DE20202771U1 - Vorrichtung zur Präsentation von Waren - Google Patents
Vorrichtung zur Präsentation von WarenInfo
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Description
GAH 049 #j* ·* '&iacgr; :Vettrete[: Patentanwalt Dr. J. Beckmann
20.02.2002 An der Öaumschule 23, 57462 Olpe
Tel.: 02761 8379880, http:/www.be-patent.de
Gust. Alberts GmbH & Co. KG
Gewerbegebiet Grünenthal
58849 Herscheid
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Präsentation von Waren, insbesondere von Baumarktartikeln, enthaltend eine Datenverarbeitungseinheit sowie eine hiermit verbundene Anzeigevorrichtung. Ferner betrifft sie ein Verfahren zur Präsentation von Waren, insbesondere von Baumarktartikeln.
Waren wie z.B. Beschläge und Profile in einem Baumarkt werden heutzutage überwiegend im Selbstbedienungsverfahren verkauft. Das angebotene Warensortiment wird dabei in Regalen präsentiert und bevorratet, so dass die Kunden an diesen Regalen die benötigten Waren aussuchen und von dort zu einer zentralen Kasse mitnehmen können. Falls ein Kunde eine Information und Beratung wünscht, muss er sich an das Personal der Verkaufsstätte wenden, welches jedoch oft nur schwer erreichbar und nicht in allen Fragen sachkundig ist.
Zur Lösung dieses Problems wird in der DE 200 16 116.4 eine Vorrichtung mit einer Datenverarbeitungseinheit, einer Anzeigefläche und einem Barcode-Scanner vorgeschlagen, welche in der Nähe der Warenpräsentation, insbesondere in einem Regalboden untergebracht werden kann. Wenn der Kunde eine ihn interessierende Ware aus dem Regal nimmt und mit ihrem Barcode am Scanner entlang führt, wird ihm auf der Anzeigefläche ein zu diesem Produkt gehörender Videofilm gezeigt. Eine weitere Interaktion des Kunden mit der Vorrichtung ist jedoch nicht vorgesehen. Ferner erhält der Kunde keine Information über Waren, welche momentan durch Ausverkauf oder generell nicht in der Warenpräsentation vorhanden sind.
Vor diesem Hintergrund war es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Präsentation von Waren wie insbesondere von Baumarktartikeln bereitzustellen, welche einen umfassenden Zugriff des Kunden auf angebotene Waren ermöglichen.
Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den Unteransprüchen enthalten.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zur Präsentation von Waren, insbesondere von Baumarktartikeln wie Beschlägen und Profilen, enthält eine Datenverarbeitungseinheit mit einem zugeordneten Speicher sowie eine hiermit verbundene Anzeigevorrichtung zur Anzeige von Informationen durch die Datenverarbeitungseinheit. Im Speicher der Datenverarbeitungseinheit können Videofilme, statische Abbildungen, Animationen, Textinformationen, technische Daten und Hinweise aller Art über die angebotenen Waren für eine Darstellung auf der Anzeigevorrichtung gespeichert werden. Die Vorrichtung wird somit zu einem "Kompetenzcenter", an welchem der Kunde eine umfassende Information über die angebotenen Waren erhält. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie eine für Kunden zugänglich angeordnete Eingabevorrichtung zur Eingabe von Informationen einschließlich einer Warenbestellung in die Datenverarbeitungseinheit enthält, und dass die Datenverarbeitungseinheit zur Entgegennahme und Weiterverarbeitung der Informationen und insbesondere einer Warenbestellung eingerichtet ist.
Über die Eingabevorrichtung ist eine Interaktion des Kunden mit der Datenverarbeitungseinheit möglich, welche eine differenzierte Information des Kunden über das ausgestellte sowie über das darüber hinausgehende Warenangebot ermöglicht. Der Kunde kann ihm bekannte Informationen schneller überspringen und zielführend zu den benötigten Informationen kommen. Dabei kann er insbesondere auf Waren wie etwa Sonderanfertigungen, Einzelanfertigungen, Problemloser oder großvolumige Produkte wie ein Profil in Überlänge hingewiesen werden, die aufgrund des begrenzten Platzes und eines geringen Absatzes in der vor Ort befindlichen Warenpräsentation nicht zu finden sind. Falls der Kunde eine
derartige Ware haben möchte, kann er vermöge der Eingabevorrichtung und der entsprechend eingerichteten Datenverarbeitungseinheit eine Bestellung dieser Ware aufgeben. Wenn die bestellte Ware in der Verkaufsstätte an einem anderen Ort wie insbesondere auf einem Lager vorhanden ist, kann die Bestellung des Kunden entsprechend an das Lager weitergeleitet und die verlangte Ware zum Beispiel an einer Kasse am Ausgang bereitgestellt werden.
Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Vorrichtung ist die Datenverarbeitungseinheit dazu eingerichtet, in Reaktion auf eine Betätigung der Eingabevorrichtung Informationen über die Verfügbarkeit der Waren vor Ort beziehungsweise in einer Zentrale auf der Anzeigevorrichtung anzuzeigen. Der Kunde erhält somit nicht nur allgemeine Informationen zu den Waren als solchen, sondern auch die für ihn relevante Information, ob und wo er diese Waren bekommen kann.
Gemäß einer anderen Weiterbildung der Vorrichtung enthält diese eine Einrichtung zur Telekommunikation mit einer Zentrale, z.B. mit einem räumlich entfernt gelegenen Versandlager des Herstellers der angebotenen Waren. Über die Telekommunikation ist eine Datenfernübertragung und damit der Zugriff auf externe Informationen wie zum Beispiel aktuelle technische Daten, Preise oder neue Produktangebote möglich. Vorzugsweise kann dabei auch eine Verbindung zum Internet hergestellt werden. Die Datenfernübertragung kann bidirektional sein und die Übertragung von Daten von der Zentrale an die Datenverarbeitungseinheit beinhalten, um dort z.B. Produktdaten, Preise etc. auf den neuesten Stand zu bringen. Ferner kann die Telekommunikation zur Übermittlung einer Bestellung des Kunden an die Zentrale genutzt werden, so dass der Kunde vor Ort nicht oder nicht mehr vorhandene Waren von der Zentrale des Herstellers für eine Zusendung an eine vorgegebene Adresse ordern kann. Schließlich kann die Telekommunikation auch eine Übertragung von Sprache umfassen, so dass der Kunde bei Bedarf eine (bild-)telefonische Verbindung zu einer Hotline in der Zentrale herstellen kann, über welche er eine persönliche, fachkompetente Beratung erhält.
Als Eingabevorrichtungen können bei der Vorrichtung insbesondere eine Tastatur, ein auf eine Berührung reagierender Bildschirm (Touch-Screen), eine Maus und/oder ein Trackball vorgesehen werden. Ferner kann ein Scanner mit der Datenverarbeitungseinheit verbunden sein, über welchen der Kunde Barcodes von aus dem Regal entnommenen Waren einlesen lassen kann, so dass ihm die Datenverarbeitungseinheit gezielt zu diesen Produkten Informationen anzeigen kann.
Als Ausgabegeräte beziehungsweise Anzeigevorrichtungen können ein Monitor, ein Lautsprecher und/oder ein Drucker mit der Datenverarbeitungseinheit verbunden sein. Mittels eines Druckers können insbesondere vom Kunden eingegebene Bestellungen ausgedruckt werden.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Vorrichtung ist die Telekommunikationseinrichtung mit einer Kasse gekoppelt, wobei die Kasse ein Bestätigungssignal an die Telekommunikationseinrichtung abgeben kann, das die Bezahlung einer an der Datenverarbeitungseinheit vorgenommenen Bestellung eines Kunden bestätigt. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass eine Bestellung des Kunden erst dann mittels Telekommunikation an eine Zentrale übermittelt wird, wenn die bestellte Ware in der Verkaufsstätte bezahlt wurde. Bei der Kasse kann es sich um eine der vorhandenen Kassen der Verkaufsstätte handeln, welche in der Regel keine direkte Verbindung zur Datenverarbeitungseinheit aufweist. In diesem Falle wird die Telekommunikationseinrichtung ein Teil des Warenwirtschaftssystems der Verkaufsstätte sein. Die Kasse kann jedoch auch eine direkte Verbindung zur Datenverarbeitungseinheit aufweisen und zum Beispiel in räumlicher Nachbarschaft hierzu angeordnet sein. Insbesondere kann die Kasse auch ein Kartenlesegerät sein oder enthalten, über welches der Kunde eine Chipkarte zur Identifikation und gegebenenfalls zur Bezahlung einer bestellten Ware eingeben kann.
Die vorstehend genannte Kasse kann ferner dazu eingerichtet sein, dass ein von der Vorrichtung erstellter Beleg über die Bestellung eines Kunden manuell eingegeben oder maschinell eingelesen wird. Diese Ausgestaltung ermöglicht eine
Kooperation der Datenverarbeitungseinheit mit einer separat hiervon an einem anderen Ort der Verkaufsstätte aufgestellten Kasse. Bei dem Beleg kann es sich um ein beliebiges, vorzugsweise maschinenlesbares Mittel handeln, insbesondere um einen Ausdruck auf Papier.
Bei einer anderen Weiterbildung der Erfindung ist ein Personenrufsystem mit der Datenverarbeitungseinheit gekoppelt, über welches auf Anfrage eines Kunden Fachpersonal gerufen werden kann. Der Kunde kann somit zum Beispiel in einem Baumarkt bei Bedarf weitergehende Hilfe für eine Beratung ausrufen lassen.
Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Präsentation von Waren, insbesondere von Baumarktartikeln wie Profilen oder Beschlägen, mit Hilfe der vorstehend erläuterten Vorrichtung. Bei dem Verfahren wird einem Kunden auf Anfrage eine Information betreffend die Verfügbarkeit bestimmter Waren auf einer Anzeigevorrichtung angezeigt und eine Bestellung von für den Kunden nicht zugänglichen Waren aufgenommen. Bei Letzteren handelt es sich um Waren, die nicht im Selbstbedienungsbereich der Verkaufsstätte ausgestellt sind, sondern sich in einem nur für Personal zugänglichen Lager oder in einer räumlich entfernten Zentrale des Herstellers der Waren befinden. Bei dem vorgeschlagenen Verfahren werden derartige Waren in den Verkauf an den Kunden einbezogen, so dass dieser nicht nur Zugriff auf die im begrenzten Platz eines Präsentationsregals vorhandenen Waren erhält. Die Verfügbarkeit von Waren vor Ort kann über eine Warenbestandshaltung ermittelt werden, welche vorzugsweise mit den Kassen und/oder dem Warenwirtschaftssystem der Verkaufsstätte gekoppelt ist, um ständig den aktuellen Bestand vorhandener Waren zu kennen.
Vorzugsweise wird eine Bestellung des Kunden mittels Telekommunikation (Datenfernübertragung) an eine Zentrale übermittelt, wo dann ein Versand der Ware an die vom Kunden angegebene Adresse veranlasst werden kann.
Gemäß einer Weiterbildung des Verfahrens kann der Kunde Informationen über die Waren von einer vor Ort im Speicher der Datenverarbeitungseinheit befindlichen oder per Telekommunikation (Datenfernübertragung) angekoppelten Datenbank auf der Anzeigevorrichtung abrufen. Der Kunde kann dabei über
Menüs durch das Informationsangebot geführt werden. Ferner kann auf der Anzeigevorrichtung eine Abbildung der vor Ort befindlichen Warenpräsentation (Regal etc.) dargestellt sein, so dass der Kunde durch einen direkten Vergleich zwischen der realen Warenpräsentation und deren Abbildung auf der Anzeigevorrichtung die ihn interessierende Ware auf der Anzeigevorrichtung schnell ermitteln kann. Vorzugsweise ist zu diesem Zweck die Abbildung in Details vergrößerbar (zoombar). Dem Kunden können nach Markierung einer ihn interessierenden Ware auf der Abbildung (zum Beispiel mittels Maus oder Touch-Screen) Informationen hierzu angezeigt werden. Die Abbildung der Warenpräsentation kann als statisches Bild abgespeichert sein oder von einer vor Ort befindlichen Videokamera live erzeugt werden.
Im Folgenden wird die Erfindung mit Hilfe der beigefügten Figur beispielhaft erläutert. Die einzige Figur zeigt schematisch den Aufbau einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Warenpräsentation.
Die erfindungsgemäße Warenpräsentation umfasst zunächst in bekannter Weise eine Präsentationswand 7, in welcher Waren wie zum Beispiel Metallbeschläge 8 oder Profile lose oder in Verpackungseinheiten für den Kunden gut sichtbar und entnehmbar bevorratet sind. Abweichend von bekannten Warenpräsentationen in Baumärkten oder ähnlichen Verkaufsstätten befindet sich im Zentrum der Präsentationswand 7 jedoch ein "Kompetenzcenter" mit einer Datenverarbeitungseinheit 1 (PC), an den eine Tastatur 2, ein Barcode-Scanner 3, ein Monitor 4 sowie ein Drucker 5 (zum Ausdrucken von Bestellzetteln 6) angeschlossen sind.
Ein vor der Präsentationswand 7 stehender Kunde kann auf verschiedene Weisen im Kompetenzcenter Informationen zu den angebotenen Waren erhalten. So kann er beispielsweise ein einzelnes Produkt 8 dem Regal entnehmen und den darauf angebrachten Strichcode am Scanner 3 vorbeiführen. In Reaktion hierauf wird vom Computer 1 eine Information über dieses Produkt in Form eines Videos, eines gesprochenen oder geschriebenen Textes, eines Fotos, einer Animation oder dergleichen auf dem Monitor 4 ausgegeben.
Daneben kann der Kunde jedoch auch durch eine Betätigung der Tastatur 2 oder durch ein Berühren des als Touch-Screen ausgebildeten Monitors 4 auf einem Menüpunkt-Button sich eine Liste aller Produkte anzeigen lassen und hieraus das interessierende Produkt auswählen.
Zu einem per Scanner 3, Tastatur 2 und/oder Touch-Screen 4 ausgewählten Produkt kann der Kunde sich über einen Menüpunkt "Varianten" eine zusätzliche Liste aller Produkte anzeigen lassen, die sich auf das ausgewählte Produkt beziehen und sich durch andere Oberflächen, Dimensionen, Ausführungen etc. hiervon unterscheiden. Innerhalb dieser Liste wird ferner dargestellt, wo das entsprechende Produkt zu bekommen ist, nämlich
a) in der Präsentationswand 7;
b) an einer anderen Stelle innerhalb des jeweiligen Baumarktes; oder
c) beim Hersteller des Produktes, der dieses dann innerhalb einer ausgelobten kurzen Zeit direkt an den Kunden nach Hause liefert.
Sofern der Kunde die letztgenannte Möglichkeit einer Bestellung wählt, öffnet sich auf dem Monitor 4 ein weiterer Menüpunkt mit einer Warenkorbfunktion, in dem der Kunde die Stückzahl des gewünschten Artikels sowie seine Adresse eingeben kann. Der Kunde hat dann die Möglichkeit, durch Auswahl der entsprechenden Menüpunkte den Warenkorb zu löschen, weitere Produkte hinzuzufügen oder den Warenkorb zu bestellen.
Falls der Kunde eine Bestellung auswählt, wird über den Drucker 5 ein Bestellschein 6 ausgedruckt, der gleichzeitig als Kassenzettel dient. Der Kunde geht mit diesem Zettel 6 zur am Ausgang des Baumarktes befindlichen Kasse 12, wo die Daten der Bestellung entweder von Hand eingegeben werden oder der Bestellschein 6 über einen Scanner 13 automatisch eingelesen wird. Mit der Bezahlung der bestellten Ware wird von der Kasse 12 durch eine Anbindung an das Warenwirtschaftssystem des Baumarktbetreibers die Bestellung bei der Zentrale 11 des Herstellers der Ware ausgelöst. Diese Bestellung geschieht über
eine Einrichtung 9 zur Telekommunikation, bei der es sich um ein Modem, eine Standleitung und/oder eine Internetverbindung handeln kann.
Zusätzlich oder alternativ kann auch die Datenverarbeitungseinheit 1 des Kompetenzcenters über eine/die Einrichtung 9 zur Telekommunikation mit der Zentrale 11 gekoppelt sein, um von dort aktuelle Informationen abzurufen oder dorthin eine Bestellung weiterzuleiten.
In der Zentrale 11 des Herstellers wird jede eingegangene Bestellung erfasst und im Namen des jeweiligen Handelspartners direkt an den Kunden zum Versand gebracht.
Wie in der Figur weiterhin angedeutet ist, kann die Datenverarbeitungseinheit 1 auch mit Lautsprechern 14 eines Rufsystems des Baumarktes gekoppelt sein, über welche auf Wunsch Fachpersonal zur Beratung des Kunden im Baumarkt ausgerufen werden kann. Ebenso kann das Rufsystem Lichtsignaleinrichtungen, Pager, Mobiltelefone oder dergleichen enthalten.
Claims (7)
1. Vorrichtung zur Präsentation von Waren, insbesondere von Baumarktartikeln (8), enthaltend eine Datenverarbeitungseinheit (1) sowie eine hiermit verbundene Anzeigevorrichtung (4), dadurch gekennzeichnet, dass sie eine für Kunden zugänglich angeordnete und mit der Datenverarbeitungseinheit (1) gekoppelte Eingabevorrichtung (2, 3) zur Eingabe von Informationen einschließlich einer Warenbestellung enthält, und dass die Datenverarbeitungseinheit zur Entgegennahme und Weiterverarbeitung einer Warenbestellung eingerichtet ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (1) dazu eingerichtet ist, in Reaktion auf eine Betätigung der Eingabevorrichtung (2, 3) Informationen über die Verfügbarkeit von Waren (8) vor Ort beziehungsweise in einer Zentrale (11) auf der Anzeigevorrichtung (4) anzuzeigen.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Einrichtung (9) zur Telekommunikation mit einer Zentrale (11) enthält.
4. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass eine Tastatur (2), ein Touch-Screen (4), eine Maus, ein Trackball, ein Scanner (3), ein Monitor (4), ein Lautsprecher und/oder ein Drucker (5) mit der Datenverarbeitungseinheit (1) verbunden ist.
5. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Telekommunikations-Einrichtung (9) mit einer Kasse (12) gekoppelt ist, welche ein Bestätigungssignal an die Telekommunikations-Einrichtung (9) abgeben kann, das die Bezahlung einer vorgenommenen Warenbestellung bestätigt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kasse (12) dazu eingerichtet ist, einen von der Vorrichtung erstellten Beleg (6) über eine Warenbestellung maschinell einzulesen.
7. Vorrichtung nach mindestens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Personenrufsystem (14) mit der Datenverarbeitungseinheit (1) gekoppelt ist, über welches Fachpersonal gerufen werden kann.
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Legal Events
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