[go: up one dir, main page]

DE202022003028U1 - Schutzeinrichtung für eine Hand - Google Patents

Schutzeinrichtung für eine Hand Download PDF

Info

Publication number
DE202022003028U1
DE202022003028U1 DE202022003028.2U DE202022003028U DE202022003028U1 DE 202022003028 U1 DE202022003028 U1 DE 202022003028U1 DE 202022003028 U DE202022003028 U DE 202022003028U DE 202022003028 U1 DE202022003028 U1 DE 202022003028U1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
finger
palm
finger protection
protective device
protection
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Active
Application number
DE202022003028.2U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE202022003028.2U priority Critical patent/DE202022003028U1/de
Publication of DE202022003028U1 publication Critical patent/DE202022003028U1/de
Active legal-status Critical Current
Anticipated expiration legal-status Critical

Links

Images

Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B42/00Surgical gloves; Finger-stalls specially adapted for surgery; Devices for handling or treatment thereof
    • A61B42/10Surgical gloves
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D13/00Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches
    • A41D13/05Professional, industrial or sporting protective garments, e.g. surgeons' gowns or garments protecting against blows or punches protecting only a particular body part
    • A41D13/08Arm or hand
    • A41D13/081Hand protectors
    • A41D13/087Hand protectors especially for fingers
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61BDIAGNOSIS; SURGERY; IDENTIFICATION
    • A61B42/00Surgical gloves; Finger-stalls specially adapted for surgery; Devices for handling or treatment thereof
    • A61B42/20Finger-stalls specially adapted for surgery

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Surgery (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Heart & Thoracic Surgery (AREA)
  • Medical Informatics (AREA)
  • Molecular Biology (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Physical Education & Sports Medicine (AREA)
  • Professional, Industrial, Or Sporting Protective Garments (AREA)

Abstract

Schutzeinrichtung (1) für eine Hand (2), die genau zwei Fingerschutzelemente (3, 4) und ein die beiden Fingerschutzelemente (3, 4) verbindendes Handflächenschutzelement (2) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fingerschutzelement (3) für den Daumen (6) und das andere Fingerschutzelement (4) für einen weiteren Finger, insbesondere den Zeigefinger (7), eines Benutzers bestimmt ist und das Handflächenschutzelement (2) flächig ausgebildet ist, sodass es nur an der Handfläche eines Benutzers in Anlage kommt, der Handrücken des Benutzers hingegen frei oder im wesentlichen frei bleibt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schutzeinrichtung für eine Hand, die genau zwei Fingerschutzelemente und ein die beiden Fingerschutzelemente verbindendes Handflächenschutzelement umfasst.
  • Ein hoher Anteil gemeldeter Unfälle im Gesundheitsdienst sowie in Laboren ist auf Nadelstich-, Schnitt- und Kratzverletzungen der Haut durch stechende oder schneidende Instrumente zurückzuführen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nennt als eine Ursache, dass spitze und scharfe Instrumente wie Kanülen, Lanzetten, Nadeln, Skalpelle und dergleichen nicht unmittelbar nach dem Gebrauch korrekt entsorgt werden. In einigen Fällen verzichten die Benutzer auf das Wiederverschlie-ßen mit zugehörigen Sicherungselemente, wie Kappen bzw. Hüllen, und entsorgen die Instrumente offen in einem Abfallbehälter, der dann ein erhebliches Gesundheitsrisiko darstellt.
  • Es sind „Fingerlinge" bekannt, welche einzeln auf die Fingerspitzen aufgesetzt werden können. Diese Fingerlinge sind jedoch oftmals aus unzureichendem Material, so dass sie im Bereich der Finger keinen ausreichenden Schutz gegen Stich- und Schnittverletzungen bieten. Auch der auf die Finger beschränkte Schutz wird teilweise als unzureichend erachtet.
  • Aus der DE 43 17 108 A1 geht ein chirurgischer Fingerschutz als Nadelstichschutz hervor. Dieser weist ein Element auf, das flexibel und gegenüber einer Nadelspitze beständig ist. Das Element ist derart ausgebildet, dass es sich an einen Finger anpassen lässt, um eine durchgehende Sperre für einen Nadelstich über wenigstens einen Teil des Fingers bereitzustellen. Das Element hat eine durchgehende, wellenförmige Gestalt, welche mit einer Endkappe endet, die beständig gegenüber einer Nadelspitze ist. Die offenbarten Elemente erstrecken sich, analog zu Fingerlingen, über einzelne Finger.
  • Aus der US 4,864,661 B geht ein chirurgischer Handschuh aus einem dünnen elastischen Material hervor, der in ausgewählten Bereichen an der Handinnenseite beständig gegen Nagelstiche ausgebildet ist. Hierfür umfasst er in den Bereichen geeignete Materialien, beispielsweise ein Webmaterial oder ein massiv ausgelegtes Material.
  • Die EP 0 320 541 A1 offenbart einen weiteren chirurgischen Handschuh, der beständig gegen Nadelstiche ist. Er umfasst einen dünnen Basishandschuh aus Latex oder einem synthetischen Gummi, der innenseitig mit einem Verstärkungsmaterial mit einem eng verwobenen stichresistenten Verstärkungsmaterial versehen ist, um das Risiko von Einstichen oder Rissen zu minimieren.
  • Die DE 20 2006 010 706 U1 offenbart Fingerlinge und einen Teilhandschuh zur Vermeidung von Schnittverletzungen im Friseurhandwerk. Der Teilhandschuh bedeckt zwei Finger des Benutzers, konkret den Zeige- sowie Mittelfinger, die Handinnenfläche, den Handrücken und das Handgelenk. Er besteht aus einem schnittfesten Nitril-Kunststoff oder einem metallischen Gewebe, das kunststoffüberzogen ist.
  • Die aus dem Stand der Technik vorbekannten Schutzeinrichtungen haben sich prinzipiell bewährt, um die Hände von Benutzern vor Verletzungen durch spitze und scharfe Gegenstände zu schützen. Es besteht jedoch weiterhin Bedarf an verbesserten Einrichtungen. Insbesondere besteht Bedarf an Schutzeinrichtungen, die eine sehr sichere und gleichzeitig zügige und komfortable Entsorgung von spitzen bzw. scharfen medizinischen Gegenständen nach deren Benutzung ermöglicht.
  • Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schutzeinrichtung der eingangs genannten Art anzugeben, die den Benutzer besonders zuverlässig vor Verletzungen im Bereich der Hand schützt, wenn er mit spitzen bzw. scharfen Gegenständen hantiert, diese insbesondere entsorgt, und die sich gleichzeitig besonders einfach und komfortabel nutzen lässt.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Schutzeinrichtung der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass ein Fingerschutzelement für den Daumen und das andere Fingerschutzelement für einen weiteren Finger, insbesondere den Zeigefinger, eines Benutzers bestimmt ist, und das Handflächenschutzelement flächig ausgebildet ist, sodass es nur an der Handfläche eines Benutzers in Anlage kommt, der Handrücken des Benutzers hingegen frei oder im Wesentlichen frei bleibt.
  • Die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung bedeckt mit anderen Worten im bestimmungsgemäß an der Hand getragenen Zustand - im Gegensatz zu klassischen „Vollhandschuhe" - nur einen Teil der Hand, konkret zwei Finger zumindest abschnittsweise und die Handinnenfläche. Bei den Fingern, welche die erfindungsgemäße Einrichtung schützt, handelt es sich um den Daumen und einen weiteren Finger, bevorzugt den Zeigefinger. Der Aufbau orientiert sich dabei an den typischen Handbewegungen, die vor allem beim Verschließen bzw. Wiederverschließen von spitzen und scharfen medizinischen Utensilien, wie Kanülen, Lanzetten, Skalpellen und dergleichen, durchgeführt werden. Die Sicherungs- bzw. Verschlusselemente, bei denen es sich z.B. um Hüllen oder Kappen handeln kann, werden in der Regel zwischen dem Daumen und einem weiteren Finger, insbesondere dem Zeigefinger, festgehalten, während das zuvor verwendete Instrument vorsichtig eingeführt wird. Die Anmelderin hat festgestellt, dass hierbei vor allem die Fingerspitzen der beiden für das Festhalten genutzten Finger, aber auch die Handinnenfläche des Benutzers gefährdet sind, verletzt zu werden, etwa in Folge eines Abrutschens oder falschen „Zielens" bei dem Einführvorgang. Durch die erfindungsgemäße Einrichtung werden genau diese besonders gefährdeten Bereiche der Hand bei dem Wiederverschließvorgang zuverlässig geschützt. Gleichzeitig kann die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung sehr komfortabel und besonders zügig von einem Benutzer angelegt werden. Er muss nur die Spitzen seines Daumens und eines weiteren Fingers, insbesondere Zeigefingers, in das jeweilige Fingerschutzelement einführen. Das die beiden Fingerschutzelemente verbindende Handflächenschutzelement liegt dann schützend vor seiner Handinnenfläche.
  • Da die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung besonders schnell anlegbar ist, vor allem im Vergleich mit vorbekannten Voll- sowie Teilhandschuhen, die relativ aufwendig über die Hand und bis zum Handgelenk gezogen werden müssen, wird der mit der Entsorgung verbundene Aufwand minimiert. Ist der Aufwand einer sachgemäßen und gleichzeitig sicheren Entsorgung gering, werden Benutzer sich eher für diese entscheiden und die Gefahr von Gesundheitsrisiken wird reduziert. Die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung kann dabei auch in Kombination mit dünnen Einweg-Gummihandschuhen genutzt werden, die im medizinischen bzw. pflegerischen Bereich vielfach getragen werden. Diese müssen nicht ausgezogen werden, bevor die erfindungsgemäße Einrichtung angelegt wird. Bei den vorbekannten Voll- bzw. Teilhandschuhen mit Schutzfunktion gegen Einstiche und Schnitte wird dies der Fall sein, da ein Überziehen eines weiteren Voll- oder Teilhandschuhs über einen vorhandenen Gummihandschuh problematisch ist. Da die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung kein Ausziehen der Einweghandschuhe voraussetzt, kann der Aufwand weiter reduziert werden.
  • Dass von den Fingerschutzelementen eines für den Daumen und das andere für einen weiteren Finger, insbesondere den Zeigefinger der Hand eines Benutzers bestimmt ist, bedeutet insbesondere bzw. schließt insbesondere mit ein, dass die Elemente derart ausgebildet und angeordnet sind, dass eines auf den Daumen und das andere auf den weiteren Finger, insbesondere Zeigefinger, der Hand eines Benutzers aufsetzbar ist. Sind die beiden Fingerschutzelemente auf die Finger aufgesetzt, wird die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung in bestimmungsgemäßer Weise getragen.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung ist vorgesehen, dass die Fingerschutzelemente beide näher an einem Endbereich des Handflächenschutzelementes liegen als an einem dem einen Endbereich gegenüberliegenden anderen Endbereich des Handflächenschutzelementes. Die beiden Fingerschutzelemente können insbesondere unmittelbar an dem einen Endbereich des Handflächenschutzelements liegen. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass der andere Endbereich, also derjenige Endbereich, an dem die Fingerschutzelemente nicht liegen bzw. von dem sie weiter entfernt sind, ein freier Endbereich des Handflächenschutzelements ist.
  • Das Handflächenschutzelement ist bevorzugt zungenförmig ausgebildet.
  • Es kann vorgesehen sein, dass das Handflächenschutzelement einen Endbereich mit U-förmiger Außenkontur, Spitzenbereich genannt, und einen dem Spitzenbereich gegenüberliegenden Endbereich, Wurzelbereich genannt, aufweist. Dann liegen die Fingerschutzelemente beide bevorzugt näher an dem Wurzelbereich als an dem Spitzenbereich. Sie können unmittelbar an dem Wurzelbereich liegen.
  • Der Spitzenbereich ist bevorzugt ein freier Endbereich des Handflächenschutzelementes.
  • Besonders bevorzugt ist vorgesehen, dass der Wurzelbereich mit einer dem Spitzenbereich gegenüberliegenden insbesondere geraden Kante abschließt und sich die Fingerschutzelemente bis zu dieser Kante erstrecken. Das Handflächenschutzelement endet dann mit anderen Worten im Bereich der Fingerschutzelemente bzw. erstreckt sich beginnend von den Fingerschutzelementen aus. Diese Ausgestaltung hat sich als ganz besonders geeignet erwiesen, insbesondere für den Fall, dass von den Fingerschutzelementen eines für den Zeigefinger bestimmt ist. Es besteht dann eine ideale Anpassung an den anatomischen Aufbau der menschlichen Hand, bei der Daumen und Zeigefinger beide nahe bzw. an einem Endbereich der Handfläche angeordnet sind. Bei der linken Hand liegen diese, wenn man auf die Handinnenfläche blickt, konkret am linken Endbereich der Handfläche und bei der rechten Hand am rechten.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass die beiden Fingerschutzelemente in Bezug auf die beiden gegenüberliegenden Endbereiche des Handflächenschutzelementes seitlich des Handflächenschutzelementes angeordnet sind, bevorzugt seitlich von dem Handflächenschutzelement abragen. In Bezug auf die beiden gegenüberliegenden Endbereiche seitlich bedeutet insbesondere in Bezug auf eine diese beiden Endbereiche verbindende gedachte Linie seitlich des Handflächenschutzelementes.
  • Als ganz besonders vorteilhaft hat es sich ferner erwiesen, wenn von den beiden Fingerschutzelementen je eines an zwei gegenüberliegenden Seiten des Handflächenschutzelementes angeordnet ist.
  • Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Fingerschutzelemente an einem Ende offen und an ihrem dem offenen Ende gegenüber liegenden anderen Ende geschlossen sind, wobei das offene Ende dem Handflächenschutzelement zugewandt und das geschlossene Ende von dem Handflächenschutzelement abgewandt ist. Dann kann man auf besonders komfortable Weise die Spitzen von Daumens und einem weiteren Finger, insbesondere Daumen und Zeigefinger, einer Hand in die Fingerschutzelemente einführen, um die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung anzulegen. Hierfür kann man Daumen und Zeigefinger z.B. V-förmig auseinanderstellen.
  • Das Handflächenschutzelement liegt dann zwischen den beiden Fingerschutzelementen und sein einer Endbereich liegt im getragenen Zustand insbesondere auf demjenigen Endbereich der Handfläche eines Benutzers, welcher Daumen und Zeigefinger miteinander verbindet und erstreckt sich von dort beginnend bevorzugt über die gesamte Handfläche des Benutzers.
  • In weiterer besonders bevorzugter Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung ist vorgesehen, dass die Fingerschutzelemente jeweils eine Fingerschutzkappe mit einer geschlossenen Oberseite und einer offenen Unterseite umfassen. Es ist auch möglich, dass die Fingerschutzelemente durch derartige Fingerschutzkappen gebildet werden. Fingerschutzkappen können auf einfache Weise auf den Daumen und den weiteren Finger eines Benutzers aufgesetzt werden und insbesondere die Spitzen dieser Finger zuverlässig schützen.
  • Die Fingerschutzkappen zeichnen sich bevorzugt zumindest im Wesentlichen durch die Form eines Hohlkegelstumpfes oder zumindest im Wesentlichen durch die Form eines einseitig geschlossenen Hohlzylinders aus. Diese Formen haben sich für auf Finger aufsetzbare Kappen besonders bewährt. Unter zumindest im Wesentlich ist dabei zu verstehen, dass Abweichungen der genauen Hohlkegelstumpf- bzw. Hohlzylinderform vorliegen können. So können die Fingerschutzkappen insbesondere abgerundet sein, z.B. abgerundete Kanten und gekrümmte, insbesondere konvexe Stirnwandung aufweisen, wie es von Fingerhüten bekannt ist.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass sich die Fingerschutzkappen in ihren Stirnseiten durch eine größere Materialstärke auszeichnen als im verbleibenden Bereich. Durch die stirnseitige Verstärkung des Materials wird in Risikozonen besonders viel Widerstandsfähigkeit geboten. Unter den Stirnseiten liegen im getragenen Zustand die Fingerkuppen, die besonders gefährdet sind, vor allem, was Einstiche angeht.
  • Eine weitere Ausführungsform der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass die Fingerschutzelemente einen Fingerschutzsteg aufweisen. Ist ein solcher vorhanden, schließt er sich insbesondere an die offene Unterseite der Fingerschutzkappe des jeweiligen Fingerschutzelementes an. Ein Fingerschutzsteg kann insbesondere jeweils dem Schutz eines unteren, der Handinnenfläche näheren Abschnitts von Daumen und weiterem Finger, insbesondere Zeigefinger dienen.
  • Bei dieser Ausführungsform werden die oberen Abschnitte des Daumens und des weiteren Fingers insbesondere rundum verdeckt und geschützt, während die unteren Abschnitte der Finger nur an ihrer Innenseite durch den jeweiligen Fingerschutzsteg geschützt sind, jedoch außen- bzw. oberseitig und seitlich frei bleiben. Die Fingerschutzstege sind entsprechend bevorzugt ausgestaltet und angeordnet, um einen Längsabschnitt des jeweiligen Fingers insbesondere nur innenseitig zu verdecken und somit zu schützen. Die Fingerschutzstege sind bevorzugt flächig ausgebildet und kommen nur an den Innenseiten der Finger in Anlage, während sie die Finger außen- bzw. oberseitig und seitlich frei lassen.
  • Umfassen die Fingerschutzelemente jeweils einen Fingerschutzsteg, gilt bevorzugt, dass der Fingerschutzsteg des für den Daumen bestimmten Fingerschutzelementes eine geringere Länge aufweist als der Fingerschutzsteg des für den weiteren Finger, insbesondere Zeigefinger bestimmten Fingerschutzelementes.
  • Eine weitere besonders bevorzugte Ausgestaltung zeichnet sich ferner dadurch aus, dass die Fingerschutzelemente ausschließlich über das Handflächenschutzelement miteinander verbunden und insbesondere einteilig ausgebildet sind. Umfassen die Fingerschutzelemente Fingerschutzkappen und sich daran anschließende Fingerschutzstege, ist das Handflächenschutzelement bevorzugt mit den Fingerschutzstegen verbunden.
  • Zusätzlich kann ein Befestigungsband vorgesehen sein, dessen eines Ende mit dem Handflächenschutzelement fest verbunden ist, und zwar bevorzugt in dem Bereich, der im bestimmungsgemäßen Zustand zwischen der Wurzel des Daumens und der Wurzel des weiteren Fingers gelegen ist, und dessen freies Ende an dem Handflächenschutzelement, insbesondere an dessen Bereich welcher an dem Handballen eines Benutzers zugeordnet ist, beispielsweise mittels eines Klettverschlusses lösbar fixiert werden kann, nachdem das Befestigungsband über den Handrücken des Benutzers gelegt wurde. Auf diese Weise kann das Handflächenschutzelement zusätzlich an der Hand fixiert werden.
  • An der Innenseite und/oder der Außenseite der Fingerschutzkappen können Noppen vorgesehen sein, wodurch ein besonders sicheres Handling spitzer bzw. scharfer Utensilien möglich wird. Innenseitig der Fingerschutzkappen vorhandene Noppen gewährleisten vor allem einen besonders sicheren Halt der erfindungsgemäßen Einrichtung bzw. der Fingerschutzkappen an der Hand eines Benutzers. Außenseitige Noppen ermöglichen vor allem mehr Kontrolle, was zu hantierende Gegenstände angeht.
  • Die Materialstärke der erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung ist zweckmäßigerweise derart gewählt, dass ein ausreichendes Maß an Stich- bzw. Schnittfestigkeit gewährleistet wird.
  • Als besonders geeignet hat es sich erwiesen, wenn die Materialstärke der Fingerschutzkappen zumindest abschnittsweise mindestens 1,0 mm, insbesondere mindestens 2,0 mm beträgt und/oder die Materialstärke der Fingerschutzkappen maximal 5,0 mm, insbesondere maximal 4,0 mm beträgt und bevorzugt 3,0 mm beträgt.
  • Alternativ und/oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die Materialstärke der Fingerschutzstege zumindest im Bereich der den Fingerkuppen zugeordneten vorderen Enden mindestens 1,0 mm, insbesondere mindestens 2,0 mm beträgt und/oder maximal 5,0 mm, insbesondere maximal 4,0 mm beträgt und bevorzugt 3,0 ±0,5 mm beträgt.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann der Innenraum der Fingerschutzkappen insbesondere an deren breitesten Stelle einen Durchmesser von 1,5 bis 3,0 cm und/oder eine Länge im Bereich von 1,5 bis 6,0 cm aufweisen. Besonders bevorzugt ist, wenn die Fingerschutzkappen so ausgestaltet sind, dass Sie nur das jeweils vordere Daumen- bzw. Fingerglied bis zum ersten Fingergelenk abdecken. In diesem Fall besitzen die Fingerschutzkappen eine Länge von wenigstens 2,0 cm, insbesondere wenigstens 2,5 cm und/oder von höchstens 4,0 cm, insbesondere höchstens 3,0 cm.
  • Das Handflächenschutzelement ist zweckmäßigerweise derart ausgestaltet und angeordnet, dass es sich im bestimmungsgemäß getragenen Zustand der Schutzeinrichtung, wenn die beiden Fingerschutzelemente jeweils auf einen Finger, insbesondere den Daumen und Zeigefinger eines Benutzers aufgesetzt sind, schützend vor der Handinnenfläche des Benutzers erstreckt. Es kann als flexible Matte ausgestaltet sein, die zwischen den beiden Fingerschutzelementen liegt und im getragenen Zustand die Handinnenfläche bedeckt und an dieser anliegt.
  • Die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung bzw. deren Fingerschutzelemente und/oder Handflächenschutzelement umfassen bevorzugt ein elastisch verformbares Material, insbesondere wenigstens ein Elastomer oder Silikon bzw. bestehen daraus. Alternativ oder zusätzlich können die Fingerschutzelemente und/oder das Handflächenschutzelement Latex umfassen bzw. daraus bestehen. Wichtig ist, dass das Handflächenschutzelement ausreichend flexibel ist, sodass es sich im Gebrauch an der Handinnenfläche anlegt. Ebenso müssen die Fingerschutzstege so flexibel sein, dass der Daumen und der weitere Finger frei bewegt werden können. Dies wird eine durch entsprechende Abstimmung der Elastizität des verwendeten Materials und der Materialdicke sichergestellt. Das Material kann verstärkt sein. Insbesondere können Verstärkungselemente wie beispielsweise Streifen aus Metallblech, Kunststoff oder der gleichen oder auch Verstärkungsfasern in das Material eingebettet sein.
  • Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Handflächenschutzelement eine Dicke von wenigstens 1,0 mm, insbesondere wenigstens 2,0 mm und/oder maximal 5,0 mm, insbesondere maximal 4,0 mm aufweist, wobei die Dicke bevorzugt 3,0 ± 0,5 mm aufweist, und/oder dass das Handflächenschutzelement eine Länge von mindestens 6,0 cm, insbesondere mindestens 7,0 cm und/oder von höchstens 11,0 cm, insbesondere höchstens 9,0 ± 0,5 cm aufweist.
  • In weiterer zweckmäßiger Ausgestaltung ist die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung derart ausgebildet, dass sie drei Finger, bevorzugt den Ringfinger, Mittelfinger und kleinen Finger, und/oder den Handrücken und/oder das Handgelenk frei lässt, wenn ein Benutzer diese in bestimmungsgemäßer Weise trägt. Als ganz besonders geeignet hat sich erwiesen, wenn sie drei Finger, insbesondere der Ringfinger, Mittelfinger und kleiner Finger, und den Handrücken und das Handgelenk freilässt. Besonders bevorzugt werden nur die oberen Endbereiche zweier Finger durch die beiden Fingerschutzkappen und die Handinnenfläche durch das Handflächenschutzelement bedeckt.
  • Hinsichtlich der Ausgestaltung der Erfindung wird auch auf die Unteransprüche sowie auf die nachfolgende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung verwiesen.
  • In der Zeichnung zeigt in rein schematischer Darstellung:
    • 1 ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung im bestimmungsgemäß an der Hand eines Benutzers getragenen Zustand in einer Ansicht auf die Handinnenfläche;
    • 2 die Schutzeinrichtung aus 1 im getragenen Zustand in einer Ansicht auf den Handrücken:
    • 3 die Schutzeinrichtung aus 1 im getragenen Zustand in einer Ansicht auf die Handinnenfläche, wobei Daumen und Zeigefinger und die darauf aufgesetzten Fingerschutzkappen zusammengeführt sind, um einen Gegenstand zu halten;
    • 4 die Schutzeinrichtung aus 1 im getragenen Zustand in einer Ansicht auf die Handinnenfläche, wobei Daumen und Zeigefinger und die darauf aufgesetzten Fingerschutzkappen zusammengeführt sind, um einen Gegenstand zu halten;
    • 5 die Schutzeinrichtung aus 1 im getragenen Zustand von der Seite;
    • 6 die Schutzeinrichtung aus 1 im getragenen Zustand in einer Ansicht auf die Handinnenfläche, wobei die Spitzen von Mittelfinger, Ringfinger und kleinem Finger des Benutzers hinter dem Handflächenschutzelement positioniert sind;
    • 7 die Ansicht aus 6, wobei Daumen und Zeigefinger näher zusammengeführt sind;
    • 8 die Schutzeinrichtung aus 1 im ungetragenen, aufgeklappten Zustand in der Aufsicht; und
    • 9 eine Schnittdarstellung der Schutzeinrichtung entlang der Linie AA in 8.
  • In den Figuren sind gleiche Komponenten bzw. Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen.
  • Die 1 bis 9 zeigen verschiedene Ansichten eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung 1. Dabei zeigen die 1 bis 7 die Einrichtung 1 im an der Hand 2 eines Benutzers getragenen Zustand, während sie den 8 und 9 im ungetragenen Zustand in Alleinstellung entnommen werden kann.
  • Die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung 1 umfasst zwei Fingerschutzelemente 3, 4 und ein Handflächenschutzelement 5, welches die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 miteinander verbindet. Dabei ist ein Fingerschutzelement 3 erkennbar für den Daumen 6 und das andere Fingerschutzelement 4 erkennbar für den Zeigefinger 7 der Hand 2 eines Benutzers bestimmt.
  • Die Schutzeinrichtung 1 umfasst genau zwei Fingerschutzelemente 3, 4. Für die verbleibenden Finger, also den Mittelfinger 8, Ringfinger 9 und kleinen Finger 10 weist die Schutzeinrichtung 1 keine Fingerschutzelemente auf. Diese Finger 8, 9, 10 bleiben entsprechend frei, wenn die Einrichtung 1 an der Hand 2 eines Benutzers getragen wird. Gleiches gilt für den Handrücken 2a und das Handgelenk 2b, die ebenfalls frei bleiben. Die Schutzeinrichtung 1 weist auch für diese keine Schutzelemente auf.
  • Die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 für den Daumen 6 und den Zeigefinger 7 umfassen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel jeweils eine Fingerschutzkappe 11 und einen Fingerschutzsteg 12. Die Fingerschutzkappen 11 entsprechen in ihrer Form konventionellen Fingerhüten, die auch beim Nähen zum Einsatz kommen. Sie haben in etwa die Form von Hohlkegelstümpfen, wobei der stirnseitige Endabschnitt dieser erkennbar abgerundet und somit an die Form der aufzunehmenden Fingerspitzen angepasst ist. Die Kappen 11 sind an ihrer Stirnseite 11a verschlossen und ihrer der Stirnseite gegenüberliegenden Unterseite 11b offen ausgebildet, so dass sie auf die Fingerspitze aufgesetzt werden können (vgl. insbesondere die 2 und 5, welche den aufgesetzten Zustand besonders gut zeigen).
  • Wie man erkennt, ist die Länge der Fingerschutzkappen 11 derart gewählt, dass von diesen im getragenen Zustand nur ein oberer Abschnitt des Daumens 6 bzw. Zeigefingers 7 aufgenommen und bedeckt wird, konkret nur derjenige Abschnitt, der sich von der Fingerspitze bis etwa zum obersten Gelenk des jeweiligen Fingers 6, 7, erstreckt. Den restlichen Abschnitt von Daumen und Zeigefinger bis zur Handfläche wird von den Fingerschutzkappen 11 freigelassen. Die Länge des Innenraums der Fingerschutzkappen 11 liegt hier bei 3,0 cm. Der Durchmesser von deren Innenraum beträgt an der breitesten Stelle 2,5 cm. Diese Werte sind rein beispielhaft zu verstehen. Zweckmäßiger Weise kommt die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung 1 - genau wie konventionelle Handschuhe - in verschiedenen Größen für verschieden große Hände zum Einsatz.
  • An die Fingerschutzkappen 11 schließt sich nach unten hin, mit anderen Worten beginnend an deren offenen Unterseiten, jeweils ein Fingerschutzsteg 12 an, welcher den Daumen 6 und Zeigefinger 7 über den verbleibenden, nicht von der Fingerschutzkappe 11 verdeckten Längsabschnitt des Fingers 6, 7, der sich bis zur Mittelhand erstreckt, schützt, jedoch nur im Bereich der Innenfläche des jeweiligen Fingers 6, 7. Sie sind entsprechend ausgestaltet und angeordnet, um den unteren Längsabschnitt des jeweiligen Fingers 6, 7, der sich vom obersten Fingergelenk bis zum unteren Enden des Fingers 6, 7 erstreckt, nur innenseitig zu verdecken und zu schützen. Außen- bzw. rückseitig und seitlich lassen sie den Daumen 6 und Zeigefinger 7 frei. Die Fingerschutzstege 12 haben hier einen etwa rechteckigen Außenumfang. Sie weisen beide eine Breite von 2,0 cm auf, haben jedoch unterschiedliche Längen. Der Fingerschutzsteg 12 des für den Daumen 6 bestimmten Fingerschutzelementes 3 ist kürzer als der Fingerschutzsteg des für den Zeigefinger 7 bestimmten Fingerschutzsteges 12, um den verschiedenen Längen dieser beiden Finger Rechnung zu tragen.
  • Die Fingerschutzstege 12 sind einteilig mit den Fingerschutzkappen 11 ausgebildet und an diese angeformt. Die Fingerschutzstege 12 und Kappen 11 bestehen aus einem elastischen Kunststoffmaterial, insbesondere einem Elastomer oder Silikon. Sie weisen eine geeignete Materialstärke auf, um einen guten Schutz gegen Einstiche, Kratzer, Schnitte und dergleichen zu bieten. Bei dem dargestellten Beispiel beträgt die Materialstärke im Bereich der Stirnseiten 11a der Fingerschutzkappen 11 5,0 mm, während sie in den verbleibenden Bereichen der Fingerschutzkappen 11 3,0 mm beträgt. Die Stirnseiten 11a der Fingerschutzkappen 11 sind also verstärkt, um in den dortigen Risikozoneneinen besonders guten Schutz zu bieten. Die größere Materialstärke ist in der Schnittdarstellung in 9 zu erkennen.
  • Die Materialstärke der Fingerschutzstege 12 liegt bei 3,0 mm.
  • Die Fingerschutzelemente 3, 4 weisen Noppen 13 auf und zwar in den zu den Fingerschutzstegen 12 benachbarten beziehungsweise an diese angrenzenden Bereiche der Fingerschutzkappen 11. Die Noppen 13 sind dabei sowohl innen- als auch außenseitig an diesen Bereichen der Fingerschutzkappen 11 vorgesehen. Außenseitig sind die Noppen 13 an derjenigen Seite der Fingerschutzkappen 11 positioniert, an die sich auch jeweils der Fingerschutzsteg 12 anschließt, und die dem Handflächenschutzelement 5 zugewandt ist. Innenseitig sind Noppen 13, die den äußeren Noppen 13 gegenüberliegend, aber seitlich versetzt zu diesen, angeordnet. In den Bereichen, in denen Noppen 13 vorgesehen sind, ist die Materialstärke der Fingerschutzkappen 4 etwas reduziert, so dass die Spitzen der inneren Noppen 13 etwa bindig mit der Innenseite der Fingerschutzstege 12 abschließen. Die inneren Noppen 13 gewährleisten vor allem einen besonders sicheren Halt der erfindungsgemäßen Einrichtung bzw. der Fingerschutzkappen 11 an der Hand 2 eines Benutzers und die äußeren Noppen 13 vor allem mehr Kontrolle, was zu hantierende Gegenstände angeht.
  • Das Handflächenschutzelement 5, das hier zungenförmig ausgebildet ist, verbindet die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 der Einrichtung 1, konkret deren Fingerschutzstege 12 miteinander. Die Fingerschutzelemente 3, 4, d.h. die Fingerschutzstege 12 dieser sind dabei ausschließlich über das Handflächenschutzelement 5 miteinander verbunden.
  • Das Handflächenschutzelement 5 ist flächig als eine flexible Matte ausgebildet. Es weist einen freien Endbereich mit U-förmiger Außenkontur, einen Spitzenbereich 5a, und einen dem Spitzenbereich 5a gegenüberliegenden Endbereich, Wurzelbereich 5b, aufweist (vgl. insbesondere die 6 und 8). Die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 liegen dabei beide näher an dem Wurzelbereich 5b als an dem Spitzenbereich 5a. Bei dem gezeigten Beispiel liegen sie unmittelbar an dem Wurzelbereich 5b. Der Wurzelbereich 5b schließt mit einer dem Spitzenbereich 5a gegenüberliegenden geraden Kante 5c ab, und die Fingerschutzelemente 3, 4, konkret deren Fingerschutzstege 12, erstrecken sich bis zu dieser Kante 5c.
  • Wie man in den Figuren erkennt, liegen die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 ferner in Bezug auf die beiden gegenüberliegenden Endbereiche 5a und 5b seitlich des Handflächenschutzelementes 5 und zwar jeweils eines an zwei gegenüberliegenden Seiten dieses. Sie ragen hier seitlich von dem Handflächenschutzelement 5 ab. Die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 fluchten.
  • Das offene Ende der Fingerschutzelemente 3, 4 und das offene Ende der jeweiligen Fingerschutzkappen 11 sind dem Handflächenschutzelement 5 zugewandt, und die geschlossenen Stirnseiten der Fingerschutzelemente 3, 4, konkret von deren Fingerschutzkappen 11, sind von dem Handflächenschutzelement 5 abgewandt. So können auf besonders komfortable Weise die Spitzen von Daumen 6 und Zeigefinger 7 in die Fingerschutzelemente 3, 4 und deren Kappen 11 eingeführt werden, um die Schutzeinrichtung 1 anzulegen.
  • Wie man in den Figuren erkennt, ist das Handflächenschutzelement 5 derart ausgestaltet und angeordnet, dass es sich im bestimmungsgemäß getragenen Zustand der Schutzeinrichtung 1, wenn die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 bzw. deren Kappen 11 auf Daumen 6 und Zeigefinger 7 eines Benutzers aufgesetzt sind, schützend vor der Handinnenfläche des Benutzers erstreckt. Es weist hier eine Länge von 8,0 cm auf (Ausdehnung von der Kante 5c bis zum Ende des Spitzenbereichs 5a).
  • Das Handflächenschutzelement 5 und die Fingerschutzelemente 3, 4 sind einteilig ausgebildet. Das Handflächenschutzelement 5 besteht aus dem gleichen Material wie die Fingerschutzelemente 3, 4 und ist 3,0 mm dick.
  • Der Aufbau der Schutzeinrichtung 1 orientiert sich an den typischen Handbewegungen, die beim Verschließen bzw. Wiederverschließen von spitzen und scharfen medizinischen Utensilien, wie Kanülen, Lanzetten, Skalpellen und dergleichen, durchgeführt werden. Die Sicherungs- bzw. Verschlusselemente, bei denen es sich z.B. um Hüllen oder Kappen 14 handeln kann, werden in der Regel zwischen dem Daumen 6 und Zeigefinger 7 festgehalten (vgl. die 3 und 4), während das zuvor verwendete Instrument vorsichtig eingeführt wird. Die Anmelderin hat festgestellt, dass hierbei insbesondere die Fingerspitzen der beiden für das Festhalten genutzten Finger 6, 7 und die Handinnenfläche des Benutzers gefährdet sind, verletzt zu werden. Durch die Schutzeinrichtung 1 werden genau diese besonders gefährdeten Bereiche der Hand 2 bei dem Wiederverschließvorgang zuverlässig geschützt. Gleichzeitig kann die Schutzeinrichtung 1 sehr komfortabel und besonders zügig von einem Benutzer angelegt werden. Er muss nur die Spitzen seines Daumens 6 und Zeigefingers 7 die Fingerschutzkappen 11 der Fingerschutzelemente 3, 4 einschieben. Das die beiden Fingerschutzelemente 3, 4 verbindende Handflächenschutzelement 5 liegt dann schützend vor seiner Handinnenfläche. Da die Schutzeinrichtung 1 aus einem elastischen Material besteht, können die Fingerschutzkappen 3, 4 komfortabel zusammengeführt werden, um z.B. eine Kappe 14 zu greifen. Die Fingerschutzstege 12 und das Handflächenschutzelement 5 werden dann entsprechend gebogen, was insbesondere in der 5 erkennbar ist.
  • Der Benutzer kann wahlweise diejenigen Finger, die nicht von einem Fingerschutzelement 3, 4 bedeckt sind, also den Mittelfinger 8, Ringfinger 9 und kleinen Finger 10, bzw. deren vordere Abschnitte, hinter das Handflächenschutzelement 5 schieben, um auch diese zu schützen. Dies ist in den 6 und 7 schematisch angedeutet.
  • Da die Schutzeinrichtung 1 besonders schnell anlegbar ist, vor allem im Vergleich mit vorbekannten Voll- sowie Teilhandschuhen, die relativ aufwendig über die Hand und bis zum Handgelenk gezogen werden müssen, wird der mit der Entsorgung verbundene Aufwand minimiert. Ist der Aufwand einer sachgemäßen und gleichzeitig sicheren Entsorgung gering, werden Benutzer sich eher für diese entscheiden und die Gefahr von Gesundheitsrisiken wird reduziert. Die Schutzeinrichtung 1 kann dabei auch in Kombination mit dünnen Einweg-Gummihandschuhen genutzt werden, die im medizinischen bzw. pflegerischen Bereich vielfach getragen werden. Diese müssen nicht ausgezogen werden, bevor die Schutzeinrichtung 1 durch Einschieben von Daumen 6 und Zeigefinger 7, bzw. Spitzen dieser, angelegt wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schutzeinrichtung
    2
    Hand
    2a
    Handrücken
    2b
    Handgelenk
    3
    Fingerschutzelement
    4
    Fingerschutzelement
    5
    Handflächenschutzelement
    5a
    Spitzenbereich
    5b
    Wurzelbereich
    6
    Daumen
    7
    Zeigefinger
    8
    Mittelfinger
    9
    Ringfinger
    10
    kleiner Finger
    11
    Fingerschutzkappe
    11a
    Stirnseite
    11b
    Unterseite
    12
    Fingerschutzsteg
    13
    Noppe
    14
    Kappe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 4317108 A1 [0004]
    • US 4864661 B [0005]
    • EP 0320541 A1 [0006]
    • DE 202006010706 U1 [0007]

Claims (15)

  1. Schutzeinrichtung (1) für eine Hand (2), die genau zwei Fingerschutzelemente (3, 4) und ein die beiden Fingerschutzelemente (3, 4) verbindendes Handflächenschutzelement (2) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fingerschutzelement (3) für den Daumen (6) und das andere Fingerschutzelement (4) für einen weiteren Finger, insbesondere den Zeigefinger (7), eines Benutzers bestimmt ist und das Handflächenschutzelement (2) flächig ausgebildet ist, sodass es nur an der Handfläche eines Benutzers in Anlage kommt, der Handrücken des Benutzers hingegen frei oder im wesentlichen frei bleibt.
  2. Schutzeinrichtung (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerschutzelemente (3, 4) beide näher an einem Endbereich (5b) des Handflächenschutzelementes (5) liegen als an einem dem einen Endbereich (5b) gegenüberliegenden anderen Endbereich (5a) des Handflächenschutzelementes (5), insbesondere, wobei die Fingerschutzelemente (3, 4) beide unmittelbar an dem einen Endbereich (5b) des Handflächenschutzelementes (5) liegen, und/oder wobei der andere Endbereich (5a) ein freier Endbereich des Handflächenschutzelementes (5) ist.
  3. Schutzeinrichtung (1) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Handflächenschutzelement (5) einen bevorzugt freien Endbereich mit U-förmiger Außenkontur, Spitzenbereich (5a), und einen dem Spitzenbereich (5a) gegenüberliegenden Endbereich, Wurzelbereich(5b), aufweist, wobei die Fingerschutzelemente (3, 4) beide näher an dem Wurzelbereich (5b) liegen als an dem Spitzenbereich (5a), insbesondere, wobei die Fingerschutzelemente (3, 4) beide unmittelbar an dem Wurzelbereich (5b) liegen, bevorzugt, wobei der Wurzelbereich (5b) mit einer dem Spitzenbereich (5a) gegenüberliegenden insbesondere geraden Kante (5c) abschließt und sich die Fingerschutzelemente (3, 4) bis zu dieser Kante (5c) erstrecken.
  4. Schutzeinrichtung (1) nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerschutzelemente (3, 4) in Bezug auf die beiden gegenüberliegenden Endbereiche (5a, 5b) seitlich des Handflächenschutzelementes (5) angeordnet sind, bevorzugt seitlich von dem Handflächenschutzelement (5) abragen.
  5. Schutzeinrichtung (1) nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet, dass von den Fingerschutzelementen (3, 4) je eines an zwei gegenüberliegenden Seiten des Handflächenschutzelementes (5) angeordnet ist, und/oder dass die Fingerschutzelemente (3, 4) an einem Ende offen und an ihrem dem offenen Ende gegenüberliegenden Ende geschlossen sind, wobei das offene Ende dem Handflächenschutzelement (5) zugewandt und das geschlossene Ende von dem Handflächenschutzelement (5) abgewandt ist.
  6. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerschutzelemente (3, 4) jeweils eine Fingerschutzkappe (11) mit einer geschlossenen Oberseite (11a) und einer offenen Unterseite (11b) umfassen, bevorzugt, wobei die Fingerschutzkappen (11) zumindest im Wesentlichen die Form eines Hohlkegelstumpfes oder zumindest im Wesentlichen die Form eines einseitig geschlossenen Hohlzylinders aufweisen, und/oder wobei sich die Fingerschutzkappen (11) im Bereich ihrer geschlossenen Oberseiten (11 a) durch eine größere Materialstärke auszeichnen als im verbleibenden Bereich.
  7. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerschutzelemente (3, 4) jeweils einen Fingerschutzsteg (12) aufweisen, insbesondere, wobei der Fingerschutzsteg (12) des für den Daumen (6) bestimmten Fingerschutzelementes (3) eine geringere Länge aufweist als der Fingerschutzsteg (12) des für den weiteren Finger (7) bestimmten Fingerschutzelementes (4) und/oder wobei die Materialstärke der Fingerschutzstege (12) zumindest im Bereich der den Fingerkuppen zugeordneten vorderen Enden mindestens 1,0 mm, insbesondere mindestens 2 mm beträgt und/oder maximal 5,0 mm, insbesondere maximal 4,0 mm beträgt und bevorzugt 3,0 ± 0,5 mm beträgt.
  8. Schutzeinrichtung (1) nach Anspruch 6 und 7, dadurch gekennzeichnet, sich der Fingerschutzsteg (12) jeweils an die offene Unterseite (11 b) der Fingerschutzkappe (11) anschließt.
  9. Schutzeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 6 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenseite und/oder der Außenseite der Fingerschutzkappen (11) Noppen (13) vorgesehen sind.
  10. Schutzeinrichtung (1) nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Materialstärke der Fingerschutzkappen (11) zumindest abschnittsweise mindestens 1,0 mm, insbesondere mindestens 2 mm beträgt und/oder dass die Materialstärke der Fingerschutzkappen (11) maximal 5,0 mm, insbesondere maximal 4,0 mm beträgt und bevorzugt 3,0 ± 0,5 mm beträgt, und/oder dass der Innenraum der Fingerschutzkappen (11) insbesondere an der breitesten Stelle einen Durchmesser von 1,5 bis 3,0 cm aufweist, und/oder dass der Innenraum der Fingerschutzkappen (11) eine Länge im Bereich von 1,5 bis 6,0 cm aufweist, und/oder dass die Fingerschutzkappen (11) eine Länge von wenigstens 2 cm, insbesondere wenigstens 2,5 cm und/oder von höchstens 4,0 cm, insbesondere höchstens 3,0 cm aufweisen.
  11. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerschutzelemente (3, 4) ausschließlich über das Handflächenschutzelement (5) miteinander verbunden sind.
  12. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handflächenschutzelement (5) als flexible Matte ausgestaltet ist, und/oder dass das Handflächenschutzelement (5) derart ausgestaltet und angeordnet ist, dass es sich im bestimmungsgemäß getragenen Zustand der Schutzeinrichtung (1), wenn die beiden Fingerschutzelemente (3, 4) jeweils auf einen Finger, insbesondere den Daumen (6) und Zeigefinger (7), eines Benutzers aufgesetzt sind, schützend vor der Handinnenfläche des Benutzers erstreckt.
  13. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Handflächenschutzelement (5) eine Dicke von wenigstens 1,0 mm, insbesondere wenigstens 2 mm und/oder maximal 5,0 mm, insbesondere maximal 4 mm aufweist, wobei die Dicke bevorzugt 3,0 ± 0,5 mm beträgt, und/oder dass das Handflächenschutzelement (5) eine Länge von mindestens 6,0 cm, insbesondere mindestens 7,0 cm und/oder von höchstens 11,0 cm, insbesondere höchstens 9,0 ± 0,5 cm aufweist.
  14. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fingerschutzelemente (3, 4) und/oder das Handflächenschutzelement (5) wenigstens ein elastisch verformbares Material, insbesondere wenigsten ein Elastomer und/oder Silikon, umfassen oder daraus bestehen, wobei insbesondere das Material verstärkt ist und bevorzugt Verstärkungselemente in der Form von Streifen aus Metallblech, Kunststoff oder Verstärkungsfasern in das Material eingebettet sind.
  15. Schutzeinrichtung (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzeinrichtung (1) einteilig ausgestaltet ist, und/oder dass die Schutzeinrichtung (1) derart ausgestaltet ist, dass sie drei Finger, bevorzugt den Ringfinger (8), Mittelfinger (9) und kleinen Finger (10), und/oder den Handrücken (2a) und/oder das Handgelenk (2b) frei lässt.
DE202022003028.2U 2022-04-26 2022-04-26 Schutzeinrichtung für eine Hand Active DE202022003028U1 (de)

Priority Applications (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202022003028.2U DE202022003028U1 (de) 2022-04-26 2022-04-26 Schutzeinrichtung für eine Hand

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE202022003028.2U DE202022003028U1 (de) 2022-04-26 2022-04-26 Schutzeinrichtung für eine Hand

Publications (1)

Publication Number Publication Date
DE202022003028U1 true DE202022003028U1 (de) 2024-06-10

Family

ID=91668164

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
DE202022003028.2U Active DE202022003028U1 (de) 2022-04-26 2022-04-26 Schutzeinrichtung für eine Hand

Country Status (1)

Country Link
DE (1) DE202022003028U1 (de)

Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0320541A1 (de) 1987-12-14 1989-06-21 Arnold Steven Seid Eindringresistent-Operationshandschuh
US4864661A (en) 1988-10-20 1989-09-12 Gimbel Neal I Puncture resistant surgical glove
DE4317108A1 (de) 1992-05-21 1993-11-25 Stuart Wallace Chirurgischer Fingerschutz
DE202006010706U1 (de) 2006-07-10 2006-10-12 Haller, Bettina, Dipl.-Ing. Fingerringe/Teilhandschuhe zur Vermeidung von Schnittverletzungen im Friseurhandwerk

Patent Citations (4)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0320541A1 (de) 1987-12-14 1989-06-21 Arnold Steven Seid Eindringresistent-Operationshandschuh
US4864661A (en) 1988-10-20 1989-09-12 Gimbel Neal I Puncture resistant surgical glove
DE4317108A1 (de) 1992-05-21 1993-11-25 Stuart Wallace Chirurgischer Fingerschutz
DE202006010706U1 (de) 2006-07-10 2006-10-12 Haller, Bettina, Dipl.-Ing. Fingerringe/Teilhandschuhe zur Vermeidung von Schnittverletzungen im Friseurhandwerk

Similar Documents

Publication Publication Date Title
DE69433063T2 (de) Chirurgisches skalpell
DE60221652T2 (de) Chirurgisches skalpell mit schutz
DE69529179T2 (de) Schwenkbare Nadelschutzvorrichtung
DE69936326T2 (de) Chirurgisches Skalpell
DE68904353T2 (de) Nadelschild.
DE60118511T2 (de) Blutsammelsatz
DE69403421T2 (de) Nadel mit stumpfer Spitze
EP2544636B1 (de) Palmare daumen- und daumensattelgelenk-schiene
EP2841030A1 (de) Daumenorthese
EP3666233A1 (de) Therapiehandschuh und fixierschiene für einen therapiehandschuh
EP4268648B1 (de) Schutzeinrichtung für eine hand
DE202022003028U1 (de) Schutzeinrichtung für eine Hand
DE202006011664U1 (de) Mittelhand-Daumen-Orthese
DE4317108A1 (de) Chirurgischer Fingerschutz
DE2612307A1 (de) Schutzhandschuh
DE202020106837U1 (de) Hygienemaske
DE60013796T2 (de) Vorrichtung zum Vermeiden von Handkontraktion, insbesondere während des Schlafes
DE8904941U1 (de) Handschuh
DE102004018717B3 (de) Fingerschutz
DE4133178A1 (de) Schutzhandschuh fuer polizisten und andere sicherheitskraefte
DE102005009826A1 (de) Handschuh für medizinische Zwecke
DE19511092A1 (de) Daumenring für endoskopische Geräte
EP1228786B1 (de) Sportgerät-Handprotector
DE102011101382A1 (de) Hygienehandschuh
DE102015116931A1 (de) Orthese mit Schulter- und Armbereich

Legal Events

Date Code Title Description
R207 Utility model specification
R150 Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years