DE20207737U1 - Vorrichtung zum Betätigen einer Drehverschlußkappe - Google Patents
Vorrichtung zum Betätigen einer DrehverschlußkappeInfo
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Description
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Spitz, Klinger & Partner
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Spitz, Klinger & Partner GbR . Bavariaring 20 . D-80336 München
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Dr. jur. Volker Spitz, LL.M. Dr. jur. Alfred N. Klinger Alexander Gaul Thomas Golda Beate Hanika Alfons Bauer Christian Posselt Johannes M. Krüger Jürgen Hübner Sabine Baum Rechtsanwälte
Dr. rer. nat. Peter Roos Patentanwalt European Patent Attorney
Dipl.-Kfm. Robert Thalhauser
Wirtschaftsprüfer Steuerberater Datum / Date
15. Mai 2002
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83071 Stephanskirchen
Tel. : +49 (0) 89 54 42 54"Q ·· Fax :+49 (0) 89 543 90 f0 ; ;·
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Betätigen einer Drehverschlußkappe, d. h. zum Öffnen und Schließen einer Drehverschlußkappe, bei welcher es sich insbesondere um eine Drehverschlußkappe eines Getränkebehälters wie einer Getränkeflasche handeln kann.
Es sind Drehverschlußkappen bekannt, welche eine äußere, im wesentlichen zylindrische, jedoch strukturierte Mantelfläche aufweisen. Bei dieser Struktur der Mantelfläche handelt es sich beispielsweise um radiale Erhebungen, welche für eine gute "Griffigkeit" der Kappe sorgen und somit die Betätigung der Kappe vereinfachen.
Seit einiger Zeit gibt es solche Drehverschlußkappen für Getränkebehälter, welche von außen betrachtet die Form der seit langem bekannten Metall-Kronkorken besitzen. Diese
z. B. von Bierflaschen bekannten Kronkorken besitzen eine ebene Deckelfläche, an welche sich eine axial verlaufende etwa zylindrische Mantelfläche mit 21 in Umfangsrichtung äquidistant angeordneten Strukturerhebungen anschließt. Diese Kronkorken-Verschlußkappe besitzt einen Durchmesser von etwa 28 mm und eine Höhe von etwa 7 mm.
Drehverschlußkappen werden üblicherweise von Hand betätigt. Vor allem bei relativ kleinen Verschlußkappen ist es oftmals schwierig, hierbei das zum Betätigen notwendige Drehmoment aufzubringen. Dies ist besonders problematisch, wenn eine festsitzende Drehverschlußkappe geöffnet werden soll oder ein Behälter mit der Verschlußkappe besonders fest verschlossen werden soll. Auch ist dies besonders problematisch, wenn es sich um eine relativ kleine Verschlußkappe handelt, wie die oben erwähnte Drehverschlußkappe von der äußeren Form eines herkömmlichen Kronkorkens. Bei einer solchen Drehverschlußkappe besteht sogar eine gewisse Verletzungsgefahr.
Es ist eine Aufgabe der Erfindung, die Betätigung einer Drehverschlußkappe der oben erwähnten Art zu vereinfachen und hierbei eine Verletzungsgefahr auszuschließen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Die abhängigen Ansprüche betreffen vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung läßt sich eine Drehverschlußkappe mittelbar und somit vereinfacht und gefahrlos über einen Betätigungskörper betätigen, der zu diesem Zweck in drehfestem Eingriff mit der Drehverschlußkappe gebracht werden kann. Für ein besonders einfaches Betätigen ist es wesentlich, daß die Vorrichtung eine maximale Querausdehnung wie auch eine maximale Höhenausdehnung von wenigen cm besitzt, so daß die ganze Vorrichtung bequem in eine Handfläche paßt und von einer Hand übergriffen werden kann. Das Übergreifen der gesamten Vorrichtung von einer Hand vereinfacht insbesondere das Aufsetzen der Vorrichtung auf eine zu drehende Drehverschlußkappe, da bei diesem Aufsetzen Finger der Hand in Kontakt mit einem Öffnungsbereich (z. B. Flaschenhals) des betreffenden Behälters gelangen können, um die Vorrichtung auf der Drehverschlußkappe zu positionieren.
In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt die Vorrichtung eine maximale Querausdehnung von weniger als 5 cm und/oder eine maximale Höhenausdehnung von weniger als 3 cm. Damit ist die Vorrichtung besonders handlich, aber dennoch realisierbar z. B. als Öffner für die oben erwähnten Kronkorken-Drehverschlußkappen.
Eine gute Handhabbarkeit ergibt sich auch, wenn die Vorrichtung wenigstens angenähert die Form einer runden, insbesondere kreisrunden Scheibe besitzt.
Besonders gut greifen läßt sich die Vorrichtung, wenn eine äußere Mantelfläche mit Griffstruktur (z. B. Rändelung, Rillenstruktur etc.) vorgesehen ist. Diese Griffstruktur ist zweckmäßigerweise so gestaltet, daß einerseits eine gute Griffigkeit und andererseits keine Verletzungsgefahr beim Drehen der Vorrichtung per Hand besteht.
Die Vorrichtung kann in einer Ausführungsform als Werbemittel bzw. Werbeträger dienen. Ein Werbeaufdruck oder dergleichen ist dann bevorzugt auf einer der zylindrischen Aussparung axial entgegengesetzten Seite der Vorrichtung anzuordnen. Hierfür eignet sich besonders die oben erwähnte Form einer Scheibe, auf deren Oberseite dann eine Werbeinformation vorgesehen sein kann. In einer bevorzugten Ausführungsform besitzt die Vorrichtung einen flächigen Informationsträger, der sichtbar in einer der zylindrischen Aussparung axial entgegengesetzt angeordneten Vertiefung der Vorrichtung fixiert ist.
In einer Weiterbildung der Erfindung umfaßt die Vorrichtung ein magnetisierbares Teil (für eine spätere Magnetisierung) oder ein bereits magnetisiertes Teil, so daß eine
Drehverschlußkappe aus magnetischem Material vorteilhaft in der zylindrischen Aussparung gehalten werden kann. Dies vereinfacht die Handhabung der Vorrichtung. Außerdem kann bei entsprechend großer Magnetisierung die Vorrichtung selbst an geeigneten metallischen Flächen zur Aufbewahrung gehalten werden. Beispielsweise kann die Vorrichtung bei Nichtgebrauch an einer Metallfläche haftend aufbewahrt werden. Ein eigens zu diesem Zweck vorgesehenes Magnet-Teil erübrigt sich, wenn der ohnehin vorhandene Betätigungskörper der Vorrichtung magnetisierbar oder magnetisiert ist. In einer alternativen oder zusätzlichen Weiterbildung der Erfindung ist die Innenmantelfläche für einen klemmenden Eingriff mit der strukturierten Mantelfläche der Drehverschlußkappe bemessen. Auch damit kann vorteilhaft eine Drehverschlußkappe in der zylindrischen Aussparung gehalten werden.
In einer Ausführungsform ist die Vorrichtung ausgebildet zum Betätigen einer Drehverschlußkappe mit der eingangs erwähnten Kronkorkenform. Zu diesem Zweck kann die Innenmantelfläche der Aussparung beispielsweise mit 21 axial verlaufenden Strukturaussparungen vorgesehen sein, in welche die entsprechenden Strukturerhebungen der Drehverschlußkappe eingreifen, wenn die Vorrichtung auf die Verschlußkappe aufgesetzt ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von zwei Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen näher beschrieben. Es stellen dar:
Fig. 1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß einer ersten Ausführungsform, und
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Fig. 2 bis 5 perspektivische Ansichten einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform, wobei die Fig. 2 und 3 Ansichten von schräg oben sind, wohingegen die Fig. 4 und 5 die Unterseite der Vorrichtung zeigen.
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Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 10 zum Betätigen einer (nicht dargestellten) Drehverschlußkappe eines Behälters. Die Vorrichtung 10 weist einen Betätigungskörper 12 sowie eine fest damit verbundene Handhabe 14 auf. Der Betätigungskörper 12 dient zur Herstellung eines drehfesten Eingriffs mit der Verschlußkappe, wobei eine Drehung des Betätigungskörpers 12 durch manuelles Drehen der Handhabe 14 erfolgt.
Der Betätigungskörper 12 weist eine im wesentlichen zylindrische Aussparung 16 zum Übergreifen der Verschlußkappe auf, welche seitlich durch eine Innenmantelfläche 18 begrenzt ist. Zum drehfesten Eingriff zwischen einer strukturierten Außenmantelfläche der Verschlußkappe und der Innenmantelfläche 18 der Vorrichtung ist diese Innenmantelfläche 18 geeignet strukturiert. Im dargestellten Beispiel besteht diese Struktur aus axial verlaufenden Vorsprüngen (nicht dargestellt) in einem Strukturierungsbereich 20 (gestrichelt dargestellt).
Zum Öffnen oder Schließen einer Verschlußkappe wird die Vorrichtung 10 auf die Verschlußkappe gesetzt, so daß die Vorrichtung 10 die Verschlußkappe übergreift und die Mantelflächenstrukturen einerseits der Vorrichtung und andererseits der Verschlußkappe in drehfesten Eingriff miteinander gelangen. Sodann kann die Verschlußkappe gedreht werden durch Drehen der Handhabe 14. Die Drehachse ist in Fig. 1 mit A bezeichnet.
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Die Vorrichtung 10 besitzt eine maximale Querausdehnung Q von weniger als 10 cm und eine maximale Höhenausdehnung H von weniger als 5 cm und kann somit bequem von einer Hand ergriffen werden und bequem auf eine zu betätigende Verschlußkappe aufgesetzt werden. Der Begriff "maximale Querausdehnung" bezeichnet hierbei den größten Abstand zweier Punkte der Vorrichtung 10 in einer Richtung orthogonal zur Drehachse A. Der Begriff "maximale Höhenausdehnung" bezeichnet in analoger Weise diesen größten Abstand in einer Richtung parallel zur Drehachse A.
Falls die Vorrichtung 10 für eine im Querschnitt kreisrunde Verschlußkappe vorgesehen ist, so ist der Betätigungskörper 12 zweckmäßigerweise in seinem Querschnitt ebenfalls kreisrund. Davon unabhängig kann die Form der Handhabe 14 gewählt werden. Im einfachsten Fall ist die Handhabe 14 zylindrisch vorgesehen. Alternativ könnte diese im Querschnitt auch z. B. polygonförmig (z. B. dreieckig oder quadratisch) gestaltet sein. Auch eine ballige Form ist hinsichtlich der verringerten Verletzungsgefahr denkbar.
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Die Handhabe 14 ist als Permanentmagnet ausgebildet, so daß eine magnetische Drehverschlußkappe nach dem Abschrauben von einer Behältermündung in der Aussparung 16 der Vorrichtung 10 gehalten wird und nicht so leicht verloren geht, was insbesondere dann interessant ist, wenn dieselbe Verschlußkappe später wieder auf die Behältermündung aufzuschrauben ist.
An der Oberseite der Vorrichtung 10 ist im mittleren Bereich eine Vertiefung 22 vorgesehen, die zur Aufnahme eines Informationsträgers zu Werbezwecken geeignet ist. Alternativ oder zusätzlich könnte auch die Umfangsfläche der Handhabe 14 für einen Informationsaufdruck herangezogen werden.
Bei der nachfolgenden Beschreibung eines weiteren Ausführungsbeispiels werden für analoge Komponenten die gleichen Bezugszahlen verwendet, jeweils ergänzt durch einen kleinen Buchstaben "a" zur Unterscheidung der Ausführungsform. Dabei wird im wesentlichen nur auf die Unterschiede zu dem bereits beschriebenen Ausführungsbeispiel eingegangen und im übrigen hiermit ausdrücklich auf die Beschreibung des vorangegangenen Ausführungsbeispiels verwiesen.
Die Fig. 2 bis 5 zeigen ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 10a in Form einer flachen kreisrunden Scheibe, welche sowohl den Betätigungskörper 12a als auch die Handhabe 14a bildet. In einer zylindrischen Vertiefung 22a ist ein Informationsträger 24a angeordnet. Im dargestellten Beispiel handelt es sich bei dem Informationsträger 24a um einen Verbund aus einem runden, bedruckten Papierblatt und einer darauf befindlichen transparenten Kunststoffbeschichtung. Dieser Verbund ist am Grund der Vertiefung 22a angeklebt. Somit dient die Vorrichtung 10a als Werbemittel bzw. Werbeträger.
Eine seitliche Umfangsfläche der Vorrichtung 10a ist mit einer Griffstruktur 26a versehen, die im dargestellten Beispiel aus axial verlaufenden Rillen in einer ansonsten zylindrischen Mantelfläche ausgebildet sind.
Die an der Unterseite der Vorrichtung 10a ausgebildete Aussparung 16a ist seitlich begrenzt durch eine zylindrische Innenmantelfläche 18a mit in Umfangsrichtung äquidistant angeordneten und axial verlaufenden Strukturvertiefungen 28a, welche zusammen einen Strukturierungsbereich 20a definieren. Dieses Ausführungsbeispiel ist angepaßt an die seit einiger Zeit bekannte Kronkorken-Drehverschlußkappe mit 21 axial verlaufenden Strukturerhebungen am Umfang. Zu diesem Zweck sind im Strukturierungsbereich 20a der Vorrichtung 10a ebenfalls 21 Strukturvertiefungen 28a vorgesehen, in welche die Strukturerhebungen der bekannten Verschlußkappe beim Aufsetzen der Vorrichtung 10 aufgenommen werden. Die Innenmantelfläche 18a besitzt
einen Durchmesser von etwa 28 mm und eine Höhe von etwa 7 mm und paßt somit mit etwas Spiel auf die bekannte Verschlußkappe. Dieses Spiel ist vorteilhaft für ein bequemes Aufsetzen der Vorrichtung auf die Verschlußkappe.
Wesentlich ist die Bereitstellung einer drehfesten Verbindung zwischen dem Betätigungskörper 12a und der Verschlußkappe. Zur Herstellung dieser Verbindung können abweichend vom dargestellten Ausführungsbeispiel auch weniger Strukturvertiefungen 28a vorgesehen sein, insbesondere drei oder sieben Strukturvertiefungen 28a, die ebenfalls äquidistant in Umfangsrichtung angeordnet sind. Bei einer Herstellung der Vorrichtung als Kunststoff-Formteil sind jedoch 21 Strukturvertiefungen 28a bevorzugt, deren Anzahl bei dieser Herstellungstechnologie keinen Mehraufwand bedeutet und die mechanische Stabilität bzw. Zuverlässigkeit der Vorrichtung maximiert.
Die Vorrichtung 10a besitzt einen Außendurchmesser von 37 mm und eine Höhe von 11 mm und ist somit sehr bequem handzuhaben.
Besonders kostengünstig läßt sich die Vorrichtung aus hochwertigem Kunststoff (z. B. ABS, Polycarbonat etc.) fertigen. In einer Ausführungsform ist hierfür ein transparenter Kunststoff vorgesehen.
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Claims (7)
1. Vorrichtung (10) zum Betätigen einer Drehverschlußkappe, insbesondere einer Drehverschlußkappe eines Getränkebehälters,
wobei die Drehverschlußkappe eine äußere, im wesentlichen zylindrische, jedoch strukturierte Mantelfläche mit im wesentlichen axial verlaufenden Strukturerhebungen aufweist,
wobei die Vorrichtung (10) einen Betätigungskörper (12) mit einer im wesentlichen zylindrischen Aussparung (16) zum Übergreifen der Drehverschlußkappe aufweist, welche Aussparung begrenzt ist durch eine Innenmantelfläche (18), die zum drehfesten Eingriff mit der strukturierten Mantelfläche der Drehverschlußkappe strukturiert ist,
und wobei die Vorrichtung (10) eine maximale Querausdehnung (Q) von weniger als 10 cm und eine maximale Höhenausdehnung (H) von weniger als 5 cm besitzt.
wobei die Drehverschlußkappe eine äußere, im wesentlichen zylindrische, jedoch strukturierte Mantelfläche mit im wesentlichen axial verlaufenden Strukturerhebungen aufweist,
wobei die Vorrichtung (10) einen Betätigungskörper (12) mit einer im wesentlichen zylindrischen Aussparung (16) zum Übergreifen der Drehverschlußkappe aufweist, welche Aussparung begrenzt ist durch eine Innenmantelfläche (18), die zum drehfesten Eingriff mit der strukturierten Mantelfläche der Drehverschlußkappe strukturiert ist,
und wobei die Vorrichtung (10) eine maximale Querausdehnung (Q) von weniger als 10 cm und eine maximale Höhenausdehnung (H) von weniger als 5 cm besitzt.
2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, wenigstens angenähert in Form einer runden Scheibe.
3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, umfassend eine äußere Mantelfläche mit Griffstruktur (26).
4. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, 2 oder 3, mit einer der zylindrischen Aussparung (16) axial entgegengesetzt angeordneten Vertiefung (22) zur Aufnahme eines flächigen Informationsträgers (24), insbesondere ferner mit einem sichtbar in dieser Vertiefung fixierten Informationsträger (24).
5. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, umfassend ein magnetisierbares Teil oder ein magnetisiertes Teil, insbesondere mit einem magnetisierbaren oder magnetisierten Betätigungskörper (12).
6. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Innenmantelfläche (18) für einen klemmenden Eingriff mit der strukturierten Mantelfläche der Drehverschlußkappe bemessen ist.
7. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Innenmantelfläche (18) strukturiert ist zum drehfesten Eingriff mit einer kreisrunden Drehverschlußkappe mit etwa 28 mm Durchmesser und etwa 7 mm Höhe, deren Mantelfläche 21 in Umfangsrichtung äquidistant angeordnete Strukturerhebungen besitzt.
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Cited By (1)
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| WO2005061364A1 (en) * | 2003-12-22 | 2005-07-07 | Moles Joao Carlos | Screw-off top extractor |
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2002
- 2002-05-15 DE DE20207737U patent/DE20207737U1/de not_active Expired - Lifetime
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