DE20208465U1 - Universal-Tasche - Google Patents
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| • · · · · 17593t doc GL-ms-ho « · · · · 23. Mai 2002 |
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Patentanwälte Rechtsanwälte
Die Erfindung betrifft eine Universal-Tasche gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1.
Universal-Taschen der hier angesprochenen Art sind bekannt. Sie dienen zum Verstauen und Mitführen der unterschiedlichsten Gegenstände. Insbesondere sind Taschen oder Mäppchen bekannt, die es beispielsweise einem Diabetiker ermöglichen, seine Utensilien zum Messen des Blutzuckers, zum Spritzen des Insulins, zum Desinfizieren etc. mitzuführen. Nachteilig ist, dass diese Taschen oder Mäppchen zwar ein gewisses Fassungsvolumen aufweisen, jedoch meist nicht dazu geeignet sind, alle im Falle einer Diabeteserkrankung notwendigen Gegenstände aufzunehmen. Sehr groß ausgelegte Universal-Taschen weisen andererseits den Nachteil auf, dass deren Inhalt lose hin und her fällt und somit vom Verwender der Tasche nur nach größerem Suchen gezielt entnehmbar ist. Überdies kann bei einem Umkippen der Inhalt ganz oder teilweise herausfallen.
Es sind Taschen bekannt, zum Mitführen von Büroartikeln wie Schreibgeräten, Terminplaner, Handy, Kleinrechner und anderes mehr (auch bekannt als sogenannte „Organizer"), die jedoch eher kompakt gestaltet sind und damit keine oder nur wenige weitere Verstaumöglichkeiten aufweisen.
17593b.doc GL-maJ» · *
23. Mai 2002
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Überdies sind Taschen für Handys bekannt, die jedoch nicht die Möglichkeit bieten, weitere Gegenstände wie etwa Diabetikerutensilien darin aufzubewahren .
Es sind sogenannte Schreibmappen bekannt, die eine Ringmechanik aufweisen zum Einhängen von Unterlagen, Zeitplänen und so weiter, mit Schlaufen zum Einstecken von Schreibgeräten und/oder Kleinrechnern etc. Diese erlauben jedoch nicht das Mitführen weiterer Gegenstände.
Ferner gibt es kleine Koffer etwa für kosmetische Artikel, bekannt als „Kosmetik-Koffer" oder „Kosmetik-Box", die sperrig sind und vor allem auch das Mitführen von Unterlagen nicht ermöglichen.
Alle diese Taschen etc. haben weiterhin den gemeinsamen Nachteil, dass sie geöffnet nahezu den gesamten Inhalt den Blicken Dritter preisgeben, also nicht diskret sind.
Ein Verwender von Universal-Taschen, der in einer Tasche auch Gegenstände mitführen möchte, die nicht der Öffentlichkeit preisgegeben werden sollen, beispielsweise Utensilien zur Behandlung von Diabetes, ist also auch dann, wenn er normale Gegenstände entnehmen möchte, gezwungen, die Tasche nur in einer diskreten/vertraulichen Umgebung zu öffnen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Universal-Tasche der eingangs genannten Art zu schaffen, die diese Nachteile vermeidet.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine üniversal-Tasche vorgeschlagen, die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Sie zeichnet sich durch mindestens zwei Verstaubereiche aus, wobei wenigstens ein erster Verstaubereich vorwiegend zum Aufbewahren und/oder Transportieren von getrennt und/oder separat und/oder diskret zu verstauenden, insbesondere krankheitsbedingten Gegenständen, vorzugsweise von Diabetiker-Utensilien, ausgelegt ist und mindestens ein zweiter Verstaubereich zum Aufbewahren und/oder Transportieren von weiteren Gegenständen, insbesondere von Medien zur Dokumentation eines Krankheitsverlaufes, geeignet ist. Damit ist es möglich, die in der Universal-Tasche zu verstauenden, beziehungsweise zu transportierenden Gegenstände in zwei Gruppen aufzuteilen. In einer einzigen Universal-Tasche können also Gegenstände des täglichen Lebens, die Blicken Dritter ausgesetzt sein können, sowie getrennt und/oder separat und/oder diskret aufzubewahrende Gegenstände verstaut, beziehungsweise transportiert werden.
Bevorzugt wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung, das sich dadurch auszeichnet, dass der wenigstens eine erste Verstaubereich einen Sichtschutz, insbesondere Verschluss aufweist, der unabhängig von dem mindestens einen zweiten Verstaubereich aktiviert, insbesondere geschlossen bleiben kann. So ist es möglich, dem zweiten Verschlussbereich Gegenstände zu entnehmen, insbesondere diesen dazu zu öffnen, ohne dass die in dem ersten Verstaubereich aufbewahrten Gegenstände der Öffentlichkeit präsentiert werden müssen. Dies ist besonders vorteilhaft zum Mitführen von krankheitsbe-
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dingten Gegenständen, insbesondere Diabetiker-Utensilien, die nicht bei jeder Verwendung, also beim Öffnen des zweiten Verstaubereichs, der Öffentlichkeit präsentiert werden sollen. Vielmehr kann ein geeigneter Moment abgewartet werden, um den Sichtschutz des ersten Verstaubereichs zu entfernen, beziehungsweise diesen zu Öffnen, um beispielsweise eine Selbstbehandlung durchzuführen.
Die nachstehende Erfindung verbessert und kombiniert also Eigenschaften und Funktionen, die bisher nur mit verschiedenen Taschen erreichbar waren, zu einer Universal-Tasche. Erreicht wird dies insbesondere mit verschieden gestalteten herausnehmbaren Einsätzen und einer Ringmechanik, die so gestaltet sind, dass der jeweilige Inhalt verborgen gehalten oder im Fall von Unterlagen mit einem Blatt abgedeckt werden kann.
Die Erfindung ist im Anspruch 1 gekennzeichnet. Die weiteren Unteransprüche kennzeichnen vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung.
Nachfolgend werden verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand von Diabetiker-Taschen mit entsprechenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
Figur IA, B je eine Außenansicht einer Universal-Tasche;
Figur 2 eine Innenansicht mit verschiedenen Einsätzen und einer Ringmechanik;
-5-
Figur 3A, B verschiedene Ausführungsbeispiele eines aufgeklappten Funktionseinsatzes für Diabetiker mit ICT-Therapie;
Figur 4
eine einsetzbare Ringmechanik;
Figur 5A, B einen in die Ringmechanik einhängbaren Tascheneinsatz;
Figur 6
einen in die Ringmechanik einhängbaren Geldbeuteleinsatz und
Figur 7
eine an verschiedene Gegenstände anpassbare Schlaufenanordnung.
Die in Figur IA dargestellte Universal-Tasche 1 weist einen an drei Schmalseiten umlaufenden Reißverschluss 2 auf und kann so an der Schmalseite 3 aufgeklappt werden. An der Schmalseite 3 sind an den Außenkanten rechts und links je eine Öse 4 angebracht, um einen Schulterriemen 5 mit Bajonettverschluss 6 anzubringen. Dadurch kann auch ein gehbehinderter Diabetiker die Universal-Tasche 1 immer mit sich führen. Die Universal-Tasche besteht vorzugsweise aus Leder; es sind jedoch auch andere Materialien wie Kunstleder, Kunststoff, Kunstfasern wie Nylon oder andere möglich.
Figur IB ein weiteres Ausführungsbeispiel der in Figur IA dargestellten Universal-Tasche 1. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figur verwiesen wird.
Anstelle des Schulterriemens 5 weist die Universal-Tasche 1 bei diesem Ausführungsbeispiel einen Tragegriff 5' auf. Dieser ist mit geeigneten Befestigungsmitteln 4' an der Schmalseite 3 der Universal-Tasche 1 anbringbar. Es besteht die Möglichkeit, den Tragegriff 5' sowie die Befestigungsmittel 4' so auszuführen, dass der Tragegriff 5' von der Universal-Tasche 1 trennbar, also abnehmbar ist. Hierzu sind die mit dem Tragegriff 5' zusammenwirkenden Befestigungsmittel 4' so auszulegen, dass durch einfache manuelle Betätigung der Tragegriff 5' abgenommen werden kann. Denkbar sind Rastelemente, Klipse, Klettverschlüsse, Schäkel oder ähnliche Verbindungsmittel.
Figur 2 zeigt die Innenansicht eines zweiten Verstaubereichs 8' zum Verstauen und/oder Aufbewahren verschiedenster Gegenstände der Universal-Tasche 1 mit dem an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss 2 und den Ösen 4, mit einem Funktionseinsatz 7 für Diabetiker, einer als Ringmechanik 8 ausgebildeten Halteeinrichtung, einem Diabetiker-Tagebuch 11, einem Mehrzweckeinsatz 12 und einem Handyeinsatz 15. Daneben befindet sich eine Schlaufe 19 zum Einstecken eines Schreibgerätes 20. Der Funktionseinsatz 7 für Diabetiker, der Mehrzweckeinsatz 12 und der Handyeinsatz 15 sind herausnehmbar und werden im Ausführungsbeispiel mit Klettbändern 14, 17 und 21 befestigt. Andere Befestigungsmittel, beispielsweise Druckknöpfe sind denkbar.
Die hier fest montierte Ringmechanik 8 ist mit den Hebeln 9 zu öffnen und weist vier Ringe 10 zum Einhängen der Diabetiker-Tagebuchblätter 11 auf, vor-
zugsweise des Diabetiker Jahresbuches DSD (© K.u.K. Werbung Annemarie Kubier). Andere Ringbuchmechaniken mit mehr oder weniger Ringen und gegebenenfalls herausnehmbar eingebaut, sind denkbar (siehe Fig. 4) .
Der Mehrzweckeinsatz 12 ist mit einer Schlaufe 13 verschließbar. Er kann Traubenzucker für den Notfall (Unterzuckerung) oder Tabletten u.a.m. aufnehmen. Er ist mit Klettband 14 befestigt.
Der Handyeinsatz 15 ist mit einer Lasche 16 verschließbar und mit Klettband 17 befestigt. Auf der (nicht sichtbaren) Rückseite befindet sich eine Schlaufe 18 für eine Befestigung der Handytasche an einem Gürtel. Dadurch kann das Handy auch ohne Universal-Tasche 1 mitgeführt werden.
Der Funktionseinsatz 7 ist mit Klettbändern 21 in der Universal-Tasche 1 befestigt. Er weist einen doppelten, an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss 22 auf und kann so auch in der Universal-Tasche 1 geöffnet und aufgeklappt werden. An der Oberseite sind Einsteckfächer 23 vorgesehen für Krankenkassenkarten, unter anderem ein Einsteckfach 24, das mit Reißverschluss 25 zu öffnen ist und unter anderem Teststreifen für Blutzucker, Tupfer 5 etc. aufnehmen kann.
Figur 3A zeigt ein Ausführungsbeispiel des aufgeklappten Funktionseinsatzes 7 für Diabetiker.
In geöffnetem Zustand ist ein erster Verstaubereich 8'' frei zugänglich, der zum Aufbewahren und/oder Transportieren von getrennt und/oder separat
und/oder diskret zu verstauenden, insbesondere krankheitsbedingenden Gegenständen, vorzugsweise von Diabetiker-Utensilien ausgelegt ist. Der erste Verstaubereich 8'', also der Funktionseinsatz 7, kann unabhängig davon, ob die Universal-Tasche 1, also der zweite Verstaubereich 8' geöffnet oder geschlossen ist, verschlossen bleiben und so die darin enthaltenen Gegenstände verborgen halten.
Ein Vorratsbehälter 26 dient der Aufbewahrung von Nadeln für Insulinpens 32 und Stechhilfen 33, ein Abfallbehälter 27 nimmt verbrauchte Teststreifen auf. Beide Behälter werden mit Schlaufen 28 festgehalten. Darunter befindet sich eine Schlaufe 29 für ein Blutzucker-Messgerät 30. Daneben sind vier Schlaufen 31 angebracht für beide Insulinpens 32, eine Stechhilfe 33 zur Blutentnahme, eine Einmal-Spritze 34 oder ein Schreibgerät 34 oder anderes mehr. Im nach links aufgeklappten Oberteil 35 ist ein Thermoelement 35 mit Klettband 37 so befestigt, dass im zugeklappten Zustand nur die Insulinpens 32 temperiert werden, jedoch nicht das Blutzucker-Messgerät 30.
Thermoelemente sind bekannt, so dass hier nicht weiter darauf eingegangen werden muss. Handelsübliches Insulin weist einen Temperaturbereich von ca. + 50C bis ca. +33°C auf. Über das Thermoelement 36 kann das sich in den Insulinpens 32 befindliche Insulin im Sommer gekühlt und im Winter erwärmt werden, so dass der optimale Temperaturbereich immer eingehalten werden kann.
Figur 3B zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Funktionseinsatzes 7' für Diabetiker. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Erläuterungen zu Figur 3A verwiesen wird.
Der Funktionseinsatz 7' weist eine eingenähte Netztasche 39 zur Aufnahme des Thermoelements 36 auf, die hier schraffiert dargestellt ist. Die Netztasche 39 ist so gestaltet, dass in ihr das Thermoelement 36 untergebracht und sicher verstaut werden kann. Um ein versehentliches Herausfallen desselben zu verhindern, ist an der Längsseite der Netztasche 39 ein Verschließelement 41 vorgesehen. Dieses weist einen geeigneten, hier nicht dargestellten, Verschluss zum Verschließen der Netztasche 39 auf. Es ist denkbar, das Verschließelement 41 als in den Funktionseinsatz 7' vernähte Lederschlaufe mit Klettverschluss auszuführen. Es ist auch denkbar, das Verschließelement 41 als Reißverschluss, als Druckknöpfe oder beliebige andere geeignete Verschlüsse auszuführen.
Beim Verschließen des Funktionseinsatzes 7' kommt eine Außenseite 43 des Verschließelements 41 auf den zu temperierenden Diabetiker-Utensilien 32, 33, 34 zu liegen. Um eine einwandfreie Kühlung der Diabetiker-Utensilien 32, 33, 34 durch das Thermoelement 36 zu gewährleisten, kann die Außenseite 43 aus einem Material bestehen, das einen einfachen Wärmeübergang ermöglicht. Bevorzugt kann die Außenseite 43 der Netztasche 39 aus einem dünnen Netz bestehen, das einen besonders guten Wärmeübergang gewährleistet.
Überdies ist es denkbar die der Außenseite 43 gegenüberliegende Seite der Netztasche 39 mit einer wärmeisolierenden Schicht zu versehen, um einen ungewollten Wärmeverlust über die Außenwand des Funktionseinsatzes T zu verhindern.
Figur 4 zeigt einen entnehmbaren Ringbucheinsatz 45. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Beschreibung der vorangegangenen Figuren verwiesen wird.
Im Unterschied zu der Darstellung gemäß Figur 2 ist die Ringmechanik 8 hier nicht direkt an der Universal-Tasche 1, sondern an einer Grundplatte 47 befestigt, die mit Überzügen 49, 51 versehen sein kann. Dabei kann der Überzug 4 9 aus Leder bestehen und der Überzug 51 aus einem anderen, insbesondere günstiger herstellbaren Material und/oder einem mit besonders guten Gleiteigenschaften. Außerdem kann der Überzug 49 so an der Grundplatte 47 befestigt sein, dass sich an dem Übergang zwischen den Überzügen 49, 51 eine Stufe 53 entsteht.
So kann der Ringbucheinsatz 45 in eine in Figur 2 nicht dargestellte flache Tasche der Universal-Tasche 1 eingeführt werden, bis diese an dem Anschlag 53 anschlägt. Durch die Spannung der Tasche wird der Ringbucheinsatz 45 sicher in der Universal-Tasche 1 gehalten. Um dies zu unterstützen, ist es denkbar, dass der Überzug 49 der Grundplatte 47, vorzugsweise im Bereich vor der Stufe 53, eine gleitfähigkeitsmindernde Beschichtung, insbesondere Gummierung, aufweist.
Es wird deutlich, dass der so in die Universal-Tasche 1 eingebrachte Ringbucheinsatz 45 die gleiche Funktion erfüllt wie die fest montierte, in Figur 2 dargestellte Ringmechanik.
Vorteilhaft ist jedoch, dass die Ringmechanik 8 zusammen mit dem Ringbucheinsatz 45 aus der Universal-Tasche 1 entnehmbar ist und so separat mitgeführt werden kann. Außerdem kann in die Tasche der Universal-Tasche 1 so auch ein handelsüblicher Kalender oder ein handelsübliches Diabetiker-Tagebuch eingebracht und verstaut werden.
Figur 5A zeigt einen im Folgenden als Kosmetiktascheneinsatz 55 bezeichneten Tascheneinsatz.
Der Kosmetiktascheneinsatz 55 kann wie die anderen Einsätze in die Universal-Tasche 1 eingebracht und fixiert werden, jedoch mit der Besonderheit, dass dieser Durchbrüche 57 hier in Form von Hohlnieten 59 aufweist. Die Durchbrüche 57 sind in eine Leiste 61 eingebracht, die mit dem Kosmetiktascheneinsatz 55 verbunden, insbesondere vernäht ist. Aus optischen Gründen ist es möglich, dass die Leiste 61 dasselbe Obermaterial wie der Kosmetiktascheneinsatz 55, beispielsweise Leder, aufweist.
Vorteilhaft ist, dass die Durchbrüche 57 der Leiste 61 so beabstandet sind, dass diese in die Ringmechanik 8 eingehängt werden können. So ist es also möglich, den Kosmetiktascheneinsatz 55 in die beispielsweise das Diabetiker-Tagebuch 11 oder ein Kalendarium aufnehmende Ringmechanik 8 einzuhängen. Dadurch ist einerseits der Kosmetiktascheneinsatz
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55 über die Ringmechanik 8 direkt oder indirekt über die Grundplatte 47 sicher in der Universal-Tasche 1 fixierbar sowie verstaubar und andererseits das Diabetiker-Tagebuch 11 beziehungsweise das Kalendarium abdeckbar, so dass diese auch in geöffnetem Zustand der Universal-Tasche 1 vor Blicken Dritter geschützt sind.
Außerdem weist der Kosmetiktascheneinsatz 55 einen hier nicht sichtbaren umlaufenden Reißverschluss mit einem Betätiger 63 zum Öffnen und Schließen desselben auf. Über den Reißverschluss kann der Innenraum des Kosmetiktascheneinsatz 55 freigegeben werden und mit beliebigen Gegenständen gefüllt werden, die dann durch Schließen des Reißverschlusses sicher dort verstaubar und/oder aufbewahrbar sind.
Figur 5B zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Kosmetiktascheneinsatzes 55' . Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Beschreibung zu Figur 5A verwiesen wird.
Der Kosmetiktascheneinsatz 55' weist im Unterschied zum Kosmetiktascheneinsatz 55 einen Überschlag 64 mit einem Betätiger 63', der hier als Druckknopf ausgeführt ist, auf. Es ist auch denkbar, den Betätiger 63' als beliebiges Verbindungselement auszuführen, beispielsweise in Verbindung mit einer kleinen Schlaufe, als Knopf oder als Klettverschluss. Der Kosmetiktascheneinsatz 55' kann durch Heraufklappen und Herunterklappen des Überschlags 64 geöffnet beziehungsweise geschlossen werden.
Figur &bgr; zeigt einen Geldbeuteleinsatz 65, der analog des Kosmetiktascheneinsatz 55 in die Ringmechanik 8 eingehängt werden kann. Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugsziffern versehen, so dass insofern auf die Beschreibung der vorangehenden Figuren verwiesen wird.
Der Geldbeuteleinsatz 65 weist zum Verstauen von Zahlungsmitteln sowie Wertgegenständen verschiedene Verstaumöglichkeiten auf. Insbesondere sind dies drei Kreditkarteneinschübe 67 sowie eine Geldtasche 69. Die Geldtasche 69 kann über eine Klappe 71, die mit einem hier nicht sichtbaren Verschließelement 73 verschließbar sein kann, geöffnet und beispielsweise mit Münzen befüllt werden.
Außerdem ist der Geldbeuteleinsatz 65 mehrlagig ausgeführt, so dass jeweils die hier nicht sichtbaren Rückseiten der Kreditkarteneinschübe 67 sowie der Geldtasche 69 mit einer zweiten Lage 77 Ausweiseinschübe mit seitlichen Öffnungen 75 zum Einbringen von Dokumenten oder ähnlichem bilden.
Weiter wird durch die zweite Lage 77, die die Rückseite der Ausweistaschen ausmacht, und einer hier ebenfalls nicht dargestellten unteren Lage, die die Rückseite des Geldbeuteleinsatzes 65 ausmacht, eine Scheintasche gebildet, die durch eine Öffnung 78, die sich im Bereich der Leiste 61 befindet, mit Geldscheinen oder ähnlichem befüllt werden kann.
Die hier nicht sichtbare untere Lage, die die Rückseite des Geldbeuteleinsatzes ausmacht, geht bei diesem Ausführungsbeispiel einstückig in die Leiste
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61 über. Es wäre aber ebenso denkbar, eine solche Leiste 61 an einen handelsüblichen Geldbeutel anzubringen, insbesondere anzunähen.
Der Geldbeuteleinsatz ist aus einem geeigneten flexiblen Material fertigbar, insbesondere einem Textil, Gewebe, Leder, einem anderen geeigneten Material oder einer Kombination aus solchen und kann eine beliebige, von der hier beschriebenen abweichende Einteilung aufweisen.
Es wird deutlich, dass die Einsätze 55, 65, einen Sichtschutz bilden, der vor das Diabetikertagebuch geklappt werden kann. Ebenso ist es möglich, einen Sichtschutz, beispielsweise in Form einer Klappe, vorzusehen.
Dieses Prinzip ist ohne Weiteres auf den ersten Verstaubereich 8'' übertragbar, so dass prinzipiell die Diabetikerutensilien auch ohne einen der Funktionseinsätze 7, 7' diskret verstaut werden können. Als Sichtschutz könnte ein Einsatz, eine Klappe oder ein Stück Stoff dienen, das die Utensilien auch bei geöffneter Universal-Tasche 1 verdecken kann.
Figur 7 zeigt einen Ausschnitt eines Funktionseinsatzes 7, 7' oder einer Universal-Tasche 1 mit variabler Schlaufenanordnung 79.
Die Schlaufenanordnung 79 weist hier drei an Gelenken 83 schwenk- oder abknickbare Versteifungselemente 81 mit Durchbrüchen 85 auf. Jedes der Versteifungselemente 81, 81', 81'' weist je zwei Durchbrüche 85 auf, wobei ein erster Durchbruch 85' in der Nähe des Gelenks 83 und ein zweiter Durch-
bruch 85' ' in der Nähe eines oberen Endes des Versteifungselements 81 angebracht sind. Die Versteifungselemente 81 können als streifenförmige Plättchen ausgeführt sein, die hier in Seitenansicht dargestellt sind.
Durch die Durchbrüche 85', 85'' der Versteifungselemente 81 ist mäanderförmig ein als Gummiband 90 ausgebildetes elastisches Band eingefädelt. Hierzu weist das Gummiband an einem ersten Ende einen Anschlag 89 auf, der im Bereich des Durchbruchs 85' des ersten Versteifungselements 81 anschlägt. Beginnend von dem Anschlag 8 9 wird das Gummiband 90 jeweils abwechselnd durch die Durchbrüche 85' und 85'' der drei Versteifungselemente 81, 81', 81'' geführt. Von dem Durchbruch 85'', der sich im Bereich des oberen Endes 87 des dritten Versteifungselements 81'' befindet, wird das Gummiband 90 bis zu einem unteren Endbereich 91 des ersten Versteifungselements 81 zurückgeführt. Der untere Endbereich 91 des ersten Versteifungselements 81 sowie ein zweites Ende des Gummibandes 90 weisen ein Verbindungselement 93, das beispielsweise als Druckknopf ausgeführt sein kann, auf. Die unteren Endbereiche 91 der Versteifungselemente 81, 81', 81'' weisen weitere Verbindungselemente 97 auf, die diese mit einem Boden 95 der Universal-Tasche 1 beziehungsweise des Funktionseinsatzes 7, 7' verbinden können. Die Verbindungselemente 97 können vorzugsweise als Klettverschlüsse oder als Druckknöpfe ausgeführt werden. Es sind aber auch beliebige andere Verbindungselemente denkbar.
Gestrichelt dargestellt sind zwei Utensilien 99, die durch die Schlaufenanordnung 79 gehalten werden können. Es ist zu erkennen, dass durch Lösen des zweiten Versteifungselements 81' von der Bodenplatte 95 ein größerer von der Schlaufenanordnung 79 umschlungener Raum entsteht. So ist es also möglich, mit der Schlaufenanordnung 79 flexibel Gegenstände von verschiedener Größe, insbesondere wahlweise zwei kleinere Gegenstände oder einen größeren Gegenstand, in der Universal-Tasche 1 beziehungsweise dem Funktionseinsatz 7, 7' zu fixieren.
Vorteilhafterweise können die Verbindungselemente 97 an dem Boden 95 auch als durchgehender Klettverschluss ausgeführt werden. Auf diese Art und Weise sind die Versteifungselemente 81, 81', 81'' beliebig positionierbar, was die Flexibilität weiter erhöht, so dass die Schlaufenanordnung 79 an verschiedenste zu fixierende Gegenstände angepasst werden kann.
Es ist denkbar, die Anzahl der Versteifungselemente zu variieren, also nur zwei oder mehr als drei davon vorzusehen, so dass dementsprechend eine unterschiedliche Anzahl von Gegenständen damit fixierbar beziehungsweise verstaubar ist.
Besonders vorteilhaft ist die beschriebene Ausgestaltung der Schlaufenanordnung 79 für Diabeteserkrankte, die im Laufe ihrer Therapie beispielsweise von einem getrennten Blutzucker-Messgerät und einem Injektionspen auf ein Kombinationsgerät, dass beide Funktionen beinhaltet, dafür aber größer baut, um-
steigen. In diesem Fall kann die Schlaufenanordnung 79 leicht auf das größere Gerät umgestellt werden.
Die Versteifungselemente 81, 81' , 81' ' können auch als Bügel ausgebildet sein, die am Boden 95 schwenkbar angebracht sind und durch die das elastische Band wellenförmig so geführt werden kann, dass Utensilien 99 (verschiedener Größe) sicher am Boden 95 gehalten werden können.
Andere Anordnungen als die gezeigte sind möglich. Andere Diabetes-Therapien als das gezeigte Ausführungsbeispiel „ICT" (Intensivierte konventionelle Therapie) beispielsweise eine „CSU" (kontinuierliche subkutane Insulininjektion), erfordern andere Einteilungen. Hierzu ist es möglich die Anzahl und Größe der Schlaufen sowie deren Anordnung für die unterschiedlichen Diabetiker-Utensilien sowie die Anzahl der Utensilien und Gegenstände zu variieren. Überdies können mehrere Netztaschen 39 vorgesehen werden.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines Funktionseinsatzes für die CSII-Therapie sieht auf einer Innenseite zwei Netztaschen sowie zwei Schlaufen und auf der gegenüberliegenden Innenseite acht Schlaufen vor, wovon eine mit einem Verschluss, insbesondere Klettverschluss, größenvariabel verschließbar und für mindestens drei Döschen geeignet ist.
Die beschriebenen Ausführungsbeispiele einer Universal-Tasche, insbesondere für Diabetiker, zeigen
die Vorteile der Erfindung, die hier noch mal zusammengefasst sind:
Zusammenführung von verschiedensten Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Diabetiker-Utensilien, dem Notfall-(Trauben)-Zucker, des Diabetiker Tagebuches zur Dokumentation und dem Handy in einer Tasche,
für jeden Diabetiker komplett griffbereit,
mit dem Schulterriemen auch für gehbehinderte Diabetiker stets mitführbar,
ausreichende Vorräte für Wochenendreisen,
im Fall eines Unwohlseins (Unterzucker oder Ü-berzucker) stehen Notfallausweis und wichtige Informationen über die Diabetes für Helfer sofort zur Verfügung,
bei einem Therapiewechsel muss nicht die ganze Universal-Tasche, sondern nur der Funktionseinsatz für Diabetiker und das eingesetzte Diabetiker-Tagebuch durch solche für die neue Therapie angepasste ausgewechselt werden,
diskrete, vor Blicken geschützte Aufbewahrung der Diabetes-Utensilien und des Diabetiker-Tagebuches,
mögliche Verwendung des Handyeinsatzes als weiteren Mehrzweckeinsatz.
Bei bevorzugten Ausführungsbeispielen hat sich liberales bewährt, dass der Funktionseinsatz 7 an seiner Oberseite eine Lasche mit Schließe aufweist zur Abdeckung der Einsteckfächer 23, dass der Funktionseinsatz 7 im Innenteil spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von Diabetikerbedarf wie Insulinpens 32, Blutzucker-Messgerät 30, Stechhilfe 33, Vorrats- und Abfallbehälter 26, 27 und anderes mehr, und dass diese Vorrichtungen beliebig angeordnet werden können, dass der Funktionseinsatz 7 entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Diabetes-Therapien unterschiedlich gestaltet ist, dass im Oberteil 35 des Funktionseinsatzes 7 ein herausnehmbares Thermoelement 36 so angebracht ist, dass nur eine gewünschte Zone des Funktionseinsatzes 7 temperiert wird, dass der Funktionseinsatz 7 im Innenteil spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von Künstlerbedarf wie Skizzenblock, Farben und anderes mehr, dass der Funktionseinsatzes 7 spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von sogenannten Pocketrechnern, von sogenannten Handhelds und sogenannten Minidatenbanken und deren Zubehör, dass der Funktionseinsatzes 7 spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches zur Unterbringung von Klein- und Kleinstkameras und deren Zubehör einschließlich Reserve-Bildaufzeichnungsmedien umfasst, dass der Funktionseinsatz 7 spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von Kosmetikartikeln und Spiegeln, dass der Funktionseinsatz 7 spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von universellen Erste-Hilfe- oder Notfall-Materialien, dass
der Funktionseinsatz 7 spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von auf den jeweiligen Besitzer abgestimmte Erste-Hilfe- oder Notfall-Materialien, dass der Funktionseinsatz 7 spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung für die Benutzung als Kleinkulturtasche, dass der Funktionseinsatz 7 in Fächer eingeteilt ist, die so gestaltet sind, dass sie mit dem Oberteil 35 fest verschlossen werden können, dass die Fächereinteilung verstellbar ist, dass der Funktionseinsatz 7 spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von Schmuck, dass die Mehrzwecktasche 12 eine wasserdichte Innenauskleidung enthält, dass der Handyeinsatz 15 auf der Rückseite eine Schlaufe aufweist, um sie an einem Gürtel zu befestigen, dass der Handyeinsatz 15 eine wasserdichte Innenauskleidung enthält, dass die Ringbuchmechanik 8 ersetzt wird und dass zum Einhängen von Unterlagen eine Vorrichtung wie zum Beispiel eine Klemmleiste oder ein Gummizug vorgesehen ist.
Claims (42)
1. Universal-Tasche 1 zum Aufbewahren und/oder Transportieren von Gegenständen, insbesondere mit mindestens einem dazu geeigneten Innenraum, gekennzeichnet durch mindestens zwei Verstaubereiche (8',8"), wobei wenigstens ein erster Verstaubereich (8") vorwiegend zum Aufbewahren und/oder Transportieren von getrennt und/oder separat und/oder diskret zu verstauenden, insbesondere krankheitsbedingten Gegenständen, vorzugsweise von Diabetiker-Utensilien ausgelegt ist, und mindestens ein zweiter Verstaubereich (8') zum Aufbewahren und/oder Transportieren von weiteren Gegenständen, insbesondere von Medien zur Dokumentation eines Krankheitsverlaufes, geeignet ist.
2. Universal-Tasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der wenigstens eine erste Verstaubereich (8") einen Sichtschutz, insbesondere Verschluss aufweist, der unabhängig von dem mindestens einen zweiten Verstaubereich (8') aktiviert, insbesondere geschlossen bleiben kann.
3. Universal-Tasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Verstaubereich (8') einen Hohlkörper aufweist, der durch einen Verschluss, insbesondere einen an drei Seiten umlaufenden Reißverschluss (2), verschließbar ist.
4. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in den Hohlkörper des zweiten Verstaubereichs (8') ein herausnehmbarer Funktionseinsatz (7, 7'), der den ersten Verstaubereich (8") umfasst, einbringbar ist.
5. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7, 7') einen vorzugsweise aufklappbaren Hohlkörper aufweist, der mit einem umlaufenden Verschluss, insbesondere einem Reißverschluss verschließbar ist.
6. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Universal-Tasche (1) einen herausnehmbaren Mehrzweckeinsatz (12) und/oder einen herausnehmbaren Handyeinsatz (15) und/oder eine vorzugsweise als Ringmechanik (8) ausgebildete Halteeinrichtung zum Einheften von Unterlagen (11) und/oder wenigstens eine Schlaufe (19) zur Aufnahme von Gegenständen (20), vorzugsweise von Schreibgeräten, aufweist.
7. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (12, 15) jeweils einen Verschluss (13, 16) sowie Klettbänder (14, 17) aufweisen.
8. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7, 7') in der Universal-Tasche (1) fixierbar, insbesondere durch Klettbänder (21) fixierbar, ist.
9. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schulterriemen (5) eine Rutschbremse (5") umfasst.
10. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringmechanik (8) herausnehmbar ist.
11. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringmechanik (8) eine Grundplatte (47) aufweist, die in eine Tasche der Universal-Tasche (1) einbringbar ist.
12. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Universal-Tasche (1), insbesondere der Funktionseinsatz (7'), eine Netztasche (39) zum Verstauen eines Thermoelements (36) aufweist.
13. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Netztasche (39) eine wärmeisolierende Schicht und/oder eine den Wärmeübergang begünstigende Außenseite (43), insbesondere ein Netz, aufweist.
14. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch einen Geldbeuteleinsatz (65) und/oder einen Kosmetiktascheneinsatz (55, 55')
15. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (55, 55',65) Durchbrüche (57), insbesondere Hohlnieten (59), zum Einhängen der Einsätze (55, 55',65) an der Ringmechanik (8) aufweisen.
16. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsätze (55, 55',65) eine Leiste (61) aufweisen, die die Durchbrüche (57), insbesondere Hohlnieten (59), aufweisen.
17. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass anstelle der Ringmechanik (8) ein Kalender und/oder ein Diabetes-Tagebuch -vorzugsweise wieder entnehmbareinbringbar ist.
18. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine auf verschieden große Gegenstände anpassbare Schlaufenanordnung (79) zum Verstauen und/oder Fixieren derselben.
19. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufenanordnung (79) ein Gummiband (90) mit einem Anschlag und einem Verbindungselement (93) aufweist.
20. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlaufenanordnung (79) Versteifungselemente (81, 81', 81") aufweist, die mit einem Boden (95) vorzugsweise lösbar- verbindbar sind.
21. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an einer Schmalseite (3) Befestigungsmittel (4') zum Befestigen eines Handgriffes angebracht sind.
22. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Schmalseite (3) Ösen (4) zum Befestigen eines in der Länge verstellbaren Schulterriemens (5) angebracht sind.
23. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') eine kleine Tasche darstellt, vorzugsweise mit an drei Seiten umlaufendem Reißverschluss (22), Einsteckfächern (23) an der Oberseite, einem Reißverschlussfach (24, 25) an der Oberseite und Befestigungsmaterial (21) wie Klettband, Druckknöpfe oder ähnliches an der Unterseite.
24. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') an seiner Oberseite eine Lasche mit Schließe aufweist zur Abdeckung der Einsteckfächer (23).
25. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') im Innenteil spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von Diabetikerbedarf wie Insulinpens (32), Blutzucker-Messgerät (30), Stechhilfe (33), Vorrats- und/oder Abfallbehälter (26, 27) und anderes mehr und dass diese Vorrichtungen beliebig angeordnet werden können.
26. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') entsprechend den Anforderungen der verschiedenen Diabetes-Therapien unterschiedlich gestaltet ist.
27. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Oberteil (35) des Funktionseinsatzes (7; 7') ein herausnehmbares Kühlelement (36) so angebracht ist, dass nur eine bestimmte Zone des Funktionseinsatzes (7; 7') gekühlt wird.
28. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') im Innenteil spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von Künstlerbedarf wie Skizzenblock, Farben und anderes mehr.
29. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von sogenannten Pocketrechnern und/oder von sogenannten Handhelds und/oder von sogenannten Minidatenbanken und deren Zubehör.
30. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatzes (7; 7') spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches zur Unterbringung von Klein- und/oder Kleinstkameras und deren Zubehör einschließlich Reserve-Bildaufzeichnungsmedien.
31. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') spezielle Vorrichtungen wie Schlaufen oder ähnliches enthält zur Unterbringung von Kosmetikartikeln und Spiegel.
32. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von universellen Erste-Hilfe- und/oder Notfall-Materialien.
33. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von auf den jeweiligen Besitzer abgestimmten Erste-Hilfe- und/oder Notfall- Materialien.
34. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von Utensilien für die Benutzung als Kleinkulturtasche.
35. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (7; 7') in Fächer eingeteilt ist, die so gestaltet sind, dass sie mit dem Oberteil (35) verschlossen werden können.
36. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fächereinteilung verstellbar ist.
37. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Funktionseinsatz (79') spezielle Vorrichtungen enthält zur Unterbringung von Schmuck.
38. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mehrzwecktasche (12) eine wasserdichte Innenauskleldung enthält.
39. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Handyeinsatz (15) eine Schlaufe aufweist, um sie an einem Gürtel zu befestigen.
40. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Handyeinsatz (15) eine wasserdichte Innenauskleidung enthält.
41. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringmechanik (8) nicht fest montiert, sondern herausnehmbar angebracht ist.
42. Universal-Tasche nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Einhängen von Unterlagen anstelle der Ringbuchmechanik (8) eine Vorrichtung wie zum Beispiel eine Klemmleiste oder ein Gummizug angebracht ist.
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