DE20207721U1 - Batterie, insbesondere Starterbatterie für ein Kraftfahrzeug - Google Patents
Batterie, insbesondere Starterbatterie für ein KraftfahrzeugInfo
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Akkumulatorenfabrik 16.05.2002
Moll GmbH + Co. KG 00235-02 Z/bg
Angerstraße 50
96231 Staffelstein
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Die Neuerung betrifft eine Batterie, insbesondere eine Starterbatterie für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug. Bei dem Fahrzeug kann es sich allerdings auch um ein Luftfahrzeug oder Wasserfahrzeug oder sonstiges Fahrzeug handeln.
Derartige Batterien sind bereits bekannt. Sie umfassen üblicherweise ein Gehäuse, einen Batteriedeckel und zwei Pole, zwischen denen ein Poldom vorgesehen ist. Bei dem Batteriedeckel kann es sich um einen einfachen Batteriedeckel oder um einen sogenannten Doppeldeckel handeln, der im wesentlichen aus zwei Teilen besteht, einem sogenannten Unterdeckel und einem sogenannten Oberdeckel.
Zwischen den Polen, die üblicherweise durch den Batteriedeckel hindurchgeführt sind, ist ein Poldom vorgesehen, durch den die Batterie stapelbar gemacht wird. Wenn die Batterien übereinander gestapelt werden, liegt die Unterseite der nächsthöheren Batterie auf der Oberfläche des Poldoms auf. Der Poldom ist deshalb derart ausgestaltet, daß er zumindest geringfügig höher liegt als die oberen Enden der Pole. Auf diese Weise kann verhindert werden, daß die Pole mit dem Boden der nächsthöher gestapelten Batterie in Berührung kommen und beschädigt werden können.
Aus der DE 88 08 322 U1 ist eine Starterbatterie für ein Kraftfahrzeug bekannt, die ein Gehäuse, einen Batteriedeckel und zwei Pole umfaßt, zwischen denen ein Poldom vorhanden ist. Die beiden Pole weisen jeweils wenigstens einen mit dem Pol elektrisch verbundenen Anschluß für ein Anschlußkabel auf. Um einen verbesserten elektrischen Anschluß für ein oder mehrere Anschlußkabel zu schaffen, ist der
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elektrische Anschluß ein Stecker oder eine Buchse einer elektrischen Kabelsteckverbindung, wobei der Stecker bzw. die Buchse im Batteriegehäuse integriert und fest mit diesem verbunden ist.
Aufgabe der Neuerung ist es, eine verbesserte Batterie, insbesondere Starterbatterie, der eingangs angegebenen Art vorzuschlagen.
Gemäß der Neuerung wird diese Aufgabe dadurch gelöst, daß in dem Poldom Bauteile für die Steuerung, insbesondere für die Batteriesteuerung und/oder für die Steuerung von einer oder mehreren Baugruppen des Fahrzeugs bzw. Kraftfahrzeugs, angeordnet sind. Die Batteriesteuerung umfaßt insbesondere eine Überwachungselektronik. Bei den Bauteilen, die in dem Poldom angeordnet sind, kann es sich um elektrische, elektronische oder sonstige Bauteile handeln.
Vorteilhafte Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Vorzugsweise ist in dem Poldom ein Ladezustandsensor und/oder ein Füllstandsensor und/oder ein Temperatursensor angeordnet.
Der Poldom kann ein Domgehäuse umfassen, das durch einen Deckel verschlossen oder verschließbar ist. Das Domgehäuse kann mit dem Batteriedeckel oder, bei einem zweiteiligen Batteriedeckel, mit dessen Oberdeckel verbunden sein. Es kann mit dem Batteriedeckel bzw. Oberdeckel einstückig sein, also beispielsweise an dem Batteriedeckel oder Oberdeckel angeformt sein. Der Deckel kann mit dem Domgehäuse lösbar verbindbar sein, beispielsweise mit dem Domgehäuse verschraubt oder an dieses geklipst sein.
Es ist allerdings auch möglich, daß der Poldom einen Kasten umfaßt, der mit dem Batteriedeckel bzw., bei einem zweiteiligen Batteriedeckel, mit dessen Oberdeckel verbunden oder verbindbar ist. Der Kasten kann im wesentlichen quaderförmig ausgestaltet sein. Vorzugsweise handelt es sich um einen im wesentlichen quaderförmigen Körper, der an einer Seite offen ist, wobei die offene Seite nach unten
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zum Batteriedeckel bzw. Oberdeckel hin weist und mit dem Batteriedeckel verbunden oder verbindbar ist, wobei es sich vorzugsweise um eine lösbare Verbindung handelt. Der Kasten kann mit dem Batteriedeckel bzw. Oberdeckel verschraubt oder an diesen geklipst sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist der Poldom bzw. der Deckel bzw. der Kasten mit einem Hauptschalter versehen. Dabei handelt es sich vorzugsweise um den Hauptschalter der Stromversorgung. Durch eine Betätigung des Hauptschalters kann die Batterie stillgelegt werden.
Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist der Poldom bzw. der Deckel bzw. der Kasten mit einem oder mehreren Steckkontakten versehen. Die Steckkontakte können zur Verbindung mit dem Bordnetz, mit einer oder mehreren Datenleitungen und/oder zu anderen Zwecken dienen.
Der Poldom bzw. der Deckel bzw. der Kasten kann mit einem Display versehen sein. Durch das Display können einer oder mehrere Parameter der Batterie und/oder der Batteriesteuerung und/oder der Überwachungselektronik angezeigt werden.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ist gekennzeichnet durch Laschen, vorzugsweise federnde Laschen, die an einem oder beiden Polen befestigbar sind. Vorzugsweise sind die Laschen an dem oder den Polen eingeklemmt oder einklemmbar. Sie können mit in dem Poldom vorhandenen Bauteilen für die Batteriesteuerung verbunden oder verbindbar sein.
Nach einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung ist eine Leiterbahn zum Verbinden eines Pols mit dem Poldom bzw. einem darin angeordneten Bauteil vorhanden. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn der Poldom einen Kasten umfaßt, der mit dem Batteriedeckel bzw. Oberdeckel verbunden oder verbindbar ist. Die Leiterbahn kann aufgedampft sein. Es ist möglich, eine vorzugsweise aufgedampfte Leiterbahn für beiden Pole vorzusehen.
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Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung ist dadurch gekennzeichnet, daß einige oder alle Bauteile an dem Deckel bzw. dem Kasten befestigbar oder befestigt sind. Auf diese Weise kann der Deckel bzw. der Kasten mit einem oder mehreren oder allen Bauteilen eine Einheit bilden.
Der Batteriedeckel kann einen Unterdeckel und einen Oberdeckel umfassen. Er kann also als sogenannter Doppeldeckel ausgestaltet sein.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachstehend anhand der beigefügten Zeichnung im einzelnen erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 einen Batteriedeckel mit einem Poldom, der ein Domgehäuse umfaßt, das durch einen Deckel verschließbar ist, in einer perspektivischen Ansicht,
Fig. 2 eine Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 1,
Fig. 3 eine weitere Abwandlung der Ausführungsform gemäß Fig. 1 und 2 und
Fig. 4 ein Ausführungsbeispiel eines Batteriedeckels mit einem Poldom, der einen Kasten umfaßt, der mit dem Batteriedeckel verbunden ist, in einer perspektivischen Darstellung.
Der in Fig. 1 perspektivisch dargestellte Batteriedeckel 1 umfaßt zwei Pole 2, 3, die durch den Batteriedeckel 1 hindurchragen und zwischen denen ein Poldom 4 vorgesehen ist, der ein Domgehäuse 5 umfaßt, das durch einen Deckel 6 verschließbar ist. Das Domgehäuse 5 ist an dem Batteriedeckel 1 angeformt. Es weist einen inneren umlaufenden Absatz 7 auf, in den der Deckel 6 eingelegt werden kann. Der Deckel 6 weist auf seiner Unterseite eine umlaufende, als Dichtlippe ausgestaltete Dichtung 8 auf, die in dem Absatz 7 zu liegen kommt und die den Poldom 4 dicht
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abschließt. Ferner sind an den Unterseiten der Ecken des Deckels 6 elastische Klipse 9 vorgesehen, die mit entsprechenden Vertiefungen in den Seitenwänden des Domgehäuses 5 verrasten können.
In dem Poldom 4 sind Bauteile für die Batteriesteuerung angeordnet, nämlich ein Ladezustandsensor 10, ein Füllstandsensor 11 und ein Temperatursensor 12. Der Deckel 6 ist an seiner Unterseite mit entsprechenden Steckteilen 13 versehen, die von der Unterseite des Deckels 6 nach unten ragen und die im eingebauten Zustand des Deckels 6 eine Verbindung mit den Sensoren 10, 11, 12 herstellen. Die Steckteile 13 sind durch Leitungen 14 miteinander verbunden. Ferner ist das mittlere Steckteil 13 durch den Deckel 6 hindurch mit einem Hauptschalter 15 verbunden, durch den die Stromversorgung stillgelegt werden kann. Die beiden äußeren Steckteile 13 umfassen Steckkontakte 16 zur Verbindung mit dem Bordnetz und Steckkontakte 17 für Datenleitungen.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 sind federnde Laschen 18 vorhanden, die im wesentlichen kreisringförmig ausgestaltet sind und die unter den Polklemmen der Pole 2, 3 befestigbar sind. Die Laschen 18 sind mit Zwischenstücken 19 verbunden, die abgekröpft sind und etwa Z-förmig zur Oberseite des Deckels 6 verlaufen. Die Zwischenstücke 19 sind elektrisch leitend. Sie können derart fest ausgestaltet sein, daß der Deckel 6 durch die Zwischenstücke 19 auf dem Domgehäuse 5 festgehalten wird. Zur Montage kann der Deckel 6 mit den an seiner Unterseite befestigten Steckteilen 13, den an ihm befestigten Zwischenstücken 19 und den Laschen 18 in den Absatz 7 des Domgehäuses 5 gelegt werden. Durch eine Befestigung der Laschen 18 an den Polen 2, 3 wird gleichzeitig der Deckel 6 fixiert. Es erfolgt also eine Fixierung des Deckels 6 über die Batterieklemmen.
Das Zwischenstück 19 kann an seiner Außenseite eine Isolierung aufweisen.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 sind im Bereich der oberen Ecken des Domgehäuses 5 nach innen weisende Laschen 20 vorgesehen, in denen sich Vertiefungen 21 befinden, in welche den Deckel 6 durchgreifende Schrauben 22 einge-
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schraubt werden können. Der Deckel 6 weist an seiner Oberseite ein Display 23 auf, das mit den Steckteilen 13 verbunden ist sowie, über eine Datenleitung 24, mit der Bordelektronik.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 wird der Poldom durch einen Kasten 25 gebildet, der nach unten, also zum Batteriedeckel 1 hin offen ist und der mit dem Batteriedeckel 1 im Bereich zwischen den Polen 2, 3 verbindbar ist. Von dem Pol 2 führt eine aufgedampfte Leiterbahn 26 in den Poldom 4. Die Steckteile 13 sind an der Unterseite der oberen Endfläche 27 des Kastens 25 befestigt.
Bei den Ausführungsformen gemäß den Figuren 1 bis 4 handelt es sich um Vorzugsvarianten. Die Figur 1 zeigt einen Deckel 6, der als geklipste Trägerplatte mit unterseitig umlaufender Dichtung ausgestaltet ist. Beim Einbau des Deckels 6 erfolgt durch die mit diesem verbundenen Steckteile 13 ein direkter Steckkontakt zu den im Poldom 4 integrierten Sensoren. Es sind Steckkontakte 16 zum Bordnetz und zu Verbrauchern vorhanden sowie Steckkontakte 17 für Datenleitungen, beispielsweise zum Armaturenbrett. Der Hauptschalter 15 dient zum Stilllegen der Stromversorgung. In den Poldom 4 sind andere Elektronikeinheiten integriert.
Bei der Variante gemäß Fig. 2 findet ein direkter Spannungsabgriff an den Polen 2, 3 mittels federnder Laschen 18 statt. Die Elektronikeinheit kann über die Polklemmen fixiert werden.
Die Fig. 3 zeigt eine Variante mit integriertem Display 23, wobei die Elektronikeinheit, also der Deckel 6 mit den damit verbundenen Steckteilen 13, angeschraubt wird. In Fig. 4 ist eine Variante mit separatem Elektronikgehäuse dargestellt, bei der eine aufgedampfte Leiterbahn 26 zur direkten Elektronik-Kontaktierung vorhanden ist.
Durch die Neuerung wird eine Batterie mit einem Batteriegehäuse und zwei nach außen hin durchgeführten Polen geschaffen, bei der der Poldom zwischen den Polen als Elektronikgehäuse oder Elektronikkammer für eine Batteriesteuerung ver-
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wende-t wird, wobei der Batteriedeckel darunter vorzugsweise geschlossen ist. Der Batteriedeckel 1 ist also im Bereich des Poldoms 4 vorzugsweise durchgehend ausgestaltet, so daß er auch in diesem Bereich zum Batteriegehäuse hin geschlossen ist, also eine geschlossene Unterseite 28 aufweist.
Der Poldom 4 ist vorzugsweise säuredicht verschließbar, vorzugsweise durch einen Deckel oder einen Kasten, wobei es sich vorzugsweise um einen klipsbaren Deckel oder Kasten handelt und wobei vorzugsweise an dem Deckel oder Kasten eine E-lektronikeinheit befestigt ist.
Vorteilhaft ist es, wenn die Sensoren und/oder die Steckkontakte und/oder die federnden Laschen und/oder die Leiterbahnen beim Kunststoffspritzen des Domgehäuses bzw. des Deckels bzw. des Kastens mit eingebettet werden.
Claims (11)
1. Batterie, insbesondere Starterbatterie, für ein Fahrzeug, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem Gehäuse, einem Batteriedeckel (1) und zwei Polen (2, 3), zwischen denen ein Poldom (4) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Poldom (4) Bauteile für die Steuerung, insbesondere für die Batteriesteuerung und/oder für die Steuerung von einer oder mehreren Baugruppen des Fahrzeugs bzw. Kraftfahrzeugs, angeordnet sind.
2. Batterie nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Poldom (4) ein Ladezustandsensor (10) und/oder ein Füllstandsensor (11) und/oder ein Temperatursensor (12) angeordnet ist.
3. Batterie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Poldom (4) ein Domgehäuse (5) umfaßt, das durch einen Deckel (6) verschlossen oder verschließbar ist.
4. Batterie nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Poldom (4) einen Kasten (25) umfaßt, der mit dem Batteriedeckel verbunden oder verbindbar ist.
5. Batterie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Poldom (4) bzw. der Deckel (6) bzw. der Kasten (25) mit einem Hauptschalter (15) versehen ist.
6. Batterie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Poldom (4) bzw. der Deckel (6) bzw. der Kasten (25) mit einem oder mehreren Steckkontakten (16, 17) versehen ist.
7. Batterie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Poldom (4) und/oder der Deckel (6) und/oder der Kasten (25) mit einem Display (23) versehen ist.
8. Batterie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Laschen (18), vorzugsweise federnde Laschen (18), die an den Polen (2, 3) befestigbar sind.
9. Batterie nach einem vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine vorzugsweise aufgedampfte Leiterbahn (26) zum Verbinden eines Pols (2) mit dem Poldom (4) bzw. einem darin angeordneten Bauteil.
10. Batterie nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß einige oder alle Bauteile an dem Deckel (6) bzw. dem Kasten (25) befestigbar oder befestigt sind.
11. Batterie nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Batteriedeckel (1) einen Unterdeckel und einen Oberdeckel umfaßt.
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