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Die Erfindung betrifft ein Grilltablett zur lösbaren Fixierung an einer Feuerstelle.
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Ein erfindungsgemäßes Grilltablett kann beispielsweise an einer als Feuerschale ausgebildeten Feuerstelle zum Einsatz kommen, wie sie beispielhaft in der
DE 20 2016 102 057 U1 beschrieben ist. Ebenso kann das Grilltablett an einer säulenartig ausgebildeten Feuerstelle verwendet werden, wie sie beispielhaft in der
DE 20 2011 106 519 U1 oder in der
DE 20 2023 100 674 U1 offenbart wurde.
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Bei derartigen Feuerstellen ist es üblich, an der nach oben offenen Seite Grillstäbe oder einen Grillrost vorzusehen, auf die das Grillgut zum Garen aufgelegt wird. Bei der in der
DE 20 2011 106 519 U1 beschriebenen Lösung kann auf die offene Oberseite der Mantelfläche der säulenartig ausgebildeten Feuerstelle ein Deckel aufgelegt werden, der ebenfalls dazu nutzbar ist, Grillgut zu Garen.
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Den bislang bekannten Ausführungen derartiger Feuerstellen ist jedoch gemein, dass daran vorhandene Auflagen separat vorgesehen werden müssen, um Utensilien oder das Grillgut zeitweise darauf ablegen zu können. Zusätzlich weisen derartige Feuerstellen die zuvor bereits erwähnten Deckel oder Grillstäbe beziehungsweise Grillroste auf, die ausschließlich der Zubereitung des Grillguts zum Verzehr dienen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Grilltablett bereitzustellen, welches sowohl als Ablage und ebenso zur Zubereitung des Grillgutes oberhalb der Feuerstelle dienen kann.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1. Weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der sich anschließenden Unteransprüche.
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Ein erfindungsgemäßes Grilltablett zur lösbaren Fixierung an einer Feuerstelle besteht aus einem zumindest abschnittsweise ebenen oder bogenförmigen Flächenelement für die Aufnahme des Grillguts, wobei unterhalb des Flächenelements mindestens ein Steg ausgebildet ist, sodass das Grilltablett insgesamt einen T- oder U-förmigen Querschnitt aufweist und in den mindestens einen Steg wenigstens ein Schlitz eingebracht ist, mittels dessen das Grilltablett an der Feuerstelle klemmend ansetzbar ist.
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Der erfindungsgemäße Vorteil ist überwiegend darin zu sehen, dass das Grilltablett sowohl zur Zubereitung des Grillguts, als auch als herkömmliche Ablage dienen kann. Die unterschiedliche Verwendung ergibt sich aus der Anordnung des Grilltabletts an der Feuerstelle. Hierzu dient der Steg mit bevorzugt mehreren darin eingebrachten Schlitzen, sodass das Grilltablett in unterschiedlichen Positionen an der Feuerstelle durch eine einfache Klemmbefestigung fixiert und auch wieder von der Feuerstelle gelöst werden kann. Die Erfindung besticht dabei durch ihre einfache Ausführung und ist flexibel an unterschiedlichen Feuerstellen einsetzbar. So kann die Feuerstelle zum Beispiel als Säule oder Schale ausgebildet sein, an deren Mantelfläche das Grilltablett ansetzbar ist. Darüber hinaus können auch zwei mit einem Abstand zueinander aufgestellte Stützen zum Einsatz kommen, auf deren Oberseite das Grilltablett aufgesetzt wird, wobei die Stützen in die vorhandenen Schlitze der Stege eingreifen und darin klemmend fixiert sind. Wird das Flächenelement des Grilltabletts bogenförmig ausgeführt, so bedeutet dies erfindungsgemäß, dass zumindest ein Abschnitt des Grilltabletts eine Vertiefung aufweist oder das gesamte Grilltablett vertieft ausgeführt ist, um in der Vertiefung zum Beispiel Flüssigkeiten, wie eine Suppe, garen zu können.
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Entsprechend einer ersten Ausgestaltung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass in jeden Steg mehrere Schlitze eingebracht sind. Diese Ausführungsvariante ermöglicht die Anordnung des Grilltabletts in unterschiedlichen Positionen an der Feuerstelle, sodass das Grilltablett bedarfsgerecht zum Ablegen von Gegenständen oder zur Ablage des Grillguts ebenso verwendet werden kann, wie zur Anordnung oberhalb des Feuers, um damit den Garvorgang durchzuführen.
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Zur Verbesserung der Flexibilität der Verwendung des erfindungsgemäßen Grilltabletts geht eine weiterbildende Maßnahme der Erfindung dahin, dass in jedem Steg Bohrungen zur Aufnahme von Haken vorhanden sind. Die Haken können beispielsweise dafür verwendet werden, Grillgeräte anzuhängen oder auch das Grillgut hängend zu fixieren und beispielsweise abtropfen zu lassen. Darüber hinaus bieten die vorhandenen Bohrungen die Möglichkeit, zum Beispiel Fisch an einem Haken aufzuhängen und diesen oberhalb der Feuerstelle anzuordnen, sodass dadurch der Fisch gegrillt oder, je nach Verwendung der Feuerstelle, auch geräuchert werden kann.
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Eine weitere, sehr vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ist darüber hinaus darin zu sehen, dass in das Flächenelement und bevorzugt quer zur Längsausrichtung des Flächenelements mindestens ein Formschlitz zum Einstecken je eines Haltebleches eingebracht ist. Das Halteblech ist dafür gedacht, Grillgut, also beispielsweise Lachs, aufzulegen und diesen oberhalb der Feuerstelle zu garen.
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Dabei entspricht es einer weiterbildenden Maßnahme dieses Lösungsvorschlages, dass der Formschlitz mittig einen sich verbreiternden Abschnitt oder mehrere, sich stufenweise verbreiternde Abschnitte aufweist. Auf diese Weise kann das Halteblech in unterschiedlichen Positionen in den Formschlitz eingesetzt werden, sodass dadurch die Anordnung des sich auf dem Halteblech befindenden Grillguts optimierbar ist.
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In den Rand des Flächenelements können darüber hinaus Ausnehmungen zum Einhängen von Grillbesteckteilen eingebracht sein, was die Handhabung des erfindungsgemäßen Grilltabletts wesentlich vereinfacht und damit verbessert. Die Ausnehmungen sind dabei in besonders bevorzugter Weise an die Formgebung der einzuhängenden Grillbesteckteile angepasst.
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Neben dem Umstand, dass ein erfindungsgemäßes Grilltablett zumindest abschnittsweise als bogenförmiges oder ebenes Flächenelement ausgebildet sein kann, geht eine vorteilhafte Ausführung der Erfindung dahin, dass das ebene Flächenelement zumindest abschnittsweise als ein Grillrost ausgebildet ist. Durch die zumindest teilweise Ausgestaltung als Grillrost wird die Umströmung des Grillguts wesentlich verbessert und damit der Grillvorgang optimiert. Während das ebene Flächenelement eher als Bratfläche geeignet ist, kann somit mit dem erfindungsgemäßen Grilltablett auch die Funktion eines herkömmlichen Grills genutzt werden.
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Dabei entspricht es einer Ausgestaltung dieses Lösungsvorschlages, dass das Flächenelement mindestens eine Ausnehmung in Form eines Fensters mit darin eingesetzten Grillroststangen aufweist.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Das gezeigte Ausführungsbeispiel stellt dabei keine Einschränkung auf die dargestellte Variante dar, sondern dient lediglich der Erläuterung eines Prinzips der Erfindung. Gleiche oder gleichartige Bauteile werden stets mit denselben Bezugsziffern bezeichnet. Um die erfindungsgemäße Funktionsweise veranschaulichen zu können, sind in den Figuren nur stark vereinfachte Prinzipdarstellungen gezeigt, bei denen auf die für die Erfindung nicht wesentlichen Bauteile verzichtet wurde. Dies bedeutet jedoch nicht, dass derartige Bauteile bei einer erfindungsgemäßen Lösung nicht vorhanden sind.
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Es zeigt:
- 1: eine als Säule ausgebildete Feuerstelle mit einem in einer Grillposition angesetzten Grilltablett,
- 2: die als Säule ausgebildete Feuerstelle gemäß 1 mit einem an der Mantelfläche angeordneten, als Ablage dienenden Grilltablett,
- 3: einen vergrößerten Blick auf die Oberfläche eines Grilltabletts
und
- 4: eine Fixierung des Grilltabletts auf zwei beabstandet zueinander aufgestellten Stützen.
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In der 1 ist eine als Säule ausgebildete Feuerstelle 2, die man auch als „Feuersäule“ bezeichnen kann, mit einem in einer Grillposition angesetzten Grilltablett 1 dargestellt. Das Grilltablett 1 besteht hierbei aus einem ebenen Flächenelement 3, auf dem in der dargestellten Position das Grillgut 4 abgelegt und gegart werden kann, wenn zuvor in der säulenartig ausgebildeten Feuerstelle 2 ein Feuer entfacht oder Grillkohle erhitzt beziehungsweise zum Glühen gebracht wurde. Unterhalb des Flächenelements 3 sind bei der dargestellten Ausführungsvariante eines Grilltabletts 1 zwei zueinander parallel verlaufende Stege 5 ausgebildet, sodass das in 1 gezeigte Grilltablett 1 im Querschnitt betrachtet eine U-Form aufweist. In den beidseitig des Grilltabletts 1 durch eine Abkantung erzeugten Stegen 5 sind abwechselnd zueinander, jedoch mit gleicher Anordnung, mehrere Schlitze 6 und Bohrungen 8 eingebracht. Die Schlitze 6 dienen dazu, das Grilltablett 1 an der Mantelfläche 7 der Feuerstelle 2 zu fixieren. Das Grilltablett 1 wird dabei auf die Oberseite der Feuerstelle 2 aufgesteckt und auf diese Weise klemmend an der Mantelfläche 7 gehalten. Die in den Stegen 5 des Grilltabletts 1 ebenfalls vorhandenen Bohrungen 8 dienen beispielsweise dazu, Haken 9 einzuhängen, die für die Befestigung hängend zu garenden Grillguts 4 Verwendung finden. So können mittels der Haken 9 zum Beispiel Fische an den Stegen 5 des Grilltabletts 1 aufgehängt werden, wie dies deutlicher aus der Darstellung in 2 hervorgeht. Das Grilltablett 1 weist jedoch noch weitere Merkmale auf, die seine praktische Verwendung verbessern. So sind am Außenrand des Grilltabletts 1 mehrere Ausnehmungen 13 vorhanden, in die zum Beispiel Grillbesteckteile eingehängt werden können, sodass diese beim Grillen griffbereit sind. Darüber hinaus ist bei dem in 1 gezeigten Beispiel eines Grilltabletts 1 im Bereich des ebenen Flächenelements 3 ein Fenster 15 ausgebildet, in dem parallel zueinander mehrere Grillroststangen 16 angeordnet sind, um eine verbesserte Einwirkung der von unten an das Grilltablett 1 anströmenden Wärme zu gewährleisten. Das Grillgut 4 kann auf diese Grillroststangen 16 aufgelegt werden, wie bei einem herkömmlichen Grillrost. Somit bildet das Fenster 15 zusammen mit den Grillroststangen 16 im herkömmlichen Sinne einen Grillrost 14. Das in der 1 gezeigte Grilltablett 1 weist darüber hinaus mehrere parallel zueinander verlaufende Formschlitze 10 auf, die dazu dienen, ein Halteblech 11 in verschiedenen Stellungen einzusetzen. Ein derartiges Halteblech 11 kann beispielsweise dazu verwendet werden, Fleischscheiben oder Lachs in einer leicht angehobenen Position zu garen. Folglich weist das in den Formschlitz 10 eingesteckte Halteblech 11 eine zur Horizontalen geneigte Anordnung auf.
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Aus der 2 geht die als Säule ausgebildete Feuerstelle 2 gemäß 1 mit einem an der Mantelfläche 7 angeordneten und als Ablage dienenden Grilltablett 1 hervor. Die Besonderheit besteht hierbei darin, dass das Grilltablett 1 mit den Schlitzen 6 auf die Mantelfläche 7 der Feuerstelle 2 aufgesetzt und klemmend daran fixiert ist, wobei die Position des Grilltabletts 1 hier überwiegend außerhalb der Feuerstelle 2 und damit außerhalb des Einflusses der Wärme angeordnet ist.
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Die 3 zeigt schließlich einen vergrößerten Blick auf die Oberfläche eines Grilltabletts 1. Aus der Darstellung geht deutlicher, als dies bei den 1 und 2 der Fall war, hervor, dass sich der Formschlitz 10 von seinen äußeren Rändern zur Mitte hin stufenweise verbreitert und damit zentral einen verbreiterten Abschnitt 12 aufweist. Korrespondierend hierzu verfügt das Halteblech 11 über sich zur Mitte hin reduzierende Stufenabschnitte 17, die in Richtung des Pfeils A passend in den korrespondierenden Formschlitz 10 einsetzbar sind.
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In der 4 ist schließlich eine Fixierung des Grilltabletts 1 auf zwei beabstandet zueinander aufgestellten Stützen 18 gezeigt, sodass dadurch ein Grill entsteht, der an beliebigen Orten aufgebaut werden kann und aus Steckverbindungen der einzelnen Elemente besteht. Dabei sind die auf einem Untergrund stehenden Stützen 18 mit ihren Oberseiten in die beidseitig in den Stegen 5 vorhandenen Schlitze 6 des Grilltabletts 1 eingesteckt und klemmend darin gehalten.
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BEZUGSZEICHENLISTE:
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- 1
- Grilltablett
- 2
- Feuerstelle
- 3
- Flächenelement
- 4
- Grillgut
- 5
- Steg
- 6
- Schlitz
- 7
- Mantelfläche
- 8
- Bohrungen
- 9
- Haken
- 10
- Formschlitz
- 11
- Halteblech
- 12
- Verbreiterter Abschnitt
- 13
- Ausnehmungen
- 14
- Grillrost
- 15
- Fenster
- 16
- Grillroststangen
- 17
- Stufenabschnitte
- 18
- Stützen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202016102057 U1 [0002]
- DE 202011106519 U1 [0002, 0003]
- DE 202023100674 U1 [0002]