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Die Erfindung betrifft ein Aufsatzmodul für einen Pflanztopf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie einen Pflanztopf nach dem Oberbegriff des Anspruchs 13.
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Stand der Technik
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Aus dem Stand der Technik sind diverse Pflanzenstützen und Pflanztöpfe bekannt. Nachteilig an den bisherigen Vorrichtungen ist, dass diese wie in der
DE 200 11 986 U1 oder in der
NL 1 026 558 C2 die Pflanze seitlich eingrenzen und lediglich ein Wachstum in Höhe zulassen. Weiter müssen diese beiden Pflanzenstützen bei der Anbringung umständlich geknickt oder gefaltet werden.
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Aufgabe und Vorteile der Erfindung
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Aufgabe der Erfindung ist es demgegenüber, ein Aufsatzmodul für einen Pflanztopf vorzuschlagen, der die Pflege von Topfpflanzen vereinfacht.
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Diese Aufgabe wird, ausgehend von einem Aufsatzmodul der einleitend genannten Art, durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Durch die in den Unteransprüchen genannten Maßnahmen sind vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung möglich.
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Der Pflanztopf weist eine Topföffnung und einen die Topföffnung umgebenden Topfrand auf, an welchem das Aufsatzmodul gem. der Erfindung angebracht werden kann.
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Das erfindungsgemäße Aufsatzmodul umfasst einen Wandungsabschnitt zum Abstützen und Haltern des Aufsatzmoduls am oberen Rand des Pflanztopfs sowie einen Randabschnitt zur Führung der Pflanzenteile, wobei Wandungsabschnitt und Randabschnitt geschlossen eine durchgehende Modulöffnung bilden. Die in dem Pflanztopf wachsende Pflanze kann durch diese Modulöffnung hindurchragen kann, wenn das Aufsatzmodul im Pflanztopf angeordnet ist, da die Topföffnung und die Modulöffnung zusammenfallen oder sich überschneiden.
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Erfindungsgemäß ist der Durchmesser am äußeren Rand des Randabschnitts größer als der Durchmesser am inneren Rand des Randabschnitts, wobei das Aufsatzmodul zum einen für einen Pflanztopf ausgebildet ist, dessen Durchmesser kleiner als der Durchmesser am äußeren Rand des Randabschnitts und größer als der Durchmesser am inneren Rand des Randabschnitts ist und wobei der Randabschnitt zum anderen von der Modulöffnung nach außen hin zumindest abschnittsweise monoton ansteigend in axialer und gleichzeitig radialer Richtung verläuft, sodass der Randabschnitt auf dem Topfrand aufliegen und/oder den Topfrand überragen kann, sodass Pflanzenteile von der Seitenfläche des Pflanztopfes beabstandet werden können und so nicht daran verkleben und beschädigt werden. Auf diese Weise kann der Modulaufsatz als Überlaufschutz fungieren, weil der Pflanztopfrand durch das Aufsatzmodul erhöht ist. Gleichzeitig kann der größere Durchmesser dafür genutzt werden, beim Gießen der Pflanze das Wasser besser dosieren zu können. Außerdem kann überschüssiges Wasser, mit dem der Topf beim Gießen geflutet wurde, über das Aufsatzmodul besser abgegossen werden.
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Das erfindungsgemäße Aufsatzmodul zeichnet sich dadurch aus, dass das Aufsatzmodul wenigstens zwei Teilmodule umfasst, wobei die wenigstens zwei Teilmodule entlang einer Querachse innerhalb der Ebene, in der die Modulöffnung verläuft, an zwei Stellen auf der Querachse lösbar miteinander verbindbar sind, sodass das Aufsatzmodul wieder eine seitlich geschlossene Modulöffnung bildet.
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Vorteilig an einer solchen Ausführungsform ist, dass das Aufsatzmodul auf einfache Weise auch um bereits bestehende, im Topf schon gepflanzte Pflanzen anbringbar ist und nicht umständlich darüber gestülpt werden und womöglich eine Beschädigung der Pflanze in Kauf genommen werden muss, wie es bei anderen Vorrichtungen aus dem Stand der Technik der Fall ist.
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Weiter lässt sich das erfindungsgemäße Aufsatzmodul auch nachträglich noch an eine Pflanze anbringen, auch wenn diese bereits zu groß gewachsen ist für andere Vorrichtungen aus dem Stand der Technik.
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Denkbar ist, dass das Aufsatzmodul aus zwei Teilmodulen besteht, aber auch aus drei, vier oder noch mehr Teilen ist denkbar, sodass das Aufsatzmodul an entsprechend vielen Stellen teilbar ist, wobei immer wenigstens zwei Teilmodule entlang einer Querachse innerhalb der Ebene, in der die Modulöffnung verläuft, an zwei Stellen auf der Querachse lösbar miteinander verbindbar sind.
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Denkbar ist, dass die Teilmodule aus Kunststoff gefertigt sind, insbesondere gespritzt oder 3D-gedruckt sind.
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Beispielsweise wird der Durchmesser vom Wandungsabschnitt bzw. dem inneren Rand des Randabschnitts zum äußeren Rand des Randabschnitts stetig größer wird. Insbesondere ist damit der innere Durchmesser, also der Durchmesser der Öffnung zu verstehen, aber auch der Durchmesser des gesamten Aufsatzmoduls kann vom inneren Rand des Randabschnitts zum äußeren Rand des Randabschnitts größer werden. Dabei kann der Durchmesser beispielsweise linear größer werden oder beispielsweise auch exponentiell.
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Vorzugsweise verläuft die Querachse durch den Mittelpunkt der Modulöffnung. Auf diese Weise können die Teilmodule gleich groß, ausgebildet sein.
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Vorzugsweise sind die Teilmodule identisch ausgebildet. Dies ermöglicht zum einen einen Produktionsvorteil, da nicht zwei unterschiedliche Teile gefertigt werden müssen und weil lediglich eine Form benötigt wird, zum anderen kann ein Teilmodul leicht ersetzt werden, sollte es beschädigt oder verloren gegangen sein. Auch die Anbringung wird so erleichtert, da nicht umständlich nach komplementären Teilen gesucht werden muss.
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In einer favorisierten Variante sind die Teilmodule durch eine Verbindungseinheit verbindbar, die als Steckverbindung oder als Schnappverbindung oder als Rastverbindung ausgebildet ist. Schnappverbindungen und Rastverbindungen sind stabile Verbindungsformen, welche einfach in der Herstellung sind, einfach in der Handhabung, sowohl beim Lösen als auch beim Schließen der Verbindung, welche robust und nicht besonders störungsanfällig sind. Denkbar sind auch andere Verbindungsformen.
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Bevorzugt decken die wenigstens zwei Teilmodule gleich große Winkelbereiche ab. Die Winkelbereiche können dabei beispielsweise eine Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel des gesamten Umfangs darstellen. Beispielsweise können so verschiedene Aufsatzmodule, etwa mit unterschiedlichen Farben, miteinander kombiniert werden. Denkbar ist auch, dass zwei Teilmodule unterschiedlich große Winkelbereiche abdecken.
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In einem möglichen Ausführungsbeispiel weist die Wölbung vom inneren Rand des Randabschnitts oder vom Übergang zum Wandungsabschnitt zum äußeren Rand des Randabschnitts die gleiche Krümmungsrichtung auf. So kann etwa ein gleichmäßiger Wölbungsverlauf realisiert sein. Ein Vorteil dessen besteht auch darin, dass Wasser, welches aus dem Topf geschüttet werden soll, gezielter in dosierter Menge, ohne zu kleckern, über den Rand fließen kann, wenn dieser entsprechend ausgebildet ist. Denkbar ist auch ein Randabschnitt, welcher zumindest partiell linear, also ohne Krümmung, vorhanden ist.
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Vorzugsweise weist der Randabschnitt eine Wölbung auf, wobei die Wölbung zwischen einerseits dem inneren Rand des Randabschnitts oder dem Übergang zum Wandungsabschnitt und andererseits dem äußeren Rand des Randabschnitts ein in axialer Richtung lokales Maximum aufweist. Die Achse kann dabei die Achse senkrecht zur Modulöffnungsebene sein, denkbar ist auch eine Achse entlang der Längsrichtung des Topfs. Pflanzenteile wie Blätter liegen so an der höchsten Stelle des Rands nicht direkt an einer Kante an und werden entsprechend weniger stark abgeknickt.
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Bevorzugterweise weist der Randabschnitt um die Modulöffnung herum wenigstens zwei Einbuchtungen und/oder wenigstens zwei Ausbuchtungen auf. Die Einbuchtungen bzw. Ausbuchtungen können dabei bei einer Ausführungsform regelmäßig am Randabschnitt angeordnet sein. Die Ausbuchtungen bzw. Einbuchtungen können beispielsweise dreieckig, rund, blattförmig ausgebildet sein.
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Denkbar ist auch, dass am Randabschnitt bzw. wenigstens einer Ausbuchtung Aussparungen vorhanden sind, insbesondere durchgängige Aussparungen, um so aufliegenden Pflanzenteile gegebenenfalls auch von unten Luftkontakt zu ermöglichen.
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Denkbar ist auch, dass die Ausbuchtungen teilweise in verschiedenen Winkeln relativ zur Modulöffnungsebene vorhanden sein. Beispielsweise kann auch die Krümmung einzelner Ausbuchtung unterschiedlich vorhanden sein. Durch die Ausbuchtungen können auch Designaspekte verwirklicht werden, etwa ein Rand in Form von Blättern.
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Bei einer möglichen Ausführungsform ist das Aufsatzmodul in Bezug auf die Querachse im zusammengesetzten Zustand achsensymmetrisch bezüglich seiner äußeren Formgebung ausgebildet. Beispielsweise kann das Aufsatzmodul rund ausgebildet sein. Gerade bei runden Pflanztöpfen ist eine solche Form vorteilhaft, da das Aufsatzmodul so einfach angebracht werden kann.
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Vorzugsweise ist am Wandungsabschnitt wenigstens ein Abstützelement vorhanden, um das Aufsatzmodul an der Innenseite des Pflanztopfs abzustützen. Beispielsweise kann das Abstützelement als Auskerbung ausgebildet sein. Denkbar ist, dass mehrere Abstützelemente gleichmäßig entlang des Wandungsabschnitts vorhanden sind, sodass gegenüber einem durchgehenden Ring Material eingespart werden kann.
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Bevorzugt weist das Aufsatzmodul wenigstens zwei stabförmig ausgebildete Abstützelemente auf, die um die Modulöffnung winklig zueinander versetzt angeordnet sind. Auf diese Weise kann das Aufsatzmodul stabil an dem Pflanztopf angeordnet werden. Denkbar ist, dass jedes Teilmodul wenigstens ein Abstützelement aufweist. Beispielsweise sind die Abstützelemente als Fortsetzung des Wandungsabschnitt ausgebildet. So kann ein Abstützelement etwa als abschnittsweise Verlängerung des Wandungsabschnitts ausgebildet sein. Beispielsweise sind die wenigstens zwei Wandungsabschnitte regelmäßig entlang des Umfangs des Aufsatzmoduls angeordnet. Denkbar ist, dass die Abstützelemente dünner als das Wandungsabschnitt ausgebildet sind. Denkbar ist aber auch, dass das Abstützelement dicker als oder gleich dick wie der Wandungsabschnitt ausgebildet ist. Möglich ist, dass das Abstützelement bündig mit der Innenseite oder der Außenseite des Randabschnitts ausgebildet ist. Somit kann das Aufsatzmodul stabil im Topf sitzen, auch bei Verkippen des Topfes.
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In einer denkbaren Ausführung des Aufsatzmoduls sind wenigstens zwei benachbarte Teilmodule über wenigstens ein Gelenk verschwenkbar miteinander gekoppelt. Auf diese Weise kann die Anbringung des Aufsatzmoduls noch einfacher gestaltet werden. Beispielsweise ist das Gelenk als Drehgelenk oder als Scharnier ausgebildet. Das wenigstens eine Gelenk kann etwa jeweils einem Endabschnitt zweier Teilmodule angeordnet sind, welche im angeordneten Zustand benachbart vorhanden sind. Denkbar ist, dass jedes Teilmodul mit wenigstens einem benachbarten Teilmodul über ein Gelenk gelenkig gekoppelt ist. Beispielsweise kann so eine Kette aus Teilmodulen gebildet sein, wobei benachbarte Teilmodule an Ihren benachbarten Endabschnitten über gelenke gelenkig gekoppelt sind. Die jeweils an den Enden der Kette befindlichen Teilelemente können dann im an dem Pflanztopf angeordneten Zustand über wenigstens ein Verbindungselement lösbar miteinander oder aber mit den Endabschnitten eines oder mehrerer anderen Teilelementen verbindbar sein. Verbundene Elemente werden in vorteilhafter Weise auch nicht so leicht verloren.
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Ein erfindungsgemäßer Pflanztopf zeichnet sich dadurch aus, dass ein Aufsatzmodul wie oben beschrieben daran angeordnet ist, wobei der Pflanztopf einen Topfboden und eine Topfwand aufweist, die Topfwand an einem unteren Ende mit dem Topfboden verbunden ist, wobei die Topfwand an einem oberen Ende einen Topfrand aufweist, wobei Topfwand und Topfboden ein nach oben über eine Topföffnung offenes Topfinnenvolumen begrenzen und wobei das Aufsatzmodul am Topfrand teilweise in das Topfinnenvolumen eingesetzt ist. Topfwand und Topfboden können dabei einteilig ausgebildet sein. In den Pflanztopf kann dabei eine Pflanze eingesetzt sein, welche über den Topfrand herausragt. Das Aufsatzmodul kann so angeordnet sein, dass es im angeordneten Zustand um die Pflanze bzw. um den wenigstens eine Pflanzensprossachse herum geschlossen wird und die Pflanze wenigstens partiell umgibt.
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Bevorzugt sind das Aufsatzmodul und die Topfwand wenigstens abschnittsweise formschlüssig miteinander lösbar verbunden. Das Aufsatzmodul kann dabei auf der Topfwand aufgelegt sein. Insbesondere kann beispielsweise wenigstens ein Abstützelement am Topfrand oder an der Innenseite der Topfwand anliegen. Möglich ist hier auch, dass auch ein Abschnitt der Wandung des Aufsatzmoduls am Topfrand oder an der Innenseite der Topfwand anliegt. Das Aufsatzmodul kann so auch als Ausgusshilfe dienen, wenn sich zu viel Wasser im Topf befindet bzw. anstaut.. Das überschüssige Wasser kann einfach ausgekippt werden und so über das Aufsatzmodul abtropfen, dass der Außenmantel des Topfs nicht mit Erde oder dreckigem Wasser in Kontakttritt und unschöne Rinnsale oder Dreckspuren dort übrigbleiben. Durch den Aufsatz wird hier ein nachträgliches Reinigen des Topfs obsolet. Denkbar ist auch, dass die Anordnung des Aufsatzmoduls am Pflanztopf so erfolgt, dass das Aufsatzmodul partiell in das Substrat gesteckt wird, welche im Pflanztopf vorhanden ist. Als Substrat kann dabei beispielsweise Erde, Sand oder Granulat verstanden werden.
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Vorzugsweise ist der Pflanztopf zylinder- oder kegelstumpfförmig ausgebildet, wobei das Aufsatzmodul als Ring, insbesondere mit runder Modulöffnung ausgebildet ist. Vorzugsweise ist das Aufsatzmodul formschlüssig passend zum Pflanztopf ausgebildet.
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Denkbarer ist, dass der Pflanztopf quader- oder pyramidenstumpfförmig ausgebildet ist, wobei das Aufsatzmodul als Polygonring, insbesondere mit polygonförmiger Modulöffnung ausgebildet ist. Vorzugsweise ist das Aufsatzmodul formschlüssig passend zum Pflanztopf ausgebildet.
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Bei einer besonders bevorzugen Weiterbildung überragt der Randabschnitt den Topfrand. So können Pflanzteile vorteilig von der Seitenwand des Pflanztopfs beabstandet werden.
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Bevorzugt ist der äußere Rand des Randabschnitts seitlich vom Topfrand und/oder vom Außenmantel der Topfwand beabstandet, sodass die Blätter genügend weit weg vom Außenmantel des Topfes sein können. Auch optisch wirkt eine solche Pflanz insgesamt größer.
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Figurenbeschreibung
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird anhand der Figuren nachfolgend näher erläutert.
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Im Einzelnen zeigt:
- 1 perspektivisch einen Pflanztopf mit einem Aufsatzmodul gemäß der Erfindung,
- 2 einen Pflanztopf mit einem Aufsatzmodul in Draufsicht und
- 3 einen Pflanztopf mit einem Aufsatzmodul in Seitenansicht gemäß der Erfindung.
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In 1 ist perspektivisch ein Pflanztopf 2mit einem Topfboden 17 und einer Topfwand 18 dargestellt. Die Topfwand 18 weist dabei einen Topfrand 4 auf, welcher eine Topföffnung 3 in einer Ebene quer zur Querachse Q bildet. An der Topföffnung 3 ist ein Aufsatzmodul 1 angeordnet, welches dazu ausgebildet ist, Pflanzenteile 6 von dem Außenmantel 7 des Pflanztops 2 zu beabstanden.
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Das Aufsatzmodul 1, welches in der gezeigten Ausführung aus zwei Teilmodulen 11 gebildet ist, wobei die Teilmodule 11 lösbar miteinander verbindbar sind, umfasst dabei einen Wandungsabschnitt 8 und einen Randabschnitt 9, wobei der Wandungsabschnitt 8 bzw. der Randabschnitt 9 der Teilmodule 11 im geschlossenen Zustand der Teilmodule 11 eine durchgehende Modulöffnung 10 bilden, innerhalb der auch die Querachse Q orientiert ist bzw. verläuft. Das Aufsatzmodul 1 ist dabei so angeordnet, dass es teilweise in das Topfinnenvolumen 19 hineinragt, welches von Topfboden 17 und Topfwand 18 definiert wird.
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Das Aufsatzmoduls 1 weist eine Wölbung 13 vom inneren Rand des Randabschnitts 9 oder vom Übergang zum Wandungsabschnitt 8 zum äußeren Rand des Randabschnitts 9 mit gleicher Krümmungsrichtung auf. Der Randabschnitt 9 weist zudem Einbuchtungen 14 und Ausbuchtungen 15 auf.
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Am Wandungsabschnitt 8 sind in der dargestellten Ausführungsform sechs Abstützelemente vorhanden, um das Aufsatzmodul an der Innenseite des Pflanztopfs abzustützen, wobei die Abstützelemente 16 als Verlängerungen des Wandungsabschnitts 8 ausgebildet sind.
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2 zeigt den Pflanztopf 2 und das Aufsatzmodul 1 in Draufsicht. Die zwei Teilmodule 11 der dargestellten Ausführungsform des Aufsatzmoduls 1 sind über eine Verbindungseinheit 12 lösbar miteinander verbunden.
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Der Randabschnitt 9 des Aufsatzmoduls 11 weist einen inneren Rand mit Durchmesser D2 und einen äußeren Rand mit Durchmesser D1 auf, wobei der der Durchmesser am äußeren Rand des Randabschnitts größer als der Durchmesser am inneren Rand des Randabschnitts. Der Durchmesser D3 des Pflanztopfs 2 am Topfrand 4 ist kleiner als der Durchmesser D1 am äußeren Rand des Randabschnitts 9 und größer als der Durchmesser D2 am inneren Rand des Randabschnitts 9.
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3 zeigt eine Ausführungsform des Pflanztops 2 und des Aufsatzmoduls 1 mit einer im Pflanztopf 2 wachsenden Pflanze 5. Das Aufsatzmodul 1 ist so im Pflanztopf 2 und um die Pflanze 5 angeordnet, dass die Pflanzteile 6 vom Außenmantel 7 des Pflanztopfs 2 beabstandet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Aufsatzmodul
- 2
- Pflanztopf
- 3
- Topföffnung
- 4
- Topfrand
- 5
- Pflanze
- 6
- Pflanzenteil
- 7
- Außenmantel
- 8
- Wandungsabschnitt
- 9
- Randabschnitt
- 10
- Modulöffnung
- 11
- Teilmodul
- 12
- Verbindungseinheit
- 13
- Wölbung
- 14
- Einbuchtung
- 15
- Ausbuchtung
- 16
- Abstützelement
- 17
- Topfboden
- 18
- Topfwand
- 19
- Topfinnenvolumen
- D1
- Durchmesser am äußeren Rand des Randabschnitts
- D2
- Durchmesser am inneren Rand des Randabschnitts
- D3
- Durchmesser Pflanztopf
- Q
- Querachse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 200 11 986 U1 [0002]
- NL 1 026 558 C2 [0002]