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DE20209985U1 - Mobile Vorrichtung zum Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Blattmetallen - Google Patents

Mobile Vorrichtung zum Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Blattmetallen

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DE20209985U1
DE20209985U1 DE20209985U DE20209985U DE20209985U1 DE 20209985 U1 DE20209985 U1 DE 20209985U1 DE 20209985 U DE20209985 U DE 20209985U DE 20209985 U DE20209985 U DE 20209985U DE 20209985 U1 DE20209985 U1 DE 20209985U1
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mobile device
suction
funnel
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G47/00Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
    • B65G47/74Feeding, transfer, or discharging devices of particular kinds or types
    • B65G47/90Devices for picking-up and depositing articles or materials
    • B65G47/91Devices for picking-up and depositing articles or materials incorporating pneumatic, e.g. suction, grippers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Filtering Materials (AREA)

Description

Mobile Vorrichtung zum Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Blattmetallen
Die vorliegende Erfindung betrifft eine mobile Vorrichtung zum Aufnehmen, Transportieren und zielorientierten Absetzen von Blattmetallen.
Aus dem Stand der Technik ist es bekannt, über einem Stapel von übereinanderliegenden Blattmetallen im frontwärtigen Randbereich des obersten Blattes und etwas zurückgesetzt sowie parallel zur Randkante einen dünnen Holzstab oder einen Kartonstreifen aufzulegen. Anschließend wird der frontwärtig überstehende Randbereich des obersten Blattmetalles vorsichtig von Mund hochgeblasen und über den aufgelegten Holzstab oder den Kartonstreifen herumgeblasen. Dabei umwickelt der frontwärts den Holzstab oder den Kartonstreifen ursprünglich überstehende Randbereich des obersten Blattmetalles den aufgelegten Holzstab oder Kartonstreifen lose.
Der Holzstab oder der Kartonstreifen wird dann für den Transport zum Zielort angehoben, wobei das oberste Blattmetall lediglich mittels seines umgeschlagenen, frontwärtigen Randbereichs an dem Holzstab oder Kartonstreifen Halt findet und lose nach unten hängt.
Anschließend wird das Blattmetall mit dem mit Klebstoff bestrichenen Zielort zur Deckung gebracht und dort mittels eines Pinsels angedrückt.
Dieses aus dem Stand der Technik bekannte Verfahren zum Aufnehmen, Transportieren und Absetzen von Blattmetallen ist unter vielerlei Gesichtspunkten nachteilig:
Da der frontwärtige Randbereich des Blattmetalles auf dem Transport-Holzstab oder dem Transport-Kartonstreifen nach dem Umblasen nur lose aufliegt, besteht während des Transportes vom Aufnahmeort zum Zielort ständig die Gefahr eines unbeabsichtigten Abgleitens und Herunterfallens des Blattmetalles.
Beim Blattmetall-Transport mittels der bekannten Holzstäbe oder Kartonstreifen ist daher absolute Windstille und Freiheit von Zugluft erforderlich.
Außerdem kann das frei herabhängende Blattmetall während des Transportes dort leicht Falten werfen oder verknittern.
Schließlich erfordert insbesondere die Aufnahme und das Absetzen von Blattmetallen mittels der Holzstäbe oder Kartonstreifen eine ausgeprägte Fingerfertigkeit und handwerkliche Geschicklichkeit, welche insbesondere bei tieferen Temperaturen bekanntermaßen erheblich eingeschränkt sind.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist daher die Bereitstellung einer mobilen Vorrichtung zum Aufnehmen, Transportieren und zielorientierten Absetzen von Blattmetallen, welche das Problem eines Herunterfallens oder Zerknitterns des zu transportierenden Blattmetalles während des Transportes nicht kennt, welche einen sicheren Transport von Blattmetallen auch durch Räume mit Zugluft oder sogar bei Wind gestattet und welche weder für die Aufnahme noch für den Transport oder das zielorientiere Absetzen eine ausgeprägte Fingerfertigkeit oder handwerkliche Geschicklichkeit erfordert.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe bei einer gattungsgemäßen Vorrichtung durch die im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst. 5
Besonders bevorzugte Ausführungsformen sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigen:
Figur 1 eine schematische, perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung mit einer Saugvorrichtung in Form eines Haartrockners, an welcher auf der Seite der Ansaugöffnung des Haartrockners ein mit einer Filterplatte abgedeckter Saugvorsatz reversibel angebracht ist;
Figur 2 eine schematische, perspektivische Ansicht der Einzelbestandteile des in Figur 1 dargestellten trichterförmigen Saugvorsatzes, an welchen eine Lochplatte mittels saugvorsatzseitiger, klammerartiger Halteschienen ein- und ausschiebbar reversibel anbringbar ist;
Figur 3 eine schematische, perspektivische Ansicht der Einzelbestandteile des in Figur 1 dargestellten trichterförmigen Saugvorsatzes, an welchen eine Lochplatte mittels Verschraubung reversibel anbringbar ist.
Wie bereits aus Figur 1 hervorgeht, umfaßt die erfindungsgemäße mobile Vorrichtung zum Aufnehmen, Transport und zielorientierten Absetzen von Blattmetallen in der Regel eine elektrisch betriebene Saugvorrichtung (6) und dieser stromaufwärts vorgeschaltet einen trichterförmigen Saugvorsatz (7).
Vorzugsweise ist die stromaufwärtige, weite Ansaugöffnung (8) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) von einer Filterschicht (4) ganzflächig überdeckt. 5
In besonders bevorzugten Ausführungsformen können die Abmessungen der stromaufwärtigen Ansaugöffnung (8) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) rechteckig oder quadratisch sein und den Abmessungen des zu verarbeitenden Blattmetalls entsprechen.
In der Regel liegen dann die Kantenlängen der Ansaugöffnung (8) im Bereich von 50,0 cm bis 1,0 cm, vorzugsweise im Bereich von 40,0 cm bis 4,0 cm, insbesondere im Bereich von 20,0 cm bis 6,0 cm.
Vorzugsweise sind die Abmessungen der stromabwärtigen Austrittsöffnung (2) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) kreisrund und können an die Form der Ansaugseite der Saugvorrichtung (6) gegebenenfalls konisch angepaßt sein.
Bei den mit der erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung aufnehmbaren, transportierbaren und zielorientiert absetzbaren Blattmetallen handelt es sich beispielsweise um Messing-Blattmetall, Silber-Blattmetall, Aluminium-Blattmetall, Kupfer-Blattmetall oder Gold-Blattmetall.
In der Regel weisen auch die zu transportierenden Blattmetalle eine quadratische oder rechteckige Form auf. Die Kantenlängen der Blattmetalle liegen beispielsweise im Bereich von 50,0 cm bis 1,0 cm, vorzugsweise im Bereich von 40,0 cm bis 4,0 cm, insbesondere im Bereich von 20,0 cm bis 6,0 cm.
Heutzutage weisen beispielsweise Aluminium-Blattmetalle eine quadratische Form mit einer Kantenlänge von 16,0 cm
auf. Handelsübliche Silber-Blattmetalle verfügen in der Regel ebenfalls über eine quadratische Form, deren Kantenlänge jedoch 9,5 cm beträgt.
Wie insbesondere aus Figur 1 hervorgeht, kann die Saugvorrichtung (6) in der stromabwärtigen Austrittsöffnung (2) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) mittels eines zwischen dem Saugvorsatz (7) und der Saugvorrichtung (6) wirkenden Bandes, Klettverschlusses (1), Einrastmechanismus oder Einschnappmechanismus reversibel anbringbar sein.
Alternativ hierzu kann die Saugvorrichtung (6) mit dem trichterförmigen Saugvorsatz (7) irreversibel verbunden oder hiermit einstückig in Form eines eigenständigen Gerätes ausgebildet sein.
Vorzugsweise handelt es sich bei der Saugvorrichtung (6) um einen gegebenenfalls ein- und ausschaltbaren Haartrockner, Reisehaartrockner, Sporthaartrockner, um ein Handgeblase oder einen Handventilator.
Dieser kann einen Griff (9) aufweisen, der gegebenenfalls zugleich als Arbeitsgriff der gesamten erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung dient.
Der Vorteil einer Ausgestaltung der Saugvorrichtung (6) in Form eines Haartrockners liegt insbesondere darin, daß ein neuer beziehungsweise funktionierender Haartrockner bei einem Defekt des ursprünglichen Haartrockners kostengünstig, überall, leicht und schnell beschaffbar und einsetzbar ist.
Die Saugvorrichtung (6) kann netzabhängig oder netzunabhängig beispielsweise mittels Batterie oder Akkumulator betreibbar sein.
In besonders bevorzugten Ausführungsformen weist der trichterförmige Saugvorsatz (7) ein oder mehrere bypaßartige Lufteintrittsöffnungen (5) in seinem Randbereich zur Verhinderung einer Überhitzung des Antriebs der Saugvorrichtung (6) sowie zur Regulierung des auf die Filterschicht (4) einwirkenden Unterdrucks auf.
Versehentlich durch diese Lufteintrittsöffnungen (5) eingesaugte Blattmetall-Partikel können unter ungünstigen Umständen zu einem Kurzschluß innerhalb der Saugvorrichtung (6) führen. Es hat sich daher als besonders vorteilhaft erwiesen, jede Bypaß-Öffnung (5) der Saugvorrichtung (6) mit einem gitterartigen oder vliesartigen Ansaugschutz zur Verhinderung des Einsaugens von Partikeln zu versehen.
Vorzugsweise ist die Filterschicht (4) frontwärts auf einer gegenüber der Filterschicht (4) stromabwärtigen Lochplatte (3) reversibel oder irreversibel angebracht. Die Abmessungen dieser Lochplatte (3) sind beispielsweise quadratisch oder rechteckig und vorzugsweise an die Abmessungen der Ansaugöffnung (8) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) angepaßt. In der Regel deckt die Lochplatte (3) die weite Ansaugöffnung (8) des Saugvorsatzes (7) vollständig ab.
Wie bereits aus Figur 2 hervorgeht, kann die Lochplatte (3) beispielsweise über klammerartige Führungsschienen (10) im frontwärtigen Bereich des Saugvorsatzes (7) ein- und ausschiebbar an dem Saugvorsatz (7) anbringbar sein.
Alternativ hierzu kann die gegebenenfalls mit seitlichen Befestigungsstegen ausgestattete Lochplatte (3) mit dem frontwärtigen Abschnitt des Saugvorsatzes (7) mittelbar oder unmittelbar über eine oder mehrere Schrauben (11) reversibel verbindbar sein.
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In besonders bevorzugten Ausführungsformen kann die Filterschicht (4) mit der Lochplatte (3) verklebt und mit dieser als Einheit reversibel an dem trichterförmigen Saugvorsatz (7) anbringbar sein.
Die stromaufwärtige Filterschicht (4) kann beispielsweise in Form einer Filtermatte oder einer Filterplatte oder einer Filterschaumplatte aus einem offenporigen, luftdurchlässigen und weichen oder elastischen Filterschaum hergestellt sein.
Die Bestimmung der Filterschicht (4) ist insbesondere darin zu sehen, daß sie den an ihr stromabwärts anliegenden Unterdruck gleichmäßig bis in die Randbereiche der Filterschicht (4) verteilt.
Des weiteren dient sie als Dämpfungs- und Ansaugschicht und verhindert außerdem ein Zerreißen des Blattmetalles beim Aufbringen auf einen oftmals unebenen zu metallisierenden Untergrund.
In der Regel wird zunächst die Filterschicht (4) der noch ausgeschalteten erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung auf das zu transportierende, lose Blattmetall randsauber aufgesetzt. Anschließend wird die Saugvorrichtung (6) aktiviert. Durch den von der Saugvorrichtung (6) erzeugten und durch die Filterschicht (4) hindurch wirkenden Unterdruck wird das Blattmetall auf der stromaufwärtigen Frontseite der Filterschicht (4) angesaugt und dort gegen Zugluft, Wind oder dergleichen gesichert gehalten. Ein problemloser Transport zu der zu metallisierenden Fläche und ein dortiges punktgenaues Absetzen des Blattmetalles ist nun möglich. Durch ein leichtes Andrücken des Blattmetalles mittels der erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung auf der zuvor mit einem Klebstoff bestrichenen, zu metallisierenden Fläche kann das Blattmetall dort fixiert werden. Schaltet
man nun die Saugvorrichtung (6) aus, wirkt kein Unterdruck mehr festhaltend auf die Rückseite des Blattmetalles. Das Blattmetall löst sich folglich ohne weiteres von der stromaufwärtigen Fläche der Filterschicht (4) und klebt punktgenau an der zu metallisierenden Fläche beziehungsweise an dem zu metallisierenden Objekt. Die erfindungsgemäße mobile Vorrichtung steht nun für den Transport des nächsten Blattmetalles bereit.
Zusammenfassend ist festzustellen, daß mit Hilfe der erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung erstmalig eine großflächige Applikation von handelsüblichen Blattmetallen auf Wänden und Gegenständen besonders einfach, schnell und damit kostengünstig möglich ist.
Die Zeitersparnis gegenüber der eingangs erwähnten manuellen Applikation mit Holzstäben oder Kartonstreifen und Umblasen des Blattmetall-Randbereiches beträgt etwa 90 %.
Damit ist die erfindungsgemäße mobile Vorrichtung insbesondere für Kirchenmaler, Raumausstatter, Raumgestalter, Maler, Vergolder und Dekorateure vorteilhaft.
Darüber hinaus ist es dank der erfindungsgemäßen mobilen Vorrichtung selbst für ungeübte Anwender erstmals möglich, Blattmetalle präzise auf zu metallisierenden Flächen aufzubringen.

Claims (15)

1. Mobile Vorrichtung zum Aufnehmen, Transportieren und zielorientierten Absetzen von Blattmetallen, dadurch gekennzeichnet, daß sie eine elektrische betriebene Saugvorrichtung (6) und dieser stromaufwärts vorgeschaltet einen trichterförmigen Saugvorsatz (7) umfaßt, wobei die weite stromaufwärtige Ansaugöffnung (8) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) von einer Filterschicht (4) ganzflächig überdeckt ist.
2. Mobile Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen der stromaufwärtigen Ansaugöffnung (8) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) quadratisch sind und den Abmessungen des zu verarbeitenden Blattmetalls entsprechen, wobei die Kantenlängen der Ansaugöffnung (8) im Bereich von 50,0 cm bis 1,0 cm liegen.
3. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessungen der stromabwärtigen Austrittsöffnung (2) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) kreisrund und an die Form der Ansaugseite der Saugvorrichtung (6) konisch angepaßt sind.
4. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei den Blattmetallen um Messing-Blattmetall, Silber- Blattmetall, Aluminium-Blattmetall, Kupfer-Blattmetall oder Gold-Blattmetall handelt.
5. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zu transportierenden Blattmetalle eine quadratische oder rechteckige Form aufweisen und die Kantenlängen der Blattmetalle im Bereich von 50,0 cm bis 1,0 cm liegen.
6. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugvorrichtung (6) in der stromabwärtigen Austrittsöffnung (2) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) mittels eines zwischen dem Saugvorsatz (7) und der Saugvorrichtung (6) wirkenden Bandes, Klettverschlusses (1), Einrastmechanismus oder Einschnappmechanismus reversibel anbringbar ist.
7. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugvorrichtung (6) mit dem trichterförmigen Saugvorsatz (7) irreversibel verbunden ist oder hiermit einstückig ausgebildet ist.
8. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Saugvorrichtung (6) um einen ein- und ausschaltbaren Haartrockner, Reisehaartrockner, Sporthaartrockner, Handventilator oder ein Handgebläse handelt, welcher einen Griff (9) aufweist, der als Arbeitsgriff der gesamten mobilen Vorrichtung dient.
9. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der trichterförmige Saugvorsatz (7) ein oder mehrere bypaßartige Lufteintrittsöffnungen (5) in seinem Randbereich zur Verhinderung einer Überhitzung des Antriebs der Saugvorrichtung (6) sowie zur Regulierung des auf die Filterschicht (4) einwirkenden Unterdrucks aufweist.
10. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jede bypaßartige Lufteintrittsöffnung (5) einen gitterartigen oder vliesartigen Ansaugschutz zur Verhinderung des Einsaugens von Partikeln aufweist.
11. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterschicht (4) frontwärts auf einer gegenüber der Filterschicht (4) stromabwärtigen Lochplatte (3) reversibel oder irreversibel angebracht ist, wobei die Abmessungen dieser Lochplatte (3) rechteckig oder quadratisch und an die Abmessungen der Ansaugöffnung (8) des trichterförmigen Saugvorsatzes (7) angepaßt sind.
12. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (3) mit dem frontwärtigen Abschnitt des Saugvorsatzes (7) mittelbar oder unmittelbar über eine oder mehrere Schrauben (11) reversibel verbindbar ist.
13. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Lochplatte (3) mit dem frontwärtigen Abschnitt des Saugvorsatzes (7) über klammerartige Halteschienen (1) im frontwärtigen Bereich des Saugvorsatzes (7) ein- und ausschiebbar sowie reversibel in Verbindung bringbar ist.
14. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterschicht (4) mit der Lochplatte (3) verklebt ist und mit dieser als Einheit reversibel an dem trichterförmigen Saugvorsatz (7) anbringbar ist.
15. Mobile Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Filterschicht (4) in Form einer Filtermatte oder einer Filterplatte oder einer Filterschaumplatte aus einem offenporigen, luftdurchlässigen und weichen oder elastischen Filterschaum hergestellt ist, um den an ihr stromabwärts anliegenden Unterdruck gleichmäßig bis in die Randbereiche der Filterschicht (4) zu Verteilen.
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