DE20202589U1 - Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung - Google Patents
Einrichtung zum Verschließen einer ÖffnungInfo
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Description
1
Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung
Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung, insbesondere einer Gebäudeöffnung, mit mindestens zwei im Eckbereich um jeweils mindestens einen Drehpunkt - insbesondere um mindestens eine zur Plattenebene normale Achse - drehbaren Platten.
Einrichtungen dieser Art sind beim Stand der Technik grundsätzlich bekannt. Die AT 2619 U1 und AT 406698 B zeigen gattungsgemäße Einrichtungen, bei denen um jeweils eine Achse drehbare Platten mit ein bzw. zwei Kopplungsstangen zur zwangsweisen Bewegungskopplung der Platten versehen sind. Diese Kopplungsstangen dienen hierbei der Führung der Platten bei der Öffnungs- bzw. Schließbewegung. Nachteilig an dieser Konstruktion ist vor allem der zusätzliche Platzbedarf für mindestens eine Kopplungsstange sowie die Tatsache, daß die Kopplungsstangen zusätzlich zu den Platten bewegliche Teile darstellen. Darüber hinaus ist durch die Kopplungsstangen gemäß den genannten Schriften noch keine 100%ige Synchronisation der Bewegung beim Öffnen und Schließen der Drehplatten erreicht.
Aufgabe der Erfindung ist es nun, eine gattungsgemäße Einrichtung zu schaffen, bei der die oben genannten Nachteile beseitigt sind.
Dies wird erfindungsgemäß dadurch erreicht, daß mindestens eine Platte mindestens eine Führungseinrichtung aufweist und mindestens eine andere Platte mindestens ein führbares Element aufweist, wobei mindestens ein führbares Element in mindestens einer Führungseinrichtung beweglich gelagert ist.
Durch den Wegfall von Kopplungsstangen wird zunächst eine schlankere Bauweise erreicht. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Einrichtung als Raumteiler verwendet werden soll. Darüber hinaus wird durch die erfindungsgemäße Ausführungsform eine Reduktion der beweglichen Teile gegenüber dem Stand der Technik und damit eine Verringerung der Wartungsanfälligkeit der Einrichtung erreicht. Durch eine geeignete Anordnung der Führungseinrichtung und des führbaren Elementes kann mit der erfindungsgemäßen Ausführungsform eine 100 %ige Synchronisation der Bewegung erreicht werden.
Eine bevorzugte Variante sieht vor, daß mindestens eine Führungseinrichtung mindestens ein geführtes Element auf mindestens einem Zwangsweg führt. Hierbei ist es besonders vorteilhaft, daß mindestens ein Zwangsweg ein geschlossener Weg ist.
Günstige Ausführungsformen sehen darüber hinaus vor, daß mindestens eine Führungseinrichtung mindestens eine Nut und/oder mindestens eine Schiene aufweist. Alternativ hierzu ist es ebenfalls günstig, daß mindestens eine Führungseinrichtung als mindestens eine Aussparung in mindestens einer Platte ausgebildet ist.
Komplimentär hierzu ist es günstig, daß mindestens ein geführtes Element mindestens einen -vorzugsweise normal von mindestens einer Platte abstehenden - Bolzen aufweist. Alternativ hierzu ist es ebenfalls günstig, daß mindestens ein geführtes Element mindestens ein - vorzugsweise eine normal von mindestens einer Platte abstehende Achse aufweisendes und/oder gerilltes - Rad aufweist. Das Rad liegt vorzugsweise in der selben Ebene wie die Platte. Die Achse des Rades ist normal zur Platte.
Neben der Art der Ausbildung von Führungseinrichtung und geführtem Element ist ebenfalls die Anordnung dieser Einrichtung auf den Platten von Bedeutung. Hierbei sieht ein besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel vor, daß mindestens ein geführtes Element auf mindestens einer Platte bezüglich deren Drehpunkt in der diagonal gegenüberliegenden Ecke der Platte angeordnet ist.
Bei einer Ausführungsform mit einer gemeinsamen Ruhelage von mindestens zwei drehbaren Platten ist es besonders günstig, daß mindestens ein geführtes Element in der gemeinsamen Ruhelage der Platte in der dem Drehpunkt der Platte, auf welcher mindestens eine Führungseinrichtung angeordnet ist, in welcher das geführte Element gelagert ist, diagonal gegenüber liegenden Ecke liegt. Durch diese Art der Anordnung wird eine große Stabilität durch die Verbindung der bewegten Platten der Einrichtung an einem oder mehreren oder äußeren Eckpunkte erreicht.
Bei Bedarf kann bei einer anderen Variante auch vorgesehen sein, daß die Einrichtung mindestens eine Kopplungsstange aufweist, wobei die Kopplungsstange mindestens zwei Platten miteinander verbindet, wobei die Kopplungsstange auf den zu verbindenden Platten - vorzugsweise gelenkig - gelagert ist. Bei der zusätzlichen Verwendung einer Kopplungsstange bestimmt die Geometrie der Stangenaufhängung die Form der Führungseinrichtung.
Eine andere günstige Ausführungsvariante der Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung - insbesondere einer Gebäudeöffnung - mit mindestens zwei im Eckbereich um jeweils mindestens einen Drehpunkt - vorzugsweise um mindestens eine zur Plattenebene normale Achse —drehbaren Platten und einer zwischen den Platten wirkenden Kopplungsstange zur zwangsweisen Bewegungskopplung der Platten, wobei die je zwei Platten verbindende Kopplungsstange auf den zu verbindenden Platten - insbesondere gelenkig - gelagert ist, sieht vor, daß die gelenkigen Verbindungen zwischen mindestens einer Kopplungsstange und mindestens zwei Platten - vorzugsweise jeweils - mindestens eine Feder - vorzugsweise Torsionsfeder - aufweisen. Gattungsgemäße Einrichtungen ohne mindestens eine Feder in der gelenkigen Verbindung zwischen mindestens einer Kopplungsstange und mindestens zwei Platten weisen eine nachteilig ungleichmäßigen Lauf der Tür auf. Durch die Wellenbewegung der Kopplungsstange erfährt die Einrichtung zunächst eine Beschleunigung, welche dann auf dem darauffolgenden Teilstück ausgesetzt ist und erst wieder auf dem letzten Teilstück des Weges auf die Einrichtung einwirkt. Die Ursache hierfür ist darin zu sehen, daß die Kopplungsstange bei der Bewegung der Einrichtung nicht konstant ihre Höhe abbaut, sondern in einer Wellenbewegung von einer Ruhelage in die andere Ruhelage überführt wird. Dies äußert sich darin, daß die Kopplungsstange sich in ihren gelenkigen Verbindungen nicht gleichmäßig schnell dreht, sondern daß sie dort eine erhebliche Beschleunigung bzw. Verzögerung erfährt. Dieser Nachteil wird durch die oben genannte besonders günstige Ausführungsform der Anordnung mindestens einer Feder an mindestens einer gelenkigen Verbindung zwischen mindestens einer Kopplungsstange und mindestens zwei Platten beseitigt werden. Hierbei sieht eine bevorzugte Variante vor, daß die Feder als Torsionsfeder ausgebildet ist.
Weitere Merkmale und Einzelheiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Figurenbeschreibung. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Ausbildungsform als Drehplattentür in der ersten Ruheposition,
Fig. 2 bis 4 verschiedene Zwischenstadien während der Bewegung der Drehplattentür,
Fig. 5 die Drehplattentür aus Fig. 1 in der zweiten Ruheposition,
Fig. 6 einen Ausschnitt aus Fig. 5,
Fig. 5 die Drehplattentür aus Fig. 1 in der zweiten Ruheposition,
Fig. 6 einen Ausschnitt aus Fig. 5,
Fig. 6a bis d Detaildarstellungen verschiedener Ausbildungsformen der Führungseinrichtung und des ein Rad aufweisenden geführten Elementes
i J &iacgr; ··.
Fig. 7 bis 9 eine Ausführungsvariante mit einer Kopplungsstange in analogen Darstellungen zu Fig. 1,2,5.
In den Fig. 1 bis 5 ist die erfindungsgemäße Einrichtung als Drehplattentür mit zwei Platten 1 und 2, welche jeweils in einer Ecke jeweils einen als Achse ausgebildeten Drehpunkt 3 und 4 aufweisen, gezeigt. Fig. 1 zeigt die Drehplattentür in ihrer ersten Ruhelage. In den Fig. 2 bis
4 werden die beiden rechteckigen bzw. quadratischen Platten 1 und 2 der Drehplattentür zueinander um 90° verdreht. Um die erwünschte synchrone Drehung der Platten 1, 2 zu erreichen, werden die Platten 1, 2 an den äußeren Eckpunkten miteinander flexibel verbunden. Dazu wird auf der unteren Platte 2 im Bereich des äußeren Eckpunktes, welcher dem Drehpunkt 4 der Platte 2 diagonal gegenüberliegt, ein führbares Element 6 in Form eines Bolzens oder Rades im rechten Winkel zur Plattenebene vorgesehen. In der oberen Platte 1 ist eine Führungseinrichtung 5 vorgesehen, in der das als Bolzen ausgebildete führbare Element 6 eingreift.
Die Form der Führungseinrichtung 5 ist die Kurve, die der Bolzen 6 bei synchroner Drehung der Platten 1 und 2 auf der anderen Platte 1 beschreibt. Diese Führungseinrichtung 5 übernimmt als Nut oder Schiene oder als ein Loch 7 in Form der Kurve 5 das Führen des Bolzens 6. Um eine bessere Seitenführung zu erreichen, kann das führbare Element 6 anstatt des Bolzens ein gerilltes Rad aufweisen. Bei der Ausführung der Führungseinrichtungen 5 als Loch 7 muß dieses Loch immer in der oberen Platte 1 vorgesehen sein. Bei der Verwendung einer Nut oder einer Schiene als Führungseinrichtung 5 ist auch die Montage der Führungseinrichtung 5 an der unteren Platte 2 möglich. Des weiteren kann man sich auch vorstellen, beide Platten 1, 2 an den äußeren Eckpunkten mit je einem führbaren Element 6 zu versehen, und dem zufolge auch beide Platten 1, 2 mit einer Führungsvorrichtung 5 auszustatten. Des weiteren ist eine verschachtelte Bauweise möglich.
Die Fig. 2 bis 4 zeigen verschiedene Zwischenstationen bei der Drehung der Platten 1 und 2 um ihre Drehpunkte 3 und 4 aus der in Fig. 1 dargestellten ersten Ruheposition in die in Fig.
5 dargestellte zweite Ruheposition. Hierbei gibt der Pfeil 8 jeweils die momentane Bewegungsrichtung der Platte 1 und der Pfeil 9 jeweils die momentane Drehrichtung der Platte 2 schematisch an. Nach vollendeter Drehung erreichen die beiden Platten 1 und 2 ihre zweite Ruheposition, wie sie in Fig. 5 dargestellt ist. Die Rückbewegung der beiden Platten in die in Fig. 1 dargestellte erste Ruheposition erfolgt analog in umgedrehter Richtung.
Fig. 6 zeigt einen Ausschnitt aus Fig. 5 mit dem Teilbereich 1.2. Die Fig. 6a bis d zeigen in verschiedenen Varianten zum Teilbereich 12, wie das geführte Element 6 als auf einer Achse 13 gelagertes Rad ausgebildet sein kann. Dieses Rad wird in der Führungseinrichtung 5, welche in den dargestellten Beispielen an der Platte 1 befestigt ist, geführt. Die Achse 13 des Rades ist bei dieser Anordnung jeweils an der Platte 2 befestigt und steht normal von dieser ab. Es ist grundsätzlich jedoch auch eine Befestigung der Führungseinrichtung 5 an der Platte 2 und des geführten Elementes 6 an der Platte 1 möglich. Darüber hinaus gibt es zahlreiche, hier nicht dargestellte Ausführungsvarianten der Führungseinrichtung 5 und des geführten Elementes 6.
In den Fig. 7 bis 9 ist in Analogie zu den Fig. 1, 2 und 5 ein Ausführungsbeispiel mit Kopplungsstange 10 in verschiedenen Ruhe- (Fig. 7 und 9) bzw. Bewegungszuständen (Fig. 8) gezeigt. Die Kopplungsstange 10 ist hierbei an jeweils beweglich gelagerten Aufhängungen 11 mit den Platten 1 und 2 verbunden. Hierbei ist es besonders günstig, wenn die Aufhängungen 11 Torsionsfedern aufweisen Torsionsfedern sind beim Stand der Technik z.B. aus mechanischen Uhrwerken bekannt und daher hier nicht separat dargestellt.
Claims (12)
1. Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung, insbesondere einer Gebäudeöffnung, mit mindestens zwei im Eckbereich um jeweils mindestens einen Drehpunkt- insbesondere um mindestens eine zur Plattenebene normale Achse - drehbaren Platten, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Platte (1) mindestens eine Führungseinrichtung (5) aufweist und mindestens eine andere Platte (2) mindestens ein führbares Element (6) aufweist, wobei mindestens ein führbares Element (6) in mindestens einer Führungseinrichtung (5) beweglich gelagert ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Führungseinrichtung (5) mindestens ein geführtes Element (6) auf mindestens einem Zwangsweg führt.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Zwangsweg ein geschlossener Weg ist.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Führungseinrichtung (5) mindestens eine Nut aufweist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Führungseinrichtung (5) mindestens eine Schiene aufweist.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Führungseinrichtung (5) als mindestens eine Aussparung (7) in mindestens einer Platte ausgebildet ist.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein geführtes Element (6) mindestens einen - vorzugsweise normal von mindestens einer Platte (2) abstehenden - Bolzen aufweist.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein geführtes Element (6) mindestens ein - vorzugsweise eine normal von mindestens einer Platte (2) abstehende Achse (13) aufweisendes und/oder gerilltes - Rad aufweist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein geführtes Element (6) auf mindestens einer Platte (2) bezüglich deren Drehpunkt (4) in der diagonal gegenüberliegenden Ecke der Platte (2) angeordnet ist.
10. Einrichtung mit mindestens einer gemeinsamen Ruhelage von mindestens zwei drehbaren Platten nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein geführtes Element (6) in der gemeinsamen Ruhelage der Platten (1, 2) in der dem Drehpunkt (3) der Platte (1) auf welcher mindestens eine Führungseinrichtung (5) angeordnet ist, in welcher das geführte Element (6) gelagert ist, diagonal gegenüberliegenden Ecke liegt.
11. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung mindestens eine Kopplungsstange aufweist, wobei die Kopplungsstange mindestens zwei Platten (1, 2) miteinander verbindet, wobei die Kopplungsstange auf den zu verbindenden Platten (1, 2) - vorzugsweise gelenkig - gelagert ist.
12. Einrichtung zum Verschließen einer Öffnung - insbesondere einer Gebäudeöffnung - mit mindestens zwei im Eckbereich um jeweils mindestens einen Drehpunkt - vorzugsweise um mindestens eine zur Plattenebene normale Achse - drehbaren Platten und einer zwischen den Platten wirkenden Kopplungsstange zur zwangsweisen Bewegungskopplung der Platten, wobei die je zwei Platten verbindende Kopplungsstange auf den zu verbindenden Platten - insbesondere gelenkig - gelagert ist, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die gelenkigen Verbindungen zwischen mindestens einer Kopplungsstange und mindestens zwei Platten (1, 2) - vorzugsweise jeweils - mindestens eine Feder - vorzugsweise Torsionsfeder - aufweisen.
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