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DE102007039761B4 - Kieferorthopädische Vorrichtung und Befestigungseinrichtung zur Befestigung einer kieferorthopädischen Vorrichtung - Google Patents

Kieferorthopädische Vorrichtung und Befestigungseinrichtung zur Befestigung einer kieferorthopädischen Vorrichtung Download PDF

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DE102007039761B4
DE102007039761B4 DE200710039761 DE102007039761A DE102007039761B4 DE 102007039761 B4 DE102007039761 B4 DE 102007039761B4 DE 200710039761 DE200710039761 DE 200710039761 DE 102007039761 A DE102007039761 A DE 102007039761A DE 102007039761 B4 DE102007039761 B4 DE 102007039761B4
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Pasin Enrico Dr 83435 Bad Reichenhall De
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Abstract

Kieferorthopädische Vorrichtung (1) zur Korrektur einer Fehlstellung eines Unterkiefers und/oder einer dentalenFehlstellung, mit einem längenvariablen Element (8, 9, 10),das jeweils mit dem Unterkiefer und einem berkiefer koppelbar ist, und mit zumindest zwei Befestigungseinrichtungen (2), über die das längenvariable Element (8, 9, 10) mitden jeweiligen Kiefern koppelbar ist, wobei zumindest eineBefestigungseinrichtung (2) in einem vorbestimmten Abstandbezüglich einer Längsachse eines Abschnitts des längenvariablen Elements (8, 9, 10) mit dem längenvariablen Element(8, 9, 10) derart gelenkig gekoppelt ist, dass das längenvariable Element (8, 9, 10) im Wesentlichen parallel zu einer kklusionsebene ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (2) zur Befestigungam berkiefer mit einem an dem längenvariablen Element (8,9, 10) starr angebrachten Vorsprung (4) gelenkig gekoppeltist, der sich im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse deslängenvariablen Elements (8, 9, 10) erstreckt und hülsenartig ausgebildet ist und zumindest eine Gelenkkugel (7) derBefestigungseinrichtung (2) aufnimmt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine kieferorthopädische Vorrichtung zur Korrektur einer Fehlstellung eines Unterkiefers und/oder einer dentalen Fehlstellung, insbesondere zur Vorverlagerung des Unterkiefers.
  • Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf eine Befestigungseinrichtung für eine kieferorthopädische Vorrichtung zur Befestigung eines längenvariablen Elements der kieferorthopädischen Vorrichtung an einem Kiefer eines Patienten.
  • Aus dem Stand der Technik bekannte kieferorthopädische Vorrichtungen und Befestigungseinrichtungen für derartige kieferorthopädische Vorrichtung sind beispielsweise aus den Dokumenten DE 297 04 990 U1 , DE 10 2005 016 736 A1 , US 6,162,051 A , US 6,358,046 B1 , DE 103 12 855 A1 und EP 1 108 397 A1 bekannt. Diese dem Stand der Technik angehörenden Dokumente beschreiben kieferorthopädische Vorrichtungen, die längenvariable Elemente umfassen. Beispielsweise werden diese längenvariablen Elemente als Teleskopeinrichtungen ausgebildet, die zwei gegeneinander verschiebbare Teleskopelemente umfassen; eine Teleskopeinrichtung mit zwei Teleskopelementen ist beispielsweise in der DE 103 12 855 A1 beschrieben. Weiterhin kann das längenvariable Element zumindest teilweise so ausgebildet werden, dass zwei gegeneinander verschiebbare Stangen parallel geführt sind. Üblicherweise wird das längenvariable Element, insbesondere die Teleskopelemente oder die parallel geführten Stangen über Befestigungseinrichtungen jeweils mit dem Unterkiefer und Oberkiefer eines Patienten gekoppelt; die Befestigungseinrichtungen werden nachstehend unter anderem auch als Body bezeichnet. Bei eingesetzter kieferorthopädischer Vorrichtung beziehungsweise bei mit den Kiefer über die Befestigungseinrichtungen gekoppelter kieferorthopädischer Vorrichtung wird die zur Korrektur einer Fehlstellung eines Unterkiefers und/oder einer dentalen Fehlstellung, insbesondere zur Vorverlagerung des Unterkiefers, erforderliche Kraft üblicherweise über das längenvariable Element, das die gesamte Apparatur ausbildet, aufgebracht. Dies wird beispielsweise dadurch bewerkstelligt, dass sich das längenvariable Element an dem Oberkiefer des Patienten abstützt und zumindest dann, wenn sich die Zähne des Ober- und Unterkiefers treffen, über eine in oder an dem längenvariablen Element vorgesehene Druckfeder eine Druckkraft auf den Unterkiefer aufgebracht wird.
  • Beispielsweise werden diese kieferorthopädischen Vorrichtungen beziehungsweise Apparaturen dann eingesetzt, wenn der Patient eine Multibracketapparatur/Multibandapparatur an den Zähnen der Unter- und Oberkiefer befestigt hat. Diese kieferorthopädischen Vorrichtungen werden üblicherweise in „festsitzend rigide” und „festsitzend flexible” Apparaturen unterteilt. Dabei erzeugen diese kieferorthopädischen Apparaturen in Abhängigkeit von deren Konstruktion entweder mehr skelletale oder dentale Wirkung bei der Unterkiefervorverlagerung. Zumindest ein Großteil der vorgenannten kieferorthopädischen Apparaturen werden am Oberkiefer regio Zahn 16 und 26 verankert und erfordern dabei ein kieferorthopädisches Band an der Zahnkrone 16 und 26. Beispielsweise werden diese kieferorthopädischen Apparaturen direkt an einem orthodontischen Band über einen so genannten ”Rush-Anker” oder einer ähnlichen Drahtverbindung befestigt. Benutzt man eine Multibracketapparatur ohne das vorgenannte Band an Zahn 16/26, finden somit insbesondere die festsitzenden KL II Apparaturen (Klasse II Apparaturen) keine Anwendung. Aus dem Stand der Technik sind nur wenige festsitzende KL II Apparaturen bekannt, die auch ohne das Vorhandensein kieferorthopädischer Bänder eingesetzt werden können. Ein Beispiel hierfür ist der Twin Force Bite Corrector® (Version Double Lock) von Ortho Organizer, der beispielsweise in der US 6,358,046 B1 beschrieben ist. Eine der Hauptproblematiken bei festsitzenden rigiden Klasse II Apparaturen, welche sich ausschließlich am orthodontischen Bogen (Zahnspangendraht) befestigen, ist, in dem kurzen Abstand zwischen den Zähne, an denen die Apparatur befestigt wird, die kieferorthopädische Apparatur einzugliedern, die gleichzeit eine möglichst große Verlängerung bietet, um eine uneingeschränkte Mundöffnung zu ermöglichen. Beim Ortho Organizer wurde dieses Problem dadurch gelöst, indem zwei nebeneinander angeordnete beziehungsweise parallel geführte ”2-fach Teleskope” verwendet werden. Unter ”2-fach Teleskope” soll insbesondere eine Teleskopeinrichtung verstanden werden, die zwei gegeneinander verschiebbare, miteinander gekoppelte Teleskopelemente umfasst. Die Version Twin Force Bite Corrector® Double Lock, Version ”small”, kann zwar bei jedem Patienten eingesetzt werden, jedoch ist die Verlängerungsmöglichkeit (von 22 mm Gesamtlänge verlängerbar auf 45 mm) dieser Version zu gering. Die Version ”Standard” (von 25 mm Gesamtlänge verlängerbar auf 50 mm) kann jedoch nicht bei jedem Patienten eingesetzt werden.
  • Im Allgemeinen haben die vorgenannten kieferorthopädischen Vorrichtungen beziehungsweise Apparaturen diverse Unterschiede im Zeitaufwand für den Ein- und Ausbau am Patienten, im Tragekomfort sowie in deren Funktionalität. Beispielsweise weist der Twin Force Bite Corrector®, Version Double Lock, mehrere Nachteile auf, die im Folgenden erläutert werden. Durch seine Konstruktion mit zwei nebeneinander beziehungsweise parallel geführten 2-fach Teleskopen ist diese Apparatur sehr groß und für den Patienten im Hinblick auf den Tragekomfort äußerst unkomfortabel. Darüber hinaus übt der Twin Force Bite Corrector® seine auf den Unterkiefer aufgebrachte Kraft gänzlich über die Längsachse des längenvariablen Elements aus, welches die gesamte kieferorthopädische Apparatur ausbildet, so dass ein sehr steil verlaufender dorso-kranialer Kraftvektor den Tragekomfort des Twin Force Bite Corrector® Version Double Lock von Orthoorganizer verschlechtert. Darüber hinaus wird nicht die maximale Kraft auf den Unterkiefer aufgebracht, die durch beispielsweise die an dem längenvariablen Element vorgesehene Druckfeder erzeugt wird. Durch diesen steilen Kraftvektor besteht eine große Bruchgefahr des orthodontischen Bogens. Weiterhin ist die Befestigung des Bodys beziehungsweise der Befestigungseinrichtung über einen bezüglich der Okklusionsebene parallel oder horizontal ausgerichteten Schlitz am Bogen mit einer Klemmverschraubung äußerst problembehaftet, da sich die Befestigung durch die horizontal wirkenden Kräfte leicht lösen kann. Wie bereits erwähnt, erhält man den Twin Force Bite Corrector® nur mit einer Druckfeder. Eine möglichst skelletale Vorverlagerung des Unterkiefers ist somit nicht möglich. Nachteil einer Apparatur mit einer NiTi-Druckfeder ist die stärkere Anteinklination der Unterkieferfrontzähne bei der Unterkiefervorverlagerung. Weiterhin erhält man den Twin Force Bite Corrector® in zwei Größen. Die Größe Small mit einer Länge von 22 mm lässt sich maximal bis zu 45 mm verlängern. Dies ermöglicht somit nur eine eingeschränkte Mundöffnung. Die Größe Standard mit einer Länge von 25 mm lässt sich maximal bis zu 50 mm verlängern. Dies ermöglicht somit nur eine bedingt eingeschränkte Mundöffnung.
  • Diesen dem Stand der Technik angehörenden kieferorthopädischen Vorrichtungen liegt allgemein das Problem zugrunde, dass sie die Druckkraft auf den Unterkiefer in einem Winkel zwischen 0 und 90° bezüglich einer Okklusionsebene, d. h. entlang einer Längsachse des längenvariablen Elements, aufbringen. Dabei entspricht diese Längsachse des längenvariablen Elements im Wesentlichen der Längsachse der gesamten kieferorthopädischen Vorrichtung. Die Okklusionsebene beziehungsweise Kauebene beschreibt in diesem Zusammenhang die räumliche Ebene, auf der sich die Zähne des Ober- und Unterkiefers treffen. Konstruiert wird sie durch die Verbindungslinien zwischen Inzisalpunkt (Berührungspunkt der Schneidekanten von den Zähnen 31 und 41) und dem distalen Höcker von den Zähnen 36 und 46 und verläuft in der Regel durch die Lippenschlusslinie. Sie ist parallel zur Bipupillarlinie und sehr wohl parallel zur Camperschen Ebene. Dadurch wirken auf den Unterkiefer anhand der an dem längenvariablen Element vorgesehenen Druckfeder zumindest Kräfte, die teilweise parallel und teilweise senkrecht zur Okklusionsebene verlaufen. Die parallel zur Okklusionsebene verlaufenden Kräfte dienen insbesondere zur Korrektur der Fehlstellung des Unterkiefers oder der dentalen Fehlstellung, insbesondere zur Vorverlagerung des Unterkiefers; diese parallel zur Okklusionsebene verlaufenden Kräfte, die insbesondere durch die Druckfeder erzeugt werden, entsprechend jedoch zumindest nicht der maximal erzeugten Druckfederkraft, die auf den Unterkiefer aufgebracht werden könnte. Jedoch können insbesondere die senkrecht zur Okklusionsebene verlaufenden Kräfte, nachfolgend der Einfachheit halber als vertikale Kräfte bezeichnet, zum Bruch oder zumindest zur Verbiegung eines Zahnspangendraht sowohl des Ober- als auch des Unterkiefers führen. Bei dieser Vorrichtung trägt jedoch die Feder in erhöhtem Ausmaß dazu bei, vertikale Kräfte auf beispielsweise den Zahnspangendraht zu erzeugen.
  • Aus der DE 103 46 489 A1 ist eine Vorrichtung zur Korrektur der Stellung von Ober- und Unterkiefer zueinander und/oder Platzgewinnung im Oberkiefer bekannt. Insbesondere wird eine Vorrichtung zur Korrektur der Stellung von Ober- und Unterkiefer zueinander und/oder Platzgewinnung im Oberkiefer mit intramaxillären Verblockungselementen auf der jeweils linken und rechten Seite von Ober- und Unterkiefer sowie jeweils einem intermaxillären Geschiebe auf der linken und rechten Seite zwischen Ober- und Unterkiefer zur Verfügung gestellt, wobei die Verankerungselemente eines Verblockungselementes im Ober- und/oder Unterkiefer gelenkig verbunden sind.
  • Aus der US 4,462,800 A ist eine kieferorthopädische Vorrichtung bekannt, welche eine Befestigungseinrichtung umfasst, die mit einer schlitzförmigen Aussparung vorgesehen ist. Zur Befestigung der Befestigungseinrichtung an beispielsweise einem Zahnspangendraht ist in der Befestigungseinrichtung eine Gewindebohrung vorgesehen, deren Achse senkrecht zu einer Breitenrichtung bzw. Längsachse der Befestigungseinrichtung ausgebildet ist.
  • Aus der US 2007/0020577 A1 ist eine kieferorthopädische Vorrichtung mit einem längenvariablen Element bekannt, das in der Form einer Teleskopeinrichtung ausgebildet ist.
  • Aus der US 5,829,975 A ist eine kieferorthopädische Vorrichtung bekannt, die ein längenvariables Element umfasst, das als eine Teleskopeinrichtung ausgebildet ist.
  • Aus der DE 10 2005 016 736 A1 ist eine kieferorthopädische Vorrichtung bekannt, die insbesondere zum Vorverlagern des Unterkiefers eines Patienten mittels eines paarweise eingesetzten Verbindungsglieds dient. Das Verbindungsglied ist einerseits am Oberkiefer und andererseits am Unterkiefer jeweils mittels eines Gelenks angeschlossen und von einem Teleskoprohr sowie einer im Teleskoprohr längsverschiebbar geführten Gleitstange gebildet. Das eine Gelenk ist als Doppelkugelgelenk ausgebildet, wobei die beiden Kugelgelenke an einer Verbindungshülse angeordnet sind.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtungen sowie Befestigungseinrichtungen derart weiterzubilden, dass die vorgenannten Nachteile zumindest teilweise überwunden werden können, und insbesondere, dass eine Beanspruchung der Zahnspangendrähte zumindest teilweise verringert sowie der Tragekomfort der kieferorthopädischen Vorrichtung erhöht werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche gelöst.
  • Vorteilhaft Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die kieferorthopädische Vorrichtung gemäß Anspruch 1 ist insbesondere so ausgebildet, dass sie ein längenvariables Element, das jeweils mit dem Unterkiefer und einem Oberkiefer koppelbar ist, und zumindest zwei Befestigungseinrichtungen umfasst, über die das längenvariable Element mit den jeweiligen Kiefern koppelbar ist, wobei zumindest eine Befestigungseinrichtung in einem vorbestimmten Abstand bezüglich einer Längsachse eines Abschnitts des längenvariablen Elements derart gelenkig gekoppelt ist, dass das längenvariable Element im Wesentlichen parallel zu einer Okklusionsebene ausgerichtet ist, wobei die Befestigungseinrichtung zur Befestigung am Oberkiefer, in einem vorbestimmten Abstand bezüglich einer Längsachse eines Abschnitts des längenvariablen Elements mit dem längenvariablen Element derart gelenkig gekoppelt ist, dass das längenvariable Element im Wesentlichen parallel zu einer Okklusionsebene ausgerichtet ist. Idealerweise ist das längenvariable Element genau parallel zur Okklusionsebene ausgerichtete, wodurch der Tragekomfort erhöht wird. Aber auch eine Ausrichtung des längenvariablen Elements, vorzugsweise in einem Winkel von 0 bis 10°, bevorzugter von 0 bis 5°, noch bevorzugter von 0° bis 3° bezüglich der Okklusionsebene kann noch einen zufrieden stellenden Tragekomfort der kieferorthopädischen Vorrichtung erzielen. Insbesondere ist das längenvariable Element der kieferorthopädischen Vorrichtung unterhalb der Okklusionsebene und parallel zu dieser angeordnet. Die kieferorthopädische Vorrichtung beziehungsweise Apparatur ist dabei insbesondere zum paarweisen Einsatz am Patienten vorgesehen, d. h. an der linken und rechten Seite beider Kiefer. Vorzugsweise erfolgt die Befestigung der kieferorthopädischen Vorrichtung an dem Oberkiefer und Unterkiefer über ein als Dreifach-Teleskop ausgebildetes längenvariables Element, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung, insbesondere das Dreifach-Teleskop, fest am orthodontischen Bogen, vorzugsweise an Ober- und Unterkiefer, befestigt wird. Die Befestigungseinrichtungen zur Befestigung am Oberkiefer und Unterkiefer sind dabei vorzugsweise mittels eines Kugelgelenkes an dem längenvariablen Element, insbesondere dem Dreifach-Teleskop, befestigt. Die Feineinstellung der kieferorthopädischen Vorrichtung, insbesondere die Kraftaufbringung auf den Unterkiefer über das längenvariable Element, erfolgt beispielsweise mittels Distanzhülsen, die auf das längenvariable Element, beispielsweise eine Teleskopstange der Teleskopeinrichtung, gecrimpt werden. Alternativ ist auch der Einsatz von Druckfedern denkbar, die in die Teleskopeinrichtung integriert sind und zumindest einige der Teleskopelemente der Teleskopeinrichtung auseinanderdrücken. Insbesondere wird die kieferorthopädische Vorrichtung beziehungsweise Apparatur mittels eines Bodys beziehungsweise über die Befestigungseinrichtungen, die mit entsprechenden Teleskopstangen der Teleskopeinrichtung gekoppelt sind, unbeweglich am orthodonischen Bogen einer Multibracketapparatur(MB)-Apparatur oder festsitzenden Zahnspange am Unterkiefer und Oberkiefer befestigt. Die Bodys werden vorzugsweise auf den Bogen aufgeschraubt. Einbau, Anwendung und Justierung der Apparatur wird durch die Verankerung am orthodontischen Bogen somit vereinfacht, weil eine Verwendung von kieferorthopädischen Bändern an den Zahnkronen 16 und 26 nicht notwendig sind, um die Apparatur am Oberkiefer zu befestigen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn diese Bänder bei der verwendeten Multibracketapparatur nicht vorhanden sind. Der so genannte ”Rush-Anker” kann entfallen oder ist nicht mehr notwendig, um die Apparatur am Oberkiefer über das Tube, welches am Band angelegt ist, zu befestigen. Darüber hinaus ist der ”Rush-Anker” üblicherweise beweglich, wodurch der Tragekomfort für den Patienten gemindert wird, was gerade durch die Vorrichtung vermieden wird. Durch die Beweglichkeit des Rush-Ankers in der vertikalen und horizontalen Richtung wird die Justierung der Apparatur erschwert beziehungsweise die Einstellung wird ungenau, weil ein entweichen des Unterkiefers in eine nicht gewünschte Lage ermöglicht wird. Des Weiteren ist der Zeitaufwand, die Komplexität zur Anbringung sowie Justierung an dem Rush-Anker sehr schwierig. Auch die Einstellung des Rush-Ankers, so dass der Unterkiefer in der gewünschten Position nicht entweichen kann, ist sehr schwierig. Durch die kieferorthopädische Vorrichtung wird einfaches Aufschrauben der Bodys auf den Bogen ermöglicht, wodurch eine starre Verbindung mit dem Zahnspangendraht hergestellt werden kann. Der Body ist so konfiguriert, dass dieser nicht wie bei anderen Apparaturen horizontal auf den Bogen aufgeschoben wird, sondern über einen vertikal angelegten Schlitz aufgeschoben wird. Die Fixierung des Bodys am Bogen wird über eine Klemmwirkung der Verschraubung erzeugt. Vorteil von diesem Body ist, dass durch die vertikale Anordnung des Schlitzes der Body sich durch die horizontalen Kräfte nicht vom Bogen lösen kann. Ein fehlerhaftes schiefes Anbringen des Bodys am Bogen, wie bei kieferorthopädischen Vorrichtungsvarianten mit Befestigungseinrichtungen mit einem horizontalen Schlitz, ist somit nicht möglich. Die Bodys sind mit dem längenvariablen Element am Oberkiefer und am Unterkiefer gelenkig verbunden, beispielsweise über ein Kugelgelenk. Dieses Kugelgelenk sorgt für ein Höchstmaß an Tragekomfort, da der Unterkiefer dadurch maximale Bewegungsfreiheit erhält. Da das längenvariable Element so konstruiert ist, dass das längenvariable Element beziehungsweise die Teleskoprohre der Teleskopeinrichtung im Wesentlichen parallel zur Okklusionsebene und unterhalb der Okklusionsebene angeordnet sind, wird durch das längenvariable Element die parallel zur Okklusionsebene (Ober- und Unterkiefer zusammengebissen, Horizontalebene) verlaufende Kraftkomponente erzeugt, die beispielsweise zur Vorverlagerung des Unterkiefers dient, beispielsweise durch die Druckfeder, wobei die maximale Druckfederkraft auf den Unterkiefer übertragen werden kann. Dies ist ein weiterer Vorteil, da der Kraftvektor bei einigen dem Stand der Technik angehörenden Apparaturen in dorso-kraniale Richtung verläuft. Ein horizontaler Kraftvektor verursacht weniger Kiefergelenksbelastungen, erhöht den Tragekomfort und des weiteren wird der orthodontische Bogen in der vertikalen Ebene entlastet, so dass die häufige Bruchgefahr des Bogens vermindert wird. Insbesondere die Ausgestaltung des längenvariablen Elements als Dreifach-Teleskop ermöglicht eine grazile Gestaltung der kieferorthopädischen Apparatur, eine maximale Verlängerung der kieferorthopädischen Apparatur, so dass die Mundöffnung nicht eingeschränkt wird. Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt für den Einsatz der kieferorthopädischen Apparatur keine verschiedenen Größen vorrätig haben, da durch das dreifach Teleskop die kieferorthopädische Apparatur so verkleinert werden kann, dass diese bei fast jedem Patienten angewendet werden kann. Mit einem nur sehr geringen Zeitaufwand lässt sich die kieferorthopädische Apparatur auf den orthodontischen Bogen befestigen. Zur Einstellung einer minimalen Länge des längenvariablen Elements können Distanzhülsen mit beispielsweise einem C-förmigen Profil an einem bestimmten Teleskoprohr der Teleskopeinrichtung befestigt werden, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung bereits im Vornherein eingesetzt werden kann. Diese Distanzhülsen können beispielsweise auf die Apparatur, insbesondere auf das Teleskoprohr aufgecrimpt werden, wobei der behandelnde Arzt selbst anhand unterschiedlicher Distanzhülsen wählen kann, in welchem Ausmaß er den Unterkiefer vorverlagern möchte. Somit wird ein Zurückweichen des Unterkiefers verhindert. Anstelle der Distanzhülsen oder zusätzlich dazu kann eine oder mehrere Druckfedern in das längenvariable Element integriert werden, um die Krafterzeugung beispielsweise zur Vorverlagerung des Unterkiefers zu ermöglichen. Möchte der Arzt zu einem späteren Zeitpunkt den Unterkiefer weiter vorverlagern, erfolgt dieses wiederum über die Ergänzung von Distanzhülsen. Dazu muss die Apparatur nicht aus dem Mund entfernt werden.
  • Zur Unterstützung oder auch alternativ kann die Druckfeder verwendet werden, die insbesondere in das längenvariable Element integriert ist. Die kieferorhtopädische Vorrichtung wird vorzugsweise in zwei Varianten ausgebildet. Die erste Variante enthält keine Druckfeder und erzeugt eine vorwiegend skelletale Vorverlagerung (nur Kieferknochen) des Unterkiefers; ebenso ist auch lediglich eine Kieferkammvorverlagerung möglich. Die zweite Variante umfasst eine NiTi-Druckfeder und erzeugt eine mehr dentoalveoläre Vorverlagerung des Unterkiefers. Der Arzt hat somit die Wahl zwischen einer dentoalveolären oder skelletalen Vorverlagerung des Unterkiefers durch die Ausbildung der kieferorhtpädischen Vorrichtung in den zwei genannten Varianten. Die kieferorthopädische Vorrichtung, insbesondere das längenvariable Element beziehungsweise die Teleskopeinrichtung ist auf eine minimale Länge von 22 mm einschiebbar und lässt sich maximal bis zu 53 mm verlängern. Dadurch wird eine verbesserte Mundöffnung ermöglicht. Der Arzt muss somit keine verschiedenen Größen vorrätig haben. Der Zeitaufwand zum Einsetzen der Apparatur wird deutlich verringert, da eine Vermessung der Kiefer nicht mehr stattfinden muss, um die notwendige Größe festzustellen.
  • Darüber hinaus kann die kieferorthopädische Vorrichtung gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung derart ausgebildet werden, dass die Befestigungseinrichtung einen mit einer schlitzförmigen Aussparung vorgesehenen Befestigungselementkörper umfasst, der derart ausgebildet ist, dass er über die schlitzförmige Aussparung auf einen mit einem der Kiefer gekoppelten Zahnspangendraht mit im Wesentlichen vertikaler Ausrichtung der schlitzförmigen Aussparung bezüglich der Okklusionsebene aufschiebbar ist. Alternativ hierzu können die Befestigungseinrichtungen auch auf an den entsprechenden Zähnen aufgeklebten oder angebrachten Halterungen (Attachments) aufgeschoben werden, so dass keine Zahnspange mit entsprechendem Zahnspangendraht erforderlich ist.
  • Ferner kann die kieferorthopädische Vorrichtung gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung so ausgestaltet werden, dass die Aussparung teilweise eine Bohrung, insbesondere eine Gewindebohrung, ausbildet.
  • In diesem Zusammenhang kann bei der kieferorthopädischen Vorrichtung gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung vorgesehen sein, dass eine Bohrungsachse der Bohrung bei Befestigung der Befestigungseinrichtung an dem Zahnspangendraht senkrecht zur Okklusionsebene ausgerichtet und/oder parallel zu einer Tiefenrichtung der schlitzförmigen Aussparung ausgerichtet ist.
  • Des Weiteren kann die kieferorthopädische Vorrichtung gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung derart realisiert werden, dass die durch die schlitzförmige Aussparung teilweise ausgebildete Bohrung ein Innengewinde umfasst, in das eine Schraube einschraubbar ist.
  • Weiterhin kann die kieferorthopädische Vorrichtung gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung so umgesetzt werden, dass das längenvariable Element als eine Teleskopeinrichtung, insbesondere als eine drei gegeneinander verschiebbare Teleskopelemente aufweisende Teleskopeinrichtung, ausgebildet ist.
  • Die Befestigungseinrichtung gemäß einem Aspekt der Erfindung ist für eine kieferorthopädische Vorrichtung zur Befestigung eines längenvariablen Elements der kieferorthopädischen Vorrichtung an einem Kiefer eines Patienten vorgesehen und umfasst einen mit einer schlitzförmigen Aussparung vorgesehenen Befestigungselementkörper, wobei der Befestigungselementkörper derart ausgebildet ist, dass er über die schlitzförmige Aussparung auf einen mit einem Kiefer gekoppelten Zahnspangendraht mit im Wesentlichen senkrechter Ausrichtung der schlitzförmigen Aussparung bezüglich einer Okklusionsebene aufschiebbar ist und die schlitzförmige Aussparung teilweise eine Bohrung ausbildet, deren Mittelachse parallel zu einer Aussparungstiefenrichtung ausgerichtet und senkrecht zur Okklusionsebene ausgerichtet ist. Dadurch ergeben sich die im Zusammenhang mit der vorgenannten kieferorthopädischen Vorrichtung erläuterten Vorteile in ähnlicher oder gleicher Weise, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen auf die entsprechenden Ausführungen im Zusammenhang mit der vorgenannten kieferorthopädischen Vorrichtung verwiesen wird.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beispielhaft erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung;
  • 2 eine vergrößerte perspektivische Darstellung der Teleskopeinrichtung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung von 1;
  • 3 eine vergrößerte Darstellung eines Ausschnitts der Teleskopeinrichtung von 2;
  • 4 eine Darstellung des am Unterkiefer des Patienten zu befestigenden Endabschnitts der Teleskopeinrichtung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung von 1;
  • 5 eine Schnittdarstellung des Endabschnitts von 4;
  • 6 eine Darstellung des am Oberkiefer des Patienten zu befestigenden Endabschnitts der Teleskopeinrichtung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung von 1;
  • 7 eine Schnittdarstellung des Endabschnitts von 6;
  • 8 eine Darstellung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung in eingesetztem Zustand; und
  • 9 eine Darstellung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung in eingesetztem Zustand, ohne das Ober- und Unterkiefer dargestellt sind.
  • 1 zeigt eine perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1, die insbesondere zur Korrektur einer Fehlstellung eines Unterkiefers eines Patienten, vorzugsweise zur Vorverlagerung des Unterkiefers des Patienten, und/oder einer dentalen Fehlstellung, beispielsweise von Zähnen im Unterkiefer, dient. In dem in 1 dargestellten Fall umfasst die kieferorthopädischen Vorrichtung 1 ein längenvariables Element, das insbesondere als eine Teleskopeinrichtung mit drei Teleskopelementen beziehungsweise Teleskopstangen 8, 9 und 10 ausgebildet ist.
  • 2 zeigt eine vergrößerte perspektivische Darstellung dieser Teleskopeinrichtung. Das erste Teleskopelement 8 ist als eine massive Teleskopstange ausgebildet und weist zwei Endabschnitte, einen in 1 linken beziehungsweise ersten und rechten beziehungsweise zweiten Endabschnitt 15, und einen zwischen den zwei Endabschnitten liegenden Hauptabschnitt beziehungsweise Mittelabschnitt auf. Größtenteils, d. h. bis auf den nachfolgend erläuterten rechten Endabschnitt 15, weist das Teleskopelement 8 einen im Wesentlichen konstanten Außendurchmesser auf. Der zweite oder rechte Endabschnitt 15, der insbesondere in 1 oder 2 den rechten Endabschnitt 15 des Teleskopelements 8 darstellt, weist einen geringfügig größeren Außendurchmesser als der verbleibende Teil, d. h. der in 1 oder 2 linke Endabschnitt sowie der Hauptabschnitt des Teleskopelements 8, auf, so dass durch den rechten Endabschnitt 15 ein Absatz 15 ausgebildet wird.
  • Koaxial zu dem ersten Teleskopelement 8 ist das zweite Teleskopelement 9, das insbesondere als Teleskophohlstange beziehungsweise Teleskoprohr ausgebildet ist, auf das erste Teleskopelement 8 aufgeschoben. Insbesondere wird das zweite Teleskopelement 9 in 1 oder 2 von links nach rechts auf das erste Teleskopelement 8 aufgeschoben. Das als Teleskoprohr ausgebildete zweite Teleskopelement 9 weist einen ersten, in 1 linken Endabschnitt 16, einen zweiten, in 1 rechten Endabschnitt 17 sowie einen zwischen diesen Endabschnitten 16, 17 liegenden Hautabschnitt beziehungsweise Mittelabschnitt auf. Bis auf den ersten, linken Endabschnitt 16 weist das zweite Teleskopelement einen im Wesentlichen konstanten Innendurchmesser auf, der dem Außendurchmesser des rechten oder zweiten Endabschnitts 15 des ersten Teleskopelements 8 entspricht. Der erste, linke Endabschnitt 16 des zweiten Teleskopelements 9 ist im Wesentlichen als kreisförmiger Ring ausgebildet, dessen Innendurchmesser dem Außendurchmesser des verbleibenden Teils des ersten Teleskopelements 8 (d. h. ausgenommen dem Endabschnitt 15) entspricht. Dadurch bildet der erste, linke Endabschnitt 16 des zweiten Teleskopelements 9 einen Anschlag für den als Absatz ausgebildeten rechten Endabschnitt 15 des ersten Teleskopelements 8 aus, so dass der erste, linke Endabschnitt 16 des zweiten Teleskopelements 9 und der rechte Endabschnitt 15 des ersten Teleskopelements 8 bei entsprechender Verschiebung beider Teleskopelemente 8, 9 in Anlage bringbar sind. Weiterhin weist das zweite Teleskopelement 9 bis auf den zweiten oder rechten Endabschnitt 17 einen im Wesentlichen konstanten Außendurchmesser auf. Der zweite oder rechte Endabschnitt 17 des zweiten Teleskopelements 9 ist wie auch bei dem ersten Teleskopelement 8 mit einem geringfügig größeren Außendurchmesser als der verbleibende Teil ausgestaltet, so dass der zweite Endabschnitt 17 einen Absatz an dem zweiten Teleskopelement ausbildet. Wie bei den Teleskopelementen 8 und 9 ist auf analoge Weise koaxial zu dem zweiten Teleskopelement 9 das dritte Teleskopelement 10, das ebenso wie das zweite Teleskopelement 9 als Teleskophohlstange beziehungsweise Teleskoprohr ausgebildet ist, auf das zweite Teleskopelement 9 aufgeschoben. Insbesondere wird das dritte Teleskopelement 10 in 1 oder 2 von links nach rechts auf das zweite Teleskopelement 9 aufgeschoben. Das als Teleskoprohr ausgebildete dritte Teleskopelement 10 ist prinzipiell wie das zweite Teleskopelement 9 ausgebildet. So umfasst das dritte Teleskopelement 10 einen ersten oder linken ringförmigen Endabschnitt 18, dessen Innendurchmesser im Wesentlichen dem Außendurchmesser des verbleibenden Teils des zweiten Teleskopelements 9 (d. h. ausgenommen des zweiten oder rechten Endabschnitts 17 des zweiten Teleskopelements 9) entspricht. Der Innendurchmesser des dritten Teleskopelements 10 entspricht ausgenommen dem ringförmigen linken Endabschnitt 18 im Wesentlichen dem Außendurchmesser des zweiten oder rechten Endabschnitts 17 des zweiten Teleskoprohrs 9, so dass beide Endabschnitte 17 und 18 wie in 3 dargestellt in Anlage bringbar sind.
  • 3 zeigt eine vergrößerte Darstellung eines Ausschnitts der Teleskopeinrichtung von 2, bei der insbesondere die Endabschnitte 17 und 18 der Teleskopelemente 9 und 10 in Anlage befindlich dargestellt sind.
  • Darüber hinaus umfasst das dritte Teleskopelement 10 einen zweiten oder rechten Endabschnitt 6, der in diesem Fall durch ein deckelartiges Element 6, beispielsweise eine Scheibe 6, ausgebildet wird und den rohrförmigen Endabschnitt 6 des dritten Teleskopelements 10 abdeckt/überdeckt beziehungsweise abschließt. Der scheibenförmige Endabschnitt 6 ist insbesondere so ausgebildet, dass das deckelartige, als Scheibe ausgebildete Element 6 mit einem Winkel zwischen 90° und 135°, vorzugsweise 120° gegenüber einer Langsachse des dritten Teleskopelements 10 geneigt ist. Ferner ist das deckelartige Element 6 vorzugsweise mit dem dritten Teleskopelement 10 verschweißt. Dadurch wird der Tragekomfort der kieferorthopädischen Vorrichtung weiter erhöht.
  • Zur Befestigung der Teleskopeinrichtung an dem Ober- und Unterkiefer des Patienten ist jeweils eine Befestigungseinrichtung 2 beziehungsweise ein Body 2 gelenkig mit dem ersten Teleskopelement 8 und mit dem dritten Teleskopelement 10 gekoppelt, d. h. die beiden äußeren Teleskopelemente 8 und 10 umfassen jeweils eine Befestigungseinrichtung 2, wohingegen das mittlere Teleskopelement 9 verschiebbar mit den beiden äußeren Teleskopelementen 8 und 10 gekoppelt ist.
  • Zunächst wird auf die mit dem Teleskopelement 8 gekoppelte Befestigungseinrichtung 2 näher eingegangen, die zur Befestigung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1 mit dem Unterkiefer des Patienten dient.
  • 4 zeigt eine Darstellung des am Unterkiefer des Patienten zu befestigenden Endabschnitts der Teleskopeinrichtung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1 von 1, insbesondere des linken Endabschnitts des Teleskopelements 8, wobei 5 eine Schnittdarstellung des Schnitts C-C des in 1 linken Endabschnitts des Teleskopelements 8 von 4 zeigt. Die Befestigungseinrichtung 2 ist in diesem Fall über einen fest mit dem Teleskopelement 8 gekoppelten hülsenartigen Aufsatz 3, der insbesondere als eine Art Kappe ausgebildet ist, an dem Teleskopelement 8 gelenkig gekoppelt. Zu diesem Zweck ist der hülsenartige Aufsatz, der teilweise als Zylinder ausgebildet ist, mit einem in Zylinderlängsrichtung verlaufenden Schlitz 19 vorgesehen, wie insbesondere in 5 ersichtlicht ist. Dadurch wird ein kugelförmiger Gelenkkopf 7 bzw. ein kugelförmiger Gelenkkopfabschnitt 7 der Befestigungseinrichtung 2 zwischen dem hülsenartigen Aufsatz 3 und dem Teleskopelement 8 aufgenommen, wobei sich ein zylindrisch ausgebildeter Befestigungselementhalsabschnitt 13 direkt von dem Gelenkkopf 7 durch den Schlitz 19 in dem hülsenartigen Aufsatz 3 erstreckt, bis er in einen Befestigungselementkörper bzw. Befestigungselementkörperabschnitt 14 übergeht. Dadurch ist die Befestigungseinrichtung 2 bezüglich des hülsenartigen Aufsatzes 3 entlang dem Schlitz 19 schwenkbar und drehbar um eine Längsachse des Befestigungselementhals bzw. Befestigungselementhalsabschnitts 13 gelagert. Unmittelbar auf den Befestigungselementhalsabschnitt 13 folgt der Befestigungselementkörper 14, der zur Montage an einem Zahnspangenbogen des Unterkiefers vorgesehen ist. Zu diesem Zweck ist in dem Befestigungselementkörper 14 eine schlitzförmige Aussparung 12 vorgesehen, die zur Aufnahme des Zahnspangenbogens des Unterkiefers dient. Die schlitzförmige Aussparung 12 erstreckt sich im Wesentlichen senkrecht zur Befestigungselementhalsabschnittachse und ist in der Form einer Nut ausgebildet, wobei sich die Nut in deren Längsrichtung durch den gesamten Befestigungselementkörper 14 erstreckt, wie insbesondere in 5 ersichtlich ist, so dass der Befestigungselementkörper 14 in etwa die Form eines C oder U-Profils aufweist. Schenkel des U-Profils bilden somit einander gegenüberliegende Nutwandabschnitte aus, die über einen Nutgrundabschnitt miteinander gekoppelt sind. Die beiden Nutwandabschnitte bilden teilweise eine Bohrung 11, insbesondere eine Gewindebohrung 11, aus, deren Längsachse beziehungsweise Mittelachse sich parallel zu den Nutwänden erstreckt und mittig zwischen den Nutwandabschnitten vorgesehen ist. In die Bohrung 11 ist eine nicht dargestellte Schraube zur Befestigung des Zahnspangenbogens an dem Befestigungselementkörperabschnitt 14 einschraubbar.
  • Im Nachfolgenden wird auf die mit dem Teleskopelement 10 gekoppelte Befestigungseinrichtung 2 näher eingegangen, die zur Befestigung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1, insbesondere des Teleskopelements 10, mit dem Oberkiefer des Patienten dient.
  • 6 zeigt eine Darstellung des am Oberkiefer des Patienten zu befestigenden Endabschnitts der Teleskopeinrichtung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1 von 1, wobei 7 eine Schnittdarstellung des Schnitts F-F dieses Endabschnitts der Teleskopeinrichtung, insbesondere des in 1 rechten Endabschnitts des Teleskopelements 10, von 6 zeigt. Wie insbesondere aus den 6 und 7 ersichtlich ist, ist ein hülsenartiger Vorsprung 4 an dem rechten Endabschnitt des dritten Teleskopelements 10 vorgesehen beziehungsweise befestigt, vorzugsweise angelötet oder mit diesem verschweißt. Der hülsenartige Vorsprung 4 ist dabei als eine teilweise zylindrisch ausgebildete Kappe oder Hülse ausgestaltet, in der ein zylindrisches Distanzelement 5 in der Form eines Zylinders aufgenommen wird. Das Distanzelement 5 ist dabei derart angeordnet, dass es an das dritte Teleskopelement 10 angrenzt und ist vorzugsweise ebenso mit dem dritten Teleskopelement 10 verschweißt. Zwischen dem Distanzelement 5 und einem gesehen in 7 oberen Endabschnitt des hülsenartigen Vorsprungs 4, der als teilweise als kugelförmige Gelenkschale zur teilweisen Aufnahme des Gelenkkopfs 7 ausgebildet ist, ist der Gelenkkopf 7 der Befestigungseinrichtung 2 vorgesehen. Die Befestigungseinrichtung 2, die in diesem Fall zur Befestigung der kieferorthopädischen Vorrichtung an dem Oberkiefer, insbesondere an einem am Oberkiefer vorgesehen Zahnspangenbogen, dient, ist dabei die gleiche Befestigungseinrichtung 2, die zur Befestigung der kieferorthopädischen Vorrichtung an dem Unterkiefer dient, weshalb auf eine ausführliche Beschreibung in diesem Fall verzichtet wird und auf obige Ausführungen im Zusammenhang mit der Befestigungseinrichtung 2 verwiesen wird.
  • Um die Befestigungseinrichtung 2 entsprechend positionieren zu können, ist der hülsenartige Vorsprung 4 zum einen mit einem Schlitz 20 vorgesehen, der sich in einer Längsrichtung des hülsenartigen Vorsprungs 4 bis zu dem oberen Endabschnitt erstreckt, wie insbesondere aus 7 ersichtlich ist. Der gleiche Schlitz 20 erstreckt sich im Bereich des oberen Endabschnitts dann entlang dem Umfang, d. h. tangential, des hülsenartigen Vorsprungs 4 bis zu einem vorbestimmten Ausmaß. Vorzugsweise erstreckt sich der Schlitz 20 in etwa um den halben Umfang des hülsenartigen Vorsprungs 4 am oberen Endabschnitt. Dadurch ist die Befestigungseinrichtung 2 in Umfangsrichtung des hülsenartigen Vorsprungs 4 verschwenkbar und in entsprechende Position bringbar, wobei die Befestigungseinrichtung weiterhin um die Längsachse des Befestigungselementgelenkhalsabschnitts aufgrund der Kugelgelenklagerung drehbar gelagert ist.
  • 8 zeigt eine Darstellung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1 in eingesetztem Zustand, wobei die kieferorthopädische Vorrichtung an beiden Seiten der Kiefer befestigt wird, d. h. paarweise eingesetzt wird.
  • 9 zeigt eine Darstellung der erfindungsgemäßen kieferorthopädischen Vorrichtung 1 in eingesetztem Zustand, ohne das Ober- und Unterkiefer dargestellt sind, so dass die Ausrichtung der entsprechenden Befestigungseinrichtungen 2 deutlich erkennbar ist. Während die mit dem Unterkiefer des Patienten befestigte Befestigungseinrichtung 2 mit vertikal beziehungsweise senkrecht zur Okklusionsebene angeordneten Schlitz 12 von oben in 9 verschraubbar angeordnet ist, ist die mit dem Oberkiefer des Patienten befestigte Befestigungseinrichtung 2 mit vertikal beziehungsweise senkrecht zur Okklusionsebene angeordneten Schlitz 12 von unten in 9 verschraubbar angeordnet. Weiterhin ist der 8 deutlich zu entnehmen, dass insbesondere das längenvariable Element beziehungsweise die Teleskopeinrichtung im Wesentlichen parallel zur Okklusionsebene ausgerichtet ist.
  • Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen sowie in den Zeichnungen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung wesentlich sein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    kieferorthopädische Vorrichtung
    2
    Befestigungseinrichtung beziehungsweise Body
    3
    hülsenartiger Aufsatz
    4
    Vorsprung
    5
    Distanzelement
    6
    deckelartiges Element
    7
    kugelförmiger Gelenkkopf
    8
    erstes Teleskopelement
    9
    zweites Teleskopelement
    10
    drittes Teleskopelement
    11
    Bohrung
    12
    schlitzförmige Aussparung bzw. Nut
    13
    Befestigungselementgelenkhalsabschnitt
    14
    Befestigungselementkörper
    15
    rechter Endabschnitt des ersten Teleskopelements
    16
    linker Endabschnitt des zweiten Teleskopelements
    17
    rechter Endabschnitt des zweiten Teleskopelements
    18
    linker Endabschnitt des dritten Teleskopelements
    19
    Schlitz
    20
    Schlitz

Claims (7)

  1. Kieferorthopädische Vorrichtung (1) zur Korrektur einer Fehlstellung eines Unterkiefers und/oder einer dentalen Fehlstellung, mit einem längenvariablen Element (8, 9, 10), das jeweils mit dem Unterkiefer und einem Oberkiefer koppelbar ist, und mit zumindest zwei Befestigungseinrichtungen (2), über die das längenvariable Element (8, 9, 10) mit den jeweiligen Kiefern koppelbar ist, wobei zumindest eine Befestigungseinrichtung (2) in einem vorbestimmten Abstand bezüglich einer Längsachse eines Abschnitts des längenvariablen Elements (8, 9, 10) mit dem längenvariablen Element (8, 9, 10) derart gelenkig gekoppelt ist, dass das längenvariable Element (8, 9, 10) im Wesentlichen parallel zu einer Okklusionsebene ausgerichtet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (2) zur Befestigung am Oberkiefer mit einem an dem längenvariablen Element (8, 9, 10) starr angebrachten Vorsprung (4) gelenkig gekoppelt ist, der sich im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des längenvariablen Elements (8, 9, 10) erstreckt und hülsenartig ausgebildet ist und zumindest eine Gelenkkugel (7) der Befestigungseinrichtung (2) aufnimmt.
  2. Kieferorthopädische Vorrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungseinrichtung (2) einen mit einer schlitzförmigen Aussparung (12) vorgesehenen Befestigungselementkörper (14) umfasst, der derart ausgebildet ist, dass er über die schlitzförmige Aussparung (12) auf einen mit einem der Kiefer gekoppelten Zahnspangendraht mit im Wesentlichen vertikaler Ausrichtung der schlitzförmigen Aussparung (12) bezüglich der Okklusionsebene aufschiebbar ist.
  3. Kieferorthopädische Vorrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Aussparung (12) teilweise eine Bohrung (11), insbesondere eine Gewindebohrung (11), ausbildet.
  4. Kieferorthopädische Vorrichtung (1) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bohrungsachse der Bohrung (11) bei Befestigung der Befestigungseinrichtung (2) an dem Zahnspangendraht senkrecht zur Okklusionsebene ausgerichtet und/oder parallel zu einer Tiefenrichtung der schlitzförmigen Aussparung ausgerichtet ist.
  5. Kieferorthopädische Vorrichtung (1) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die durch die schlitzförmige Aussparung (12) teilweise ausgebildete Bohrung (11) ein Innengewinde umfasst, in das eine Schraube einschraubbar ist.
  6. Kieferorthopädische Vorrichtung (1) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das längenvariable Element (8, 9, 10) als eine Teleskopeinrichtung, insbesondere als eine drei gegeneinander verschiebbare Teleskopelemente aufweisende Teleskopeinrichtung (8, 9, 10), ausgebildet ist.
  7. Befestigungseinrichtung (2) für eine kieferorthopädische Vorrichtung (1) zur Befestigung eines längenvariablen Elements der kieferorthopädischen Vorrichtung (1) an einem Kiefer eines Patienten, die einen mit einer schlitzförmigen Aussparung (12) vorgesehenen Befestigungselementkörper (14) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass der Befestigungselementkörper (14) derart ausgebildet ist, dass er über die schlitzförmige Aussparung (12) auf einen mit einem Kiefer gekoppelten Zahnspangendraht mit im Wesentlichen senkrechter Ausrichtung der schlitzförmigen Aussparung (12) bezüglich einer Okklusionsebene aufschiebbar ist und die schlitzförmige Aussparung (12) teilweise eine Bohrung ausbildet, deren Mittelachse parallel zu einer Aussparungstiefenrichtung ausgerichtet und senkrecht zur Okklusionsebene ausgerichtet ist.
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