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DE202020102567U1 - Verpackung für eine Rakel für eine Vorrichtung zum Bedrucken von Flächen und Körpern im Siebdruckverfahren - Google Patents

Verpackung für eine Rakel für eine Vorrichtung zum Bedrucken von Flächen und Körpern im Siebdruckverfahren Download PDF

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DE202020102567U1
DE202020102567U1 DE202020102567.8U DE202020102567U DE202020102567U1 DE 202020102567 U1 DE202020102567 U1 DE 202020102567U1 DE 202020102567 U DE202020102567 U DE 202020102567U DE 202020102567 U1 DE202020102567 U1 DE 202020102567U1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Verpackung für eine Rakel definierter Größe für eine Vorrichtung zum Bedrucken von Flächen und Körpern im Siebdruckverfahren, mindestens aufweisend eine Halterung zur klemmenden Befestigung eines Fixierstreifens an der aus Gummi oder Kunststoff bestehenden Rakel, deren Abstreifstreifen mit einer scharfen oder rundgeschliffenen Kante ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung ein im Wesentlichen rechtwinkliger oder trapezförmiger Folienbeutel (1) aus zwei Folienlagen ist und an drei im Wesentlichen winklig zueinander verlaufenden Seitenkanten durchgehend verschlossen ist und eine offene Seite (5) zum Einschieben der Rakel (4) mit vorausgehendem Fixierstreifen bis zur gegenüberliegenden verschlossenen, glatten oder der Kontur der Stirnfläche des Fixierstreifens angepasste Seitenkante aufweist, wobei die Tiefe des Folienbeutels (1) mindestens so groß ist, dass die Rakel (4) vollständig geschützt ist, und wobei die Seitenbereiche des Folienbeutels (1) die Rakel (4) derart überstehen und in den Eckenbereichen zu der geschlossenen verbindenden Seitenkante Freischnitte (3a, 3b) mit geschlossenen Kanten aufweisen, deren Enden mit der geschlossenen verbindenden Seite (2) des Folienbeutels (1) Abschlussecken zur seitlichen Fixierung der Rakel (4) in dem Folienbeutel (1) bilden, und dass die Rakel (4) mit dem Fixierstreifen und dem umgebenden Folienbeutelteil in die Halterung selbstklemmend einsetzbar ist oder mittels Klemm- oder Fixiermitteln in dieser befestigbar ist und danach der Folienbeutel (1) über die Halterung und andere gegen Verschmutzung zu schützende Vorrichtungsteile als Schutzhülle überstülpbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Verpackung für eine Rakel definierter Größe für eine Vorrichtung zum Bedrucken von Flächen und Körpern im Siebdruckverfahren, mindestens aufweisend eine Halterung zur klemmenden Befestigung eines Fixierstreifens an der aus Gummi oder Kunststoff bestehenden Rakel, deren Abstreifstreifen mit einer scharfen oder rundgeschliffenen Kante ausgestattet ist.
  • Aus der DE 203 03 187 U1 ist ein Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren bekannt, der aus einem in einer im Wesentlichen senkrecht in einem Lageransatz einer Aufnahmevorrichtung verlaufenden Lagerbohrung geführten Stößel mit einer untenseitigen Halterung für einen Rakelgummi besteht, welcher Stößel in einem Führungskanal der Aufnahmevorrichtung mittelbar oder unmittelbar endet und gegen die Kraft einer hierin befindlichen Druckfeder verschiebbar ist. Um eine gleichmäßige Andruckkraft des Rakelgummis an der zu bedruckenden Oberfläche bei relativer Höhenverstellung der Halterungen zu erreichen, ist in dem Führungskanal ein längsverschieblich gelagerter Halter für die Befestigung des oberen Endes des Stößels vorgesehen und der Stößel in dem Halter höhenverstellbar derart gelagert, dass die Halterung am unteren Ende des Stößels gegenüber der Unterseite des Lageransatzes in verschiedene Höhenpositionen einstellbar ist. Weiterhin ist zum Schutz der Teile des Rakelkopfes gegen Verschmutzung mit Siebdruckfarbe vorgesehen, dass zwischen der Aufnahmevorrichtung und der Halterung eine Schutzhülle angeordnet ist, die über die Aufnahmevorrichtung mindestens so weit geführt ist, dass deren Teile nicht mit der Druckfarbe in Berührung gelangen. Die Schutzhülle ist dazu einerseits an der Halterung und andererseits an der Aufnahmevorrichtung fixiert und besteht aus einer Folie. Wenn die Halterung eine quer zur Bewegungsrichtung verlaufende Öffnung zum Einsetzen eines Rakelgummis bestimmten angepassten Profils aufweist, kann die Schutzhülle in die Öffnung beim Einsetzen des Rakelgummis mit eingedrückt bzw. hierin durch den Rakelgummi fixiert werden, dies ist auch möglich, wenn mehrere Rakelköpfe mit Halterungen in Reihe angeordnet sind. Die Schutzhülle kann auch aus elastischem Material bestehen, um über die zu schützenden Bauteile gespannt werden zu können.
  • Die Herstellung der individuell angepassten Schutzfolien ist aufwendig und relativ teuer, weil sie im Einzelfall an die Abmessungen der Rakel und an die zu schützenden Bauteile angepasst werden müssen. Sie werden einzeln zugeschnitten und an der Rakel sowie an den Bauteilen des Siebdruckkopfes befestigt. Die Rakeln werden gesondert hergestellt und gelagert. Sie müssen vor dem Einsetzen aus der Verpackung herausgenommen und unter Umständen auch noch gereinigt werden.
  • Die Erfindung soll grundsätzlich auf alle Rakelausführungen und in Verbindung mit unterschiedlichen Haltern, seien es solche bei Handvorrichtungen oder Maschinenvorrichtungen, anwendbar sein, so auch in Verbindung mit Rakelköpfen, wie sie zuvor beschrieben sind, und auch in Verbindung mit solchen, wie sie z.B. aus der DE 32 27 626 A1 sowie aus der EP 0 099 587 A1 bekannt sind.
  • Ein Rakelkopf ist in der Regel im Verbund mit einer Anzahl von nebeneinander angeordneten Rakelköpfen gekoppelt, um eine definierte Siebdruckfläche mit dem aus einzelnen Abschnitten bestehenden Rakelgummi bestreichen zu können. Jeder einzelne Rakelkopf ist dennoch prinzipiell unabhängig von dem anderen gegen eine Feder verschiebbar und in der Höhe relativ einstellbar, sodass eine Siebbedruckung mit einer solchen Rakel auch auf unebenen Oberflächen, beispielsweise auf den Oberflächen von Formflaschen, möglich ist. Bei der Einstellung der relativen Höhenlagen werden die Druckfedern unterschiedlich gespannt. Durch die einzelnen Rakelköpfe und deren Längsverschiebung (Höhenverschiebung) passt sich das elastische Rakelgummi der Oberfläche des zu bedruckenden Körpers an. Die Elastizität des Gummimaterials wird dabei in Verbindung mit der verschieblichen Anordnung des Halters in einer Aufnahmevorrichtung gegen die Kraft einer Feder zur Erzielung eines Andruckes der Arbeitskante der Rakel, die aus Gummi oder Kunststoff besteht, ausgenützt. Die Rakeln sind in den Halterungen der Siebdruckvorrichtung auswechselbar angeordnet, sodass sie durch andere, z. B. einen anderen Härtegrad des verwendeten Gummis oder Kunststoffes, andere Abmessungen oder Profile aufweisende Rakeln ersetzt werden können.
  • Siebdruckmaschinen für Flaschenkörper, beispielsweise Kosmetikflaschen, arbeiten mit hohen Arbeitsgeschwindigkeiten, sodass beim Siebdruck Farbspritzer aufgeworfen werden und unvermeidbar sind, die sich dann an den Führungen der Halterung in der Aufnahmevorrichtung ablegen können. Ferner sind die Halterungen, in deren Bereich sich die Aufnahmen für die Rakel befinden, oft sehr mit Farbe behaftet, sodass ein leichtes Austauschen einer Rakel nach einer bestimmten Benutzungszeit nur möglich ist, wenn die Farbe abgelöst und entfernt wird. Darüber hinaus ist es auch unschön, wenn die einzelnen Bauteile der Aufnahmevorrichtung mit Farbspritzern behaftet sind.
  • Der Erfindung liegt ausgehend von den dargestellten Problemen die Aufgabe zugrunde, eine Rakel sowohl während des Transportes als auch während der Handhabung, also beim Einsetzen in Halterungen, und auch während der Entnahme aus den Halterungen, gegen Verschmutzungen zu schützen. Auch sollen die Hände der Bedienperson vor Farbverschmutzungen und sonstigen Verschmutzungen bei der Handhabung geschützt sein, ohne hierfür spezielle Mittel verwenden zu müssen.
  • Die Erfindung löst die Aufgabe durch eine besondere Ausgestaltung einer gattungsgemäßen Verpackung für die Rakel gemäß der Lehre des Anspruches 1, wonach die Verpackung ein im Wesentlichen rechtwinkliger oder trapezförmiger Folienbeutel aus zwei Folienlagen ist und an drei im Wesentlichen winklig zueinander verlaufenden Seitenkanten durchgehend verschlossen ist und eine offene Seite zum Einschieben der Rakel mit vorausgehendem Fixierstreifen bis zur gegenüberliegenden verschlossenen, glatten oder der Kontur der Stirnfläche des Fixierstreifens angepasste Seitenkante aufweist, wobei die Tiefe des Folienbeutels mindestens so groß ist, dass die Rakel vollständig geschützt ist, und wobei die Seitenbereiche des Folienbeutels die Rakel derart überstehen und in den Eckenbereichen zu der geschlossenen verbindenden Seitenkante Freischnitte mit geschlossenen Kanten aufweisen, deren Enden mit der geschlossenen verbindenden Seite des Folienbeutels Abschlussecken zur seitlichen Fixierung der Rakel in dem Folienbeutel bilden, und dass die Rakel mit dem Fixierstreifen und dem umgebenden Folienbeutelteil in die Halterung selbstklemmend einsetzbar ist oder mittels Klemm- oder Fixiermitteln in dieser befestigbar ist und danach der Folienbeutel über die Halterung und andere gegen Verschmutzung zu schützende Vorrichtungsteile als Schutzhülle überstülpbar ist. Die Freischnitte können konkav oder schräg verlaufend ausgebildet oder auch stufenförmig zugeschnitten sein. Der Freischnitt soll so ausgeformt sein, dass verhindert wird, dass die Ecken des Folienbeutels nach dem Umstülpen durch Verformung in Kontakt mit der Farbe oder Vorrichtungsteilen kommen können.
  • Handelsübliche Rakeln können z. B. bei einer Höhe von 20 mm und einer Dicke von 5mm bis ca. 7mm (je nach Ausbildung der Halterung des Rakelkopfes) Längen von 10mm, 20mm bis hin zu mehreren 100mm aufweisen; insbesondere bei Handrakeln kommen besonders lange Rakeln aus Gummi oder Kunststoff zur Anwendung. Entsprechend lang ist auch der Folienbeutel ausgebildet und weist z. B. Seitenbereiche mit einer Breite von ca. 10mm bis ca. 40mm auf. Die Breite des Seitenbereiches und die Tiefe des Folienbeutels definieren den Bereich, der nach dem Umstülpen der Folienbahnen abgedeckt wird. Es ist ersichtlich, dass bei trapezförmiger Ausführung ein breiterer Bereich abgedeckt wird als bei einem rechteckförmigen Folienbeutel. Die Außenkontur hängt also von den Notwendigkeiten ab, was durch den umgestülpten Folienbeutel an Bauteilen der Vorrichtung geschützt werden soll und wie diese im Rakelkopf angeordnet sind.
  • Grundsätzlich kann der äußere Zuschnitt des Folienbeutels auch fassförmig bauchig ausgeführt sein, dann lässt sich allerdings eine Material sparende Endlosfertigung mittels gefalteter oder übereinandergelegter Folienlagen nur mit größerem Verschnitt realisieren. Gerundete Formen bezüglich der Seitenkanten des Folienbeutels kommen deshalb primär nur im Betracht bei Einzelanfertigung, wobei die Zuschnitte z. B. mit einer Schere realisiert werden können.
  • Damit beim Überstülpen der Folien des Folienbeutels über die Halterung und die Bauteile der Vorrichtung keine Ecken vorstehen, die in den Abziehbereich der scharfen oder gebogen bzw. gerundeten Kante der Rakel reichen können, sind konkave oder schräge Freischnitte in den Eckenbereichen vorgesehen, wodurch sichergestellt ist, dass durch die Schutzhülle das Abziehen der Farbe über das Sieb oder Übertragen vom Klischee nicht beeinträchtigt wird. Zugleich ermöglichen die Freischnitte die Bildung von Ecken auf der geschlossenen Längsseite des Folienbeutels, um die eingeschobene Rakel nach dem Einschieben über die Öffnungsseite des Folienbeutel in diesem zu fixieren. Es ist ersichtlich, dass die Lagesicherung der Rakel erhöht wird, wenn die Freischnitte so ausgebildet sind, dass die Rakel zusammen mit der geschlossenen Längskante fixiert wird. Bei einer bogenförmigen konkaven Ausbildung der Freischnitte ist die Kammerbildung gegeben. Sie kann erhöht werden, indem der Auslauf rechtwinklig zur Längskante über ein definiertes Maß verläuft. Wenn ein schräger Freischnitt erfolgt, kann die Kammerbildung und Wirkung durch einen stufenförmigen Absatz der Freischnittkante gegenüber der geschlossenen Längsseite erhöht werden. In jedem Fall ist durch die Eckenausbildung eine Fixierung der eingesetzten Rakel in der Verpackung gegeben und von dieser umschlossen.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im Einzelnen angegeben.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die geschlossene verbindende Seitenkante oder Längsseite des Folienbeutels die Faltkante der aus einer Folienbahn durch Faltung gebildeten zwei Folienlagen ist und die obere Folienlage mit der unteren an den Seitenkanten miteinander verschweißt oder verklebt sind, wobei die Freischnitte vor der Faltung oder nach dem Verschweißen oder Verkleben einbringbar sind. Auf einfache Weise lassen sich bei einer Serienfertigung die Freischnitte durch Ausstanzen einbringen, sie können aber auch mit einem Laser oder mit einem Schneidwerkzeug abgetrennt sein. Die Schweiß- oder Klebeverbindung des Verbundes darf dabei nicht aufgelöst werden, damit der Folienbeutel an drei Seiten geschlossene Kanten aufweist.
  • Da Rakeln Verschleißteile sind und häufig gewechselt werden, sollten sie in größerer Stückzahl in den benötigten Größen vorgefertigt und versandfertig gelagert werden. Hierzu ist in einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass der Folienbeutel aus zwei übereinandergelegten Folienbahnen durch Verschweißen oder Verkleben längs der geschlossenen Kante der Verbindungsseite und den beiden sich winklig dazu anschließenden Seitenkanten der Seitenbereiche hergestellt ist, wobei die Freischnitte vor oder nach dem Verschweißen oder Verkleben eingebracht sind. Die Konturen mehrerer Folienbeutel können durch Verschweißen oder Verkleben der beiden Folienlagen sichtbar gemacht werden, sodass ein nachträgliches Ausschneiden oder Heraustrennen ermöglicht wird.
  • Es ist aber auch eine Endlosfertigung möglich, indem dass mehrere Folienbeutel aus einer oder zwei Folienbahnen in Reihe angeordnet hergestellt werden, wobei längs der Schweißnähte oder Klebestreifen diese im Wesentlichen mittig oder zwischen zwei benachbarten Schweißnähten oder Klebestreifen benachbarter Folienbeutel durch Schneiden oder Ausstanzen oder über durch Perforation eingebrachter Abrisskanten voneinander trennbar sind. Bei dieser Fertigung empfiehlt es sich, gleichgroße Folienbeutel aus den Folienbahnen herzustellen.
  • Bei einer Alternative Serienfertigung ist vorgesehen, dass die beidseitig einer fiktiven Trennkante überstehenden Seitenstreifen einer Folienbahn aufeinander zu gefalteten werden oder zwei übereinandergelegte Folienlagen verwendet werden, um eine Vielzahl von Folienbeuteln durch konturenmäßiges Verschweißen oder Verkleben hieraus zu fertigen, wobei die fiktive Trennkante nach Ausschneiden, Ausstanzen oder Abtrennen längs perforierter Schwächungslinien einzelner Folienbeutel die offene Seiten der Folienbeutel freilegen. Die fiktive Trennkante kann auch durch Perforation als Abrisskante ausgebildet sein, sodass die Verpackungen mit den eingelegten Rakeln zu einer Rolle gewickelt oder in einer gefalteten Legung aufbewahrt und verschickt werden kann und am Ort des Einsatzes die einzelnen Folienbeutel abreißbar sind.
  • Auch bei einer Serienfertigung kann vorgesehen sein, dass die Folienbeutel gleiche oder unterschiedliche Breiten und gleiche Tiefen an mindestens einer Längsseite der fiktiven Trennkante aufverweisen oder bei gleicher Breite spiegelbildlich angeordnet sind.
  • Wenn die Folienbeutel trapezförmige Zuschnitte aufweisen, also die geschlossene Längsseite kürzer ist als die offene, gegenüberliegende Längsseite, ist eine Endlosfertigung ebenfalls möglich, wobei mehrere trapezförmige Folienbeutel aus zwei übereinander liegenden Folienbahnen durch wechselseitig verzahnte Anordnung geschlossener Kanten und offener Seite durch konturenmäßiges Verschweißen oder Verkleben und nachträgliches Heraustrennen längs der geschlossenen Kanten herstellbar sind. Auch bei dieser Variante können die Freischnitte vor oder nach dem Verschweißen oder Verkleben eingebracht werden.
  • Bei der Dimensionierung der einzelnen Folienbeutel ist zu beachten, dass die Breite und die Tiefe des Folienbeutels sowie die Breite der Seitenbereiche so groß zu wählen sind, dass nach dem Überstülpen und nach Freilegung des Abstreifstreifens der Rakel alle gegen Verschmutzung durch Siebdruckfarbe zu schützenden Vorrichtungsteile geschützt sind und die Arbeitsweise des Abstreifstreifens der Rakel nicht beeinflusst wird.
  • Die Rakel kann im eingesetzten Zustand Bestandteil einer Handrakel sein und der Haltegriff gegen Verschmutzung geschützt sein oder Bestandteil eines Rakelkopfes einer Siebdruckmaschine sein, wobei die Länge der Rakel sich nach der Breite der einzelnen Halterung oder eines Halterungsverbundes bestimmt.
  • Wenn der Folienbeutel aus einer elastischen Folie gefertigt ist, kann sie nach dem Überstülpen gestreckt und zum Beispiel über zu schützende Bauteile der Vorrichtung gespannt werden.
  • Zweckmäßig kann der Folienbeutel auch dann eingesetzt werden, wenn die Vorrichtung eine Vielzahl von Rakelköpfen dicht nebeneinander aufweist. Die Breite einer Halterung in einem Rakelkopf kann beispielsweise ca. 10 mm betragen, sodass ein Rakelkopfblock z. B. mit einer Länge von 100 mm gebildet werden kann, wobei - über die Breite gesehen - der Rakelgummi durch die eingestellte Aufsetzhöhe sich auch an gekrümmte Oberflächen anschmiegen kann. Die relativ schmalen Rakelköpfe können durch einzelne Folienbeutel geschützt sein. Sind mehrere Rakelköpfe nebeneinander bzw. hintereinander in einem Verbund zusammengefügt, so kann ein einziger Folienbeutel nach dem Einsetzen der Rakel in die Halterungen über die Gruppe der Rakelköpfe gestülpt werden, wodurch die ganze Gruppe und ihre mechanischen Teile gegen Farbspritzer geschützt sind.
  • Bevorzugt kommen handelsübliche schweißbare flexible Folien für die Herstellung der einzelnen Folienbeutel zur Anwendung. Es sind aber auch Spezialfolien, wie dehnbare Folien, einsetzbar. Die verwendeten Folien können durchsichtig oder eingefärbt sein.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispiele ergänzend erläutert.
  • In den Zeichnungen zeigen:
    • 1 einen leeren schmalen Folienbeutel nach der Erfindung mit konkaven Freischnitten,
    • 2 den im 1 dargestellten Folienbeutel mit eingelegter Rakel,
    • 3 Folienbeutel nach 1, die im Verbund aus Folienbahnen hergestellt und über Schwächungslinien zur Nutzung als Einzeleinheit abtrennbar sind,
    • 4 einen leeren breiten Folienbeutel nach der
    • Erfindung mit seitlichen konkaven Freischnitten, 5 den in 4 dargestellten Folienbeutel mit eingelegter Rakel,
    • 6 Folienbeutel nach 4, die im Verbund aus einer Folienbahn hergestellt und über Schwächungslinien zur Nutzung als einzelne Folienbeutel abtrennbar sind, und
    • 7 einen schmalen Folienbeutel mit schräg verlaufenden Freischnitten und kammerförmige Aufnahme für die Rakel.
  • In den 1 und 2 ist ein relativ schmaler Folienbeutel 1 nach der Erfindung in einer isometrischen Ansicht dargestellt. Der Folienbeutel 1 ist aus zwei Folienlagen durch Randverschweißung an drei Seiten hergestellt, wobei beidseitig der stirnseitigen Längsseite 2 konkave Freischnitte 3a, 3b vorgesehen sind, deren Größen die Breite der beiden Seitenbereiche des Folienbeutels 1 prägen. Aus beiden Figuren ist ersichtlich, dass die konkaven Freischnitte 3a, 3b mit der Längsseite 2 Ecken bilden, die der in den Folienbeutel 1 über die rückseitige Öffnung 5 eingeschobene Rakel 4 einen seitlichen Halt bieten, wobei die Rakel 4 durch die Spannung der Folien im stirnseitigen Bereich der Längsseite 2 fixiert ist. Die Rakel 4 wird mit dem Fixierstreifen vorausgehend in den Folienbeutel 1 hineingeschoben, sodass die Rakel 4 mit den sie einfassenden Folienlagen des Folienbeutels 1 in eine Halterung eines Rakelkopfes oder einer Rakelvorrichtung zum bestimmungsgemäßen Gebrauch eingesetzt werden kann. Danach wird der Folienbeutel 1 über die Halterung und sonstige Teile der Vorrichtung zum Schutz gegen Verschmutzung gestülpt. Die vorgesehenen Freischnitte 3a, 3b bewirken, dass nach dem Überstülpen keine Ecken am Folienbeutel 1 vorstehen und die scharfe oder gerundete Kante der Rakel 4 beim Abziehen und Übertragen der Farbe im Siebdruckverfahren nicht mit der Folie in Berührung kommen kann. Beim Austausch der Rakel 4 können die seitlichen Folien des Folienbeutels 1 wieder über die Rakel 4 gestreift und die sauberen nach außen gekehrten Innenflächen der Folien mit einer Hand aufgenommen werden, sodass auch bei der Handhabung des Austausches die Person nicht in Berührung mit eventuell anhaftenden Farbspritzern gelangen kann. Die Längsseite 2 kann auch durch Faltung einer Folie gebildet werden, wobei die übereinander liegenden Folienlagen an den Seiten und Freischnitten zur Bildung der Folienbeutel 1 miteinander verschweißt oder verklebt werden.
  • Für eine Serienfertigung der Verpackungen können, wie aus 3 ersichtlich, die im Ausführungsbeispiel 20 mm breiten Folienbeutel 4 im Verbund aus einer gefalteten Folien hergestellt werden. Nach dem Falten der Folie und Verschweißen der Seitenstreifen können die Freischnitte 3a, 3b und Perforationen 6 zwischen zwei benachbarten oder in die Schweißnähte zur Abtrennung einzelner Folienbeutel 4 eingebracht werden. Da die Folienbeutel 1 spiegelbildlich angeordnet sind, kann eine Längsperforation 7 auf der Mittenachse vorgesehen sein, sodass beim Abtrennen über diese Linie die Öffnung eines abgerissenen Folienbeutels 1 freigelegt wird und bestimmungsgemäß die Rakel 4 hineingeschoben werden kann. Der Folienbeutel 1 dient also als Verpackung für die Rakel 4, als Schutz beim Einsetzen in eine Halterung einer Rakelvorrichtung und als Schutzhülle für die zu schützenden Bauteile der Vorrichtung durch Überstülpen über die Bauteile.
  • Eine Vereinzelung der Folienbeutel kann auch durch Ausstanzen derselben aus dem Verbund erfolgen. Es ist auch möglich, längs der Mittenachse durch einen Längsschnitt die spiegelbildlichen, in Reihen angeordneten Folienbeuteln 1 voneinander zu trennen und die einzelnen Folienbeutel 1 mit Rakeln 4 zu bestücken und mehrere durch Faltung quer eingebrachter Perforationen zu stapeln. Werden einzelne Rakel 4 benötigt, können einzelne Folienbeutel 1, in denen sich jeweils eine Rakel befindet, abgerissen werden.
  • In den 4 und 5 sind Folienbeutel 1 dargestellt, die sehr breit sind, im Ausführungsbeispiel 250 mm, und einen gleichen Aufbau aufweisen wie die Folienbeutel 1 in den 1 und 2. Aus Figur fünf ist ersichtlich, dass auch eine relativ lange Rakel 4 gesichert in einem solchen Folienbeutel 1 gehalten wird. Die Handhabung ist dieselbe wie zuvor beschrieben. Dies gilt auch bei einer Endlosfertigung über gefaltete Folienbahnen oder unter Verwendung zweier Folienlagen, die miteinander an den drei geschlossenen Seiten eines jeden Folienbeutels 1 miteinander verschweißt werden, wie aus 6 ersichtlich.
  • In 7 ist ein Folienbeutel 1 dargestellt, der sich von dem in den Figuren eins und zwei dadurch unterscheidet, dass die Freischnitte 3a, 3b nicht konkav, sondern schräg ausgeführt sind und in rechtwinklig zur Längsseite 2 verlaufende Seitenkantenabschnitte 8a, 8b, übergehen, die eine taschenförmige Lagerkammer 9 für die Rakel 4 bilden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 20303187 U1 [0002]
    • DE 3227626 A1 [0004]
    • EP 0099587 A1 [0004]

Claims (14)

  1. Verpackung für eine Rakel definierter Größe für eine Vorrichtung zum Bedrucken von Flächen und Körpern im Siebdruckverfahren, mindestens aufweisend eine Halterung zur klemmenden Befestigung eines Fixierstreifens an der aus Gummi oder Kunststoff bestehenden Rakel, deren Abstreifstreifen mit einer scharfen oder rundgeschliffenen Kante ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Verpackung ein im Wesentlichen rechtwinkliger oder trapezförmiger Folienbeutel (1) aus zwei Folienlagen ist und an drei im Wesentlichen winklig zueinander verlaufenden Seitenkanten durchgehend verschlossen ist und eine offene Seite (5) zum Einschieben der Rakel (4) mit vorausgehendem Fixierstreifen bis zur gegenüberliegenden verschlossenen, glatten oder der Kontur der Stirnfläche des Fixierstreifens angepasste Seitenkante aufweist, wobei die Tiefe des Folienbeutels (1) mindestens so groß ist, dass die Rakel (4) vollständig geschützt ist, und wobei die Seitenbereiche des Folienbeutels (1) die Rakel (4) derart überstehen und in den Eckenbereichen zu der geschlossenen verbindenden Seitenkante Freischnitte (3a, 3b) mit geschlossenen Kanten aufweisen, deren Enden mit der geschlossenen verbindenden Seite (2) des Folienbeutels (1) Abschlussecken zur seitlichen Fixierung der Rakel (4) in dem Folienbeutel (1) bilden, und dass die Rakel (4) mit dem Fixierstreifen und dem umgebenden Folienbeutelteil in die Halterung selbstklemmend einsetzbar ist oder mittels Klemm- oder Fixiermitteln in dieser befestigbar ist und danach der Folienbeutel (1) über die Halterung und andere gegen Verschmutzung zu schützende Vorrichtungsteile als Schutzhülle überstülpbar ist.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossene verbindende Seitenkante (2) des Folienbeutels (1) die Faltkante der aus einer Folienbahn durch Faltung gebildeten zwei Folienlagen ist und die obere Folienlage mit der unteren an den Seitenkanten miteinander verschweißt oder verklebt sind, wobei die Freischnitte (3a, 3b) vor der Faltung oder nach dem Verschweißen oder Verkleben eingebracht sind.
  3. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienbeutel (1) aus zwei übereinandergelegten Folienbahnen durch Verschweißen oder Verkleben längs der geschlossenen Kante der Verbindungsseite und den beiden sich winklig dazu anschließenden Seitenkanten der Seitenbereiche hergestellt ist, wobei die Freischnitte (3a, 3b) vor oder nach dem Verschweißen oder Verkleben eingebracht sind.
  4. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Freischnitte (3a, 3b) konkav oder schräg verlaufend in die Eckenabschnitte der Seitenbereiche des Folienbeutels (1) an der geschlossenen Längsseite (2) eingebracht sind.
  5. Verpackung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere Folienbeutel (1) aus einer oder zwei Folienbahnen in Reihe angeordnet hergestellt sind, wobei längs der Schweißnähte oder Klebestreifen diese im Wesentlichen mittig oder zwischen zwei benachbarten Schweißnähten oder Klebestreifen benachbarter Folienbeutel durch Schneiden oder Ausstanzen oder über durch Perforation (6,7) eingebrachter Abrisskanten voneinander trennbar sind.
  6. Verpackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass beidseitig einer fiktiven Trennkante längs einer zweiseitig gefalteten oder aus zwei übereinandergelegten Folienbahnen gebildeten Folienlagen eine Vielzahl von Folienbeuteln (1) durch konturenmäßiges Verschweißen oder Verkleben gefertigt sind, wobei die fiktive Trennkante nach Ausschneiden, Ausstanzen oder Abtrennen längs perforierter Schwächungslinien (7) einzelner Folienbeutel (1) die offene Seite (5) eines jeden Folienbeutels (1) bildet.
  7. Verpackung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Folienbeutel (1) gleiche oder unterschiedliche Breiten und gleiche Tiefen an mindestens einer Längsseite der fiktiven Trennkante (7) aufweisen oder bei gleicher Breite spiegelbildlich angeordnet sind.
  8. Verpackung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass das die fiktive Trennkante durch Perforation (7) als Abrisskante ausgebildet ist.
  9. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere trapezförmige Folienbeutel aus zwei übereinander liegenden Folienbahnen durch wechselseitig verzahnte Anordnung geschlossenen Kanten und offener Seite durch konturenmäßiges Verschweißen oder Verkleben und nachträgliches Heraustrennen längs der geschlossenen Kanten hergestellt sind, wobei die Freischnitte vor oder nach dem Verschweißen oder Verkleben eingebracht sind.
  10. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Breite und die Tiefe des Folienbeutels sowie die Breite der Seitenbereiche so groß gewählt sind, dass nach dem Überstülpen und nach Freilegung des Abstreifstreifens der Rakel alle gegen Verschmutzung durch Siebdruckfarbe zu schützenden Vorrichtungsteile geschützt sind.
  11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rakel im eingesetzten Zustand Bestandteil einer Handrakel ist und der Haltegriff geschützt ist oder dass die Rakel Bestandteil eines Rakelkopfes einer Siebdruckmaschine ist, wobei die Länge der Rakel sich nach der Breite der einzelnen Halterung oder eines Halterungsverbundes bestimmt.
  12. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Folienbeutel (1) aus einer elastischen Folie gefertigt ist.
  13. Verpackung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Verpackung mindestens die Länge der Rakel (4) aufgedruckt ist.
  14. Verpackung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die geschlossenen Kanten der konkaven oder schräg verlaufenden Freischnitte (3a, 3b) zur Bildung einer Lagerkammer (9) für die Rakel (4) je einen etwa im Winkel von 90° zur geschlossenen Längsseite verlaufenden Abschnitt (8a, 8b) aufweisen, die sich mindestens über einen Teilbereich des Fixierstreifens der Rakel (4) erstrecken.
DE202020102567.8U 2020-05-07 2020-05-07 Verpackung für eine Rakel für eine Vorrichtung zum Bedrucken von Flächen und Körpern im Siebdruckverfahren Active DE202020102567U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE3227626A1 (de) 1982-07-23 1984-01-26 Rebhan, Horst, 8647 Stockheim Rakelkopf zum bedrucken von koerpern im siebdruckverfahren
DE20303187U1 (de) 2003-02-27 2003-04-30 Gst Dekoracni Zarizeni A Strojni Tecnika S.R.O., Hranice Rakelkopf zum Bedrucken von Körpern im Siebdruckverfahren

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