DE20207332U1 - Beutel, Sack o.dgl. Verpackung - Google Patents
Beutel, Sack o.dgl. VerpackungInfo
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Description
Beutel, Sack od.dgl. Verpackung
Die Erfindung bezieht sich auf einen Beutel, einen Sack od.dgl. Verpackung aus einer Kunststoffolie oder einer Verbundfolie mit innenliegender Kunststoffschicht, insbesondere einen Seitenfaltenbeutel, -sack od.dgl. Verpackung, die in befülltem Zustand zumindest im wesentlichen quaderförmig ausgebildet und im Bereich der Übergänge zwischen jeweils benachbarten Seitenwänden mit einem verstärkten Längsrandbereich versehen ist, in dem streifenförmige Teilbereiche der Seitenwände, teilweise unter Bildung einer U-Falte, einander gegenüberliegenden und zumindest bereichsweise untereinander verbunden sind.
Ein bekannter Seitenfaltenbeutel (DE 36 00 501 C2) ist aus einem vorgefertigten Faltenschlauch hergestellt und hat längsseitige Breitseiten sowie Schmalseiten. Die beiden Breitseiten sind mit den Schmalseiten durch verstärkte Packungslängskanten voneinander getrennt. Drei Packungslängskanten sind durch Blindnähte verstärkt und stellen somit keine echten Längsnähte dar. Die vierte Packungslängskante weist eine echte Längsnaht des Faltenschlauchs auf und ist äußerlich ähnlich wie die übrigen Packungslängskanten verstärkt ausgebildet. Das bedeutet, daß im Be-
reich der Packungslängskanten eine doppelte Folienstärke bei gegenseitiger Verschweißung vorliegt. Ferner sind Seitenfaltenbeutel und -säcke bekannt, die aus jeweils die Breitseiten und die Schmalseiten bildenden Folienstücken hergestellt sind, die jeweils im Bereich ihrer benachbarten Ränder aneinanderliegend miteinander verschweißt werden und durch diese Verschweißung ebenfalls verstärkte Längsränder darbieten. Die Schweiß- oder Siegelungsvorgänge erfordern einen die Fertigungsleistung begrenzenden Zeitaufwand und gehen mit mehr oder weniger starken Schrumpfspannungen einher, die das Erscheinungsbild beeinträchtigen.
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, eine Verpackung der eingangs genannten Art mit verstärkten Längsrandbereichen zu schaffen, die mit hoher, die Fertigungsleistung nicht schmälernder Geschwindigkeit herstellbar ist und eine gute Planlage der verbundenen Folienbereiche in den verstärkten Längsrandbereichen darbietet.
Die Erfindung löst das Problem durch eine Verpackung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen wird auf die Ansprüche 2 bis 11 verwiesen.
Die Verbindung der streifenförmigen Teilbereiche der Seitenwände in den Längsrandbereichen der Verpackung durch eine Verklebung ist mit einer Fertigungsgeschwindigkeit durchführbar, die mit keinerlei Leistungsbeschränkungen einhergeht. Durch das Verkleben der Seitenwände im Bereich der Längsränder sind Schrumpfspannungen vermieden, so daß eine Planlage der Folien in den Verbindungsbereichen erzielbar ist, die ein besonders ansprechendes Erscheinungsbild erbringt.
Wird die Verpackung wie bevorzugt aus einem zusammenhängenden Flachfolienabschnitt gebildet, auf den voranschließenden Konfektionierungsvorgängen zielge-
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nau Klebmittelaufträge aufgebracht sind, kann der Klebmittelauftrag problemlos so gesteuert werden, daß die Seitenwände lediglich in dem nach einer Befüllung das Füllmaterial seitlich umgrenzenden Längenabschriitt mit Klebmittelaufträgen versehen sind und verstärkte Längsrandbereiche bilden, so daß kopf- und/oder bodenseitige Bereiche, die zu einem Boden, beispielsweise Klotz- oder Kreuzboden, oder einem deckseitigen Verschlußteil geformt werden, in ihrer Formgebung durch die Klebaufträge nicht behindert werden.
Weitere Einzelheiten und Wirkungen ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und der Zeichnung, in der verschiedene Ausführungsbeispiele des Gegenstands der Erfindung näher veranschaulicht sind. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen im unteren Bereich abgebrochenen, oben offenen Beutelabschnitt mit verstärkten Längsrandbereichen,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts I in Fig. 1,
Fig. 3 und 4 Ausschnittdarstellungen ähnlich Fig. 2 zur Veranschaulichung unterschiedlicher Ausführungen der verstärkten Längsrandbereiche,
Fig. 5 einen flachen Folienzuschnitt nach Aufbringen von Klebemittelaufträgen für die Bildung verstärkter Längsrandbereiche,
Fig. 6 eine vergrößerte Darstellung des Ausschnitts Vl in Fig. 5,
Fig. 7 eine Darstellung ähnlich Fig. 5 mit Klebemittelaufträgen in abgewandelter Anordnung, und
Fig. 8 eine vergrößerte Widergabe des Ausschnitts VIII in Fig. 7.
Die Fig. 1 veranschaulicht eine Verpackung in Form eines Beutels oder Sackes, insbesondere eines Seitenfaltenbeutels oder -sackes, der in dem dargestellten geöffneten Zustand im wesentlichen quaderförmig ausgebildet ist. Die Verpackung kann irgendeinen beliebigen, geeigneten Boden aufweisen, z.B. einen durch eine
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Querschweißung gebildeten Flachboden oder einen durch Faltvorgänge gebildeten Formboden wie beispielsweise einen Klotz- oder Kreuzboden. Auch das obere Ende erhält irgendein geeignetes, beliebiges Verschlußteil, das ähnlich einem Formboden ausgeführt, statt dessen aber auch von einer Querschweißnaht oder einer Verschlußnaht in Zipper- oder Slider-Ausbildung ausgebildet sein kann.
Die Quaderform kann wie dargestellt im Querschnitt ein Rechteck oder statt dessen auch ein Quadrat beschreiben. Die dargestellten Seitenwände 1, 2, 3, 4 sind, wie den Fig. 5 und 7 entnommen werden kann, Bestandteil eines zusammenhängenden Folienabschnitts 5, der auf seiner die spätere Innenseite der Verpackung bildenden Seite mit Klebmittelaufträgen versehen wird, bevor anschließend Konfektionierungsvorgänge durchgeführt werden.
Die in Fig. 1 veranschaulichte Verpackung ist im Bereich der Übergänge zwischen jeweils benachbarten Seitenwänden 1,2,3,4 mit einem verstärkten Längsrandbereich 6,7,8,9 versehen, in dem streifenförmige Teilbereiche 10,11 (Fig. 3 und 4) der Seitenwände 1,2,3,4 jeweils unter Bildung einer U-Falte 12 einander gegenüberliegen und untereinander vollflächig oder bereichsweise durch in Reihen angeordnete, diskrete Klebflächenbereiche durch ein Klebmittel 14 verbunden sind. Zum Verbinden der Teilbereiche 10,11 der aus Kunststoffolie oder einer Verbundfolie mit innenliegender Kunststoffschicht bestehenden Seitenwände 1,2,3,4 findet vorzugsweise ein Hotmelt als Klebmittel, bevorzugt ein aus Polyurethan bestehendes Hotmelt, Anwendung.
Wie den Fig. 5 und 7 entnommen werden kann, umfaßt der Flachfolienabschnitt 5 einen Verbindungsstreifen 13, der sich in der fertigen Verpackung mit der Seitenwand 1 überlappt und mit dieser durch eine Verschlußnaht 15 verbunden ist, durch die der Flachfolienabschnitt 5 zu einem Schlauch geformt wird. Die Verschlußnaht
15 ist üblicherweise eine Schweiß- bzw. Siegelnaht, die sich parallel zu den Längsrandbereichen 6,7,8,9 in Längsrichtung über die gesamte Länge der Verpackungswandung erstreckt.
Das Klebmittel 14 für die Verklebung kann lediglich auf einem von beiden, die U-Falten 12 bildenden Folienstreifen 10; 11 der Seitenwände 1,2,3,4 vorgesehen sein. Bevorzugt ist jedoch, daß auf beiden die U-Falten 12 bildenden Folienstreifen 10,11 ein Klebmittelauftrag 16,17 vorgesehen ist. Bei der Ausführung nach Fig. 5 grenzen die beiden Klebmittelaufträge 16,17, die streifenförmig ausgebildet sind, unmittelbar an die Faltkante 18 der U-Falten 12 an, wie das die Fig. 6 erkennen läßt und bei den Ausführungen gemäß Fig. 1 und 3 verwirklicht ist. Bei der Ausführung nach Fig. 7 und 8 verlaufen dagegen die Klebmittelaufträge 16,17 in einem Abstand zur Faltkante 18 der U-Falten 12, wie dies auch die Fig. 4 veranschaulicht. Eine solche Ausführung erleichtert die Bildung von scharfen Faltkanten 18 beim Falzvorgang.
Die Klebmittelaufträge 16,17 sind lediglich in jenem Längenabschnitt der Seitenwände 1,2,3,4 vorgesehen, der nach einer Befüllung der Verpackung das Füllmaterial seitlich umgrenzt. Dadurch können jene Bereiche des Kopf- und des Bodenteils der Verpackung ungehindert von Klebmittelaufträgen 16,17 zu einem Boden oder einem Verschlußteil konfektioniert werden.
Anstelle durchgehender, streifenförmiger Klebmittelaufträge 16,17 kann das Klebmittel 14 auch in diskreten Klebflächenbereichen aufgetragen werden, die in einer Reihe innerhalb des die U-Falte 12 bildenden Bereichs 10,11 der Seitenfalten 1,2,3,4 gelegen sind.
Claims (11)
1. Beutel, Sack od. dgl. Verpackung aus einer Kunststoffolie oder einer Verbundfolie mit innenliegender Kunststoffschicht, insbesondere Seitenfaltenbeutel oder -sack, die in befülltem Zustand zumindest im wesentlichen quaderförmig ausgebildet und im Bereich der Übergange zwischen jeweils benachbarten Seitenwänden (1, 2, 3, 4) mit einem verstärkten Längsrandbereich (6, 7, 8, 9) versehen ist, in dem streifenförmige Teilbereiche (10,11) der Seitenwände (1, 2, 3, 4), zumindest teilweise unter Bildung einer U-Falte (12), einander gegenüberliegen und zumindest bereichsweise untereinander verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (1, 2, 3, 4) im Bereich der U-Falte (12) untereinander durch ein Klebmittel (14) verbunden sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß sie aus einem zusammenhängenden Flachfolienabschnitt (5) gebildet ist, auf den vor anschließenden Konfektionierungsvorgängen zielgenau Klebmittelaufträge (16, 17) aufgebracht sind.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Klebmittel (14) von einem Hotmelt, insbesondere aus Polyurethan gebildet ist.
4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß lediglich auf einem der beiden, die U-Falten (12) bildenden Folienstreifen (10; 11) der Seitenwände (1, 2, 3, 4) ein Klebmittelauftrag (16; 17) vorgesehen ist.
5. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf beiden die U-Falten (12) bildenden Folienstreifen (10,11) ein Klebmittelauftrag (16, 17) vorgesehen ist.
6. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebmittelaufträge (16, 17) unmittelbar an die Faltkante (18) der U-Falten (12) angrenzen.
7. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebmittelaufträge (16, 17) in einem Abstand zur Faltkante (18) der U-Falten (12) gelegen sind.
8. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebmittelaufträge (16, 17) als ununterbrochene Streifen ausgeführt sind.
9. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebmittelaufträge von in Reihen angeordneten, diskreten Klebflächenbereichen gebildet sind.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (1, 2, 3, 4) lediglich in dem nach einer Befüllung der Verpackung das Füllmaterial seitlich umgrenzenden Längenabschnitt mit Klebmittelaufträgen (16, 17) versehen sind.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß in sämtlichen Längsrandbereichen (6, 7, 8, 9) die verklebten Seitenwandbereiche Teil einer U-Falte (12) sind und die den Flachfolienabschnitt (5) zu einem Schlauchteil verbindende Verschlußnaht (15) innerhalb der Fläche einer Seitenwand (1) verläuft.
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