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DE202020001427U1 - Markierungseinrichtung zum Ziehen einer Kopffurche - Google Patents

Markierungseinrichtung zum Ziehen einer Kopffurche Download PDF

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DE202020001427U1
DE202020001427U1 DE202020001427.3U DE202020001427U DE202020001427U1 DE 202020001427 U1 DE202020001427 U1 DE 202020001427U1 DE 202020001427 U DE202020001427 U DE 202020001427U DE 202020001427 U1 DE202020001427 U1 DE 202020001427U1
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tractor
marking device
coulter
hollow disc
marking
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B69/00Steering of agricultural machines or implements; Guiding agricultural machines or implements on a desired track
    • A01B69/02Ridge-marking or like devices; Checkrow wires; Accessories therefor
    • A01B69/024Ridge-marking or like devices; Checkrow wires; Accessories therefor adapted to cut and form a ridge or forrow in the soil surface, e.g. with a disc

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Soil Working Implements (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Environmental Sciences (AREA)

Abstract

Markierungsvorrichtung zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor, mit:
einer Tragvorrichtung (2), die an einer Aufnahme an einer Fronthydraulik der Zugmaschine lösbar anbringbar ist, um über diese ausgehoben und abgesenkt zu werden, und
einer rotierbaren Hohlscheibe (3) oder einer starren Schar (4), die an der Tragvorrichtung (2) so angebracht ist, dass sie im abgesenkten Zustand der Tragvorrichtung (2) in den zu bearbeiteten Boden eindringt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Markierungsvorrichtung zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor oder Schlepper, bei der Bodenbearbeitung von landwirtschaftlichen Grundstücken am Vorgewende.
  • Oftmals wird bei der Bodenbearbeitung von landwirtschaftlichen Grundstücken und Feldern, insbesondere beim Pflügen, am sogenannten Vorgewende (der Randbereich des Feldes, in dem die landwirtschaftliche Zugmaschine wendet und dabei ein Bodenbearbeitungsgerät ausgehoben wird) eine Markierungslinie parallel zum Feldende angelegt. Diese Markierungslinie dient vornehmlich als Hilfe und Erleichterung zum gleichmäßigen Ein- und Aussetzen des Pfluges oder eines sonstigen Bodenbearbeitungsgerätes parallel zum Feldende, insbesondere wenn sich auf dem Feld noch Ernterückstände wie Stroh, Mulch oder Maisstroh befinden, die sauber und rückstandsfrei untergepflügt werden sollen.
  • Insbesondere bei kritischen weil sehr lockeren Ernterückständen wie Maisstroh führt ein ungleichmäßiges Ein- und Aussetzen eines Pfluges am Vorgewende zwangsweise zu der Notwendigkeit, dass bereits durchpflügter und somit aufgelockerter Boden unter der Voraussetzung der vollständigen Bearbeitung des Vorgewendes nochmals durchpflügt werden muss. Dies führt oftmals zu einer erheblichen Verstopfungsgefahr des Pfluges. Von größter Bedeutung ist dies auch an einem Vorgewende, das nicht im rechten Winkel zu der Pflugfurchenrichtung verläuft, wenn also der Acker spitzwinkelig oder stumpfwinkelig ist.
  • So wurde bereits in alten Lehrbüchern über ein fachgerechtes Pflügen eines Feldes zum Ziehen einer sogenannten ‚Kopffurche‘ am Vorgewende parallel zum Feldende als eine Markierungsfurche angeraten. In aller Regel wurde dies mit dem letzten, d.h. hintersten Schar eines Pfluges durchgeführt, der dabei stark nach hinten und/oder seitlich geneigt und nicht ganz auf den Boden bzw. in diesen abgelassen wurde. Bei kleineren Pflügen mit einer geringen Furchenzahl war dies eine gebräuchliche und praktikable Methode. Ziel war und ist dabei, dass nur eine sehr flache Markierungsfurche geschält wird, die zwar gut sichtbar als Einsetzhilfe dient, aber in sonstiger Weise nicht hinderlich und störend ist. Mit den mittlerweile gebräuchlichen vielfurchigen Dreh- und Aufsattelpflügen an leistungsstarken Zugmaschinen stellt dies eine besondere Herausforderung dar und ist meistens aufgrund der Größe und Ausladung mit solchen Pflügen gänzlich unmöglich. Entweder wird dabei mit einer erheblichen Verstopfungsgefahr durch einen zusätzlichen Vorschäler und/oder ein sog. Sech nur ein wenig auf dem Feld gekratzt, oder aber ein zu tiefer Graben ausgepflügt, der bei jeder Überfahrt hinderlich ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Markierungsvorrichtung zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor oder Schlepper bereitzustellen, die einfach und robust aufgebaut, kostengünstig herstellbar und einfach zu verwenden ist, um eine Kopffurche als Markierung auf einem Feld ohne die Gefahr der Verstopfung herzustellen.
  • Dies wird erfindungsgemäß über eine Markierungsvorrichtung zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor oder Schlepper, mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1 bewerkstelligt. Bevorzugte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Schutzansprüchen angegeben.
  • Die Erfindung bringt demnach eine Markierungsvorrichtung zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor oder Schlepper, in Vorschlag, die eine Tragvorrichtung, die an einer Aufnahme an einer Fronthydraulik der Zugmaschine lösbar anbringbar ist, um über diese ausgehoben und abgesenkt zu werden, und eine rotierbare Hohlscheibe oder eine starre Schar, die an der Tragvorrichtung so angebracht ist, dass sie im abgesenkten Zustand der Tragvorrichtung in den zu bearbeiteten Boden eindringt, aufweist.
  • Vorzugsweise ist die Hohlscheibe oder die Schar relativ zu der Tragvorrichtung beweglich an derselben angebracht, um eine Bewegung der Hohlscheibe oder der Schar im Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise ist die Hohlscheibe oder die Schar über eine Federanordnung, die ausgestaltet ist, um eine elastische Bewegung der Hohlscheibe oder der Schar im Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden zu ermöglichen, mit der Tragvorrichtung verbunden.
  • Vorzugsweise weist die Federanordnung eine Spiralfeder und/oder eine Blattfeder auf.
  • Vorzugsweise weist die Hohlscheibe einen Durchmesser von mindestens 40cm auf.
  • Vorzugsweise ist die Hohlscheibe im angebauten Zustand an der Zugmaschine in Bezug auf eine Längsrichtung der Zugmaschine geneigt angeordnet.
  • Vorzugsweise ist die Hohlscheibe oder die Schar so an der Tragvorrichtung angebracht, dass sie von dieser abnehmbar und/oder zwischen einer Arbeitsstellung und einer Ruhestellung verstellbar, vorzugsweise verschwenkbar ist.
  • Vorzugsweise weist die Markierungsvorrichtung einen Schwenk- oder Hebemechanismus auf, der mechanisch oder hydraulisch betätigt werden kann, um die Hohlscheibe oder die Schar im angebauten Zustand anzuheben und abzusenken.
  • Vorzugsweise ist die Tragvorrichtung ein Frontballastgewicht für die Zugmaschine.
  • Die Erfindung wird nun anhand einer bevorzugten Ausführungsform mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. Darin zeigen:
    • 1 eine perspektische Darstellung eines Traktors als Beispiel einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit einer Markierungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform;
    • 2 eine perspektische Darstellung eines Traktors als Beispiel einer landwirtschaftlichen Zugmaschine mit einer Markierungsvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform; und
    • 3 eine schematische Darstellung einer Markierungsvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform, die eine Modifikation der ersten Ausführungsform ist.
  • Die in den 1, 2 und 3 anhand von drei Ausführungsformen schematisch dargestellte erfindungsgemäße Markierungsvorrichtung dient zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor oder Schlepper, und umfasst eine Tragvorrichtung 2, die an einer Aufnahme einer Fronthydraulik der Zugmaschine, beispielsweise einer an sich bekannten 3-Punkt-Aufnahme lösbar anbringbar ist, um über diese ausgehoben und abgesenkt zu werden. Die Markierungsvorrichtung kann damit praktisch an jedem Traktor oder Schlepper zum Einsatz kommen, auch wenn dieser im Pflugeinsatz ist, weil der Pflug typischerweise an der Heckhydraulik angebracht ist.
  • Als Tragvorrichtung ist bei den bevorzugten Ausführungsformen beispielhaft ein an sich bekanntes Frontballastgewicht für einen Traktor/Schlepper, ist aber darauf nicht beschränkt und kann ein anderes für die Frontmontage vorgesehenes Arbeitsgerät oder ein ausschließlich für die Markierungsvorrichtung dienendes Traggestell sein, das für die Montage an der Fronthydraulik ausgestaltet ist.
  • Die Tragvorrichtung 2 trägt bei der ersten Ausführungsform von 1 eine rotierbare, selbstangetriebene Hohlscheibe 3 oder bei der zweiten Ausführungsform von 2 eine starre Schar 4, die an der Tragvorrichtung 2 jeweils so angebracht sind, dass sie im abgesenkten Zustand der Tragvorrichtung 2 in eine ausreichende Tiefe in den zu bearbeiteten Boden eindringen, um wie in der Beschreibungseinleitung beschrieben die als Markierung dienende Kopffurche herzustellen. Mittels der Hydraulik kann die Tragvorrichtung und mit dieser die Hohlscheibe bzw. Schar ausgehoben werden, wenn die Markierungsbearbeitung beendet ist.
  • Die bei der ersten und dritten Ausführungsform verwendete Hohlscheibe 3 ist vorzugsweise im angebauten Zustand an der Zugmaschine in Bezug auf eine Längsrichtung der Zugmaschine geneigt bzw. schräggestellt angeordnet, in der Art, wie das beispielsweise von sog. Spurreißern, Spurmarkierungssystemen oder aus dem Hopfenanbau als Häufelscheibe bekannt ist, wobei die Hohlscheibe sich im Arbeitseinsatz verstopfungsfrei selbst antreibt und reinigt. Für die Verwendung bei der erfindungsgemäßen Markierungsvorrichtung hat sich eine Hohlscheibe 3 mit einem Durchmesser von mindestens 40cm, vorzugsweise von mindestens 50cm als nützlich erwiesen.
  • Alternativ kann zur Herstellung der Kopffurche an der Markierungsvorrichtung gemäß der zweiten Ausführungsform auch eine starre Schar 4 mit oder ohne Streichblech ähnlich einem sog. Vorschäler, wie er an Pflügen Verwendung findet, verwendet werden.
  • Der Anbau der Hohlscheibe bzw. der Schar an der Tragvorrichtung 2 erfolgt entweder in einer bestimmten festen Stellung oder vorzugsweise so, dass sie relativ zu der Tragvorrichtung zwischen einer Arbeitsstellung und einer Ruhestellung verstellbar, vorzugsweise verschwenkbar sind. Bevorzugt ist in jedem Fall auch eine Anbringung, bei der sie in einfacher Weise abnehmbar ist, beispielsweise über einen steckbaren Befestigungsbolzen 5 oder dgl., der einen Schaft (nicht gezeigt) in einer Aufnahmehülse 6a sichert (siehe 3). Der Anbau kann beispielsweise mittels einer Konsole 6 an der Tragvorrichtung 2, z.B. dem Frontballastgewicht oder einem anderen Arbeitsgerät oder einem dedizierten Traggestell der Markierungsvorrichtung erfolgen, wobei die Konsole wie bei der dritten Ausführungsform angedeutet die Aufnahmehülse 6a aufweisen kann. Die Befestigung mittels dem Schaft und der Aufnahmehülse bietet den Vorteil, dass die Hohlscheibe bzw. die Schar, wenn diese exzentrisch zu der Achse des Schafts angeordnet ist, zwischen einer Arbeitsstellung und einer Ruhestellung verdreht bzw. verschwenkt und in den jeweiligen Stellungen einfach durch den Bolzen gesichert werden kann.
  • Die Anbringung der Hohlscheibe bzw. Schar an dem Frontballastgewicht ist deshalb besonders bevorzugt, da dieses beim Pflügen typischerweise zum Einsatz kommt und außer dem Gewichtsausgleich ansonsten keine weitere Funktion erfüllen muss. Außerdem ist die Anbringung an dem Frontballastgewicht auch deshalb vorteilhaft, weil die Hohlscheibe/Schar in Querrichtung seitlich montiert werden kann, so dass deren Position vom Fahrer visuell unmittelbar sichtbar ist und die gezogene Kopffurche von den Rädern der Zugmaschine überrollt wird, so dass eine gewisse Verdichtung des aufgelockerten Bodens erfolgt, was aber die Sichtbarkeit der Kopffurche als Markierung nicht beeinträchtigt, und weil die Hohlscheibe/Schar nur in einem kurzen auskragenden Abstand (Hebelarm) von der Zugmaschine befestigt ist, so dass Neige-, Kipp- oder Nickbewegungen der Zugmaschine im Einsatz nicht zu einer starken Schwankung der Eindringtiefe führen.
  • Besonders bevorzugt ist eine bewegliche Anbringung der Hohlscheibe 3 oder der Schar 4 relativ zu der Tragvorrichtung 2 so, dass eine gewisse Bewegung der Hohlscheibe 3 oder der Schar 4 im Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden möglich ist, damit diese im Boden befindlichen Hindernissen wie Steinen etc. gegen einen Widerstand im gewissen Umfang, vorzugsweise nach Oben, ausweichen kann, um Spannungen auszugleichen und eine Beschädigung oder bleibende Verformung zu verhindern.
  • Besonders bevorzugt ist in dieser Hinsicht eine Befestigung, die eine Federanordnung umfasst, die ausgestaltet ist, um die Bewegung der Hohlscheibe 3 oder der Schar 4 im Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden über eine gewisse elastische Verformung mit Rückstellkraft zu ermöglichen. Ein Beispiel einer solchen Federanordnung 7 ist in 3 als eine auskragend an einer Konsole 6 angebrachte spiralförmige Bandfeder (Spiralfeder) gezeigt, kann aber auch als Blattfeder, ggf. in Kombination mit einer Spiralfeder realisiert sein.
  • Das Absenken und Ausheben der Markierungsvorrichtung kann entweder über die Tragvorrichtung (das Frontballastgewicht) 2 mittels der Fronthydraulik des Traktors/Schleppers und/oder über einen zusätzlichen Schwenk- oder Hebemechanismus (nicht gezeigt) als Element der Markierungsvorrichtung, der mechanisch oder hydraulisch betätigt werden kann, um die Hohlscheibe oder die Schar im angebauten Zustand anzuheben und abzusenken, erfolgen. Beide Absenk- und Aushebemechanismen können auch vorteilhaft kombiniert werden.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Zugmaschine (Traktor/Schlepper)
    2
    Tragvorrichtung (Traggestell/Frontballastgewicht)
    3
    Hohlscheibe
    4
    Schar
    5
    Befestigungsbolzen
    6
    Konsole
    6a
    Aufnahmehülse
    7
    Federanordnung/Spiralfeder

Claims (9)

  1. Markierungsvorrichtung zum Ziehen einer Kopffurche mit einer landwirtschaftlichen Zugmaschine, insbesondere einem Traktor, mit: einer Tragvorrichtung (2), die an einer Aufnahme an einer Fronthydraulik der Zugmaschine lösbar anbringbar ist, um über diese ausgehoben und abgesenkt zu werden, und einer rotierbaren Hohlscheibe (3) oder einer starren Schar (4), die an der Tragvorrichtung (2) so angebracht ist, dass sie im abgesenkten Zustand der Tragvorrichtung (2) in den zu bearbeiteten Boden eindringt.
  2. Die Markierungsvorrichtung gemäß Anspruch 1, wobei die Hohlscheibe (3) oder die Schar (4) relativ zu der Tragvorrichtung (2) beweglich an derselben angebracht ist, um eine Bewegung der Hohlscheibe (3) oder der Schar (4) im Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden zu ermöglichen.
  3. Die Markierungsvorrichtung gemäß Anspruch 2, wobei die Hohlscheibe (3) oder die Schar (4) über eine Federanordnung (7), die ausgestaltet ist, um eine elastische Bewegung der Hohlscheibe (3) oder der Schar (4) im Eingriff mit dem zu bearbeitenden Boden zu ermöglichen, mit der Tragvorrichtung (2) verbunden ist.
  4. Die Markierungsvorrichtung gemäß Anspruch 3, wobei die Federanordnung (7) eine Spiralfeder und/oder eine Blattfeder aufweist.
  5. Die Markierungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei die Hohlscheibe (3) einen Durchmesser von mindestens 40cm aufweist.
  6. Die Markierungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, wobei die Hohlscheibe (3) im angebauten Zustand an der Zugmaschine in Bezug auf eine Längsrichtung der Zugmaschine geneigt angeordnet ist.
  7. Die Markierungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, wobei die Hohlscheibe (3) oder die Schar (4) so an der Tragvorrichtung (2) angebracht ist, dass sie von dieser abnehmbar und/oder zwischen einer Arbeitsstellung und einer Ruhestellung verstellbar, vorzugsweise verschwenkbar ist.
  8. Die Markierungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Markierungsvorrichtung einen Schwenk- oder Hebemechanismus aufweist, der mechanisch oder hydraulisch betätigt werden kann, um die Hohlscheibe (3) oder die Schar (4) im angebauten Zustand anzuheben und abzusenken.
  9. Die Markierungsvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei die Tragvorrichtung (2) ein Frontballastgewicht für die Zugmaschine ist.
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