DE19835500C1 - Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein Knopfloch - Google Patents
Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein KnopflochInfo
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Abstract
Schneidvorrichtung (6) zur Erzeugung einer Schlitzöffnung für ein Knopfloch in einem Arbeitsstück (65), mit zwei Werkzeugteilen (8, 62), die in einer Öffnungsstellung entfernt zueinander und in einer Arbeitsstellung in Eingriff miteinander bringbar sind, wobei das eine Werkzeugteil (8) einen Block (32) und das andere Werkzeugteil (61) eine Schneidkante (63) aufweist, wobei der als Streifen ausgebildete Block (32) in dem Schlitz aufgenommen und mit einer Klemmeinrichtung befestigt ist. Mit der Schneidvorrichtung (6) ist die Erzeugung einer Schlitzöffnung in einem Arbeitsstück in einem Blockschneid-Modus ausführbar. Die Schneidvorrichtung (6) ist nach einer einfach ausführbaren Umrüstung durch Entfernen des Blocks (32) und das Einsetzen eines anderen Messers geeignet, eine Schlitzöffnung in einem Arbeitsstück (65) in einem Schlitzschneid-Modus auszuführen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Schneidvorrichtung zur Erzeugung einer Schlitzöff
nung für ein Knopfloch.
Aus einem Prospekt DÜRKOPP ADLER AG, 576, Impressum 0002 009122 2470
D/GB 12/97, ist eine derartige Schneidvorrichtung in einer Knopflochnähmaschi
ne bekannt. Die Erzeugung der Schlitzöffnung für ein Knopfloch kann dabei in
zwei Arbeitsweisen, in einem Schlitzschneid-Modus oder in einem Blockschneid-
Modus ausgeführt werden. Für diesen Vorgang kommen zwei Werkzeugteile
zum Einsatz. Bei dem Schlitzschneid-Modus erfolgt die Erzeugung der
Schlitzöffnung durch ein Messer, welches in einen Schlitz einer Auflagefläche
eintaucht, auf der das Arbeitsstück aufliegt. Bei dem Blockschneid-Modus hinge
gen erfolgt die Erzeugung der Schlitzöffnung durch ein Aufsetzen eines Messers
auf einer ebenen Arbeitsfläche eines sogenannten Schneidblocks, wobei das
Messer in das auf der Arbeitsfläche aufliegende Arbeitsstück eindringt und dabei
die Schlitzöffnung erzeugt. Ja nach der Materialbeschaffenheit des zu schnei
denden Arbeitsstücks gelangt der eine oder der andere Schneid-Modus zur An
wendung.
Bei der bekannten Schneideinrichtung ist eine Umstellung der Arbeitsweise von
dem einen auf den anderen Schneid-Modus durch das Austauschen der Werk
zeugteile, das heißt das Einsetzen zusammengehöriger Werkzeugteile möglich.
Während der Austausch des beweglichen Werkzeugteils problemlos vorgenom
men werden kann, ist der Umbau des den Schlitz bzw. die Auflagefläche aufwei
senden Werkzeugteils mit einem beträchtlichen Aufwand an Kosten und Zeit
verbunden. Dies ist darin begründet, daß eine aus einer größeren Anzahl von
Teilen einschließlich einer Fadenabschneidvorrichtung bestehende Tragplatte
ausgetauscht werden muß. Dementsprechend ist es erforderlich, zur Ausführung
des einen oder anderen Schneid-Modus die hierfür erforderlichen Werkzeug
teile vorrätig zu haben. Soll dagegen eine für den einen oder anderen Schneid-
Modus ausgestattete Knopflochnähmaschine beim Kunden umgerüstet werden,
so ist dies nur bei dem Vorhandensein der entsprechenden Werkzeugteilen oder
unter Inkaufnahme einer gewissen Lieferzeit und Kosten für der Werkzeugteile
möglich.
Ein weiterer Nachteil der bekannten Schneidvorrichtung ergibt sich aus der Be
festigung oder Aufnahme des Schneidblocks in dem Schlitz der Tragplatte. Der
Schlitz und der Schneidblock sind derart bemessen, daß der Schneidblock
schwergängig von Hand in den Schlitz hinein gepreßt und auch von Hand
schwergängig wieder heraus gedrückt werden kann. Hierzu ist der Schneidblock
mit Fasen ausgebildet, wodurch sich Zwischenräume seitlich des Schneidblocks
ergeben. Hierdurch ist nur eine bedingt gute Einspannung des Arbeitsstücks
möglich, so daß die Qualität hinsichtlich der exakten Plazierung des Einschnittes
zwischen den Stichraupen beeinträchtigt ist.
Durch die Art der Befestigung, das heißt durch die an dem Schneidblock vorge
sehenen Fasen ist es nicht möglich, einem eingesetzten Schneidblock den er
forderlichen seitlichen Halt zugeben. Dies Problem ist besonders dann kritisch,
wenn der Schneidblock - wie dies beider bekannten Schneidvorrichtung der Fall
ist - aus Kunststoff hergestellt ist und die Gefahr des vorzeitigen Aufspaltens
infolge des eindringenden Messers besteht.
Der in der Tragplatte aufgenommenen Kunststoffblock ist jeweils an seinem En
den mit einem Freischnitt ausgebildet, so daß eine mehrfache Wiederverwen
dung eines an einer Seite verschlissenen Schneidblocks durch ein Einsetzen in
einer anderen Stellung, d. h. durch nur zwei Gebrauchslagen begrenzt ist. Dem
entsprechend muß die Bereitstellung ausreichend vorhandener Schneidblöcke
als Ersatzteile eingeplant werden.
Aus dem DE-GM 74 33 101 ist eine Knopflochnähmaschine mit einer Knopfloch
schneideinrichtung bekannt. Die Schneideinrichtung ist mit einer Schneidplatte
und einem Schneidwerkzeug ausgestattet, um einen Einschnitt in einem Nähgut
entsprechend einem Blockschneid-Modus auszuführen. In der Druckschrift wird
zum Stand der Technik eine Schneidvorrichtung beschrieben, mit der ein Schnitt
in einem Nähgut entsprechend einem Schlitzschneid-Modus möglich ist. Der
Druckschrift sind keine Angaben entnehmbar, wie eine Arbeitsweise nach dem
Schlitzschneid-Modus oder nach dem Blockschneid-Modus erreicht werden
kann.
Aus der US-PS 3,696,770 ist eine Abschneidvorrichtung für Fäden bekannt, bei
der eine Schneidkante eines Schneidblocks gegen eine Platte gefahren wird, so
daß dementsprechend der Blockschneid-Modus ausgeführt wird. Der Schneid
block ist im Sinn einer Wendeschneidplatte mit einer Anzahl von Schneidkanten
ausgebildet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die bekannte Schneideinrichtung der
art weiterzubilden, daß die Arbeitsweise nach dem Schlitzschneid-Modus oder
nach dem Blockschneid-Modus unter Vermeidung kostenintensiver Bauteile bei
einer gleichzeitigen Erhöhung der Standzeit und einer Qualitätssteigerung hin
sichtlich der Ausführung der Schlitzöffnung erreicht wird.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt bei der Vorrichtung nach dem Oberbegriff von
Anspruch 1 durch dessen kennzeichnende Merkmale.
Mit der Erfindung wird eine Schneidvorrichtung angegeben, die eine Umrüstung
der Werkzeugteile zur Ausführung des Schlitzschneid-Modus oder des Block
schneid-Modus auf einfache Weise unter Verwendung einer einzigen Tragplat
te, also in beiden Modi verwendbaren Tragplatte ermöglicht. Besonders vorteil
haft ist die doppelte Nutzung des Schlitzes, der im Schlitzschneid-Modus als Wi
derlager für das Arbeitsstück und im Blockschneid-Modus als Aufnahme für den
Schneidblock genutzt wird. Dies führt zu einem einfach und zu niedrigen Kosten
herzustellenden Schneidblock, der bestmöglich gegen vorzeitigen Verschleiß
aufgrund des eindringenden Gegenwerkzeugs seitlich nahe dem Ort der Kraft
einleitung gehalten. Weiter führt der in dem Schlitz aufgenommenen Schneid
block zu einer Bauform mit einer durchgehenden Auflage für das Arbeitsstück, so
daß eine optimale Einspannung des Arbeitsstücks und damit exakt plazierbare
Schlitzöffnungen erzeugbar werden.
Die Weiterbildung nach Anspruch 2 gestattet die Weiterverwendung des
Schneidblocks in einer zweiten Gebrauchslage. Mit der Ausgestaltung des
Schlitzes und des Blocks nach Anspruch 3 ist es möglich, den Block in vier Stel
lungen einzusetzen. Hiermit werden eine Abhängigkeit von Schneidblock-
Ersatzteilen vermindert und Kosten für solche Ersatzteile eingespart.
Die Weiterbildung der Schneidvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 4
führt zu einer Erhöhung der Standzeit des Schneidblocks. Mit dem Merkmal von
Anspruch 5 wird eine seitliche Einspannung und damit eine bestmögliche Ab
stützung des Schneidblocks in dem Schlitz erreicht, so daß die Schneidvorrich
tung sehr effektiv und präzise arbeitet. Weiter bringt die Einspannung des
Schneidblocks den Vorteil, daß das Herausnehmen oder das Einsetzen eines
Schneidblocks erleichtert wird.
Die Weiterbildung nach Anspruch 6 führt zu einer Erhöhung der Standzeit des
Messers. Die Ausgestaltung nach Anspruch 7 bringt den Vorteil der Erleichte
rung beidem Entnehmen des Schneidblocks aus dem Schlitz. Die Ausgestaltung
des Auswerfers nach Anspruch 8 führt zu einer kostengünstigen Bauform unter
Verwendung eines an der Maschine ohnehin vorhandenen Werkzeugs.
Ergänzend wird noch auf das Deutsche Gebrauchsmuster DE 76 34 151 hinge
wiesen, in dem eine Schneidvorrichtung beschrieben wird, die mit Werkzeugtei
len zur Erzeugung einer Schlitzöffnung im Schlitzschneid-Modus oder im Block
schneid-Modus ausgestattet ist. Der Druckschrift sind keine Anregungen ent
nehmbar, die der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe zu lösen.
Weitere Merkmale, Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der
folgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispieles anhand der Zeichnung.
Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Knopflochnähmaschine mit der Schneidvor
richtung,
Fig. 2 eine Ansicht auf einen unteren Teil der Schneidvorrichtung entspre
chend der Sichtlinie II-II in Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie III-III in Fig. 2 in
vergrößertem Maßstab, wobei die Ansicht um 90 Grad entgegen
dem Drehsinn des Uhrzeigers gedreht ist,
Fig. 4 eine Ansicht auf den in Fig. 3 dargestellten Bereich entsprechend
dem Sichtpfeil IV in Fig. 3,
Fig. 5 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie V-V in Fig. 2 in
vergrößertem Maßstab, wobei die Ansicht um 90 Grad entgegen
dem Drehsinn des Uhrzeigers gedreht ist,
Fig. 6 eine Schnittansicht entsprechend der Schnittlinie VI-VI in Fig. 5,
Fig. 7 eine Vorderansicht von Schneidwerkzeug-Teilen in einer Öffnungs
stellung und in einer Arbeitsstellung,
Fig. 8 ein Arbeitsstück mit einem Knopfloch und
Fig. 9 eine Einzelteil in perspektivischer Darstellung.
Eine Knopfloch-Nähmaschine 1 ist mit einer Grundplatte 2, einem Ständer 3 und
einem sich daran anschließenden Arm 4 ausgebildet, dessen freies Ende in ei
nem Kopf 5 endet. Die Knopfloch-Nähmaschine 1 ist mit einer Schneidvorrich
tung 6 ausgebildet, die ein erstes Werkzeugteil 7 und ein zweites Werkzeugteil 8
aufweist. Das erste Werkzeugteil 7 ist fest mit einem Werkzeughalter 9 durch
eine Schraubverbindung (nicht dargestellt) verbunden. Der Werkzeughalter 9 ist
fest an dem unteren Ende einer Stange 10 ausgebildet, die axial verschiebbar,
jedoch unverdrehbar in dem Kopf 5 der Knopfloch-Nähmaschine 1 gelagert ist.
Im Innern des Kopfes 5 befindet sich ein Verschiebeantrieb (nicht dargestellt),
der antriebsmäßig mit der Stange 10 verbunden ist und der ein Bestandteil der
Schneidvorrichtung 6 ist.
Das zweite Werkzeugteil 8 ist mit einem vorspringenden Steg 11 und sich seit
lich daran anschließenden Rändern 12, 13 ausgebildet. Mittig in dem Steg 11 ist
ein länglicher Schlitz 14 ausgebildet, der eine Breite b von einem Millimeter und
eine Länge L von etwa fünfzig Millimetern aufweist.
Weiter ist in dem Steg 11 ein langlochförmiges Stichloch 15 für den ungehin
derten Durchgang einer auf und abgenden Nadel 16 angeordnet. Schließlich ist
das zweite Werkzeugteil 8 mit einer den Steg 11 nach oben hin begrenzenden
Oberseite 17 und einer Unterseite 18 ausgebildet. Der Steg 11 ist mit einer
Breite bemessen, die in Abhängigkeit der Breite B eines herzustellenden Knopf
lochs 19 variiert.
Die Grundplatte 2 weist eine Anschraubfläche 20 auf, auf der eine Tragplatte 21
mit Senkkopfschrauben 22 festgeschraubt ist. Die Tragplatte 21 ist mit einer
Aussparung 23 ausgebildet, in der das genannte zweite Werkzeugteil 8 aufge
nommen und an den Rändern 12, 13 mit Senkkopfschrauben 24 befestigt. Die
beschriebene Anordnung ist derart, daß der Steg 11 und der Schlitz 14 parallel
zu der Längserstreckung des Armes 4 verlaufen.
Im Bereich unterhalb des Schlitzes 14 und mittig zu diesem (Fig. 3 u. 4) ist die
Tragplatte 21 mit einem rechteckförmigen Ausschnitt 25 ausgebildet.
Die Grundplatte 2 ist an der Anschraubfläche 20 mit einer U-förmige Ausneh
mung 26 ausgebildet, auf deren Grundfläche 27 ein Stützlager 28 mit Schrauben
befestigt ist, von denen nur eine Schraube 29 beispielhaft dargestellt ist. Das
Stützlager 28 ist mit einem auf den Kopf gestellten T-förmigen Querschnitt (Fig.
3) ausgebildet, dessen Steg 30 eine Stützfläche 31 aufweist. Der Steg 30 er
streckt sich aufwärts in den Ausschnitt 25 der Tragplatte 21 hinein. Die Ausge
staltung ist derart, daß sich die Stützfläche 31 etwa in einem Abstand von zwei
Millimetern unterhalb der Unterseite 18 des zweiten Werkzeugteils 8 befindet.
In dem Schlitz 14 ist ein Block 32 in Form eines Streifens aufgenommen, der ei
ne Dicke s und eine Länge l aufweist. Die Dicke s entspricht etwa der Breite b
und die Länge l höchstens der Längerstreckung des Schlitzes 14. Die aus der
Dicke s und der Länge l gebildeten Flächen bilden eine erste Arbeitsfläche 33
und eine zweite Arbeitsfläche 34. Weiter ist der Block 32 derart in seiner Höhe
bemessen, daß die zweite Arbeitsfläche 34 auf der Stützfläche 31 aufliegt und
die erste Arbeitsfläche 33 bündig mit der Oberseite 17 des zweiten Werkzeug
teils 8 verläuft. Der streifenförmige Block 32 ist aus Kunststoff, beispielsweise
Polyoxymethylen (POM) hergestellt.
Die Tragplatte 21 ist gemäß Fig. 2 mit zwei Einrichtungen 35, 36 (Fig. 2) ausge
bildet, die in ihrem Aufbau identisch sind. Nachfolgend wird die Einrichtung 36
beispielhaft anhand der Fig. 3 und 4 beschrieben. Die Tragplatte 21 ist mit einer
ovalförmigen Ausnehmung 37 ausgebildet, die nach unten hin durch eine Bo
denwand 38 begrenzt wird. In der Ausnehmung 37 ist ein Klemmstück 39 aufge
nommen, das ebenfalls ovalförmig, jedoch in seiner Länge kürzer als die Aus
nehmung 37 ausgebildet ist.
Das Klemmstück 39 ist weiter mit einer Kante 40 ausgebildet, die an einer Sei
tenkante 41 des Randes 13 anliegt. Weiter ist das Klemmstück 39 mit einer Ab
flachung 42 ausgebildet, an der ein vorderes Ende einer Stellschraube 43 an
liegt. Die Stellschraube 43 ist schwergängig verstellbar in einer in der Tragplatte
21 ausgebildeten Gewindebohrung (nicht bezeichnet) aufgenommen. Weiter ist
die Tragplatte 21 mit einem Freischnitt 44 für den Kopf 45 der Stellschraube 43
ausgebildet.
Gemäß Fig. 3 sind auf den Rändern 12, 13 Teile 46, 47 eines Schiebers 48 an
geordnet, wobei die Teile 46, 47 einen rechteckigen Ausschnitt 49 zwischen sich
begrenzen. Der Ausschnitt 49 ist länger als der in ihn hinein ragende Steg 11
des zweiten Werkzeugteils 8 ausgebildet, so daß der Schieber 48 in der Rich
tung seiner Längserstreckung gegenüber dem ortsfesten Steg 11 hin und her
verschiebbar ist. Der Schieber 48 ist seitlich durch Distanzbleche 50, 51 geführt,
die etwas dicker als der Schieber 48 selbst bemessen sind. Mit dem Rand 13
und dem Distanzblech 51 wird gleichzeitig eine Abdeckung der ovalförmigen
Ausnehmung 37 mit dem darin aufgenommenen Klemmstück 39 erreicht. Die
Ausgestaltung ist derart, daß das Klemmstück 39 in der ovalförmigen Ausnah
mung 37 leicht verschiebbar ist.
Weiter ist der Schieber 48 an seiner Oberseite 52 durch Ränder 53, 54 von
Deckblechen 55, 56 geführt. Die genannten Bleche sind mit Schrauben 57 mit
der Tragplatte 21 verbunden und gestatten eine ungehinderten Verschiebbarkeit
des Schiebers 48 gegenüber der Tragplatte 21.
Der Steg 30 ist an seiner Stützfläche 31 mit einer etwa fünf Millimeter breiten
und zwei Millimeter tiefen Nut 58 ausgebildet, die quer zu der Längserstreckung
des Steges 30 und etwa symmetrisch zu der Schnittlinie V-V verläuft (Fig. 2, 5
und 6). Etwa mittig zu der Nut 58 ist die Tragplatte 21 mit einer Bohrung 59 aus
gebildet. Wie in den Fig. 5 und 6 dargestellt ist, ist in die Bohrung 59 derart be
messen, daß ein kleinerer Schraubendreher 60 mit einer etwa 4 Millimeter brei
ten Schneide 61 mit Spiel einführbar ist. Dabei ragt die Schneide 61 in den Be
reich der Nut 58 und damit unter die zweite Arbeitsfläche 34 des Blocks 32.
Die Arbeitsweise der Schneidvorrichtung im Blockschneid-Modus ist wie folgt:
Gemäß der vorangehenden Beschreibung befindet sich der streifenförmige
Block 32 in dem Schlitz 14. Hier ist der Block 32 mit Hilfe der Einrichtungen 35,
36 festgeklemmt. Dies erfolgt jeweils mit der Stellschraube 43, die das Klemm
stück 39 vorschiebt (gemäß Fig. 3 u. 4 nach links). Hierdurch liegt das Klemm
stück 39 mit der Kante 40 an der Seitenkante 41 des Randes 13 an. Infolge der
elastischen Verformung erfolgt eine Einengung des Schlitzes 14 und damit ein
Festklemmen des Blocks 32, der außerdem mit seiner inaktiven, zweiten Ar
beitsfläche 34 auf der Stützfläche 31 des Stegs 30 aufliegt.
Für den Schneidvorgang erfolgt das Absenken des ersten Werkzeugteils 7, also
eines Messers 62 mit einer parallel zu der Arbeitsfläche 33 ausgebildeten
Schneidkante 63 (Fig. 3) von einer oberhalb des Blocks 32 befindlichen Öff
nungsstellung (mit strichpunktierter Linie dargestellt) in eine abgesenkte Arbeits
stellung (mit normaler Linie dargestellt). Bei dieser Absenkbewegung tritt das
Messer 62 mit der parallel zu der Arbeitsfläche 33 verlaufende Schneidkante 63
mit ihrer vollen Breite unter Erzeugung einer Schlitzöffnung 63 in ein Arbeits
stück 65 ein, wobei die Schneidkante 63 letztlich für einen kleinen Restweg von
etwa bis zu 0,8 Millimeter in den Block 32 eintritt. In der Arbeitsstellung gelangen
die Werkzeugteile 7, 8, also das Messer 62 und der Block 32 in eine nahe zu
einander liegende Stellung.
Bei Verschleiß der Arbeitsfläche 33 kann der Block 32 nach Lösen der Einrich
tungen 35, 36 und Verwendung des Schraubendrehers 60 als Auswerfer in die in
Fig. 6 gestrichelt gezeigte Stellung 66 hochgeschoben und von Hand entnom
men werden.
Der Block 32 kann bis zu vier Stellungen in den Schlitz 14 eingesetzt werden.
Dies ist dann nützlich, wenn der Block an den Arbeitsflächen nicht über ihre ge
samten Längen verschlissen ist. Bei einem vollkommenen Verschleiß beider Ar
beitsflächen 33, 34 muß der Block 32 durch einen neuen ersetzt werden. Das
Umsetzen oder das Ersetzten des Blocks 32 ist einfach und ohne großen Zeit
aufwand von der Maschinen-Bedienperson durchführbar.
Für die Qualität der herzustellenden Schlitzöffnung 64 ist es von erheblicher Be
deutung, daß eine Einspannung des Arbeitsstücks 65 auf dem zweiten Werk
zeugteil 8 ohne jeglichen Zwischenraum erfolgt. Dieses Erfordernis wird durch
den kleinstmöglichen Bauraum zur Anordnung des Blocks 32 erreicht.
Die Arbeitsweise der Schneidvorrichtung im Schlitzschneid-Modus ist wie folgt:
Die Arbeitsweise in diesem Modus ist durch eine einfache und in kurzer Zeit
ausführbare Umstellung der vorangehend beschriebenen Schneidvorrichtung 6
möglich. Hierzu erfolgt ein Lösen der Einrichtungen 35, 36, indem die der Stell
schraube 45 entsprechenden zwei Schrauben gelöst werden. Nun ist ein Aushe
beln des in dem Schlitz 14 befindlichen Blocks 32 mit Hilfe des als Auswerfer
funktionierenden Schraubendrehers 60 möglich, so daß der Block 32 die in Fig.
6 strichpunktiert gezeigte hervorstehende Stellung 65 einnimmt und anschlie
ßend von Hand entnommen werden kann.
Nach dem Austausch des beweglichen Werkzeugteils 7, das heißt ein Einsetzen
eines Messers 67 mit einer Schneide 68 ist die Umstellung abgeschlossen. Das
Messer 67 ist derart ausgebildet, daß die Schneide 68 bei der Ausführung seiner
Arbeitsbewegung von der Öffnungsstellung (mit gestrichelter Linie dargestellt) in
die Arbeitsstellung (mit normaler Linie dargestellt) vollkommen in den Schlitz 14
eintaucht (Fig. 7). Hierbei dient die Oberseite 17 als Abstützung für das darauf
aufliegende Arbeitsstück 64.
Da die Erzeugung der Schlitzöffnung 64 nach dem Schlitzschneid-Modus unter
Einsatz des selben zweiten Werkzeugteils 8 erfolgt, gelten auch hier ebenso die
genannten Vorteile hinsichtlich der präzisen Plazierung der Schlitzöffnung 64
und der Einspannung des Arbeitsstücks 65.
1
Knopfloch-Nähmaschine
2
Grundplatte
3
Ständer
4
Arm
5
Kopf
6
Schneidvorrichtung
7
1
. Werkzeugteil
8
2
. Werkzeugteil
9
Werkzeughalter
10
Stange
11
Steg
12
Rand
13
Rand
14
Schlitz
15
Stichloch
16
Nadel
17
Oberseite
18
Unterseite
19
Knopfloch
20
Anschraubfläche
21
Tragplatte
22
Senkkopfschraube
23
Aussparung
24
Senkkopfschraube
25
Ausschnitt
26
Ausnehmung
27
Grundfläche
28
Stützlager
29
Schraube
30
Steg
31
Stützfläche
32
Block
33
1
. Arbeitsfläche
34
2
. Arbeitsfläche
35
Einrichtung
36
Einrichtung
37
Ausnehmung
38
Boden
39
Klemmstück
40
Kante
41
Seitenkante
42
Abflachung
43
Stellschraube
44
Freischnitt
45
Kopf
46
Teil
47
Teil
48
Schieber
49
Ausschnitt
50
Distanzblech
51
Distanzblech
52
Oberseite
53
Rand
54
Rand
55
Deckblech
56
Deckblech
57
Schraube
58
Nut
59
Bohrung
60
Schraubendreher
61
Schneide
62
Messer
63
Schneidkante
64
Schlitzöffnung
65
Arbeitsstück
66
Stellung
67
Messer
68
Schneide
BBreite
bBreite
lLänge
sDicke
BBreite
bBreite
lLänge
sDicke
Claims (8)
1. Schneidvorrichtung (6) zur Erzeugung einer Schlitzöffnung (63) für ein
Knopfloch (19) in einem Arbeitsstück (65) mit folgenden Merkmalen:
- 1. zwei Werkzeugteile (7, 8), die in einer Öffnungsstellung entfernt zueinan der bringbar sind und die in einer Arbeitsstellung nahe zueinander posi tionierbar sind,
- 2. das eine Werkzeugteil (8) weist einen länglichen Schlitz (14) und das an dere Werkzeugteil (7) ein in den Schlitz (14) einführbares Messer (67) auf zur Erzeugung der Schlitzöffnung (64) in einem Schlitzschneid-Modus, oder
- 3. das eine Werkzeugteil (8) weist einen Block (32) mit einer Arbeitsfläche (33; 34) und das andere Werkzeugteil (7) eine in der Arbeitsstellung par allel zu der Arbeitsfläche (33; 34) ausgebildete Schneidkante (62) auf zur Erzeugung der Schlitzöffnung (63) in einem Blockschneid-Modus,
- 1. der Block (32) ist in Form eines Streifens ausgebildet, der eine im wesent lichen der Breite (b) des Schlitzes (14) entsprechende Dicke (s) und eine höchstens der Längserstreckung des Schlitzes (14) entsprechende Länge (l) aufweist,
- 2. eine die Dicke (s) und die Länge (l) aufweisende Fläche des Blocks (32) bildet die Arbeitsfläche (33),
- 3. der Block (32) ist in dem Schlitz (14) aufnehmbar, wobei die Arbeitsfläche (33) im wesentlichen bündig mit der Oberkante (17) des Werkzeugteils (8) verläuft und
- 4. der Block (32) liegt mit einer der Arbeitsfläche (33) gegenüberliegenden Fläche (34) auf einer Stützfläche (31) auf.
2. Schneidvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Block (32) an der der Arbeitsfläche (33) gegenüberliegenden Seite eine
zweite Arbeitsfläche (34) aufweist.
3. Schneidvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schlitz (14) und der Block (32) derart ausgebildet sind, daß der Block (32) in
vier Stellungen in dem Schlitz (14) aufnehmbar ist.
4. Schneidvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß das den Schlitz(14) aufweisende Werkzeugteil (8) mit einer
Einrichtung (35) zum Festsetzen des Blockes (14) in dem Schlitz (14) aus
gebildet ist.
5. Schneidvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein
richtung (35; 36) als Klemmvorrichtung mit mindestens einer Schraube (43)
zum Festsetzen des Blocks (32) durch Einengen des Schlitzes (14) ausge
bildet ist.
6. Schneidvorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, daß der Block (32) aus Kunststoff (POM) hergestellt ist.
7. Schneidvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß das mit
dem Schlitz (14) ausgebildete Werkzeugteil (8) einen Auswerfer
(Schraubendreher 60) für das Herausschieben des Blockes (32) aus dem
Schlitz (14) aufweist.
8. Schneidvorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der
Auswerfer einen handelsüblichen Schraubendreher (60) aufweist.
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