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DE19835500C1 - Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein Knopfloch - Google Patents

Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein Knopfloch

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Publication number
DE19835500C1
DE19835500C1 DE19835500A DE19835500A DE19835500C1 DE 19835500 C1 DE19835500 C1 DE 19835500C1 DE 19835500 A DE19835500 A DE 19835500A DE 19835500 A DE19835500 A DE 19835500A DE 19835500 C1 DE19835500 C1 DE 19835500C1
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DE
Germany
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slot
block
cutting
anvil
slit
Prior art date
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DE19835500A
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English (en)
Inventor
Christian Moellenkamp
Bernd Pofalla
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Duerkopp Adler AG
Original Assignee
Duerkopp Adler AG
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Publication date
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    • A41WEARING APPAREL
    • A41HAPPLIANCES OR METHODS FOR MAKING CLOTHES, e.g. FOR DRESS-MAKING OR FOR TAILORING, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • A41H25/00Appliances or methods for marking-out, perforating or making buttonholes
    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B37/00Devices incorporated in sewing machines for slitting, grooving, or cutting
    • D05B37/02Slitting or grooving devices
    • DTEXTILES; PAPER
    • D05SEWING; EMBROIDERING; TUFTING
    • D05BSEWING
    • D05B3/00Sewing apparatus or machines with mechanism for lateral movement of the needle or the work or both for making ornamental pattern seams, for sewing buttonholes, for reinforcing openings, or for fastening articles, e.g. buttons, by sewing
    • D05B3/06Sewing apparatus or machines with mechanism for lateral movement of the needle or the work or both for making ornamental pattern seams, for sewing buttonholes, for reinforcing openings, or for fastening articles, e.g. buttons, by sewing for sewing buttonholes

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Abstract

Schneidvorrichtung (6) zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein Knopfloch in einem Arbeitsstück (65), mit zwei Werkzeugteilen (8, 62), die in einer Öffnungsstellung entfernt zueinander und in einer Arbeitsstellung in Eingriff miteinander bringbar sind, wobei das eine Werkzeugteil (8) einen Block (32) und das andere Werkzeugteil (61) eine Schneidkante (63) aufweist, wobei der als Streifen ausgebildete Block (32) in dem Schlitz aufgenommen und mit einer Klemmeinrichtung befestigt ist. Mit der Schneidvorrichtung (6) ist die Erzeugung einer Schlitzöffnung in einem Arbeitsstück in einem Blockschneid-Modus ausführbar. Die Schneidvorrichtung (6) ist nach einer einfach ausführbaren Umrüstung durch Entfernen des Blocks (32) und das Einsetzen eines anderen Messers geeignet, eine Schlitzöffnung in einem Arbeitsstück (65) in einem Schlitzschneid-Modus auszuführen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöff­ nung für ein Knopfloch.
Aus einem Prospekt DÜRKOPP ADLER AG, 576, Impressum 0002 009122 2470 D/GB 12/97, ist eine derartige Schneidvorrichtung in einer Knopflochnähmaschi­ ne bekannt. Die Erzeugung der Schlitzöffnung für ein Knopfloch kann dabei in zwei Arbeitsweisen, in einem Schlitzschneid-Modus oder in einem Blockschneid- Modus ausgeführt werden. Für diesen Vorgang kommen zwei Werkzeugteile zum Einsatz. Bei dem Schlitzschneid-Modus erfolgt die Erzeugung der Schlitzöffnung durch ein Messer, welches in einen Schlitz einer Auflagefläche eintaucht, auf der das Arbeitsstück aufliegt. Bei dem Blockschneid-Modus hinge­ gen erfolgt die Erzeugung der Schlitzöffnung durch ein Aufsetzen eines Messers auf einer ebenen Arbeitsfläche eines sogenannten Schneidblocks, wobei das Messer in das auf der Arbeitsfläche aufliegende Arbeitsstück eindringt und dabei die Schlitzöffnung erzeugt. Ja nach der Materialbeschaffenheit des zu schnei­ denden Arbeitsstücks gelangt der eine oder der andere Schneid-Modus zur An­ wendung.
Bei der bekannten Schneideinrichtung ist eine Umstellung der Arbeitsweise von dem einen auf den anderen Schneid-Modus durch das Austauschen der Werk­ zeugteile, das heißt das Einsetzen zusammengehöriger Werkzeugteile möglich. Während der Austausch des beweglichen Werkzeugteils problemlos vorgenom­ men werden kann, ist der Umbau des den Schlitz bzw. die Auflagefläche aufwei­ senden Werkzeugteils mit einem beträchtlichen Aufwand an Kosten und Zeit verbunden. Dies ist darin begründet, daß eine aus einer größeren Anzahl von Teilen einschließlich einer Fadenabschneidvorrichtung bestehende Tragplatte ausgetauscht werden muß. Dementsprechend ist es erforderlich, zur Ausführung des einen oder anderen Schneid-Modus die hierfür erforderlichen Werkzeug­ teile vorrätig zu haben. Soll dagegen eine für den einen oder anderen Schneid- Modus ausgestattete Knopflochnähmaschine beim Kunden umgerüstet werden, so ist dies nur bei dem Vorhandensein der entsprechenden Werkzeugteilen oder unter Inkaufnahme einer gewissen Lieferzeit und Kosten für der Werkzeugteile möglich.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Schneidvorrichtung ergibt sich aus der Be­ festigung oder Aufnahme des Schneidblocks in dem Schlitz der Tragplatte. Der Schlitz und der Schneidblock sind derart bemessen, daß der Schneidblock schwergängig von Hand in den Schlitz hinein gepreßt und auch von Hand schwergängig wieder heraus gedrückt werden kann. Hierzu ist der Schneidblock mit Fasen ausgebildet, wodurch sich Zwischenräume seitlich des Schneidblocks ergeben. Hierdurch ist nur eine bedingt gute Einspannung des Arbeitsstücks möglich, so daß die Qualität hinsichtlich der exakten Plazierung des Einschnittes zwischen den Stichraupen beeinträchtigt ist.
Durch die Art der Befestigung, das heißt durch die an dem Schneidblock vorge­ sehenen Fasen ist es nicht möglich, einem eingesetzten Schneidblock den er­ forderlichen seitlichen Halt zugeben. Dies Problem ist besonders dann kritisch, wenn der Schneidblock - wie dies beider bekannten Schneidvorrichtung der Fall ist - aus Kunststoff hergestellt ist und die Gefahr des vorzeitigen Aufspaltens infolge des eindringenden Messers besteht.
Der in der Tragplatte aufgenommenen Kunststoffblock ist jeweils an seinem En­ den mit einem Freischnitt ausgebildet, so daß eine mehrfache Wiederverwen­ dung eines an einer Seite verschlissenen Schneidblocks durch ein Einsetzen in einer anderen Stellung, d. h. durch nur zwei Gebrauchslagen begrenzt ist. Dem­ entsprechend muß die Bereitstellung ausreichend vorhandener Schneidblöcke als Ersatzteile eingeplant werden.
Aus dem DE-GM 74 33 101 ist eine Knopflochnähmaschine mit einer Knopfloch­ schneideinrichtung bekannt. Die Schneideinrichtung ist mit einer Schneidplatte und einem Schneidwerkzeug ausgestattet, um einen Einschnitt in einem Nähgut entsprechend einem Blockschneid-Modus auszuführen. In der Druckschrift wird zum Stand der Technik eine Schneidvorrichtung beschrieben, mit der ein Schnitt in einem Nähgut entsprechend einem Schlitzschneid-Modus möglich ist. Der Druckschrift sind keine Angaben entnehmbar, wie eine Arbeitsweise nach dem Schlitzschneid-Modus oder nach dem Blockschneid-Modus erreicht werden kann.
Aus der US-PS 3,696,770 ist eine Abschneidvorrichtung für Fäden bekannt, bei der eine Schneidkante eines Schneidblocks gegen eine Platte gefahren wird, so daß dementsprechend der Blockschneid-Modus ausgeführt wird. Der Schneid­ block ist im Sinn einer Wendeschneidplatte mit einer Anzahl von Schneidkanten ausgebildet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Schneideinrichtung der­ art weiterzubilden, daß die Arbeitsweise nach dem Schlitzschneid-Modus oder nach dem Blockschneid-Modus unter Vermeidung kostenintensiver Bauteile bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Standzeit und einer Qualitätssteigerung hin­ sichtlich der Ausführung der Schlitzöffnung erreicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt bei der Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale.
Mit der Erfindung wird eine Schneidvorrichtung angegeben, die eine Umrüstung der Werkzeugteile zur Ausführung des Schlitzschneid-Modus oder des Block­ schneid-Modus auf einfache Weise unter Verwendung einer einzigen Tragplat­ te, also in beiden Modi verwendbaren Tragplatte ermöglicht. Besonders vorteil­ haft ist die doppelte Nutzung des Schlitzes, der im Schlitzschneid-Modus als Wi­ derlager für das Arbeitsstück und im Blockschneid-Modus als Aufnahme für den Schneidblock genutzt wird. Dies führt zu einem einfach und zu niedrigen Kosten herzustellenden Schneidblock, der bestmöglich gegen vorzeitigen Verschleiß aufgrund des eindringenden Gegenwerkzeugs seitlich nahe dem Ort der Kraft­ einleitung gehalten. Weiter führt der in dem Schlitz aufgenommenen Schneid­ block zu einer Bauform mit einer durchgehenden Auflage für das Arbeitsstück, so daß eine optimale Einspannung des Arbeitsstücks und damit exakt plazierbare Schlitzöffnungen erzeugbar werden.
Die Weiterbildung nach Anspruch 2 gestattet die Weiterverwendung des Schneidblocks in einer zweiten Gebrauchslage. Mit der Ausgestaltung des Schlitzes und des Blocks nach Anspruch 3 ist es möglich, den Block in vier Stel­ lungen einzusetzen. Hiermit werden eine Abhängigkeit von Schneidblock- Ersatzteilen vermindert und Kosten für solche Ersatzteile eingespart.
Die Weiterbildung der Schneidvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 4 führt zu einer Erhöhung der Standzeit des Schneidblocks. Mit dem Merkmal von Anspruch 5 wird eine seitliche Einspannung und damit eine bestmögliche Ab­ stützung des Schneidblocks in dem Schlitz erreicht, so daß die Schneidvorrich­ tung sehr effektiv und präzise arbeitet. Weiter bringt die Einspannung des Schneidblocks den Vorteil, daß das Herausnehmen oder das Einsetzen eines Schneidblocks erleichtert wird.
Die Weiterbildung nach Anspruch 6 führt zu einer Erhöhung der Standzeit des Messers. Die Ausgestaltung nach Anspruch 7 bringt den Vorteil der Erleichte­ rung beidem Entnehmen des Schneidblocks aus dem Schlitz. Die Ausgestaltung des Auswerfers nach Anspruch 8 führt zu einer kostengünstigen Bauform unter Verwendung eines an der Maschine ohnehin vorhandenen Werkzeugs.
Ergänzend wird noch auf das Deutsche Gebrauchsmuster DE 76 34 151 hinge­ wiesen, in dem eine Schneidvorrichtung beschrieben wird, die mit Werkzeugtei­ len zur Erzeugung einer Schlitzöffnung im Schlitzschneid-Modus oder im Block­ schneid-Modus ausgestattet ist. Der Druckschrift sind keine Anregungen ent­ nehmbar, die der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe zu lösen.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Knopflochnähmaschine mit der Schneidvor­ richtung,
Fig. 2 eine Ansicht auf einen unteren Teil der Schneidvorrichtung entspre­ chend der Sichtlinie II-II in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie III-III in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab, wobei die Ansicht um 90 Grad entgegen dem Drehsinn des Uhrzeigers gedreht ist,
Fig. 4 eine Ansicht auf den in Fig. 3 dargestellten Bereich entsprechend dem Sichtpfeil IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie V-V in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab, wobei die Ansicht um 90 Grad entgegen dem Drehsinn des Uhrzeigers gedreht ist,
Fig. 6 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Vorderansicht von Schneidwerkzeug-Teilen in einer Öffnungs­ stellung und in einer Arbeitsstellung,
Fig. 8 ein Arbeitsstück mit einem Knopfloch und
Fig. 9 eine Einzelteil in perspektivischer Darstellung.
Eine Knopfloch-Nähmaschine 1 ist mit einer Grundplatte 2, einem Ständer 3 und einem sich daran anschließenden Arm 4 ausgebildet, dessen freies Ende in ei­ nem Kopf 5 endet. Die Knopfloch-Nähmaschine 1 ist mit einer Schneidvorrich­ tung 6 ausgebildet, die ein erstes Werkzeugteil 7 und ein zweites Werkzeugteil 8 aufweist. Das erste Werkzeugteil 7 ist fest mit einem Werkzeughalter 9 durch eine Schraubverbindung (nicht dargestellt) verbunden. Der Werkzeughalter 9 ist fest an dem unteren Ende einer Stange 10 ausgebildet, die axial verschiebbar, jedoch unverdrehbar in dem Kopf 5 der Knopfloch-Nähmaschine 1 gelagert ist. Im Innern des Kopfes 5 befindet sich ein Verschiebeantrieb (nicht dargestellt), der antriebsmäßig mit der Stange 10 verbunden ist und der ein Bestandteil der Schneidvorrichtung 6 ist.
Das zweite Werkzeugteil 8 ist mit einem vorspringenden Steg 11 und sich seit­ lich daran anschließenden Rändern 12, 13 ausgebildet. Mittig in dem Steg 11 ist ein länglicher Schlitz 14 ausgebildet, der eine Breite b von einem Millimeter und eine Länge L von etwa fünfzig Millimetern aufweist.
Weiter ist in dem Steg 11 ein langlochförmiges Stichloch 15 für den ungehin­ derten Durchgang einer auf und abgenden Nadel 16 angeordnet. Schließlich ist das zweite Werkzeugteil 8 mit einer den Steg 11 nach oben hin begrenzenden Oberseite 17 und einer Unterseite 18 ausgebildet. Der Steg 11 ist mit einer Breite bemessen, die in Abhängigkeit der Breite B eines herzustellenden Knopf­ lochs 19 variiert.
Die Grundplatte 2 weist eine Anschraubfläche 20 auf, auf der eine Tragplatte 21 mit Senkkopfschrauben 22 festgeschraubt ist. Die Tragplatte 21 ist mit einer Aussparung 23 ausgebildet, in der das genannte zweite Werkzeugteil 8 aufge­ nommen und an den Rändern 12, 13 mit Senkkopfschrauben 24 befestigt. Die beschriebene Anordnung ist derart, daß der Steg 11 und der Schlitz 14 parallel zu der Längserstreckung des Armes 4 verlaufen.
Im Bereich unterhalb des Schlitzes 14 und mittig zu diesem (Fig. 3 u. 4) ist die Tragplatte 21 mit einem rechteckförmigen Ausschnitt 25 ausgebildet.
Die Grundplatte 2 ist an der Anschraubfläche 20 mit einer U-förmige Ausneh­ mung 26 ausgebildet, auf deren Grundfläche 27 ein Stützlager 28 mit Schrauben befestigt ist, von denen nur eine Schraube 29 beispielhaft dargestellt ist. Das Stützlager 28 ist mit einem auf den Kopf gestellten T-förmigen Querschnitt (Fig. 3) ausgebildet, dessen Steg 30 eine Stützfläche 31 aufweist. Der Steg 30 er­ streckt sich aufwärts in den Ausschnitt 25 der Tragplatte 21 hinein. Die Ausge­ staltung ist derart, daß sich die Stützfläche 31 etwa in einem Abstand von zwei Millimetern unterhalb der Unterseite 18 des zweiten Werkzeugteils 8 befindet.
In dem Schlitz 14 ist ein Block 32 in Form eines Streifens aufgenommen, der ei­ ne Dicke s und eine Länge l aufweist. Die Dicke s entspricht etwa der Breite b und die Länge l höchstens der Längerstreckung des Schlitzes 14. Die aus der Dicke s und der Länge l gebildeten Flächen bilden eine erste Arbeitsfläche 33 und eine zweite Arbeitsfläche 34. Weiter ist der Block 32 derart in seiner Höhe bemessen, daß die zweite Arbeitsfläche 34 auf der Stützfläche 31 aufliegt und die erste Arbeitsfläche 33 bündig mit der Oberseite 17 des zweiten Werkzeug­ teils 8 verläuft. Der streifenförmige Block 32 ist aus Kunststoff, beispielsweise Polyoxymethylen (POM) hergestellt.
Die Tragplatte 21 ist gemäß Fig. 2 mit zwei Einrichtungen 35, 36 (Fig. 2) ausge­ bildet, die in ihrem Aufbau identisch sind. Nachfolgend wird die Einrichtung 36 beispielhaft anhand der Fig. 3 und 4 beschrieben. Die Tragplatte 21 ist mit einer ovalförmigen Ausnehmung 37 ausgebildet, die nach unten hin durch eine Bo­ denwand 38 begrenzt wird. In der Ausnehmung 37 ist ein Klemmstück 39 aufge­ nommen, das ebenfalls ovalförmig, jedoch in seiner Länge kürzer als die Aus­ nehmung 37 ausgebildet ist.
Das Klemmstück 39 ist weiter mit einer Kante 40 ausgebildet, die an einer Sei­ tenkante 41 des Randes 13 anliegt. Weiter ist das Klemmstück 39 mit einer Ab­ flachung 42 ausgebildet, an der ein vorderes Ende einer Stellschraube 43 an­ liegt. Die Stellschraube 43 ist schwergängig verstellbar in einer in der Tragplatte 21 ausgebildeten Gewindebohrung (nicht bezeichnet) aufgenommen. Weiter ist die Tragplatte 21 mit einem Freischnitt 44 für den Kopf 45 der Stellschraube 43 ausgebildet.
Gemäß Fig. 3 sind auf den Rändern 12, 13 Teile 46, 47 eines Schiebers 48 an­ geordnet, wobei die Teile 46, 47 einen rechteckigen Ausschnitt 49 zwischen sich begrenzen. Der Ausschnitt 49 ist länger als der in ihn hinein ragende Steg 11 des zweiten Werkzeugteils 8 ausgebildet, so daß der Schieber 48 in der Rich­ tung seiner Längserstreckung gegenüber dem ortsfesten Steg 11 hin und her verschiebbar ist. Der Schieber 48 ist seitlich durch Distanzbleche 50, 51 geführt, die etwas dicker als der Schieber 48 selbst bemessen sind. Mit dem Rand 13 und dem Distanzblech 51 wird gleichzeitig eine Abdeckung der ovalförmigen Ausnehmung 37 mit dem darin aufgenommenen Klemmstück 39 erreicht. Die Ausgestaltung ist derart, daß das Klemmstück 39 in der ovalförmigen Ausnah­ mung 37 leicht verschiebbar ist.
Weiter ist der Schieber 48 an seiner Oberseite 52 durch Ränder 53, 54 von Deckblechen 55, 56 geführt. Die genannten Bleche sind mit Schrauben 57 mit der Tragplatte 21 verbunden und gestatten eine ungehinderten Verschiebbarkeit des Schiebers 48 gegenüber der Tragplatte 21.
Der Steg 30 ist an seiner Stützfläche 31 mit einer etwa fünf Millimeter breiten und zwei Millimeter tiefen Nut 58 ausgebildet, die quer zu der Längserstreckung des Steges 30 und etwa symmetrisch zu der Schnittlinie V-V verläuft (Fig. 2, 5 und 6). Etwa mittig zu der Nut 58 ist die Tragplatte 21 mit einer Bohrung 59 aus­ gebildet. Wie in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist, ist in die Bohrung 59 derart be­ messen, daß ein kleinerer Schraubendreher 60 mit einer etwa 4 Millimeter brei­ ten Schneide 61 mit Spiel einführbar ist. Dabei ragt die Schneide 61 in den Be­ reich der Nut 58 und damit unter die zweite Arbeitsfläche 34 des Blocks 32.
Die Arbeitsweise der Schneidvorrichtung im Blockschneid-Modus ist wie folgt: Gemäß der vorangehenden Beschreibung befindet sich der streifenförmige Block 32 in dem Schlitz 14. Hier ist der Block 32 mit Hilfe der Einrichtungen 35, 36 festgeklemmt. Dies erfolgt jeweils mit der Stellschraube 43, die das Klemm­ stück 39 vorschiebt (gemäß Fig. 3 u. 4 nach links). Hierdurch liegt das Klemm­ stück 39 mit der Kante 40 an der Seitenkante 41 des Randes 13 an. Infolge der elastischen Verformung erfolgt eine Einengung des Schlitzes 14 und damit ein Festklemmen des Blocks 32, der außerdem mit seiner inaktiven, zweiten Ar­ beitsfläche 34 auf der Stützfläche 31 des Stegs 30 aufliegt.
Für den Schneidvorgang erfolgt das Absenken des ersten Werkzeugteils 7, also eines Messers 62 mit einer parallel zu der Arbeitsfläche 33 ausgebildeten Schneidkante 63 (Fig. 3) von einer oberhalb des Blocks 32 befindlichen Öff­ nungsstellung (mit strichpunktierter Linie dargestellt) in eine abgesenkte Arbeits­ stellung (mit normaler Linie dargestellt). Bei dieser Absenkbewegung tritt das Messer 62 mit der parallel zu der Arbeitsfläche 33 verlaufende Schneidkante 63 mit ihrer vollen Breite unter Erzeugung einer Schlitzöffnung 63 in ein Arbeits­ stück 65 ein, wobei die Schneidkante 63 letztlich für einen kleinen Restweg von etwa bis zu 0,8 Millimeter in den Block 32 eintritt. In der Arbeitsstellung gelangen die Werkzeugteile 7, 8, also das Messer 62 und der Block 32 in eine nahe zu­ einander liegende Stellung.
Bei Verschleiß der Arbeitsfläche 33 kann der Block 32 nach Lösen der Einrich­ tungen 35, 36 und Verwendung des Schraubendrehers 60 als Auswerfer in die in Fig. 6 gestrichelt gezeigte Stellung 66 hochgeschoben und von Hand entnom­ men werden.
Der Block 32 kann bis zu vier Stellungen in den Schlitz 14 eingesetzt werden. Dies ist dann nützlich, wenn der Block an den Arbeitsflächen nicht über ihre ge­ samten Längen verschlissen ist. Bei einem vollkommenen Verschleiß beider Ar­ beitsflächen 33, 34 muß der Block 32 durch einen neuen ersetzt werden. Das Umsetzen oder das Ersetzten des Blocks 32 ist einfach und ohne großen Zeit­ aufwand von der Maschinen-Bedienperson durchführbar.
Für die Qualität der herzustellenden Schlitzöffnung 64 ist es von erheblicher Be­ deutung, daß eine Einspannung des Arbeitsstücks 65 auf dem zweiten Werk­ zeugteil 8 ohne jeglichen Zwischenraum erfolgt. Dieses Erfordernis wird durch den kleinstmöglichen Bauraum zur Anordnung des Blocks 32 erreicht.
Die Arbeitsweise der Schneidvorrichtung im Schlitzschneid-Modus ist wie folgt: Die Arbeitsweise in diesem Modus ist durch eine einfache und in kurzer Zeit ausführbare Umstellung der vorangehend beschriebenen Schneidvorrichtung 6 möglich. Hierzu erfolgt ein Lösen der Einrichtungen 35, 36, indem die der Stell­ schraube 45 entsprechenden zwei Schrauben gelöst werden. Nun ist ein Aushe­ beln des in dem Schlitz 14 befindlichen Blocks 32 mit Hilfe des als Auswerfer funktionierenden Schraubendrehers 60 möglich, so daß der Block 32 die in Fig. 6 strichpunktiert gezeigte hervorstehende Stellung 65 einnimmt und anschlie­ ßend von Hand entnommen werden kann.
Nach dem Austausch des beweglichen Werkzeugteils 7, das heißt ein Einsetzen eines Messers 67 mit einer Schneide 68 ist die Umstellung abgeschlossen. Das Messer 67 ist derart ausgebildet, daß die Schneide 68 bei der Ausführung seiner Arbeitsbewegung von der Öffnungsstellung (mit gestrichelter Linie dargestellt) in die Arbeitsstellung (mit normaler Linie dargestellt) vollkommen in den Schlitz 14 eintaucht (Fig. 7). Hierbei dient die Oberseite 17 als Abstützung für das darauf aufliegende Arbeitsstück 64.
Da die Erzeugung der Schlitzöffnung 64 nach dem Schlitzschneid-Modus unter Einsatz des selben zweiten Werkzeugteils 8 erfolgt, gelten auch hier ebenso die genannten Vorteile hinsichtlich der präzisen Plazierung der Schlitzöffnung 64 und der Einspannung des Arbeitsstücks 65.
Bezugszeichenliste
1
Knopfloch-Nähmaschine
2
Grundplatte
3
Ständer
4
Arm
5
Kopf
6
Schneidvorrichtung
7
1
. Werkzeugteil
8
2
. Werkzeugteil
9
Werkzeughalter
10
Stange
11
Steg
12
Rand
13
Rand
14
Schlitz
15
Stichloch
16
Nadel
17
Oberseite
18
Unterseite
19
Knopfloch
20
Anschraubfläche
21
Tragplatte
22
Senkkopfschraube
23
Aussparung
24
Senkkopfschraube
25
Ausschnitt
26
Ausnehmung
27
Grundfläche
28
Stützlager
29
Schraube
30
Steg
31
Stützfläche
32
Block
33
1
. Arbeitsfläche
34
2
. Arbeitsfläche
35
Einrichtung
36
Einrichtung
37
Ausnehmung
38
Boden
39
Klemmstück
40
Kante
41
Seitenkante
42
Abflachung
43
Stellschraube
44
Freischnitt
45
Kopf
46
Teil
47
Teil
48
Schieber
49
Ausschnitt
50
Distanzblech
51
Distanzblech
52
Oberseite
53
Rand
54
Rand
55
Deckblech
56
Deckblech
57
Schraube
58
Nut
59
Bohrung
60
Schraubendreher
61
Schneide
62
Messer
63
Schneidkante
64
Schlitzöffnung
65
Arbeitsstück
66
Stellung
67
Messer
68
Schneide
BBreite
bBreite
lLänge
sDicke

Claims (8)

1. Schneidvorrichtung (6) zur Erzeugung einer Schlitzöffnung (63) für ein Knopfloch (19) in einem Arbeitsstück (65) mit folgenden Merkmalen:
  • 1. zwei Werkzeugteile (7, 8), die in einer Öffnungsstellung entfernt zueinan­ der bringbar sind und die in einer Arbeitsstellung nahe zueinander posi­ tionierbar sind,
  • 2. das eine Werkzeugteil (8) weist einen länglichen Schlitz (14) und das an­ dere Werkzeugteil (7) ein in den Schlitz (14) einführbares Messer (67) auf zur Erzeugung der Schlitzöffnung (64) in einem Schlitzschneid-Modus, oder
  • 3. das eine Werkzeugteil (8) weist einen Block (32) mit einer Arbeitsfläche (33; 34) und das andere Werkzeugteil (7) eine in der Arbeitsstellung par­ allel zu der Arbeitsfläche (33; 34) ausgebildete Schneidkante (62) auf zur Erzeugung der Schlitzöffnung (63) in einem Blockschneid-Modus,
dadurch gekennzeichnet:
  • 1. der Block (32) ist in Form eines Streifens ausgebildet, der eine im wesent­ lichen der Breite (b) des Schlitzes (14) entsprechende Dicke (s) und eine höchstens der Längserstreckung des Schlitzes (14) entsprechende Länge (l) aufweist,
  • 2. eine die Dicke (s) und die Länge (l) aufweisende Fläche des Blocks (32) bildet die Arbeitsfläche (33),
  • 3. der Block (32) ist in dem Schlitz (14) aufnehmbar, wobei die Arbeitsfläche (33) im wesentlichen bündig mit der Oberkante (17) des Werkzeugteils (8) verläuft und
  • 4. der Block (32) liegt mit einer der Arbeitsfläche (33) gegenüberliegenden Fläche (34) auf einer Stützfläche (31) auf.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Block (32) an der der Arbeitsfläche (33) gegenüberliegenden Seite eine zweite Arbeitsfläche (34) aufweist.
3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schlitz (14) und der Block (32) derart ausgebildet sind, daß der Block (32) in vier Stellungen in dem Schlitz (14) aufnehmbar ist.
4. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das den Schlitz(14) aufweisende Werkzeugteil (8) mit einer Einrichtung (35) zum Festsetzen des Blockes (14) in dem Schlitz (14) aus­ gebildet ist.
5. Schneidvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ richtung (35; 36) als Klemmvorrichtung mit mindestens einer Schraube (43) zum Festsetzen des Blocks (32) durch Einengen des Schlitzes (14) ausge­ bildet ist.
6. Schneidvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, daß der Block (32) aus Kunststoff (POM) hergestellt ist.
7. Schneidvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das mit dem Schlitz (14) ausgebildete Werkzeugteil (8) einen Auswerfer (Schraubendreher 60) für das Herausschieben des Blockes (32) aus dem Schlitz (14) aufweist.
8. Schneidvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Auswerfer einen handelsüblichen Schraubendreher (60) aufweist.
DE19835500A 1998-08-06 1998-08-06 Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein Knopfloch Expired - Fee Related DE19835500C1 (de)

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