DE20205141U1 - Vorrichtung zum Schneiden von Bodenbelägen - Google Patents
Vorrichtung zum Schneiden von BodenbelägenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden von Bodenbelägen, mit einem Grundkörper, mit einem relativ zum Grundkörper bewegbaren Schneidmesserträger und mit einer Bodenplatte, wobei oberhalb der Bodenplatte ein Schlitz zum Einführen des Bodenbelages vorgesehen ist, wobei am Schneidmesserträger wenigstens ein Schneidmesser gehalten ist und wobei das Schneidmesser aus einer Nicht-Gebrauchslage in eine Gebrauchslage zum Schneiden des in den Schlitz eingeführten Bodenbelags bewegbar ist.
Eine Vorrichtung der eingangs genannten Art ist bereits aus der DE - C - 39 25 406 bekannt. Die bekannte Vorrichtung ist derart ausgebildet, daß der Schneidmesserträger um eine Drehachse gegenüber dem Grundkörper schwenkbar gelagert ist. Konstruktiv ist hierzu am Grundkörper eine quer zur Schneidrichtung verlaufende Gewindebohrung vorgesehen, durch die eine Gewindeschraube hindurchgeführt ist. Auf die Gewindeschraube aufgesetzt und die Gewindebohrung übergreifend ist der Schneidmesserträger, wobei die Gewindeschraube als Drehachse fungiert.
Die bekannte Vorrichtung funktioniert derart, daß der zu schneidende Bodenbelag in den Schlitz eingeführt wird. Gleichzeitig wird die Bodenplatte, an deren freien, vorderen Ende Anschläge vorgesehen sind, an die Kante des bereits verlegten Bodenbelages angelegt. Anschließend wird der Schneidmesserträger um die Drehachse geschwenkt, so daß das betreffende Schneidmesser in den Schlitz hineinbewegt wird und in den Bodenbelag einschneidet. Daraufhin wird die Vorrichtung längs der Kante des bereits verlegten Bodenbelages entlanggezogen und schneidet den zu verlegenden Bodenbelag. Nach Beendigung des Schnittes gelangt der Schneidmesserträger aufgrund von zwischen dem Grundkörper und dem Schneidmesserträger wirksamen Rückstellfedern selbsttätig in die Nicht-Gebrauchslage zurück.
Die bekannte Vorrichtung hat sich in der Praxis bewährt. Allerdings besteht in der Praxis auch ein Bedarf an alternativen Vorrichtungen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine einfache und kostengünstige Alternative der Vorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen.
Die vorgenannte Aufgabe ist bei einer Vorrichtung zum Schneiden von Bodenbelägen der eingangs genannten Art erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß der Grundkörper eine in Richtung auf den in den Schlitz eingeführten Bodenbelag geneigte Führung aufweist und daß der Schneidmesserträger entlang der Führung hin- und herverschiebbar am Grundkörper gelagert ist.
Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird zur Bewegung des Schneidmesserträgers gegenüber dem Grundkörper von einem anderen Prinzip als bei der aus der DE - C - 39 25 406 bekannten Vorrichtung Gebrauch gemacht. Während beim Stand der Technik der Schneidmesserträger gedreht bzw. geschwenkt wird, wird bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine translatorische Bewegung des Schneidmesserträgers gegenüber dem Grundkörper vorgenommen, um das Schneidmesser in Richtung auf den Schlitz bzw. den Bodenbelag zu bewegen. Konstruktiv ist dies bei der Erfindung dadurch gelöst, daß am Grundkörper eine entsprechend geneigte Führung vorgesehen ist, an der der Schneidmesserträger entlang hin- und herverschiebbar ist. Auf die Möglichkeit der Realisierung einer translatorischen Bewegung des Schneidmesserträgers gegenüber dem Grundkörper gibt die DE - C - 39 25 406 keinen Hinweis.
Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung verläuft die am Grundkörper ausgebildete Führung entlang eines Bogenabschnittes, insbesondere eines Kreisbogenabschnittes, wobei es sich versteht, daß die Enden des Kreisbogenabschnittes in Richtung auf den in den Schlitz eingeführten und zu schneidenden Bodenbelag weisen. Ein wesentlicher Unterschied zum Stand der Technik besteht im übrigen darin, daß der Mittelpunkt des Kreisbogenabschnittes und damit die Drehachse bzw. der Drehpunkt außerhalb der Vorrichtung angeordnet, und nicht, wie bei der bekannten Vorrichtung, am Grundkörper vorgesehen ist. Im übrigen ermöglicht es die Ausbildung der Führung als Kreisbogenabschnitt und die dazu korrespondierende Ausbildung des Schneidmesserträgers, an beiden Enden des Schneidmesserträgers ein
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Schneidmesser zu befestigen, was die Einsatzmöglichkeiten der erfindungsgemäßen Vorrichtung verbessert.
Bei einer alternativen Ausgestaltung ist die Führung nicht entlang eines Kreisbogenabschnittes, sondern entlang einer schiefen Ebene ausgebildet. Zum Schneiden eines Bodenbelages wird der Schneidmesserträger dann lediglich entlang der schiefen Ebene in Richtung auf den zu schneidenden Bodenbelag geschoben, während der Schneidmesserträger zur Rückführung in die Nicht-Gebrauchslage die schiefe Ebene hinauf bewegt wird.
Unabhängig von der Art der Ausführung der Führung bietet es sich an, das Schneidmesser endseitig über den Schneidmesserträger überstehen zu lassen und zwar derart, daß die Messerspitze des Schneidmessers oder bei einer Rundklinge jedenfalls einen Teil von dieser in der Gebrauchslage am weitesten über den Schneidmesserträger und auch den Grundkörper übersteht. Auf diese Weise ist es letztlich möglich, einen endseitig bereits an einer Wand verlegten Bodenbelag jedenfalls auf der einen Seite zu durchschneiden.
Um Probleme bei der Handhabung der erfindungsgemäßen Vorrichtung auszuschließen, ist weiterhin vorgesehen, daß der Schneidmesserträger unverlierbar am Grundkörper gehalten ist. Die unverlierbare Halterung bedeutet selbstverständlich nicht, daß es ausgeschlossen ist, den Schneidmesserträger vom Grundkörper zu demontieren. Allerdings ist es so, daß ausgeschlossen werden soll, daß bei der gebrauchsgerechten Benutzung sich der Schneidmesserträger vom Grundkörper löst. Konstruktiv ist in diesem Zusammenhang vorgesehen, daß der Schneidmesserträger und der Grundkörper beidseitig ineinander eingreifen. Hierzu sind entsprechende Führungsvorsprünge und Führungsnuten vorgesehen, die entweder die Führung selbst bilden oder aber im wesentlichen parallel zur Führung verlaufen. Schließlich sind auch Endanschläge zur Begrenzung der Hin- und Herbewegung des Schneidmesserträgers vorgesehen.
Um eine gute Hin- und Herbewegung des Schneidmesserträgers gegenüber dem Grundkörper entlang der Führung gewährleisten zu können, sind bei einer erfindungsgemäßen Alternative Kugellager oder Rollenlager zwischen dem Schneidmesserträger und dem Grundkörper vorgesehen. Alternativ ist es
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aber auch möglich, zwischen dem Schneidmesserträger und dem Grundkörper ein Gleitlager an bzw. auf der Führung vorzusehen.
Für bestimmte Anwendungen ist es wichtig, daß die Möglichkeit besteht, die Schnittiefe variieren zu können. In diesem Zusammenhang ist bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung vorgesehen, daß zwischen dem Schneidmesserträger und dem Grundkörper wirksame Einstellmittel zur Einstellung der Schnittiefe vorgesehen sind. Als Einstellmittel dienen bevorzugt Stellschrauben, die mit einem entsprechenden Anschlag zusammenwirken. Die Stellschrauben können dabei entweder am Schneidmesserträger oder aber am Grundkörper vorgesehen sein, während der Anschlag dann an dem jeweils anderen Bauteil vorgesehen ist. Bevorzugt ist die Anordnung der Stellschraube oberseitig am Schneidmesserträger, um eine gute Zugänglichkeit und Bedienbarkeit der Stellschraube zu gewährleisten.
Aus ergonomischen Gründen und um eine gute Krafteinleitung zu gewährleisten, ist bei einer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, daß der Schneidmesserträger oberseitig als Griffknauf ausgebildet ist. Bei einer alternativen Ausgestaltung kann auf dem Schneidmesserträger ein Griffbügel vorgesehen sein, wobei dann zwischen dem Griffbügel und dem Schneidmesserträger eine Eingriffsöffhung für die Hand des Benutzers vorgesehen ist. Insbesondere die den Griffbügel aufweisende Alternative hat den Vorteil, daß die Stellschrauben zur Einstellung der Schnittiefe oberseitig oder aber seitlich am Schneidmesserträger vorgesehen sein können, ohne bei der Handhabung der Vorrichrung zu stören.
Wie beim Stand der Technik, so ist es auch bei der erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung möglich, eine derartige Ausbildung vorzusehen, daß der Schneidmesserträger selbsttätig aus der Gebrauchsstellung in die Nicht-Gebrauchsstellung zurückgestellt wird. Hierzu ist zwischen dem Grundkörper und dem Schneidmesserträger wenigstens ein Federmittel vorgesehen. Zur Rückstellung können sowohl Zug- als auch Druckfedern verwendet werden. Im Zusammenhang mit der Verwendung von Druckfedern ist es möglich, in einer Nut beispielsweise im Bereich der Führung eine Feder anzuordnen, die beidseitig über entsprechende Anschläge am Schneidmesserträger beaufschlagt wird und für die Rückstellung des Schneidmesserträgers sorgt.
Grundsätzlich ist es aber auch möglich, auf den konstruktiven Aufwand in Verbindung mit der selbsttätigen Rückstellung zu verzichten. Um aber auch ohne eine selbsttätige Rückstellung des Schneidmesserträgers sicherzustellen, daß ein Bodenbelag ohne weiteres und ohne Beschädigung in den Schlitz eingeführt werden kann, ist bei einer weiteren erfindungsgemäßen Ausgestaltung zwischen dem Grundkörper und dem Schneidmesserträger wenigstens ein Anzeigemittel zur Anzeige der Nicht-Gebrauchslage vorgesehen. Als Anzeigemittel können grundsätzlich verschiedene Mittel verwendet werden. Bei einer bevorzugten Ausgestaltung ist als Anzeigemittel eine zwischen dem Grundkörper und dem Schneidmesserträger wirksame Rasteinrichtung vorgesehen. Hierbei sollte es sich bevorzugt um eine leicht lösbare Rastverbindung handeln und zwar derart, daß während des Verschiebens des Schneidmesserträgers aus der Gebrauchslage in die Nicht-Gebrauchslage der betreffende Handwerker einen Widerstand feststellt, wenn sich ein Einrasten ergibt. Die Rasteinrichtung dient aber nicht nur dazu, dem Handwerker das Erreichen der Nicht-Gebrauchsstellung anzuzeigen, sondern auch dazu, den Schneidmesserträger während des Nichtgebrauchs in dieser Lage zu halten.
Alternativ zur zuvor beschriebenen Rasteinrichtung oder aber auch in Kombination damit bietet es sich an, als Anzeigemittel wenigstens eine am Grundkörper und am Schneidmesserträger befindliche Markierung vorzusehen. Die Markierungen sind dabei bevorzugt derart angeordnet, daß sie im Nicht-Gebrauchszustand miteinander ausgefluchtet sind. Bei dieser Ausgestaltung handelt es sich also um eine rein optische Anzeige des Nicht-Gebrauchszustands.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist im übrigen eine Arretiereinrichtung zur Arretierung des Schneidmesserträgers in der Nicht-Gebrauchslage und/oder der Gebrauchslage vorgesehen. Die Arretiereinrichrung sollte dabei derart ausgebildet sein, daß der Schneidmesserträger erst nach Lösen der Arretiereinrichtung in die Gebrauchslage bzw. die Nicht-Gebrauchslage verschiebbar ist. Die Realisierung einer Arretiereinrichtung der vorgenannten Art hat zum einen den Vorteil, daß ein unbeabsichtigtes Verschieben des Schneidmesserträgers während des Schneidvorganges aus der Gebrauchslage heraus in jedem Falle verhindert werden kann, wenn zuvor eine entsprechende Arretierung in der Gebrauchslage vorgenommen worden ist.
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Weiterhin kann sich auch eine entsprechende Arretierung in der Nicht-Gebrauchslage anbieten, und zwar insbesondere zum Transport oder während einer längeren Zeit des Nichtgebrauchs der erfindungsgemäßen Vorrichtung, um ein unbeabsichtigtes Verschieben des Schneidmesserträgers in die Gebrauchslage zu verhindern.
Grundsätzlich ist es möglich, den Grundkörper und die Bodenplatte einstückig auszubilden. Bevorzugt ist es aber, den Grundkörper und die Bodenplatte als separate Bauteile auszubilden, und zwar insbesondere deshalb, da dies die
&iacgr;&ogr; Möglichkeit gibt, die Bodenplatte gegenüber dem Grundkörper quer zur Schneidrichtung der Vorrichtung zu verstellen. Dies ist deshalb von Bedeutung, da an der Bodenplatte nach unten abstehende Anschläge vorgesehen sind, um die Bodenplatte gegen eine Randkante eines bereits verlegten Bodenbelages anlegen zu können. Die Verstellung der Bodenplatte bietet nun die Möglichkeit, den vorzunehmenden Schnitt am Bodenbelag auch an anderer Stelle durchführen zu können. Konstruktiv sind zur Realisierung der vorgenannten Verstellmöglichkeit am Grundkörper und/oder der Bodenplatte Langlöcher vorgesehen, über die der Grundkörper und die Bodenplatte miteinander verschraubt sind.
Grundsätzlich ist es möglich, den Schlitz für den Bodenbelag zwischen der Bodenplatte und dem Grundkörper auszubilden. Dies setzt eine bestimmte Ausbildung des Grundkörpers voraus. Es ist aber auch möglich, den Schlitz zwischen der Bodenplatte und dem Schneidmesserträger auszubilden. In diesem Falle ist der Grundkörper blockartig ausgebildet und befindet sich endseitig an der Bodenplatte. Der Grundkörper steht dann etwa im rechten Winkel von der Bodenplatte ab. In diesem Falle ist der Schneidmesserträger als einseitig vom Grundkörper abstehender Arm ausgebildet, der sich dann über mehr als die Hälfte der Breite der Bodenplatte erstreckt.
Bevorzugt ist bei der vorgenannten Ausfuhrungsform der Arm als Griffabsehnitt ausgebildet. Die Ausbildung als Griffabschnitt bedeutet, daß der Griffabschnitt eine aufgerauhte und/oder den Fingern des Benutzers angepaßte Oberfläche aufweist. Auch sollte die Dicke des Griffabschnitts so gewählt sein, daß ein gutes und sicheres Greifen des Griffabschnittes möglich ist.
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Bei dieser Ausführungsform ist im übrigen vorgesehen, daß das Messer am freien Ende des Armes befestigt ist. Im Gegensatz zur zuvor beschriebenen Ausführungsform eignet sich hierbei besonders ein Rundmesser, das stirnseitig mit dem Arm verschraubt ist.
Zur Verstellung des Messers gegenüber dem Arm in axialer Richtung des Armes sind der Schneidvorrichtung eine Mehrzahl von Unterlegscheiben zugeordnet. Diese können bedarfsweise zwischen der freien Stirnseite des Armes und dem Messer angeordnet werden.
Im übrigen bietet es sich auch bei dieser Ausführungsform an, endseitig an der Führung Anschläge vorzusehen, um die Schnittiefe des Messers einstellen zu können. Hierzu sollten die Anschläge entlang der Führung verstellbar sein.
Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausfuhrungsbeispielen anhand der Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1
Fig. 1
Fig. 2
Fig. 3
Fig. 3
Fig. 4
Fig. 5
Fig. 5
Fig. 6
eine Ansicht einer Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schneidvorrichtung,
eine Querschnittsansicht der Schneidvorrichtung aus Fig. 1,
eine der Fig. 1 entsprechende Ansicht einer anderen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Schneiden von Bodenbelägen,
eine Querschnittsansicht der Vorrichtung aus Fig. 3,
eine schematische Vorderansicht einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Schneideinrichtung und
eine schematische Seitenansicht der Schneidvorrichtung aus Fig. 5.
In den Figuren ist eine Vorrichtung 1 zum Schneiden von Bodenbelägen 2 dargestellt. Bei den Bodenbelägen 2 kann es sich um solche aus Filz, Linoleum, Gewebe, Kunststoff o. dgl. handeln, ebenso wie um Teppiche jeglicher Art. Die Vorrichtung 1 weist einen Grundkörper 3, einen relativ zum Grundkörper 3 bewegbaren Schneidmesserträger 4 und eine Bodenplatte 5 auf. Wie sich insbesondere aus den Fig. 2 und 4 ergibt, ist zwischen dem Grundkörper 3 und der Bodenplatte 5 ein Schlitz 6 zum Einführen des Bodenbelages 2 vorgesehen. Es darf darauf hingewiesen werden, daß es auch grundsätzlich möglich ist, daß die Bodenplatte selbst ausschließlich den Schlitz 6 bildet. In diesem Falle ist im Gegensatz zu der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform die Bodenplatte endseitig abgewinkelt und auf sich selbst unter Bildung des Schlitzes 6 umgebogen. Auf den oberen ungebogenen Teil ist dann der Grundkörper 3 aufgesetzt, wobei dann auf den vom eigentlichen Grundkörper abgewinkelten Teil 3a verzichtet werden kann. Weiterhin ist es so, daß am Schneidmesserträger 4 wenigstens ein Schneidmesser 7, 8 gehalten ist. Das Schneidmesser 7, 8 ist in einer an die Form des Schneidmessers angepaßten Aufnahme 9 eingesetzt und darin über entsprechende Fixiermittel 10, wobei es sich vorliegend um Schrauben handelt, gehalten.
In den Fig. 1 bis 3 ist das Schneidmesser 7 in der Gebrauchslage dargestellt, wobei das Schneidmesser 7 den Bodenbelag 2 einschneidet. Aus der in den Fig. 1 und 3 dargestellten Gebrauchslage ist der Schneidmesserträger 4 gegenüber dem Grundkörper 3 in eine Nicht-Gebrauchslage bewegbar, in der kein Schneidmesser 7, 8 in den Bodenbelag 2 einschneidet oder diesen gar berührt.
Vorgesehen ist nun, daß der Grundkörper 3 eine in Richtung auf den in den Schlitz 6 eingeführten Bodenbelag 2 geneigte Führung 11 aufweist und daß der Schneidmesserträger 4 entlang der Führung 11 hin- und her verschiebbar am Grundkörper 3 gelagert ist. In den dargestellten Ausführungsbeispielen ist es so, daß die Führung 11 entlang eines Kreisbogenabschnittes verläuft, wobei sich der Mittelpunkt M des Kreisbogenabschnittes außerhalb der Vorrichtung 1, nämlich unterhalb der Bodenplatte 5, befindet.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel ist an beiden Enden 12, 13 des Schneidmesserträgers 4 ein Schneidmesser 7, 8 befestigt. Es kann also wahl-
weise mit dem einen oder aber mit dem anderen Schneidmesser 7, 8 geschnitten werden. Im übrigen ist es bei der dargestellten Ausführungsform so, daß die Schneidmesser 7, 8 endseitig über den Schneidmesserträger 4 überstehen, d. h. über die stirnseitigen Enden 12, 13 hinausragen.
Statt der dargestellten Ausführungsform ist es auch möglich, einen demgegenüber verlängerten Schneidmesserträger 4 zu verwenden. In den dargestellten Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1 und 3 hat die äußere Messerspitze des Schneidmessers 8 einen erheblichen Abstand vom Bodenbelag 2, wenn das Schneidmesser 7 mit seiner Messerspitze in den Bodenbelag 2 einschneidet. Ein derartig großer Abstand des Messers 8 in auf das Messer 7 bezogenen Gebrauchslage ist nicht unbedingt erforderlich. Letztlich ist lediglich zu gewährleisten, daß in der Nicht-Gebrauchslage beide Schneidmesser 7, 8 keinen Kontakt mit dem Bodenbelag 2 haben, also nicht in die Verlängerung des Schlitzes 6 hineinragen.
Nicht dargestellt ist, daß die Führung 11 auch entlang einer schiefen Ebene verlaufen kann. Am Bewegungsprinzip, also der Hin- und Herverschiebung des Schneidmesserträgers 4 entlang der Führung 11, ändert dies nichts.
In jedem Falle ist der Schneidmesserträger 4 unverlierbar am Grundkörper 3 gehalten. Wie sich aus den Fig. 2 und 4 ergibt, übergreift der Schneidmesser- ;
träger 4 entlang der Führung 11 den Grundkörper 3. Hierzu sind am Schneidmesserträger 4 unterseitig entsprechende Flansche 14 vorgesehen, die entsprechende Vorsprünge 15 am Grundkörper 3 untergreifen. Es versteht sich, daß auch entsprechende Nuten am Grundkörper 3 vorgesehen sein könnten, in die die Flansche 14 dann eingreifen. Der Schneidmesserträger 4 ist aber nicht nur quer zur Bewegungsrichtung, sondern in Bewegungsrichtung am Grundkörper 3 gehalten. Hierzu sind entsprechende, jedoch nicht dargestellte Endanschläge vorgesehen, die die Bewegung des Schneidmesserträgers 4 in Bewegungsrichtung X begrenzen.
Wie sich im übrigen aus den Fig. 2 und 4 ergibt, sind zwischen dem Schneid- |
messerträger 4 und dem Grundkörper 3 Rollenlager 16 an der Führung 11 I
vorgesehen. Es versteht sich, daß es grundsätzlich auch möglich ist, andere |
Lager zu verwenden, insbesondere ein Gleitlager zwischen dem Schneidmes- |
serträger 4 und dem Grundkörper 3 vorzusehen. Außerdem muß die eigentliche Führung 11 nicht notwendigerweise an der Oberseite des Grundkörpers 3 bzw. der Unterseite des Schneidmesserträgers 4 vorgesehen sein. Auch die Realisierung der Führung an einer oder beiden Seiten des Grundkörpers 3 ist möglich.
Ebenfalls nicht dargestellt ist, daß zwischen dem Schneidmesserträger 4 und dem Grundkörper 3 wirksame Einstellmittel zur Einstellung der Schnittiefe vorgesehen sein können. Diese Einstellmittel bewirken eine Begrenzung der
&iacgr;&ogr; Bewegung in Bewegungsrichtung X. Bevorzugt dienen als Einstellmittel Stellschrauben, die entweder von den stirnseitigen Enden 12, 13 oder aber von den Längsseiten des Schneidmesserträgers 4 her zugänglich sind. Um beispielsweise die Schnittiefe des Schneidmessers 7 zu begrenzen, bedarf es einer entsprechenden Stellschraube am gegenüberliegenden stirnseitigen Ende 13, die dann mit einem entsprechenden Anschlag am Grundkörper 3 zusammenwirkt. Der Anschlag kann beispielsweise am stirnseitigen Ende des Grundkörpers 3 vorgesehen sein, wobei dann vorausgesetzt ist, daß der Grundkörper 3 eine längere Ausbildung als in den Fig. 1 und 3 hat und sich auch dann, wenn sich das Schneidmesser 7 in der Gebrauchslage befindet, auf der gegenüberliegenden Seite über den Grundkörper 3 hinaus erstreckt.
In den Fig. 1 und 2 ist eine Ausfuhrungsform der Vorrichtung 1 dargestellt, bei der der Schneidmesserträger 4 oberseitig als Griffknauf ausgebildet ist. Zur Bewegung des Schneidmesserträgers 4 wird dieser also unmittelbar betätigt. Demgegenüber ist bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten Ausführungsform ein Griffbügel 17 vorgesehen, der oberseitig auf dem Schneidmesserträger 4 befestigt ist.
Nicht dargestellt ist weiterhin, daß zwischen dem Grundkörper 3 und dem Schneidmesserträger 4 zur Rückstellung aus der Gebrauchslage in die Nicht-Gebrauchslage wenigstens ein Federmittel vorgesehen sein kann.
Bei einer weiteren nicht dargestellten Ausführungsform ist zwischen dem Grundkörper 3 und dem Schneidmesserträger 4 wenigstens ein Anzeigemittel zur Anzeige der Nicht-Gebrauchslage vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine zwischen dem Grundkörper 3 und dem Schneidmesserträger 4 wirksame
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Rasteinrichtung. Diese Rasteinrichtung kann beispielsweise einen federbelasteten Kugelkopf aufweisen, der in eine entsprechend angepaßte Rastöffnung eingreift, wobei die Rastöffnung nur eine vergleichsweise geringe Tiefe hat, so daß die Verrastung entsprechend leicht wieder gelöst werden kann.
Bei einer anderen nicht dargestellten Ausfuhrungsform dienen als Anzeigemittel zur Anzeige der Nicht-Gebrauchslage Markierungen, die sowohl am Grundkörper als auch am Schneidmesserträger vorgesehen sind. Die Markierungen sind dabei derart angeordnet, daß sich bei ausgefluchteter Anordnung &iacgr;&ogr; der Schneidmesserträger 4 in der Nicht-Gebrauchslage befindet.
Bei einer ebenfalls nicht dargestellten Ausführungsform ist eine Arretiereinrichtung vorgesehen, um den Schneidmesserträger gegenüber dem Grundkörper 3 zu arretieren, und zwar vorzugsweise durch eine Formschlußverbindung, so daß sichergestellt ist, daß der Schneidmesserträger 4 erst nach Lösen der Arretiereinrichtung und damit des Formschlusses wieder hin- und herverschiebbar ist.
Bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen sind die Bodenplatte 5 und der Grundkörper 3 als separate Bauteile ausgebildet, wobei diese beiden Bauteile an einem vorliegend vom Grundkörper 3 abstehenden Ansatz 18 miteinander verschraubt sind. Hierzu befinden sich im Ansatz 18 nicht dargestellte Gewindebohrungen, während an der Bodenplatte 5 quer zur Schneidrichtung ausgerichtete Langlöcher vorgesehen sind, so daß die Bodenplatte 5 gegenüber dem Grundkörper 3 quer zur Schneidrichtung verstellbar ist.
In den dargestellten Ausfuhrungsbeispielen sind an der Bodenplatte 5 an der freien äußeren Randkante Anschläge 19 vorgesehen, um die Vorrichtung 1 an einen bereits verlegten Bodenbelag anlegen zu können. Die Anschläge bzw. die Anordnung der Bodenplatte 5 zum Grundkörper 3 ist dabei derart, daß die hintere Anschlagfläche der Anschläge 19 in der Schneidebene der Schneidmesser 7, 8 liegt. Aufgrund der zuvor beschriebenen Verstellmöglichkeit ist es aber auch möglich, für den jeweiligen Einsatzfall eine andere Anordnung zu wählen.
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In den Fig. 5 und 6 ist eine weitere Ausführungsform der Vorrichtung 1 dargestellt. Es darf darauf hingewiesen werden, daß es sich vorliegend um eine Prinzipdarstellung handelt, also nicht alle konstruktiven Einzelheiten dargestellt sind. Vom Bewegungsprinzip des Schneidmesserträgers 4 her entspricht die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Ausführungsform den zuvor beschriebenen Ausführungsformen. Allerdings ist es vorliegend so, daß der Schlitz 6 nicht zwischen der Bodenplatte 5 und dem Grundkörper 3 gebildet ist, sondern zwischen der Bodenplatte 5 und dem Schneidmesserträger 4. Der hier lediglich in Art eines Blockes ausgebildete Grundkörper 3 befindet sich endseitig an der Bodenplatte 5. Einen abgewinkelten Teil 3a, wie dies bei den zuvor beschriebenen Ausführungsformen der Fall ist, weist der Grundkörper 3 nicht auf. Vom Grundkörper 3 steht der als Arm 20 ausgebildete Schneidmesserträger 4 ab. Der Arm 20 erstreckt sich dabei über mehr als die Hälfte der Breite der Bodenplatte 5. Nicht dargestellt ist, daß der Arm 20 an seinem einen Ende derart gelagert ist, daß er lediglich entlang der Führung 11 bewegbar ist, also ein Abschwenken des freien Endes des Armes 20 auf die Bodenplatte 5 nicht möglich ist. Im übrigen ist der gezeigte Arm 20 lediglich in Art einer Stange dargestellt. Nicht dargestellt ist die bevorzugte Ausbildung als Griffabschnitt, bei der der Arm 20 eine größere Dicke als dargestellt und eine wellenförmige Oberflächenkontur und/oder eine Aufrauhung aufweist.
Am freien Ende des Armes 20 ist ein Messer 7 befestigt. Bei dem Messer 7 handelt es sich vorliegend um ein Rundmesser bzw. eine Rundklinge, die über ein als Schraube ausgebildetes Fixiermittel 10 mit dem Arm 20 verschraubt ist. Im dargestellten Ausführungsbeispiel befinden sich zwischen dem Messer 7 und der Stirnseite am freien Ende des Armes 20 Unterlegscheiben 21. Die Unterlegscheiben 21 können jeweils eine unterschiedliche Dicke aufweisen. Der Vorrichtung 1 sind eine Mehrzahl von Unterlegscheiben 21 zugeordnet, die es ermöglichen, die Anordnung des Messers 7 in axialer Richtung des Armes 20 zu verändern.
Im übrigen versteht es sich, daß es auch bei den in den Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsformen möglich ist, durch entsprechende Unterlegscheiben, die hinter die Messer 7, 8 gelegt werden, die Lage in Bezug auf die Bodenplatte 5 zu verändern.
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Wie sich im übrigen aus Fig. 5 ergibt, ist endseitig an der Führung 11 jeweils ein Anschlag 22 vorgesehen. Jeder der Anschläge 22 ist wie der Schneidmesserträger 4 auch endlang der Führung 11 bewegbar. Durch eine entsprechende Feststellschraube 23 läßt sich jeder der Anschläge 22 in einer beliebigen Stellung entland der Führung 11 einstellen, was gleichzeitig die Schnittiefe des Messers 7 bestimmt.
Claims (31)
1. Vorrichtung (1) zum Schneiden von Bodenbelägen (2), mit einem Grundkörper (3), mit einem relativ zum Grundkörper (3) bewegbaren Schneidmesserträger (4) und mit einer Bodenplatte (5), wobei oberhalb der Bodenplatte (5) ein Schlitz (6) zum Einführen des Bodenbelages (2) vorgesehen ist, wobei am Schneidmesserträger (4) wenigstens ein Schneidmesser (7, 8) gehalten ist und wobei das Schneidmesser aus einer Nicht-Gebrauchslage in eine Gebrauchslage zum Schneiden des Bodenbelages (2) bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (3) eine in Richtung auf den in den Schlitz (6) eingeführten Bodenbelag (2) geneigte Führung (11) aufweist und daß der Schneidmesserträger (4) entlang der Führung (11) hin- und herverschiebbar am Grundkörper (3) gelagert ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (11) entlang eines Kreisbogenabschnittes verläuft.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Mittelpunkt (M) des Kreisbogenabschnittes außerhalb der Vorrichtung (1) befindet.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an den beiden Enden (12, 13) des Schneidmesserträgers (4) ein Schneidmesser (7, 8) befestigbar ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Führung (11) entlang einer schiefen Ebene verläuft.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Schneidmesser (7, 8) endseitig über den Schneidmesserträger (4) übersteht.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, daß der Schneidmesserträger (4) unverlierbar am Grundkörper (3) gehalten ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidmesserträger (4) und der Grundkörper (3) beidseitig ineinander eingreifen.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schneidmesserträger (4) und dem Grundkörper (3) Kugellager und/oder Rollenlager (16) vorgesehen sind.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schneidmesserträger (4) und dem Grundkörper (3) ein Gleitlager vorgesehen ist.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schneidmesserträger (4) und dem Grundkörper (3) wirksame Einstellmittel zur Einstellung der Schnittiefe vorgesehen sind.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Einstellmittel wenigstens eine im Schneidmesserträger (4) oder im Grundkörper (3) angeordnete, mit einem Anschlag am Grundkörper (3) bzw. am Schneidmesserträger (4) zusammenwirkende Stellschraube vorgesehen ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidmesserträger (4) oberseitig als Griffknauf ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß auf dem Schneidmesserträger (4) ein Griffbügel vorgesehen ist.
15. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidmesserträger (4) selbsttätig aus der Gebrauchsstellung in die Nicht-Gebrauchsstellung zurückgestellt wird.
16. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Grundkörper (3) und dem Schneidmesserträger (4) zur Rückstellung aus der Gebrauchslage in die Nicht-Gebrauchslage wenigstens ein Federmittel vorgesehen ist.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Grundkörper (3) und dem Schneidmesserträger (4) wenigstens ein Anzeigemittel zur Anzeige der Nicht-Gebrauchslage vorgesehen ist.
18. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Anzeigemittel eine zwischen dem Grundkörper (3) und dem Schneidmesserträger (4) wirksame Rasteinrichtung vorgesehen ist.
19. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Anzeigemittel wenigstens eine am Grundkörper (3) und am Schneidmesserträger (4) befindliche vorgesehene Markierung vorgesehen ist.
20. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Arretiereinrichtung zur Arretierung des Schneidmesserträgers (4) in der Nicht-Gebrauchslage und/oder der Gebrauchslage vorgesehen ist.
21. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidmesserträger (4) erst nach Lösen der Arretiereinrichtung in die Gebrauchslage bzw. die Nicht-Gebrauchslage verschiebbar ist.
22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (3) und die Bodenplatte (5) einstückig ausgebildet sind.
23. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Grundkörper (3) und die Bodenplatte (5) als separate Bauteile ausgebildet sind.
24. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte (5) gegenüber dem Grundkörper (3) quer zur Schneidrichtung der Vorrichtung (1) verstellbar ist.
25. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstellung am Grundkörper (3) und/oder der Bodenplatte (5) Langlöcher vorgesehen sind.
26. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (6) zwischen der Bodenplatte (5) und dem Grundkörper (3) gebildet ist und/oder daß der Schlitz (6) zwischen der Bodenplatte (5) und dem Schneidmesserträger (4) gebildet ist.
27. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Schneidmesserträger (4) als einseitig vom Grundkörper (3) abstehender Arm (20) ausgebildet ist und daß, vorzugsweise, der vom Grundkörper (3) abstehende Teil des Arms (20) sich über mehr als die Hälfte der Breite der Bodenplatte (5) erstreckt.
28. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Arm (20) als Griffabschnitt ausgebildet ist.
29. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß am freien Ende des Armes (20) ein Messer (7), insbesondere ein Rundmesser befestigt ist.
30. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Mehrzahl von Unterlegscheiben (21) zur bedarfsweisen Anordnung zwischen der Stirnseite am freien Ende des Arms (20) und dem Messer (7) vorgesehen sind.
31. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß endseitig an der Führung (11) jeweils ein entlang der Führung (11) verstellbarer Anschlag (22) für den Schneidmesserträger (4) vorgesehen ist.
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