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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Öffnen (Abziehen und Herausheben) und Einsetzen von Kanal-/ Schachtdeckeln und ähnlichen Deckeln.
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Kanal-/Schachtdeckel dienen als Abdeckungen von Kontroll- und Wartungsschächten von unterirdischen Versorgungsleitungen und Abwasserkanälen. Um notwendige Wartungsarbeiten oder dergleichen durchführen zu können, muss dem Fachpersonal der Abstieg in die Kontrollschächte und das Kanalsystem ermöglicht werden. Dafür müssen die Kanal-/ Schachtdeckel regelmäßig geöffnet und aus ihrem Rahmen gehoben werden.
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Das Öffnen und Herausheben der Kanal- und Schachtdeckel ist aus diversen Gründen mit erheblichem Aufwand und großer Kraftanstrengung verbunden. Regelmäßig kommt es zu Schwierigkeiten und erheblichen Beeinträchtigungen beim Öffnen und Herausheben der Deckel. Zum einen müssen diese aus Sicherheitsgründen einen festen Sitz mit starker Klemmung aufweisen. Zum anderen verstärken Verschmutzungen und Korrosion der Kanal- und Schachtdeckel deren vorschriftsgemäße starke Klemmung zusätzlich. Außentemperaturen unterhalb des Gefrierpunkts verursachen ein Einfrieren der Kanal- und Schachtdeckel und erschweren deren Öffnungsvorgang hinzukommend.
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Aus dem Stand der Technik sind Deckelheber bekannt, welche aus einem einachsigen Fahrgestell bestehen. Dieses wird frontal an den zu hebenden Deckel gefahren, sodass die Aufnahmevorrichtung über den Deckel ragt. Danach werden die Einhängeelemente am Deckel befestigt und durch anschließendes Kippen des Gerätes wird der Deckel angehoben.
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Die
DE 102 03 017 A1 und
DE000001928375B beschreiben solche Deckelheber. Diese bestehen aus einer Druckstütze, welche mithilfe eines Hubwerks bewegbar ist und sich neben dem Deckel, direkt auf dem Deckelrahmen abstützt, einer sich auf den Deckel legenden Auflage, welche an der Aufnahmevorrichtung gelagert ist, und einem Stellwerk dessen Anheben eines Fahrwerks eine entlastende Ruhestellung und dessen Absenken, eine die Druckstütze und den Deckel abhebende Fahrstellung ermöglicht.
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Bei den bekannten Deckelhebern kommt es unter Anderem zu folgenden Problemen.
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Die Verwendung der bekannten Deckelheber stellt einen erheblichen Kraft- und Zeitaufwand dar. Wie bereits beschrieben müssen Kanal- und Schachtdeckel zum einen aus Sicherheitsgründen einen festen Sitz mit starker Klemmung aufweisen. Zum anderen verstärken Verschmutzungen und Korrosion der Kanal- und Schachtdeckel deren vorschriftsgemäße starke Klemmung zusätzlich. Außentemperaturen unterhalb des Gefrierpunkts verursachen ein Einfrieren der Kanal- und Schachtdeckel und erschweren deren Öffnungsvorgang hinzukommend.
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Bei festklemmenden Kanal-/ Schachtdeckeln tritt daher die Problematik auf, dass bei Verwendung der bekannten Deckelheber nicht die dafür erforderliche Kraft zum Öffnen und Herausheben der Deckel aufgewendet werden kann. Den bekannten Deckelhebern fehlt konstruktionsbedingt die notwendige Kraft, um festsitzende Deckel von deren Rahmen lösen und damit öffnen zu können. Somit sind aufgrund der fehlenden Kraft, mehrmalige Öffnungsversuche notwendig, was zu Beschädigungen der Deckel und/oder deren Rahmen führen kann. In diesen Fällen ist ein kosten- und zeitintensiver Austausch von Deckel und oder Rahmen unumgänglich.
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Eine weitere Problematik ist, dass es sich bei den bisher bekannten Deckelhebern lediglich um Hebegeräte und nicht um Abziehgeräte handelt. Sie sind nur zum Heben von bereits bewegbaren und nicht festklemmenden Deckeln vorgesehen und geeignet. Um festsitzende Deckel bedienen zu können sind bisher zusätzliche Vorarbeiten notwendig. Diese werden beispielsweise mithilfe spezieller Hämmer, sogenannter Schonhämmer, durchgeführt. Damit werden die Deckelränder und -rahmen beschlagen. Dies kann jedoch zu Beschädigungen am Deckel und/oder am Rahmen führen und verursacht oftmals zusätzliche Verstärkungen der festen Klemmung der Deckel. Durch den Einsatz der bekannten Deckelheber wird das Öffnen bzw. Herausheben der Deckel erheblich erschwert, stellt einen immensen Kraftaufwand dar, oder ist teilweise unmöglich. Für den Öffnungsvorgang sind dann meist zusätzliche Hilfeleistungen, Werkzeuge oder Geräte notwendig. Es kommt daher sowohl beim Einsetzen der Deckel in den Bodenrahmen, als auch beim Öffnen und Herausheben der Deckel zu erhöhten Kosten und ebenfalls zu kosten- und zeitintensiven Verzögerungen der Arbeitsabläufe.
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Mit den bestehenden Deckelhebern ist es zudem nicht möglich versenkte Deckel, und besonders Sinkkasten zu öffnen. Versunkene Deckel oder Sinkkasten sind aber sehr häufig anzutreffen. Sie kommen zum Einsatz um eine gerade Bodenoberfläche oder Fahrbahn ohne Erhebungen der Deckelrahmen zu ermöglichen. Um diese bedienen zu können, ist es notwendig, dass die Auflagefläche des Deckelhebers so schmal ist, dass diese lediglich auf den schmalen Deckelrändern aufliegt. Bei breiteren Auflageflächen, so wie es bei den bekannten Deckelhebern der Fall ist, führt deren Positionieren zu einer starken Schräglage des Gerätes. Ein ordnungsgemäßes, gerades und sicheres Aufliegen der Auflagefläche ist aufgrund der Unebenheiten, grundsätzlich nicht möglich. Es kann kein stabiler und sicherer Stand des Deckelhebers gewährleistet werden. Die dadurch bestehende Kippgefahr der bisherig bekannten Deckelheber, kann konstruktionsbedingt nicht ausgeschlossen werden. Eine ordnungsgemäße und sichere Anwendung der bekannten Deckelheber ist bei versenkten Deckeln und Sinkkastenschächten nicht möglich, da es zu einem starken Anstieg der Unfall- und Verletzungsgefahr kommt.
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Auch das Öffnen von erhobenen Deckeln ist aus denselben Gründen mittels bekannter Deckelheber unmöglich. Zu erhobenen Deckelrahmen kommt es beispielsweise, wenn sich Deckel in einem Schotterboden befinden und Regenfälle für eine Abtragung des Schotters gesorgt haben. Auch in diesem Fall können bekannte Deckelheber nicht zum Öffnen verwendet werden. Aufgrund der Unebenheiten ist kein ordnungsgemäßes, gerades und sicheres Aufliegen der Auflagefläche möglich. Es kann kein stabiler und sicherer Stand des Deckelhebers erreicht werden. Auch bei erhobenen Deckeln entsteht eine gefährliche Kippgefahr, welche bei bisher bekannten Deckelhebern konstruktionsbedingt nicht ausgeschlossen wurde. Die bisher bekannten Deckelheber sind daher für diesen Einsatzzweck nicht geeignet, da eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann.
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Die Verwendung der bisher bekannten Deckelheber führt selbst bei ebenerdig sitzenden Deckeln zu Problemen. Deren Auflageflächen sind teilweise zu breit, um ausschließlich auf den Deckelrahmen aufzuliegen. Daher liegen diese konstruktionsbedingt auch zum Teil auf dem Teer oder Untergrund neben dem Deckelrahmen auf. Sobald die Auflagefläche am Boden neben dem Deckelrahmen aufliegt, entsteht eine Instabilität und eine erhöhte Wegrutsch und Kippgefahr des Deckelhebers mitsamt des Deckels, sowie eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr.
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Negativ auffallend ist, dass beim Einsatz der bisher bekannten Deckelheber Beschädigungen des Bodens durch den Bedienvorgang nicht ausgeschlossen werden können. Wie bereits beschrieben, sind die Auflageflächen der bisher bekannten Deckelheber teilweise breiter als die Breite des Deckelrahmens. In diesen Fällen liegt die Auflagefläche also nicht nur am Deckelrahmen, sondern auch noch zusätzlich am sich daneben befindenden Boden auf. Zum Öffnen der Deckel ist ein Drücken auf den Boden notwendig und somit werden beim Bedienen des Deckelhebers die Auflageflächen bzw. Abstützungen in den jeweiligen Untergrund/ Boden gedrückt. Desweiteren besitzen die bestehenden Deckelheber konstruktionsbedingt nur eine punktuelle Auflagefläche. Dadurch können punktuelle Beschädigungen am Boden entstehen. Ist der zu öffnende Deckel beispielsweise in Teeruntergrund eingebettet, kann es zu Beschädigungen im Teer kommen. Derartige Beschädigungen können zusätzlich noch verstärkt werden, wenn der zu öffnende Deckel der Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Daraus resultiert ein Einsinken der Auflagefläche im Boden welches zu noch kostenintensiveren Schäden führt. Zur Beseitigung dieser sind kostenintensive und zeitaufwändige Ausbesserungsarbeiten notwendig. Sofern der Untergrund nicht geteert ist, sondern es sich um einen Schotteruntergrund oder feuchten Untergrund handelt, wird der Deckelheber beim Bedienvorgang noch leichter in den Boden gedrückt. In diesen Fall fehlt der notwendige Gegendruck des Bodens und ein Öffnen der Deckel ist nicht möglich.
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Eine weitere Problematik beim bekannten Deckelheber ist, dass seine Auflagefläche nicht verändert und so an die verschiedenartigen Deckel und deren jeweilige Rahmenbreite und -form angepasst werden kann. Beispielsweise bei neuartigeren Normdeckeln in ovaler oder runder Form mit schmalem Rand, ist eine entsprechende Anpassung an diese nicht möglich. Dadurch kann nicht sichergestellt werden, dass das Druckstück bzw. die Auflagefläche lediglich am Deckelrand aufliegt. Die Auflagefläche liegt in diesem Fall entweder zusätzlich am Untergrund oder aber auch nur am Untergrund auf. Die bekannten Deckelheber können somit nicht flexibel an unterschiedliche Deckel angepasst werden. Mit ihnen ist es lediglich möglich, die Deckel welche zur jeweiligen Auflagefläche passen, zu öffnen.
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Desweiteren kann bei versenkten Deckeln unter Einsatz den bekannten Deckelhebern nicht gewährleistet werden, dass deren Auflagefläche lediglich am Deckelrahmen aufgesetzt wird. Diese wird dann lediglich auf dem Boden, welcher sich neben dem Deckelrahmen befindet, aufgesetzt. Beim Öffnungsvorgang werden dann nicht wie gewünscht, die Deckel von ihren Rahmen getrennt und aus ihnen herausgehoben, sondern die Deckel gemeinsam mitsamt Rahmen und gegebenenfalls noch mit dem verbundenen Schacht aus dem Boden gerissen. Diese Problematik entsteht, weil die Abstützung und somit auch der notwendige Gegendruck auf dem Deckelrahmen fehlt. Die derzeit bekannten Deckelheber können die Deckel nicht von ihren Rahmen trennen, was kostenintensive und zeitaufwändige Austausch- und Ersatzmaßnahmen zur Folge hat. Um der Problematik, der schwierigen Trennbarkeit der Deckel aus ihren Rahmen, entgegenzuwirken, war es bisher nötig Vorarbeiten an den Deckeln vor dem eigentlichen Öffnungsvorgang zu leisten. Bisher werden die Deckelrahmen mittels Schonhämmer bearbeitet und dadurch geprellt. Durch den Prellvorgang kommt es häufig zu gebrochenen Gussstreben, Beschädigungen an den Deckeln, sowie an deren Rahmen oder den Deckeluntergründen. Diese haben wiederrum kostenintensive und zeitaufwändige Reparatur- oder Austauschmaßnahmen zur Folge.
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Eine gefährliche Problematik der bekannten Deckelheber ist der konstruktionsbedingt fehlende Kippschutz. Bekannte Deckelheber weisen an der Anzahl nur eine Druckplatte/ Auflagefläche auf, welche sich in der Mitte des Geräts befindet. Durch den Bedienvorgang wird auf diese Druckplatte Kraft aufgewendet und somit auch Druck ausgeübt. Das Gewicht des angehobenen Deckels lastet dann ausschließlich auf dieser Druckplatte. Bekannte Deckelheber sind lediglich mit einem Hebemechanismus ausgestattet, ein Kippschutz hingegen fehlt konstruktionsbedingt. Somit ist es nicht nur ausgeschlossen, sondern auch zu erwarten, dass beim Öffnungsvorgang der Deckel mitsamt dem Deckelheber nach links oder rechts kippt. Daraus resultiert, bei Einsatz der bisher bekannten Deckelheber, eine erschwerte und gefährliche Bedienung sowie eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr.
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Zudem kommt es bei Verwendung bekannter Deckelheber zu einer erhöhten Wegrollgefahr. An den bekannten Geräten sind Räder angebracht. Diese dienen dazu, den Deckelheber zu den zu öffnenden Deckeln transportieren zu können. Beim Anheben der Deckel kommt es dabei vor allem in Schräglagen und Hängen, zu einer erhöhten Wegrollgefahr des Deckelhebers mitsamt herausgehobenem Deckel. Eine ordnungsgemäße und sichere Bedienung des Deckelhebers kann somit nicht gewährleistet werden. Es herrscht eine enorme Unfall- und Verletzungsgefahr.
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Nachteilig ist auch, dass der Transport von herausgehobenen Deckeln, bei herkömmlichen Deckelhebern mit Rollen, nur durch Wegrollen bzw. Wegfahren möglich ist. Vor allem bei unebenen Untergründen oder an Schräglagen und Hängen ist ein sicherer Transport der herausgehobenen Deckel nicht möglich. Es kommt zu einem erschwerten und gefährlichen Transport der Deckel und einer daraus resultierenden erhöhten Unfall- und Verletzungsgefahr. An den bekannten Deckelhebern ist keine Hebe- und Tragemöglichkeit angebracht. Es ist nicht daher nicht möglich, die Deckel nach dem Öffnen mithilfe des Deckelhebers, gesichert und ordnungsgemäß auf ein entsprechendes Transportmittel verladen zu können. Diese Funktion ist zum Beispiel, im Falle eines notwendigen Austauschs von beschädigten Deckeln, notwendig und kann mit bekannten Deckelhebern nicht vorgenommen werden.
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Hinzu kommt die Verkantgefahr der Deckel innerhalb ihrer Rahmen. Beim Bedienen des Hubwerks der bisher bekannten Deckelheber, kommt es zu einer Kraftwirkung, wodurch sich dessen Stütze auf den Deckel abstützt. Diese Stütze positioniert den Deckel beim Öffnungsvorgang in eine leichte Schräglage. Dies führt zum Verkanten des Deckels innerhalb seines Rahmens. Die Stütze ist starr und wird beim Öffnungsvorgang nicht bewegt. Ein Anheben des Deckels führt dazu, dass die Stütze nicht mehr gleichmäßig am Boden und Deckel aufliegt. Die Stütze verursacht dadurch ein Kippen und Verkanten des Deckels. Dieser wird einseitig und ungleichmäßig angehoben. Je höher der Deckel angehoben wird, desto schiefer und instabiler steht die Stütze am Boden und Deckel. Durch nicht auszuschließende Verschmutzung der Deckel, wird die Gefahr des Verkantens zusätzlich verstärkt. Um dieses Ungleichgewicht ausgleichen zu können, ist es notwendig an der gegenüberliegenden Seite des zu öffnenden Deckels ein weiteres Exemplar des bekannten Deckelhebers anzubringen. In diesem Fall ist eine Ein-Mann Bedienung nicht mehr möglich. Es kommt zu einem weiteren Anstieg der Kosten.
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Eine weitere Problematik ist, dass die bekannten Deckelheber bislang nicht flexibel an die Schräglagen des jeweiligen Untergrunds angepasst und entsprechend eingestellt werden können. Es kann kein stabiler und sicherer Stand des Deckelhebers gewährleistet werden. Besonders bei Kanal- und Schachtdeckeln, welche sich an Hängen oder Schräglagen befinden, ist kein gleichmäßig waagrechtes und sicheres Herausheben der Deckel möglich. Eine ordnungsgemäße Sicherung der herauszuhebenden Deckel ist nicht möglich und es entsteht eine erhöhte Unfall- und Verletzungsgefahr des Bedienpersonals.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik, ist es die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Deckelabzieher für Kanal-/ Schachtdeckel und ähnlichen Deckeln bereitzustellen, welcher auch bei besonders festklemmenden Deckeln ein einfaches und schnelles, sowie ein zuverlässiges und sicheres Öffnen/ Abziehen, Herausheben, Einsetzen verschiedener Deckel ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch einen Deckelabzieher (1) für Kanal-/ Schachtdeckel und ähnlichen Deckel mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bis 6 gelöst. Bei der Erfindung handelt es sich um eine Neukonstruktion.
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1, 2, 3, 4 und 5 zeigen eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Deckelabziehers (1) für Kanal-/Schacht- und ähnliche Deckel und dessen schematischen Teilschnitt.
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Die vorliegende Erfindung stellt einen Deckelabzieher und Einsatzhilfe (1) für Kanal-/Schacht- und ähnliche Deckel dar.
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Die vorliegende Erfindung besteht aus einer Transport- und Haltestange (8), welche zwei Hebeachsen des Deckelabziehers (1) miteinander verbindet. Die Transport- und Haltestange (8) bildet gemeinsam mit den beiden Hebeachsen den Grundrahmen des Deckelabziehers (1). Die beiden Hebeachsen weisen identische Bauteile, jedoch in gespiegelter Ausführung auf. Sie bestehen jeweils aus einer Bodenausgleichsplatte (2). An diesen Bodenausgleichsplatten (2) sind Ausgleichsbolzen (3) angebracht. Die Ausgleichsbolzen (3) wurden nach vorhergehenden Berechnungen und Ermittlungen positioniert, sodass DIN genormten Deckel (in runder, ovaler, rechteckiger Form) bedient und geöffnet werden können. Damit die vorliegende Erfindung auch zum Öffnen von weiteren Deckelformen eingesetzt werden kann, sind die Ausgleichsbolzen (3) wechsel- und austauschbar. Somit kann der Deckelabzieher (1) und für verschiedenste Deckeltypen verwendet werden.
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An den beiden Bodenausgleichsplatten (2) ist jeweils ein Maschinenfuß (14) angebracht. Die Maschinenfüße (14) sind dabei jeweils mithilfe eines Gewindes an den Bodenausgleichsplatten (2) angebracht. An den Maschinenfüßen (14) ist jeweils ein Drehgriff (20) angebracht. Mithilfe von Drehbewegungen an den Drehgriffen (20) im oder gegen den Uhrzeigersinn, können die Maschinenfüße (14) bezüglich ihre Höhe entweder nach oben oder nach unten verstellt werden. Somit kann der Deckelabzieher mithilfe der Maschinenfüße (14) an den jeweiligen Bodenuntergrund angepasst werden. Die Maschinenfüße (14) dienen als Stabilisierung und als Kippschutz der Bodenausgleichsplatten (2) und des gesamten Deckelabziehers (1). Dadurch wird ein sicherer Stand des Deckelabziehers (1) erreicht. Ein solcher dient vor allem bei Deckel, welche sich in Schräglagen befinden, als wichtige Sicherheitsmaßnahme, da damit ein Kippen des Deckelabziehers (1) beim Bedienvorgang verhindert wird.
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Auf den Bodenausgleichsplatten (2) sind jeweils zwei sich gegenüberliegende Führungswangen (4) angeordnet. An den Innenseiten der Führungswangen (4) ist jeweils eine POM Führung breit (6) und eine POM Führung schmal (7) angebracht. Diese sind Richtung Mitte der Bodenausgleichsplatte (2) angebracht.
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Zudem ist auf den Bodenausgleichsplatten (2), zwischen den Führungswangen (4), jeweils ein Heber (9) angeordnet. Die Heber (9) werden mit einer Sicherungsplatte (17) gesichert. Auf den Oberseiten der Führungswangen (4) befindet sich jeweils ein Deckel für Führungswangen (10). An den Unterseiten der Deckel für Führungswangen (10) ist jeweils eine Klemmplatte (18) angebracht. Mit diesen Klemmplatten (18) wird eine Transport- und Haltestange (8) an dem Deckel für Führungswangen (10) befestigt. Auf den beiden Hebern (9), welche sich jeweils auf den Bodenausgleichsplatten (2) und zwischen den Führungswangen (10) befinden, und welche durch die Sicherungsplatten (17) gesichert werden, ist der Lastträger (5) angebracht.
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Am Lastträger (5) sind zwei Laufkatzen (11) angebracht. Diese Laufkatzen (11) können am Lastträger (5) bewegt und verschoben werden. An den beiden Laufkatzen (11) befindet sich jeweils ein Bolzen für Laufkatzen (15), welcher jeweils mit einer Kette/ Seil/ bewegliche Verbindung (12) verbunden ist. Am gegenüberliegenden Ende der Kette/ Seil/ beweglichen Verbindung (12) ist jeweils ein Bolzen für Haken/ Deckelverbindung (16) angebracht, mithilfe dessen ein Haken/ Deckelverbindung (13) mit der Kette/ Seil/ beweglichen Verbindung (12) verbunden wird.
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Dabei müssen die Bodenausgleichsplatten (2) eine geeignete Dicke aufweisen. Die Grundform der Bodenausgleichsplatten (2) kann rechteckig oder rund gestaltet sein und kann an ihrer Innenseite eine, den zu öffnenden Deckeln ähnliche, formgebundene Freiarbeitung aufweisen.
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Die Ausgleichsbolzen (3) können in ihrer Form zylindrisch oder quaderförmig ausgebildet sein. Zudem ist es möglich, anstatt von mehreren einzelnen Ausgleichsbolzen (3), jeweils eine einzelne, in ihrer Form längliche Ausgleichsplatte (19), auf den Bodenausgleichsplatten (2) anzubringen.
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Die Maschinenfüße (14) müssen dabei eine geeignete Tagfähigkeit aufweisen und können in ihrer Form unterschiedlich ausgebildet sein. Die Maschinenfüße (14) müssen höhenverstellbar sein, um den Deckelabzieher (1) mithilfe der Maschinenfüße (14) an seinen jeweiligen Bodenuntergrund anpassen und dadurch sichern zu können. Dadurch wird ein sicherer, fester und waagrechter Stand des Deckelabziehers (1) erzielt und sein Kippen vermieden.
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Die Führungswangen (4) sind mit den Bodenausgleichsplatten (2) senkrecht und fest verbunden. Die Form der Führungswangen (4) ist vorzugsweise quaderförmig, kann aber auch zylindrisch sein. An den Führungswangen (4) sind Führungselemente angebracht. Dabei handelt es sich jeweils um eine POM Führung breit (6) und eine POM Führung schmal (7). Diese gewährleisten einen sicheren Halt, sowie eine sichere Führung des Lastträgers (5). Der Lastträger (5) erstreckt sich parallel zum Bodenuntergrund und zu der Transport- und Haltestange (8).
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Die Führungswangen (4) sind an ihrer Innenseite mittig jeweils mit einer Sicherungsplatte (17) verbunden. Die Sicherungsplatten (17) dienen zur Sicherung der Heber (9), um dessen Verkippen, Verkanten, oder Verrutschen zu verhindern. Die Sicherungsplatten (17) müssen dabei jeweils eine Aussparung, vorzugsweise ein Loch, aufweisen, um dadurch ein Herausragen der Hubstangen der Heber (9) zu ermöglichen. Dadurch werden notwendige Hubbewegungen der Heber (9) ermöglicht.
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Die Heber (9) sind waagrecht auf den Bodenausgleichsplatten (2) positioniert. Durch Betätigung der Heber (9) wird jeweils ein Druckstück, beispielsweise ein Kolben, senkrecht nach oben bewegt. Diese Bewegungen können, je nach Art der Heber (9), beispielsweise durch Pumpbewegungen an deren Hubstangen erreicht werden. Das Druckstück beziehungsweise der Kolben wird somit durch die Aussparung der Sicherungsplatte (17) hindurch und solange weiter nach oben bewegt, bis er die Unterseite des Lastträgers (5) berührt. Durch Fortführen der beschriebenen Hubbewegung wird der Lastträger (5) senkrecht nach oben befördert. Der Lastträger (5) wird dabei mithilfe der POM Führungen breit (6) und den POM Führungen schmal (7) geführt.
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Der Lastträger (5) kann auf seiner Unterseite eine Nut oder Vertiefung aufweisen, in welche die Drückstücke der Heber (9) hinein gleiten können. Die Heber (9) müssen die entsprechende Kraft besitzen, um die Aufgabe der vorliegenden Erfindung bestimmungsgemäß durchführen zu können- auch festsitzende Kanal-, Schacht-, und weiteren Deckel ordnungsgemäß aus ihren Rahmen lösen und abziehen und heben zu können. Der Lastträger (5) muss dabei eine geeignete Materialspezifikation und Dimensionierung aufweisen, um zum Einen dem Gewicht der Kanal-, Schacht-, und weiteren Deckel und zum Anderen den wirkenden Kräften beim Öffnungsvorgang standhalten zu können. Außerdem muss der Lastträger (5) eine ausreichende Länge aufweisen, damit sich die beiden Laufkatzen (11) auf ihm so positionieren lassen, damit sich die beiden Haken/ Deckelverbindungen (13) an den Öffnungsvorrichtungen der gängigen und genormten Straßen- und Kanaldeckel anbringen lassen.
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Die Transport- und Haltestange (8) wird mithilfe der Klemmplatten (18) an den Deckeln für Führungswangen (10) verklemmt. Die Transport- und Haltestange (8) kann in ihrer Form zylindrisch oder quaderförmig sein, ist aber vorzugsweise zylindrisch. Die Transport- und Haltestange (8) dient zum Einen zum Transportieren, Heben und Platzieren der vorliegenden Erfindung. Zum Anderen trägt sie zur Stabilität des Deckelabziehers (1) bei und liefert einen zusätzlichen Kippschutz beim Bedienvorgang.
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Durch Lösen und erneutes Festklemmen der Klemmplatten (18) kann der Deckelabzieher, an die Länge der jeweiligen zu öffnenden Deckel angepasst und entsprechend verstellt werden.
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Auf dem Lastträger (5) ist zwei Laufkatzen (11) angebracht. Diese Laufkatzen (10) besteht aus mehreren verschraubten Platten, die die gleiche Form wie der Lastträger (5) aufweisen und vorzugsweise quaderförmig sind. Die Laufkatzen (11) können dabei linear auf dem Lastträger (4) verschoben und bewegt werden und so in die gewünschte Position, welche zum Öffnungsvorgang notwendig ist, gebracht werden. Die Laufkatzen (11) müssen in ihrer Form und Beschaffenheit so gestaltet und ausgelegt sein, um der mögliche Kraftwirkung der Heber (9) problemlos standhalten zu können.
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An den Laufkatzen (11) ist jeweils Bolzen für Laufkatze (15) angebracht, welcher je mit einer Kette/ Seil/ bewegliche Verbindung (12) verbunden ist. Gegenüberliegen der Verbindungsbolzen der Laufkatzen (15), am anderen Ende der Kette/ Seil/ bewegliche Verbindung (12) ist jeweils ein Haken/ Deckelverbindung (13) mittels eines Bolzens (16) angebracht.
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Die Ketten/ Seile/ bewegliche Verbindungen (12) müssen die entsprechende Traglast besitzen um den Bedienvorgang ordnungsgemäß und gesichert durchführen zu können. Sie müssen der entstehenden Kraftwirkung und dem Gewicht der jeweiligen Deckel standhalten können.
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Die Haken/ Deckelverbindungen (13) müssen die entsprechende Form aufweisen, damit ein Einhaken oder Verklemmen dieser an den Öffnungsvorrichtungen des zu öffnenden Deckels möglich ist.
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Die Bedienung der vorliegenden Erfindung wird folgendermaßen beschrieben:
- Der Deckelabzieher (1) wird mithilfe der Transport- und Hebestange (8) auf dem entsprechenden Deckelrahmen positioniert. Der gewünschten Haken/ Deckelverbindung (13) ist mittels des Bolzens für Haken/ Deckelverbindung (16) an der Kette/ Seil/ bewegliche Verbindung (12) anzubringen. Dieser Vorgang ist an beiden Hebeachsen durchzuführen.
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Durch Lockern der Klemmplatten (18) und deren anschließendes Festklemmen wird der Deckelabzieher (1) entsprechend seiner Länge auf die Größe und den jeweiligen Durchmesser des entsprechenden Deckels angepasst. Dabei werden die Ausgleichsbolzen (3) so positioniert, dass deren Form an die Form des jeweiligen Deckels angepasst ist und auf dem Deckelrahmen aufliegen. Dabei ist zu beachten, dass die Ausgleichsbolzen (3) lediglich auf dem Deckelrahmen, jedoch nicht auf dem zu öffnenden Deckel aufliegen.
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Durch Drehbewegungen der Drehgriffe (20) im Uhrzeigersinn oder gegen den Uhrzeigersinn, werden die Maschinenfüße (14) entweder nach oben oder nach unten höhenverstellt und so an den jeweiligen Bodenuntergrund angepasst.
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Am Lastträger (5) sind die beiden Laufkatzen (11) zu positionieren, sodass sich die jeweils darunterliegenden Haken/ Deckelverbindungen (13) direkt über den Öffnungsvorrichtungen des zu öffnenden Deckels befinden und so darin eingehakt oder befestigt werden können.
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Nach ordnungsgemäßer Durchführung der bisherigen Arbeitsschritte und unter Einhaltung der entsprechenden Sicherheitsvorschriften, sind nun die Heber (9) zu betätigen. Dies geschieht, je nach Art der verbauten Heber (9), beispielsweise durch Hub- oder Drehbewegungen. Durch die Betätigung der Heber (9) wird der Lastträger (5) senkrecht nach oben bewegt. Dabei wird die Kraftwirkung der Heber (9) auf den Lastträger (5) und auf die mit ihm verbundenen Bauteile wie, Laufkatzen (11), Bolzen für Laufkatzen (15), Ketten/ Seile/ bewegliche Verbindungen (12), Bolzen für Haken/ Deckelverbindungen (16) bis hin zu den Haken/ Deckelverbindungen (13), übertragen. Durch die entstandene Kraftentwicklung ziehen die eingehängten Haken/ Deckelverbindungen (13) den zu öffnenden Deckel aus seinem Deckelrahmen. Der Deckelrahmen selber bleibt mit dem Erdreich oder Untergrund verbunden und wird nicht bewegt oder beschädigt.
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Die Vorteile, welche sich durch die vorliegende Erfindung ergeben, werden durch nachfolgende Beschreibung deutlich und verständlich.
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Ein erheblicher Vorteil des vorliegenden Deckenabziehers (1) ist, dass er konstruktionsbedingt die notwendige Kraft besitzt, um auch festsitzende Deckel von deren Rahmen lösen zu können. Ein einfaches, zuverlässiges, schnelles und sicheres Abziehen der Deckel wird ermöglicht. Aufgrund der möglichen Kraftwirkung ist der Einsatz eines Deckelabziehers (1) ausreichend. Für festklemmende Deckel sind nicht, wie bisher, zwei Geräte notwendig. Zudem sind keine zusätzlichen Vorarbeiten und Vorbearbeitungen der Deckel notwendig, was deren Beschädigungsrisiko erheblich senkt und kosten- und zeitintensive Austauscharbeiten vermindert.
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Außerdem erlaubt die Neuerfindung der Bodenausgleichsplatten (2) und die Anbringung der Ausgleichsbolzen (3) in einer speziell konstruierten Formgebung und Positionierung, dass der Deckelabzieher (1) lediglich am Deckelrahmen und nicht zusätzlich am danebenliegenden Untergrund aufliegt. Somit wird auch ein Öffnen von Deckeln mit sehr schmalen Deckelrahmen ermöglicht. Die Ausgleichsbolzen (3) üben den notwendigen Gegendruck auf dem Deckelrahmen auf und ermöglichen so ein Abziehen der Deckel aus ihren Deckelrahmen.
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Daneben können mit dem vorliegenden Deckelabzieher (1) auch versunkene oder erhobene Kanal-/ Schachtdeckel einfach und sicher bedient werden. Die Ausgleichsbolzen (3) an der Bodenausgleichsplatte (2) können in ihrer Höhe angepasst und variiert werden. Durch deren Höhe wird das Maß bestimmt, bis zu welchem Deckel im Untergrund versenkt sein können, um sie mit dem vorliegenden Deckelabzieher (1) bedienen zu können. Um noch flexibler auf versunkene Deckel reagieren zu können, ist es auch möglich, in ihrer Form verschiedenartige oder höhere Ausgleichsbolzen (3) an der Bodenausgleichplatte (2) anzubringen.
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Bei der Vermeidung von Beschädigungen des Deckels und des Bodenuntergrundes handelt es sich um eine weitere positive Eigenschaft des vorliegenden Deckelabziehers (1). Sowohl die Ausgleichsbolzen (3), als auch die Bodenausgleichsplatten (2) liegen weder am Deckel, noch am Bodenuntergrund auf, diese sind lediglich am Deckelrahmen platziert. Die beim Öffnungsvorgang entstehende Kraft drückt daher lediglich auf den Deckelrahmen. Damit werden Beschädigungen des Deckels und des Bodenuntergrunds vermieden. Vor allem beim Öffnen von Betondeckeln oder dünnen Gussdeckeln, handelt es sich hierbei um einen erheblichen Vorteil.
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Eine weitere positive Entwicklung ist, dass die vorliegende Erfindung an die verschiedenen Deckelformen angepasst werden kann. Dazu können an den Bodenausgleichsplatten (2) unterschiedliche Ausgleichsbolzen (3) oder auch Bodenausgleichsplatten (2) angebracht werden. Dafür sind an den Bodenausgleichsplatten (2) verschiedenste Befestigungsmöglichkeiten für die Ausgleichsbolzen (3) angebracht. Durch das Anbringen der Ausgleichsbolzen (3) entsteht eine Form, welche individuell und entsprechend der Form, der verschiedenste Deckel verändert werden kann. Dem Deckelabzieher (1) ist es so möglich sich an die verschiedensten Formgebungen der Deckel anzupassen und mitunter auch runde oder ovale Deckel bedienen zu können. Durch die bestehende Anpassungsfähigkeit des Deckelabzieher (1) ist es zum Beispiel bei Neuerfindung von weiteren Deckelformen lediglich notwendig ein neues Ausgleichselement am Deckelheber zu befestigen um auch diese Öffnen zu können. Folglich kann der Deckelabzieher (1) aufgrund der Anordnung, Länge und Formgebung der Ausgleichselemente, also der Ausgleichsbolzen (3) und Bodenausgleichsplatten (2), und der Möglichkeit diese zu verändern und wechseln zu können, an alle Deckelrahmen angepasst werden, und die dazugehörigen Deckel öffnen.
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Bei der vorliegenden Erfindung handelt es sich nicht nur um einen Deckelheber, sondern auch um einen Deckelabzieher. Der Vorteil daraus ist, dass der Rahmen beim Öffnungsvorgang in seiner ursprünglichen Position bleibt und nicht bewegt wird. Beim Öffnen entsteht eine hohe Kraftwirkung. Dadurch dass sowohl die Bodenausgleichsplatten (2), als auch die Ausgleichsbolzen (3) am Deckelrahmen aufsitzen, sorgen sie für einen notwendigen Gegendruck auf den Deckelrahmen. So halten sie den Rahmen beim Bedienvorgang an seiner ursprünglichen Position fest. Dadurch wird lediglich der Deckel herausgehoben und abgezogen und ein Herausreißen des Rahmens aus dem Boden wird verhindert.
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Desweiteren sind am Deckelabzieher (1) mehrere Ausgleichsbolzen (3) angebracht. Diese sorgen für eine große Auflagefläche des Deckelabziehers (1). Mithilfe von verstellbaren Maschinenfüßen (14) werden die Bodenausgleichsplatten (2) zudem an den jeweiligen Untergrund angepasst. Somit wird ein stabiler und sicherer Stand des Gerätes erreicht. Das Vorhandensein einer Transport- und Haltestange (8), trägt ebenfalls zu einer gesteigerten Stabilität des Deckelabziehers (1) bei. Somit wird ein seitliches Kippen des Deckelabziehers (1) mitsamt Deckel verhindert. Der Öffnungsvorgang gestaltet sich somit bedienerfreundlich und die Unfall- und Verletzungsgefahr wird erheblich gesenkt.
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Wertvoll und nützlich ist auch, dass die vorliegende Erfindung zwei Haken/ Deckelverbindungen (13) besitzt. Diese können auf dem Lastträger (5) bewegt, verschoben und dadurch so positioniert werden, dass sie gleichzeitig an den beiden Öffnungsvorrichtungen der Deckel eingehakt oder angebracht werden können. Dadurch ist lediglich 1 Stück des vorliegenden Deckelabziehers (1) notwendig um den Öffnungsvorgang durchführen und den jeweiligen Deckel herausheben zu können. Das Gerät liegt beim Bedienvorgang und dem Anheben des Deckels parallel zum Boden auf. Ein gleichmäßiges Herausheben der Deckel wird ermöglicht und ein Verkanten des Deckels beim Öffnen ausgeschlossen.
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Positiv anzumerken ist auch die minimierte Verletzungs- und Unfallgefahr. Um für einen stabilen und sicheren Stand des Deckelabziehers (1) zu sorgen, und somit eine Unfall- und Verletzungsgefahr beim Öffnungsvorgang zu vermeiden, können die Bodenausgleichsplatten (2) mithilfe der verstellbaren Maschinenfüße (14) an den jeweiligen Untergrund angepasst werden. Dadurch können selbst Deckel, die sich in Schräglagen oder an Hängen befinden ordnungsgemäß gesichert und problemlos geöffnet werden. Die Verletzungs- und Unfallgefahr wird dadurch erheblich minimiert.
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Ein weiterer Vorteil ist es, dass durch das Vorhandensein der Transport- und Haltestange (8) auch der Transport und das Verladen der Deckel mithilfe des Deckelabziehers (1) ermöglicht werden. Die Sicherung der herausgehobenen Deckel erfolgt, indem der Deckel mithilfe der Heber (9) bis zur Höhe der Bodenausgleichsplatten (2) angehoben wird. Sobald dieser gleichmäßig an der Bodenausgleichsplatten (2) anliegt, wird ein Kippen des Deckels verhindert und ein sicheres Bewegen und Transportieren des Deckels mithilfe des Deckelhebers ermöglicht. Zudem dient die Transport- und Haltestange (8) dazu, um den Deckelheber einfach und sicher auf den jeweiligen Deckeln platzieren zu können.
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Eine weitere positive Eigenschaft ist, dass der Deckelabzieher (1) durch Lösen und erneutes Festklemmen der Klemmplatten (18) mithilfe der Transport- und Haltestange (8) längenmäßig verstellt und somit auf Deckel jeglicher Größe angepasst werden kann. Kleinere und sehr kleine Deckel besitzen aus platzgründen meist nur eine Öffnungsvorrichtung. Die vorliegende Erfindung lässt es auch zu, lediglich eine der beiden Laufkatzen, mitsamt ihren verbundenen Bauteilen, über der Öffnungsvorrichtung der kleinen Deckel zu platzieren, darin anzubringen und diese schließlich zu Öffnen. Dadurch wird auch das Öffnen von solch kleinen Deckeln möglich.
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Bezugszeichenliste
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- (1)
- Deckelabzieher
- (2)
- Bodenausgleichsplatte
- (3)
- Ausgleichsbolzen
- (4)
- Führungswange
- (5)
- Lastträger
- (6)
- POM Führung breit
- (7)
- POM Führung schmal
- (8)
- Transport- und Haltestange
- (9)
- Heber (10)Deckel Führungswangen
- (11)
- Laufkatzen
- (12)
- Kette / Seil / bewegliche Verbindung
- (13)
- Haken / Deckelverbindung
- (14)
- Maschinenfuß
- (15)
- Bolzen für Laufkatze
- (16)
- Bolzen für Haken / Deckelverbindung
- (17)
- Sicherungsplatte
- (18)
- Klemmplatte (19)Ausgleichsplatte (20)Drehgriff
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Zitierte Patentliteratur:
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10203017 A1 [0005]
- DE 000001928375 B [0005, 0059]
- DE 10203017 A [0059]