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DE202020100006U1 - Container zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern - Google Patents

Container zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern Download PDF

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DE202020100006U1
DE202020100006U1 DE202020100006.3U DE202020100006U DE202020100006U1 DE 202020100006 U1 DE202020100006 U1 DE 202020100006U1 DE 202020100006 U DE202020100006 U DE 202020100006U DE 202020100006 U1 DE202020100006 U1 DE 202020100006U1
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Abstract

Container zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern, aufweisend einen Rahmen (1), der als ein Längsträger (2) und Querträger (3) sowie Seitenwände (4) und Stirnwände (5) umfassendes Balkengerüst ausgebildet ist, sowie auf dem Rahmen angeordnete Lagesicherungselemente (6), dadurch gekennzeichnet, dass ein mittlerer Rahmenteil (7), der im Bereich zwischen den Lagesicherungselementen (6) angeordnet ist, mittlere und randseitige in einer Längsrichtung verlaufende Tragbalken (8, 9) aufweist, welche mit den Querträgern (3) des Rahmens (1) fest verbunden sind.

Description

  • Das angemeldete Gebrauchsmuster betrifft das technische Gebiet des Eisenbahntransports, insbesondere Bauweisen von Containern zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern.
  • Aus dem Stand der Technik ist eine Plattform zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern bekannt, welche einen Rahmen aufweist, der als ein Längs- und Querträger sowie Seiten- und Stirnwände umfassendes Balkengerüst ausgebildet ist, sowie auf dem Rahmen angeordnete Lagesicherungselemente aufweist (siehe DE102016121970A1 , IPC B65D19/00, veröffentl. 14.06.2017). Der genannte abnehmbare Container wird als nächstliegender Stand der Technik angenommen.
  • Ein dem nächstliegenden Stand der Technik zugrundeliegendes technisches Problem ist seine unzureichende Baufestigkeit. Das vorliegende technische Problem ist dadurch bedingt, dass der Rahmen des Containers keinen verstärkten mittleren Teil aufweist. Diese Tatsache führt dazu, dass die Baufestigkeit des Containers für die Beförderung von schweren rollenförmigen Ladegütern unzureichend sein kann.
  • Der technische Effekt des vorliegenden Gebrauchsmusters besteht in einer Erhöhung der Baufestigkeit des Containers zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern, wobei zulässige Containerabmessungen eingehalten werden.
  • Der angemeldete technische Effekt wird durch einen Container zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern erreicht, welcher einen Rahmen aufweist, der als ein Längs- und Querträger sowie Seiten- und Stirnwände umfassendes Balkengerüst ausgebildet ist, sowie auf dem Rahmen angeordnete Lagesicherungselemente aufweist, wobei der zentrale Rahmenteil, der im Bereich zwischen den Lagesicherungselementen angeordnet ist, mittlere und randseitige in einer Längsrichtung verlaufende Tragbalken aufweist, welche mit den Querträgern des Rahmens fest verbunden sind.
  • Dadurch, dass der mittlere Rahmenteil, der im Bereich zwischen den Lagesicherungselementen angeordnet ist, zwei mittlere und zwei randseitige in Längsrichtung verlaufende Tragbalken aufweist, welche mit den Querträgern des Rahmens fest verbunden sind, hat die Konstruktion bzw. Bauweise des Containers eine höhere Festigkeit im Vergleich mit dem Stand der Technik.
  • In der besonders bevorzugten Ausführungsvariante der Bauweise liegt der Abstand zwischen vertikalen Längssymmetrieebenen der randseitigen Querträger des Rahmens im Bereich zwischen 3000 und 5958 mm. Der genannte Bereich ist optimal, weil bei einem Abstand unter 3000 mm eine notwendige Baufestigkeit nicht gewährleistet wird, weil die Abstände zwischen den randseitigen Querträgern des Rahmens und den randseitigen Rahmenteilen zu groß werden, während bei einer Entfernung über 5958 mm die Rahmenkonstruktion die höchstzulässige Längenabmessung des Containers überschreitet. Die besonders bevorzugte Größe des genannten Abstands beträgt 4746 mm.
  • Weiterhin liegt der Abstand zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen derjenigen Querträger des Rahmens, die mit den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Teils verbunden sind, im Bereich zwischen 300 und 1150 mm. Der genannte Bereich ist optimal, weil bei einem Abstand unter 300 mm eine notwendige Baufestigkeit nicht gewährleistet wird, während bei einem Abstand über 1150 mm die Rahmenkonstruktion die höchstzulässige Längenabmessung des Containers überschreitet. Die besonders bevorzugte Größe des genannten Abstands beträgt 550 mm.
  • Der Abstand zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen von zwei mittleren in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Rahmenteils liegt im Bereich zwischen 50 und 550 mm. Der genannte Bereich ist optimal, weil bei einem Abstand unter 50 mm zwei mittlere in Längsrichtung verlaufende Tragbalken in einen Tragbalken vereinigt werden, was zur Festigkeitssenkung führt, während bei einem Abstand über 550 mm eine Durchbiegung im mittleren Rahmenteil entsteht, was die Baufestigkeit ebenso negativ beeinflusst. Die besonders bevorzugte Größe des genannten Abstands beträgt 130 mm.
  • Der Abstand zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen von zwei randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Rahmenteils liegt im Bereich zwischen 600 und 2338 mm. Der genannte Bereich ist optimal, weil bei einem Abstand unter 660 mm eine Senkung der Baufestigkeit erfolgt, weil die randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Teils viel zu weit von den randseitigen Seitenteilen des Rahmens entfernt sind, während bei einem Abstand über 2338 mm die Breite des Containers seine höchstzulässige Breitenabmessung überschreitet. Die besonders bevorzugte Größe des genannten Abstands beträgt 760 mm.
  • Weiterhin können die in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken zur Steigerung der Festigkeit aus U-Profilen, Doppel-T-Profilen, Kastenprofilen sowie als Kombination der genannten Profile ausgebildet sein. Weiterhin können zur zusätzlichen Steigerung der Baufestigkeit verstärkende Zwischenelemente bzw. -teile zwischen den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Rahmenteils angeordnet werden. Die genannten verstärkenden Zwischenelemente können zum Beispiel in Form von zwei senkrechten Rippen und eines diese Rippen mit den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken verbindenden Schotts ausgebildet sein. Weiterhin können zur zusätzlichen Erhöhung der Baufestigkeit verstärkende Versteifungsbleche zwischen den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Rahmenteils und den Querträgern des Rahmens angeordnet werden.
  • Das angemeldete Gebrauchsmuster unterscheidet sich vom nächstliegenden Stand der Technik dadurch, dass der mittlere Rahmenteil, der im Bereich zwischen den Lagesicherungselementen angeordnet ist, zwei mittlere und zwei randseitige in Längsrichtung verlaufende Tragbalken aufweist, welche mit den Querträgern des Rahmens fest verbunden sind, wodurch das angemeldete Gebrauchsmuster das Kriterium „Neuheit“ erfüllt.
  • Das angemeldete Gebrauchsmuster wird durch das illustrative Material erläutert, wobei
    • in der 1 die Gesamtansicht des Containers gezeigt ist;
    • in der 2 der Rahmen des Containers als Draufsicht gezeigt ist;
    • in der 3 der Schnitt A-A aus der 1 gezeigt ist;
    • in der 4 eine dreidimensionale Darstellung des Rahmens des Containers als Untenansicht gezeigt ist.
  • Der Container für rollenförmige Ladegüter weist einen Rahmen 1 (1) auf, der als ein Längsträger 2 und Querträger 3 sowie Seitenwände 4 und Stirnwände 5 umfassendes Balkengerüst ausgebildet ist, sowie auf dem Rahmen angeordnete in Längsrichtung verlaufende Lagesicherungselemente 6.1 und querlaufende Lagesicherungselemente 6.2 auf. Der mittlere Teil 7 des Rahmens 1, der im Bereich zwischen den Lagesicherungselementen 6.1 und 6.2 angeordnet ist, weist zwei mittlere 8 und zwei randseitige 9 in Längsrichtung verlaufende Tragbalken auf, welche mit den Querträgern 3 des Rahmens 1 fest verbunden sind (2). Der Abstand „B“ zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen der randseitigen Querträger 3 des Rahmens 1 liegt im Bereich zwischen 3000 und 5958 mm. Die besonders bevorzugte Größe des Abstandes „B“ beträgt 4746 mm. Der Abstand „C“ zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen der Querträger 3 des Rahmens 1, die mit den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 9 des mittleren Teils 7 verbunden sind, liegt im Bereich zwischen 300 und 1150 mm. Die besonders bevorzugte Größe des Abstandes „C“ beträgt 550 mm. Der Abstand „D“ zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen von zwei mittleren in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 8 des mittleren Teils 7 des Rahmens 1 liegt im Bereich zwischen 50 und 550 mm. Die besonders bevorzugte Größe des Abstandes „D“ beträgt 130 mm. Der Abstand „E“ zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen Symmetrieebenen von zwei randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 9 des mittleren Teils 7 des Rahmens 1 liegt im Bereich zwischen 600 und 2338 mm. Die besonders bevorzugte Größe des Abstandes „E“ beträgt 760 mm.
  • Die mittleren in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 8 und die randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 9 des mittleren Rahmenteils können aus U-Profilen, Doppel-T-Profilen, Kastenprofilen sowie als Kombination von den genannten Profilen ausgebildet sein. Zur Erhöhung der Baufestigkeit können zwischen den mittleren und den randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 8, 9 des mittleren Rahmenteils 7 verstärkende Zwischenelemente 10 angeordnet werden. Die verstärkenden Zwischenelemente 10 können jeweils in Form von senkrechten Rippen 11 und eines Schotts 12 ausgebildet werden, das die senkrechten Rippen 11 mit den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken des mittleren Rahmenteils verbindet. Zur Erhöhung der Baufestigkeit können weiterhin zwischen den randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken 9 des mittleren Rahmenteils 7 und den Querträgern 3 auch Versteifungsbleche 13 angeordnet werden (3).
  • Das angemeldete Gebrauchsmuster lässt sich in den Bauweisen von den Containern verwendbar, die zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern auf den Eisenbahngüterwagen geeignet sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102016121970 A1 [0002]

Claims (12)

  1. Container zur Beförderung von rollenförmigen Ladegütern, aufweisend einen Rahmen (1), der als ein Längsträger (2) und Querträger (3) sowie Seitenwände (4) und Stirnwände (5) umfassendes Balkengerüst ausgebildet ist, sowie auf dem Rahmen angeordnete Lagesicherungselemente (6), dadurch gekennzeichnet, dass ein mittlerer Rahmenteil (7), der im Bereich zwischen den Lagesicherungselementen (6) angeordnet ist, mittlere und randseitige in einer Längsrichtung verlaufende Tragbalken (8, 9) aufweist, welche mit den Querträgern (3) des Rahmens (1) fest verbunden sind.
  2. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand (B) zwischen vertikalen Längssymmetrieebenen der randseitigen Querträger (3) des Rahmens (1) im Bereich zwischen 3000 mm und 5958 mm liegt.
  3. Container nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (B) zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen der randseitigen Querträger (3) des Rahmens (1) 4746 mm beträgt.
  4. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand (C) zwischen vertikalen Längssymmetrieebenen der Querträger (3) des Rahmens (1), die mit den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (8, 9) des mittleren Rahmenteils (7) verbunden sind, im Bereich zwischen 300 mm und 1150 mm liegt.
  5. Container nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (C) zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen der Querträger (3) des Rahmens (1), die mit den in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (8, 9) des mittleren Rahmenteils (7) verbunden sind, 550 mm beträgt.
  6. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand (D) zwischen vertikalen Längssymmetrieebenen von zwei mittleren in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (8) des mittleren Rahmenteils (7) im Bereich zwischen 50 mm und 550 mm liegt.
  7. Container nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (D) zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen der zwei mittleren in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (8) des mittleren Rahmenteils (7) 130 mm beträgt.
  8. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Abstand (E) zwischen vertikalen Längssymmetrieebenen von zwei randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (9) des mittleren Rahmenteils (7) im Bereich zwischen 600 mm und 2338 mm liegt.
  9. Container nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (E) zwischen den vertikalen Längssymmetrieebenen der zwei randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (9) des mittleren Rahmenteils 760 mm beträgt.
  10. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den mittleren und randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (8, 9) des mittleren Rahmenteils (7) verstärkende Zwischenelemente (10) angeordnet sind.
  11. Container nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die verstärkenden Zwischenelemente (10) als Rippen und als die Rippen (11) mit den in Längsrichtung verlaufenden Balken (8, 9) verbindende Schotte (12) ausgebildet sind.
  12. Container nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in den Verbindungsstellen der randseitigen in Längsrichtung verlaufenden Tragbalken (8, 9) des mittleren Rahmenteils (7) mit den Querträgern (3) des Rahmens (1) verstärkende Versteifungsbleche (13) angeordnet sind.
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