DE20203202U1 - Elektrischer Anschluß - Google Patents
Elektrischer AnschlußInfo
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Description
S 22.455 G-D2/ah Dipl.-Ing. Jakob Gilliam 5. Februar 2002/ah
ELEKTRISCHER ANSCHLUSS
Die vorliegende Erfindung betrifft einen elektrischen Anschluß, insbesondere einen Quetsch- oder Crimpanschluß, für mindestens eine an einer Scheibe eines Fortbewegungsmittels, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, anzuordnende elektrische Einrichtung, wie etwa für mindestens eine Antenne, für mindestens ein Heizfeld oder für dergleichen, aufweisend
mindestens ein im wesentlichen ebenes, auf die Scheibe aufzulötendes Lötpad und
mindestens ein mit dem Lötpad in Verbindung stehendes, mindestens ein elektrisches Kabel im Quetschanschluß festlegendes Quetschteil, insbesondere Crimp.
Scheiben von Kraftfahrzeugen weisen heutzutage eine Vielzahl von zusätzlichen elektrischen Einrichtungen, wie etwa eine Antenne, eine Scheibenheizung oder dergleichen, auf.
Nach Montieren der Scheibe im Kraftfahrzeug müssen dann die elektrischen Anschlüsse bewerkstelligt werden. Dies geschieht, indem ein mit Lötmittel versehenes Lötpad auf die Anschlußfläche der Scheibe aufgesetzt und aufgeheizt wird, wodurch das Lötmittel verläuft und sich mit der Anschlußfläche auf der Scheibe verbindet.
In Abhängigkeit vom Einsatzzweck des elektrischen Anschlusses (Antenne, Scheibenheizung, ...) kann das den Quetschanschluß herbeiführende Quetschteil unter einem Winkel, das heißt geneigt zum Lötpad stehen. Wirken dann Kräfte, wie zum Beispiel Spannungs-, Torsions- und/oder Windkräfte, an der Verbindungsstelle zwischen dem Lötpad und dem Quetschteil, so entstehen den Kräften entsprechende Drehmomente (= Kraft &khgr; effektiver Hebelarm), so daß die Gefahr besteht, daß das Quetschteil (= Crimpteil) vom Lötpad abreißt.
Ausgehend von den vorstehend dargelegten Nachteilen und Unzulänglichkeiten sowie unter Würdigung des umrissenen Standes der Technik liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen elektrischen Anschluß der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß eine dauerhafte, stabile und zuverlässige Verbindung zwischen dem Lötpad und dem Quetschteil gewährleistet ist.
Diese Aufgabe wird bei einem elektrischen Anschluß der eingangs genannten Art gemäß der Lehre der vorliegenden Erfindung durch die kennzeichnenden
• ·· ■■··
Merkmale des Hauptanspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und zweckmäßige Weiterbildungen der vorliegenden Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Mithin ist unter Bildung einer sogenannten "großen Lotkralle" die Verbindung zwischen dem Lötpad und dem Quetschteil (= Crimp oder Crimpteil) in Form mindestens eines Verbindungsteils derart ausgebildet, daß das Quetschteil in den Bereich des Lötpads und/oder sogar über den Bereich des Lötpads hinaus (zurück)biegbar ist.
Auf diese Weise kann eine geneigte oder gewinkelte Stellung von ungleich etwa 180 Grad zwischen dem Lötpad und dem Quetschteil in zuverlässiger Weise vermieden werden, was auf für den Fachmann überraschende und so nicht vorhersehbare Weise zur Folge hat, daß am Quetschteil so gut wie keine Kräfte angreifen können.
Dies hat wiederum zur Folge, daß an der Verbindungsstelle zwischen dem Lötpad und dem Quetschteil, das heißt erfindungsgemäß am zumindest einmal um vorzugsweise etwa 180 Grad in Richtung des Lötpads (zurück)gebogenen Verbindungsteil kein Drehmoment entstehen kann, so daß die Gefahr einer Beschädigung oder gar eines Abreißens des Quetschteils in jedem Falle gebannt ist.
Dies bedeutet mit anderen Worten, daß das Quetschteil in sicherer und stabiler Weise am Lötpad festgelegt ist, denn die Biegung bzw. Krümmumg des Verbindungsteils kann die am Quetschteil entstehenden Kräfte vollständig aufnehmen.
&KHgr; &Ggr;"": &Ggr;:"
Weitere Ausgestaltungen, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden nachstehend anhand der drei durch die Figuren IA bis 4E veranschaulichten Ausführungsbeispiele näher erläutert.
Es zeigt:
Fig. IA eine Aufsichtdarstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines elektrischen Anschlusses gemäß der vorliegenden Erfindung im nicht (zurück)gebogenen Zustand;
Fig. IB eine perspektivische Darstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. IA im zurückgebogenen Zustand;
Fig. IC eine Querschnittdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. IB;
Fig. ID eine Aufsichtdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. IB;
Fig. IE eine Längsschnittdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. IB entlang der Schnittlinie E - E in Fig. ID;
Fig. IF eine Querschnittdarstellung des Quetschteils des elektr. Anschlusses aus Fig. IB entlang der Schnittlinie F - F in Fig. IE;
Fig. IG eine vergrößerte Darstellung des in Fig. IF
• · · I
bezeichneten Details G des Quetschteils des elektrischen Anschlusses aus Fig. IB;
Fig. 2A eine Aufsichtdarstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines elektrischen Anschlusses gemäß der vorliegenden Erfindung im nicht (zurück)gebogenen Zustand;
Fig. 2B eine perspektivische Darstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 2A im zurückgebogenen Zustand;
Fig. 2C eine Querschnittdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 2B;
Fig. 2D eine Aufsichtdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 2B;
Fig. 2E eine Längsschnittdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 2B entlang der Schnittlinie E - E in Fig. 2D;
Fig. 2F eine Querschnittdarstellung des Quetschteils des elektr. Anschlusses aus Fig. 2B entlang der Schnittlinie F - F in Fig. 2E;
Fig. 2G eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 2F bezeichneten Details G des Quetschteils des elektrischen Anschlusses aus Fig. 2B;
Fig. 3A eine Aufsichtdarstellung eines dritten Ausführungsbeispiels eines elektrischen Anschlusses gemäß der vorliegenden Erfindung im nicht (zurück)gebogenen Zustand;
UZ. .OJ.d UO .:::U
Fig. 3B eine perspektivische Darstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 3A im zurückgebogenen Zustand;
Fig. 3C eine Querschnittdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 3B;
Fig. 3D eine Aufsichtdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 3B;
Fig. 3E eine Längsschnittdarstellung des elektrischen Anschlusses aus Fig. 3B entlang der Schnittlinie E - E in Fig. 3D;
Fig. 3F eine Querschnittdarstellung des Quetschteils des elektr. Anschlusses aus Fig. 3B entlang der Schnittlinie F - F in Fig. 3E;
Fig. 3G eine vergrößerte Darstellung des in Fig. 3F bezeichneten Details G des Quetschteils des elektrischen Anschlusses aus Fig. 3B;
Fig. 4A eine Aufsichtdarstellung mehrerer elektrischer Anschlüsse gemäß der vorliegenden Erfindung im aneinandergereihten, von einer Spule abgerollten und nicht (zurück)gebogenen Zustand;
Fig. 4B eine Seitendarstellung der elektrischen Anschlüsse einschließlich Spule aus Fig. 4A, wobei die Abrollrichtung durch einen Pfeil angegeben ist;
Fig. 4C eine Detaildarstellung der elektrischen Anschlüsse aus Fig. 4A;
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Fig. 4D eine Seitendarstellung eines der
elektrischen Anschlüsse aus Fig. 4C; und
Fig. 4E eine Detaildarstellung des Quetschteils
des elektrischen Anschlusses aus Fig. 4C.
Gleiche oder ähnliche Ausgestaltungen, Elemente oder Merkmale sind in den Figuren IA bis 4E mit identischen Bezugszeichen versehen.
In Figur IA bzw. in Figur 2A bzw. in Figur 3A ist ein erstes Ausführungsbeispiel bzw. ein zweites Ausführungsbeispiel bzw. ein drittes Ausführungsbeispiel eines insgesamt mit dem Bezugszeichen 100 bezeichneten, zumindest partiell aus Kupfer bzw. einer Kupferlegierung gebildeten elektrischen Anschlusses (= sogenannter elektrischer Crimp- oder Quetschanschluß) in Aufsicht gezeigt. Die gebeizten elektrischen Anschlußteile 100 sind gratfrei ausgestanzt und in den Figuren IA bis 4E jeweils als Antennenfuß ausgebildet.
Hierbei weist der Anschluß 100 ein ebenes, im wesentlichen rechteckförmig ausgebildetes Lötpad 10 auf, mit dem der Anschluß 100 auf die Oberseite der Scheibe eines Kraftfahrzeugs aufgesetzt und in diesem Zustand festgelötet wird. Hierzu ist das Lötpad bereits vorverzinnt, um beim eigentlichen Lötvorgang eine besonders innige Verbindung mit der Oberseite der Scheibe des Kraftfahrzeugs einzugehen.
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Auf der einen Breitseite des Lötpads 10 ist ein sogenannter Crimp (= im entfalteten, das heißt nicht gequetschten bzw. "gecrimpten" Zustand im wesentlichen rechteckförmig ausgebildetes Quetschteil 30) vorgesehen, mittels dessen ein - aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung lediglich in Figur IF bzw. in Figur 2F bzw. in Figur 3F angedeutetes elektrisches Kabel 2 00 mit einem Querschnitt von etwa 1,5 mm2 bis etwa 2,5 mm2 festgeklemmt bzw. festgequetscht werden kann.
Dieses Kabel 200 ist der Antenneneinrichtung des Kraftfahrzeugs zugeordnet, jedoch sind auch weitere Anwendungen, wie etwa für die elektrische Scheibenheizung des Kraftfahrzeugs, denkbar.
Den drei Ausführungsbeispielen gemäß den Figuren IA bis IG bzw. gemäß den Figuren 2A bis 2G bzw. gemäß den Figuren 3A bis 3G ist gemeinsam, daß die Verbindung zwischen dem Lötpad 10 und dem Quetschteil 30 in Form eines Verbindungsteils 20 ausgebildet ist, das sowohl an eine Breitseite des Lötpads 10 als auch an eine Breitseite des Quetschteils 30 anschließt.
Bei den ersten beiden Ausführungsbeispielen (vgl. Figuren IA bis IG sowie Figuren 2A bis 2G) verjüngt sich hierbei das Verbindungsteil 20 in seinem Mittelbereich, das heißt das Verbindungsteil 20 verbreitert sich sowohl in Richtung auf das Lötpad 10 als auch in Richtung auf das Quetschteil 3 0; insgesamt ist das Verbindungsteil 20 schmäler als das Lötpad 10 sowie als das Quetschteil 30 ausgebildet.
Wie den Darstellungen der Figuren IB bis IE (--> erstes Ausführungsbeispiel) bzw. der Figuren 2B bis
2&Egr; (--> zweites Ausführungsbeispiel) entnehmbar ist, ist das Verbindungsteil 20 in diesem Zusammenhang so ausgestaltet, daß das Quetschteil 30 um einen Winkel von 18 0 Grad in den Bereich des Lötpads 10 (--> erstes Ausführungsbeispiel) bzw. sogar über den Bereich des Lötpads 10 hinaus (--> zweites Ausführungsbeispiel) um eine Achse A (vgl. Figur IA bzw. Figur 2A) zurückgebogen werden kann.
Insbesondere beim zweiten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren 2B und 2E), im Grunde genommen aber auch beim ersten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren IB und IE) weisen das Lötpad 10 und das Verbindungsteil 2 0 im zurückgebogenen Zustand des Quetschteils 30 eine zusammen in etwa U-förmige Gestalt auf; hierbei ist der vom Quetschteil 3 0 abgewandte U-Schenkel durch das Lötpad 10 gebildet, wohingegen der dem Quetschteil 30 zugewandte U-Schenkel durch das Verbindungsteil 20 gebildet ist.
Auch beim dritten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren 3A bis 3G) verjüngt sich das Verbindungsteil 20 in seinem Mittelbereich, das heißt das Verbindungsteil 2 0 verbreitert sich sowohl in Richtung auf das Lötpad 10 als auch in Richtung auf das Quetschteil 30; insgesamt ist das Verbindungsteil 20 schmäler als das Lötpad 10 sowie als das Quetschteil 30 ausgebildet.
Wie den Darstellungen der Figuren 3B bis 3E (--> drittes Ausführungsbeispiel) entnehmbar ist, ist das Verbindungsteil 20 in diesem Zusammenhang zweiteilig ausgestaltet, und zwar so, daß das Quetschteil 30 um einen Winkel von zweimal 180 Grad über den Bereich des Lötpads 10 hinaus zurückgebogen werden kann, und zwar
/fV! 1 .s.s VJ
um eine erste Achse A (= erstes Zurückbiegen des Quetschteils 30 um einen Winkel von 180 Grad; vgl. Figur 3A) und
um eine parallel zur ersten Achse A angeordnete zweite Achse B (= zweites Zurückbiegen des Quetschteils 30 um einen Winkel von 180 Grad; vgl. Figur 3A).
Beim dritten Ausführungsbeispiel (vgl. Figuren 3B und 3E) weisen das Lötpad 10 und das Verbindungsteil 20 im zurückgebogenen Zustand des Quetschteils 30 eine zusammen in etwa S-förmige Gestalt auf; hierbei ist der vom Quetschteil 30 abgewandte, in den Figuren 3B und 3E untere S-Teil durch das Lötpad 10 gebildet, wohingegen der dem Quetschteil 30 zugewandte mittlere und obere S-Teil durch das Verbindungsteil 2 0 gebildet ist.
Durch diese Anordnung des Verbindungsteils 2 0 ist bei allen drei Ausführungsbeispielen gewährleistet, daß an der Verbindungsstelle zwischen dem Lötpad 10 und dem Quetschteil 30, das heißt am einmal (--> erstes Ausführungsbeispiel und zweites Ausführungsbeispiel) bzw. zweimal (--> drittes Ausführungsbeispiel) um 180 Grad in Richtung des Lötpads 10 zurückgebogenen Verbindungsteil 2 0 kein Drehmoment entstehen kann, so daß die Gefahr einer Beschädigung oder gar eines Abreißens des Quetschteils 30 in jedem Falle gebannt ist.
Demzufolge ist das Quetschteil 30 in sicherer und stabiler Weise am Lötpad 10 festgelegt, denn die Biegung bzw. Krümmumg des Verbindungsteils 2 0 kann die am Quetschteil 30 entstehenden Kräfte vollständig aufnehmen.
Insbesondere aus den Darstellungen der Zuschnitte des elektrischen Anschlusses gemäß Figur IA bzw. gemäß Figur 2A geht hervor, daß das Verbindungsteil 20 eine geringere Breite (= etwa vier Millimeter) als das Lötpad 10 (= etwa sieben Millimeter) und als das Quetschteil 30 (= etwa elf Millimeter im entfalteten, das heißt nicht gequetschten bzw. "gecrimpten" Zustand) aufweist.
Dies trifft auch für den Zuschnitt des elektrischen Anschlusses gemäß Figur 3A zu, bei dem das Verbindungsteil 20 eine geringere Breite (= etwa 4,8 Millimeter) als das Lötpad 10 (= etwa sieben Millimeter) und als das Quetschteil 30 (= etwa elf Millimeter im entfalteten, das heißt nicht gequetschten bzw. "gecrimpten" Zustand) aufweist.
Des weiteren verjüngt sich beim Zuschnitt für das dritte Ausführungsbeispiel das Verbindungsteil 20
im Bereich zwischen der ersten Achse A und der zweiten Achse B sowie
im Bereich zwischen der zweiten Achse B und dem Quetschteil 30
in erfindungswesentlicher Weise nochmals um gut einen Millimeter, so daß die beiden derart verjüngten Bereiche jeweils eine Breite von etwa 3,8 Millimetern aufweisen; diese derart verjüngten Bereiche können beim "Hin- bzw. Zurückbiegen" des Verbindungsteils 20 um die erste Achse A (= "Hinbiegen") bzw. um die zweite Achse B (= "Zurückbiegen") zur Deckung gebracht werden (vgl. Figuren 3B und 3D), um eine optimale Formgebung des Anschlusses 100 im S-förmig gebogenen Zustand zu gewährleisten.
* &igr;
Beim ersten Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren IA bis IG weist das Verbindungsteil 2 0 eine geringere Längsausdehnung (= etwa sechs Millimeter) als das Lötpad 10 (= etwa zehn Millimeter) auf, so daß das Quetschteil 3 0 (Längsausdehnung = etwa sechs Millimeter) im zurückgebogenen Zustand (vgl. Figuren IB bis IE) in etwa über dem Bereich des Lötpads 10 angeordnet ist.
Im Unterschied hierzu weist das im wesentlichen rechteckförmig ausgebildete Verbindungsteil 2 0 beim zweiten Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 2A bis 2G eine größere Längsausdehnung (= etwa zwölf Millimeter) als das Lötpad 10 (= etwa zehn Millimeter) und als das Quetschteil 30 (= etwa sechs Millimeter) auf, so daß das Quetschteil 30 im zurückgebogenen Zustand (vgl. Figuren 2B bis 2E) über den Bereich des Lötpads 10 hinausragt.
Schließlich weist das im wesentlichen streifenförmig ausgebildete Verbindungsteil 20 beim dritten Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 3A bis 3G eine erheblich größere Längsausdehnung (= etwa 22 Millimeter) als das Lötpad 10 (= etwa zehn Millimeter) und als das Quetschteil 30 (= etwa sechs Millimeter) auf, so daß das Quetschteil 30 im doppelt zurückgebogenen Zustand (vgl. Figuren 3B bis 3E) über den Bereich des Lötpads 10 hinausragt.
Allen drei Ausführungsbeispielen ist gemeinsam, daß die freien Enden 32 des Quetsch- oder Crimpteils 3 0 angeprägt und abgeschrägt sind (vgl. insbesondere die Detaildarstellung der Figur IG bzw. der Figur 2G bzw. der Figur 3G) , um das Antennenkabel 2 00 im gequetschten bzw, gecrimpten Zustand besonders fest
und innig umschließen und halten zu können.
Der Darstellung der Figuren 4A bis 4E schließlich ist entnehmbar, daß die elektrischen Anschlüsse 100 an einem Halteband 40 aneinander aufgereiht und auf einer Spule 300 aufgewickelt lagerbar sind (die Anzahl der elektrischen Anschlüsse 100 pro Spule beträgt etwa 4.000).
Hierbei erfolgt der Anlieferzustand in Ausführung blank auf der Spule 300 mit einer Zwischenlage und einer Schlußabdeckung aus Kreppapier; die Spule 300 weist einen Innendurchmesser von etwa 160 Millimetern und einen Außendurchmesser von etwa 630 Millimetern auf; der Schenkelabstand beträgt etwa 25 Millimeter, der Bohrungsdurchmesser etwa 22 Millimeter.
Claims (15)
1. Elektrischer Anschluß (100), insbesondere Crimp- oder Quetschanschluß, für mindestens eine an einer Scheibe eines Fortbewegungsmittels, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, anzuordnende elektrische Einrichtung, wie etwa für mindestens eine Antenne, für mindestens ein Heizfeld oder für dergleichen, aufweisend dadurch gekennzeichnet,
- mindestens ein im wesentlichen ebenes, auf die Scheibe aufzulötendes Lötpad (10) und
- mindestens ein mit dem Lötpad (10) in Verbindung stehendes, mindestens ein elektrisches Kabel (200) im Quetschanschluß festlegendes Quetschteil (30), insbesondere Crimp,
- daß die Verbindung zwischen dem Lötpad (10) und dem Quetschteil (30) in Form mindestens eines Verbindungsteils (20) ausgebildet ist und
- daß das Verbindungsteil (20) so ausgestaltet ist, daß das Quetschteil (30) in den Bereich des Lötpads (10) und/oder über den Bereich des Lötpads (10) hinaus zurückbiegbar ist.
2. Anschluß gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Quetschteil (30) mittels des Verbindungsteils (20) zumindest einmal um etwa 180 Grad zurückgebogen ist.
3. Anschluß gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Verbindungsteil (20) eine geringere Breite als das Lötpad (10) aufweist und/oder
- daß das Lötpad (10) eine geringere Breite als das Quetschteil (30) aufweist.
4. Anschluß gemäß Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Lötpad (10) eine Breite von etwa sieben Millimetern aufweist und/oder
- daß das Verbindungsteil (20) eine Breite von etwa vier Millimetern aufweist und/oder
- daß das Quetschteil (30) eine Breite von etwa elf Millimetern aufweist.
5. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, so daß das Quetschteil (30) im zurückgebogenen Zustand in etwa über dem Bereich des Lötpads (10) angeordnet ist.
- daß das Verbindungsteil (20) eine geringere Längsausdehnung als das Lötpad (10) aufweist und
- daß die Längsausdehnung des Verbindungsteils (20) in etwa in der Größenordnung der Längsausdehnung des Quetschteils (30) liegt,
6. Anschluß gemäß Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Lötpad (10) eine Längsausdehnung von etwa zehn Millimetern aufweist und/oder
- daß das Verbindungsteil (20) eine Längsausdehnung von etwa sechs Millimetern aufweist und/oder
- daß das Quetschteil (30) eine Längsausdehnung von etwa sechs Millimetern aufweist.
7. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (20) eine größere Längsausdehnung als das Lötpad (10) und als das Quetschteil (30) aufweist, so daß das Quetschteil (30) im zurückgebogenen Zustand im wesentlichen über den Bereich des Lötpads (10) hinausragt.
8. Anschluß gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Lötpad (10) eine Längsausdehnung von etwa zehn Millimetern aufweist und/oder
- daß das Verbindungsteil (20) eine Längsausdehnung von etwa zwölf Millimetern aufweist und/oder
- daß das Quetschteil (30) eine Längsausdehnung von etwa sechs Millimetern aufweist.
9. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Lötpad (10) und das Verbindungsteil (20) im zurückgebogenen Zustand des Quetschteils (30) eine zusammen in etwa U-förmige Gestalt aufweisen, wobei
- der vom Quetschteil (30) abgewandte U-Schenkel durch das Lötpad (10) gebildet ist und
- der dem Quetschteil (30) zugewandte U-Schenkel durch das Verbindungsteil (20) gebildet ist.
10. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (20) eine wesentlich größere Längsausdehnung als das Lötpad (10) und als das Quetschteil (30) aufweist, so daß das Quetschteil (30) im zurückgebogenen Zustand im wesentlichen über den Bereich des Lötpads (10) hinausragt.
11. Anschluß gemäß Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet,
- daß das Lötpad (10) eine Längsausdehnung von etwa zehn Millimetern aufweist und/oder
- daß das Verbindungsteil (20) eine Längsausdehnung von etwa 22 Millimetern aufweist und/oder
- daß das Quetschteil (30) eine Längsausdehnung von etwa sechs Millimetern aufweist.
12. Anschluß gemäß Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Lötpad (10) und das Verbindungsteil (20) im zurückgebogenen Zustand des Quetschteils (30) eine zusammen in etwa S-förmige Gestalt aufweisen, wobei
- der vom Quetschteil (30) abgewandte untere S-Teil durch das Lötpad (10) gebildet ist und
- der dem Quetschteil (30) zugewandte mittlere und obere S-Teil durch das Verbindungsteil (20) gebildet ist.
13. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsteil (20) im wesentlichen zumindest zweiteilig ausgebildet ist.
14. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß das Quetschteil (30) für Kabel (200) mit einem Querschnitt von etwa 1,5 mm2 bis etwa 2,5 mm2 ausgelegt ist.
15. Anschluß gemäß mindestens einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlüsse (100) an mindestens einem Halteband (40) aneinander aufgereiht und/oder auf mindestens einer Spule (300) aufgewickelt lagerbar sind.
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