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DE20203492U1 - Informationsträger - Google Patents

Informationsträger

Info

Publication number
DE20203492U1
DE20203492U1 DE20203492U DE20203492U DE20203492U1 DE 20203492 U1 DE20203492 U1 DE 20203492U1 DE 20203492 U DE20203492 U DE 20203492U DE 20203492 U DE20203492 U DE 20203492U DE 20203492 U1 DE20203492 U1 DE 20203492U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
information carrier
information
protective layer
format
data recording
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE20203492U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Micronomics & Co Kg De GmbH
Original Assignee
MEDIACS AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by MEDIACS AG filed Critical MEDIACS AG
Priority to DE20203492U priority Critical patent/DE20203492U1/de
Publication of DE20203492U1 publication Critical patent/DE20203492U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Classifications

    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/04Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the shape
    • G06K19/041Constructional details
    • G06K19/042Constructional details the record carrier having a form factor of a credit card and including a small sized disc, e.g. a CD or DVD
    • G06K19/044Constructional details the record carrier having a form factor of a credit card and including a small sized disc, e.g. a CD or DVD comprising galvanic contacts for contacting an integrated circuit chip thereon
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06KGRAPHICAL DATA READING; PRESENTATION OF DATA; RECORD CARRIERS; HANDLING RECORD CARRIERS
    • G06K19/00Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings
    • G06K19/04Record carriers for use with machines and with at least a part designed to carry digital markings characterised by the shape

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Theoretical Computer Science (AREA)
  • Computer Hardware Design (AREA)
  • Microelectronics & Electronic Packaging (AREA)
  • Optical Recording Or Reproduction (AREA)

Description

Informationsträger ****
Die Erfindung betrifft einen Informationsträger, insbesondere im Checkkarten-4m*s format, mit wenigstens einem durch eine Schutzschicht abgedeckten Feld, ;··* wobei die Schutzschicht durch einfache Hilfsmittel entfernbar ist. *..**
Gattungsgemäße Informationsträger werden beispielsweise in einem'···* Scheckkartenformat eingesetzt und bestehen entweder aus Pappe, aus·*·., Kunststoff oder einer Kombination der beiden Materialien. Die Informationsträger weisen auf ihrer Oberseite einen abgedeckten Bereich auf, der mit einer Schutzschicht versehen ist, die durch einfache Hilfsmittel, beispielsweise einer Münze, entfernbar ist. In diesem abgedeckten Bereich bzw. Feld können vertrauliche Informationen enthalten sein, wie sie beispielsweise für die Übermittlung einer Geheimzahl, einer Kennziffer oder einem einzugebenden Code, beispielsweise für eine Telefonkarte, erforderlich sind. Durch die Schutzschicht sind diese Informationen nicht einsehbar und erst nach dem Kauf der Karten kann die Schutzschicht von dem Eigentümer entfernt werden, sodass die darunter befindlichen Informationen gelesen werden können. Im Falle von Telefonkarten wird unter der Schutzschicht ein einzugebender Schlüsselcode übermittelt, der zu einer Erhöhung des Telefonguthabens führt. Ähnliche Informationsträger werden beispielsweise auch für Lotteriespiele eingesetzt, wo anstelle eines Zahlen- oder Zifferncodes einfache Symbole verwendet werden. Derartige Informationsträger werden in großen Stückzahlen hergestellt und verkauft. Nach erfolgter Entfernung der Schutzschicht und Informationseingabe wird in der Regel der Informationsträger nicht mehr benötigt. Soweit die Karten aus Pappe bestehen handelt es sich um recyclingfähiges Material, welches keine hohen Wiederverwertungskosten verursacht. Bei der Verwendung von Kunststoffmaterialien hingegen müssen diese vorsortiert werden und eine zur weiteren Verwendung des Basismaterials aufwendigen Weiterverarbeitung zugeführt werden. Hierdurch fallen erhebliche Kosten für das Recyceln der Kunststoffkarten an oder aber es gehen wichtige Rohstoffe verloren.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine sinnvolle Weiterverwendung der Informationsträger aufzuzeigen.
Erfindungsgemäß ist zur Lösung der Aufgabe vorgesehen, dass der Informationsträger auf mindestens einer Trägerseite eine digitale Datenaufzeichnung aufweist.
Im Falle von Kunststoffkarten kann mittels einer Beschichtung für optische oder magnetische Aufzeichnungsverfahren eine Datenaufzeichnung erfolgen und somit ein solcher Informationsträger einer mehrfachen Verwendung zugeführt werden. Darüber hinaus kann das Interesse an derartigen Informationsträgern gesteigert werden und es ist von einer hohen Marktakzeptanz auszugehen. Der Informationsträger kann hierbei zumindest auf einer Seite gegebenenfalls auch auf beiden Seiten mit der notwendigen Beschichtung versehen sein, sodass beidseitig eine Datenaufzeichnung erfolgen kann. Es verbleibt genügend Freiraum, um das durch eine Schutzschicht abgedeckte Feld entweder am Rand oder zentrisch anzuordnen. Die Datenaufzeichnung kann beispielsweise in einem nicht komprimierten CD- Format oder in einem komprimierten DVD- oder NP3-Format erfolgen. Bekannte alternative Komprimierungsformate können ebenso eingesetzt werden, wie alle zukünftig am Markt erscheinenden und neu entwickelten Formate. Als Datenaufzeichnung bietet sich hierbei ein Musikstück, ein Werbeclip, ein Videoclip, ein Filmausschnitt oder ein Spiel an.
Die komprimierten Datenaufzeichnungsformate erlauben hierbei ohne Probleme einen solchen Informationsträger als Single-CD oder für eine längere Filmsequenz einzusetzen. Der Informationsträger kann hierbei rund oder eckig, insbesondere rechteckig ausgebildet sein und die Maße des Scheckkartenformats annehmen, sodass er in die im Handel erhältlichen Portemonnaies, Scheckkartentaschen oder dergleichen eingesteckt werden kann. Vorrangig ist hierbei vorgesehen, dass die Daten auf dem Informationsträger permanent abgespeichert sind und somit ausschließlich zur Wiedergabe verwendet werden. Alternative besteht aber durchaus die Möglichkeit, dass eine wiederbeschreibbare Beschichtung verwendet wird, sodass die vorhandene Datenaufzeichnung durch den Benutzer verändert werden kann.
Durch die vorliegende Erfindung wird in vorteilhafter Weise ein neuer Informationsträger geschaffen, der nach erfolgter Datenaufzeichnung zur dauerhaften Weiterbenutzung vorgesehen ist. Die Kombination eines Informationsträgers zur Übermittlung vertraulicher Daten in Kombination als Träger für eine digitale Datenaufzeichnung schafft die Möglichkeit einer ansprechenden und werbewirksamen Verwendung.
Die Erfindung wird im Weiteren anhand der nachstehend aufgeführten Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Vorderseite des Informationsträgers und
Fig. 2 eine Rückseite des Informationsträger gemäß Figur 1.
Figur 1 zeigt in einer Draufsicht einen Informationsträger 1, welcher eine annährend rechteckförmige Form aufweist, wobei die Schmalseiten 2 abgerundet und die Längsseiten 3 gerade ausgebildet sind. Der Informationsträger 1 ähnelt insofern einer seitlich abgeschnittenen runden Scheibe, wobei im Zentrum eine Bohrung 4 zur Aufnahme in ein Abspielgerät vorgesehen ist. Um die Bohrung 4 herum sind zwei ringförmige Vertiefungen 5, 6 ausgebildet, die eine genauere Positionierung in dem Abspielgerät ermöglicht. Die Vorderseite weist ein abgedecktes Feld 8 auf, welches mit einer Schutzschicht 9 versehen ist, die durch einfache Hilfsmittel entfernt werden kann. Unterhalb der Schutzschicht befinden sich weitergehende Informationen, die durch den Erwerber des Informationsträger weiterverwendet werden können.
Figur 2 zeigt die Rückseite 10 den Informationsträger 1, mit der bereits aus Figur 1 bekannten Bohrung 4 und zwei ebenfalls ringförmig angelegten Vertiefungen 11, 12 wie sie auch auf der Vorderseite 7 vorhanden sind. Die Rückseite 10 weist darüber hinaus eine Beschichtung 13 auf, welche zur Datenaufzeichnung beispielsweise im CD-Format oder in einem komprimierten DVD oder NP3-Format verwendet werden kann. Somit kann die Rückseite 10 des Informationsträgers 1 zum Aufspielen von Musikstücken, einem Videoclip, einem Werbeclip, einem Filmausschnitt oder einem Spiel verwendet werden.
Die Beschichtung kann für einen einmaligen Schreibvorgang und damit für eine permanente Abspeicherung der Daten vorgesehen sein. Alternativ besteht die Möglichkeit eine wiederbeschreibbare Beschichtung 13 zu verwenden.
Der neuartige Informationsträger kann somit erfindungsgemäß nicht nur für einen einmaligen Gebrauch, beispielsweise zur Übermittlung von codierten
-A-
Informationen, sondern auch für eine sinnvolle Weiterverwendung durch die ·" aufgespielten Daten verwendet werden. ,,
-5-
Bezugszeichenliste:
1 Informationsträger
2 Schmalseite
3 Längsseite
4 Bohrung
5 Vertiefung
6 Vertiefung
7 Vorderseite
8 Feld
&thgr; Schutzschicht
10 Rückseite
11 Vertiefung
12 Vertiefung
13 Beschichtung

Claims (6)

1. . Informationsträger (6), insbesondere im Checkkartenformat, mit wenigstens einem durch eine Schutzschicht (9) abgedeckten Feld (8), wobei die Schutzschicht durch einfache Hilfsmittel entfernbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (1) auf mindestens einer Trägerseite eine digitale Datenaufzeichnung aufweist.
2. Informationsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenaufzeichnung beispielsweise im CD-Format oder beispielsweise in einem komprimierten DVD- oder NP3-Format vorliegt.
3. Informationsträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenaufzeichnung aus einem Musikstück, einem Videoclip, einem Werbeclip, einem Filmausschnitt oder einem Spiel besteht.
4. Informationsträger nach einem oder mehreren Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Informationsträger (1) rund oder eckig, insbesondere rechteckig ausgebildet ist und eine zentrische Bohrung (4) zur Aufnahme in einem Abspielgerät aufweist.
5. Informationsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass dieser mit einer zur Aufzeichnung vorgesehenen einmal oder wiederbeschreibbaren Beschichtung (13) versehen ist.
6. Informationsträger nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Daten auf dem Informationsträger (1) permanent abgespeichert sind.
DE20203492U 2002-03-05 2002-03-05 Informationsträger Expired - Lifetime DE20203492U1 (de)

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DE20203492U DE20203492U1 (de) 2002-03-05 2002-03-05 Informationsträger

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DE20203492U DE20203492U1 (de) 2002-03-05 2002-03-05 Informationsträger

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DE20203492U1 true DE20203492U1 (de) 2002-07-18

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