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DE20208343U1 - Haltevorrichtung für blattförmige Gegenstände - Google Patents

Haltevorrichtung für blattförmige Gegenstände

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DE20208343U1
DE20208343U1 DE20208343U DE20208343U DE20208343U1 DE 20208343 U1 DE20208343 U1 DE 20208343U1 DE 20208343 U DE20208343 U DE 20208343U DE 20208343 U DE20208343 U DE 20208343U DE 20208343 U1 DE20208343 U1 DE 20208343U1
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Germany
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leg
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sheet
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DE20208343U
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42DBOOKS; BOOK COVERS; LOOSE LEAVES; PRINTED MATTER CHARACTERISED BY IDENTIFICATION OR SECURITY FEATURES; PRINTED MATTER OF SPECIAL FORMAT OR STYLE NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; DEVICES FOR USE THEREWITH AND NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; MOVABLE-STRIP WRITING OR READING APPARATUS
    • B42D17/00Hanging or securing devices for books, newspapers or the like
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B42BOOKBINDING; ALBUMS; FILES; SPECIAL PRINTED MATTER
    • B42FSHEETS TEMPORARILY ATTACHED TOGETHER; FILING APPLIANCES; FILE CARDS; INDEXING
    • B42F15/00Suspended filing appliances
    • B42F15/06Suspended filing appliances for hanging large drawings or the like
    • B42F15/066Suspended filing appliances for hanging large drawings or the like for hanging a single drawing, e.g. with self-locking means

Landscapes

  • Clamps And Clips (AREA)
  • Chain Conveyers (AREA)
  • Advancing Webs (AREA)

Description

Haltevorrichtung für blattförmige Gegenstände
Die Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für blattförmige Gegenstände wie insbesondere Zeichnungsblätter, Bilder oder Schriftgut.
5
Haltevorrichtungen dieser Art werden zum Beispiel zum vorübergehenden Aufhängen von Zeichnungsblättern in Architektur- und Zeichenbüros oder von Röntgenbildern in Arztpraxen verwendet und sind im allgemeinen in Form einer Hohlprofilleiste mit Klemmeinrichtungen ausgebildet, die horizontal an einer Wand befestigt wird.
Aus der EP 0 508 460 ist zum Beispiel eine Schriftguthalteleiste aus einem Hohlprofilstab bekannt, in den ein Schlitz eingebracht ist, der in der Richtung nach unten eine abnehmende Innenbreite und eine entlang der Unterseite des Profilstabes verlaufende Öffnung aufweist. In dem Hohlprofilstab befinden sich aufgereiht eine Mehrzahl von Glaskugeln mit aufgerauhter Oberfläche. Schriftgut, das mit seiner oberen Kante in die Öffnung des Schlitzes eingeführt wird, wird zwischen den Glaskugeln und einer Innenwand des Hohlprofilstabes eingeklemmt und soll insbesondere aufgrund der aufgerauhten Oberfläche sicher gehalten werden.
Nachteilig hierbei ist jedoch, dass der Grad und die Art der Rauhigkeit entscheidenden Einfluß auf die Haltekraft ausübt und bei der Herstellung diesbezüglich enge Toleranzen eingehalten werden müssen, um Halteleisten mit reproduzierbaren Eigenschaften zu erzielen.
Weiterhin können sich auf der Oberfläche der Glaskugeln Verschmutzungen ansammeln, die ggf. die Rauhigkeit ungleichmäßig verändern, so dass auch die Halteeigenschaften der Leiste beeinträchtigt werden können.
Ein allgemeines Problem bei diesen Haltevorrichtungen besteht häufig darin, die Dimensionierung so vorzunehmen, dass einerseits eine ausreichend hohe Haltekraft für möglichst jede Art von blattförmigen Gegenständen erzielt wird, und zwar unabhängig von ihrer Oberflächenbeschaffenheit (Rauhigkeit), ihrer Dicke und ihrem Gewicht, andererseits jedoch auch sichergestellt wird, dass die Gegenstände beim Herausziehen nicht beschädigt werden.
-2-
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Haltevorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der eine in dem vorgenannten Sinne optimale Haltekraft entwickelt werden kann und die gleichzeitig besonders kostengünstig herstellbar ist.
5
Gelöst wird diese Aufgabe gemäß Anspruch 1 mit einer Haltevorrichtung für blattförmige Gegenstände mit einer Profilschiene, die an einer Trägerschiene befestigt ist und einen ersten Schenkel und einen zweiten Schenkel aufweist, die einen im wesentlichen rechten Winkel miteinander einschließen, wobei zumindest das freie Ende eines der Schenkel einen Spalt mit der Trägerschiene bildet und die Profilschiene Klemmelemente beinhaltet, die zwischen diesem Schenkel und der Trägerschiene wirken.
Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Haltevorrichtung besteht darin, dass sie konstruktiv sehr einfach ist und mit geringen Material- und Herstellungskosten realisiert werden kann.
Die Unteransprüche haben vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung zum Inhalt.
Die Ausführungen gemäß den Ansprüchen 2 und 3 führen zu einer weiteren Verbesserung der Halteeigenschaften und ermöglichen eine Anwendung der Haltevorrichtung für Blätter bzw. blattförmige Gegenstände mit den unterschiedlichsten Oberflächeneigenschaften (insbesondere Rauhigkeiten) sowie in einem großen Bereich von Dicken und Gewichten dieser Gegenstände, ohne dass die Gefahr besteht, dass sie herausfallen oder beim Herausziehen beschädigt werden.
Mit den Ausführungen gemäß den Ansprüchen 4 und 5 kann die Haltevorrichtung besonders einfach und genau an einer Wand ausgerichtet und justiert sowie fixiert werden.
30
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung von bevorzugten Ausführungsformen anhand der Zeichnung. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine erste Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 eine Seitenansicht der ersten Ausführungsform von oben;
-3-
Fig. 3 einen Querschnitt durch die erste Ausführungsform;
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen Endbereich der ersten Ausführungsform von hinten; Fig. 5 eine Seitenansicht auf den Endbereich der ersten Ausführungsform;
Fig. 6 einen Querschnitt durch den Endbereich der ersten Ausführungsform
Fig. 7 eine Draufsicht auf eine zweite Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 8 eine Seitenansicht der zweiten Ausführungsform von oben;
Fig. 9 einen Querschnitt durch die zweite Ausführungsform;
Fig. 10 eine Draufsicht auf einen Endbereich der zweiten Ausführungsform von hinten;
Fig. 11 eine Seitenansicht auf den Endbereich der zweiten Ausführungsform; und
Fig. 12 einen Querschnitt durch den Endbereich der zweiten Ausführungsform.
Die erste Ausführungsform der Erfindung umfasst gemäß der Gesamtansicht in den Figuren 1 und 2 eine Profilschiene 10 sowie eine Trägerschiene 11, die mit Seitenabschnitten 12, 13 endet, an denen die Profilschiene 10 parallel zu der Trägerschiene 11 mit einem Abstand zu dieser befestigt ist. Die Trägerschiene 11 dient ferner zur Befestigung der gesamten Haltevorrichtung an einer Wand.
Figur 3 zeigt einen Querschnitt durch die Haltevorrichtung entlang der Linie I-I in Figur 1 in einer Betriebsstellung. In dieser Darstellung ist zu erkennen, dass die Profilschiene 10 einen langen Schenkel 101 und einen kurzen Schenkel 102 aufweist, die einen im wesentlichen rechten Winkel miteinander einschließen. In der Profilschiene 10 befinden sich Klemmelemente in Form einer Mehrzahl von Walzen 15, die in Axialrichtung aneinander gereiht sind und zwischen dem kurzen Schenkel 102 und der Trägerschiene 11 ruhen.
Das zu befestigende Blattmaterial wird in der Darstellung der Figur 3 von unten in den Spalt zwischen dem freien Ende des kurzen Schenkels 102 der Profilschiene 10 und der Trägerschiene 11 eingeschoben und drückt dabei die Walzen 15 um ein der Blattstärke entsprechendes Stück entlang des kurzen Schenkels nach oben. Ein besonderer Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, dass der obere Rand des Blattmaterials durch den oberen Schlitz zwischen dem freien Ende des langen Schenkels 101 und der Trägerschiene 11 wieder aus der Profilschiene 10 heraustreten kann, so dass das Blattmaterial entsprechend dem zu betrachtenden Bereich in vertikaler Richtung nahezu beliebig positioniert und fixiert werden kann.
Bei einer bevorzugten Dimensionierung der Haltevorrichtung hat der lange Schenkel 101 eine Länge von etwa 30 mm und der kurze Schenkel 102 eine Länge von etwa 20 mm. Weiterhin ist die Profilschiene 10 so an den Seitenabschnitten 12, 13 befestigt, dass der kurze Schenkel 102 einen Winkel von etwa 35 Grad zur vertikalen Richtung einschließt und die zwischen den freien Enden der Schenkel 101, 102 und der Trägerschiene 11 jeweils gebildeten Spalte eine Breite von etwa 3 mm aufweisen. Schließlich haben die Walzen 15 vorzugsweise einen Durchmesser von etwa 12 mm und eine Länge von jeweils etwa 35 mm und sind vorzugsweise aus Aluminium gefertigt. Auch der Profilstab 10 ist vorzugsweise aus Aluminium hergestellt. Die Trägerschiene 11 hat dabei zum Beispiel eine Breite von 100 mm und eine Dicke von 18 mm und kann ebenfalls aus Aluminium oder auch aus Holz oder einem anderen Material wie Kunststoff hergestellt sein.
Mit diesen Dimensionierungen wurden überraschenderweise sehr günstige Halteeigenschaften in der Hinsicht erzielt, dass einerseits die Haltekraft für eine Vielzahl von verschiedenen Blattstärken, Blattgrößen (bis DIN AO) sowie Rauhigkeiten der Blattoberflächen ausreichend groß ist, dass andererseits aber auch jedes Blatt ohne jede Beschädigung wieder herausgezogen werden kann.
Insbesondere in dem Fall, in dem die Haltevorrichtung zur Befestigung von großen Blättern eine entsprechend große Länge aufweist, ist darauf zu achten, dass die Haltevorrichtung möglichst horizontal an einer Wand befestigt wird. Um dies zu erleichtern, ist an der Haltevorrichtung zumindest im Bereich der beiden Seitenabschnitte 12, 13 jeweils eine justierbare Befestigungseinrichtung vorgesehen, die in den Figuren 4 bis 6 dargestellt ist.
Figur 4 zeigt eine Draufsicht auf den Seitenabschnitt 13 der Trägerschiene 11 von hinten, während in Figur 5 eine Seitenansicht auf diesen Abschnitt von oben und in Figur 6 ein Querschnitt entlang der Linie II-II in Figur 4 gezeigt ist.
Die Befestigungseinrichtung umfasst einen im wesentlichen rechteckigen (oder anders geformten), in die Trägerschiene 11 von hinten eingebrachten Hohlraum 20, in den von oben und unten jeweils eine Madenschraube 21, 22 eingedreht werden kann, und zwar durch jeweils eine obere bzw. untere Gewindebohrung 23, 24, die sich ebenfalls in der Trägerschiene 11 befinden.
-5-
Weiterhin ist für jeden Hohlraum 20 ein korrespondierender Tragstift 25 mit einer oberen, im wesentlichen horizontalen Fläche 25A und einer unteren, im wesentlichen hortizontalen Fläche 25B vorgesehen, der in beliebiger Weise, zum Beispiel mit einer Schraube, an einer Wand befestigt wird. Dieser Tragsstift 25 ist in Draufsicht vorzugsweise rechteckig und so bemessen, dass er zumindest im Hinblick auf seine Breite und Höhe vollständig in den Hohlraum 20 passt, wie es in den Figuren 4 bis 6 mit gestrichelten Linien angedeutet ist.
Nach dem Aufsetzen der Haltevorrichtung auf die Tragsstifte 25 kann nun eine genaue horizontale Justierung und Ausrichtung der Halteeinrichtung vorgenommen werden, indem die oberen Madenschrauben 21 entsprechend weit in die oberen Gewindebohrungen 23 und damit in die Hohlräume 20 hinein- bzw. aus diesen herausgedreht werden, so dass ihre freien Enden an den oberen Flächen 25A der Tragstifte 25 ruhen. Im Anschluss daran wird die Haltevorrichtung durch Eindrehen der unteren Madenschrauben 22 in die unteren Gewindebohrungen 24 und somit gegen die unteren Flächen 25B der Tragstifte 25 an diesen fixiert.
Die Figuren 7 bis 12 zeigen eine zweite Ausführungsform der Erfindung, wobei gleiche oder einander entsprechende Teile mit jeweils gleichen Bezugsziffern wie in den Figuren 1 bis 6 bezeichnet sind.
Gemäß der Gesamtansicht in den Figuren 7 und 8 umfasst auch diese zweite Ausführungsform eine Profilschiene 10, die an Seitenabschnitten 12, 13 einer Trägerschiene 11 parallel und mit einem Abstand zu dieser befestigt ist. Die Trägerschiene 11 dient wiederum auch zur Befestigung der Haltevorrichtung an einer Wand.
Figur 9 zeigt einen Querschnitt durch die Haltevorrichtung entlang der Linie III-III in Figur 7. Aus diesen Darstellungen wird deutlich, dass der wesentliche Unterschied zu der ersten Ausführungsform darin besteht, dass die Trägerschiene 11 flaeher und schmaler ist, und die Seitenabschnitte 12, 13 auf die Trägerschiene 11 aufgesetzt sind, während die Form und die Abmessungen der Profilschiene 10 mit dem langen und kurzen Schenkel 101, 102, die wiederum einen im wesentlichen rechten Winkel miteinander einschließen, sowie der Walzen 15, ebenso wie die Materialien, aus denen diese hergestellt werden, im wesentlichen gleich denen der ersten Ausführungsform sind.
-6-
Die Trägerschiene 11 ist bei dieser Ausfuhrungsform vorzugsweise aus Aluminium oder einem anderen metallischen Material oder Kunststoff hergestellt und hat zum Beispiel eine Breite von 60 mm und eine Dicke von 6 mm.
Im Hinblick auf die übrigen Merkmale dieser zweiten Ausführungsform und deren Anwendungseigenschaften sei auf die obige Beschreibung der ersten Ausführungsform verwiesen.
Die Figuren 10 bis 12 zeigen eine der Befestigungseinrichtungen, nämlich diejenige an dem Seitenabschnitt 12, jeweils wiederum in einer Draufsicht von hinten (Figur 10), einer Ansicht von oben (Figur 11) bzw. einem Querschnitt (Figur 12) entlang der Linie IV-IV in Figur 10.
Auch bei dieser Ausführungsform umfasst eine Befestigungseinrichtung einen im wesentlichen rechteckigen oder anders geformten Hohlraum 20, der durch die Trägerschiene 11 in den Seitenabschnitt 12 (und ebenso in den Seitenabschnitt 13) eingebracht ist. Dieser Hohlraum 20 dient wiederum zur Aufnahme eines an einer Wand in üblicher Weise befestigten Tragstiftes 25, an dem die Haltevorrichtung justiert, ausgerichtet und fixiert wird.
20
Die Funktion der Befestigungseinrichtungen ist die gleiche wie bei der ersten Ausführungsform, so dass zunächst durch jeweiliges Hinein- oder Herausdrehen der oberen Madenschraube 21 in bzw. aus dem Hohlraum 20 bis an die oberen Flächen 25A der Tragstifte 25 eine korrekte Ausrichtung vorgenommen wird, bevor anschließend die Haltevorrichtung durch Hineindrehen der unteren Madenschrauben 22 gegen die unteren Flächen 25B der Tragstifte 25 fixiert wird.

Claims (5)

1. Haltevorrichtung für blattförmige Gegenstände mit einer Profilschiene (10), die an einer Trägerschiene (11) befestigt ist und einen ersten Schenkel (101) und einen zweiten Schenkel (102) aufweist, die einen im wesentlichen rechten Winkel miteinander einschließen, wobei zumindest das freie Ende eines der Schenkel (102) einen Spalt mit der Trägerschiene (11) bildet und die Profilschiene (10) Klemmelemente (15) beinhaltet, die zwischen diesem Schenkel (102) und der Trägerschiene (11) wirken.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Klemmelemente durch eine Mehrzahl von Walzen (15) gebildet sind, die in Axialrichtung aneinandergereiht in der Profilschiene (10) ruhen.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Verhältnis zwischen der Länge des ersten und der Länge des zweiten Schenkels (101, 102) etwa 3 : 2 beträgt und die freien Enden der Schenkel einen im wesentlichen gleichen Abstand zu der Trägerschiene (11) aufweisen, wobei der zweite, kürzere Schenkel (102) in montierter Stellung der Haltevorrichtung nach unten weist.
4. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, mit mindestens einer Befestigungseinrichtung, die einen an einer Wand zu befestigenden Tragstift (25) sowie einen korrespondierenden Hohlraum (20) in der Haltevorrichtung mit mindestens einer in den Hohlraum (20) eindrehbaren Schraube (21) umfasst, mit der die Haltevorrichtung an dem Tragstift (25) fixierbar ist.
5. Haltevorrichtung nach Anspruch 4, bei der der Tragstift (25) eine im wesentlichen horizontale obere Fläche (25 A) und eine im wesentlichen horizontale untere Fläche (25B) aufweist und eine erste obere Schraube (21) und eine zweite untere Schraube (22) vorgesehen sind, die in den Hohlraum (20) gegen die obere bzw. untere Fläche (25A; 25B) des Tragstiftes (25) eindrehbar sind.
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