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DE102006055500A1 - Baugruppe zum Aufhängen von Vorhängen, Gardinen, Bildern oder dgl. - Google Patents

Baugruppe zum Aufhängen von Vorhängen, Gardinen, Bildern oder dgl. Download PDF

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DE102006055500A1
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English (en)
Inventor
Wolfgang Kanbach
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Nya Nordiska Textiles 29451 Dannenberg De GmbH
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Individual
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Baugruppe zum Aufhängen von Vorhängen, Gardinen, Bildern oder dergleichen, bestehend aus einer an einer Wand oder Decke befestigbaren, profilierten Schiene mit einem in einer vertikalen Wand verlaufenden horizontalen Schlitz zur Aufnahme von verschiebbaren Befestigungselementen, die jeweils aus einem auf der Innenseite des Schlitzes befindlichen Kopf und einer äußeren Halterung bestehen, die über einen in dem Schlitz verschiebbaren Steg miteinander verbunden sind. DOLLAR A Um die Befestigungselemente nicht durch die Stirnseiten in die Schiene einführen zu müssen und ein problemloses Auswechseln sowie nachträgliches Hinzufügen oder Entnehmen von Befestigungselementen in kürzester Zeit zu ermöglichen, weist die Schiene einen dreieckförmigen Querschnitt mit einem geschlossenen Kanal und einen einseitig durch die vertikale Wand mit dem Schlitz begrenzten offenen Kanal auf und der Kopf ist tellerartig ausgebildet und entweder aus einem kurzen, sich an den Steg nach unten und einem längeren, sich an den Steg nach oben anschließenden Schenkel gebildet, wobei das Maß zwischen der Unterkante des Steges und der Oberkante des Kopfes kleiner als die Breite des Schlitzes ist oder der Kopf besteht aus einem oberen und einem unteren Schenkel und ist in seiner Höhe größer und in seiner Breite kleiner als die Breite des Schlitzes ausgebildet.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Baugruppe zum Aufhängen von Vorhängen, Gardinen, Bildern oder dergleichen, bestehend aus einer an einer Wand oder Decke befestigbaren, profilierten Schiene mit einem in einer vertikalen Wand verlaufenden horizontalen Schlitz zur Aufnahme von verschiebbaren Befestigungselementen, die jeweils aus einem auf der Innenseite des Schlitzes befindlichen Kopf und einer äußeren Halterung bestehen, die über einen in dem Schlitz verschiebbaren Steg miteinander verbunden sind.
  • Derartige Baugruppen sind allgemein bekannt. Dabei weist die Schiene einen C-förmigen Querschnitt mit abgerundeten oder scharfkantigen Ecken auf, wobei der Schlitz zur Führung der Befestigungselemente in einer senkrecht verlaufenden Wand der Schiene vorgesehen ist. Die Befestigungselemente bestehen aus einer außerhalb der Schiene befindlichen Halterung, an der Gardinen oder Bilder befestigt werden können. Am ihrem oberen Ende geht die Halterung in einen Steg über, der durch den Schlitz der Schienen ragt. An dem in die Schiene ragenden Ende der Befestigungselemente schließt ein Kopf an, der der meist aus mindestens einer kleinen Rolle gebildet ist, über die das jeweilige Befestigungselement in der Schiene verschoben werden kann. Die jeweils benötigte Anzahl der Befestigungselemente wird von den Stirnseiten aus in die Schiene eingeschoben, bevor deren Stirnseiten durch eine Kappe verschlossen werden.
  • Eine solche Baugruppe zum Aufhängen bzw. zur Befestigung von Gardinen, Bildern oder dergleichen hat den Nachteil, dass die Stirnseiten der Schiene immer frei zugänglich sein müssen, da sonst ein Einschieben der Befestigungselemente in die Schiene nicht möglich ist. Dies bedeutet, dass die Schiene immer mit Abstand von einer Wandecke enden muss und nie bis in die Ecke montiert werden kann. Dies kann den optischen Eindruck nachteilig beeinträchtigen. Defekte Befestigungs elemente können nur auf umständliche Art und Weise ausgewechselt und ersetzt werden. Gleiches gilt auch für den Fall, dass entweder zusätzliche Befestigungselemente in die Schiene eingebracht oder überflüssige Befestigungselemente entfernt werden müssen. Darüber hinaus hinterlässt eine C-förmigen Querschnitt aufweisende Schiene keinen guten optischen Eindruck, was sich dann besonders stark bemerkbar macht, wenn zwei oder mehr solcher Schienen mit geringem Abstand voneinander angeordnet werden müssen.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Baugruppe zum Aufhängen von Gardinen, Bildern oder dergleichen zu schaffen, die es einerseits ermöglicht, die Befestigungselemente durch den Schlitz und nicht durch die Stirnseiten in die Schiene einzuführen und andererseits ein problemloses Auswechseln sowie nachträgliches Hinzufügen oder Entnehmen von Befestigungselementen in kürzester Zeit gestattet. Gleichzeitig soll es möglich sein, benötigte Schienen vollständig bis in den Eckbereich eines Raumes zu montieren und bei mehreren parallel zueinander verlaufenden Schienen einen guten optischen Eindruck zu erreichen. Schließlich soll die Stabilität der Schiene verbessert werden.
  • Zur Lösung dieser Aufgaben wird gemäß der Erfindung bei einer Baugruppe der Eingangs beschriebenen Gattung vorgeschlagen, dass die Schiene einen dreieckförmigen Querschnitt mit einem geschlossenen Kanal und einem einseitig durch die vertikale Wand mit dem Schlitz begrenzten offenen Kanal aufweist und dass der Kopf tellerartig ausgebildet ist und entweder aus einem kurzen, sich an den Steg nach unten und einem längeren, sich an den Steg nach oben anschließenden Schenkel besteht, wobei das Maß zwischen der Unterkante des Steges und der Oberkante des Kopfes kleiner als die Breite des Schlitzes ist oder der Kopf aus einem oberen und einem unteren Schenkel besteht und dass der Kopf in seiner Höhe größer und in seiner Breite kleiner als die Breite des Schlitzes ausgebildet ist.
  • Diese Ausgestaltungen schaffen die Möglichkeit, die einzelnen Befestigungselemente direkt von der Frontseite des Schlitzes und damit nicht von deren Stirnseite der Schiene aus in die Schienen einzuführen bzw. einzustecken. Dadurch kann die Schiene entweder bereits vor ihrer Montage an einer Wand oder einer Decke stirnseitig verschlossen oder bis in die Ecke eines Raumes verlegt werden, wo ein Zugang zu den Stirnseiten grundsätzlich nicht mehr möglich ist. Nachträglich können Befestigungselemente hinzugefügt oder entfernt werden. Der optische Eindruck der Baugruppe wird, insbesondere bei mehr als einer Schien, erheblich verbessert.
  • Weitere Merkmale einer Baugruppe gemäß der Erfindung sind in den Ansprüchen 3 bis 14 offenbart.
  • Die Erfindung sowie weitere Vorteile derselben werden nachfolgend anhand in einer Zeichnung dargestellter Ausführungsbeispiele näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 eine Ansicht auf die Stirnseite einer Baugruppe gemäß der Erfindung und
  • 2 eine andere Ausgestaltung eines Befestigungselementes der 1 und
  • 3 bis 6 weitere Ausbildungen eines Befestigungselementes.
  • In der 1 der Zeichnung ist eine Baugruppe zum Aufhängen von Gardinen, Bildern oder dergleichen an einer Wand bzw. an einer Decke. Diese Baugruppe besteht gemäß der gewählten Darstellung aus zwei parallel zueinander verlaufenden Schienen 1, die beispielsweise aus Aluminium oder einer Aluminiumlegierung hergestellt sind. Es ist jedoch auch möglich, diese Schienen 1 aus einem anderen Werkstoff, beispielsweise Kunststoff, herzustellen. Beide Schienen 1 sind vollkommen gleich ausgebildet und weisen einen weitgehend dreieckförmigen Querschnitt mit einem rechten Winkel und zwei etwa gleich langen Schenkeln auf, die an ihren Enden durch einen unter etwa 45° verlaufenden Steg 1a miteinander verbunden sind. Die beiden Schenkel bilden eine obere, bei der Montage horizontal verlaufende Wand 2 und eine vertikale Wand 3 und schließen zwischen sich und dem Steg 1a zwei Kanäle 4, 5 ein, von denen der Kanal 4 vollkommen geschlossen ist, während der Kanal 5 hingegen in seiner senkrecht verlaufenden Wand 3 einen durchgehenden Schlitz 6 besitzt.
  • Bei diesem Ausführungsbeispiel befindet sich oberhalb der vertikalen Wand 3 und damit auch über der horizontalen Wand 2 an der Schiene 1 ein nasenartiger, sich über die gesamte Länge der Schiene 1 verlaufender Vorsprung 7, während an der anderen Seite der Schiene 1 oberhalb der Wand 2 eine dem Querschnitt des Vorsprunges 7 angepasste Aussparung 8 vorgesehen ist, die den nasenartigen Vorsprung 7 einer benachbarten Schiene 1 aufnehmen kann (1). Ferner befindet sich oberhalb der horizontalen Wand 2 eine hammerkopfartige Nut 9, über die die Schienen 1 – es kann auch nur eine Schiene 1 sein – mittels besonderer Halter in der gezeichneten Lage an einer Decke oder an einer Wand befestigt werden können.
  • Um nun beispielsweise Gardinen an den Schienen 1 aufhängen zu können, sind besondere Befestigungselemente 10, insbesondere aus Kunststoff, vorgesehen, die einstückig gefertigt sind und die aus einem Kopf 11, einer Halterung 12 und einem den Kopf 11 mit der Halterung verbindenden Steg 13 bestehen. Dabei befindet sich der Kopf 11 in dem Kanal 3 der Schiene 1, während die Halterung 12 eine Lage außerhalb der Schiene 1 bzw. des Kanals 3 einnimmt. Der Steg 13 ragt durch den Schlitz 6 nach außen. Die Halterung 12 weist beispielsweise eine Anschlussöffnung 14 auf, über die beispielsweise die Gardinen mittels eines sogenannten Übercliphakens an der Halterung 12 befestigt werden können. Diese Anschlussöffnung 14 befindet sich in vorteilhafter Weise mittig bzw. annähernd mittig unter der Wand 3.
  • Der Kopf 11 ist gemäß der 1 der Zeichnung tellerartig geformt und besteht, wie dies die Zeichnung erkennen lässt, aus einem oberen Schenkel 11a und einem unteren Schenkel 11b, wobei der untere Schenkel 11b kürzer als der obere Schenkel 11a geformt ist. Ferner ist das Maß zwischen der Oberkante des Steges 13 und der der Unterkante des Kopfes 11 bzw. der Unterkante des unteren Schenkels 11b kleiner als die Breite des Schlitzes 6. Andererseits ist die Höhe des Kopfes 11 größer als die Breite des Schlitzes 6. Dies gibt die Möglichkeit, dass der Kopf 11 jedes Befestigungselementes 10 von der Wand 3 aus in einer geneigten Lage, wie dies in der 1 der Zeichnung rechts zu erkennen ist, mit seinem oberen Schenkel 11a von unten nach oben in den Schlitz 6 und damit in den Kanal 5 eingeführt und in seiner obersten Lage so verschwenkt werden kann, dass auch der untere Schenkel 11b des Kopfes 11 in den Kanal 6 gelangt und dort, nach einem geringfügigen Absenken, eine Stellung einnimmt, wie dies der linke Teil der 1 der Zeichnung zeigt. In dieser Stellung des Kopfes 11 ist jedes Befestigungselement 10 sicher in dem Kanal 5 gehalten und kann dort zusammen mit einer daran angeschlossenen Gardine in Längsrichtung der Schiene 1 verschoben werden.
  • Im Ausführungsbeispiel der 2 unterscheidet sich das Befestigungselement 10 nur in seinem unteren Bereich gegenüber der 1 und zwar dadurch, dass hier die Anschlussöffnung 14 um 90° versetzt ist und einen sogenannten Stechhaken zur Befestigung einer Gardine aufnehmen kann.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 3 ist ebenfalls nur der untere Bereich des Befestigungselementes 10 anders ausgebildet als bei den 1 und 2. Hier ist die Halterung 12 nicht mit einer Anschlussöffnung 14 versehen, sondern weist einen Führungszapfen 14a auf, der sich an der Rückseite des Befestigungselementes 10 befindet, einstückig mit dem Befestigungselement 10 ausgebildet ist und der in diesem Ausführungsbeispiel einen hammerkopfartigen Querschnitt besitzt. Die ser Führungszapfen 14a kann zusammen mit dem Führungszapfen eines weiteren Befestigungselementes 10 eine Leiste 16, beispielsweise aus Kunststoff, aufnehmen, die dazu eine Nut 17 mit identischem hammerkopfartigen Querschnitt aufweist. Dabei befinden sich bei der Verwenung von nur zwei Befestigungselementen 10 dieselben möglichst nahe an den Enden der Leiste 16. Über diese Nut 17 kann die Leiste 16 auf die Führungszapfen 14a von zwei oder mehr in der Schiene 1 bereits eingehängter Befestigungselementen 10 aufgeschoben werden. Es ist jedoch auch möglich, zuerst mindestens die Führungszapfen 14a von zwei Befestigungselementen 10 in die Nut 17 der Leiste 16 einzuschieben und erst danach die Befestigungselemente 10 in die Schiene 1 einzuhängen. Zur Sicherung der Führungszapfen 14a in der Nut 17 können die Führungszapfen 14a eine zentrale Bohrung 18 aufweisen, in die eine nicht gezeichnete Schraube eingedreht wird, die den jeweiligen Führungszapfen 14a in der Nut 17 der Leiste 16 festklemmt.
  • Die Leiste 16 kann nun einen Vorhang oder dergleichen aufnehmen, der beispielsweise über ein in einer Aussparung 19 eingesetztes Klettband an der Leiste 16 gehalten wird. Die Leiste 16 ist zusammen mit den an ihr gesicherten Befestigungselementen 10 und damit auch mit dem Vorhang nach Art eines Schlittens an der Schiene 1 verschiebbar. Eine solche Verschiebung der Leiste 16 setzt jedoch voraus, dass die Schiene 1 immer erheblich länger als die Leiste 16 ist.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel der 4 stimmt die Form der Schiene 1 genau mit den Formen der Schienen 1 der 1 und 3 überein. Auch das Befestigungselement 10 besteht hier aus einem Kopf 11, einer Halterung 12 und einem Steg 13, der durch den Schlitz 6 ragt und der den Kopf 11 mit der Halterung 12 verbindet. Ferner besitzt auch hier der der Kopf 11 einen oberen Schenkel 11a und einen unteren Schenkel 11b. Auch die Höhe des Kopfes 11 ist hier größer als die Breite des Schlitzes 6. Der wesentliche Unterschied bei dem Befestigungselement 10 der 4 besteht jedoch darin, dass hier die Breite des Kopfes 11 kleiner als die Breite des Schlitzes 6 ist. Dadurch ergibt sich auch bei diesem Ausführungsbeispiel die Möglichkeit, das Befestigungselement 10 von der Außenseite der vertikalen Wand 3 aus durch den Schlitz 6 in den Kanal 5 der Schiene 1 einzuführen. Dazu ist es lediglich erforderlich, das Befestigungselement 10 um 90° zu drehen, wie dies in der 5 angedeutet ist. In dieser Lage kann der Kopf 11 den Schlitz 6 passieren und in den Kanal 5 gelangen. Befindet sich der Kopf 11 im Kanal 5, wird das Befestigungselement 10 wieder um 90° zurück gedreht und damit die Halterung 12 wieder in eine senkrechte Lage zur Schiene 1 gebracht. In dieser Lage kann das Befestigungselement 10 bzw. dessen Kopf 11 den Kanal 5 nicht mehr verlassen und ist bei einer Verschiebung gegen Herausfallen gesichert.
  • Die 6 der Zeichnung zeigt schließlich ein weiteres Befestigungselement 10, welches beispielsweise nur zum Aufhängen von Bildern verwendet wird. Hier ist der Kopf 11 nur mit einem unteren Schenkel 11b versehen, der in den Schlitz 6 der Schiene 1 eingehängt wird. Eine besondere Sicherung des Kopfes 11 im Schlitz 6 ist hier nicht erforderlich, da Bilder niemals ständig bewegt bzw. verschoben werden. Ein einmal aufgehängtes Bild verbleibt in seiner Lage, bis es wieder abgenommen und beispielsweise durch ein anderes Bild ersetzt wird.

Claims (14)

  1. Baugruppe zum Aufhängen von Vorhängen, Gardinen, Bildern oder dergleichen, bestehend aus einer an einer Wand oder Decke befestigbaren, profilierten Schiene mit einem in einer vertikalen Wand verlaufenden horizontalen Schlitz zur Aufnahme von verschiebbaren Befestigungselementen, die jeweils aus einem auf der Innenseite des Schlitzes befindlichen Kopf und einer äußeren Halterung bestehen, die über einen in dem Schlitz verschiebbaren Steg miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) einen dreieckförmigen Querschnitt mit einem geschlossenen Kanal (4) und einem einseitig durch die vertikale Wand (3) mit dem Schlitz (6) begrenzten offenen Kanal (5) aufweist, dass der Kopf (11) tellerartig ausgebildet ist und aus einem kurzen, sich an den Steg (13) nach unten und einem längeren, sich an den Steg (13) nach oben anschließenden Schenkel (11a, 11b) besteht, wobei das Maß zwischen der Oberkante des Steges (13) und der Unterkante des Kopfes (11) kleiner als die Breite des Schlitzes (6) und die Höhe des Kopfes (11) größer als die Breite des Schlitzes (6) ist.
  2. Baugruppe zum Aufhängen von Vorhängen, Gardinen, Bildern oder dergleichen, bestehend aus einer an einer Wand oder Decke befestigbaren, profilierten Schiene mit einem in einer vertikalen Wand verlaufenden horizontalen Schlitz zur Aufnahme von verschiebbaren Befestigungselementen, die jeweils aus einem auf der Innenseite des Schlitzes befindlichen Kopf und einer äußeren Halterung bestehen, die über einen in dem Schlitz verschiebbaren Steg miteinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) einen dreieckförmigen Querschnitt mit einem geschlossenen Kanal (4) und einem einseitig durch die vertikale Wand (3) mit dem Schlitz (6) begrenzten offenen Kanal (5) aufweist, dass der Kopf (11) tellerartig ausgebildet ist und aus einem oberen und einem unteren Schenkel (11a, 11b) besteht, und dass der Kopf (11) in seiner Höhe größer und in seiner Breite kleiner als die Breite des Schlitzes (6) ausgebildet ist.
  3. Baugruppe nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) aus Metall, vorzugsweise aus Leichtmetall gebildet ist.
  4. Baugruppe nach mindestens einem der Ansprüche 1 – 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) an ihrer Oberseite eine in Längsrichtung verlaufende Nut (9) aufweist.
  5. Baugruppe nach mindestens einem der Ansprüche 1 – 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schiene (1) an einer Kante ihrer Oberseite einen in Längsrichtung verlaufenden, nasenartigen Vorsprung (7) und an ihrer anderen Kante eine den Vorsprung (7) einer benachbarten Schiene (1) aufnehmende Nut (8) besitzt.
  6. Baugruppe nach mindestens einem der Ansprüche 1 – 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Befestigungselemente (10) aus Kunststoff bestehen.
  7. Baugruppe nach mindestens einem der Ansprüche 1 – 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (12) der Befestigungselemente (10) mit Anschlussöffnungen (14) versehen sind.
  8. Baugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussöffnungen (14) parallel zur Schiene (1) verlaufen.
  9. Baugruppe nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussöffnungen (14) quer zur Schiene (1) verlaufen.
  10. Baugruppe nach mindestens einem der Ansprüche 1 – 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Halterungen (12) der Befestigungselemente (10) jeweils mit einem Führungszapfen (14a) versehen sind.
  11. Baugruppe nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungszapfen (14a) an der Rückseite des Befestigungselementes (10) angeordnet ist.
  12. Baugruppe nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungszapfen (14a) einen hammerkopfartigen Querschnitt aufweisen.
  13. Baugruppe nach mindestens einem der Ansprüche 1 – 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei Befestigungselemente (10) über eine Leiste (16) schlittenartig miteinander verbunden sind.
  14. Baugruppe nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Leiste (16) eine Nut (17) zur Aufnahme der Führungszapfen (14a) besitzt.
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Legal Events

Date Code Title Description
8127 New person/name/address of the applicant

Owner name: NYA NORDISKA TEXTILES GMBH, 29451 DANNENBERG, DE

8181 Inventor (new situation)

Inventor name: KANBACH, WOLFGANG, 56271 MUENDERSBACH, DE

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