DE20202026U1 - Vorrichtung zur Reduzierung der Luftkontamination - Google Patents
Vorrichtung zur Reduzierung der LuftkontaminationInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft die Reinigung und Reinhaltung der Raumluft und betrifft insbesondere eine Vorrichtung zur Reduzierung der Luftkontamination beim Ausführen lokalisierbarer kontaminierender Prozesse.
Durch die Zunahme von Verunreinigungen in der Atemluft zum Beispiel im industriellen Bereich oder im Straßenverkehr verbunden mit einer gestiegenen Empfindlichkeit der Menschen gegen Luftverunreinigungen z. B. bei Allergikern, Asthmatikern oder Personen mit einer Immunschwächekrankheit, gewinnen Verfahren zur Reinigung und Reinhaltung der Atemluft zusehends an Bedeutung. Eine weitere mögliche Kontaminationsquelle ist nach den Ereignissen vom 11. September 2001 in den USA erkennbar geworden, als mit Antrax verseuchte Briefe in Umlauf gebracht wurden. Bei der Vielzahl von vorhandenen biologischen Kampfstoffen und deren Verfügbarkeit in vielen Staaten, sind Terroranschläge dieser Art jederzeit wieder möglich.
Es sind Geräte bekannt, die in der Lage sind, die Raumluft von unerwünschten Gerüchen (Dunstabzugshauben in Küchen), Schwebstoffen wie z. B. Rauch und Pflanzenpollen (Raumluftreinigungsgeräte) oder Mikroorganismen wie z. B. Bakterien, Viren und Schimmelpilzen (Raumluftreinigungsgeräte für den medizinischen Bereich) zu reinigen.
Dabei leiten Geräte, die belästigende aber nicht gesundheitsgefährdende Kontamination reduzieren sollen, meist die kontaminierte Raumluft nach einer Grobreinigung ins Freie, können aber, falls kein Abzug vorhanden ist auch im Umluftbetrieb arbeiten, wobei dann eine wesentlich bessere Reinigung der kontaminierten Luft erforderlich ist.
Für die Reinigung von mit gesundheitsgefährdenden Mikroorganismen kontaminierter Luft werden Geräte mit Umluftbetrieb (z. B. in Arztpraxen) oder zentrale Absauganlagen mit einer zentralen Reinigungsanlage eingesetzt (z. B. Labors in Forschungseinrichtungen).
Da die Kontaminationsquellen in Labors meist lokalisierbarer Art sind, werden, wenn möglich, die kontaminierenden Prozesse, d. h. die Handhabung der Kontaminationsquellen, unter Abzugshauben, die an die zentrale Absauganlage angeschlossen sind, durchgeführt. Dadurch wird eine Verbreitung der Kontamination im Raum weitgehend verhindert. Zentrale
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Luftabsaug- und Luftreinigungsanlagen sind aber wegen des großen Installationsaufwandes in den meisten Gebäuden nicht nachrüstbar.
Häufig werden z. B. im medizinischen Bereich lokalisierbare kontaminierende Prozesse mit geringer Gesundheitsgefährdung offen durchgeführt, und anschließend wird die kontaminierte Raumluft mit einem Luftreinigungsgerät im Umluftbetrieb wieder gereinigt. Vorteilhafter wäre es jedoch, auch in Gebäuden ohne zentrale Luftabsaug- und Luftreinigungsanlage zu verhindern, dass sich die Kontamination im gesamten Raum ausbreitet.
Auch bei der oben erwähnten Gefahr einer Kontamination, durch in Umlauf gebrachte mit Mikroorganismen (z. B. Antrax) kontaminierte Briefe, wäre eine Gerät, das die Verbreitung der Mikroorganismen beim Öffnen verdächtiger Briefe verhindert, vorteilhaft. Wegen der einerseits großen Zahl von verdächtigen Briefen, wie in den USA während der Antraxanschläge, und der andrerseits geringen Wahrscheinlichkeit einer tatsächliche Kontamination eines verdächtigen Briefes ist eine Öffnung in einem Labor nicht in jedem Fall sinnvoll und möglich.
Angesichts des obengesagten besteht ein Bedarf an einer Vorrichtung, die bei einer lokalisierbaren Kontaminationsquelle die Ausbreitung belästigender und/oder gesundheitsgefährdender Stoffe mit geringem Installationsaufwand deutlich reduziert und gleichzeitig die kontaminierte Luft reinigt.
Erfindungsgemäß umfasst die Vorrichtung ein Luftreinigungsgerät, das ein Filtermittel, ein UV-Leuchtmittel zur Reduzierung der Anzahl der Mikroorganismen, eine Luftansaugöffnung und eine Luftausströmöffnung aufweist. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Abgrenzvorrichtung, die einen Arbeitsbereich, der damit gegenüber einer umgebenden Atmosphäre abgegrenzt wird, eine Beschickungsöffnung und eine Luftaustrittsöffnung aufweist, wobei eine Fluidverbindung zwischen der Luftaustrittsöffnung der Abgrenzvorrichtung und der Luftansaugöffnung des Luftreinigungsgerätes besteht.
Erfindungsgemäß wird also eine Vorrichtung bereitgestellt, die es ermöglicht lokalisierbare Kontaminationsquellen abzugrenzen und damit eine Kontamination der Raumluft weitgehend zu vermeiden. Die an die Luft abgegebenen Stoffe werden abgesaugt und in den Filtermitteln zurückgehalten. Eventuell abgegebene Mikroorganismen werden ebenfalls abge-
saugt, durch die UV-Strahlung, die der Vorrichtung insbesondere eine bakterizide Wirkung verleiht, weitestgehend abgetötet und anschließend ausgefiltert. Die Vorrichtung ist unabhängig von einer zentralen Abzugs- und Reinigungsanlage.
Vorteilhaft wird die Anlage in einer mobilen Ausführungsform, die es ermöglicht, die Anlage schnell und ohne großen Aufwand zu installieren, bereitgestellt
In einer weiteren Ausführungsform ist die Abgrenzvorrichtung unten und/oder vorne offen und/oder umfasst eine Bodenwanne.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird eine Abgrenzvorrichtung z. B. in Form einer unten offenen Haube, die leicht über die Kontaminationsquelle gestülpt werden kann, oder beispielsweise in Form eines Kastens, der vorne offen ist, um die Abgrenzvorrichtung zu beschicken, bereitgestellt. Der Boden des Kastens kann beispielsweise als Wanne ausgebildet sein, um ein Auslaufen kontaminierender Stoffe zu vermeiden.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Abgrenzvorrichtung zumindest teilweise aus einem transparenten Material hergestellt.
Dadurch sind vorteilhafterweise die in der Abgrenzvorrichtung ablaufenden Prozesse von außen beobachtbar.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Abgrenzvorrichtung zumindest teilweise ein bis wenigstens 3000C und vorteilhafter bis 6000C und noch vorteilhafter bis1200°C wärmebeständiges Material.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform können vorteilhafterweise in der Abgrenzvorrichtung stark exotherme Prozesse ablaufen.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Abgrenzvorrichtung zumindest teilweise aus einem leicht zu reinigenden Material hergestellt.
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Gemäß dieser weiteren Ausführungsform kann vorteilhafterweise in der Abgrenzvorrichtung das Ablagern von kontaminierten Rückständen an der Innenseite der Abgrenzvorrichtung reduziert werden und vorhandene Ablagerungen leichter entfernt werden. Beispielsweise kann die Abgrenzvorrichtung aus Kunststoff, z. B. Plexiglas und/oder Glas, z. B. feuerfestem Glas und/oder Metall und/oder aus einem keramischen Material hergestellt sein.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Beschickungsöffnung der Abgrenzvorrichtung verschließbar und es ist eine separate Lufteinströmöffnung vorgesehen.
Gemäß dieser weiteren Ausführuiigsform können vorteilhafterweise die Strömungsverhältnisse der Luft in der Abgrenzvorrii titung durch eine geeignete Wahl der Lage und der Größe der Lufteinströmöffnung of timiert werden, und das Entweichen von kontaminierter Luft aus der Abgrenzvorrichtung \> ann noch deutlicher reduziert werden.
In einer weiteren Ausführungsforn weist die Abgrenzvorrichtung eine verschließbare Beschickungsöffnung auf, und es ist ein Verbindungselement zwischen der Lufteinströmöffnung der Abgrenzvorrichtung und der Luftausströmöffnung des Luftreinigungsgerätes vorgesehen, derart, dass ein geschlossenes System zwischen der Abgrenzvorrichtung und dem Luftreinigungsgerät gebildet /vird.
Dadurch kann die Luft in einem g< ischlossenen Kreislauf geführt werden und damit das Entweichen von kontaminierter Li ft aus der Anlage weiter reduziert werden.
In einer weiteren Ausführungsforr &igr; weist die Lufteinströmöffnung eine Abschirmung und/oder einen Filter und/oder eire Ventilklappe auf.
Gemäß dieser Ausführungsform hönnen vorteilhafterweise in der Abgrenzvorrichtung Prozesse ablaufen, bei denen größer 3 Materialabsonderungen, z. B. in Form von Flüssigkeitsspritzern, kontaminierter Stoffe er tstehen, da durch die Abschirmung und/oder Filter und/oder Ventilklappen mechanis ;h das Austreten von kontaminierten Stoffen aus der Abgrenzvorrichtung im wesentlichen verhindert wird.
In einer weiteren Ausführungsforn umfasst die Abgrenzvorrichtung ein Bearbeitungsmittel, wodurch ein in der Abgrenzvorrichtung ablaufender Prozess von außen manipulierbar ist.
Dadurch können vorteilhafterweise in der Abgrenzvorrichtung Prozesse ablaufen oder Vorgänge ausgeführt werden, die von außen gesteuert werden müssen, wie beispielsweise das Öffnen eines Briefes in der Abgrenzvorrichtung. Das Bearbeitungsmittel kann beispielsweise ferngesteuerte elektro-mechanische Manipulatoren und/oder von außen zu bedienende mechanische Manipulatoren und/oder in die Abgrenzvorrichtung eingearbeitete Handschuhe umfassen. Alternativ können Automaten eingesetzt werden, die bestimmte Prozesse selbständig ausführen.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Luftaustrittsöffnung an einer Oberseite der Abgrenzvorrichtung angeordnet, wobei die Oberseite einen trichterförmigen Bereich aufweist.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform können in der Abgrenzvorrichtung Prozesse ablaufen, bei denen die kontaminierte Luft erwärmt wird und dadurch nach oben steigt, wobei die erwärmte Luft sich in dem trichterförmigen Bereich der Abgrenzvorrichtung sammelt und besser abgesaugt werden kann.
Zur Steuerung der Strömungsverhältnisse der Luft in der Abgrenzvorrichtung kann die Abgrenzvorrichtung in einem Ausführungsbeispiel mehrere Luftaustrittsöffnungen an einer oder an verschiedenen Seiten der Abgrenzvorrichtung umfassen.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Fluidverbindung einen Adapter mit einer Anschlussöffnung, der das Luftreinigungsgerät im Bereich der Luftansaugöffnung umschließt.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform können Luftreinigungsgeräte eingesetzt werden, die keinen geeigneten Anschluss zur direkten Ankopplung der Abgrenzvorrichtung besitzen, sondern beispielsweise lediglich mehrere Luftschlitze zum Ansaugen der Luft aufweisen.
In einer weiteren Ausführungsform ist ein Adapter mit mehreren verschließbaren Anschlussöffnungen vorgesehen. Die Anschlussöffnungen können die gleiche Form oder unterschiedliche Formen aufweisen.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform können mehrere Abgrenzvorrichtungen an das Luftreinigungsgerät angeschlossen werden. Ferner können Abgrenzvorrichtungen mit unterschiedlich ausgebildeten Fluidverbindungen über den Adapter angekoppelt werden, wenn die Anschlussöffnungen dem Anschlussbereich der Fluidverbindungen angepasst sind.
In einer weiteren Ausführungsform weist die Fluidverbindung einen Verbindungskanal auf. Beispielsweise kann der Querschnitt rechteckig oder rund sein.
Die Fluidverbindung kann in einer weiteren Ausführungsform durch ein Nebeneinanderstellen und zueinander Ausrichten der Luftansaugöffnung des Luftreinigungsgerätes und der Luftaustrittsöffnung der Abgrenzvorrichtung realisiert sein. Damit lassen sich Stoffe mit einer geringen toxischen Wirkung und wenig flüchtige Stoffe handhaben.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst die Fluidverbindung ein flexibles Verbindungsrohr.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform unterliegt der Aufstellungsort des Luftreinigungsgerätes und der Abgrenzvorrichtung weniger Einschränkungen bezüglich der Entfernung der beiden Komponenten und des Höhenunterschiedes der beiden Aufstellungsorte. Das Aufstellen der Anlage ist femer mit einem flexiblen Verbindungsrohr einfacher und mit geringerem Zeitaufwand möglich.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Filtermittel einen Aktivkohlefilter.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform kann die Vorrichtung die Luft von giftigen Dämpfen und unangenehmen Gerüchen reinigen.
In einer weiteren Ausführungsform ist das UV Leuchtmittel als eine UV-C Leuchte ausgeführt.
Damit lässt sich die Luft wirksam entkeimen.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Filtermittel einen Hauptfilter der Klasse EU 13/14 S gemäß europäischer Norm zur Feinstfilterung der Luft.
Gemäß dieser weiteren Ausführungsform werden Körper, die größer als ungefähr 3*10"6mm sind, wie beispielsweise Bakterien, herausgefiltert.
In einem Beispiel ist zur Erzeugung geeigneter Luftströmungsverhältnisse in der Abgrenzvorrichtung im Luftreinigungsgerät ein Ventilator vorgesehen.
In einer weiteren Ausführungsform umfasst das Luftreinigungsgerät ein Mittel zur Begrenzung der Absaugleistung. Dadurch kann vorteilhafterweise die Geräuschemission der Vorrichtung reduziert werden.
In einem Beispiel weist das Luftreinigungsgerät einen Geräuschpegel auf, der kleiner als etwa 60 dB(A) und vorteilhafter kleiner als etwa 46 dB(A) ist. Zur Erreichung dieser Pegel ist ein Mittel zur Regelung des Ventilators und/oder eine mechanische Vorrichtung zur Steuerung der Strömungsverhältnisse vorgesehen. Das Mittel zur Regelung eines Ventilators ist beispielsweise eine elektronische Ventilatormotorsteuerung oder ein Stelltrafo. Die mechanische Vorrichtung zur Steuerung der Strömungsverhältnisse ist beispielsweise ein Schieber der den Strömungsquerschnitt verändert.
Gemäß diesen weiteren Ausführungsformen kann die Vorrichtung insbesondere in Räumen aufgestellt werden, in denen hohe Anforderungen bezüglich einer geringen Geräuschemission gestellt werden, wie beispielsweise in Arztpraxen oder in Büros.
Des weiteren können das Luftreinigungsgerät, die Abgrenzvorrichtung und die Fluidverbindung optisch aufeinander abgestimmt sein, beispielsweise im gleichen Farbton ausgeführt sein, so dass die Vorrichtung vorteilhafterweise in Räumen aufgestellt werden kann, in denen neben der Funktionalität, auch eine ansprechende Optik erforderlich ist, wie beispielsweise in Arztpraxen oder in Büros.
In einer weiteren Ausführungsform sind das UV-Leuchtmittel, ein Hauptfilter und ein Aktivkohlefilter in einem vertikalen Rohr angeordnet, das einen Ausströmkegel aufweist. Vorzugsweise bildet der Ausströmkegel mit dem Ende des Rohres einen Spalt.
Vorteilhaft ist dabei, dass durch den Ausströmkegel die ausgeblasene Luft gleichmäßiger im Raum verteilt wird.
In einer weiteren Ausführungsform ist die Luftausströmöffnung des Luftreinigungsgerätes zwischen 1,5 und 2,5 m oberhalb der Lufteintrittsöffnung angeordnet.
Vorteilhaft ist dabei, dass durch den großen vertikalen Abstand die ausgeblasene Luft in einem größeren Teil des Raumes verteilt und somit auch ein größerer Teil der Raumluft gereinigt wird.
In einer weiteren Ausführungsform ist ein Feinstaubfilter in dem Filtermittel zur Vorreinigung der angesaugten Luft vorgesehen.
Weitere Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
Unter Bezugnahme zu den Figuren werden nunmehr Ausführungsbeispiele detailliert beschrieben, wobei:
Figur 1 eine Ansicht einer Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Reduzierung einer Luftkontamination zeigt, wobei das Luftreinigungsgerät vertikal geschnitten dargestellt ist; und
Figur 2 eine Vorderansicht einer weiteren Ausführung der Abgrenzvorrichtung zeigt.
In Figur 1 ist eine Ausführung einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 100 dargestellt. Die Vorrichtung 100 umfasst ein Luftreinigungsgerät 110, eine Abgrenzvorrichtung 120 und eine Fluidverbindung 130 mit einem flexiblen Rohr 131 und einem Adapter 140.
Das Luftreinigungsgerät 110 weist einen Sockel 111 mit Luftansaugöffnungen 112, eine röhrenförmige Verkleidung 113 und einen Luftausströmkegel 114 auf. Im Luftreinigungsgerät befindet sich ein Feinstaubfilter 115, ein Hauptfilter 116, ein Aktivkohlefilter 117, ein UV-Leuchtmittel 118 und ein Ventilator 119.
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Die Abgrenzvorrichtung 120 weist zwei Seitenwände 121, eine Rückseite 122, eine geteilte Oberseite 123, eine Vorderseite 124 eine Beschickungsöffnung 125 und eine Luftaustrittsöffnung 126 auf.
Die Fluidverbindung 130 umfasst das flexible Rohr 131 und den Adapter 140, der vier Seitenwände 141, eine Bodenplatte 142, eine abnehmbare Deckplatte 143 mit einer Öffnung 144 und einer Lippendichtung 145, eine Anschlussöffnung 146 und eine verschließbare Kabeldurchführungsöffnung 147 aufweist.
Im folgenden wird die Wirkungsweise der Vorrichtung 100 beschrieben.
Die von dem Ventilator 119 angesaugte Luft erzeugt, erzwungen durch die Fluidverbindung, in der Abgrenzvorrichtung 120 eine Strömung, in der die in der Abgrenzvorrichtung kontaminierte Luft durch die Fluidverbindung 130 in das Luftreinigungsgerät 110 gesaugt wird.
Im Luftreinigungsgerät 110 wird die kontaminierte Luft im Feinstaubfilter 115 vorgefiltert, bevor sie den Ventilator 119 und den UV-Lichtbereich durchströmt. Durch das UV-Licht werden Mikroorganismen weitgehend abgetötet, und anschließend im Hauptfilter ausgefiltert. Danach wird die Luft durch den Aktivkohlefilter 117 geführt, in dem die Luft von giftigen Dämpfen und unangenehmen Gerüchen gereinigt wird.
Durch den Adapter 140 werden sämtliche Luftansaugöffnungen 112 des Luftreinigungsgerätes 110 umschlossen. Durch die Lippendichtung 145 an der Öffnung 144 in der Deckplatte 143 und durch den Verschluss an der Kabeldurchführung 147 wird gewährleistet, dass nur wenig Fehlluft entsteht und die Saugwirkung und damit die Strömung in der Abgrenzvorrichtung 120 aufrechterhalten wird.
Die flexible Rohrverbindung 131 zwischen dem Adapter 140 und der Abgrenzvorrichtung 120 sorgt für eine zuverlässige Ankopplung der Abgrenzvorrichtung an das Luftreinigungsgerät 110 und erlaubt einen schnellen und unkomplizierten Auf- und Abbau der Anlage.
In Figur 2 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer Abgrenzvorrichtung 220 dargestellt. Die Abgrenzvorrichtung 220 weist eine Bodenwanne 221, eine verschließbare Beschickungsöffnung 222, zwei Lufteinströmöffnungen 223 mit Filter 224 und Abschirmung 225, eine trichterförmige Oberseite 226 und eine Luftaustrittsöffnung 227 auf.
Durch die Verschließbarkeit der Beschickungsöffnung 222 ist eine zuverlässige Abgrenzung der kontaminierenden Prozesse, die in der Abgrenzvorrichtung 220 ablaufen, gegenüber der umgebenden Atmosphäre gewährleistet. Die Abschirmung 225 und die Filter 224 in den Lufteinströmöffnungen 223 verhindern außerdem ein Austreten von Spritzern, erlauben aber eine ausreichende Luftzufuhr in die Abgrenzvorrichtung 220, um eine kontinuierliche Luftströmung in der Abgrenzvorrichtung 220 aufrechtzuerhalten. Die Bodenwanne 221 verhindert eine Kontamination des Aufstellungsortes durch flüssige oder feste Stoffe. Die trichterförmige Form der Oberseite 226 der Abgrenzvorrichtung 220 begünstigt das Absaugen der erwärmten kontaminierten Luft bei exothermen Prozessen. An der Luftaustrittsöffnung 227 kann die Abgrenzvorrichtung 220 über eine Fluidverbindung 130, wie dies beispielsweise in Verbindung mit Figur 1 beschrieben ist, an einem Luftreinigungsgerät 110 angeschlossen werden. Die Abgrenzvorrichtung 220 kann über jede mögliche Ausführungsform der Fluidverbindung mit jeder möglichen Ausführungsform des Luftreinigungsgerätes, bei entsprechender Gestaltung der Verbindungselemente, kombiniert werden.
In einer weiteren Ausführung wird das offene Ende des Rohres der Fluidverbindung 130 zu einer Düse geformt, die als Abgrenzvorrichtung dient und eine starke Luftströmung erzeugt, in der kontaminierte Luft in einem Arbeitsbereich auch ohne zusätzliche Abgrenzvorrichtung fast vollständig in das Luftreinigungsgerät 110 gesaugt und gereinigt wird. Der Arbeitsbereich kann vor der Düsenöffnung oder bei entsprechender Gestaltung der Öffnung auch ganz oder teilweise innerhalb der Düse liegen.
Claims (22)
1. Vorrichtung zur Reduzierung einer Luftkontamination (100) mit
einem Luftreinigungsgerät (110), das ein Filtermittel (115, 116, 117), ein UV Leuchtmittel (118) zur Reduzierung der Anzahl der Mikroorganismen, eine Luftansaugöffnung (112) und eine Luftausströmöffnung umfasst;
einer Abgrenzvorrichtung (120; 220), die einen Arbeitsbereich, der damit gegenüber einer umgebenden Atmosphäre abgegrenzt wird, eine Beschickungsöffnung (125) und eine Luftaustrittsöffnung (126) umfasst;
wobei eine Fluidverbindung (130) zwischen der Luftaustrittsöffnung (126) der Abgrenzvorrichtung (120; 220) und der Luftansaugöffnung (112) des Luftreinigungsgerätes (110) besteht.
einem Luftreinigungsgerät (110), das ein Filtermittel (115, 116, 117), ein UV Leuchtmittel (118) zur Reduzierung der Anzahl der Mikroorganismen, eine Luftansaugöffnung (112) und eine Luftausströmöffnung umfasst;
einer Abgrenzvorrichtung (120; 220), die einen Arbeitsbereich, der damit gegenüber einer umgebenden Atmosphäre abgegrenzt wird, eine Beschickungsöffnung (125) und eine Luftaustrittsöffnung (126) umfasst;
wobei eine Fluidverbindung (130) zwischen der Luftaustrittsöffnung (126) der Abgrenzvorrichtung (120; 220) und der Luftansaugöffnung (112) des Luftreinigungsgerätes (110) besteht.
2. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgrenzvorrichtung (120; 220) unten und/oder vorne offen ist und/oder eine Bodenwanne (221) umfasst.
3. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 oder und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgrenzvorrichtung (120; 220) mehrere voneinander getrennte Arbeitsbereiche abgrenzt.
4. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgrenzvorrichtung (120; 220) zumindest teilweise ein transparentes Material umfasst.
5. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgrenzvorrichtung (120; 220) zumindest teilweise ein bis wenigstens 1200°C wärmebeständiges Material umfasst.
6. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Abgrenzvorrichtung (120; 220) zumindest teilweise ein leicht zu reinigendes Material umfasst.
7. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Beschickungsöffnung (222) verschließbar ist und die Luft über eine separate Lufteinströmöffnung (223) einströmt.
8. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein Verbindungselement die Luftausströmöffnung des Luftreinigungsgerätes (110) mit der Lufteinströmöffnung (223) der Abgrenzvorrichtung (220) derart verbindet, dass ein geschlossenes System zwischen der Abgrenzvorrichtung (220) und dem Luftreinigungsgerät (110) gebildet wird.
9. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lufteinströmöffnung (223) eine Abschirmung (225) und/oder einen Filter (224) und/oder eine Ventilklappe aufweist.
10. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass diese ein Bearbeitungsmittel umfasst, wodurch ein in der geschlossenen Abgrenzvorrichtung (220) ablaufender Prozess von außen manipulierbar ist.
11. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Luftaustrittsöffnung an einer Oberseite (226) der Abgrenzvorrichtung (220) liegt und die Oberseite (226) einen trichterförmigen Bereich aufweist.
12. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidverbindung (130) einen Adapter (140) mit einer Anschlussöffnung (146) umfasst, der das Luftreinigungsgerät (110) im Bereich der Luftansaugöffnung (112) umschließt.
13. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Anschlussöffnung (146) mehrere verschließbare Anschlussöffnungen in gleichen oder verschiedenen Ausführungsformen umfasst.
14. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass ein Luftspalt zwischen dem Adapter (140) und dem Luftreinigungsgerät (110) mit einer Lippendichtung (145) geschlossen wird, um das Ansaugen von Fehlluft zu verhindern.
15. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Fluidverbindung (130) ein flexibles Verbindungsrohr (131) umfasst.
16. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermittel einen Hauptfilter (116) der Klasse EU 13/14 S gemäß europäischer Norm zur Feinstfilterung der Luft umfasst.
17. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtermittel einen Aktivkohlefilter (117) umfasst.
18. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das UV Leuchtmittel (118) eine UV-C Leuchte ist.
19. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftreinigungsgerät (110) ein Mittel zur Begrenzung der Absaugleistung umfasst.
20. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftreinigungsgerät (110) einen Geräuschpegel erzeugt, der kleiner als etwa 60 dB (A) ist.
21. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftreinigungsgerät (110) einen Geräuschpegel erzeugt, der kleiner als etwa 46 dB (A) ist.
22. Die Vorrichtung (100) nach Anspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Luftreinigungsgerät (110), die Abgrenzvorrichtung (120; 220) und die Fluidverbindung (130) optisch aufeinander abgestimmt sind.
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