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Die Erfindung betrifft ein Plattformlift-System zum sicheren Transport von Personen in einem Kraftfahrzeug sowie ein Kraftfahrzeug mit einem solchen Plattformlift-System. Insbesondere ist die Erfindung für einen Rettungswagen, einen Krankentransportwagen oder ein Transportfahrzeug zur Beförderung von Menschen mit motorischen Einschränkungen vorgesehen, wie beispielsweise in einem Transportstuhl sitzende Menschen. Mit einem Transportstuhl sind insbesondere Rollstühle und Tragestühle gemeint. Die Erfindung betrifft insoweit insbesondere ein Kraftfahrzeug in Form eines Rettungswagens, eines Krankentransportwagens oder eines Transportfahrzeuges zur Beförderung von Menschen in einem Transportstuhl.
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Aus der Praxis sind verschiedene Plattformlift-Systeme bekannt, um eine in einem Rollstuhl sitzende Personen in ein Kraftfahrzeug zu heben und mit dem Kraftfahrzeug zu transportieren. Außenlifte sind derart an einem Kraftfahrzeug montiert, dass diese von außen zugänglich sind. Diese können beispielsweise in einer Art Kassette verstaut sein, um im Bedarfsfall eine Plattform aus der Kassette herauszufahren. Die Plattform kann dann auf das Fahrbahnniveau abgesenkt werden, um einen Patienten oder einen Transportstuhl aufzuladen und die Plattform anschließend auf das Niveau des Fahrzeugbodens anzuheben. Dort muss der Patient bzw. der Transportstuhl dann in Fahrtrichtung ausgerichtet werden und separat durch das Personal angegurtet werden. Ferner muss der Transportstuhl anschließend noch in seiner Position fixiert werden und der Patient gegenüber dem Transportstuhl fixiert werden, um einen transportfähigen Zustand herzustellen. Es sind insoweit verhältnismäßig viele Arbeitsschritte erforderlich, was zeit-, personal- und kostenintensiv ist.
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Aus
DE 29 28 607 A1 ist eine schwenkbare waagerechte Hubplattform bekannt, die an einer auf der Ladefläche eines Lastkraftwagens stehenden lotrechten Tragsäule gehalten sowie heb- und senkbar ist. Das Verschwenken der Hubplattform erfolgt um die Längsachse der Tragsäule. Die Hubplattform dient zum Be- und Entladen, insbesondere von Personen, und weist lotrechte Führungen auf, die zum einen zwischen der Hubplattform und einem von der Tragsäule gehaltenen Hubgerüst und zum anderen zwischen der Tragsäule und dem Hubgerüst angeordnet sind. Die lotrechten Führungen sind über Tragarme derart voneinander beabstandet, dass eine Hubstange, die längsverschiebbar in einer Zylinderhülse geführt ist, das Anheben und Absenken der Hubplattform außerhalb des Lastkraftwagens ermöglicht. Dadurch kann die Hubplattform auch auf ein Niveau angehoben werden, das höher ist als das Niveau der Ladefläche in dem Lastkraftwagen. Nachteilig an der Hubplattform ist, dass nach dem Einladen einer Person, insbesondere einer in einem Rollstuhl oder Tragestuhl sitzenden Person, die noch innerhalb eines Kraftfahrzeuges positioniert und dort in einen transportfähigen Zustand gebracht werden muss. Dies ist mit erheblichem Aufwand verbunden.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Plattformlift-System für ein Kraftfahrzeug zur Verfügung zu stellen, das es ermöglicht, Menschen mit motorischen Einschränkungen, insbesondere in einem Transportstuhl sitzende Menschen, sicher und komfortabel in ein Kraftfahrzeug einladen und innerhalb des Kraftfahrzeuges in einen transportfähigen Zustand zu bringen.
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Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche. Weitere Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung sind in Verbindung mit den abhängigen Ansprüchen beschrieben.
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Ein erfindungsgemäßes Plattformlift-System umfasst eine Plattform für die Aufnahme eines Transportstuhls mit Transportperson, eine Hubeinheit zur Durchführung von vertikalen Relativbewegungen der Plattform zwecks Anheben und Absenken der Plattform und eine Verfahrvorrichtung zur Durchführung von horizontalen Relativbewegungen zwischen der Plattform und der Hubeinheit. Dabei ist an einem der vorstehend genannten Elemente mindestens ein Fixierelement zur Fixierung der Plattform gegenüber der Hubeinheit und/oder zur Fixierung des Transportstuhls und/oder der Transportperson gegenüber der Plattform vorgesehen. Das erfindungsgemäße Plattformlift-System hat den Vorteil, dass - abhängig von der jeweiligen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems - ein oder mehrere Teilschritte für die Herstellung der Transportfähigkeit einer zu transportierenden Person entfallen, weil die konstruktive Gestaltung des Plattformlift-Systems geeignete integrale Funktionen aufweist, auf welche nachfolgend im Detail eingegangen wird. Dadurch können in einem Transportstuhl sitzende Menschen, sicher und komfortabel in ein Kraftfahrzeug eingeladen und mit verringertem Zeit- und Kostenaufwand in einen transportfähigen Zustand gebracht werden.
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Als Verfahrvorrichtung kann insbesondere ein Gelenk und/oder ein Getriebe vorgesehen sein. Die Verfahrvorrichtung kann manuell oder motorisch betätigbar sein.
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In einer praktischen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems ist an einem der Elemente des Plattformlift-Systems und/oder an einem Element eines Kraftfahrzeuges, in welchem das Plattformlift-System installiert ist, mindestens eine mit dem Fixierelement korrespondierende Fixierelement-Aufnahme zur Herstellung einer - vorzugsweise formschlüssigen - Verbindung zwischen Fixierelement und Fixierelement-Aufnahme angeordnet. Besonders bevorzugt sind in diesem Zusammenhang konstruktiv einfache Elemente zur Herstellung von formschlüssigen Verbindungen die durch eine geeignete Relativbewegung von Fixierelement und Fixierelement-Aufnahme hergestellt und wieder gelöst werden können. Als Element eines Kraftfahrzeuges zur Anordnung oder Ausbildung einer Fixierelement-Aufnahme eignet sich insbesondere ein fahrzeugfestes Element, wie z.B. ein Fahrzeugboden oder ein gegenüber dem Fahrzeuboden fixiertes Element, wie z.B. eine Trennwand eines Kraftfahrzeuges.
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In diesem Zusammenhang ist es in einer weiteren praktischen Ausführungsform bevorzugt, wenn als Fixierelement und Fixierelement-Aufnahme zur Fixierung der Plattform gegenüber der Hubeinheit an der Plattform und an der Hubeinheit mindestens ein Bolzen und eine mit dem Bolzen korrespondierende Bolzenaufnahme vorgesehen sind. Dabei kann als Bolzenaufnahme insbesondere eine Öffnung dienen, die es ermöglicht, den Bolzen einzuführen, wobei es besonders bevorzugt ist, wenn der Bolzen konisch oder anderweitig geeignet ausgebildet ist, um eine im Wesentlichen spielfreie Fixierung des Bolzens in der Bolzenaufnahme zu bewirken, wenn der Bolzen bestimmungsgemäß in der Bolzenaufnahme angeordnet ist. Besonders bevorzugt ist es, wenn mittels eines Bolzens und einer korrespondierenden Bolzenaufnahme eine formschlüssige Fixierung in horizontaler Richtung ermöglicht ist, d.h. in Fahrzeuglängsrichtung und Fahrzeugquerrichtung.
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Die Betätigung eines erfindungsgemäßen Plattformlift-System ist besonders einfach, wenn der Bolzen und die Bolzenaufnahme als Vertikalverbindungselemente derart gestaltet sind, dass die formschlüssige Verbindung durch Anheben und Absenken der Plattform hergestellt und gelöst werden kann. In diesem Fall kann die ohnehin für das Anheben und Absenken der Plattform vorhandene Hubeinheit auch für das Herstellen und Lösen der formschlüssigen Verbindung zwischen Plattform und Hubeinheit genutzt werden.
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In einer weiteren praktischen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems ist zur Fixierung des Transportstuhls und/oder der Transportperson gegenüber der Plattform an der Plattform oder an der Hubeinheit mindestens ein Gurt angeordnet. Dabei kann es sich insbesondere um einem von Kraftfahrzeugen bekannten 3-Punkt-Gurt handeln.
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Unabhängig davon, um welche Art von Gurt es sich handelt, ist es weiter bevorzugt, wenn an der Plattform oder an der Hubeinheit mindestens ein Gurtschloss zur Festlegung des Gurtes angeordnet ist. Mit Hilfe eines 2-Punkt-Gurtes, eines 3-Punkt-Gurtes oder eines sonstigen Gurtes kann in diesem Fall durch einfaches Anschnallen ein Transportstuhl gegenüber der Plattform und/oder eine auf einem Transportstuhl sitzende Transportperson gegenüber dem Transportstuhl und/oder gegenüber der Plattform fixiert werden. Besonders intuitiv bedienbar ist ein erfindungsgemäßes Plattformlift-System, wenn an der Plattform oder an der Hubeinheit ein Gurt und ein Gurtschloss angeordnet sind und als Fixierelement und Fixierelement-Aufnahme vorgesehen sind. Denn in diesem Fall kann eine in einem Transportstuhl sitzende Transportperson mit dem Gurt in gleicher Art und Weise wie eine in einem Standard-Kraftfahrzeug sitzende Person angeschnallt werden, um diese in dem Transportstuhl in einen transportfähigen Zustand zu bringen. Dabei wird eine Einheit aus dem beweglichen Transportstuhl mit der Plattform und dem Fahrzeugboden gebildet, wobei alle Elemente relativ zueinander fixiert sind. Dies ist insbesondere dann besonders komfortabel und sicher möglich, wenn zusätzlich der Transportstuhl formschlüssig innerhalb des Kraftfahrzeuges fixierbar ist. Dies kann ebenfalls über mindestens ein Fixierelement und eine korrespondierende Fixierelement-Aufnahme erfolgen, insbesondere wie vorstehend oder wie nachfolgend beschrieben.
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In einer weiteren praktischen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems sind der Gurt und/oder das Gurtschloss außenseitig der Plattform angeordnet. Dabei sind Gurt und Gurtschloss vorzugweise fest mit der Plattform und/oder mit der Hubeinheit verbunden, insbesondere derart, dass die Relativposition von Gurt und Gurtschloss in einer Transportposition eines auf der Plattform angeordneten Transportstuhls vorgegeben ist. Die Relativposition ist dann in einer besonders bevorzugten Ausführungsform so gewählt, dass der Gurt und das Gurtschloss sich in Greifreichweite einer in dem Transportstuhl sitzenden Transportperson befinden, so dass das Angurten entweder von zu transportierenden Person (Transportperson) selbst oder einer anderen Person erfolgen kann.
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Wenn bei einem erfindungsgemäßen Plattformlift-System Plattform fest verbunden ist mit einem sich in vertikaler Richtung erstreckenden Tragabschnitt, ergibt sich eine besonders biegesteife Struktur, die insbesondere dann erforderlich und hilfreich ist, wenn das Gewicht aus Plattform, Transportstuhl und einer darauf sitzenden Transportperson regelmäßig größer als 100 kg ist, insbesondere zwischen 100 kg und 200 kg. Aus Gewichts- und Kostenaspekten bevorzugt ist es, wenn der Tragabschnitt als Tragrahmen ausgebildet, insbesondere als ein u-förmiger oder geschlossener Tragrahmen. Der Tragabschnitt erstreckt sich vorzugsweise über einen Großteil der Breite der Plattform und über einen Großteil der Höhe eines Transportstuhls, d.h. vorzugsweise sowohl in Querrichtung als auch in Hochrichtung über mindestens 50 cm , weiter bevorzugt mindestens 60 cm oder besonders bevorzugt mindestens 80 cm, in Hochrichtung auch mindestens 100 cm.
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Um ein kontrolliertes Verdrehen der Plattform eines erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems zu ermöglichen, ist es bevorzugt, wenn die Plattform verschwenkbar gegenüber der Hubeinheit gelagert ist. Dabei hat es sich als besonders bevorzugt erwiesen, wenn die Plattform funktional über ein Doppelgelenk mit der Hubeinheit verbunden ist, weil dann der Platzbedarf für das Verschwenken aus einer Transportposition in eine Position außerhalb des Kraftfahrzeuges zum Absenken auf das Fahrbahnniveau besonders gering ist.
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Vorstehend wurde bereits in Verbindung mit dem Gurt darauf hingewiesen, dass es vorteilhaft ist, wenn sich bei einem erfindungsgemäßen Plattformlift-System der Transportstuhl relativ gegenüber der Plattform festlegen lässt. Dies ist besonders einfach und kostengünstig möglich, wenn an der Plattform ein Schlitz zum Zusammenwirken mit einem Kupplungselement eines Transportstuhls ausgebildet ist. Dabei wird insbesondere auf pilzkopfartig ausgebildete Kupplungselemente an Tragestühlen bzw. Rollstühlen verwiesen, die unterseitig eines derartigen Stuhls angeordnet und aus der Praxis bekannt sind. Es ist bevorzugt, wenn an der Plattform eine in Transportposition in Fahrzeuglängsrichtung orientierter Schlitz vorgesehen ist, die es ermöglicht, durch einfaches Einschieben von ein oder mehreren Kupplungselementen, insbesondere pilzkopfartigen Kupplungselementen, eine in Fahrzeugquerrichtung formschlüssige Festlegung eines Transportstuhls zu bewirken. Zusätzlich kann an der Plattform auch ein Rastmechanismus vorgesehen sein, mittels welchem ein Kupplungselement oder mehrere Kupplungselemente auch in Fahrzeuglängsrichtung fixiert werden, wenn eine Soll-Position zwischen Transportstuhl und Plattform erreicht ist. Zum Lösen des Rastmechanismus kann die Bedienung eines Betätigungselements erforderlich sein, insbesondere eines Entsperrelements, wie z.B. eines Hebels oder Knopfes, ähnlich wie bei einem aus Standard-Kraftfahrzeugen bekannten Gurtschloss.
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Wenn bei einem erfindungsgemäßen Plattformlift-System an der Plattform als Führung für Räder eines Transportstuhls dienende Fahrrinnen ausgebildet sind und/oder an der Plattform ein Fixierabschnitt für einen Transportstuhl ausgebildet ist, kann die Bedienung weiter vereinfacht werden. Vertiefungen können besonders einfach hergestellt werden, wenn als Plattform ein entsprechend geformtes Profilelement verwendet wird, beispielsweise ein Profilblech oder ein aus Kunststoff geeignet geformtes Profilelement.
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Als Fixierabschnitt für einen Transportstuhl kann insbesondere ein erhabener Mittelsteg mit darin ausgebildetem Schlitz vorgesehen sein, wobei der Schlitz - wie vorstehend beschrieben - zum Zusammenwirken mit einem pilzkopfartigen Kupplungselement vorgesehen sein kann.
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Die Erfindung betrifft auch ein Kraftfahrzeug mit einem wie vorstehend beschriebenen Plattformlift-System, bei welchem die Verfahrvorrichtung dazu ausgebildet ist, die Plattform zwischen einer Außenposition außerhalb des Kraftfahrzeuges und einer Transportposition innerhalb des Kraftfahrzeuges verfahren zu können. In diesem Fall kann mit dem Plattformlift-System ein Transportstuhl sowohl von einer Außenposition, insbesondere von einer Fahrbahn oder einem Bürgersteig, in das Kraftfahrzeug gehoben und verfahren werden als auch mindestens eine erste Fixierung zwischen dem Transportstuhl und dem Kraftfahrzeug erfolgen. Vorzugsweise ist das Plattformlift-System derart ausgebildet, dass damit sowohl der Transportstuhl gegenüber der Plattform als auch die Plattform gegenüber dem Kraftfahrzeug und ggf. sogar noch die Transportperson gegenüber dem Transportstuhl fixiert werden kann.
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Wenn eine Antriebseinheit und eine Steuereinheit für die Verfahrvorrichtung und/oder die Hubeinheit vorgesehen sind, wobei eine geführte Bewegung von der Außenposition in die Transportposition vorgesehen ist, sind Fehlbedienungen nahezu ausgeschlossen, wodurch die Sicherheit für eine in dem Transportstuhl sitzende Transportperson erhöht ist. Insbesondere birgt dann eine Neigung des Kraftfahrzeuges nicht die Gefahr, dass die Plattform schwerkraftbedingt in eine nicht erwünschte Position verschwenkt wird und/oder mit anderen Fahrzeugelementen kollidiert.
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Besonders bevorzugt ist es in Verbindung mit einer geführten Bewegung, wenn die Plattform in der erreichten Transportposition bereits in horizontaler Richtung formschlüssig gegenüber dem Kraftfahrzeug festgelegt ist. Dies kann insbesondere dadurch erreicht werden, dass die Plattform im letzten Bewegungsabschnitt vor Erreichen der Transportposition derart abgesenkt wird, dass ein Bolzen und eine Bolzenaufnahme eine in horizontaler Richtung formschlüssige Verbindung zwischen Plattform und dem Kraftfahrzeug herstellen, beispielsweise indem an einem fahrzeugseitig festgelegten Element der Hubeinheit oder am Fahrzeugboden selbst ein Bolzen angeordnet ist, der mit einer an der Plattform ausgebildeten Bolzenaufnahme zusammenwirkt.
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Die Erfindung wurde insbesondere für Kraftfahrzeuge gemacht, bei welchen die Hubeinheit fahrzeugfest montiert ist und/oder die Hubeinheit an einer Trennwand nahe einer Seitentür angeordnet ist und/oder dazu ausgebildet ist, die Plattform von einem Fahrzeugboden bis auf ein Fahrbahnniveau abzusenken. Diesbezüglich wird insbesondere auf Kraftfahrzeuge mit einer Seitentür in Form einer Schiebetür verwiesen, die es mit Hilfe des erfindungsgemäßen Plattformlift-System ermöglichen, einen seitlich neben dem Kraftfahrzeug positionierten Transportstuhl mit einer darauf sitzenden Transportperson auf die Plattform zu schieben und dann gemeinsam mit dieser Plattform in das Kraftfahrzeug zu heben und innerhalb des Kraftfahrzeuges mit der Plattform auf einfache Art und Weise in einen transportfähigen Zustand zu bringen.
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Weitere praktische Ausführungsformen und Vorteile der Erfindung sind nachfolgend im Zusammenhang mit den Zeichnungen beschrieben. Es zeigen:
- 1 ein Kraftfahrzeug mit einem erfindungsgemäßen Plattformlift-System in einer isometrischen Ansicht von schräg hinten einmal mit geschlossener Seitentür und einmal mit geöffneter Seitentür und ohne Dach
- 2 eine vergrößerte Darstellung des in dem Kraftfahrzeug von 1 installierten erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems,
- 3 das Plattformlift-System aus den 1 und 2 mit einem darauf angeordneten Transportstuhl und einer darauf sitzenden Transportperson in einer Ansicht von schräg hinten,
- 4 eine Detailansicht des unteren Abschnitts des Transportstuhls und der Plattform aus 3 in einer Ansicht von hinten,
- 5 eine Ansicht des Fahrzeugbodens und des erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems in einer Ansicht von schräg vorne,
- 6 eine Detailansicht des unteren Abschnitts des Transportstuhls und der Plattform aus 5 vor der Herstellung einer formschlüssigen Verbindung zwischen Plattform und Hubeinheit,
- 7 eine Detailansicht des unteren Abschnitts des Transportstuhls und der Plattform aus 5 nach der Herstellung einer formschlüssigen Verbindung zwischen Plattform und Hubeinheit,
- 8 das Kraftfahrzeug in der Konfiguration aus 1 ohne Fahrzeugdach in einer Ansicht von schräg oben, wobei sich die Plattform in der Transportposition befindet,
- 9 das Kraftfahrzeug in der Konfiguration aus 1 ohne Fahrzeugdach in einer Ansicht von schräg oben, wobei sich die Plattform in einer Zwischenstellung zwischen der Transportposition und der Außenposition befindet und
- 10 das Kraftfahrzeug in der Konfiguration aus 1 ohne Fahrzeugdach in einer Ansicht von schräg oben, wobei sich die Plattform in der oberen Außenposition (links) bzw. in der unteren Außenposition (rechts) befindet.
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In den 1 bis 10 sind verschiedene Ansichten und Positionen eines erfindungsgemäßen Plattformlift-Systems 25 gezeigt, das in einem Kraftfahrzeug 1 installiert ist. Die Fahrzeuglängsrichtung (x-Richtung), die Fahrzeugquerrichtung (y-Richtung) und die Fahrzeughochrichtung (z-Richtung) sind in einigen der Figuren mit einem entsprechenden Koordinatensystem gekennzeichnet.
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Wie in 1 gut erkennbar ist, handelt es sich bei dem gezeigten Kraftfahrzeug 1 um ein Fahrzeug, das eine vorderseitige Fahrerkabine 26 und einen sich in Fahrzeuglängsrichtung betrachtet dahinter angeordneten Transportraum 2 aufweist. Dabei ist der Transportraum 2, welcher insbesondere für den Transport von Patienten bestimmt ist, durch eine Trennwand 3 von der Fahrerkabine separiert. Bei dem Kraftfahrzeug 1 kann es sich insoweit beispielsweise um ein Krankentransportwagen oder einen Rettungstransportwagen handeln.
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Das Kraftfahrzeug 1 weist eine Seitentür 4 auf, die hier als Schiebetür ausgebildet ist. Die Seitentür 4 ist in der Abbildung oben links in 1 geschlossen und in der Abbildung unten rechts in 1 geöffnet. In der Abbildung unten rechts in 1 ist erkennbar, dass im Bereich der Trennwand 3 ein erfindungsgemäßes Plattformlift-System 25 installiert ist.
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Das Plattformlift-System 25 umfasst eine Hubeinheit 27 mit einem Hubelement 6, das in Richtung des Doppelpfeils H in 2 relativbeweglich gegenüber einem Tragelement 7 angeordnet ist. Das Tragelement 7 ist in der gezeigten Ausführungsform als sich in Fahrzeughochrichtung erstreckende Vertikalstütze ausgebildet.
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Teil der Hubeinheit 27 ist auch ein Gelenk 10 und ein Tragrahmen 9, welcher mit dem Gelenk 10 verbunden ist. Der Tragrahmen 9 erstreckt sich in der in den 1 und 2 gezeigten Transportposition des Plattformlift-System im Wesentlichen in Fahrzeughochrichtung und in Fahrzeugquerrichtung.
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Der Tragrahmen 9 ist mit einer Plattform 8 verbunden, die sich im Wesentlichen in horizontaler Richtung erstreckt, d.h. in Fahrzeuglängsrichtung und in Fahrzeugquerrichtung.
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Das Plattformlift-System 25 dient dazu, eine auf einem Transportstuhl 5 sitzende Transportperson 13, auf einfache Art und Weise innerhalb des Kraftfahrzeuges 1 in einen transportfähigen Zustand zu bringen.
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Im Folgenden wird die Detailgestaltung des Plattformlift-System 25 sowie die Funktionsweise anhand der 1 bis 10 erläutert.
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In 2 sind zunächst weitere technische Merkmale des Plattformlift-Systems 25 erkennbar. An einer Seite des Tragrahmens 9 (in 2 an der linken Seite) sind ein Gurt 21, eine untere Gurt-Umlenkrolle 22, eine obere Gurt-Umlenkrolle 24 und ein Gurt-Ankerpunkt 23 angeordnet. Bei dem dargestellten Gurt 20 handelt es sich um einen bekannten 3-Punkt-Gurt mit einer daran befestigten Schlosszunge 28.
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An der gegenüberliegenden Seite des Tragrahmens 9 (in 2 an der rechten Seite) ist ein Gurtschloss 24 an einem sich von der Plattform 8 bzw. von einem unteren Abschnitt des Tragrahmens 9 schräg nach oben erstreckenden Halteelement 29 befestigt.
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Mit Hilfe des Gurtes 20 lässt sich eine auf einem Transportstuhl 11 sitzender Transportperson 13 - wie in 2 gezeigt - anschnallen und innerhalb des Kraftfahrzeuges 1 auf einfache Art und Weise innerhalb des Transportstuhls 5 fixieren. Der Gurt ist daher ein Fixierelement im Sinne der Erfindung.
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Wie in den 3 und 4 gut erkennbar ist, weist der Transportstuhl 5 vier Räder 11 und vier Tragegriffe 12 auf, wobei jeweils zwei dieser Elemente vorderseitig und zwei rückseitig angeordnet sind. Es handelt sich um einen aus der Branche bekannten Tragestuhl.
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In 4 ist gut erkennbar, dass die Plattform 8 in der gezeigten Ausführungsform zwei als Führung für die Räder 11 dienende Fahrrinnen 30 aufweist, die sich in Längsrichtung der Plattform 8 erstrecken. Zwischen den Fahrrinnen 30 ist ein gegenüber den Fahrrinnen 30 erhöhter Mittelsteg 31 ausgebildet. In dem Mittelsteg 31 ist ein sich in Längsrichtung der Plattform 8 erstreckender Schlitz 15 ausgebildet.
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An dem Transportstuhl 5 sind zwei, sich in vertikaler Richtung erstreckende Kupplungselemente 14 vorgesehen, die hier stabartig ausgebildet sind. Am unteren Ende dieser Kupplungselemente 14 sind - hier pilzkopfartig ausgebildete - Führungselemente 16 ausgebildet, welche in der in den Figuren gezeigten Relativanordnung zwischen Transportstuhl 5 und Plattform 8 den Schlitz 15 durchgreifen und eine formschlüssige Fixierung des Transportstuhls 5 gegenüber der Plattform 8 in Hochrichtung und in Querrichtung bewirken.
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Wie in den 5 bis 7 gut erkennbar ist, ist rückseitig an der Plattform 8 eine Bolzenaufnahme 17 ausgebildet. Diese besteht in der gezeigten Ausführungsform aus einem Winkelblech mit einer kreisförmigen Durchgangsöffnung. An dem Tragelement 7 der Hubeinheit 27 ist ein Bolzen 18 ausgebildet, der sich vom Fahrzeugboden 19 aus in Fahrzeughochrichtung nach oben erstreckt. In der gezeigten Ausführungsform ist der Bolzen Teil an einer am Fahrzeugboden 19 befestigten Materiallasche 32, die fest mit dem Tragelement 7 der Hubeinheit 27 verbunden ist.
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Die Bolzenaufnahme 17 und der Bolzen 18 dienen als Fixierelement und Fixierelement-Aufnahme zur Fixierung der Plattform 8 gegenüber dem Fahrzeugboden 19 des Kraftfahrzeuges bzw. gegenüber dem Tragelement 7 der Hubeinheit 27. Um die Fixierung der Plattform 8 herzustellen, muss die Plattform 8 lediglich aus der in den 5 und 6 gezeigten Position mittels der Hubeinheit 27 abgesenkt werden, so dass der Bolzen 18 die Bolzenaufnahme 17 durchragt, wie in 7 dargestellt. Die Plattform ist dann in Fahrzeuglängsrichtung und in Fahrzeugquerrichtung formschlüssig gegenüber dem Fahrzeugboden 19 festgelegt, insbesondere wenn ein Verdrehen der Plattform 8 schwerkraftbedingt und/oder aufgrund eines ausreichend großen Motorwiderstandes eines mit dem Gelenk 10 gekoppelten Antriebsmotors ausgeschlossen ist.
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Alternativ zu der gezeigten Ausführungsform können in einer nicht dargestellten Ausführungsform auch zwei Bolzen und zwei Bolzenaufnahmen vorgesehen sein, um eine formschlüssige Fixierung auch gegenüber einem Verdrehen der Plattform 8 gegenüber dem Fahrzeugboden 19 herzustellen.
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Aus einer Zusammenschau der 8 bis 10 lässt sich erkennen, wie sich die Plattform 8 in horizontaler Richtung mit Hilfe des Gelenks 10, welches Teil einer nicht im Detail gezeigten Verfahrvorrichtung ist, translatorisch und rotatorisch bewegen lässt. Der Transportstuhl 5 mit einer darauf sitzenden Transportperson 13 lässt sich als eine relativ zueinander fixierte Einheit aus der in 8 gezeigten Transportposition in die in 10 gezeigte Außenposition verfahren. Dies kann manuell erfolgen, wenn kein motorischer Antrieb vorgesehen ist oder mittels eines geeigneten Antriebs. Um zunächst die Verbindung aus Bolzen 18 und Bolzenaufnahme 17 zu lösen, muss in einem ersten Verfahrensschritt die Plattform 8 mittels der Hubeinheit 27 angehoben werden, bis der Bolzen außer Eingriff der Bolzenaufnahme 17 gelangt ist. Dann kann die Plattform 8 mit dem Transportstuhl 5 in die Außenposition verschwenkt werden. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Hubeinheit 27 dazu ausgebildet ist, die Plattform in der Außenposition bis auf das Fahrbahnniveau abzusenken, um dann den Transportstuhl 5 mittels der Räder 11 von der Plattform 8 auf die Fahrbahn oder den Bürgersteig zu schieben und zu einem Zielort zu bewegen.
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Die in der vorliegenden Beschreibung, in den Zeichnungen sowie in den Ansprüchen offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein. Die Erfindung ist nicht auf die beschriebenen Ausführungsformen beschränkt. Sie kann im Rahmen der Ansprüche und unter Berücksichtigung der Kenntnisse des zuständigen Fachmanns variiert werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Transportraum
- 3
- Trennwand
- 4
- Seitentür
- 5
- Transportstuhl
- 6
- Hubelement
- 7
- Tragelement
- 8
- Plattform
- 9
- Tragrahmen
- 10
- Gelenk
- 11
- Rad
- 12
- Griff
- 13
- Transportperson
- 14
- Kupplungselement
- 15
- Schlitz
- 16
- Pilzkopf
- 17
- Bolzenaufnahme
- 18
- Bolzen
- 19
- Fahrzeugboden
- 20
- Gurt
- 21
- untere Gurt-Umlenkrolle
- 22
- Gurt-Ankerpunkt
- 23
- obere Gurt-Umlenkrolle
- 24
- Gurtschloss
- 25
- Plattformlift-System
- 26
- Fahrerkabine
- 27
- Hubeinheit
- 28
- Schlosszunge
- 29
- Haltearm
- 30
- Fahrrinne
- 31
- Mittelsteg
- 32
- Materiallasche
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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