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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen tragbaren Behältnisöffner und/oder einen Schlüsselanhänger. Tragbare Behältnisöffner sind aus dem Stand der Technik seit langem bekannt und weisen üblicherweise Kanten oder Hebelelemente auf, um Flaschen und insbesondere mit Kronkorken verschlossene Flaschen zu öffnen. Dabei wäre es wünschenswert, derartige Behältnisöffner auch anderen Nutzzwecken zuzuführen, um sie so für andere Einsatzzwecke beispielsweise als Schlüsselanhänger besser nutzbar zu machen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Utensil, welches mehrfach verwendbar ist, zu Verfügung zu stellen. Dies wird erfindungsgemäß durch den Gegenstand von Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Ein erfindungsgemäßer tragbarer Behältnisöffner bzw. Flaschenöffner weist einen bevorzugt einteilig ausgebildeten Grundkörper aus einem festen Material auf, wobei sich dieser Grundkörper in einer Längsrichtung, einer zu der Längsrichtung senkrecht stehenden Breitenrichtung und einer zu der Längsrichtung und der Breitenrichtung senkrechten Höhenrichtung erstreckt. Weiterhin weist der Grundkörper eine Ausnehmung auf, und wenigstens eine diese Ausnehmung begrenzende Wandung ist zum Öffnen eines mit einem Kronkorken Verschluss verschließbaren Behältnisses geeignet und bestimmt.
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Weiterhin weist der Grundkörper eine dieser Ausnehmung gegenüberliegende Grundfläche auf, die insbesondere als Außenoberfläche ausgestaltet ist, und die sich in der Längsrichtung sowie der Breitenrichtung erstreckt.
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Erfindungsgemäß ist die Ausnehmung derart ausgestaltet, dass die Ausnehmung (auch) zum Halten und oder stützen eines tragbaren insbesondere elektronischen Gerätes dient, wenn der Behältnisöffner mit seiner Grundfläche auf der Unterlage liegt.
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Unter einem festen Material wird insbesondere ein Material verstanden, welches für den hier dargelegten Zweck als fest oder nicht biegsam anzusehen ist. So würde etwa Holz als festes Material angesehen werden, ein Elastomer oder etwa Gummi hingegen nicht. Es wäre jedoch auch möglich, ein Material mit einer gewissen Biegsamkeit zu wählen, wie etwa einen Hartgummi.
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Es wurde daher eine Möglichkeit geschaffen, dass dieser Behältnisöffner mit der Ausnehmung, welche in einer Verwendung zum Öffnen von Behältnissen dient, in einer anderen Verwendung auch dazu dienen kann, dass ein elektronisches Gerät wie etwa ein Smartphone in diese eingelegt und gleichzeitig gestützt wird. Bevorzugt ist die Grundfläche bezüglich der Ausnehmung gegenüberliegend angeordnet. Bevorzugt weist die Ausnehmung nach oben wenn der Behältnisöffner auf seiner Grundfläche aufliegt. Bevorzugt handelt es sich bei dem Behältnisöffner um einen Flaschenöffner zum Öffnen von Flaschen mit Kronkorkenverschluss.
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Einer bevorzugten Ausführungsform ist der tragbare Behältnisöffner als Schlüsselanhänger ausgebildet. Auf diese Weise hat der Nutzer eine mehrfache Verwendung für das Utensil, nämlich als Öffner zum Öffnen von Behältnissen, als Stützunterlage zu stützen einer tragbaren Telekommunikationseinrichtung und eben auch als Schlüsselanhänger.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist der Behältnisöffner und/oder der Grundkörper in der Längsrichtung eine Länge von mehr als 2cm, bevorzugt von mehr als 3cm und bevorzugt von mehr als 4cm auf. Einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Längenausdehnung geringer als 12cm, bevorzugt geringer als 10cm und bevorzugt geringer als 8cm. Diese Ausdehnungen haben sich als vorteilhaft erwiesen, um insbesondere die Stützfunktion der Ausnehmung in zuverlässiger Weise zu übernehmen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Behältnisöffner und/oder der Grundkörper eine Breitenausdehnung auf, welche größer ist als 0,5 cm, bevorzugt größer als 0,8 cm. Besonders bevorzugt weist der Behältnisöffner und oder der Grundkörper eine Breitenausdehnung auf, die kleiner ist als 5cm, bevorzugt kleiner als 4cm und bevorzugt kleiner als 3cm und besonders bevorzugt kleiner als 2cm.
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Diese Ausdehnung hat sich als günstig ergeben erwiesen, um einerseits den Öffner nicht zu groß erscheinen zu lassen, und um andererseits auch für größere elektronische Geräte eine stabile Stützfunktion zu bieten.
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Einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist eine Ausdehnung des Behältnisöffners oder des Grundkörpers in der Höhenrichtung ebenfalls größer als 0,5cm, bevorzugt größer als 0,8cm. Einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist diese Höhenausdehnung kleiner als 5cm, bevorzugt kleiner als 4cm, bevorzugt kleiner als 3cm und bevorzugt kleiner als 2cm. Auch diese Ausdehnungen wurden derart gewählt, dass einerseits eine ausreichend tiefe Ausnehmung gebildet werden kann, andererseits jedoch auch die Größenverhältnisse nicht zu groß ausfallen.
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Bevorzugt weist der Grundkörper im etwa die gleiche Höhenausdehnung wie Breitenausdehnung auf.
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Wie oben erwähnt, kann es sich besonders bevorzugt bei den elektronischen Gerät um ein Mobilfunkgerät, um ein Tablet oder dergleichen handeln, vorteilhaft jedoch um ein Gerät, welches eine bestimme Längs- und Breitenausdehnung aufweist und eine diesen Ausdehnungen gegenüber erheblich reduzierte Höhen- bzw. Dickenausdehnung.
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Bevorzugt ist die oben erwähnte erste Wandung, welche die Ausnehmung begrenzt, im Wesentlichen eben ausgebildet.
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Besonders bevorzugt erstreckt sich diese Wandung sowohl in der Längsrichtung als auch in der Breitenrichtung als auch in der Höhenrichtung. Dies bedeutet, dass diese Wandung insbesondere auch schräg zu all diesen Richtungen bzw. denen durch diese Richtungen gebildeten Ebenen verläuft.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich die Ausnehmung entlang der vollständigen Breite des Grundkörpers. Auf diese Weise kann in die Ausnehmung in besonders günstiger Weise ein elektronisches Gerät beispielsweise mit dessen Kante eingelegt werden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform verläuft die erste Wandung gegenüber der Grundfläche in einem Winkel, der größer ist als 20°, bevorzugt größer als 40°, bevorzugt größer als 60° und/oder die erste Wandung verläuft gegenüber der Grundfläche in einem Winkel, der kleiner ist als 90°, bevorzugt kleiner als 80°.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Grundkörper eine zweite diese Ausnehmung begrenzende Wandung auf. Damit wird besonders bevorzugt die Ausnehmung durch zwei die Ausnehmung begrenzende Wandungen gebildet. Vorteilhaft verlaufen beide Wandungen jeweils schräg zu den oben genannten Ebenen, die sich beispielsweise aus der Längs- und der Breitenrichtung ergeben. Bevorzugt erstreckt sich auch die zweite Wandung in der Längsrichtung, der Breitenrichtung und der genannten Höhenrichtung des Grundkörpers. Besonders bevorzugt sind diese Wandungen unterschiedlich gegenüber der Grundfläche geneigt. Bevorzugt verjüngt sich die Ausnehmung, wenn der Behältnisöffner auf seiner Grundfläche aufliegt, nach oben hin und bevorzugt verjüngt sie sich gleichmäßig.
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Besonders bevorzugt weist die Ausnehmung eine Tiefe auf, die ähnlich der halben Tiefe des Grundkörpers ist (und bevorzugt um nicht mehr als 20%, besonders bevorzugt um nicht mehr als 10% von dieser Tiefe abweicht). Auf diese Weise kann die die Ausnehmung einerseits ausreichend tief sein, um dem elektronischen Gerät Halt geben, auf der anderen Seite auch nicht so tief, dass dadurch die Stabilität des unterhalb des Ausnehmung befindlichen Materialrestes insbesondere für einen Öffnungsvorgang von Behältnis Verschlüssen zu gering wird.
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Besonders bevorzugt dient auch die zweite die Ausnehmung begrenzende Wandung zum Öffnen von Behältnissen, in dem sie sich wie dies bei Behältnisöffner üblich ist an einem Deckel bzw. dem Kronkorken abstützt. Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist in wenigstens einer Wandung um besonders bevorzugt der ersten Wandung ein Verstärkungskörper angeordnet, der zum Öffnen von Behältnissen dient. Dabei kann sich beispielsweise, wie genauer beschrieben, um einen Metallkörper handeln, der zum Öffnen eines Behältnisses an einen Kronkorkenverschluss geführt wird.
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Besonders bevorzugt besteht dieser Verstärkungskörperaus aus einem bezüglichen dem Grundkörper härterem Material, beispielsweise aus Metall. Dabei ist es möglich, dass dieser Verstärkungskörper geringfügig in die Ausnehmung hineinragt und/oder über die oben besagte Wandung hinaussteht. Dieser Verstärkungskörper kann dabei an einen Bereich des Kronkorken Verschlusses angelegt werden, insbesondere denjenigen Bereich, der über die Mündung des Behältnisses ragt bzw. den üblicherweise gezackten Bereich eines Kronkorkens.
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Besonders bevorzugt ragt dieser Verstärkungskörper um wenigstens 0,3mm, bevorzugt wenigstens 0,5mm, bevorzugt 0,8mm und bevorzugt wenigstens 1 mm über die oben erwähnte Wandung in die Ausnehmung hinein. Besonders bevorzugt ragt der Verstärkungskörper um weniger als 5mm, bevorzugt und weniger als 4mm und bevorzugt und weniger als 3mm in die besagte Ausnehmung hinein.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Verstärkungskörper als Platte ausgebildet. Diese Platte kann dabei, wie unten genauer beschrieben, in einer Nut des Grundkörpers angeordnet sein.
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Besonders bevorzugt auch diese Verstärkungsplatte schräg gegenüber der oben erwähnten Grundfläche des Grundkörpers angeordnet. Bei dieser Grundfläche handelt es sich besonders bevorzugt um eine ebene Fläche und besonders bevorzugt um eine Auflagefläche, mit der beispielsweise der Grundkörper auf eine Oberfläche wie etwa einem Tisch abgelegt werden kann.
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Bei einer weiten bevorzugten Ausführungsform ist der Verstärkungskörper in einer in dem Grundkörper ausgebildeten Nut angeordnet. Diese Nut erstreckt sich dabei besonders bevorzugt in das Innere des Grundkörpers und dient zur Aufnahme dieses Verstärkungskörpers. Besonders bevorzugt ist der Verstärkungskörper, der bevorzugt als Platte ausgebildet ist, in dieser Nut eingeklemmt. Zusätzlich wäre es doch auch möglich, dass der Verstärkungskörper in diese Nut eingeklebt oder in anderer Weise verankert ist.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist der Behältnisöffner als Schlüsselbundanhänger ausgebildet. Dabei kann eine der Oberflächen des Behältnisöffners oder können auch mehrere Oberflächen einen Aufdruck, beispielsweise einen Werbeaufdruck aufweisen. Daneben können auch Prägungen, Gravuren, Lasergravuren, Brandstempel oder dergleichen aufgebracht werden.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform besteht der Grundkörper aus einem Material, welches aus einer Gruppe von Materialen ausgewählt ist, welche Holz, Kunststoffe und Metalle enthält. Insbesondere der Werkstoff Holz hat sich als besonders günstig erwiesen, da er einerseits die Kriterien an die Stabilität erfüllt und andererseits auch eine leicht durchführbare Integrierung des Verstärkungselements ermöglicht.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Ausnehmung eine zwischen den Wandungen verlaufene Bodenfläche auf, welche abschnittsweise und insbesondere vollflächig parallel zu der oben genannten Grundfläche verläuft. Bevorzugt ist jedoch diese Bodenwandung eben ausgebildet. Auf diese Weise ist die Herstellung des Grundkörpers in einfacherer Weise möglich als etwa bei einer unebenen Oberfläche. Es wäre doch auch möglich, dass diese Bodenfläche bewusst uneben ausgeführt ist oder noch Vorsprünge aufweist, die beispielsweise das Stützen des elektronischen Gerätes verbessern. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Ausnehmung eine Tiefe auf, die größer ist als 2mm, bevorzugt größer als 3mm und bevorzugt größer als 4mm.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist der Grundkörper eine Bohrung auf, um ein Befestigungsmittel daran anzuordnen. Bei diesem Befestigungsmittel kann es sich beispielsweise um einen Schlüsselring, ein Schlüsselband oder dergleichen handeln, sodass in dieser Ausgestaltung der Behältnisöffner besonders günstig als Schlüsselanhänger anzuwenden ist. Besonders bevorzugt ist diese Bohrung in einem Endabschnitt des Grundkörpers angeordnet. Besonders bevorzugt ist diese Bohrung entfernt von der Ausnehmung angeordnet.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Ausnehmung in einem Endabschnitt des Grundkörpers angeordnet. So ist es möglich, dass die gesamte Ausnehmung oder zumindest ein großer Teil der Ausnehmung in einer in der Längsrichtung gebildeten Hälfte des Grundkörpers angeordnet ist. Besonders bevorzugt sind wenigstens 70% der Ausnehmung in einer Hälfte des Grundkörpers angeordnet, bevorzugt wenigstens 80% der Ausnehmung und bevorzugt wenigstens 90%.
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Durch diese Ausgestaltung wird erreicht, dass in die Ausnehmung auch etwa ein höheres elektronisches Gerät eingestellt werden kann, und es dennoch nicht zu einem Kippen des in der Ausnehmung angeordneten elektronischen Geräts kommt oder des gesamten Behältnisöffners mit dem darin angeordneten Gerät. Dabei ist es weiterhin möglich, dass die Ausnehmung bzw. die Wandung in der Art ausgebildet sind, dass ein in der Ausnehmung angeordnetes Gerät gegenüber einer horizontalen Oberfläche einen Winkel von weniger als 80°, bevorzugt weniger als 70°, bevorzugt weniger als 60° und bevorzugt weniger als 50° einnimmt.
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Besonders bevorzugt ist dieser Winkel jedoch größer als 10°, bevorzugt größer als 15° und bevorzugt größer als 20°. Es ist dabei möglich, dass einer der beiden genannten Wandungen zur Abstützung eines Bodens des mobilen Gerätes dient und die weitere Wandung zum Abstützen einer Seitenkannte.
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Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist der Grundkörper eine im Wesentlichen quaderförmige Gestalt auf. Unter im Wesentlichen quaderförmig wird dabei verstanden, dass die Ausnehmung bei der Berücksichtigung des Körpers bzw. der quaderförmigen Struktur nicht berücksichtigt wird. Dabei kann jedoch der Grundkörper auch abgerundete Kanten aufweisen. Auch können insbesondere diejenigen Kanten, welche in einem eingelegten Zustand das tragbare Gerät stützen abgerundet ausgebildet sein, sodass sie keine Schäden an dem Gerät verursachen können.
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Weiterhin ist bevorzugt auch der oben erwähnte Verstärkungskörper derart angeordnet, dass er das Gerät, welches in der Ausnehmung angeordnet werden kann, nicht berührt. Auch auf diese Weise kann ein verkratzen des elektronischen Geräts durch den Verstärkungskörper verhindert werden. Dies kann insbesondere durch eine geeignete Wahl der Höhenposition des Verstärkungskörpers bezüglich der Ausnehmung erreicht werden.
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Einer weiteren bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich auch die Ausnehmung, in der das Verstärkungselement bzw. der Verstärkungskörper angeordnet ist, schräg bezüglich der oben genannten Grundfläche.
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Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen:
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Darin zeigen:
- 1 eine perspektivische Darstellung eines Erfindungsgemäßen Behältnisöffners;
- 2 eine Draufsicht auf eine Vorderseite des in 1 gezeigten Behältnisöffners;
- 3 eine Darstellung des Behältnisöffners mit einem darin angeordneten elektronischen Gerät;
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindergemäßen Behältnisöffners 1. Dieser weist einen Grundkörper 4 auf. In diesen Grundkörpern ist eine Ausnehmung 2 angeordnet. Das Bezugszeichen B kennzeichnet eine Breitenrichtung des Behältnisöffners 1. Man erkennt, dass die Ausnehmung 2 hier in der rechten Hälfte des Grundkörpers 4 angeordnet ist.
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Das Bezugszeichen 8 kennzeichnet ein Verstärkungselement, das insbesondere für den Einsatz des Behältnisöffners zum Öffnen von Kronkorken Behältnissen dient. Zu diesem Zweck kann der Behältnisöffner auf das Behältnis aufgesetzt werden und das Verstärkungselement kann das Abheben des Kronkorkens bewirken. Man erkennt, dass das Verstärkungselement bzw. der Verstärkungskörper als Platte ausgebildet ist, die in den Grundkörper 4 eingesetzt ist
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Das Bezugszeichen 20 kennzeichnet ein Befestigungselement, um etwa andere Elemente wie Schlüssel zu befestigen. Auf diese Weise dient die Vorrichtung 1 auch als Schlüsselanhänger.
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2 zeigt eine Seitenansicht des in 1 gezeigten Behältnisöffners 1. Man erkennt auch hier auch wieder die Ausnehmung 2 sowie die beiden diese Ausnehmung 2 begrenzenden Wandungen 22 und 24 sowie die Bodenwandung 26. Sämtliche Wandungen sind hier eben ausgebildet, wobei jedoch die Seitenwandung 22 eine Nut 18 aufweist, in der das Verstärkungselement 8 hier eingeklemmt ist. Man erkennt weiterhin, dass die Seitenwandungen 22 und 24 gegenüber einer horizontalen Ebene geneigt sind. Der Neigungswinkel α, welchen die erste Wandung 22 mit der Bodenfläche einschließt, ist dabei bevorzugt größer als 10°, bevorzugt größer als 20°, bevorzugt größer als 30°. Weiterhin ist dieser Neigungswinkel α bevorzugt kleiner als 90°, bevorzugt keiner als 80° und bevorzugt kleiner als 75°. Das gleiche gilt auch für den Neigungswinkel β, in dem die Seitenwand 24 gegenüber der horizontalen Ebene bzw. dem Boden geneigt ist.
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Das Bezugszeichen 42 kennzeichnet eine Grundfläche des Grundkörpers 4. Mit dieser Grundfläche steht auf einer Unterfläche wie etwa einer Tischunterlage auf. Auch ist hier wieder die Öffnung 12 zu erkennen, die hier im linken Teilabschnitt des Grundkörpers 4 angeordnet ist. Das Bezugszeichen L kennzeichnet die Längsrichtung des Grundkörpers 4 und Bezugszeichen H die Höhenrichtung.
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3 zeigt eine Anwendung des Behältnisöffners 1 mit einem darin angeordneten tragbaren elektronischen Gerät 10 wie etwa einem Mobilfunkgerät. Man erkennt, dass dieses Mobilfunkgerät einerseits von der Wandung 24, welche es hintergreift, gehalten wird und andererseits von dem Ende der Wandung 22, welches wie oben erwähnt bevorzugt gekrümmt bzw. mit einem (nicht gezeigten) Radius ausgeführt ist. Der Verstärkungskörper berührt das elektronische Gerät vorteilhaft nicht.
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Die Anmelderin behält sich vor, sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale als erfindungswesentlich zu beanspruchen, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass in den einzelnen Figuren auch Merkmale beschrieben wurden, welche für sich genommen vorteilhaft sein können. Der Fachmann erkennt unmittelbar, dass ein bestimmtes in einer Figur beschriebenes Merkmal auch ohne die Übernahme weiterer Merkmale aus dieser Figur vorteilhaft sein kann. Ferner erkennt der Fachmann, dass sich auch Vorteile durch eine Kombination mehrerer in einzelnen oder in unterschiedlichen Figuren gezeigter Merkmale ergeben können.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Behältnisöffner
- 2
- Ausnehmung
- 4
- Grundkörper
- 8
- Verstärkungskörper
- 12
- Öffnung
- 18
- Nut
- 20
- Befestigungselement
- 22
- erste Wandung
- 24
- zweite Wandung
- 26
- Boden der Ausnehmung
- 42
- Grundfläche
- L
- Längsrichtung
- B
- Breitenrichtung
- H
- Höhenrichtung
- α, β
- Winkel der Wandungen 22, 24