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DE202023102813U1 - Bauteil, Wasserfahrzeug und Wasserbauwerk - Google Patents

Bauteil, Wasserfahrzeug und Wasserbauwerk Download PDF

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DE202023102813U1
DE202023102813U1 DE202023102813.6U DE202023102813U DE202023102813U1 DE 202023102813 U1 DE202023102813 U1 DE 202023102813U1 DE 202023102813 U DE202023102813 U DE 202023102813U DE 202023102813 U1 DE202023102813 U1 DE 202023102813U1
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Abstract

Bauteil (1; 10; 20) für den Einsatz in stark salzhaltiger Atmosphäre, Seewasser und/oder Seeluft, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (1; 10; 20) ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff besteht.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Bauteil nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, ein Wasserfahrzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 12, ein Wasserbauwerk nach dem Oberbegriff des Anspruchs 16 sowie die Verwendung eines solchen Bauteils.
  • Im Bereich der Wasserfahrzeuge und Wasserbauwerke besteht seit der Verwendung vor allem metallischer Baumaterialen und Werkstoffe die Notwendigkeit, diese gegenüber der korrosionsfördernden salzhaltigen Umgebung im Bereich der See, also Seeluft und Salzwasser gegen Korrosion zu schützen. Denn da die metallischen Bauteile ständig dem Seewasser ausgesetzt sind, erhöht sich die Korrosionsgefahr. Deshalb müssen solche Bauteile regelmäßig überprüft und auch gereinigt und gegen Korrosion geschützt werden, beispielsweise durch einen Korrosionsanstrich.
  • Die DE 103 09 383 A1 offenbart eine Drehlagerung für der Feuchtigkeit ausgesetzte Anlagen, mit zwei gegeneinander verdrehbaren Anschlusselementen, mit wenigstens einem zwischen denselben angeordneten, ein- oder mehrreihigen Wälzlager, sowie mit wenigstens einer Dichtung zum Schutz des/der Wälzlager vor Feuchtigkeit und Korrosion, wobei im Rahmen einer Dichtung an einem ersten Anschlusselement ein dessen Symmetrieachse konzentrisch umgebendes ringförmiges Element aus einem nicht korrodierenden Werkstoff festgelegt ist, und an dem zweiten Anschlusselement wenigstens ein ebenfalls ringförmiges, elastisches Dichtelement befestigt ist, wobei eine Dichtlippe des elastischen Rings an dem korrosionsfreien Ring anliegt.
  • Die DE 1163 115 A offenbart ein Verfahren zum Herstellen von galvanischen Überzügen aus bestimmten Schichten, die jeweils bestimmte Stärken aufweisen, wodurch ein außergewöhnlich guter Korrosionsschutz erreicht wird. Irgendeine im Anschluss an das galvanische Abscheiden durchzuführende Wärmebehandlung erfolgt dabei nicht. Die Erfindung betrifft zusammengesetzte, galvanisch aufgebrachte Überzüge aus Chrom-Nickel-Chrom mit bestimmten Beziehungen der Stärken der aufeinanderfolgenden Überzugsschichten zueinander, wodurch eine unerwartete Verbesserung der Korrosionsbeständigkeit erreicht wird, während wesentlich weniger Nickel, als normalerweise für den Korrosionsschutz im Freien üblich, zur Anwendung kommt.
  • Erfindungsgemäß wird ein vielschichtiger, auf eine metallische Grundlage aufgebrachter korrosionsbeständiger Überzug hergestellt, der übereinander aufgelagert eine Chromschicht von 0,75 bis 5 Mikron, eine Nickelschicht von 5 bis 50 Mikron und eine Chromschicht von 0,12 bis 2,5 Mikron Stärke aufweist. Durch einen solchen vielschichtigen Überzug ist es möglich, bei für industrielle Zwecke eingesetzten Metallen, die einer atmosphärischen Korrosion gegenüber empfindlich sind, wie z.B. Stahl, Eisen, Aluminium und deren Legierungen, Magnesium und dessen Legierungen, Zink und dessen Legierungen, Kupfer und Messing, einen außergewöhnlichen Korrosionsschutz zu erreichen.
  • Die DE 1 046 440 offenbart ein Stoffgemisch zur Verhinderung der Korrosion eisenhaltiger Metalle, wie Eisenlegierungen u. dgl., insbesondere zur Erhöhung der Korrosionsfestigkeit solcher eisenhaltiger Metalle, die mit Wasser, Salzwasser oder feuchter Luft in Berührung kommen, also ein Korrosionsschutzmittel für die Oberflächen von Stahlrohren, Vorratsbehältern und von für den Transport flüssiger Güter verwendeten Tanks von Schiffen, sowie ein Verfahren zum Aufbringen dieses Mittels.
  • Die DE 1 925 481 bezieht sich auf den Schutz von Gegenständen aus eisenhaltigen Metallen gegen Korrosion in stark salzhaltiger Atmosphäre und/oder Seeluft mit einem Verfahren zum Beschichten eines Gegenstands aus einem Eisenmetall, der bei Gebrauch einer Korrosion in salzhaltiger Umgebung ausgesetzt ist, mit einer mehrkomponentigen Oberflächendiffusionsschicht, die dem Gegenstand sowohl mechanischen als auch kathodischen Schutz gegen Salzkorrosion bietet, dadurch gekennzeichnet, dass man auf den Gegenstand durch Diffusionsbeschichtung eine Oberflächenschicht aus Mangan aufbringt, indem man den Gegenstand in eine Pulverfüllung, die Mangen enthält, zur Diffusionsbeschichtung des Gegenstands mit einer Oberflächenschicht aus Mangan einbettet und erwärmt, dann den so überzogenen Gegenstand mit einer Diffusionsschicht aus Aluminium versieht, indem man den mit Mangan überzogenen Gegenstand in eine Pulverfüllung einbettet, die Aluminium enthält, und das Aluminium in und durch die Manganschicht unter Bildung der mehrkomponentigen Diffusionsschicht diffundieren lässt, die in überwiegender Konzentration Eisenaluminid an der Gegenstandüberzugs-Grenzfläche und in überwiegender Konzentration Manganaluminid an der Außenseite des Überzugs enthält, und das Erwärmen in der aluminiumhaltigen Füllung fortsetzt, bis der mehrkomponentige Überzug und der Gegenstand metallurgisch vereint und miteinander verbunden sind.
  • Die oben beschriebenen bekannten Korrosionsschutzmaßnahmen sind oft aufwendig und arbeitsintensiv und verhindern trotzdem nicht, das die gängigen verwendeten metallischen Bauteile über kurz oder lang korrodieren, insbesondere an schlecht oder gar nicht zu wartenden Stellen. Auch bei Lagern mit ihren beweglichen Verbindungselementen ist ein solcher Korrosionsschutz oft gar nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich.
  • Ein weiteres Problem gerade bei in salzhaltigem Seewasser, aber auch in Sußwassergewässern befindlichen Bauteilen und Gegenständen ist, dass Klein- und Kleinstlebewesen im Wasser sich an die Bauteile und Gegenstände anhaften und ansetzen, so dass die Oberflächen dieser Bauteile und Gegenstände regelmäßig gereinigt werden müssen, bevorzugt mit entsprechend giftigen Chemikalien und/oder Hochdruckreinigern. Dies führt dazu, dass die bei Herstellung aufgebrachten Antikorrosionsbeschichtungen beschädigt und dann repariert oder ganz ersetzt werden müssen, was ebenfalls aufwendig und teuer ist. Ebenso müssen Vorbehandlungen der Bauteile und Gegenstände mit sog. Anti-Foulingmitteln wiederholt werden, da die o.g. Reinigungsverfahren, aber auch die dauernde Einwirkung von Seewasser oder Seeluft deren Wirkung über kurz oder lang beinträchtigen.
  • Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, die oben genannten Nachteile zu überwinden und ein Bauteil herzustellen und zu schaffen, welches einerseits einfach und schnell zu fertigen ist und andererseits eine hohe Korrosionsbeständigkeit, insbesondere in feuchter und/oder salzhaltiger Umgebung und/oder unter Wasser, sowie harte und gegen Hochdruckreinigung unempfindliche Oberflächen aufweist.
  • Die Erfindung löst diese Aufgabe durch ein Bauteil mit den Merkmalen des Anspruchs 1, ein Wasserfahrzeug mit den Merkmalen des Anspruchs 12, ein Wasserbauwerk mit den Merkmalen des Anspruchs 16, sowie die in Ansprüchen 19 bis 21 angegebenen Verwendungen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und günstige Weiterbildungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
  • Das eingangs genannte und nachfolgend beschriebene Bauteil ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff besteht, um beim Einsatz in stark salzhaltiger Atmosphäre, Seewasser und/oder Seeluft geeignet zu sein.
  • Bevorzugt kann das Bauteil aus mehreren Teilen aus unterschiedlichen Materialien hergestellt sein, was insbesondere bei Herstellung des Bauteils mittels eines additiven Herstellungsverfahrens gut möglich ist. Alternativ kann das Bauteil vorteilhaft materialeinstückig sein, was die Fertigung vereinfacht und eine durchgängige und homogene Materialstruktur ermöglicht. Bevorzugt kann der keramische Werkstoff ausgewählt sein aus der Gruppe von Siliziumcarbid (SiC), Aluminiumoxid (Al2O3), Zirconiumdioxid (ZrO2), wobei auch andere geeignete Werkstoffe und Kombination davon denkbar sind.
  • In einer vorteilhaften Weiterbildung kann das Bauteil durch einen Faserstoff verstärkt sein, um spezielle mechanische Eigenschaften zu verbessern. Der Faserstoff kann vorteilhaft in den keramischen Werkstoff eingebettet sein. Bevorzugt kann der keramische Werkstoff ein keramischer Faserverbundwerkstoff sein, insbesondere eine Faserkeramik. Dabei kann der keramische Faserverbundwerkstoff vorteilhaft ausgewählt sein aus der Gruppe von C/C, C/SiC, SiC/SiC und Al2O3/Al2O3, wobei die Buchstabenfolge vor dem Schrägstrich den Fasteryp und die Buchstabenfolge nach dem Schrägstrich den Typ der Matrix, in welche die Faser eingebettet ist, benennt.
  • Weiter sieht die Erfindung vor, dass das Bauteil durch ein additives Herstellungsverfahren hergestellt ist. Das additive Herstellungsverfahren kann bevorzugt ein 3-dimensionales Druckverfahren beinhalten. Weiter kann das Herstellungsverfahren eines aus der Gruppe von suspensionsbasiertem additiven Verfahren, litographiebasiertem additivem Verfahren, 3D-Thermoplastdruck und/oder ein pulverbasiertes additives Verfahren, insbesondere 3D-Pulverdruck, selektives Lasersintern oder eine Multischichtherstellungsverfahren beinhalten.
  • Beispiele für solche Herstellungsverfahren lassen sich u.a. dem unter www.ikts.fraunhofer.de/de/downloads/jahresberichte/jb2014.html abrufbaren Jahresbericht 2014/15 des Fraunhofer-Instituts für Keramische Technologien und Systeme IKTS, „Additive Fertigung von Keramik“ entnehmen. Ein weiteres Beispiel für ein solches Herstellungsverfahren ist das von der Fa. SGL Carbon unter der Handelsmarke SICAPRINT angebotene Herstellungsverfahren, welches insbesondere der Herstellung von Bauteilen aus Siliziumcarbid, ggf. unter Veredelung durch den Zusatz von Polymeren oder flüssigem Silizium, dient, und mittel 3D Drucks funktioniert. Es können aber auch andere Materialien verwendet werden beispielsweise Kohlenstoffcarbid.
  • Das eingangs genannte und oben und nachfolgend beschriebene Wasserfahrzeug ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein wie oben und nachfolgend beschriebenes und in den Ansprüchen beanspruchtes Bauteil aufweist. Bevorzugt kann das mindestens eine Bauteil ein Schiffsruder, insbesondere ein Schiffsseitenruder sein. Ebenso kann das mindestens eine Bauteil vorteilhaft ein Lager, insbesondere für ein Schiffsruder sein. Weiter kann das Wasserfahrzeug vorteilhaft ein Schiff und/oder ein U-Boot sein. Ein solches Wasserfahrzeug kann auch ein Schiff sein, an dem das Steuerruder und/oder eine Trimmklappe als solches Bauteil ausgebildet sein kann. Ebenso kann es eine aus mehreren Schwimmpontons zusammengesetzte Schwimmbrücke oder ein Anlegekai sein, wobei Verbindungslager zwischen den Schwimmpontons mittels eines oder mehrerer solcher Bauteil verbunden sind.
  • Das eingangs genannte und oben und nachfolgend beschriebene Wasserbauwerk ist erfindungsgemäß dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein wie oben und nachfolgend beschriebenes Bauteil umfasst. Bevorzugt kann das mindestens eine Bauteil ein Lager, insbesondere für ein Schleusentor sein. Weiter kann das Wasserbauwerk vorteilhaft eine Schleuse, ein Schwimmponton, eine Brücke und/oder eine Kaianlage sein. Ein solches Wasserbauwerk kann beispielsweise eine Hafenanlage mit Schiffstoren mit drehbar gelagerten Torflügeln oder eine Schleusenanlage mit drehbar daran angeordneten Schleusentoren sein.
  • Weiter ist die Erfindung gekennzeichnet durch die Verwendung eines ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff bestehenden Bauteils an oder mit einem Gegenstand in stark salzhaltiger Atmosphäre, Seewasser und/oder Seeluft.
  • Weiter ist die Erfindung gekennzeichnet durch die Verwendung eines ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff bestehenden Bauteils, insbesondere eines oben und nachfolgend beschriebenen Bauteils, als Bauteil eines insbesondere oben und nachfolgend beschriebenen Wasserfahrzeugs.
  • Weiter ist die Erfindung gekennzeichnet durch die Verwendung eines ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff bestehenden Bauteils, insbesondere eines oben und nachfolgend beschriebenen Bauteils, als Bauteil eines insbesondere oben und nachfolgend beschriebenen Wasserbauwerks.
  • Weitere Besonderheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele anhand der Zeichnungen. Diese zeigen:
    • 1 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils in Form eines Schiffsruders;
    • 2 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils in Form eines Durchgangs, insbesondere eines Lagers zur Aufnahme einer Ruderwelle des Schiffsruders aus 1;
    • 3 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils in Form einer Trimmklappe.
  • 1 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils in Form eines Schiffsseitenruders 1. Das Schiffsseitenruder 1 weist ein Ruderblatt 2 auf, welches mittels einer Ruderwelle 3 um eine im Betrieb senkrechten Ruderdrehachse R gedreht werden kann. Die Ruderwelle 3 ist in der Regel mit einer motorisch angetriebenen Steueranlage eines Wasserfahrzeuges verbunden, welche die Ruderbefehle des Steuermanns des Wasserfahrzeuges in den entsprechenden Ruderwinkel des Ruderblatts 2 umwandelt.
  • 2 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils in Form eines Lagers 10 zur Aufnahme einer Gelenkstange, insbesondere einer Ruderwelle 3 des Schiffsruders 1 aus 1.
  • Das Lager 10 weist einen länglichen Befestigungsflansch 11 mit abgerundeten Enden auf. Im Bereich dieser Enden sind durch den Befestigungsflansch 11 durchreichende Befestigungsdurchgänge 12, 12' für Befestigungsschrauben, -stifte o.ä. vorgesehen. Zwischen den Befestigungsdurchgängen 12, 12' und bevorzugt mittig ragt von dem Befestigungsflansch 11 ein U-förmiger Lagerblock 13 im rechten Winkel hervor. Der Lagerblock 13 weist ein als zylinderförmiger Durchgang 14 ausgebildetes Radialgleitlager auf, in welchem vorliegende die Ruderwelle 3 um die Ruderdrehachse R drehbar gelagert werden kann. Bevorzugt kann das Lager 10 mittels des Befestigungsflansches 11 und entsprechender Befestigungsmittel an einem Wasserfahrzeug befestigt werden. Selbstredend ist auch eine Befestigung an einem anderen Gegenstand, beispielsweise einem Wasserbauwerk, möglich.
  • 3 zeigt eine schematische dreidimensionale Ansicht eines erfindungsgemäßen Bauteils in Form einer an sich bekannten Trimmklappe 20. Wie dem Fachmann bekannt, dient die Trimmkappe 20 bei Wasserfahrzeugen, insbesondere Motorboten dazu, die horizontale Lage des Wasserfahrzeugs während der Fahrt zu optimieren. Hierzu weißt die Trimmklappe 20 eine Befestigungsplatte 21 auf, welche an einer Steuerungsvorrichtung des Wasserfahrzeugs mittels durch mehrere, nicht bezeichnetet Befestigungsöffnungen reichende Befestigungselemente, bevorzugt Befestigungsschrauben befestigt werden kann.
  • An die Befestigungsplatte 21 schließt sich die eigentliche Trimmplatte 22 an, welche auf ihrer im eingebauten Zustand unteren Seite zwei parallel nebeneinander angeordnete Trimmkanäle 23, 23' aufweist. Die Trimmplatte 22 wird mittels zweier in Fahrrichtung des Wasserfahrzeuges verlaufender Stabilisierungsstege 24, 24' gegenüber der Befestigungsplatte 21 in ihrer Position gehalten, um den gegen die Wasseroberfläche aufgebauten Druck besser halten zu können. Mittels der Steuerungsvorrichtung kann u.a. die Neigung der Trimmplatte 22 gegenüber der Horizontalen, üblicherweise der Wasserebene eingestellt werden.
  • Da die Trimmplatte 22 stark von Wasser umströmt wird und Kaviation in diesem Bereich nicht ausgeschlossen werden kann, ist die Trimmplatte 22 stark beansprucht und dadurch einer erhöhten Korrosionsgefahr ausgesetzt.
  • Alle oben beschriebenen Bauteile, also das Schiffsseitenruder 1, das Lager 10 und die Trimmklappe 20 sind aus einem Keramikwerkstoff oder einem Kompositmaterial enthaltend mindestens einen Keramikwerkstoff hergestellt, bevorzugt unter Anwendung additiver Fertigungsverfahren, bevorzugt mittels der oben beschriebenen vorteilhaften Verfahren. Insbesondere können 3D Druckverfahren verwendet werden, um die Bauteile 1, 10 und 20 herzustellen.
  • Dabei können die Bauteile 1, 10 bzw. 20 auch mittels Beifügung von Fasern während des Herstellungsprozesse gezielt in bestimmten mechanischen Eigenschaften beeinflusst werden. Beispielsweise kann die Ruderwelle 3 zur Verbesserung ihrer Stabilität mittels an sich bekannter Langfasern wie beispielsweise Si- oder Aramid-Fasern umfassen.
  • Weiter sind die Bauteile bevorzugt materialeinstückig hergestellt, was den Fertigungsprozess vereinfacht und die Gefahr von Brüchen an Stellen zwischen unterschiedlichen Materialien verringert. Ggf. könne die Bauteile 1, 10 bzw. 20 aber auch aus unterschiedlichen Materialien hergestellt werden. Z.B. kann bei dem Lager 10 der Befestigungsflansch 11 aus einem ersten Material, beispielsweise Metall, insbesondere Stahl hergestellt sein, während der Lagerblock 13 aus einem keramischen Werkstoff hergestellt und an dem Befestigungsflansch 11 angebracht oder angeformt sein kann.
  • Bezugszeichen
  • 1
    Schiffsseitenruder
    2
    Ruderblatt
    3
    Ruderwelle
    10
    Lager
    11
    Befestigungsflansch
    12, 12'
    Befestigungsdurchgänge
    13
    Lagerblock
    14
    Lagerdurchgang (Radialgleitlager)
    20
    Trimmklappe
    21
    Befestigungsplatte
    22
    Trimmplatte
    23, 23'
    Trimmkanäle
    24, 24'
    Stabilisierungsstege
    R
    Ruderdrehachse
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10309383 A1 [0003]
    • DE 1163115 A [0004]
    • DE 1046440 [0006]
    • DE 1925481 [0007]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • www.ikts.fraunhofer.de/de/downloads/jahresberichte/jb2014.html [0016]

Claims (22)

  1. Bauteil (1; 10; 20) für den Einsatz in stark salzhaltiger Atmosphäre, Seewasser und/oder Seeluft, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (1; 10; 20) ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff besteht.
  2. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (1; 10; 20) aus mehreren Teilen aus unterschiedlichen Materialien hergestellt ist.
  3. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (1; 10; 20) materialeinstückig ist.
  4. Bauteil (1; 10; 20) nach einem der Ansprüche 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass der keramische Werkstoff ausgewählt ist aus der Gruppe von Siliziumcarbid (SiC), Aluminiumoxid (Al2O3), Zirconiumdioxid (ZrO2).
  5. Bauteil (1; 10; 20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (1; 10; 20) durch einen Faserstoff verstärkt ist.
  6. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Faserstoff in den keramischen Werkstoff eingebettet ist.
  7. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der keramische Werkstoff ein keramischer Faserverbundwerkstoff ist, insbesondere Faserkeramik.
  8. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der keramische Faserverbundwerkstoff ausgewählt ist aus der Gruppe von C/C, C/SiC, SiC/SiC und Al2O3/Al2O3, wobei die Buchstabenfolge vor dem Schrägstrich den Fasteryp und die Buchstabenfolge nach dem Schrägstrich den Typ der Matrix, in welche die Faser eingebettet ist, benennt.
  9. Bauteil (1; 10; 20) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil (1; 10; 20) durch ein additives Herstellungsverfahren hergestellt ist.
  10. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das additive Herstellungsverfahren ein 3-dimensionales Druckverfahren beinhaltet.
  11. Bauteil (1; 10; 20) nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Herstellungsverfahren eines aus der Gruppe von suspensionsbasiertem additiven Verfahren, litographiebasiertem additivem Verfahren, 3D-Thermoplastdruck und/oder ein pulverbasiertes additives Verfahren, insbesondere 3D-Pulverdruck, selektives Lasersintern oder eine Multischichtherstellungsverfahren beinhaltet.
  12. Wasserfahrzeug, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein Bauteil (1; 10; 20) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 aufweist.
  13. Wasserfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Bauteil (1; 10; 20) ein Schiffsruder, insbesondere Schiffsseitenruder (1) ist.
  14. Wasserfahrzeug nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Bauteil (1; 10; 20) ein Lager (10), insbesondere für ein Schiffsruder (1) ist.
  15. Wasserfahrzeug nach Anspruch 12, 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserfahrzeug ein Schiff und/oder ein U-Boot ist.
  16. Wasserbauwerk, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens ein Bauteil (1; 10; 20) nach einem der Ansprüche 1 bis 11 aufweist.
  17. Wasserbauwerk nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Wasserbauwerk, eine Schleuse, ein Schwimmponton, eine Brücke und/oder ein Kaianlage, ist.
  18. Wasserbauwerk nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Bauteil (1; 10; 20) ein Lager, insbesondere für ein Schleusentor ist.
  19. Verwendung eines ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff bestehenden Bauteils an oder mit einem Gegenstand in stark salzhaltiger Atmosphäre, Seewasser und/oder Seeluft.
  20. Verwendung eines ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff bestehenden Bauteils als Bauteil eines Wasserfahrzeugs, insbesondere nach einem der Ansprüche 12 bis 15.
  21. Verwendung eines ganz oder zumindest zum Teil aus einem keramischen Werkstoff bestehenden Bauteils als Bauteil eines Wasserbauwerks, insbesondere nach einem der Ansprüche 16 bis 18.
  22. Verwendung nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil nach einem der Ansprüche 1 bis 11 ausgebildet ist.
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