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DE20212076U1 - Verpackung - Google Patents

Verpackung

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Publication number
DE20212076U1
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DE
Germany
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packaging body
individual containers
individual
body according
packaging
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20212076U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ferrero OHG
Original Assignee
Ferrero OHG
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Publication date
Application filed by Ferrero OHG filed Critical Ferrero OHG
Priority to DE20212076U priority Critical patent/DE20212076U1/de
Publication of DE20212076U1 publication Critical patent/DE20212076U1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/427Individual packages joined together, e.g. by means of integral tabs
    • B65D5/4275Individual packages joined together, e.g. by means of integral tabs by bonding, adhesive, hook and loop-type fastener or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D85/60Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for sweets or like confectionery products

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Description

A. &Ggr;·:&Mgr;. nV
STAEGER & SPERLING PATENTANWÄLTE ■ EUROPEAN PATENT ATTORNEYS · EUROPEAN TRADEMARK ATTORNEYS MÜLLERSTR. 3, 8&Ogr;469 MÜNCHEN
TEL: + + 49-89-266&Ogr;6&Ogr;
FAX: + + 49-89-26&Ogr;37&Ogr;6
E-Mail: mail@staeger-sperling.de
FERRERO oHG mbH
F 608 CSC/tr
10. September 2002
Verpackung
Beschreibung :
Die Erfindung betrifft einen Verpackungskörper, vorzugsweise mehrere, miteinander verbundene Falt-Pappschachteln, bestehend aus mehreren lösbar miteinander verbundenen Einzelbehältern, die zur Verpackung von Gegenständen bestimmt sind.
Aus dem Stand der Technik sind eine Vielzahl von FaIt- bzw. Pappschachteln bekannt, um vorwiegend stückgutartige Gegenstände zu verpacken. Diese sind meistens so ausgebildet, dass sie eine oder mehrere Öffnungen aufweisen, um die
F 608 CSC/tr - 2 -
Schachtel mit den entsprechenden zu verpackenden Gegenständen befüllen zu können.
Solche Verpackungskörper der eingangs genannten Art sind jedoch einzig und allein auf die Funktion ausgerichtet, Gegenstände zu verpacken. Doch gerade im Bereich der Nahrungsmittelindustrie und bei häufig sogar einzeln verpackten Nahrungsmitteln, wie beispielsweise Süßigkeiten, ist es notwendig, die Gegenstände nicht nur zu verpacken, sondern diese auch in der Verpackung sicher und in frei wählbarer, unterschiedlicher Größe transportieren zu können und diese gleichzeitig dem Verbraucher übersichtlich in derselben Verpackung anbieten zu können. Das heißt, dass eine für solchen Verwendungszweck ausgelegte Verpackung viererlei Funktionen erfüllen muss. Sie muss:
1. eine Verpackung der Gegenstände darstellen,
2. zum Transport der Gegenstände in der Verpackung dienen,
3. so ausgebildet sein, dass die Gegenstände auch innerhalb der Verpackung dem Verbraucher übersichtlich angeboten werden können und
4. zerlegbar sein, dass der Verbraucher - je nach Bedarf - Verpackungselemente in unterschiedlicher Größe abtrennen kann.
Eine Verpackung, die die vorstehend genannten Funktionen gleichzeitig erfüllt, ist bisher nicht bekannt.
Deshalb ist es Aufgabe der vorliegenden Neuerung, eine Verpackung zu schaffen, die gleichzeitig zum sicheren Transport der Gegenstände in dieser Verpackung mit wählbarer Größe und zum Anbieten der Gegenstände ausgelegt ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Verpackung bestehend aus mehreren, lösbar miteinander verbundenen Einzelbehältern gelöst, die jeweils zur Verpackung von zumindest einem oder mehreren Gegenständen bestimmt sind, mit zumindest einem Verbindungselement, über das zumindest zwei benachbarte Einzelbehälter lösbar miteinander verbunden sind und das so ausbebildet ist, dass die Einzelbehälter in miteinander verbundenem Zustand in Bezug aufeinander in unterschiedlichen Positionen angeordnet werden können, so dass der Verpackungskörper eine Vielzahl von Außenformen umfasst.
Diese Aufgabe wird weiterhin gelöst durch einen einstückigen Zuschnitt aus einem Basismaterial mit Faltkanten zur Herstellung eines vorstehend beschriebenen Verpackungskörpers, bestehend aus einem oder zwei Einzelbehältern (bzw. einem Einzelbehälterdoppel).
In der ersten bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist der Verpackungskörper aus vier Einzelbehältern gebildet, wobei jeweils zwei aus einem einstückigen Basismaterial, das vorzugsweise faltbare Pappe ist, gebildet sind. Die beiden Einzelbehälterdoppel werden über eine selbsthaftende Klebefolie verbunden, die ihrerseits hälftig auf die jeweils zu verbindenden Rückwände von zwei Einzelbehältern aufgetragen ist und in der Mitte eine Perforationslinie aufweist. Auch das aus einem Stück gebildete Einzelbehälterdoppel weist eine Rückwand auf, die in der Mitte eine Perforationslinie aufweist. Damit besteht der Verpackungskörper gemäß der ersten Ausführungsform aus vier Einzelbehältern, die über eine Perforationslinie jeweils lösbar miteinander verbunden sind, das heißt, dass bei vier Einzelbehältern drei Perforationslinien vorhanden sind.
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Gemäß einer zweiten bevorzugten Ausführungsform besteht der Verpackungskörper zwar ebenfalls aus vier Einzelbehältern, die jedoch nach einem anderen Prinzip gefertigt sind. In dieser zweiten Ausführungsform sind alle Einzelbehälter aus jeweils einzelnen, einstückigen Papp-Zuschnitten gefertigt und über eine selbstklebende Folienbeschichtung miteinander verbunden, die sich über einen größeren Bereich, nämlich über insgesamt sechs Rücken- und Seitenwände der Einzelbehälter erstreckt. Auch in dieser Ausführungsform weist die Folienbeschichtung drei Perforationslinien auf. Bei dieser zweiten Ausführungsform erweist es sich als vorteilhaft, dass der mit der Beschichtungsfolie abgedeckte Bereich größer ist als bei der ersten Ausführungsform, so dass - bei einer Beschriftung der Folie - mehr Information in schriftlicher Form auf dem Verpackungskörper festgehalten werden kann. Weiterhin können die Einzelbehälter noch variabler kombiniert werden, indem sie beispielsweise in umgekehrter Längsausrichtung oder mit anderen Seiten oder Rückwänden auf der Klebefolie befestigt werden.
Alternativ zur selbstklebenden Folie kann als Beschichtungsmaterial auch Papier oder Kunststoff verwendet werden.
Weiterhin ist es möglich, dass das Verbindungselement sich nicht über die gesamte Länge des Verpackungskörpers erstreckt, sondern nur Teilbereiche abdeckt, beispielsweise in Form einer Banderole oder in Form von mehreren Banderolen oder Streifen. Das Verbindungselement ist vorzugsweise so ausgebildet, dass es zur Beschriftung geeignet ist, um den Inhalt der jeweiligen Einzelbehälter zu bezeichnen. Alternativ ist es jedoch auch möglich, dass das Verbindungselement aus einem transparenten Material gebildet wird und dass der Schriftzug unmittelbar auf dem Einzelbehälter aufgebracht ist.
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Gemäß der zweiten Ausführungsform wird ein Einzelbehälter aus einem einstückigen, zusammenhängenden Basismaterial, hier teilweise beschichtete Pappe, durch Falzen und Verkleben hergestellt. Bei der zweiten Ausführungsform wird ein Einzelbehälterdoppel, das heißt zwei Einzelbehälter aus einem einstückigen, zusammenhängenden Basismaterialstück hergestellt, wobei die beiden Einzelbehälter aus einer gemeinsamen Rückwand gebildet sind, die in ihrer Mittellängsachse eine Perforation über die gesamte Länge des Verpackungskörpers aufweist.
Durch die Perforationslinien ist der Verpackungskörper vorteilhafterweise so trennbar, dass eine beliebige Kombination von Einzelbehältern aus dem Verpackungskörper abgetrennt werden kann. So ist der Verpackungskörper entweder in vier einzelne Einzelbehälter oder in zwei Doppelbehälter trennbar oder der Verpackungskörper wird nur einmal entlang einer anderen Perforationslinie getrennt. Damit kann der Verbraucher die Größe seines Verpackungselements adaptiv bestimmen.
Die Einzelbehälter weisen vorzugsweise eine quaderförmige Form auf und eine in der Draufsicht quadratische oder rechteckige Grundfläche. Der Einzelbehälter ist mit zumindest einem Öffnungsbereich ausgestattet, der es ermöglicht, dass die verpackten Gegenstände nach außen hin sichtbar sind, ohne dass sie gesondert aus der Verpackung entnommen werden müssen. In einer alternativen Ausführungsform kann es auch vorgesehen sein, dass der oder die Öffnungsbereich/e mit einer Klarsichtfolie ganz oder teilweise abgedeckt sind, um zu erreichen, dass die Gegenstände auch sieher innerhalb der Verpackung bei Bewegen derselben verbleiben und nicht herausfallen.
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In der bevorzugten Ausführungsform besteht der vier Einzelbehälter aufweisende Verpackungskörper aus drei rotationssymmetrisch identischen Einzelbehältern und einem weiteren Einzelbehälter, der zwei voneinander getrennte Öffnungsbereiche aufweist. Die drei anderen Einzelbehälter weisen einen solchen Öffnungsbereich auf, der sich über jeweils zwei angrenzende Flächen erstreckt, insbesondere eine Seitenfläche und eine Vorderfläche des Einzelbehälters und so ineinander übergeht und ebenfalls über einen Kantenbereich des Einzelbehälters verläuft, so dass eine große Öffnung entsteht, um die Gegenstände innerhalb des Einzelbehälters sichtbar zu machen.
Jeder Einzelbehälter kann mit einer oder zwei Füll- und Entnahmeöffnungen ausgestattet sein, die sich in der bevorzugten Ausführungsform an den beiden Stirnflächen bzw. Wänden des Einzelbehälters befinden, und aus einer einsteckbaren Lasche bestehen, so dass diese offenbar und wieder verschließbar ist.
Nach Einbringen der Gegenstände in den aus den vier Einzelbehältern bestehenden Verpackungskörper ist es vorgesehen, das diese vorzugsweise in der Form eines geschlossenen Quaders transportiert werden, der drei geschlossene Außenwände aufweist und nur eine kleine Öffnung in einem Halbabschnitt einer Seitenwand aufweist. Damit sind die Gegenstände gegen Herausfallen gesichert und auch gegenüber Verletzungen geschützt. Sollen nun die Gegenstände, beispielsweise in einem Verkaufsregal angeboten werden, wird der Verpackungskörper von der geschlossenen Position in eine andere Position überführt, ohne dass die Gegenstände innerhalb der Einzelbehälter bewegt werden müssen. Es kann entweder eine offene Quaderposition sein, in dem etwa die vier Einzelbehälter so angeordnet werden, dass jeweils zwei Einzelbehäl-
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ter benachbart und gleichzeitig gegenüber liegen und die
Öffnungsbereiche nach außen weisen. Auch ist eine aufgeklappte
Position möglich, in der alle Einzelbehälter nebeneinander angeordnet sind und die Öffnungsbereiche in der
vorderen Wand liegen und so aneinander grenzen, dass insgesamt zwei große Öffnungen entstehen.
Es ist jedoch auch möglich, verschiedene Permutationen von
Anordnungen der Einzelbehälter zueinander und Winkelstellungen
zwischen den Einzelbehältern zu erreichen, indem die Einzelbehälter jeweils in Bezug zueinander um die verbindende
Grenzlinie geschwenkt werden. Hier ist ein Winkel von 0 bis 180° mit den daraus resultierenden Außenformen des
Verpackungskörpers möglich. Zieht man den Verpackungskörper beispielsweise an den beiden äußeren Segmenten bzw. Einzelbehältern auseinander, so entsteht eine ziehharmonikaartige Gestalt, in der die Gegenstände ebenfalls gut sichtbar angeordnet
sind. Weiterhin ist es möglich, eine solche Position
zu finden, in der die beiden mittleren Bereiche nebeneinander angeordnet sind, so dass die beiden Öffnungsbereiehe ineinander übergehen und dass die beiden äußeren Segmente
in einer Ebene angeordnet sind, die nach vorne versetzt
ist, so dass die entstehende Innenkontur des Verpakkungskörpers
in Form eines nach unten geöffneten, eckigen
ü's aufweist. Doch je nach Winkelstellung zwischen den beiden Einzelelementen zueinander sind auch weitere Außenkonturen
des Verpackungskörpers möglich.
Der besondere Vorteil des erfindungsgemäßen Verpackungskörpers liegt deshalb darin, dass adaptiv und je nach Situation variabel eine Vielzahl von Außenkonturen einstellbar
ist.
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Weiterhin erweist es sich als vorteilhaft, dass - aufgrund der einfachen und leichten Konstruktion - der Verpackungskörper in verschieden große Einzelelemente zerlegt werden kann, die leicht tragbar sind und je nach Größenwahl in eine kleine Tasche eingesteckt werden können, da der Verpakkungskörper erfindungsgemäß mehrteilig und modular ausgebildet ist.
Auch erweist es sich für den Verkauf als wesentlicher Vorteil, dass mit nur einer sehr schnellen und leichten Drehbewegung ein völlig unterschiedliches Aussehen des Verpakkungskörpers erreicht werden kann, so dass die Gegenstände in unterschiedlichster Form angeboten werden können.
Es kann auch vorgesehen sein, dass der Verpackungskörper mit einem oder mehreren Haltemitteln ausgebildet ist, die zur Aufhängung des Verpackungskörpers bzw. zum Halten dienen und beispielsweise in Form eines angeklebten Aufhängers ausgebildet sein können.
Auch ist es möglich, dass alternativ oder kumulativ zu dem als Klebebeschichtung ausgebildeten Verbindungselement eine Banderole vorgesehen ist, die beispielsweise in dem geschlossenen Quaderzustand um den Verpackungskörper herum verläuft, um diesen in dieser Position zu halten und das auch als Aufrisshilfe ausgebildet sein kann, um den Verpakkungskörper leicht in eine andere Position zu überführen. In aufgeklappten Zustand (d.h. alle Einzelbehälter sind nebeneinander angeordnet, so dass sich eine geschlossene Rückwand ergibt) ist die Rückwand des Verpackungskörpers symmetrisch zweigeteilt ausgebildet.
Weitere Vorteile, Merkmale und alternative Ausführungsformen der Erfindung sind in der nachfolgenden, detaillierten
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Beschreibung zu finden, die in Zusammenhang mit der Zeichnung zu lesen ist und in der:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verpackungskörpers in aufgeklappter Position,
Fig. 2 der erfindungsgemäße Verpackungskörper in offener Quaderpostion,
Fig. 3 der erfindungsgemäße Verpackungskörper in geschlossener Quaderposition,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt eines Einzelbehälters mit zusätzlichem Seitenfenster,
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt für einen Einzelbehälter,
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen Zuschnitt, aus dem ein Einzelbehälter-Doppel bzw. zwei miteinander verbundene Einzelbehälter hergestellt sind,
Fig. 7a eine Draufsicht eines Verbindungselementes gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung und
Fig. 7b eine Draufsicht auf ein Verbindungselement gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung.
Der allgemein mit 10 bezeichnete Verpackungskörper besteht in der bevorzugten Ausführungsform aus vier Einzelbehältern 12, die über ein Verbindungselement 14 miteinander verbunden sind. Das Verbindungselement 14 kann entweder als weisse beschichtete, selbstklebende Folie bzw. als Etikett ausgebildet sein und/oder als gemeinsame Rückwand von zwei benachbarten Einzelbehältern 12.
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Beiden Ausführungsformen des Verbindungselementes 14 - in Form der Folie oder in Form der Rückwand eines Einzelbehälters - ist gemeinsam, dass es eine abschnittsweise oder durchgehende Perforierung entlang der Längsachse des Einzelbehälters an dessen äußerer Kante aufweist, so dass die über das Verbindungselement 14 verbundenen Einzelbehälter voneinander trennbar miteinander verbunden sind.
In der bevorzugten Ausführungsform umfasst der Verpackungskörper 10 vier Einzelbehälter 12, wie in Figur 1 dargestellt, die in eine aufgeklappte Position gedreht werden können, so dass die Öffnungsbereiche 26 in einer Vorderwand 32 des Verpackungskörpers 10 liegen. In dem aufgeklappten Zustand ergibt sich eine geschlossene Rückwand 28 des Verpackungskörpers 10.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Ausführungsform des Verpackungskörpers liegt darin, dass dieser modular gestaltet ist und eine beliebige Anzahl von Einzelbehältern 12 trennbar am restlichen Verpackungskörper angeordnet sind. Weiterhin ist es möglich, den Verpackungskörper durch einfache Schwenkbewegung der Einzelbehälter 12 um eine äußere Kante der quaderförmigen Einzelbehälter 12 in eine andere Position zu überführen, die beispielsweise in Figuren 2 und 3 dargestellt ist.
In Figur 2 ist eine offene Quaderposition dargestellt, in der die Einzelbehälter 12 so angeordnet sind, dass deren Öffnungsbereiche 26 außen liegend sind und sich damit eine symmetrische bzw. rotationssymmetrische Außengeometrie ergibt.
In Figur 3 ist eine geschlossene Quaderposition dargestellt, in der die Außenwände des Verpackungskörperquaders
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vorwiegend geschlossen sind und nur eine Halbseite einer Seitenwand in dieser geschlossenen Quaderposition einen Öffnungsbereich 26 aufweist. Diese Position dient vornehmlich zum Transport der Gegenstände in dem Verpackungskörper 10.
Es ist möglich, dass der Verpackungskörper 10 zusätzlich eine Aufreißhilfe in Form einer um den Verpackungskörper in der geschlossenen Quaderposition verlaufenden Bandes oder Banderole aufweist, die zwei Funktionen erfüllt:
1. den Verpackungskörper 10 in der geschlossenen Quaderposition zu behalten und
2. diesen in eine andere Position zu überführen, in dem die Aufreißhilfe betätigt wird bzw. die Banderole um den Verpackungskörper 10 gelöst wird, die teilweise oder vollständig über einen umfangsgeschlossenen Bereich des Verpackungskörpers im geschlossenen Zustand verläuft.
In der bevorzugten Ausführungsform handelt es sich bei dem Verpackungskörper bzw. bei den vier Einzelbehältern 12 um einen Faltkarton mit glatter Oberfläche. Alternativ ist es jedoch auch möglich, den Verpackungskörper 10 aus feingeriffelter Wellpappe zu gestalten oder aus anderen Materialien mit unterschiedlicher Oberflächenstruktur, beispielsweise einer gewellten, geriffelten oder anderweitig gearteten Struktur, um den Verpackungskörper 10 insgesamt mehr Steifigkeit und Formstabilität und ein anderes Ansehen zu verleihen.
In der bevorzugten Ausführungsform weist der Einzelbehälter 12 folgende Form und Größe auf:
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Der Einzelbehälter 12 hat eine annähernd quaderförmige Außengeometrie mit einer Länge von knapp 13 cm und einer weiteren Kantenlänge von 3 1/2 cm und 3 cm. Die weiteren Daten hinsichtlich Form und Größe des Einzelbehälters 12 sind aus den Figuren 4 und 5 ersichtlich.
Vorteilhafterweise besteht der Verpackungskörper 10 aus drei Einzelbehältern gemäß Figur 5, d.h. die nur einen Öffnungsbereich 26 aufweisen und weiterhin aus einem Einzelbehälter 12 gemäß Figur 4, der zwei Öffnungsbereiche aufweist und der als äußeres Segment am Verpackungskörper 10 angeordnet ist. Durch diese Anordnung ergibt sich vorteilhafteweise in der offenen Quaderposition eine rotationssymmetrische Außenkontur, die entlang aller Außenkanten des Quaders Öffnungsbereiche aufweisen, die sich in beide Seitenflächen erstrecken, die sich an die jeweilige Kante anschließen. In der Seitenansicht ergeben sich jeweils zwei voneinander getrennte Öffnungsbereiche.
Es ist jedoch auch möglich, die Öffnungsbereiche 26 nicht in einer annähernd rechteckförmigen Gestalt mit abgerundeten Kanten zu versehen, sondern als runde oder anders geformte Öffnungen, so dass sich in der offenen Quaderposition eine andere Erscheinungsform und eine andere Außengeometrie ergibt.
Auch ist es möglich, die Öffnungsbereiche 26 nicht so zu gestalten, dass sie sich über zwei benachbarte Seitenwände 20 des Einzelbehälters 12 erstrecken und ineinander übergehen, sondern dass sie lediglich auf einer Seitenwand 20 des Einzelbehälters 12 angeordnet sind. Dann ergibt sich in der offenen Quaderposition die folgende Außenkontur: Die Vorderwand 32 und die Rückwand 28 des Verpackungskörpers 10 weisen dann zwei voneinander getrennte Öffnungsbereiche 26
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auf, und restliche Seitenwände des Verpackungskörpers 10 sind dann geschlossen. Der Blick auf die verpackten Gegenstände innerhalb des Einzelbehälters 10 wird jedoch dadurch erschwert.
In Figur 6 ist ein Einzelbehälter-Doppel 12' dargestellt, d.h. zwei benachbarte Einzelbehälter 12, die aus einem zusammenhängenden, einstückigen Zuschnittbasismaterial hergestellt sind und in gefaltetem und verklebtem Zustand eine durchgehende Rückenwand 16 des Einzelbehälters 12 aufweisen, die entlang ihrer Mittellängslinie eine Perforationslinie 30 aufweist, entlang derer die beiden Einzelbehälter 12 voneinander trennbar sind. Jeder Einzelbehälter 12 ist in der bevorzugten Ausführungsform mit zwei Füll- und Entnahmeöffnungen 24 ausgestattet, die im gefalteten Zustand an den sich jeweils gegenüber liegenden Stirnwänden des Einzelbehälters 12 angeordnet sind und in Form von Laschen ausgebildet sind. Es ist alternativ jedoch auch möglich, jeweils nur eine Füll- und Entnahmeöffnung 24 bei einem Einzelbehälter 12 vorzusehen oder den Öffnungsbereich 26 so auszubilden, dass er gleichzeitig zur Befüllung und Entnahme des Einzelbehälters dienen kann.
In den Figuren 7a und 7b ist abhängig von der Ausführungsform der Erfindung das Verbindungselement 14 in Form einer beschichteten Folie dargestellt. Dabei zeigt Figur 7a die Folie bzw. das Etikett gemäß der ersten Ausführungsform, bei der zwei Behälterdoppel 12' über das zweigliedrige Etikett 14 miteinander verbunden sind und über die mittige Perforationslinie 30 voneinander trennbar sind.
Figur 7b zeigt das Etikett gemäß der zweiten Ausführungsform der Erfindung, bei der der Verpackungskörper 10 aus vier einzelnen Einzelbehältern 12 gebildet ist, die jeweils
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über das so ausgebildete Etikett miteinander verbunden sind. Dabei weist das Etikett sechs Segmente auf, die auf den Rück- und Seitenwänden der jeweils zu verbindenden Einzelbehälter 12 aufgeklebt sind. Auch das Verbindungselement 14 gemäß dieser zweiten Ausführungsform umfasst drei Perforationslinien mit Hilfe derer die vier Einzelbehälter 12 voneinander trennbar sind.
In einer alternativen Ausführungsform ist es vorgesehen, das Verbindungselement 14 nicht über die gesamte Länge des Einzelbehälters 12 zu erstrecken, sondern dieses nur abschnittsweise auszubilden, so dass entweder ein oder mehrere Verbindungselemente 14 vorgesehen sind, die ebenfalls eine entsprechende Perforationslinie 30 aufweisen. Dadurch ergibt sich.vorteilhafterweise eine kostengünstigere und einfachere Herstellung, da weniger Material benötigt wird.
Vorteilhafterweise ergeben sich durch die Schwenkbarkeit aller Einzelbehälter um eine der Außenkanten des Einzelbehälterquaders in einem Winkelbereich zwischen 0 und 180° beliebige Möglichkeiten, den Verpackungskörper 10 anzuordnen.
In einer alternativen Ausführungsform ist es vorgesehen, dass der Verpackungskörper 10 nicht vier, sondern mehrere (vorwiegend eine gerade Anzahl) von Einzelbehältern 12 umfasst, so dass sich der Verpackungskörper 10 vornehmlich in eine solche Form bringen lässt, die einen offenen, von den jeweiligen Einzelbehältern 12 eingeschlossenen Innenraum umfasst. Dieser kann beispielsweise mit einer gleichartigen Verpackung 10 bestückt sein, die entsprechend weniger Einzelbehälter 12 aufweist, so dass sie in den Innenraum des diese umgebenden Verpackungskörper einsetzbar ist. Damit ergibt sich eine geschachtelte Struktur von Verpackungskör-
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pern, bei denen der Inhalt durch die Gestaltung des äußersten Verpackungskörpers (sozusagen des äußersten Ringes) sichtbar ist.
Durch die vorteilhafte Ausgestaltung ist es möglich, die Kosten bei der Herstellung des erfindungsgemäßen Verpakkungskörpers 10 dahingehend zu senken, dass alle Einzelbehälter 12 die gleiche Außenkontur bzw. Form und Größe aufweisen. Alternativ ist es jedoch auch möglich, hier andere Maße vorzusehen, so dass sich jeweils in der geschlossenen und offenen Quaderposition keine durchgehenden Stirnflächen mehr ergeben, sondern eine gestufte Form.
Natürlich ist die Erfindung nicht auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränkt. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind möglich, ohne den Grundgedanken der Erfindung zu verlassen, nämlich einen solchen Verpackungskörper 10 bereitzustellen, der aus mehreren Einzelbehältern besteht, die lösbar miteinander verbunden sind. So kann vorteilhafterweise auch vorgesehen sein, andere Formen, Größen bzw. Abmessungen und/oder Gestaltungen der Öffnungsbereiche zu verwenden.

Claims (17)

1. Verpackungskörper (10') bestehend aus mehreren, lösbar miteinander verbundenen Einzelbehältern (12), die jeweils zur Verpackung von Gegenständen bestimmt sind, mit zumindest einem Verbindungselement (14), über das zumindest zwei benachbarte Einzelbehälter (12) lösbar miteinander verbunden sind, und das so ausgebildet ist, dass die Einzelbehälter (12) in miteinander verbundenem Zustand in Bezug aufeinander in unterschiedlichen Positionen angeordnet werden können, so dass der Verpackungskörper (10) eine variabel einstellbare Außengeometrie aufweist.
2. Verpackungskörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einzelbehälter (12) oder ein Einzelbehälter-Doppel (12'), also zwei benachbarte Einzelbehälter (12), aus einem einstückigen Basismaterial durch Falzen und Verkleben hergestellt ist/sind.
3. Verpackungskörper nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Basismaterial ein faltbares, formstabiles, zur Verpackung von Gegenständen geeignetes Material ist, vorzugsweise Pappe, Wellpappe, festes Papier oder Kunststoff.
4. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (14) ein Beschichtungsmaterial, vorzugsweise eine selbsthaftende Folie, Papier oder Kunststoff ist.
5. Verpackungskörper nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (14) aus zumindest einem Bereich einer Rückwand (16) des Einzelbehälters (12) gebildet ist.
6. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungskörper (10) in seine Einzelbehälter (12) zerlegbar ist.
7. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbehälter (12) eine quaderförmige Form und eine in der Draufsicht quadratrische oder rechteckige Grundfläche aufweisen.
8. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzelbehälter (12) mit zumindest einem Öffnungsbereich (26) ausgestattet ist, der die verpackten Gegenstände von außen sichtbar macht.
9. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Einzelbehälter (12) eine Rückwand (16), eine Vorderwand (18), zwei Seitenwände (20) und zwei Stirnwände (22) umfasst, wobei zumindest die Rückwand (16) des Einzelbehälters (12) geschlossen ist, und zumindest die Vorderwand (18) einen Öffnungsbereich (26) aufweist.
10. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einzelbehälter (12) zumindest eine wiederverschließbare Füll- oder Entnahmeöffnung (24) aufweist.
11. Verpackungskörper nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass je eine Füll- oder Entnahmeöffnung (24) an den beiden Stirnwänden (22) des Einzelbehälters (12) angeordnet ist.
12. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpackungskörper eine Vielzahl von Außenformen umfasst und vorzugsweise folgende Positionen:
1. eine aufgeklappte Position, in der alle Einzelbehälter (12) so nebeneinander angeordnet sind, dass der Verpackungskörper (10) eine geschlossene Rückwand (28) aufweist,
- eine geschlossene Quaderposition, in der die Einzelbehälter (12) so geklappt werden, dass der Verpackungskörper (10) eine in der Draufsicht rechteckige oder quadratische Grundfläche aufweist, und dass drei Seitenflächen des Verpackungskörpers (10) geschlossen sind, und
- eine offene Quaderposition, in der die Einzelbehälter (12) so geklappt werden, dass der Verpackungskörper (10) eine in der Draufsicht rechteckige oder quadratische Grundfläche aufweist, und dass zwei oder alle Seitenflächen des Verpackungskörpers (10) zwei voneinander getrennte Öffnungsbereiche (26) aufweisen.
13. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (14) im mittleren Grenzbereich zwischen den beiden jeweiligen Einzelbehältern (12) eine Perforationslinie (30) aufweist.
14. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (14) - falls das Verbindungselement (14) als Beschichtungsmaterial ausgebildet ist - vollständig oder abschnittsweise die Rückwand (16) der zu verbindenden Einzelbehälter (12) abdeckt.
15. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungselemente (14) des Verpackungskörpers (10) so ausgebildet sind, dass eine Verbindungs- und Schwenkachse zwischen zwei benachbarten Einzelbehältern (12) bei den Verpackungskörper (10) im aufgeklappten Zustand alternierend in einer Ebene der Vorderwand des Verpackungskörpers (10) und einer Ebene der Rückwand des Verpackungskörpers (10) liegen, wobei eine zentrale, mittlere Schwenkachse in der Ebene der Vorderwand des Verpackungskörpers (10) liegt.
16. Verpackungskörper nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Verpakkungskörper (10) aus vier Einzelbehältern (12) besteht, von denen drei identisch ausgebildet und ein Einzelbehälter (12) einen zusätzlichen Öffnungsbereich (26) in einer Seitenwand aufweist.
17. Einstückiger Zuschnitt aus Basismaterial mit Faltkanten zur Herstellung eines Verpackungskörpers (10) nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 16, bestehend aus einem Einzelbehälter oder einem Einzelbehälter-Doppel (12').
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