DE20201193U1 - Zerstäuber-Vorrichtung vzw. für Süßwaren - Google Patents
Zerstäuber-Vorrichtung vzw. für SüßwarenInfo
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Description
„Zerstäuber-Vorrichtung, vzw. zur Herausgabe einer Süßware"
Die Erfindung betrifft eine Zerstäuber-Vorrichtung zur Herausgabe einer flüssigen oder festen, insbesondere pulverförmigen Substanz, vzw. zur Herausgabe einer Süßware, mit einem Gehäuse zur Aufnahme und/oder Lagerung der Substanz, mit mindestens einer Ausgabeöffnung und mit mindestens einem die Ausgabeöffnung mit dem Innerem des Gehäuses strömungstechnisch verbindenden Steigrohr, wobei das Gehäuse zumindest teilweise flexibel zur Bildung einer Pumpvorrichtung zur Realisierung des Ausstoßes der Substanz ausgebildet ist.
So ist aus der US-PS 2,551,676 eine Zerstäuber-Vorrichtung, von der die Erfindung ausgeht, bekannt, die ein Steigrohr zur Herausgabe einer Substanz aufweist, wobei aber das Steigrohr im wesentlichen in der Mitte des Inneren des Gehäuses endet. Die Substanz selbst ist im unteren Teil des Gehäuses gelagert, der teilweise flexibel ausgebildet ist um eine Art Pumpvorrichtung zu bilden. Um bei eingedrückten Gehäusewandungen eine entsprechende Rückbewegung der so gebildeten Pumpeneinheit zu gewährleisten, ist zusätzlich ein Federelement innerhalb des unteren Gehäusebereiches angeordnet. Die hier beschriebene Ausführung einer Zerstäuber-Vorrichtung ist noch nicht optimal, da einerseits Restpartikel der Substanz immer im unteren Teil des Gehäuses verbleiben, nämlich vom Steigrohr auch bei entsprechender aktiver Pumpbewegung der Pumpvorrichtung im unteren Gehäuseteil nicht erfasst bzw. nicht vollständig ausgestoßen werden können. Andererseits ist der Boden des unteren Gehäuseteils besonders dick ausgebildet und mit einer Art Wulst umgeben um, für den Fall, daß die hier beschriebene Zerstäuber-Vorrichtung abgestellt werden muß, diese dann auch überhaupt abgestellt werden kann, ohne daß diese umfällt.
Weiterhin ist im Stand der Technik eine Zerstäuber-Vorrichtung bekannt (US-PS 2,618,92), die im wesentlichen als eine Figur, nämlich in dem Fall hier als eine Art Hase bzw. Puppe ausgebildet ist. Im Bauch des Hasen befindet sich ein Innenraum für die Lagerung der hier festen Partikel der entsprechenden Substanz. Ausgehend vom oberen Bereich des Innenraumes erstreckt sich ein Kanal nach oben zur Ausgabeöffnung. Damit hier alle Partikel aus dem Innenraum auch ausgestoßen werden können, ist es hier durchaus erforderlich die Zerstäu-
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ber-Vorrichtung entsprechend zu kippen bzw. schüttelnd zu „handeln". Dies ist oftmals sehr umständlich. Damit die Zerstäuber-Vorrichtung schließlich auch abgestellt werden kann, weist sie entsprechende als „Hasenfüße" ausgestaltete Standelemente auf.
Schließlich ist aus der US-PS 2,017,422 eine weitere Zerstäuber-Vorrichtung bekannt, die als Substanz feste Granulatpartikel aufnimmt. Hierzu weist die Zerstäuber-Vorrichtung einen entsprechenden Innenraum auf, wobei ein Steigrohr ebenfalls am oberen Ende des Innenraumes ansetzt und sich bis zur durch das Steigrohr gebildeten Ausgabeöffnung erstreckt. Auch hier verbleiben entsprechende Restpartikel innerhalb des Innenraumes, so daß diese Zerstäuber-Vorrichtung eben nicht vollständig optimal entleert werden kann. Weiterhin ist zur Realisierung eines Standelementes, damit die Zerstäuber-Vorrichtung auch entsprechend abgestellt werden kann, ein entsprechender fußartiger Auflagebereich besonders stark ausgebildet und zusätzlich über eine entsprechende Steckverbindung mit einer Art Flansch nochmals verschließbar bzw. erweiterbar.
Die im Stand der Technik bekannten Zerstäuber-Vorrichtungen sind im Ergebnis daher noch nicht optimal ausgebildet. Insbesondere sind diese von den Restpartikeln der im Innenraum des Gehäuses gelagerten Substanz nicht vollständig befreibar. Daher ist eine Wiederbefüllung, insbesondere später - bei einer Wiederverwendung des Behälters - mit einer anderen Substanz problematisch, da zunächst die gesamte Zerstäuber-Vorrichtung in arbeitsaufwendiger Art und Weise gesäubert und gereinigt werden muß. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die entsprechende Zerstäuber-Vorrichtung wiederbefüllbar ausgeführt ist, also mit einer neuen, dann aber von der früheren Substanz verschiedenen Substanz wieder befüllt werden kann. Aber auch für den Fall, daß die Zerstäuber-Vorrichtung nur einmal verwendet wird ist von Nachteil, daß nicht alle Restpartikel aus der Zerstäuber-Vorrichtung vollständig entfernbar sind. Schließlich ist ein weiterer hier noch zu erwähnender Nachteil der bekannten Zerstäuber-Vorrichtungen, daß diese konstruktionsmäßig sehr aufwendige Standvorrichtungen aufweisen, damit diese auch entsprechend abgestellt werden können. Einerseits haben die bekannten Zerstäuber-Vorrichtungen zusätzliche Wulste, Standelemente oder verdickte Böden, damit ein Abstellen überhaupt ermöglicht
ist oder sie sind nur schwer lager- bzw. abstellbar. Im Ergebnis sind die bekannten Zerstäuber-Vorrichtungen daher noch nicht optimal ausgebildet.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die bekannte Zerstäuber-Vorrichtung, von der Erfindung ausgeht, derart auszugestalten und weiterzubilden, daß insbesondere eine relativ vollständige und einfache Entleerung der Zerstäuber-Vorrichtung von der entsprechend in ihr gelagerten Substanz erreichbar ist.
Die zuvor aufgezeigte Aufgabe ist nun dadurch gelöst, daß das Steigrohr innerhalb der Zerstäuber-Vorrichtung im wesentlichen senkrecht verlaufend angeordnet ist und sich das untere Ende des Steigrohres im wesentlichen bis in den Bodenbereich des Gehäuses erstreckt. Dadurch das nunmehr das Steigrohr so ausgebildet ist, daß es sich fast bis zur Bodenwandung erstreckt, so daß die Eingangsöffnung des Steigrohres im wesentlichen dicht über der Boden wandung angeordnet ist, können alle Restpartikel die sich im Bereich der Bodenwandung ablagern, bei einem entsprechenden Pumpvorgang auch von der Eingangsöffnung des Steigrohres erfasst, aufgenommen und schließlich bis zur Ausgabeöffnung transportiert werden. Im Endeffekt ist damit auf einfache und kostengünstige Weise gewährleistet, daß der Innenraum des Gehäuses, also der „Lagerraum" für die Partikel entsprechend vollständig entleerbar ist. Ein weiterer zusätzlicher Vorteil, auf den später noch näher eingegangen werden wird ist hier, daß der untere Gehäuseteil als Pumpenbalg ausgebildet ist und der Pumpenbalg, vzw. „ziehharmonikaähnlich" so ausgeführt ist, daß hierdurch gleichzeitig eine Standfläche für die Zerstäuber-Vorrichtung realisiert ist. Damit ist die so gebildete Zerstäuber-Vorrichtung nämlich optimal auf einer entsprechenden Fläche abstellbar, ohne daß zusätzliche Elemente, Wulste oder Standelemente vorgesehen werden müssen und ohne das der Bodenbereich selbst dicker ausgeführt werden muß, was zu höheren Kosten führen würden. Im Ergebnis ist durch die erfindungsgemäße Zerstäuber-Vorrichtung erzielt, daß diese nunmehr ohne großen Arbeitsaufwand vollständig von den Restpartikeln entleerbar ist, was die eingangs beschriebenen Nachteile vermeidet.
Es gibt nun mehrere Möglichkeiten die erfindungsgemäße Zerstäuber-Vorrichtung auszugestalten und weiterzubilden. Hierfür darf zunächst auf die
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dem Schutzanspruch 1 nachgeordneten Schutzansprüche verwiesen werden. Im Folgenden soll nunmehr ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der folgenden Zeichnung und der dazugehörenden Beschreibung näher erläutert werden.
In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 in einer schematischen nur teilweise in der Mitte geschnittenen Darstellung die erfindungsgemäße Zerstäuber-Vorrichtung von der Seite und
Fig. 2 die erfindungsgemäße Zerstäuber-Vorrichtung in einer schematischen geschnittenen Darstellung von der anderen Seite.
Die Fig. 1 und 2 zeigen die Zerstäuber-Vorrichtung 1. die Zerstäuber-Vorrichtung 1 dient zur Herausgabe und/oder Lagerung einer flüssigen oder einer festen Substanz 2. Vorzugsweise wird in der Zerstäuber-Vorrichtung 1 eine pulverförmige Substanz 2 gelagert, nämlich eine Süßware wie bspw. ein Süßwaren-Pulver bspw. ein Brausepulver oder dgl..
Die Zerstäuber-Vorrichtung 1 weist ein Gehäuse 3 zur Aufnahme und/oder Lagerung der Substanz 2 auf. Hierbei wird die Substanz 2 im Innenraum 3a des Gehäuses 3 gelagert. Weiterhin weist die Zerstäuber-Vorrichtung 1 eine Ausgabeöffnung 4 zur Abgabe bzw. Herausgabe der Substanz 2 auf, wobei die AusgabeÖffnung 4 mit dem Inneren des Gehäuses 3, nämlich mit dem Innenraum 3a strömungstechnisch über ein Steigrohr 5 verbunden ist.
Das Gehäuse 3 ist nun zumindest teilweise flexibel zur Bildung einer Pumpvorrichtung, nämlich zur Realisierung des Ausstoßes der Substanz 2 ausgebildet. Anders ausgedrückt, durch entsprechende Druckkräfte, die von außen auf das Gehäuse 3 aufgebracht werden und die den Innenraum 3a entsprechend verkleinern, wird die Substanz 2 in die Eingangsöffnung 5a des Steigrohres 5 transportiert bzw. gepumpt, von wo aus sie dann zur Ausgabeöffnung 4 und von hier aus in Freie gelangt.
Die eingangs beschriebenen Nachteile sind nun dadurch vermieden, daß das Steigrohr 5 innerhalb der Zerstäuber-Vorrichtung 1 nun im wesentlichen senkrecht verlaufend angeordnet ist und sich das untere Ende des Steigrohres 5 im wesentlichen bis in den Bodenbereich 3b des Gehäuses 3 erstreckt. Anders ausgedrückt, die Eingangsöffnung 5a des Steigrohres 5 befindet sich in der Nähe des Bodenbereiches 3b, nämlich in den untersten Bereichen des Innenraumes 3a. Hierdurch bedingt können nun auch Restpartikel, also ein noch verbleibender Rest der Substanz 2, der sich im Innenraum 3a befindet, vollständig erfasst und über das Steigrohr 5 zur Ausgabeöffnung 4 transportiert werden, so daß die eingangs beschriebenen Nachteile vermieden sind.
Grundsätzlich darf zunächst nochmals angemerkt werden, daß die hier in der Fig. 1 als Zerstäuber-Vorrichtung 1 benannte und so gezeigte Vorrichtung auch durchaus anders benannt werden könnte, bspw. auch durchaus allgemein als Abgabevorrichtung bezeichnet werden könnte. Entscheidend ist, daß mit Hilfe dieser Zerstäuber-Vorrichtung 1 der Inhalt des Gehäuses 3, nämlich die hier gelagerte Substanz 2 über die Ausgabeöffnung 4 optimal abgegeben werden kann, und insbesondere auch Restpartikel der Substanz 2 abgegeben werden, so daß diese eben nicht mehr im Innenraum 3a als „Restmüll" verbleiben. Es darf hier angemerkt werden, daß es sich bei der Substanz 2 sowohl um eine feste als auch um eine flüssige Substanz bzw. Stoff handeln könnte.
Im bevorzugten Ausführungsbeispiel wird im Innenraum 3a des Gehäuses 3 eine Süßware, nämlich eine pulverförmige Substanz 2 gelagert, bspw. könnte es sich hierbei um Brausepulver handeln. Denkbar wären auch Zuckerstoffe oder Zuckermischungen sowie auch Gewürzmischungen etc. in Frage kommen. Dadurch, daß man von außen - gemäß den Pfeilen A und B wie aus Fig. 1 ersichtlich - eine Druckkraft manuell auf den flexibel ausgebildeten Teil des Gehäuses 3 aufbringt, also auf den Teil des Gehäuses 3 aufbringt, der als Pumpvorrichtung ausgebildet ist, wird hierdurch nun die Substanz 2 ausgestoßen. Diese steigt nämlich durch die Eingangsöffnung 5a in das Steigrohr 5, von hier aus weiter nach oben bis schließlich die Substanz die Ausgabeöffnung 4 erreicht und von hier aus nach außen in die Umgebung abgegeben werden kann.
Wie die Fig. 1 und 2 erkennen lassen, ist das Gehäuse 3 hier zweiteilig ausgebildet, weist nämlich einen unteren ersten Gehäuseteil 6 und einen oberen zweiten Gehäuseteil 7 auf. Hierbei ist der erste Gehäuseteil 6 als Pumpenbalg ausgebildet, was insbesondere die Fig. 1 und auch die Fig. 2 nämlich jeweils durch den zickzackfbrmigen Verlauf der Kontur gut erkennen lassen. Der Pumpenbalg, hier der erste Gehäuseteils ist im wesentlichen als eine Art Würfel ausgebildet und hat eine zickzackförmige Kontur ähnlich einer „Ziehharmonika". Dies erleichtert das für den Pumpvorgang notwendige Eindrücken des ersten Gehäuseteils 6.. Vzw. ist der erste Gehäuseteil 6 sowie auch der zweite Gehäuseteil 7 aus einem entsprechenden Kunststoff hergestellt, so daß durch die Aufbringung der Druckkräfte, nämlich dargestellt durch die Pfeile A und B, sich der Innenraum 3a des ersten Gehäuseteils 6 auf einfache Weise verkleinern lässt, wodurch die entsprechenden Volumenströme realisiert werden.
Der Pumpenbalg, im Grunde also der untere Gehäuseteil 6 ist so ausgeführt bzw. nun so ausgebildet, daß hierdurch gleichzeitig eine Standfläche für die Zerstäuber-Vorrichtung 1 selbst realisiert ist. Anders ausgedrückt, aufgrund der Ausbildung des ersten Gehäuseteils 6 als Pumpenbalg mit der oben beschriebenen äußeren Kontur ist gleichzeitig eine gute Standfläche für die gesamte Zerstäuber-Vorrichtung 1 realisiert, so daß die Zerstäuber-Vorrichtung 1 gut abgestellt werden kann. Ein relativ sicherer Stand wird nämlich dann durch den zickzackfbrmigen Verlauf der Konturen der unteren Gehäusewandung des unteren ersten Gehäuseteils 6 gut erzielt.
Es ist gut zu erkennen, daß der zweite Gehäuseteil 7 die spezifische Form eines Kopfes, hier eines Drachenkopfes aufweist. Denkbar ist auch, daß die Form des oberen zweiten Gehäuseteils 7 anders ausgebildet ist. Es sind noch andere Ausbildungen des oberen zweiten Gehäuseteils 7 insbesondere auch andere Kopfformen denkbar. Von Vorteil ist aber, daß wenn man den zweiten Gehäuseteil 7 in Form eines Kopfes ausbildet, daß die Ausgabeöffnung 4 dann im „Mundbereich" dieses Kopfes ausgebildet und angeordnet werden kann, so wie dies hier geschehen ist. Hierzu weist dann der zweite Gehäuseteil 7 einen die Ausgabeöffnung 4 mit dem Steigrohr 5 verbindenden Kanal 8 auf.
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Wie die Fig. 2 erkennen lässt, ist das Steigrohr 5 nun so im wesentlichen senkrecht verlaufend angeordnet, daß die obere Öffnung des Steigrohres 5 genau in das untere Ende des Kanals 8 mündet, um so die strömungstechnische Verbindung zwischen der Eingangsöffnung 5a und der Ausgabeöffnung 4 zu realisieren. Weiterhin ist das Steigrohr 5 als Einheit so ausgebildet, daß es die eigentliche obere Öffnung des unteren ersten Gehäuseteils 6 verschließen kann, nämlich hier eingesteckt werden kann und gleichzeitig zusätzlich noch eine Steckverbindung mit dem zweiten oberen Gehäuseteil 7, nämlich über die so ausgebildete Steigrohr-Einheit realisierbar ist.
Das Steigrohr 5 bzw. die so ausgebildete Steigrohr-Einheit kann am zweiten Gehäuseteil 7 mit Hilfe einer Steckverbindung insbesondere mit Hilfe des hier nicht näher bezeichneten Flansches entsprechend befestigbar sein. Vzw. ist der obere zweite Gehäuseteil 7 auf den unteren ersten Gehäuseteil 6 aufschraubbar, wobei im oberen Bereich des unteren ersten Gehäuseteils 6 ein entsprechendes Außengewinde 9 vorgesehen ist und ein hierzu korrespondierendes Innengewinde im unteren Bereich des oberen zweiten Gehäuseteils 7 existiert, um eine entsprechende Schraubverbindung zu realisieren.
Was hier zwar nicht dargestellt ist, aber durchaus denkbar und auch realisiert werden kann, ist, daß innerhalb des Steigrohres 5 oder auch des Kanales 8 oder auch innerhalb der Ausgabeöffnung 4 ein zusätzliches Ventilelement vorgesehen sein kann, einerseits um die Menge des Ausstoßes der Substanz 2 pro Pumpenbewegung und/oder auch die Weite des Ausstoßes der Substanz 2 entsprechend zu begrenzen bzw. zu steuern.
Im Ergebnis ist durch die erfindungsgemäße Zerstäuber-Vorrichtung 1 eine Vorrichtung geschaffen, mit deren Hilfe eine Substanz 2 gut lagerbar und auch ausstoßbar ist, wobei die Zerstäuber-Vorrichtung 1 die Restpartikel also die Restmenge der Substanz 2 noch gut ausstoßen kann, so daß, nämlich insbesondere für den Fall, daß die Zerstäuber-Vorrichtung 1 wiederbefüllbar ausgeführt ist, der Innenraum 3a im wesentlich sauber ist und nicht mit großem Arbeitsaufwand gesäubert werden muß. Der weitere besondere Vorteil ist die Ausbildung der Standfläche durch den ersten unteren Gehäuseteil 6, nämlich durch den hier entsprechend spezifisch ausgebildeten Pumpenbalg.
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Im Ergebnis ist eine vorteilhafte Zerstäuber-Vorrichtung 1 geschaffen.
| 1 | Zerstäuber-Vorrichtung |
| 2 | Substanz |
| 3 | Gehäuse |
| 3a | Innenraum |
| 3b | Bodenbereich |
| 4 | Ausgangsöffnung |
| 5 | Steigrohr |
| 5a | Eingangsöffnung |
| 6 | unterer erster Gehäuseteil |
| 7 | oberer zweiter Gehäuseteil |
| 8 | Kanal |
| 9 | Außengewinde |
| 10 | Innengewinde |
| A | Pfeil, Druckkraft |
| B | Pfeil, Druckkraft |
Claims (11)
1. Zerstäuber-Vorrichtung (1) zur Herausgabe einer flüssigen oder festen, insbesondere pulverförmigen Substanz (2), vzw. zur Herausgabe einer Süßware, mit einem Gehäuse (3) zur Aufnahme und/oder Lagerung der Substanz (2), mit mindestens einer Ausgabeöffnung (4) und mit mindestens einem die Ausgabeöffnung (4) mit dem Inneren des Gehäuses (3a) strömungstechnisch verbindenden Steigrohr (5), wobei das Gehäuse (3) zumindest teilweise flexibel zur Bildung einer Pumpvorrichtung zur Realisierung des Ausstoßes der Substanz (2) ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (5) innerhalb der Zerstäuber- Vorrichtung (1) im wesentlichen senkrecht verlaufend angeordnet ist und sich das untere Ende des Steigrohres (5) im wesentlichen bis in den Bodenbereich (3b) des Gehäuses (3) erstreckt.
2. Zerstäuber-Vorrichtung nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) einen unteren ersten und einen oberen zweiten Gehäuseteil (6 und 7) aufweist.
3. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der untere erste Gehäuseteil (6) als Pumpenbalg ausgebildet ist.
4. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpenbalg so ausgeführt ist, daß hierdurch gleichzeitig eine Standfläche für die Zerstäuber-Vorrichtung (1) realisiert ist.
5. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpenbalg als eine Art Würfel mit einer zickzackförmigen, ziehharmonikaähnlichen Kontur ausgeführt ist.
6. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere zweite Gehäuseteil (7) die spezifische Form eines Kopfes aufweist und daß die Ausgabeöffnung (4) im Mundbereich dieses Kopfes vorgesehen ist.
7. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere zweite Gehäuseteil (7) einen die Ausgabeöffnung (4) mit dem Steigrohr (5) verbindenden Kanal (8) aufweist.
8. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der obere zweite Gehäuseteil (7) auf den ersten Gehäuseteil (6) aufschraubbar ist.
9. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Steigrohr (5) am zweiten Gehäuseteil (7) mit Hilfe einer Steckverbindung befestigbar ist.
10. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Steigrohres (5), des Kanals (8) oder der Ausgabeöffnung (4) ein Ventilelement vorgesehen ist.
11. Zerstäuber-Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder zweite Gehäuseteil (6 und 7) aus Kunststoff hergestellt ist.
Priority Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE20201193U DE20201193U1 (de) | 2002-01-25 | 2002-01-25 | Zerstäuber-Vorrichtung vzw. für Süßwaren |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20201193U Expired - Lifetime DE20201193U1 (de) | 2002-01-25 | 2002-01-25 | Zerstäuber-Vorrichtung vzw. für Süßwaren |
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|---|---|
| DE (1) | DE20201193U1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| CN102143803A (zh) * | 2008-09-04 | 2011-08-03 | 瓦卢瓦有限合伙公司 | 流体产品分配装置 |
-
2002
- 2002-01-25 DE DE20201193U patent/DE20201193U1/de not_active Expired - Lifetime
Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
| CN102143803A (zh) * | 2008-09-04 | 2011-08-03 | 瓦卢瓦有限合伙公司 | 流体产品分配装置 |
| CN102143803B (zh) * | 2008-09-04 | 2013-10-30 | 阿普塔尔法国简易股份公司 | 流体产品分配装置 |
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Effective date: 20100803 |