DE20212843U1 - Schraubeinrichtung für eine kieferorthopädische Behandlung - Google Patents
Schraubeinrichtung für eine kieferorthopädische BehandlungInfo
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Description
Lin, Cheng-Yi
G 52154 L
Schraubeinrichtung für eine kieferorthopädische Behandlung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Schraubeinrichtung für eine kieferörthopädische Behandlung, insbesondere eine Schraubeinrichtung, welche an dem Oberkiefer oder dem Unterkiefer angeordnet ist, und in der Lage ist, die verwendete Feder für die kieferorthopädische Behandlung zu positionieren und den kieferorthopädischen Bogendraht aufzunehmen.
In Figur 6 ist ein konventioneller kieferorthopädischer Behandlungsprozeß gezeigt, nach dem ein Teil des Oberkiefers oder Unterkiefers 10 gebrochen ist, oder ein Zahn 12, welcher üblicherweise kein Schneidezahn ist, herausgezogen worden ist. Der Zahn 12 oder der Unterkiefer bzw. Oberkiefer 10 wird gezogen und mittels einem kieferorthopädischen Bogendraht 13 nach der Operation zum Behandeln des Oberoder Unterkiefers 10 gerichtet, um diesen zu heilen oder die Position des Zahnes 12 zu korrigieren. Um die Position des kieferorthopädischen Bogendrahts 13 relativ zu dem Zahn 12 zu erhalten, ist es üblich, verschiedene kieferorthopädische Bogendrähte 14 zu verwenden, welche an dem Zahn 12 haften, wobei jede kieferorthopädische Halteklammer 14 eine Nut 141 aufweist, um eine Aufnahme für den kieferorthopädischen Bogendraht 13 vorzusehen. Die Breite und die Tiefe der Nut 141 muß etwas größer sein als der Durchmesser des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13, so daß nicht nur der kieferorthopädische Bogendraht 13 geeignet entlang der Erstreckungsrichtung der Nut 141 gleiten kann, sondern der
kieferorthopädische Bogendraht 13 auch gehalten wird, um ein Herausfallen aus der Nut 141 zu verhindern.
Wie aus dem Stand der Technik bekannt ist, wird um eine Zug- und eine Richtkraft an dem kieferorthopädischen Bogendraht 13 vorzusehen, eine Schraube 2 0 in den Oberkiefer oder den Unterkiefer 10 im Bereich eines Backenzahnes 121 eingeschraubt. Danach wird eine Feder 15 oder ein Gummiband sowohl an der Schraube 20 als auch an dem Ende des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13 befestigt, um eine geeignete Zug- und Richtkraft zu realisieren. Da das Ende einer derartigen verwendeten Feder 15 speziell für die kieferorthopädische Behandlung gebräuchlich ist, weist sie immer einen Hakenring 151 auf, so daß für die Verbindung zwischen der Feder 15 und dem Ende des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13 das Ende dieses Bogendrahtes 13 in Form eines Hakens 131 gebogen sein kann. Auf diese Weise kann der Hakenring 151 der Feder 15 relativ einfach an der Hakenform 131 des Endes des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13 befestigt werden, so daß die Verbindung realisiert wird. Dagegen ist die Verbindung zwischen der Feder 15 und der Schraube 2 0 verhältnismäßig schwer zu realisieren.
Wie in den Figuren 7 und 8 gezeigt, ist die gegenwärtig verwendete Schraube 20 für die kieferorthopädische Behandlung die gemeinsame Schraube 20, wobei die verwendeten Werkstoffe für die Schraube 20, für die kieferorthopädische Halteklammer 14 und den kieferorthopädischen Bogendraht 13 reine Titanverbindungen oder Stahlverbindungen sind, welche für den menschlichen Körper nicht gesundheitsschädlich sind. Die Schraube 20 umfaßt üblicherweise zwei Teile, nämlieh das Kopfteil 21 und das Schraubenkörperteil 22. Ein üblicher Schraubenkopfschlitz 211 ist an dem Kopf der Schraube 21 zum Gewährleisten einer sicheren Bedienung mit einem Schraubenzieher vorgesehen, welches nicht in der Fi-
gur gezeigt ist. Gewöhnlicherweise wird die größte Breite bzw. der größte Durchmesser der Schraube durch die Abmessungen des Kopfes bzw. des Kopfteiles 21 bestimmt. Ferner ist der Durchmesser des Kopfes 21 üblicherweise größer als der Innendurchmesser des Hakenringes 151 an dem Ende der Feder 15, so daß es unmöglich für die Feder ist, direkt an der Schraube 2 0 angehängt zu werden. Deshalb wird bei dem gegenwärtigen Stand der Technik ein zusätzlicher Verbindungsdraht 16 zum Anbinden des Endes der Feder 15 an dem Schraubenkörperteil der Schraube 2 0 verwendet. Jedoch verursacht eine derartige Verbindungsmethode verschiedene nachfolgend genannte Nachteile:
(1) Diese ist schwer zu handhaben. Da das Kopfteil 21 der Schraube 2 0 größer ist als der Hakenring 151 der Feder 15, ist es unmöglich, für die Feder an der Schraube 2 0 eingehängt und befestigt zu werden, jedoch, wenn der Durchmesser des Kopfteiles 21 dieser bekannten Schraube 2 0 derart gestaltet ist, daß dieser kleiner ist als der Hakenring 151 der Feder 15, ist es für die Feder 15 viel einfacher sich von der Schraube 2 0 unbeabsichtigt zu lösen, welches ebenfalls nachteilig bei der Verwendung ist. Deshalb wird bei dem Stand der Technik immer ein zusätzlicher Verbindungsdraht 16 zum Anbinden der Feder 15 an die Schraube 2 0 vorgesehen, welches nicht nur unbequem bei der Bedienung ist, sondern auch Schwierigkeiten für einen weniger erfahrenen Arzt beim Anbringen einer derartigen Verbindung verursacht.
(2) Ferner ist es für die Feder 15 und den Verbindungsdraht 16 einfach, in das Zahnfleisch 11 einzudringen. Da der Verbindungsdraht 16 auf das Schraubenkörperteil 22 der Schraube 2 0 aufgewickelt ist, wird der Verbindungsdraht 16 und die Feder 15 mehrmals gegen das Zahnfleisch stoßen und dieses somit entsprechend reizen. Dabei wird sich der Patient nicht nur unwohl fühlen, sondern auch mehrfach an dem
Zahnfleisch 11 verletzt und somit die Heilungsdauer der Wunden verlängert.
(3) Darüber hinaus ist es einfach, daß sich die Schraube 20 unbeabsichtigt löst. Da bei dem Schraubenkörperteil 22 der Schraube 2 0 eine Teillänge vorgehalten werden muss, um den Verbindungsdraht 16 daran vorzusehen, ist es unmöglich, wenn die Schraube 2 0 fest angezogen ist, das Schraubenkörperteil 22 der Schraube 20 komplett in den Oberkiefer oder in den Unterkiefer 10 einzuschrauben, um dessen Kopfteil 21 leicht an den Oberkiefer oder den Unterkiefer 10 anzulegen. Auf der anderen Seite muß das Kopfteil 21 der Schraube 20 in einer geeigneten Distanz zu dem Oberkiefer oder Unterkiefer 10 gehalten werden, um das Anbinden des Verbindungsdrahtes 16 durchzuführen. Auf diese Weise wird durch die Zug- und Richtkraft zwischen der Feder 15 und dem Verbindungsdraht 16 ein Moment an dem Kopfteil 21 der Schraube 22 erzeugt, so daß es dadurch einfach ist, die Schraube 2 0 zulösen oder abfallen zulassen und sogar abzubrechen.
(4) Das Zahnfleisch 11 wird nach der Heilung abstoßend
aussehen. Da das Gewebe des Zahnfleisches 11 mehrmals gegen die Schraube 20 stoßen wird, schwillt das Zahnfleisch 11 während des Heilprozesses an und es liegt ein Mangel an geeigneter Führung und Begrenzung vor, so daß die Oberfläche des Zahnfleisches 11 ungleichmäßig und abstoßend nach der Heilung ist.
(5) Die bekannte Einrichtung hat nur eine Funktion. Eine derartig bekannte Schraube 2 0 kann nur unter Verwendung des Anbindens des Verbindungsdrahtes 16 zum Verbinden der Feder 15 verwendet werden. Weder hat diese irgendeine andere Funktion, noch ist es möglich, diese vorzusehen, um den kieferorthopädischen Bogendraht 13 aufzunehmen.
Aufgrund der vorgenannten Beschreibung weist der Stand der Technik zum Verwenden von kieferorthopädischen Behandlungen gegenwärtig eine Vielzahl von Nachteilen auf, welche möglichst schnell verbessert werden sollten.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schraubeinrichtung der eingangs genannten Gattung vorzuschlagen, bei der insbesondere die genannten Nachteile aus dem Stand der Technik vermieden werden.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Demnach wird eine verbesserte Schraubeinrichtung für kieferorthopädische Behandlungen gemäß der vorliegenden Erfindung vorgeschlagen. Die Schraubeinrichtung ist einfach zu bedienen, wobei vorgesehen ist, daß die Feder direkt ohne nachteiliges Herausfallen eingehakt und angehängt wird. Es ist ebenso unnötig, einen zusätzlichen Verbindungsdraht zum Anbringen der Feder vorzusehen, so daß die Feder in geeigneter Höhe abgestützt werden kann, um den Vorteil zu haben, daß jede Zahnfleischreizung vermieden wird.
Eine Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann vorsehen, daß die erfindungsgemäße Schraubeinrichtung für eine kieferorthopädische Behandlung in der Lage ist, das Schraubenkörperteil der Schraube komplett in den Oberkiefer oder Unterkiefer einzuschrauben, ohne daß ein unbeabsichtigtes Lösen möglich ist; ferner kann eine seitliche Fläche zum Führen des Zahnfleischgewebes vorgesehen sein, um ein weiches Anliegen zu ermöglichen, so daß die Oberfläche des Zahnfleisches nach der Heilung sehr gut bzw. ästhetisch aussieht.
Im Rahmen einer weiteren Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann die Schraubeinrichtung für die kieferorthopädische Behandlung ferner in der Lage sein, eine Nut an dem Kopfteil der Schraube zu bilden, um eine Aufnahme für den kieferorthopädischen Bogendraht vorzusehen, so daß an die Schraube gemäß der Erfindung nicht nur die Feder eingehakt und angehängt werden kann, sondern ebenso die Funktion zum Halten des kieferorthopädischen Bogendrahtes in ähnlicher Weise wie die kieferorthopädische Halteklammer realisiert.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen und aus den nachfolgenden Zeichnungen. Es zeigen:
Fig. IA,IB und IC jeweils eine Frontansicht, eine Draufsicht und eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie A-A einer bevorzugten Ausgestaltung einer
Schraubeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für eine kieferorthopädische Behandlung;
Fig. 2 eine Ansicht einer bevorzugten Ausgestaltung der Schraubeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für eine kieferorthopädische Behandlung, um
fassend die Feder und den kieferorthopädischen Bogendraht, welche beide an dem Oberkiefer oder Unterkiefer zur kieferorthopädischen Behandlung vorgesehen sind;
Fig. 3A, 3B und 3C jeweils eine Frontansicht, eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B und eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausgestaltung der Schraubeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für die kieferorthopädische Behandlung mit einem Schraubenzieher;
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Fig. 4 eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Schraubeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für die kieferorthopädische Behandlung;
Fig. 5A eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Schraubeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für
die kieferorthopädische Behandlung;
Fig. 5B eine nächste bevorzugte Ausgestaltung der Schraubeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung für die kieferorthopädische Behandlung;
Fig. 6 eine bekannte Schraubeinrichtung aus dem Stand der Technik, welche in dem Mund zur kieferorthopädischen Behandlung vorgesehen ist;
Fig. 7 eine Frontansicht einer Schraube gemäß der bekannten Schraubeinrichtung für die kieferorthopädische Behandlung; und
Fig. 8 eine Ansicht zum Anbinden und Befestigen eines zusätzlichen Verbindungsdrahtes mit der Feder und der Schraube gemäß der bekannten Schraubeinrichtung für die kieferorthopädische Behandlung.
Die nachfolgend beschriebenen Elemente, wie zum Beispiel der Oberkiefer oder Unterkiefer 10, das Zahnfleisch 11, der Zahn 12, der kieferorthopädische Bogendraht 13, die kieferorthopädische Halteklammer 14 und die Feder 15 oder das Gummiband für die kieferorthopädische Behandlung etc. sowie deren relative Position im Mund sind mit dem Stand der Technik, wie er in Figur 6 gezeigt ist, ähnlich, wobei diese Elemente nicht die technischen Merkmale der Erfindung sind, so daß die gleichen Namen und Bezugszeichen verwendet worden sind. Deren detaillierte Zusammensetzung, Anordnungsposition und Funktion sind nicht weiter beschrieben. Ferner ist erwähnenswert, daß, wenn auch die Ausgestaltung
nach dem Stand der Technik, wie in Figur 6 gezeigt, nur eine Ausgestaltung beschreibt, die eine Korrektureinrichtung an der Außenseite des Oberkiefers angeordnet ist, jedoch diese auch an der Außen- oder Innenoberfläche des Ober- oder Unterkiefers vorgesehen sein kann.
In den Figuren IA bis IC sind jeweils eine Frontansicht, eine Draufsicht und eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie A-A einer bevorzugten Ausgestaltung der Schraubeinrichtung für die kieferorthopädische Behandlung gemäß der Erfindung gezeigt. In Figur 2 ist eine Ansicht einer bevorzugten Ausgestaltung der Schraubeinrichtung 30 für die kieferorthopädische Behandlung gemäß der vorliegenden Erfindung gezeigt, umfassend die Feder 15 und den kieferorthopädischen Bogendraht 13, welche beide an dem Oberkiefer oder Unterkiefer 10 zur kieferorthopädischen Behandlung angeordnet sind.
In den Figuren IA, IB, IC und 2 wird gemäß der bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung die Schraubeinrichtung 3 0 für die kieferorthopädische Behandlung gezeigt, welche integrierend ein Schraubenkörperteil 31 in Säulenform, ein Kopfteil 32 und ein Plattformteil 33 aufweist. Der Werkstoff der Schraube 3 0 gemäß der Erfindung kann eine Titanlegierung, Stahl oder ein anderer fester Werkstoff sein, welcher für den menschlichen Körper unschädlich ist. Die Schraubeinrichtung kann durch ein Verfahren zum ganzheitliehen Formen hergestellt werden, oder das Schraubenkörperteil 31 und das Plattformteil 33 werden zuerst gemeinsam hergestellt, und dann wird das Kopfteil 32 separat gefertigt, wobei das Kopfteil 32 auf das Plattformteil 33 aufgeschweißt, aufgeklebt oder dergleichen aufgebracht wird.
Das Schraubenkörperteil 31 ist an einer Seite der Schraube 3 0 angeordnet. Das Schraubenkörperteil 31, welches bevor-
zugt eine Säulenform aufweist, erstreckt sich mit einer geeigneten Länge entlang einer Achse, und hat einen ersten Durchmesser in radialer Richtung. An dem Schraubenkörperteil 31 ist ein Schraubgewinde zum Einschrauben in den 0-berkiefer oder Unterkiefer 10 vorgesehen. Das Kopfteil 32 ist an der andere Seite der Schraube 3 0 korrespondierend mit dem Schraubenkörperteil 31 angeordnet. Das Kopfteil hat eine erste Breite in die besagte radiale Richtung. Die erste Breite ist üblicherweise kleiner als der innere Durchmesser des Hakenringes 151 der Feder 15, um den Hakenring 151 direkt an dem Kopfteil 32 der Schraube 30 zu befestigen. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung kann das Kopfteil 32 ähnlich wie die bekannte kieferorthopädische Halteklammer 14 ausgestaltet sein, wobei eine Nutstruktur 321 vorgesehen ist, welche in radialer Richtung sich erstreckt. Die Breite und die Tiefe der Nut 321 sind bevorzugt etwas größer als der Durchmesser des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13. Generell gesagt, sind dort zwei Arten von Abmessungen für die Nut 141 der bekannten kieferorthopädische Halteklammer 14 und der Nut 321 der Schraube 3 gemäß der Erfindung möglich. Eine Möglichkeit ist, daß die Breite und die Tiefe jeweils 0,022 inch (Zoll) und 0,028 inch sind, wobei die andere Kombination 0,018 inch und 0,025 inch sind. Durch die Aufnahme des kieferorthopädisehen Bogendrahtes 13 in der Nut 321 des Kopfteiles 32 der Schraube 3 0 kommt die Schraube 30 gemäß der Erfindung eine ähnliche Funktion zu, wie der kieferorthopädischen Halteklammer 14, welche in Figur 2 gezeigt ist.
Das Plattformteil 33 ist zwischen dem Schraubenkörper 31 und dem Kopfteil 32 vorgesehen, wobei das Plattformteil eine geeignete (erste) Dicke in axialer Richtung aufweist und eine geeignete (zweite) Breite in radialer Richtung hat. Bevorzugt ist jeweils die Breite größer als die Dicke. Die (zweite) Breite in radialer Richtung des Plattformele-
&Ggr;::!:· ·;:·":&Ogr; 1 '"s I1V*7: I ! 1
ments 33 ist größer als die (erste) Breite in radialer Richtung des Kopfteils 32, des ersten Durchmessers des Schraubenkörperteils 31 und des inneren Durchmessers des Hakenringes 151 der Feder 15. Ein Halsteil 322 ist ebenso an der Verbindungsposition des Kopfteiles 32 und des Plattformteils 33 vorgesehen. Wenigstens eine radiale Breite des Halsteiles 322 ist kleiner als die (erste) Breite in radialer Richtung des Kopfteiles 32, um das Halsteil 322 an einem schmalen Bereich relativ zwischen dem Kopfteil 32 und dem Plattformteil 33 zu bilden. Der Hakenring 151 der Feder 15 kann direkt an dem Kopfteil 32 befestigt werden, wobei dieser im Bereich des Halsteiles 322 eingehängt und befestigt wird. Ein Ende der Feder 15 ist mit der Schraubeinrichtung 30 verbunden und befestigt. Die Dicke des Plattformteile 33 kann ein Anstoßen der Feder 15 an das Schraubenkörperteil 31 verhindern.
Zwei Seitenflächen des Plattformteils 33, welche in axialer Richtung an das Schraubenkörperteil 31 und das Kopfteil 32 angrenzen, sind Flächen, welche jeweils einen großen Bereich aufweisen. Dadurch, dass die Seitenflächen an das Halsteil 322 angrenzen, sind diese größer als der Durchmesser des Hakenringes 151 der Feder 15, so daß diese als eine Arbeitsplattform zum Erleichtern der Bedienung der Feder zum Einhaken und Anhängen für einen Arzt dienen. Nicht nur ist die Operation wesentlich leichter, sondern ebenso kann die Feder 15 direkt an dem Halsteil 322 der Schraubeinrichtung 3 0 befestigt, eingehakt und angehängt werden, wobei dieses ohne die Gefahr des Abfallens realisiert wird. Auf diese Weise ist es absolut unnötig, einen zusätzlichen Verbindungsdraht zum Befestigen der Feder 15 zu verwenden. Die Seitenflächen an der äußeren Kontur des Plattformelements 33 haben relativ große Bereiche und sind glatte Oberflächen, welches bei der Führung an dem Gewebe des Zahnfleisches 11 vorteilhaft ist, um den Heilungsprozeß der Wunden
nach der Operation zu beschleunigen, so daß die Oberfläche des Zahnfleisches 11 nach der Heilung glatt und ästhetisch ist. Ferner, wenn das Schraubenkörperteil 31 der Schraubeinrichtung 3 0 gemäß der Erfindung komplett in den Oberkiefer oder Unterkiefer 10 eingeschraubt ist, wird die Unterseitenfläche des Plattformteils 33 an das angrenzende Schraubenkörperteil 31 geeignet an die Oberkiefer- oder an die Unterkiefer-Oberfläche 10 angedrückt. In dieser Zeit ist das Plattformteil 33 mit dem relativ großen Bereich in der Lage, die Schraubeinrichtung 30 zu halten, um ein Lösen zu verhindern, daß dieser Anlagebereich kraftbelastet ist. Es kann ebenso vorgesehen sein, daß das Schraubenkörperteil 31 nicht komplett in den Oberkiefer oder Unterkiefer 10 eingeschraubt wird, so daß eine Lücke bzw. ein Abstand bleibt.
Beispielsweise bei dieser bevorzugten Ausgestaltung kann wenigstens ein Durchgangsloch 323 in radialer Richtung an dem Halsteil 322 im Verbindungsbereich zwischen dem Kopfteil 32 und dem Plattformteil 33 vorgesehen sein. Der Innendurchmesser des Durchgangsloches 323 kann größer sein als der Durchmesser der Drahtschleife der Feder 15, oder größer sein als der Durchmesser des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13. Bei einer anderen Ausgestaltung, welche nicht in der Figur dargestellt ist, kann der Draht am Ende der Feder 15 oder das Ende des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13 direkt durch das Durchgangsloch 323 an dem Halsteil 322 durchgeführt werden, und um die äußere Kontur des Halsteiles 322 gewickelt werden, so daß eine Einrichtung zum Befestigen und Positionieren des Endes der Feder 15 oder des Endes des kieferorthopädischen Bogendrahtes 13 an der Schraubeinrichtung 30 realisiert wird.
Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung kann ein gewöhnlicher Schraubenzieher zum Anschrauben der Schraubeinrichtung ge-
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maß der vorliegenden Erfindung in den Oberkiefer oder Unterkiefer 10 verwendet werden, da das Kopfteil 32 der Schraubeinrichtung 3 0 mit einer Nut 321 ausgestaltet ist, deren Struktur ähnlich ist, wie die kieferorthopädische Halteklammer 14, welche geeignet ist, den kieferorthopädischen Bogendraht 13 aufzunehmen. Wenn ein üblicher bekannter Schraubenzieher direkt zum Anschrauben der Schraubeinrichtung 3 0 gemäß der Erfindung verwendet wird, ist es möglich, die Nut 321 an dem Kopfteil 32 zu deformieren, oder abzunutzen, so daß die Nut 321 nicht mehr geeignet ist, die den kieferorthopädischen Bogendraht 13 aufzunehmen. Deshalb ist erfindungsgemäß die äußere Kontur in der radialen Richtung des Plattformteiles 33 als eine Polygonkontur 331 mit einer nicht kreisförmigen Form ausgebildet, wie zum Beispiel die Kontur, welche einem Quadrat oder dergleichen ähnlich ist, welche in den Figuren IB und IC gezeigt ist. Diese Struktur kann mit einem dazugehörigen externen Schraubenzieher 40 speziell für die Schraubeinrichtung 30 gemäß der Erfindung ausgestaltet sein und bedient werden.
In Bezug auf die Figuren 3A, 3B und 3C, welche jeweils eine Frontansicht, eine Schnittansicht entlang der Schnittlinie B-B und eine Draufsicht auf eine bevorzugte Ausgestaltung der Schraubeinrichtung 3 0 für die kieferorthopädische Behandlung gemäß der vorliegenden Erfindung zeigen, ist ferner ist ein dazugehöriger Schraubenzieher 40 dargestellt. Der Schraubenzieher 40 hat ein Handteil 41 als Griff für den Benutzer und eine Drehstange bzw. Rotationsstange 42, welche von einer Seite des Handteils 41 um eine geeignete Länge vorsteht, und einen polygonförmigen Aufnahmesitz 43, welcher nach innen gerichtet ist und an dem Ende der Rotationsstange 42 vorgesehen ist. Die Form und die Kontur des mehrseitigen Aufnahmesitzes 43 ist entsprechend ausgebildet, um mit der dazugehörigen äußeren mehrseitigen Kontur 331 des Plattformteiles 33 zu korrespondieren. Die Aufnah-
metiefe und die Form des mehrseitigen Aufnahmesitzes 43 ist derart ausgebildet, dass wenigstens das Kopfteil 32 aufgenommen wird, um den mehrseitigen Aufnahmesitz 43 auf das Plattformteil 33 aufzusetzen. Durch das Greifen und das Drehen des Handteiles 41 kann die Schraubeinrichtung 3 0 in oder aus dem Oberkiefer oder Unterkiefer 10 geschraubt werden.
In Figur 4 ist eine weitere bevorzugte Ausgestaltung einer Schraubeinrichtung 30a gemäß der vorliegenden Erfindung für die kieferorthopädische Behandlung gezeigt. Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung sind die meisten Elemente der Schraubeinrichtung 30a die gleichen, wie diese, welche in Figur IA gezeigt sind. Somit wird auf eine wiederholende Beschreibung verzichtet. Der einzige Unterschied liegt darin, daß das Plattformteil 33a der Schraubeinrichtung gemäß Figur 4 eine relativ geringe Dicke hat, um verschiedenste Anwendungen zu ermöglichen, wie zum Beispiel, wenn die Mundschleimhaut des Patienten, welche korrigiert werden soll, dünner ist.
In Figur 5A ist eine weitere bevorzugte Ausgestaltung einer Schraubeinrichtung 3 0b gemäß der vorliegenden Erfindung für die kieferorthopädische Behandlung gezeigt. Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung sind die meisten Elemente der Schraubeinrichtung 3 0b die gleichen, wie bei der Ausgestaltung, die in Figur IA gezeigt ist. Die Schraubeinrichtung 30b hat ebenso ein Schraubenkörperteil 31b, ein Plattformteil 33b, ein Kopfteil 35 und ein Halsteil 351. Der Unterschied der in Figur 5A gezeigten Schraubeinrichtung 3 0b liegt darin, daß bei dieser Ausgestaltung statt einer Nut an der kieferorthopädischen Haltestruktur das Kopfteil 35 der Schraubeinrichtung 3 0b hakenförmig vergrößert ausgestaltet ist. Bei dieser Ausgestaltung ist das Kopfteil 35 mittels eines Drahtes in eine Bogenform zum Realisieren der
hakenförmigen Struktur gewunden, wie in der Figur gezeigt, wobei der bogenförmige Draht etwa von 180° bis 300° gekrümmt ist, so daß eine Lücke bzw. ein Abstand 352 zum Befestigen des Hakenringes 151 der Feder 15 vorgesehen ist. Wenn der Hakenring 151 der Feder 15 direkt an das Kopfteil 35 eingehakt wird, kann die hakenförmige Struktur die Feder 15 zurückhalten, um ein Lösen bzw. Abfallen zu verhindern.
In Figur 5B ist eine weitere bevorzugte Ausgestaltung einer Schraubeinrichtung 3 0c gemäß der vorliegenden Erfindung für die kieferorthopädische Behandlung dargestellt. Bei dieser bevorzugten Ausgestaltung sind die meisten Teile der Schraubeinrichtung 3 0c die gleichen wie bei der Ausgestaltung, welche in Figur 5A gezeigt ist, so daß eine wiederholende Beschreibung vermieden wird. Der einzige Unterschied ist der, daß das Kopfteil 35c der Schraubeinrichtung 3 0c, welche in Figur 5A gezeigt ist, spiralförmig mittels einem bogenförmigen Draht ausgestaltet ist, welcher um wenigstens 360° gewunden ist; somit kann die Positionierung und die Befestigung des Hakenringes 151 der Feder 15 verbessert werden. Auf diese Weise kann die mit dem Kopfteil 35c der Schraubeinrichtung 3 0c verbundene Feder in keinem Verbindungswinkel unbeabsichtigt gelöst werden.
Insgesamt wird eine Schraubeinrichtung für eine kieferorthopädische Behandlung vorgeschlagen, welche ein Plattformteil mit einer relativ großen radialen Breite zwischen einem Kopfteil und einem Schraubenkörperteil der Schraubeinrichtung aufweist, wobei ein Halsteil mit einer radialen Breite, welche kleiner ist als die des Kopfteiles, zwischen dem Plattformteil und dem Kopfteil gebildet wird. Ferner wird ein Hakenring an einem Ende einer für die kieferorthopädische Behandlung verwendeten Feder oder an einem Gummiband vorgesehen, wobei der Hakenring direkt an dem Kopfteil im Bereich des Halsteiles vorgesehen ist, ohne daß die Ge-
fahr des Abfallens oder Lösens gegeben ist. Die Seitenflächen des Plattformteiles können an dem Zahnfleisch anliegen, um durch Reibung gehalten zu werden. Durch das Schrauben des Schraubenkörperteils in den Oberkiefer oder Unterkiefer wird das Plattformteil an den Oberkiefer oder Unterkiefer gedrückt, wobei nicht nur eine ständige Schraubkraft zum Sichern der Schraubeinrichtung wirkt, sondern auch die Seitenfläche des Plattformelements die Funktion haben, die Neubildung des Zahnfleischgewebes zu unterstützen, so daß das Heilen der Wunde gleichmäßiger erfolgt und die Oberfläche glatter und ästhetischer aussieht. Das Schraubenkopfteil gemäß der Erfindung kann eine Nut aufweisen, um den kieferorthopädischen Bogendraht aufzunehmen. Die Schraubeinrichtung gemäß der Erfindung kann nicht nur einen Einhakmechanismus für die Feder realisieren, sondern zudem die Funktion zum Halten des kieferorthopädischen Bogendrahtes übernehmen.
Claims (9)
1. Schraubeinrichtung für eine kieferorthopädische Behandlung, welche imstande ist, eine Feder für die kieferorthopädische Behandlung zu verwenden, umfassend:
ein Schraubenkörperteil (31, 31b), welches sich in einer geeigneten Länge entlang seiner Längsachse erstreckt, und einen ersten Durchmesser in radialer Richtung aufweist;
ein Kopfteil (32, 35, 35c), welches eine erste Breite in radialer Richtung aufweist; und
ein Plattformteil (33, 33a, 33b), welches zwischen dem Schraubenkörperteil (31, 31b) und dem Kopfteil (32, 35, 35c) angeordnet ist und diese miteinander verbindet, und welches eine geeignete erste Dicke in axialer Richtung und eine zweite Dicke in radialer Richtung aufweist, wobei die zweite Dicke größer ist als die erste Dicke, wobei ein Halsteil (322, 351) zwischen dem Kopfteil (32, 35, 35c) und dem Plattformteil (33, 33a, 33b) gebildet ist, wobei eine Feder (15) vorgesehen ist, welche direkt an dem Halsteil (322, 351) der Schraubeinrichtung einhängbar ist, so daß ein Ende der Feder (15) mit der Schraubeinrichtung verbunden und befestigt ist, und wobei die Dicke des Plattformteiles (33, 33a, 33b) die Feder (15) derart hält, dass ein Anstoßen an das Schraubenkörperteil (31, 31b) verhindert wird.
ein Schraubenkörperteil (31, 31b), welches sich in einer geeigneten Länge entlang seiner Längsachse erstreckt, und einen ersten Durchmesser in radialer Richtung aufweist;
ein Kopfteil (32, 35, 35c), welches eine erste Breite in radialer Richtung aufweist; und
ein Plattformteil (33, 33a, 33b), welches zwischen dem Schraubenkörperteil (31, 31b) und dem Kopfteil (32, 35, 35c) angeordnet ist und diese miteinander verbindet, und welches eine geeignete erste Dicke in axialer Richtung und eine zweite Dicke in radialer Richtung aufweist, wobei die zweite Dicke größer ist als die erste Dicke, wobei ein Halsteil (322, 351) zwischen dem Kopfteil (32, 35, 35c) und dem Plattformteil (33, 33a, 33b) gebildet ist, wobei eine Feder (15) vorgesehen ist, welche direkt an dem Halsteil (322, 351) der Schraubeinrichtung einhängbar ist, so daß ein Ende der Feder (15) mit der Schraubeinrichtung verbunden und befestigt ist, und wobei die Dicke des Plattformteiles (33, 33a, 33b) die Feder (15) derart hält, dass ein Anstoßen an das Schraubenkörperteil (31, 31b) verhindert wird.
2. Schraubeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein in radialer Richtung ausgerichtetes Durchgangsloch (323) an dem Halsteil (322) vorgesehen ist.
3. Schraubeinrichtung nach Anspruch 1 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Seitenflächen des Plattformteiles (33, 33a, 33b) glatte Flächen sind, so daß jeweils in axialer Richtung das Schraubenkörperteil (31, 31b) und das Kopfteil (32, 35, 35c) daran anliegen.
4. Schraubeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Kontur des Plattformteiles (33, 33a, 33b) in radialer Richtung eine polygonförmige Kontur bzw. nicht kreisförmige Kontur aufweist.
5. Schraubeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie mit einem externen Schraubenzieher (40) bedienbar ist, welcher ein von einem Benutzer greifbares Handteil (41), eine Rotationsstange (42), welche an einer Seite des Handteiles (41) um eine vorbestimmte Länge vorsteht, und einen polygonförmigen Aufnahmesitz (43) aufweist, welcher einwärts gerichtet an einem Ende der Rotationsstange (42) angeordnet ist, wobei die Form und die Kontur des polygonförmigen Aufnahmesitzes (43) mit der entsprechenden Kontur des Plattformteiles (33, 33a, 33b) korrespondiert, und wobei die Aufnahmetiefe des polygonförmigen Aufnahmesitzes (43) derart gewählt ist, daß zumindest das Kopfteil (32, 35, 35c) von diesem aufnehmbar ist.
6. Schraubeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (32) wenigstens eine Nut (321) aufweist, welche sich in radialer Richtung erstreckt, wobei die Abmessungen der Nut (321) derart gewählt sind, dass ein kieferorthopädischer Bogendraht (13) für die kieferorthopädische Behandlung aufnehmbar ist.
7. Schraubeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (35, 35c) hakenförmig ausgebildet ist, wobei, wenn die Feder (15) direkt in das Kopfteil (35, 35c) eingehakt ist, ein Herausfallen bzw. Lösen der Feder (15) durch das hakenförmig ausgebildete Kopfteil (35, 35c) verhindert wird.
8. Schraubeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Kopfteil (35, 35c) hakenförmig ausgebildet ist, indem es als Draht bogenförmig gewunden ist, um die Hakenform zu erreichen, wobei der bogenförmige Draht in einem Winkel von wenigstens 360° gewunden ist.
9. Schraubeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Halsteiles (322, 351) zumindest an einem Bereich in radialer Richtung kleiner als die Breite des Kopfteiles (32, 35) ist.
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