube
14 Stellschraube
Claims (9)
1. Vorrichtung zur Befestigung eines Tragseils einer Oberleitung an einem Auslegerkopf eines Fahrleitungsstützpuktes während eines Ziehens und Abspannens des Tragseils, dadurch gekennzeichnet, dass das Tragseil im Bereich einer Tragseilklemme am Auslegerkopf über eine oder mehrere in Zieh- und Abspannrichtung drehbare Führungsrollen geführt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Führungsrollen aus einem weicheren Material als dem Material des Fahrdrahtes gefertigt ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Führungsrollen aus Messing gefertigt ist.
4. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Führungsrollen zylindrisch geformt ist.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Führungsrollen zylindrisch geformt ist und eine Vertiefung in Umlaufrichtung der Führungsrolle zur Führung des Tragseils in Querrichtung der Führungsrolle aufweist.
6. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Führungsrollen in der Form einer Fläche zweiter Ordnung ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Führungsrollen auf einer Bügelkonstruktion angeordnet sind, die in eine Gewindebohrung der Tragseildrehklemme eingeschraubbar ist, wobei mindestens eine untere Führungsrolle die vertikale Kraft des Tragseils und mindestens zwei seitliche Führungsrollen die horizontale Kraft des Tragseils aufnehmen.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Bügelkonstruktion aus Rundstahl, Muffen und Gewindebolzen gefertigt ist.
9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 7 und 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Bügelkonstruktion ein abnehmbares Oberteil aufweist, das mit einer Klemmvorrichtung in einem Unterteil arretierbar ist.
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