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DE202023106811U1 - Tragevorrichtung zum manuellen Tragen von Behältern mit nach außen hervorragendem Kragen, insbesondere Formen für Beton-Prüfkörper - Google Patents

Tragevorrichtung zum manuellen Tragen von Behältern mit nach außen hervorragendem Kragen, insbesondere Formen für Beton-Prüfkörper Download PDF

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DE202023106811U1
DE202023106811U1 DE202023106811.1U DE202023106811U DE202023106811U1 DE 202023106811 U1 DE202023106811 U1 DE 202023106811U1 DE 202023106811 U DE202023106811 U DE 202023106811U DE 202023106811 U1 DE202023106811 U1 DE 202023106811U1
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Abstract

Tragevorrichtung zum manuellen Tragen von Behältern (46) mit nach außen hervorragendem Kragen (48), wobei die Tragevorrichtung einen Tragegriff (12), ein funktional mit dem Tragegriff (12) verbundenes erstes Zangenelement (14) und ein funktional mit dem Tragegriff (12) verbundenes zweites Zangenelement (16) aufweist, wobei das erste Zangenelement (14) und das zweite Zangenelement (16) jeweils klauenartig ausgebildet sind, und wobei der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente (14, 16) zueinander mit Hilfe des Tragegriffs (12) oder mit Hilfe eines vom Tragegriff (12) aus steuerbaren Elements veränderbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Tragevorrichtung zum manuellen Tragen von Behältern mit nach außen hervorragendem Kragen. Insbesondere betrifft die Erfindung eine Tragevorrichtung zum einfachen Tragen von Formen zur Herstellung von Beton-Prüfkörpern, vor allem wenn diese bereits mit Beton befüllt sind und daher ein hohes Gewicht aufweisen.
  • Aus der Praxis sind Formen zur Herstellung von Beton-Prüfkörpern in verschiedenen Formen und Größen bekannt. Diese werden auch als Schaltungsformen oder als Probekörperformen bezeichnet. Die Erfindung betrifft insbesondere Formen zur Herstellung von würfelförmigen, quaderförmigen, prismatischen oder zylindrischen Beton-Prüfkörpern. Solche Formen weisen üblicherweise einen nach außen hervorragenden Kragen auf, der sich entweder vollständig über den Umfang der Form erstreckt, oder die Formen weisen zwei auf gegenüberliegenden Seiten ausgebildete Kragenabschnitte auf, die als Tragegriffe dienen sollen.
  • Aus DE 20 2015 002 828 U1 ist beispielsweise eine Schaltungsform bekannt, die zwei auf gegenüberliegenden Außenseiten angeordnete Griffe aufweist.
  • Aus GM 76 05 406 U ist eine Probekörperform für Probewürfel mit einem umlaufenden Aussteifungsflansch bekannt.
  • Darüber hinaus sind aus der Praxis auch Formen bekannt, die Griffe, einen Aussteifungsflansch oder einen umlaufenden Kragen aufweisen, welche in der jeweiligen Umfangsrichtung der Form betrachtet durch sich in vertikaler Richtung erstreckende Stützstege in horizontale Teilabschnitte segmentiert sind. Im Falle eines segmentierten Kragens, der beispielsweise am oberen Rand einer Form ausgebildet ist, kann dieser Kragen einer Form mit quadratischem Querschnitt beispielsweise an jeder der Außenseiten in zwei, drei, vier, fünf oder sechs Teilabschnitte gegliedert sein, die durch sich in vertikaler Richtung von dem Kragen nach unten erstreckende Stützstege voneinander separiert sind. Eine Form mit den Außenmaßen 200 mm x 200 mm kann so beispielsweise mit Hilfe von drei Stützstegen, die in gleichmäßigem Abstand zueinander an den jeweiligen Außenseiten angeordnet sind, in vier etwa gleich große Teilabschnitt gegliedert sein.
  • Unter einem Behälter mit (mindestens) einem nach außen hervorragenden Kragen werden im Folgenden sowohl solche mit umlaufenden Kragen im Bereich des oberen Randes eines Behälters verstanden als auch Behälter mit den vorstehend erwähnten Griffen oder einem vollständig oder teilweise umlaufenden Aussteifungsflansch, der meist beabstandet vom oberen Rand in einem oberen, mittleren oder unteren Bereich der Seitenwände eines Behälters angeordnet ist.
  • Die vorstehend beschriebenen Formen werden in der Praxis regelmäßig mit Beton befüllt und weisen dann im befüllten Zustand häufig ein Gewicht von 3 bis 20 kg auf, meist ein Gewicht zwischen 5 kg und 15 kg, insbesondere zwischen 8 kg und 12 kg. Das Befüllen mit Beton erfolgt insbesondere auf Baustellen, wobei vom Befüllort bis zu einem Transportfahrzeug oder einer Prüfstation häufig auch größere Fußwege zurückgelegt werden müssen. Das manuelle Tragen der befüllten Formen ist insbesondere dann unhandlich, wenn der oder die Kragen, wie üblich, nur 5 bis 25 mm nach außen herausragend ausgebildet ist bzw. sind. Selbst beim Tragen einer einzelnen Form, die mit der Hand an dem Kragen gehalten wird, entsteht eine erhebliche Fingerbelastung. Aus diesem Grund wird häufig nur eine befülle Form pro Person transportiert.
  • Aus DE 197 50 784 A1 ist eine Greifvorrichtung bekannt, die eine Tragstange und einen daran befestigten Haltekörper aufweist, an dem mindestens zwei anlenk- und fixierbare Greifarme angeordnet sind zum Heben und Absetzen von achssymmetrischen Hohlkörpern, die an einem Ende einen sich nach außen erstreckenden umlaufenden Kragen oder eine sich nach innen erstreckende umlaufende Nut aufweisen. Dabei ist auf der Unterseite des Haltekörpers auswechselbar ein Zentrierkörper angeordnet, dessen Außenmaße etwas geringer sind als die Innenmaße des zu transportierenden Hohlkörpers und die L-förmig ausgebildeten und einen langen und einen kurzen Schenkel aufweisenden Greifarme weisen im Anlenkbereich eine nach oben sich erstreckende Nase auf. Ferner wird die Tragstange von einer axial auf ihr verschiebbaren Fixierhülse umfasst, die an dem Greifarm zugewandten Ende mit einem glockenartig erweiterten Abschnitt versehen ist. Diese Greifvorrichtung ist nicht nur relativ komplex aufgebaut und nicht für das manuelle Tragen konzipiert, sondern sie ist auch zum Transport von mit Beton gefüllten Prüfkörpern ungeeignet, da diese keinen Hohlraum aufweisen, in welchen der Zentrierkörper dieser Vorrichtung eingreifen könnte.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Tragevorrichtung zur Verfügung zu stellen, welche einen leicht zu handhabenden manuellen Transport von Behältern mit nach außen hervorragendem Kragen ermöglichen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Weitere Vorteile und praktische Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
  • Eine erfindungsgemäße Tragevorrichtung zum manuellen Tragen von Behältern mit nach außen hervorragendem Kragen weist einen Tragegriff, ein funktional mit dem Tragegriff verbundenes erstes Zangenelement und ein funktional mit dem Tragegriff verbundenes zweites Zangenelement auf. Dabei sind das erste Zangenelement und das zweite Zangenelement jeweils klauenartig ausgebildet. Ferner ist der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente zueinander mit Hilfe des Tragegriffs oder mit Hilfe eines vom Tragegriff aus steuerbaren Elements veränderbar. Diese konstruktive Gestaltung ermöglicht es, einen auf dem Boden oder einer sonstigen Fläche stehenden Behälter mit einem nach außen hervorragenden Kragen, insbesondere in Form einer würfelförmigen der quaderförmigen Form mit einem darin angeordneten Beton-Prüfkörper mit einem Form-Innenmaß von 100 mm x 100 mm, 150 mm x 150 mm oder 200 mm x 200 mm, mit der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung an dem nach außen hervorragenden Kragen zu übergreifen und das erste Zangenelement sowie das zweite Zangenelement anschließend in eine den Kragen von unten berührende Greifstellung zu verbringen. In dieser Greifstellung lässt sich der Behälter anheben und sicher mit der Tragevorrichtung tragen. Von besonderem Vorteil ist es, wenn die Tragevorrichtung konstruktiv so gestaltet ist, dass die Bedienung mit nur einer, sich am Tragegriff befindlichen Hand erfolgen kann. Denn in diesem Fall kann mit der rechten Hand und mit der linken Hand jeweils mit einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung ein Behälter mit Hilfe der Zangenelemente aufgenommen und getragen werden. Dies ermöglicht einen komfortablen und zeitökonomischen Transport von zwei Behältern gleichzeitig, wobei auch das Gewicht, insbesondere bei zwei etwa gleich schweren Behältern gleichmäßig auf den rechten und den linken Arm einer Trageperson verteilt wird.
  • Mit dem Begriff klauenartig ist gemeint, dass das Zangenelement beispielsweise eine in der Seitenansicht u-förmige Geometrie aufweist, wobei die beiden freien Schenkel des „U“ nicht gleich lang sein müssen. Um klauenartig im Sinne der Erfindung gestaltet zu sein, kann das Zangenelement alternativ auch bogenförmig derart gestaltet sein, dass es sich über eine Krümmung von mehr als 90 Grad, vorzugsweise mehr als 100°, weiter bevorzugt mehr als 110° und noch weiter bevorzugt mehr als 120° erstreckt. Wenn sich die Krümmung über 180° Grad erstreckt, ergibt sich eine spazierstockartige Form des Zangenelements. In diesem Fall ist das am Bogenabschnitt angeordnete Ende des Zangenelements vorzugsweise dasjenige Ende, mit welchem der Kragen einer Behälters untergriffen wird. Das klauenartige Element kann auch durch mehrfache Krümmung erzeugt sein. Um als klauenartig angesehen zu werden, ist es so konstruiert, dass sich bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung mit einem Behälter, der einen nach außen hervorragenden Kragen aufweist, eine Kontakt zur Unterseite des Kragens ermöglicht und sich oder zumindest nicht ausschließlich an der äußeren Kante des Kragens abstützt.
  • In einer praktischen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung ist der Tragegriff
    1. a) über mindestens ein Koppelelement mit dem ersten Zangenelement und mit dem zweiten Zangenelement derart verbunden, dass der Winkel der Zangenelemente zueinander durch Verschwenken des Tragegriffs veränderbar ist, und/oder der Tragegriff ist
    2. b) über ein Antriebselement mit dem ersten Zangenelement und/oder mit dem zweiten Zangenelement derart funktional verbunden, dass der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente zueinander durch Betätigung des Antriebselementes veränderbar ist.
  • Im Fall a) kann das Verschwenken insbesondere unter ausschließlicher Nutzung oder unter zusätzlicher und somit unterstützender Nutzung der Schwerkraft erfolgen. Dies hat den Vorteil, dass nur durch das Verschwenken und damit die reine Muskelkraft der jeweiligen Bedienperson eine Winkelveränderung der Zangenelemente zueinander bewirkbar ist. Es ist dann weder zusätzliches Gewicht für einen Antrieb noch eine Energieversorgung für einen Antrieb erforderlich, so dass die Tragevorrichtung konstruktiv einfach und hinsichtlich ihres Bauteilgewichts leicht gestaltet werden kann.
  • Anstelle einer Schwerkraftbetätigung ist auch eine kinematische Betätigung derart realisierbar, dass durch das Untergreifen des nach außen hervorragenden Kragens mit dem Ende eines Zangenelements und das anschließende Hochziehen und/oder Verschwenken des Tragegriffs eine Spreizung ohne zusätzliches Antriebselement bewirkt wird. Dies ist beispielsweise möglich, wenn ein Spannelement, insbesondere eine Feder, zwischen dem ersten Zangenelement und dem zweiten Zangenelement derart angeordnet ist, das durch Untergreifen des Kragens mit einem Ende eines Zangenelements und anschließendes Hochziehen das Spannelement gedehnt wird, so dass sich die Zangenelement aufspreizen.
  • Im Fall b) ist ein Antriebselement vorgesehen, um den Winkel und/oder den Abstand zwischen den beiden Zangenelementen mit Hilfe des Antriebselements zu bewirken.
  • Dabei kann es sich um eine mechanisches Antriebselement im Sinne einer einfachen Antriebsfeder oder eine Kinematik handeln, beispielsweise einem Betätigungselement an einem Griffende, durch dessen Betätigung mit Hilfe des Antriebselements eine Aufspreizung und/oder eine Verschiebung eines Zangenelements bewirkt wird.
  • Alternativ oder in Ergänzung kann es sich bei den Antriebselement um ein elektrisch, pneumatisch und/oder hydraulisch betätigtes Antriebselement handeln. Nur beispielsweise wird diesbezüglich auf einen elektrisch betriebenen Linearmotor verwiesen mit welchem eine zwischen Tragegriff und mindestens einem Zangenelement angeordnete Koppelstange verlängert oder verkürzt werden kann, um den Spreizwinkel und/oder den Abstand zwischen dem ersten Zangenelement und dem zweiten Zangenelement zu verändern.
  • In einer weiteren praktischen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung mit einem Koppelelement ist als einziges Koppelelement ein Zugmittel von dem ersten Zangenelement zu dem zweiten Zangenelement führend angeordnet. Dabei kann es sich bei den Zugmittel insbesondere um ein Seil oder um eine Kette handeln. Dies sind sehr einfach und kostengünstig am Markt erhältliche Standardelemente, die darüber hinaus auch nur ein niedriges Bauteilgewicht aufweisen.
  • Es ergibt sich eine konstruktiv besonders einfache Gestaltung mit insgesamt nur wenigen Einzelteilen, wenn nur ein Koppelelement in Form eines Zugmittels vorgesehen ist, insbesondere genau ein Seil oder genau eine Kette, die von dem ersten Zangenelement zu dem zweiten Zangenelement führt. In diesem Fall sind das erste Zangenelement und das zweite Zangenelement auch über das Koppelelement unmittelbar miteinander verbunden. Dies kann vorteilhaft genutzt werden, um eine Aufspreizung der Zangenelemente durch Untergreifen eines nach außen hervorragenden Kragens mit einem Zangenelement und anschließendes Hochziehen und/oder Verschwenken des Tragegriffs zu bewirken.
  • Wenn bei einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung an dem freien Ende des ersten Zangenelements und an dem freien Ende des zweiten Zangenelements mindestens zwei Krallenvorsprünge ausgebildet sind, verbessert sich nicht nur die Verbindung zwischen dem Zangenelement und dem zu greifenden Behälter, sondern diese Gestaltung ermöglicht es auch, mit den Zangenelementen Behälter mit sich in vertikaler Richtungen erstreckenden Stützstegen sicher zu greifen. Dazu weisen die Krallenvorsprünge vorzugsweise eine geeignete Länge, ein geeignete Breite und einen geeigneten Abstand zueinander auf, der mit den durch die Stützstege definierten Teilabschnitten korrespondiert.
  • Hinsichtlich der Abstände sind insbesondere Maße zwischen 15 mm und 150 mm geeignet, bevorzugt zwischen 20 mm und 100 mm und weiter bevorzugt zwischen 40 mm und 60 mm, besonders bevorzugt 45 mm bis 55 m.
  • Die Breite der Krallenvorsprünge liegt insbesondere zwischen 1 mm und 35 mm, bevorzugt zwischen 5 mm und 30 mm und besonders bevorzugt zwischen 10 mm und 20 mm, insbesondere bei ca. 15 mm +/- 3 mm.
  • Die Länge der Krallenvorsprünge liegt insbesondere zwischen 5 mm und 50 mm, bevorzugt zwischen 10 mm und 40 mm und besonders bevorzugt zwischen 20 mm und 40 mm, insbesondere bei ca. 35 mm +/- 3 mm.
  • In einer weiteren praktischen Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung sind das erste Zangenelement und das zweite Zangenelement verschwenkbar gelagert. Dies kann in einfachen Ausführungsformen entweder derart realisiert sein, dass jedes Zangenelement um eine separate Drehachse verschwenkbar gelagert ist oder derart, dass beide Zangenelemente um die gleiche Drehachse verschwenkbar gelagert sind. Im zuletzt genannten Fall ergibt sich eine besonders einfache und kompakte Gestaltung, weil die Zahl der benötigten Elemente auf eine Drehachse reduziert ist.
  • Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewiesen, dass von der Bezeichnung „verschwenkbar gelagert“ auch andere komplexe Bewegungen, die aus linearen und rotatorischen Bewegungen zusammengesetzt sind, wie sie beispielsweise bei Schaufelkinematiken bekannt sind. Eine verschwenkbare Lagerung der Zangenelemente kann insoweit auch über eine geeignete Kinematik als Kombination aus translatorischen und rotatorischen Bewegungen in Form einer variablen oder komplexen vorgegebenen Bewegungsbahn erfolgen, beispielsweise indem eine geeignete Führungsvorrichtung vorgesehen ist. Aus Gewichtsgründen bevorzugt ist jedoch eine einfache Verschwenkbarkeit in Form einer ausschließlich rotatorischen Bewegung um eine Schwenkachse.
  • Das Koppelelement einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung ist in einer weiteren praktischen Ausführungsform an dem jeweiligen Zahngenelement beabstandet von der Drehachse des jeweiligen Zangenelements angelenkt. Dabei ist der Abstand des Anlenkpunktes von der Drehachse vorzugsweise so gewählt, dass das sich schwerkraftbedingt ergebende Spreizmaß der Zangenelemente zueinander beim horizontalen Halten der Tragegriffe kleiner ist als 15 cm, bevorzugt kleiner als 12 cm und weiter bevorzugt kleiner als 10 cm. Besonders bevorzugt liegt das schwerkraftbedingte Spreizmaß bei 1 cm bis 10 cm, weiter bevorzugt bei 2 cm bis 9 cm und besonders bevorzugt bei ca. 6 cm +/- 2 cm. In diesem Fall wird selbst beim Greifen von kleinen Probenformen mit einem Innenmaß der jeweiligen Form von 100 mm x 100 mm mit den Zangenelementen der Tragevorrichtung eine zusätzliche Klemmkraft in Richtung des Behälters erzeugt, wenn mit der Tragevorrichtung ein Kragen eines Behälters untergriffen und der Behälter dann angehoben wird.
  • Um ein erfindungsgemäßes Trageelement möglichst variabel für mehrere Größen gängiger Formen einsetzen zu können, sind die Zangenelemente auf ein bedarfsweise erzeugbares Spreizmaß zwischen dem ersten Zangenelement und dem zweiten Zangenelement von mindestens 160 mm ausgelegt. Das bedarfsweise erzeugbare Spreizmaß bezeichnet dabei die Öffnungsweite, welche zum Übergreifen eines Behälters mit nach außen hervorragendem Kragen mit der Vorrichtung selbst ohne Einwirkung weiterer Kräfte erzielbar ist.
  • Dabei wird unter dem bedarfsweise erzeugbaren Spreizmaß die Öffnungsweite zwischen den Zangenelementen verstanden, welche durch Verschwenken des Tragegriffs und/oder unter Einsatz des Antriebs ohne weitere Hilfsmaßnahmen erzielbar ist. Bevorzugt ist das bedarfsweise erzeugbare Spreizmaß mindestens 210 mm, weiter bevorzugt mindestens 260 mm und besonders bevorzugt mindestens 300 mm. Mit den vorstehend angegebenen Spreizmaßen, insbesondere mit den größeren dieser Maßangaben, wie z.B. 260 mm und 300 mm, wird das Risiko deutlich reduziert, dass beim „Verbinden“ der Tragevorrichtung während des Aufspreizens der Zangenelemente eines der Zangenelemente versehentlich mit flüssigem oder noch nicht verfestigten Beton in dem Behälter 46 in Kontakt gerät.
  • Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Öffnungsweite, welche ohne zusätzliche Hilfsmaßnahmen erzielbar ist, nicht zwangsläufig die insgesamt mit der Vorrichtung erzielbare Öffnungsweite limitiert. Die Vorrichtung kann insbesondere konstruktiv derart gestaltet sein, dass die Öffnungsweite durch eine bestimmte Anwendungstechnik, mit der zusätzliche Kräfte auf ein Zangenelement übertragen werden, weiter vergrößerbar ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Kopplungsmittel in Form eines Zugmittels von einem Zangenelement zu dem anderen Zangenelement führt. In diesem Fall kann durch das Untergreifen eines Kragens eines Behälters mit einem Zangenelement mit Hilfe des Zugmittels durch Aufbringen einer Zugkraft auf das andere Zangenelement eine Zugkraft übertragen und so die Öffnungsweise weiter vergrößert werden.
  • Der Tragegriff einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung weist vorzugsweise eine runde Querschnittsgeometrie und/oder eine Länge von mindestens 10 cm auf. Durch die runde Querschnittsgeometrie und eine Länge von mindestens 10 cm ergibt sich ein hoher Tragekomfort, insbesondere ohne Kanten und mit einer ausreichenden Länge, um das zu tragende Gewicht auf vier aneinander anliegende Finger der Hand einer tragenden Person zu verteilen. Bevorzugt ist der Tragegriff als hohlzylindrisches Rohr mit kreisförmiger Querschnittsgeometrie ausgebildet. Dadurch bleibt nicht nur das Bauteilgewicht gering, sondern es besteht auch die Möglichkeit, den Hohlraum des Tragegriffs als Führungselement für ein Zugmittel zu nutzen.
  • Eine erfindungsgemäße Tragevorrichtung lässt sich nicht nur einfach und kostengünstig herstellen, sondern die Zangenelemente weisen auch eine besonders hohe Festigkeit und Steifigkeit auf, wenn das erste Zangenelement und das zweite Zangenelement jeweils einstückig hergestellt sind. Die Herstellung kann dabei insbesondere aus einem metallischen Werkstoff, wie z.B. Stahl oder Aluminium, vorzugsweise als Blechzuschnitt und Blechumformteil erfolgen. Besonders günstig und mit einem geringen Bauteilgewicht lassen sich die Zangenelemente ebenfalls aus Kunststoff, aus Holz oder aus anderen nicht-metallischen Werkstoffen herstellen.
  • In weiteren praktischen Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung ist noch mindestens eines der nachfolgenden Merkmale realisiert:
    1. a) Als ein Koppelelement in Form eines Zugmittels ist mindestens eine Kette oder ein Seil vorgesehen.
    2. b) Ein Koppelelement ist durch einen als Hohlkörper ausgebildeten Tragegriff hindurchgeführt.
    3. c) Ein Koppelelement ist mittels eines Rings oder Hakens (insbesondere nach Art eines Karabiners oder Schlüsselrings) an dem ersten Zangenelement und/oder an dem zweiten Zangenelement angebunden.
    4. d) Zur Anbindung eines Koppelelements und/oder eines Antriebselements ist an dem ersten Zangenelement und/oder an dem zweiten Zangenelement ein Befestigungssteg ausgebildet.
    5. e) An dem ersten Zangenelement und/oder an dem zweiten Zangenelement ausgebildete Krallenvorsprünge weisen eine Länge von mindestens 10 mm auf.
  • Ferner wird auf ein System aus einem Behälter mit mindestens einem nach außen hervorragenden Kragen und einer wie vorstehend beschriebenen Tragevorrichtung verwiesen, insbesondere auf ein System, bei dem die Krallenvorsprünge auf die Gestaltung des Behälters derart abgestimmt sind, dass die Krallenvorsprünge in Teilabschnitte zwischen Stützstegen des Behälters eingreifen, indem der Abstand und die Breite passen für den Behälter gewählt sind.
  • Mit einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung lassen sich insbesondere folgende Verfahren durchführen:
    1. 1. Verfahren zum Verbinden einer Tragevorrichtung zum manuellen Tragen eines Behälters mit nach außen hervorragendem Kragen, wobei die Tragevorrichtung einen Tragegriff, ein funktional mit dem Tragegriff verbundenes erstes Zangenelement und ein funktional mit dem Tragegriff verbundenes zweites Zangenelement, wobei das erste Zangenelement und das zweite Zangenelement jeweils klauenartig ausgebildet sind, und wobei der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente zueinander mit Hilfe des Tragegriffs oder mit Hilfe eines vom Tragegriff aus steuerbaren Elements derart verändert wird, dass die Tragevorrichtung mit den Zangenelementen von oben über den Kragen des Behälters derart führbar ist, dass die Zangenelemente anschließend den Kragen untergreifen, um den Behälter mit der Tragevorrichtung anheben und manuell transportieren zu können.
    2. 2. Verfahren wie vorstehend unter 1. beschrieben, wobei der Winkel der Zangenelemente zueinander durch Verschwenken des Tragegriffs verändert wird, insbesondere derart, dass durch Verschwenken des Tragegriffs aus einer horizontalen Lage der Spreizwinkel zwischen den Zangenelementen vergrößert wird.
    3. 3. Verfahren wie vorstehend unter 1. beschrieben, wobei der Tragegriff funktional mit einem Antriebsmittel gekoppelt ist, wobei durch Betätigung des Antriebsmittels der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente vergrößert wird, um den Kragen eines Behälters zu übergreifen und wobei der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente anschließend wieder verkleinert wird, um den Kragen zu untergreifen und den Behälter dann durch Untergreifen des Kragens anzuheben und manuell mit der Tragevorrichtung zu transportieren.
  • Weitere praktische Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung sind nachfolgend im Zusammenhang mit den Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
    • 1 eine bevorzugte Gestaltung eines Zangenelements einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung in einer isometrischen Darstellung,
    • 2 das Zangenelement aus 1 in einer Seitenansicht,
    • 3 eine erfindungsgemäße Tragevorrichtung mit zwei Zangenelementen gemäß den 1 und 2 in einer Ausgangslage bei horizontal ausgerichtetem Tragegriff in einer Seitenansicht,
    • 4 die Tragevorrichtung aus 3 in einer verschwenkten Lage des Tragegriffs mit einem bedarfsweise vergrößerten Spreizmaß in der gleichen Ansicht wie in 3,
    • 5 die Tragevorrichtung aus den 3 und 4 während des Untergreifens eines Kragens eines Behälters mit einem Zangenelement in der gleichen Ansicht wie in den 3 und 4 und
    • 6 die Tragevorrichtung aus den 3 bis 5 während des Untergreifens des Kragens des Behälters aus 5 mit beiden Zangenelementen in der gleichen Ansicht wie in den 3 bis 5.
  • 3 zeigt eine erfindungsgemäße Tragevorrichtung 10, die im Wesentlichen gebildet ist aus einem Tragegriff 12, einem ersten Zangenelement 14, einem zweiten Zangenelement 16 und einem von dem ersten Zangenelement 14 zu dem zweiten Zangenelement 16 führenden Kopplungsmittel 18.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist der Tragegriff als hohlzylindrisches Element ausgebildet. Bei dem Kopplungsmittel 18 handelt es sich um ein Seil oder eine Kette. Das Kopplungsmittel 18 ist mit einem ersten Ende 20 an dem ersten Zangenelement 14 befestigt und mit einem zweiten Ende 22 an dem zweiten Zangenelement 16 befestigt. Die Befestigung kann insbesondere mit Hilfe eines nicht dargestellten Rings oder Hakens, insbesondere auch in Form eines entsprechenden Karabinerelements, erfolgen.
  • Das erste Zangenelement 14 und das zweite Zangenelement 16 sind über eine gemeinsame Drehachse D verschwenkbar gelagert. Dazu weisen die Zangenelemente 14, 16 jeweils ein ringförmig ausgebildetes oberes Ende 24 auf, das für das erste Klauenelement in 3 gestrichelt dargestellt ist. Das ringförmige obere Ende des zweiten Zangenelements 16 ist nicht dargestellt, weshalb für dieses auch kein Bezugszeichen vergeben wurde.
  • In der gezeigten Ausführungsform ist die Drehachse D gebildet durch einen Schraubbolzen 26. Der Schraubbolzen 26, von welchem in 3 der Sechskantkopf 28 erkennbar ist, weist einen zylindrischen Bolzen 30 auf, welcher durch das ringförmigen obere Ende 24 des ersten Zangenelements 14 und durch das nicht dargestellte ringförmige obere Ende des zweiten Zangenelements 16 geführt und rückseitig mit einer nicht dargestellten Mutter verschlossen.
  • Der Vollständigkeit halber wird darauf hingewiesen, dass die Drehachse D auch konstruktiv anders gestaltet sein kann, insbesondere durch einen einfachen Bolzen mit Kopf und rückseitigem Sicherungselement, insbesondere in Form eines Spannrings oder Splints.
  • Die 1 und 2 zeigen zumindest die Haupt-Schenkel des ersten Zangenelements 14 einer bevorzugten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 10. Das ringförmige obere Ende 24, was vorstehend in Verbindung mit 3 beschrieben wurde, ist in den 1 und 2 nicht dargestellt.
  • Wie in den 1 und 2 gut erkennbar ist, ist das gezeigte Zangenelement mit Wesentlichen gebildet durch einen oberen Schenkel 32, einen sich daran anschließenden, winklig dazu angeordneten mittleren Schenkel 34 und einen sich an den mittleren Schenkel 34 anschließenden, winklig dazu angeordneten unteren Schenkel 36. An dem unteren Schenkel 36 sind in der gezeigten Ausführungsform vier Krallenvorsprünge 38 ausgebildet. Die Krallenvorsprünge 38 sind zinnenartig gestaltet, hier nach Art von Rechteckzinnen.
  • Wie in 1 gut erkennbar ist, sind an dem oberen Schenkel 32 erste Öffnung 40 und eine zweite Öffnung 42 ausgebildet, wodurch zwischen diesen Öffnungen 40, 42 ein Befestigungssteg 44 gebildet ist. Die Öffnungen 40, 42 und der Befestigungssteg 44 dienen in der gezeigten Ausführungsform dazu, das Kopplungsmittel 18 mit Hilfe eines nicht dargestellten Rings oder Hakens zu befestigen.
  • Wie in 2 gut erkennbar ist, sind der Winkel α zwischen dem oberen Schenkel 32 und dem mittleren Schenkel 34 und der Winkel β zwischen dem mittleren Schenkel 34 und dem unteren Schenkel 36 jeweils ungefähr rechtwinklig gewählt, d.h. beträgt zwischen 50° und 130° auf, vorzugsweise zwischen 70 ° und 110°. Der Winkel α ist vorzugsweise etwas kleiner gewählt als 90°, insbesondere 86° +/- 3°.
  • Als Länge der Schenkel 32, 34, 36 wird im Folgenden die jeweilige Erstreckungsrichtung der Schenkel 32, 34, 36 von dem freie Ende des oberen Schenkels 32 bis um mittleren Schenkel, das Maß von dem oberen Schenkel 32 bis zum unteren Schenkel 36 und der Abstand von dem freie Ende des unteren Schenkels 36 mit zum mittleren Schenkel 34 bezeichnet.
  • Die Länge des oberen Schenkels 32 beträgt vorzugsweise 10 cm bis 30 cm, weiter bevorzugt 15 cm bis 25 cm und besondere bevorzugt 20 cm +/- 3 cm. Die Länge des mittleren Schenkels 34 beträgt vorzugsweise 5 cm bis 20 cm, weiter bevorzugt 6 cm bis 15 cm und besonders bevorzugt 9 cm +/- 2 cm.
  • Die Länge des unteren Schenkels 36 beträgt vorzugsweise 20 mm bis 80 mm, weiter bevorzugt, 25 mm bis 60 mm und besonders bevorzugt 25 mm bis 40 mm.
  • Die Länge der Krallenvorsprünge 38 beträgt vorzugsweise mindestens 5 mm, weiter bevorzugt mindestens 10 mm und besonders bevorzugt mindestens 15 mm, mindestens 20 mm oder mindestens 25 mm. In der gezeigten Ausführungsform beträgt die Länge der Krallenvorsprünge 38 etwa 25 mm bei einer Länge des unteren Schenkels 26 von 30 mm.
  • Wie in 1 gut erkennbar ist, nimmt die Breite im Bereich des mittleren Schenkels 34 von eine geringeren Breite des oberen Schenkels 32 auf eine deutlich größere Breite des unteren Schenkels 36 kontinuierlich zu. Die Breite des oberen Schenkels 32 beträgt in der gezeigten Ausführungsform ca. 30 mm, insbesondere 25 mm +/- 5 mm. Die Breite des unteren Schenkels 36 beträgt in der gezeigten Ausführungsform 120 mm, insbesondere 100 mm +/- 20 mm.
  • Die Breite der Krallenvorsprünge 38 beträgt in der gezeigten Ausführungsform jeweils 15 mm, insbesondere 15 mm +/- 5 mm. Die Breite der Krallenvorsprünge 38 kann auch vorteilhaft zwischen 1 mm und 15 mm gewählt werden.
  • Der Abstand der Krallenvorsprünge 38 zueinander beträgt in der gezeigten Ausführungsform 20 mm und ist insbesondere zwischen 15 mm und 30 mm gewählt.
  • Anhand der 3 bis 6 wird im Folgenden beschrieben, wie die erfindungsgemäße Tragevorrichtung 10 bestimmungsgemäß und vorteilhaft genutzt werden kann. Es wird insoweit auch auf die Möglichkeit verwiesen, mit der gezeigten Tragevorrichtung 10 und auch anderen erfindungsgemäßen Tragevorrichtungen 10 entsprechende Verfahren durchzuführen, um die Vorrichtung mit einem Behälter 46 (vgl. 5 und 6) mit nach außen hervorragendem Kragen zu „verbinden“, um den Behälter in dieser „verbundenen“ Relativposition anheben und tragen zu können.
  • Mit dem Pfeil g ist in den 3 bis 6 jeweils die Wirkung der Schwerkraft gekennzeichnet.
  • In 3 ist die erfindungsgemäße Tragevorrichtung 10 in einer Ausgangslage bei horizontal ausgerichtetem Tragegriff 12 gezeigt. In dieser Lage beträgt das Spreizmaß s zwischen dem ersten Zangenelement 14 und dem zweiten Zangenelement 16 in dem gezeigten Ausführungsbeispiel ungefähr s1 = 6 cm (+/- 2cm).
  • Wird der Tragegriff 12, wie in 4 gezeigt, aus der horizontalen Ausrichtung so verschwenkt, dass sich die freien Enden des Tragegriffs 12 auf unterschiedlichen Höhen befinden, führt dies zu einer unterschiedlichen Kraftwirkung des Kopplungsmittels 18. Die von dem Kopplungsmittel 18 auf das zweite Zangenelement 16 ist in der in 4 gezeigten, nach links verschwenkten Lage des Tragegriffs 12 größer als die auf das erste Zangenelement 14 wirkende Kraft. Dies ist in 4 auch durch die kurvige Linienform des Kopplungsmittels 18 links des Tragegriffs 12 visualisiert. Die ungleiche Kraftwirkung des Kopplungsmittels 18 auf das erste Zangenelement 14 und das zweite Zangenelement 16 führt dazu, dass sich das Spreizmaß s vergrößert, weil das zweite Zangenelement 16 nach oben und damit gegenüber dem ersten Zangenelement 14 weggeschwenkt wird. In der in 4 gezeigten Lage beträgt das Spreizmaß s ungefähr s2 = 15 cm (+/- 3 cm).
  • Die Tragevorrichtung 10 ist so ausgelegt, dass sie durch Verschwenken in eine Lage, ähnlich wie in 5 gezeigt, zumindest derart verbracht werden kann, dass der unterer Schenkel 36 eines Zangenelements 14, 16, hier des ersten Zangenelements 14, so relativ zu dem gezeigten Behälter 46 mit einem nach außen hervorragenden Kragen 48 positionierbar ist, dass der Kragen 48 von dem Krallenvorsprung 38 untergriffen wird, wie in 5 gezeigt.
  • Bei dem gezeigten Behälter handelt es sich um einen quaderförmigen Behälter 46 mit linearen Außenkanten. Der Kragen 48 weist über den gesamten Umfang das gleiche nach außen hervorragende Maß auf und ist ebenfalls linear gestaltet.
  • Es ist nicht zwingend erforderlich, dass bereits beim Berühren des Krallenvorsprungs 38 mit dem Kragen 48 die in 5 gezeigte vollständig aufgespreizte Lage zwischen dem ersten Zangenelement 14 und dem zweiten Zangenelement 16 realisiert ist. Es ist alternativ auch ausreichend, wenn es möglich ist, mit einem Zangenelement den Kragen 48 zu untergreifen und dann durch Hochziehen der Tragevorrichtung 10 eine Zugkraft von dem ersten Zangenelement 14 über das Kopplungsmittel 18 auf das zweite Zangenelement 16 zu übertragen. In diesem Fall wird die Spreizung nicht nur durch die Schwerkraft, sondern zusätzlich durch die von einer Bedienperson aufgebrachte Kraft für das Anheben bewirkt.
  • Zur Vervollständigung wird noch angemerkt, dass der in den 5 und 6 dargestellte Behälter 46 eine Form zur Herstellung von Beton-Prüfkörpern ist, die mit Beton (nicht dargestellt) befüllt ist. Dabei lässt sich der Behälter 46 mit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 10 auch schon dann sicher transportieren, wenn der Beton noch flüssig oder noch nicht vollständig fest ist. Eine solche mit Beton gefüllte Form weist häufig ein Gewicht zwischen ca. 8 und 15 kg auf. Der Behälter weist an jeder seiner Seiten drei sich in vertikaler Richtung erstreckende Stützstege 50 auf, wodurch der Behälter 46 an jeder Seite in jeweils vier erkennbare in horizontale Teilabschnitte segmentiert ist. Die Stützstege 50 weisen im oberen, an den Kragen 48 angrenzenden Bereich das gleiche nach außen hervorragende Maß auf wie der Kragen 48. In Richtung des Behälterbodens 52 verringert sich das nach außen hervorragende Maß zunehmend. Die Krallenvorsprünge 38 sind so dimensioniert und angeordnet, dass sie in die sich zwischen den Stützstegen 50 ergebenden Teilabschnitte eingreifen.
  • Im letzten Schritt des Verbindens einer Tragevorrichtung 10 mit einem Behälter 46 wird der Tragegriff 12 der Tragevorrichtung 10 derart in die horizontale Ausrichtung zurückverschwenkt, dass dabei auch das zweite Zangenelement 16 die dem ersten Zangenelement 14 gegenüberliegende Seite des Kragens 48 untergreift. So kann der Behälter 46 mit der Tragevorrichtung sicher angehoben und transportiert werden.
  • Da sich die Verbindung, wie vorstehend anhand der 3 bis 6 beschrieben, zwischen einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 10 und einem Behälter 46 mit einem nach außen hervorragenden Kragen 48 mit nur einer Hand herstellen lässt, lassen sich mit Hilfe von zwei erfindungsgemä-ßen Tragevorrichtungen 10 ohne Probleme zwei Behälter 46 mit einer rechten Hand und einer linken Hand verbinden, anheben und tragen.
  • Es versteht sich, dass die Verbindung zwischen einer erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 10 durch Vorgehen in umgekehrter Reihenfolge auch wieder lösen lässt. Dementsprechend lassen sich mit der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 10 transportierte Behälter 46 auch ohne die Hilfe zusätzlicher Personen wieder einfach abstellen und entkoppeln.
  • Die in der vorliegenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Sie kann im Rahmen der Ansprüche und unter Berücksichtigung der Kenntnisse des zuständigen Fachmanns variiert werden.
  • In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass das in den Figuren gezeigte Ausführungsbeispiel einer Tragevorrichtung für Behälter mit geraden (linearen) Außenkanten, insbesondere für würfelförmige oder quaderförmige Behälter konstruiert ist, wobei die Zangenelemente 14, 16 für lineare Außenkanten des Behälters gestaltet sind. Aus diesem Grund weisen auch die in den Figuren gezeigten und vorstehend beschriebenen unteren Schenkel 36 korrespondierend zur linearen Außenkante eine lineare Kontur auf. Wenn die erfindungsgemäße Tragevorrichtung 10 für Behälter mit anderen Geometrien genutzt werden soll, sind die unteren Schenkel 36 jeweils korrespondierend zu der Außenkontur geformt, beispielsweise kreisbogenförmig, wenn ein zylindrischer Behälter mit der erfindungsgemäßen Tragevorrichtung 10 getragen werden soll.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Tragevorrichtung
    12
    Tragegriff
    14
    erstes Zangenelement
    16
    zweites Zangenelement
    18
    Kopplungsmittel
    20
    erstes Ende des Kopplungsmittels
    22
    zweites Ende des Kopplungsmittels
    24
    ringförmiges oberes Ende des ersten Zangenelements
    26
    Schraubbolzen
    28
    Sechskantkopf
    30
    zylindrischer Bolzen
    32
    oberer Schenkel
    34
    mittlerer Schenkel
    36
    unterer Schenkel
    38
    Krallenvorsprung
    40
    erste Öffnung
    42
    zweite Öffnung
    44
    Befestigungssteg
    46
    Behälter
    48
    Kragen
    50
    Stützsteg
    52
    Behälterboden
    D
    Drehachse
    g
    Pfeil
    s
    Spreizmaß
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202015002828 U1 [0003]
    • GM 7605406 U [0004]
    • DE 19750784 A1 [0008]

Claims (11)

  1. Tragevorrichtung zum manuellen Tragen von Behältern (46) mit nach außen hervorragendem Kragen (48), wobei die Tragevorrichtung einen Tragegriff (12), ein funktional mit dem Tragegriff (12) verbundenes erstes Zangenelement (14) und ein funktional mit dem Tragegriff (12) verbundenes zweites Zangenelement (16) aufweist, wobei das erste Zangenelement (14) und das zweite Zangenelement (16) jeweils klauenartig ausgebildet sind, und wobei der Winkel und/oder der Abstand der Zangenelemente (14, 16) zueinander mit Hilfe des Tragegriffs (12) oder mit Hilfe eines vom Tragegriff (12) aus steuerbaren Elements veränderbar ist.
  2. Tragevorrichtung nach dem vorstehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (12) a) über mindestens ein Kopplungsmittel (18) mit dem ersten Zangenelement (14) und mit dem zweiten Zangenelement (14) derart verbunden ist, dass der Winkel der Zangenelemente (14, 16) zueinander durch Verschwenken des Tragegriffs (12) veränderbar ist und/oder der Tragegriff (12) b) über ein Antriebselement mit dem ersten Zangenelement (14) und/oder mit dem zweiten Zangenelement (16) derart funktional verbunden ist, dass der Winkel der Zangenelemente (14, 16) zueinander durch Betätigung des Antriebselementes veränderbar ist.
  3. Tragevorrichtung nach dem vorstehenden Anspruch mit einem Kopplungsmittel (18), dadurch gekennzeichnet, dass als einziges Kopplungsmittel (18) ein Zugmittel von dem ersten Zangenelement (14) zu dem zweiten Zangenelement (16) führend angeordnet ist.
  4. Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien Ende des ersten Zangenelements (14) und an dem freien Ende des zweiten Zangenelements (16) mindestens zwei Krallenvorsprünge (38) ausgebildet sind.
  5. Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Zangenelement (14) und das zweite Zangenelement (16) verschwenkbar gelagert sind.
  6. Tragevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 5 mit mindestens einem Kopplungsmittel (18), dadurch gekennzeichnet, dass das Kopplungsmittel (18) an dem jeweiligen Zahngenelement (14 ,16) beabstandet von der Drehachse (D) des jeweiligen Zangenelements (14, 16) angelenkt ist.
  7. Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zangenelemente (14, 16) auf ein Spreizmaß zwischen dem ersten Zangenelement (14) und dem zweiten Zangenelement (16) von mindestens 160 mm ausgelegt sind.
  8. Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tragegriff (12) eine runde Querschnittsgeometrie und/oder eine Länge von mindestens 10 cm aufweist.
  9. Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Zangenelement (14) und das zweite Zangenelement (16) jeweils einstückig hergestellt sind.
  10. Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der nachfolgenden Merkmale realisiert ist: a) Als ein Kopplungsmittel (18) in Form eines Zugmittels ist mindestens eine Kette oder ein Seil vorgesehen. b) Ein Kopplungsmittel (18) ist durch einen als Hohlkörper ausgebildeten Tragegriff (12) hindurchgeführt. c) Ein Kopplungsmittel (18) ist mittels eines Rings oder Hakens an dem ersten Zangenelement (14) und/oder an dem zweiten Zangenelement (16) angebunden. d) Zur Anbindung eines Kopplungsmittels (18) und/oder eines Antriebselements ist an dem ersten Zangenelement (14) und/oder an dem zweiten Zangenelement (16) ein Befestigungssteg (44) ausgebildet. e) An dem ersten Zangenelement (14) und/oder an dem zweiten Zangenelement (16) ausgebildete Krallenvorsprünge (38) weisen eine Länge von mindestens 10 mm auf.
  11. System aus einem Behälter (46) mit mindestens einem nach außen hervorragenden Kragen (48) und einer Tragevorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche.
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DE19750784A1 (de) 1997-11-06 1999-05-20 Mannesmann Ag Greifvorrichtung
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