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DE202012104817U1 - Faltschachtel - Google Patents

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DE202012104817U1
DE202012104817U1 DE202012104817.5U DE202012104817U DE202012104817U1 DE 202012104817 U1 DE202012104817 U1 DE 202012104817U1 DE 202012104817 U DE202012104817 U DE 202012104817U DE 202012104817 U1 DE202012104817 U1 DE 202012104817U1
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Abstract

Faltschachtel (10) zur Aufnahme eines Gegenstandes, wie Leuchtmittel, umfassend einen quaderförmigen Körper (14) mit Seiten-, Boden- und Kopfwandungen (16, 18, 20, 22), von denen eine der Wandungen als erste Wandung (16) zum Öffnen der Faltschachtel um eine zwischen der ersten Wandung und einer angrenzenden zweiten Wandung (18) verlaufenden ersten Faltlinie (28) schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Wandung (16) eine erste Seitenwandung und die zweite Wandung (18) eine zweite Seitenwandung ist und dass von der ersten Seitenwandung eine entlang Innenseite der Bodenwandung (26) sich erstreckende erste Lasche (70) ausgeht, auf der der Gegenstand abgestützt ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Faltschachtel zur Aufnahme eines Gegenstandes, wie Leuchtmittel, umfassend einen quaderförmigen Körper mit Seiten-, Boden- und Kopfwandungen, von denen eine der Wandungen als erste Wandung zum Öffnen der Faltschachtel um eine zwischen der ersten Wandung und einer angrenzenden zweiten Wandung verlaufenden ersten Faltlinie schwenkbar ist.
  • Faltschachteln werden häufig zur Aufnahme von Waren benutzt, um diese problemlos transportieren und in Verkaufsregalen lagern zu können. Beim Kaufen ist es wünschenswert, den in der Verpackung vorhandenen Gegenstand optisch zu erfassen. Hierzu ist es bekannt, Faltschachteln mit entsprechenden Fenstern zu versehen. Um den Gegenstand zu überprüfen, ist es erforderlich, die Faltschachtel zu öffnen und sodann den Gegenstand herauszunehmen. Sowohl das Öffnen als auch das erneute Schließen der Faltschachtel bereitet Probleme bzw. kann zu Beschädigungen der Faltschachtel führen.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Faltschachtel der eingangs genannten Art so weiterzubilden, dass ein problemloses Herausnehmen des Gegenstandes aus der Faltschachtel möglich wird. Auch soll nach einem weiteren selbständigen Aspekt ein einfaches Öffnen und Schließen der Faltschachtel möglich sein.
  • Zur Lösung der Aufgabe wird im Wesentlichen vorgeschlagen, dass die erste Wandung eine erste Seitenwandung und die zweite Wandung eine zweite Seitenwandung ist und dass von der ersten Seitenwandung eine entlang Innenseite der Bodenwandung sich erstreckende erste Lasche ausgeht, auf der der Gegenstand abgestützt ist.
  • Abweichend von vorbekannten Faltschachteln wird beim Öffnen dieser der Gegenstand gleichzeitig mitherausgeschwenkt, so dass dieser problemlos erfassbar ist. Dies ist mit konstruktiven einfachen Maßnahmen möglich, da beim Verschwenken der Seitenwandung, um die Faltschachtel zu öffnen, gleichzeitig der Gegenstand mitgenommen wird, und zwar mittels der ersten Lasche.
  • Zwar sind sogenannte Werbeschachteln bekannt, die aus einem Umkarton und einem Schiebeeinsatz bestehen ( DE-U-20 2010 000 239 ). Hierbei handelt es sich jedoch um getrennt herzustellende Elemente, so dass sich kostenmäßige Nachteile ergeben. Auch besteht das Risiko, dass ungeachtet von Sicherungen der Schiebeeinsatz unkontrolliert aus dem Umkarton herausgezogen wird.
  • Insbesondere und eigenerfinderisch ist vorgesehen, dass die verschwenkbare Seitenwandung mit dem quaderförmigen Körper über einen Magnet- oder Klettverschluss oder einen gleichwirkenden Verschluss verbindbar ist. Somit ist ein problemloses Öffnen und Schließen der Faltschachtel möglich.
  • Die Erfindung zeichnet sich folglich selbständig auch dadurch aus, dass von der ersten Seitenwandung eine zweite Lasche ausgeht, die sich bei geschlossener Faltschachtel entlang Außenseite einer dritten Seitenwandung erstreckt, die parallel zu der zweiten Wandung verläuft, und dass die zweite Lasche mit der dritten Seitenwandung über einen Verschluss, wie Magnet- oder Klettverschluss, lösbar verbunden ist.
  • Um ein problemloses Fixieren des Gegenstandes bei gleichzeitiger sicherer Führung der verschwenkbaren Seitenwandung zu ermöglichen, ist des Weiteren vorgesehen, dass von der ersten Seitenwandung eine entlang Innenseite der Kopfwandung sich erstreckende dritte Lasche ausgeht.
  • Um ohne Öffnen der Verpackung den Gegenstand optisch zu erfassen, ist in Weiterbildung vorgesehen, dass zumindest ein Bereich einer Seitenwandung, insbesondere ein ineinander übergehender Bereich der dritten Seitenwandung und angrenzender vierter Seitenwandung und/oder der zweiten Seitenwandung und der vierten Seitenwandung ausgeschnitten ist.
  • Um zum einen den von der Faltschachtel aufgenommenen Gegenstand derart in der Faltschachtel zu positionieren, dass dieser beim Verschwenken der Seitenwandung stets mitgenommen wird und nicht ungewollt in das Innere der Faltschachtel verschoben werden kann, wodurch ein Schließen behindert werden könnte, und um zum anderen insbesondere die Schwenkbewegung zu begrenzen, sieht die Erfindung des Weiteren vor, dass zwischen der ersten und der dritten Lasche, insbesondere im Bereich deren inneren Kanten, eine Zwischenwandung verläuft, die mit der ersten und dritten Lasche sowie der verschwenkbaren ersten Seitenwandung Aufnahme für den Gegenstand begrenzt, wobei insbesondere aufnahmeabgewandte Seite der Zwischenwandung über ein Verbindungselement wie Lasche mit der zweiten oder vierten Seitenwandung bzw. deren Innenseite zur Begrenzung des Schwenkwinkels der ersten Seitenwandung verbunden ist.
  • Um eine stabile Faltschachtel zur Verfügung zu stellen, schlägt die Erfindung vor, dass die Bodenwandung über eine zweite Faltlinie in die vierte Seitenwandung und die Kopfwandung über eine dritte Faltlinie in die vierte Seitenwandung übergehen, wobei insbesondere von senkrecht zu der zweiten Faltlinie und die Bodenwandung begrenzender vierter und fünfter Faltlinie jeweils eine Lasche als vierte und fünfte Laschen ausgehen, von denen eine sich entlang der zweiten Seitenwandung und die andere sich entlang der dritten Seitenwandung erstreckt und mit diesen verbunden sind.
  • Vorzugsweise gehen ferner von senkrecht zu der dritten Faltlinie und die Kopfwandung begrenzender sechster und siebter Faltlinie jeweils eine Lasche als sechste und siebte Laschen aus, von denen eine sich entlang der zweiten Seitenwandung und die andere sich entlang der dritten Seitenwandung erstreckt und mit diesen verbunden sind.
  • Unabhängig davon, dass die Stabilität der Faltschachtel durch die fünfte und siebte Lasche erhöht wird, ist sichergestellt, dass ein in der dritten Seitenwandung vorhandener Ausschnitt von den entlang der dritten Seitenwandung verlaufenden Laschen nicht bedeckt ist. Hierzu erforderliche Ausschnitte in den Laschen sind erfindungsgemäß vorgesehen.
  • Zur Stabilisierung der dritten Seitenwandung, entlang dessen Außenseite sich die zweite Lasche erstreckt, von der der Verschluss ausgeht, geht von der dritten Seitenwandung eine achte Lasche aus, die um eine parallel zur ersten Faltlinie verlaufende neunte Faltlinie derart faltbar ist, dass diese entlang der Innenseite der dritten Seitenwandung verläuft, wobei zwischen der achten Lasche und der dritten Seitenwandung Randabschnitte der fünften und siebten Lasche verlaufen. Somit ist der Bereich der dritten Seitenwandung, entlang der Abschnitte der fünften und siebten Lasche sowie die achte Lasche verlaufen, überaus stabil ausgebildet und kann somit Teile des Verschlusses, insbesondere des Magnetverschlusses aufnehmen.
  • Um eine erfindungsgemäße Faltschachtel aufhängen zu können, ist des Weiteren vorgesehen, dass mittig von der Kopfwandung ein Steg mit einer Öffnung, insbesondere zum Aufhängen der Faltschachtel auf einen Blisterhaken, ausgeht.
  • Insbesondere ist der Steg Mittelschenkel eines T-förmig gefalteten Elements, wobei der Mittelschenkel einen in der Kopfwandung verlaufenden Längsschlitz durchsetzt und Querschenkel des T-förmigen Elementes entlang Innenseite der Kopfwandung verläuft und vorzugsweise mit dieser verbunden ist.
  • Dabei kann das T-förmig gefaltete Element Abschnitt des Zuschnitts der Faltschachtel sein. Bei dem T-förmigen Element kann es sich auch um ein gesondert hergestelltes Element handeln.
  • Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmen Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines der Zeichnung zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
  • Es zeigen:
  • 1 einen Zuschnitt einer erfindungsgemäßen Faltschachtel,
  • 2 eine erste perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Faltschachtel, die geöffnet ist,
  • 3 eine weitere perspektivische Darstellung der Faltschachtel gemäß 2 im geöffneten Zustand,
  • 4 eine dritte perspektivische Darstellung der erfindungsgemäßen Faltschachtel gemäß 2 und 3 von der Rückseite und
  • 5 die Faltschachtel gemäß der 1 bis 4 in Vorderansicht.
  • In den Figuren, in denen grundsätzlich gleiche Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sind, ist eine Faltschachtel 10 bzw. ein Zuschnitt 12 einer solchen dargestellt, die einen Gegenstand wie insbesondere Leuchtmittel wie LED- oder Energiesparlampe aufnimmt und die Möglichkeit eröffnet, den Gegenstand problemlos aus der Faltschachtel 10 zu entfernen bzw. in diese einzusetzen, ohne dass die Gefahr besteht, die Faltschachtel 10 zu beschädigen.
  • Die Faltschachtel 10 wird insbesondere aus Kartonmaterial hergestellt. In dem dargestellten Zuschnitt 12 stellen die gestrichelten Linien Faltlinien dar, wobei die einfach gestrichelten Linien eine Faltung um 90° und die doppelt gestrichelten Linien eine Faltung um 180° verdeutlichen sollen. Die durchgezogenen Linien sind Schnittlinien.
  • Die der 1 zu entnehmende Darstellung des Zuschnitts 12 ist selbsterklärend und der Zuschnitt 12 selbst erfinderisch.
  • Die Faltschachtel 10 weist einen quaderförmigen Körper 14 auf, der Seitenwandungen 16, 18, 20, 22 sowie eine Kopfwandung 24 und eine Bodenwandung 26 umfasst. Die Seitenwandung 16 als erste Seitenwandung ist entsprechend der erfindungsgemäßen Lehre um eine erste Faltlinie 28 schwenkbar, die die erste Seitenwandung 16 von der angrenzenden zweiten Seitenwandung 18 begrenzt. Parallel und gegenüberliegend zu der zweiten Seitenwandung 18 verläuft die dritte Seitenwandung 22, die über eine Faltlinie 30 in die vierte Seitenwandung 20 übergeht. Die zweite Seitenwandung 18 ist zu der vierten Seitenwandung 20 um eine Faltlinie 46 um 90° gefaltet.
  • Wie insbesondere aus den perspektivischen Darstellungen der 2 und 3 ersichtlich ist, weist der Körper 14 einen Ausschnitt 32 auf, der abschnittsweise sowohl in der dritten als auch in der vierten Seitenwandung 20, 22 vorgesehen ist, um ein Sichtfenster zum Erfassen des von der Faltschachtel 10 aufgenommenen Gegenstandes zu bilden.
  • Die Bodenwandung 26 geht über eine zweite Faltlinie 34 und die Kopfwandung 24 über eine dritte Faltlinie 36 in die vierte Seitenwandung 20 über.
  • Senkrecht zu der zweiten bzw. dritten Faltlinie 34, 36 verlaufen vierte und fünfte Faltlinien 38, 40 bzw. sechste und siebte Faltlinien 42, 44, die in der Verlängerung der Faltlinien 30, 46 verlaufen, die die dritte von der vierten Seitenwandung 20, 22 und die zweite von der vierten Seitenwandung 18, 20 trennen. Die Faltlinien 38, 40 begrenzen die Bodenwandung 26 von Laschen 48, 50, die als vierte und fünfte Lasche bezeichnet werden. Die Faltlinien 42, 44 begrenzen die Kopfwandung 24 von einer sechsten Lasche 52 und einer siebten Lasche 54.
  • Über die Seitenwandung 16 ist das Innere der Faltschachtel zugänglich. Die Seitenwandung 16 ist folglich um die erste Faltlinie 28 schwenkbar. Gegenüberliegend und um eine Faltlinie 56 gefaltet geht von der ersten Seitenwandung 16 eine als zweite Lasche 58 bezeichnete Lasche aus, die bei geschlossener Faltschachtel 10 außenseitig entlang der dritten Seitenwandung 22 verläuft, um die Faltschachtel 10 zu verschließen. Die zweite Lasche 58, die eine Rechteckform besitzt, weist einen Verschluss 60 auf, wobei es sich insbesondere um einen Magnetverschluss handelt. So kann ein Magnet in einen Zwischenraum zwischen einer von der dritten Seitenwandung ausgehenden und über eine neunte Faltlinie 62 gefaltete achte Lasche 64 und Innenfläche der dritten Seitenwandung 22 fixiert werden. Das Gegenstück des Magnetverschlusses kann in dem in 1 kreisförmig dargestellten Abschnitt 60 der zweiten Lasche 58 integriert sein.
  • Wie sich sowohl aus dem Zuschnitt 12 als auch aus den perspektivischen Darstellungen der 2 bis 4 ergibt, gehen von den Querrändern der ersten Seitenwandung 16, die durch Faltlinien 66, 68 gebildet sind, Laschen 70, 72 aus, die als erste und dritte Lasche bezeichnet werden. Die entsprechenden Laschen 70, 72 werden um 90° zu der Innenfläche der ersten Seitenwandung 16 gefaltet und verlaufen bei gefalteter Faltschachtel 10 entlang Innenseite der Bodenwandung 26 bzw. Kopfwandung 24, wie insbesondere die 2 bis 4 verdeutlichen. Dabei weist die freie Außenkante 74, 76 der ersten und dritten Lasche 70, 72 einen kreisbogenförmigen Verlauf auf, wodurch sichergestellt ist, dass die Seitenwandung 16 verschwenkt werden kann, ohne dass die erste und dritte Lasche 70, 72 eine Behinderung darstellt. Zwischen der ersten und dritten Lasche 70, 72 kann sodann der von der Faltschachtel 10 aufzunehmende Gegenstand fixiert werden, so dass beim Herausschwenken der Seitenwandung 16, also Öffnen der Faltschachtel 10, der Gegenstand mit herausgeschwenkt wird. Entsprechend wird beim Schließen der Faltschachtel 10 der Gegenstand mitgenommen.
  • Um eine hinreichende Stabilität der Faltschachtel 10 sicherzustellen, ist eine vierte, fünfte, sechste und siebte Lasche 48, 50, 52, 54 vorgesehen, wobei sich die vierte und sechste Lasche 48, 52 entlang der Innenseite der zweiten Seitenwandung 18 und die fünfte und siebte Lasche 50, 54 entlang der Innenseite der dritten Seitenwandung 22 bei gefalteter Faltschachtel 10 erstrecken. Zusätzlich verläuft der freie Randbereich 78, 80 der fünften und siebten Lasche 50, 54 zwischen der Innenseite der dritten Seitenwandung 22 und zugewandter Innenseite der achten Lasche 64.
  • Damit der Ausschnitt 32 durch die fünfte und siebte Lasche 50, 54 nicht verschlossen wird, weisen diese entsprechende Ausschnitte 82, 84 auf, wie der Zuschnitt 12 verdeutlicht.
  • Um die Faltschachtel 10 aufzuhängen, insbesondere auf einen Blisterhaken, kann der Zuschnitt 12 als integralen Bestandteil zusätzlich ein T-förmig gefaltetes Element 86 als Aufhänger aufweisen, wobei Mittelschenkel 88 des T-förmigen Elementes 86 einen parallel zu der ersten und dritten Seitenwandung 18, 22 verlaufenden Längsschlitz 90 in der Kopfwandung 24 durchsetzt. Somit ist ein mittiges Aufhängen der Faltschachtel 10 gewährleistet. Der Querschenkel, von dem der Mittelschenkel 88 ausgeht, verläuft entlang der Innenseite der Kopfwandung 24.
  • Das T-förmige Element 86 ist ein Abschnitt des Zuschnitts 12. Um das Element 86 zu falten, geht von der Kopfwandung 24 und gegenüberliegend zur dritten Faltlinie 36 eine Lasche 92 aus, die ihrerseits aus einem mittleren Abschnitt 97 und äußeren Abschnitten 98, 100 besteht, die durch parallel zum Längsschlitz 90 verlaufende Faltlinien 94, 96 getrennt sind. Die äußeren Abschnitte 98, 100 sind in zwei Teilabschnitte 100, 102 bzw. 104, 106 durch Faltlinien 108, 110 unterteilt. Zur Bildung des T-Elementes 86 werden die Abschnitte 102, 104 um 180° um die Faltlinien 94, 96 gefaltet, um an der Innenseite des mittleren Abschnitts 97 der Lasche 92 anzuliegen. Gleichzeitig werden die äußeren Abschnitte 106, 108 um 90° gefaltet, damit diese aufeinanderliegen. Sodann wird die Lasche 92 um 180° in Richtung der Innenseite der Kopfwandung 24 um die Faltlinie 93 gefaltet, um an deren Innenseite anzuliegen, wobei gleichzeitig die äußeren Abschnitte 100, 106, die den Querschenkel 88 bilden, den Längsschlitz 90 durchsetzen.
  • Um die Schwenkbewegung der ersten Seitenwandung 16 beim Öffnen der Faltschachtel 10 zu begrenzen, verläuft zwischen der ersten und dritten Lasche 70, 72, die von der ersten Seitenwandung 16 ausgehen, eine Zwischenwandung 112, die in Bezug auf die in der 3 abgewandte Seite über eine weitere Lasche oder ein entsprechendes Verbindungselement mit der zweiten oder vierten Seitenwandung 20, 22 bzw. dessen Innenseite verbunden ist. Die Lasche bzw. Verbindung ist derart, dass die Seitenwandung 16 nicht derart verschwenkt werden kann, dass die erste und dritte Lasche 70, 72 in Ausgriff mit der Kopf- bzw. Bodenwandung 24, 26 gelangen.
  • Die Seitenwandung 16, die erste und dritte Laschen 70, 72 sowie die Zwischenwandung 112 begrenzen sodann den Raum, in dem der von der Faltschachtel 10 aufzunehmende Gegenstand zu positionieren ist. Insbesondere gehen ferner Fixiermittel von den einander zugewandten Innenseiten der ersten und dritten Lasche 70, 72 Halteelemente für den Gegenstand aus, so dass dieser zwischen den Laschen 70, 72 fixierbar ist.
  • Der Zuschnitt 12 besteht insbesondere aus Karton oder einem anderen geeigneten Material.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 202010000239 U [0006]

Claims (15)

  1. Faltschachtel (10) zur Aufnahme eines Gegenstandes, wie Leuchtmittel, umfassend einen quaderförmigen Körper (14) mit Seiten-, Boden- und Kopfwandungen (16, 18, 20, 22), von denen eine der Wandungen als erste Wandung (16) zum Öffnen der Faltschachtel um eine zwischen der ersten Wandung und einer angrenzenden zweiten Wandung (18) verlaufenden ersten Faltlinie (28) schwenkbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Wandung (16) eine erste Seitenwandung und die zweite Wandung (18) eine zweite Seitenwandung ist und dass von der ersten Seitenwandung eine entlang Innenseite der Bodenwandung (26) sich erstreckende erste Lasche (70) ausgeht, auf der der Gegenstand abgestützt ist.
  2. Faltschachtel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass von der ersten Seitenwandung (16) eine zweite Lasche (58) ausgeht, die sich bei geschlossener Faltschachtel entlang Außenseite einer dritten Seitenwandung (22) erstreckt, die parallel zu der zweiten Wandung (18) verläuft, und dass die zweite Lasche mit der dritten Seitenwandung über einen Verschluss, wie Magnet- oder Klettverschluss, lösbar verbunden ist.
  3. Faltschachtel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass von der ersten Seitenwandung (16) eine entlang Innenseite der Kopfwandung (24) sich erstreckende dritte Lasche (72) ausgeht.
  4. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten und dritten Lasche (70, 72) der Gegenstand fixierbar ist.
  5. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Bereich einer Seitenwandung (20, 22), insbesondere ein ineinander übergehender Bereich der dritten Seitenwandung (22) und angrenzender vierter Seitenwandung (20) und/oder der zweiten Seitenwandung (18) und der vierten Seitenwandung (20) ausgeschnitten ist.
  6. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lasche (70) und/oder die dritte Lasche (72) jeweils eine innere Kante aufweist, die in oder in etwa in Verlängerung der ersten Faltlinie (28) verläuft.
  7. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der ersten und der dritten Lasche (70, 72), insbesondere im Bereich deren inneren Kanten, eine Zwischenwandung (112) verläuft, die mit der ersten und dritten Lasche sowie der verschwenkbaren ersten Seitenwandung (16) Aufnahme für den Gegenstand begrenzt.
  8. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenwandung (26) über eine zweite Faltlinie (34) in die vierte Seitenwandung (20) und die Kopfwandung (24) über eine dritte Faltlinie (36) in die vierte Seitenwandung übergehen.
  9. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von senkrecht zu der zweiten Faltlinie (34) und die Bodenwandung begrenzender vierter und fünfter Faltlinie (38, 40) jeweils eine Lasche als vierte und fünfte Laschen (48, 50) ausgehen, von denen eine sich entlang der zweiten Seitenwandung (18) und die andere sich entlang der dritten Seitenwandung (22) erstreckt und mit diesen verbunden sind.
  10. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass von senkrecht zu der dritten Faltlinie (36) und die Kopfwandung (24) begrenzender sechster und siebter Faltlinie (42, 44) jeweils eine Lasche als sechste und siebte Laschen (52, 54) ausgehen, von denen eine sich entlang der zweiten Seitenwandung (18) und die andere sich entlang der dritten Seitenwandung (22) erstreckt und mit diesen verbunden sind.
  11. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeweilige sich entlang der dritten Seitenwandung (22) erstreckende fünfte und siebte Lasche (50, 54) einen in der dritten Seitenwandung verlaufenden Ausschnitt unbedeckt lässt.
  12. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass aufnahmeabgewandte Seite der Zwischenwandung (112) über ein Verbindungselement wie Lasche mit der zweiten oder vierten Seitenwandung (20, 22) bzw. deren Innenseite zur Begrenzung des Schwenkwinkels der ersten Seitenwandung (16) verbunden ist.
  13. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittig von der Kopfwandung (24) ein Steg mit einer Öffnung, insbesondere zum Aufhängen der Faltschachtel auf einen Blisterhaken, ausgeht.
  14. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Steg Mittelschenkel (88) eines T-förmig gefalteten Elements (86) ist, wobei der Mittelschenkel einen in der Kopfwandung (24) verlaufenden Längsschlitz (90) durchsetzt und Querschenkel des T-förmigen Elementes entlang Innenseite der Kopfwandung verläuft und vorzugsweise mit dieser verbunden ist.
  15. Faltschachtel nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das T-förmig gefaltete Element (86) über eine achte Faltlinie (93) in die Kopfwandung (24) übergeht.
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