DE20202455U1 - Leuchte aus einem Trägerschirm und einem auswechselbaren Dekorschirm - Google Patents
Leuchte aus einem Trägerschirm und einem auswechselbaren DekorschirmInfo
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Description
Dipl.-ing. Mario Hohmann / Pasteurstrasse 18 / 10407 Berlin
Die Erfindung bezieht sich auf eine Leuchte aus einem Trägerschirm und einem auswechselbarem Dekorschirm.
Eine oder mehrere Leuchte eines Raumes erfüllen nicht nur den Zweck, den Raum zu erhellen, sondern sie sind auch ein Gestaltungsmittel des Raumes, wobei sie sowohl aufgrund ihrer Anordnung ,Form und Material als auch durch die Art des Lichtes Einfluß auf die Atmosphäre des Raumes und damit auf das Wohlbefinden der sich im Raum befindlichen Menschen ausüben.
Da die Wahrnehmung und damit die Empfindung von Lichtstimmungen schon bei einem Menschen nicht immer gleich und konstant ist und ähnlich wie Musik oder Kleidung abhängig von Gemütsverfassung, Jahreszeit, Alter, Anlässen, Vorhaben und ähnlichem ist, besteht eine wesentliche Forderung an eine Leuchte darin, daß sie variabel in der Art ihres Lichtes und damit ihrer Lichtstimmungen ist.
Eine Möglichkeit dies zu erreichen besteht darin den Leuchtenschirm oder Lichtfilter auswechselbar zu gestalten.
Diesbezüglich sind bereits mehrere Leuchten entwickelt worden.
Es sind Leuchten bekannt, die einen austauschbaren Leuchtenschirm oder Lichtfilter besitzen. Diese Leuchtenschirme oder Lichtfilter bestehen aber nicht aus handelsüblichen und damit vom Kunden selbstständig zu besorgenden Teilen, sondern müssen jeweils beim Lampenhersteller bezogen werden.
Desweiteren sind Leuchten bekannt, die einen austauschbaren Leuchtenschirm oder Lichtfilter besitzen, der aus handelsüblichen und damit vom Kunden selbstständig zu besorgenden Teilen besteht wie zum Beispiel Papier.
Bei diesen Leuchten wird der austauschbare Leuchtenschirm oder Lichtfilter jedoch zwischen einen zweischichtigen transparenten oder transluzenten Trägerschirm eingebracht, sodaß die Leuchte auf ihrer Sichtseite nie die Materialität des gewählten Leuchtenschirm oder Lichtfilter annehmen kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Leuchte mit einem austauschbaren Leuchtenschirm oder Lichtfilter zu schaffen der aus handelsüblichen und damit vom
Dipl.-mg. Mario Hohmann / Pasteurstrasse 18 / 10407 Berlin
Kunden selbstständig zu besorgenden und zu wechselnden Teilen besteht um möglichst viele Lichtwirkungen und Raumwirkungen zu ermöglichen, wobei die Veränderungen einfach und preiswert erzielbar sein sollen, und der gewählte Leuchtenschirm oder Lichtfilter als äußerste Sichtschicht angebracht wird.
Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Bei der erfindungsmäßigen Leuchte wird der auswechselbare Dekorschirm mittels Magneten von außen an im Trägerschirm angebrachten magnetisch leitenden Befestigungselementen befestigt.
Dadurch, daß bei der erfindungsmäßigen Ausgestaltung der Dekorschirm mittels Magneten von außen an im Trägerschirm angebrachten magnetisch leitenden Befestigungselementen befestigt wird, ist nicht nur ein einfaches und werkzeugfreies Auswechseln des Dekorschirms möglich sondern es entfällt auch die Erfordernis eines zweischichtigen Trägerschirms oder vergleichbarer Konstruktionen der den vorzugsweise biegsamen und flächenhaften Dekorschirm in seiner Position hält und dadurch das gewählte Material des Dekorschirms als äußerste Sichtschicht fungieren kann.
Dadurch, daß der Dekorschirm aus unterschiedlichen, handelsüblichen biegsamen Materialien wie unterschiedliche Papiersorten, bedrucktes oder kopiertes Papier oder Folien bestehen kann wird eine sehr große Variationsmöglichkeit der Lichtgestaltung und des Designs der Leuchte erreicht.
Ein weiterer Vorteil der Erfindungsmäßigen Ausgestaltung besteht darin, daß durch die flächenbündige Anbringung der magnetisch leitenden Befestigungselemente am Trägerschirm der vorzugsweise flexible und flächenhafte Dekorschirm flächenbündig eng am Vorzugsweise steifen Trägerschirm anliegen kann und dadurch flächig stabilisiert wird.
Dipl.-mg. Mario nohmann / Pasteurstrasse 18 / 10407 Berlin
In den Unteransprüchen sind Merkmale enthalten, die zu einfachen und kostengünstige herstellbaren sowie einfach montierbaren bzw demontierbaren Bauweisen führen und außerdem besondere Lichteffekte ermöglichen.
Nachfolgend werden die Erfindung und weitere durch sie erzielbaren Vorteile anhand von vorteilhaften Ausgestaltungen eines Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
Fig. 1 Axonometrie einer erfindungsmäßigen Leuchte Fig. 2 Explosions- Axonometrie einer erfindungsmäßigen Leuchte
Die Hauptteile der allgemein mit (1) bezeichneten Leuchte sind ein Trägerschirm 2 an dem ein auswechselbarer Dekorschirm (3) mittels Magneten (4) an im Trägerschirm (2) angebrachten magnetisch leitenden Befestigungselementen (5) von außen befestigt wird, wobei der Trägerschirm mittels einer Halterung (6) an der Wand oder Decke eines Raumes oder an einem Kabel befestigbar ist sowie innenseitig vorzugsweise ein Leuchtmittel (7) angeordnet ist. In dieser Anordnung tritt also das Licht vom Leuchtmittel (7) durch den Trägerschirm (2) durch den Dekorschirm (3) in den zu beleuchtenden Raum.
Bei dem Trägerschirm (2) handelt es sich um ein steifes vorzugsweise flächenhaftes oder skeletthaftes Element, dessen Umfangsform eine wahlweise Form aufweisen kann und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel zylinderförmig ist. Im Inneren bzw. auf einer Seite des Trägerschirms ist mindesten ein Leuchtmittel (7) angebracht.
Der Trägerschirm (2) besteht vorzugsweise aus einem transparenten oder transluzenten Material.
Die Transparenz oder Transluzenz des Trägerschirms (2) kann dadurch gebildet sein, daß er aus einem transparenten oder transluzenten Material besteht, z.B. Kunststoff oder Glas. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Trägerschirm (2) lichtdurchlässig, wobei er insbesondere aus Kunststoff besteht, z.B. aus Acryl.
Bei dem Dekorschirm (3) handelt es sich um ein vorzugsweise biegsames flächenhaftes Element, dessen Umfangsform und Größe eine wahlweise Form aufweisen kann und beim vorliegenden Ausführungsbeispiel rechteckig ist, wobei seine Höhe insbesondere der des Trägerschirms und seine Breite dem Umfang des Trägerschirms zusätzlich ca lern zur Überlappung und magnetischen Befestigung der beiden Enden des Dekorschirms bei Umschließung des Trägerschirms entsprechen kann.
Der Dekorschirm (3) besteht vorzugsweise aus einem transparenten oder transluzenten Material.
Die Transparenz oder Transluzenz des Dekorschirm (3) kann dadurch gebildet sein, daß er aus einem transparenten oder transluzenten Material besteht, z.B. Papier oder Kunststoff. Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel ist der Dekorschirm (3) lichtdurchscheinend, wobei er insbesondere aus Papier oder opaker Kunststofffolie besteht.
Die magnetisch leitenden Befestigungselementen (5) sind vorzugsweise flächenbündig mit dem Trägerschirm an diesem angebracht.
Beim vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Befestigungselemente als magnetisch leitende Senkkopfschrauben ausgebildet die in Senkkopfbohrungen im Trägerschirm flächenbündig verschraubt werden.
Die Magneten (4) die den Dekorschirm an im Trägerschirm (2) angebrachten Befestigungselementen (5) befestigen, sind beim vorliegenden Ausführungsbeispiel als Rundmagneten die ca. 5mm Durchmesser haben können ausgebildet die den Dekorschirm punktuelt an den Köpfen der Senkkopfschrauben halten.
Die Halterung (6) ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel als Halterungskreuz aus einer Karosseriescheibe sowie vier daran kreuzförmig angeordneten Gewindestangen ausgebildet, wobei die Karosseriescheibe zur Befestigung an der Fassung des Leuchtmittels (7) und die Gewindestangen zur Verschraubung mit den Enden der Senkkopfschrauben im Trägerschirm (2) mittels Gewindehülsen konzipiert sind.
Claims (8)
1. Leuchte aus einem Trägerschirm (2) und mindestens einem auswechselbarem Dekorschirm (3), wobei der Trägerschirm (2) mittels einer Halterung (6) an der Wand oder Decke eines Raumes oder an einem Kabel oder an einem Träger befestigbar ist sowie mindestens ein Dekorschirm (3) von außen mit dem Trägerschirm (2) verbunden ist und innenseitig mindestens ein Leuchtmittel (7) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorschirm mittels Magneten (4) von außen an im Trägerschirm(2) eingearbeiteten magnetisch leitenden Befestigungselementen (5) befestigt ist und so mit dem Trägerschirm (2) verbunden wird.
2. Leuchte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerschirm (2) vorzugsweise aus transparentem oder transluzentem Material besteht, insbesondere aus Kunststoff.
3. Leuchte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Trägerschirm (2) aus einem steifen flächenhaftem Material oder einer skeletthaften Konstruktion besteht.
4. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungselemente (5) vorzugsweise flächenbündig in den Trägerschirm (2) eingearbeitet sind.
5. Leuchte nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorschirm(3) mittels Magneten (4) vorzugsweise flächenbündig mit dem Trägerschirm (2) verbunden ist.
6. Leuchte nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorschirm (3) vorzugsweise aus biegsamem und flächenhaftem Material besteht.
7. Leuchte nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorschirm (3) vorzugsweise aus transparentem oder transluzentem Material besteht.
8. Leuchte nach Anspruch 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Dekorschirm (3) vorzugsweise flächig auf dem Trägerschirm (2) aufliegt.
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2002
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