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DE20202404U1 - Endkappe für Verpackungsgegenstände mit Federrippen - Google Patents

Endkappe für Verpackungsgegenstände mit Federrippen

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DE20202404U1
DE20202404U1 DE20202404U DE20202404U DE20202404U1 DE 20202404 U1 DE20202404 U1 DE 20202404U1 DE 20202404 U DE20202404 U DE 20202404U DE 20202404 U DE20202404 U DE 20202404U DE 20202404 U1 DE20202404 U1 DE 20202404U1
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spring ribs
spring
ribs
held
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D25/00Details of other kinds or types of rigid or semi-rigid containers
    • B65D25/02Internal fittings
    • B65D25/10Devices to locate articles in containers
    • B65D25/101Springs, elastic lips, or other resilient elements to locate the articles by pressure
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    • B65D59/06Caps
    • B65D59/08Caps of polygonal cross-section
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    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/20Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for incompressible or rigid rod-shaped or tubular articles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

PATENTANWALT ; ; : !'
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DR-ING. PETER RiEBLING %'
Dipl.-Ing.
EUROPEAN PATENT & TRADEMARK ATTORNEY
; . Postfach 3160
■. D-88113 Lindau (Bodensee)
''■'.. ,' . Telefon (08382) 78025
Telefon (08382) 9692-0
. . Telefax (08382) 78027
...... Telefax (08382) 9692-30
1 , E-rriail: info@patent-riebling.de
23. Januar 2002 10, Anwaltsakte: 15475.6-R915-60-na
Anmelder: Peter Rosier
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If Endkappe für Verpackungsgegenstände mit Federrippen
Die Erfindung betrifft eine Endkappe für Verpackungsgegenstände mit Federrippen nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches T.
Derartige Endkappen für Verpackungsgegenstände mit Federrippen sind in vielfältigen Ausfühi:ungsfomnen bekannt geworden. Sie haben den Zweck, einen zu
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verpackenden Gegenstand sicher, schlag- und vibrationsfrei in einer Umverpackung zu halten.
Hierbei ist es bekannt, in einem Verpackungsbehälter radial einwärts gerichtete Federrippen oder Noppen an der Innenwandung anzuordnen, die zwischen sich eine Aufnahmeöffnung für ein zu haltendes Werkzeug bilden.
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Der Durchmesser der Aufnahmeöffnung ist genau an den Durchmesser des
Werkzeuges angepasst und kann nicht verändert werden. Dies ergibt sich unter
Hausanschrift: ·; J ;,#Bankkonte*™,.**. .**. .·*·..··. ; ·· · ■ · . .Postscheckkonto
Rennerle 10 ·■ ·· *Hypo-Verains3ank5.ind3J(B) JJr. 1£5711C(BkZ eoOS02äoJ . J .J ·; München
D-88131 Lindau ··.* &idigr;..UolksbsfoWnBautBlIJr. 51222000 (&Bgr;12 65&Ogr;*95&bgr;1&thgr;&iacgr; ; *·;· · · .414848-808
-VAT-NR: DE 129020439 ** * · ·· .C<BL2 70010080)
anderem daraus, dass die Federrippen an deren Unterseite, also der Seite, die der Abschlussseite der Endkappen zugerichtet ist, mit dieser eine Verbindung aufweisen. Somit kann aber immer nur ein Gegenstand mit einem bestimmten Durchmesser in der Endkappe aufgenommen werden.
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Der Erfindung Hegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Endkappe der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass eine für unterschiedliche Durchmesser von Gegenständen geeignete Klemmaufnahme in einer Verpackung geschaffen wird.
Zu Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruches 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, dass eine besondere Federeigenschaft der Federrippen erreicht wird. Dies erfolgt in der Gestalt, dass die Federrippen in der 15&ldquor; Endkappe lediglich an den Seitenwänden angeformt sind und dass eine Befestigung an der abschließenden Stirnwand der Endkappe entfällt. Dadurch sind die Federrippen in ihrer gesamten Länge flexibel ausgebildet, weil die Anbindung an der Innenseite der Endkappe entfällt.
Dadurch können die Federrippen auch gegenüber der Stirnseite der Endkappe flexibel verbogen werden und erfahren von dieser keinerlei Stütz- oder Rückspannkräfte, die eine rückfedernde Wirkung auf die Federrippen ausüben würden.
Der Aufbau sieht nun vor, dass die Endkappe mehrere, im Winkel zueinander angeordnete und federnd ausgebildete, Federrippen vorsieht, die sich klemmend an den Außenumfang des zu haltenden Werkstückes anlegen. Die Befestigung ist dabei erfindungsgemäß lediglich an den Seitenwänden ausgebildet. Gegenüber der Stirnseite der Endkappe ist ein wenigstens minimaler Abstand realisiert, der gewährleistet, dass die jeweilige Rippe gegenüber der Stirnseite frei beweglich ist.
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Die Federrippen sind an der Seitenwand mittels einer Fixierung so angeordnet, dass sie in die Endkappe hineinragen. Ihre Befestigung an der Seitenwand der Endkappe ist dabei etwa im rechten Winkel ausgebildet. Diese Anlage an der Seitenwand kann aber auch in Winkeln kleiner als 90° sein. Damit kann einer entsprechenden Anforderung in der Federwirkung der Federrippen gegenüber dem festzuhaltenden Gegenstand entsprochen werden. Je direkter die Anlage ist, also in Richtung 90°, desto steifer kann die Federwirkung ausgebildet werden. Wird die Anlage der Federrippen an der Seitenwand der Endkappe dagegen in Winkeln kleiner als 90° ausgebildet, so wird die Steifigkeit der Aufnahme für den Gegenstand abgeschwächt. ^
Die Federrippen greifen dabei am Außenumfang des zu haltenden Werkzeugs an und spannen diesen durch Festklemmen in der Endkappe fest. Bevorzugt wird eine großflächige Anlage der Federrippeh an das Werkzeug und damit eine gute Klemmwirkung für dieses. Das zu haltende Werkzeug wird mit einer leicht drehenden E3ewegung in die Einführmündung der Endkappe in Stirnansicht der etwa fächerförmig angeordneten Federrippen eingeführt, die sich entsprechend elastisch verformen und die erwähnte Klemmaufnahme bilden.
Zur Erleichterung beim Einführens des festzuhaltenden Gegenstandes ist es vorgesehen, dass die Federrippen zur Öffnung hin gesehen abgerundet sind. Die Abrundungen sind einerseits in Bezug auf die in die Innenseite der Endkappe hineinragende Längsseite und zum anderen auf Stirnseite der Rippe bezogen. Dadurch ergibt sich eine abgerundete Ecke für jede Rippe im Einführungsbereich der
Endkappe, also in deren stirnseitigem Bereich. \
Im Weiteren ist es Vorgesehen, dass die Federrippen in diesem Bereich so nach außen gebogen ausgeformt sind, dass sich stirnseitig der Endkappe zentral ein erweiterter, eine Zentrierfunktion ausübender, Einführbereich ausbildet. Dadurch kann der festzuklemmende Gegenstand leichter in die Endkappe eingeführt werden.
Der hier verwendete,Begriff &ldquor;Endkappe" wird so weit verstanden, dass nach einer, ersten Ausführungsform der Erfindung die Endkappe aus einem Adapterteil besteht, das eine umlaufende Wandung aufweist, an dessen Innenumfang die Federrippen angeformt sind, die mit ihren freien, biegbaren Enden radial einwärts gerichtet sind und so eine radial einwärts gerichtete; etwa mittig zentrierte Klemmaufnahme für einen zu haltenden Gegenstand, in vielen Fällen für ein zu haltendes Werkzeug, bilden. Das Adapterteil ist damit in die Verpackung als separates Teil eingesetzt und dort befestigt. Es kann aber auch ohne Verpackung als Ständer und freistehendes Aufbewahrungsteil für die zu haltenden Werkzeuge verwendet werden.
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Neben der Ausbildung der Endkappe als Adapterteil kann jedoch in einer zweiten Ausführungsform eine derartige Klemmaufnahme unmittelbar im Verpackungsbehälter selbst angeordnet werden. Die vorher erwähnten, die Klemmaufnähme bildenden Federrippen können also; unmittelbar an den Wandungen des Verpackungsbehälters, beispielsweise einer Hülse, angeordnet sein. ,
In einer weiteren Ausführungsform kann es vorgesehen sein, dass in einem Verpackungsbehälter mehrere derartige Klemmaufnahmen angeordnet sind, um so in einem einzigen umfassenden Verpackungsbehälter eine, Reihe von derartigen Werkzeugen klemmend halten zu können. Dadurch kann der Klemmsitz über eine längere Distanz den festzuklemmenden Gegenstand fixieren.
Wichtig ist also nur, dass eine Klemmaufnahme für das zu haltende Werkzeug, bestehend aus mehreren, radial biegbaren Federrippen, geschaffen wird, so dass unterschiedliche Werkzeugdurchmesser einwandfrei geklemmt werden können.
Auch der Begriff &ldquor;Rippe" wird im Sinn der Erfindung in mehrfacher Bedeutung verstanden.
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Es sind deshalb nicht nur Federrippen mit rechteckigem Querschnitt vorgesehen, sondern nach der Erfindung werden sämtliche Profilformen von Federrippen
beansprucht, sofern nur dafür gesorgt ist, das die Federrippen mindestens mit ihren radial einwärts gerichteten Enden elastisch biegbar ausgebildet sind und sich klemmend an den Außenumfang des Werkstückes anlegen.
Auf diese Weise kann es auch vorgesehen sein, dass sich die Federrippenform schon mindestens teilweise dem Umfang der Werkstücksform anpasst, so dass sich eine großflächige Anlage an den Außenumfang des Werkstückes, bedingt durch die vorgegebene Formgebung der Rippe, ergibt.
Neben rechteckförmig profilierten Federrippen mit den o. a. eingangsseitigen Abrundungen können auch andere Formen verwendet werden, wie z. B. y-förmig profilierte Federrippen, Hohl-Federrippen, ellipsenförmige oder ovale Federrippen und alle anderen Formgebungen.
EEbenso ist es nicht lösungsnotwendig, dass die axiale Länge der Federrippen durchgehend über die gesamte Länge der Endkappe vorgesehen ist. Die Länge soll nur so gewählt werden, dass eine genügend große Klemmaufnahme für das zu haltende Werkstück gesichert ist. Die Federrippen können also in Richtung ihrer Längserstreckung auch unterbrochen oder verkürzt ausgebildet sein und an einer, in Längsrichtung gesehenen, weiteren Stelle wieder ausgebildet sein.
Der Rahmen der vorliegenden Erfindung erstreckt sich selbstverständlich nicht nur auf zu haltende Werkzeuge, sondern auf sämtliche Verpackungsgüter. Es wird lediglich der Einfachheit halber in der vorstehenden Beschreibung die Halterung eines Werkzeuges beschrieben, obwohl die Erfindung sich auf sämtliche zu verpackenden Gegenstände bezieht.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Schützansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Schutzansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung, werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen: .
Fig. 1: eine Schnittdarstellung gemäß der Linie A-B in Figur 2 auf eine Ausführungsform einer Endkappe mit im Einführen begriffenen zylindrischen, länglichen Gegenstand;
Fig. 2: die Draufsicht auf die Endkappe nach Figur 1 mit einem darin angeordneten Gegenstand;
Fig. 3: eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform einer Endkappe mit eingeführtem Gegenstand, welche beispielsweise in einer Hülse aufgenommen werden kann;
Fig. 4: eine Schnittdarstellung eines Verpackungsbehälters, z. B. einer Hülse, mit zwei darin angeordneten Endkappen, zwischen denen sich ein länglicher Gegenstand festgeklemmt in der Hülse aufgenommen befindet.
In Figur 1 ist eine Endkappe 1 in Form eines Kunststoffkörpers dargestellt, der eine umlaufende Seitenwand 7 mit einem quadratischen oder rechteckigen Außenumfang bildet. Eine Stirnseite der Endkappe 1 ist durch die Stirnseite 8 begrenzt. Diese kann entweder teilweise oder auch ganz verschlossen sein. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass der festzusetzende Gegenstand nicht durch die Endkappe 1
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hindurchrutscht. Die andere Stirnseite der Endkappe 1 wird durch die Öffnung. 9 der Endkappe ausgebildet.
Erfindungswesentlich ist dabei, dass zwischen dieser Stirnseite 8 und der zugeordneten Seiten der Federrippen 2 keine direkte Verbindung besteht, so dass; die Stirnseite 8 der Endkappei keine direkten Rückstellkräfte auf die Federrippen 2 ausüben kann. Dazu ist in den Figuren der Abstand 3 zeiphnerisch dargestellt, der diesen Zusammenhang grafisch nachweist.
Dieser Abstand 3 muss nicht zwangsläufig ausgebildet sein, es sei darauf hingewiesen, dass die zur Stirnseite 8 hin gerichtete Stirnseite der Federrippen 2 auch an dieser anliegen können, dass diese aber keine direkte Verbindung mit ihr aufweisen.
Vorzugsweise wird jedoch wenigstens ein kleiner Abstand gegeben sein, wie dies in der Darstellung nach Fig. 1 gezeigt ist, da dies die Fertigung der Endkappe 1 vereinfacht.
Am Innenumfang der Seitenwände 8 sind vier im Winkel von etwa 90° zueinander versetzt angeordnete Federrippen 2 an der Wandung angeformt. Sie bilden zwischen ihren radial einwärts gerichteten Enden eine Klemmaufnahme für einen zu haltenden Gegenstand 10 aus. Zu sehen ist das in der Abbildung in der Figur 2.
In der Figur 2 ist übrigens auch der Federweg 11 dargestellt, der die Elastizität der Federrippen widerspiegelt. Angezeigt ist dieser durch die vier Doppelpfeile. Die Federrippen können also bis zur benachbarten Innenseite der Endkappe 1 verformt * werden. Dabei sind wenigstens in einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung die den Aufnahmebereich der Federrippen 2 ausbildenden Enden mit den Anlenkungen 5 und den Abfindungen 6 ausgebildeten Federrippen 2 so elastisch, dass diese Bereiche so weit nachgeben, dass eine durchgehende Verformung
möglich ist. (
Die Figur 3 zeigt den Schnitt durch die Anordnung ähnlich wie in Figur 1, bei der jedoch der Gegenstand 10 bereits in die Endkappe 1 so weit eingeführt ist, dass er stirnseitig ansteht. Auch in dieser Darstellung ist es gut erkennbar, dass die Federrippen 2 einen Abstand 3 gegenüber der die Endkappe 1 abschließenden Stirnseite 8 der Endkappe 1 aufweisen. .
Durch das Einbringen des Gegenstandes 10 in die Endkappe 1 wurden dabei die Federrippen 2 seitlich weggebogen, so dass sie an den -Innenseiten der Endkappe 1 mittels der Fixierung 4 befestigt sind und sich von dieser, ausgehend bis zur Außenseite des Gegenstandes 10, erstrecken, wobei sie je nach Durchmesser des zu befestigenden Gegenstandes 10 mehr oder weniger weit verformt werden.
Die Darstellung in der Figur 4 zeigt die Endkappe 1 in einer Hülse 12 angeordnet aufgenommen. Dabei hat die Hülse 12, 13 insgesamt zwei solche Endkappen 1 in sich aufgenommen, um einen möglichst guten Sitz für den Gegenstand 10 zu gewährleisten. Die eine Endkappe 1 ist im Hülsendeckel 12 angeordnet und die andere in der Hülse 13 selbst. Der Hülsendeckel 12 ist in dieser Darstellung ein Deckel, der sich um die Hülse 12 herum ausbildet.
Wichtig ist hierbei wiederum, dass die Federrippen 2 keine direkten Verbindungen mit den jeweiligen, die Endkappe wenigstens teilweise abschließenden, Stirnseiten 8 aufweisen.
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Zeichnungslegende
I Endkappe 2 Rippe
3 Abstand
4 Fixierung
5 Anlenkung
6 Abrundung ,
7 Endkappen Seitenwand
&bull;8 Endkappen Stirnseite
9 Endkappen Öffnung
10 Gegenstand
II Federbereich 12 Hülsendeckel
13 Hülse

Claims (6)

1. Endkappe für die Aufnahme und Halterung von Gegenständen, wobei der zu verpackende Gegenstand in einer Halterung, gebildet aus mehreren, innerhalb der Endkappe radial einwärts gerichteten, Federrippen aufgenommen ist, die sich mindestens teilweise klemmend am Außenumfang des zu haltenden Gegenstandes anlegen, dadurch gekennzeichnet, dass die Federrippen (2) gegenüber der die Endkappe (1) abschließenden Stirnseite (8) wenigstens einen minimalen Abstand ausbilden, so dass die Federrippen (2) gegenüber der Stirnseite (8) frei beweglich ausgebildet sind.
2. Endkappe nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Federrippen (2) im Bereich der stirnseitigen Öffnung (9) der Endkappe (1) eine Anlenkung (5) in der, Form aufweisen, dass die Federrippen (2) einen nach außen hin verlaufenden Radius aufweisen, so dass sich eine etwa trichterförmige Einführungshilfe ausbildet.
3. Endkappe nach Ansprüch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federrippen (2) im Bereich der stirnseitigen Öffnung (9) der Endkappe (1) stirnseitig eine abgerundete Ecke (6) ausbilden.
4. Endkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Federrippen (2) so elastisch ausgebildet sind, dass sie bis an die benachbarte Wandung der Innenseite der Endkappe (1) hin verformt werden können.
5. Endkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Federrippen (2) auch im Bereich der stirnseitigen Öffnung (9) so elastisch ausgebildet sind, dass sie bis an die benachbarte Wandung der Innenseite der Endkappe (1) hin verformt werden können.
6. Endkappe nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Endkappe in eine Aufnahme- oder Verpackungsvorrichtung (12, 13) für Gegenstände aufgenommen werden kann.
DE20202404U 2001-02-16 2002-02-15 Endkappe für Verpackungsgegenstände mit Federrippen Expired - Lifetime DE20202404U1 (de)

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