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GEGENSTAND DER ERFINDUNG
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1. Technisches Gebiet:
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Andockstation, insbesondere eine Andockstation mit mindestens zwei Handgeräten zum Aufladen oder Übertragen von Daten, z. B. ein Tablett-PC, ein intelligentes Mobiltelefon oder ein Media-Player.
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2. Stand der Technik:
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Mit der technischen Entwicklung wurde das Design der 3C-Elektronikgeräte zunehmend dünner und kompakter entworfen, wobei der Trend zur Steuerung durch Berühren (Touch Control) immer weiter ansteigt. Daher werden 3C-Elektronikgeräte, z. B. Handgeräte, beispielsweise ein Tablett-PC, intelligentes Mobiltelefon und ein Media-Displayer, zu unverzichtbaren Hilfsmitteln in unserem Alltag. Im Fall eines Tablett-PCs, z. B. das iPad, ein intelligentes Mobiltelefon, z. B. das iPhone oder ein Media-Displayer, z. B. das iPod, das Tablett-PC, intelligente Mobiltelefon und der Media-Player, verfügen über ihre eigenen Aufladesockel und Übertragungskabel zum Durchführen der Vorgänge zum Aufladen oder für die Übertragung der Daten zu den oben erwähnten Handgeräten; ein Handgerät, das über einen eigenen Aufladesockel verfügt, wurde bereits seit Jahren auf den Markt gebracht. Mit anderen Worten, für unterschiedliche Handgeräte können nicht dieselben Peripheriegeräte verwendet werden, z. B. der Aufladesockel.
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Angesichts des oben genannten Nachteils entwickelten die Hersteller eine allgemeine Andockstation, die mit mehreren Arten von Handgeräten benutzt werden kann. Oben ist die Andockstation mit einer Rille gebildet, deren Länge und Breite größer ist als alle anzuschließenden Handgeräte. In der Mitte auf der Unterseite der Rille ist eine daraus hervorstehende Anschlußstelle eingebettet, die Andockstation ist weiter mit mehreren Einrastdeckplatten installiert, wobei die Oberseite einer jeden Einrastdeckplatte mit einer Aufnahmerille in Übereinstimmung mit der Größe und Erscheinungsform aller Arten der Handgeräte gebildet ist und die Unterseite der Aufnahmerille mit einem durchgehenden Loch versehen ist. Zum Aufladen eines Handgeräts wählt der Benutzer die Einrastdeckplatte aus, in dem die Aufnahmerille die entsprechend passende Erscheinungsform und Größe des aufzuladenden Handgeräts aufweist, wonach die Einrastdeckplatte auf die Rille oben auf die Andockstation angelegt wird, so dass der Anschlußstecker aus dem durchgehenden Loch hervorstehen kann. Die Anschluss-Einrastrille auf der Unterseite des Handgeräts wird danach in der Einrastrille nach dem Anschlußstecker ausgerichtet, wonach der Anschlußstecker in diese eingesteckt wird, so dass die Unterseite des Handgeräts in der Einrastrille zum Aufladen positioniert wird.
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Bevor jedoch mit der oben erwähnten Andockstation das Aufladen begonnen wird, muss das Handgerät zuerst mit einer Einrastdeckplatte verbunden werden, damit diese Einrastdeckplatte in die Rille oben auf der Andockstation eingefügt werden kann. Dies führt dazu, dass unterschiedliche Handgeräte mit den Einrastdeckplatten übereinstimmen müssen, deren Aufnahmerillen die passende Form aufweisen, so dass diese Ausführungsform nicht praktisch ist. Falls eine der Einrastdeckplatten verloren gegangen ist, kann das mit der verloren gegangenen Einrastdeckplatte übereinstimmende Handgerät nicht mehr aufgeladen werden. Aus diesem Grund bedarf es einer Verbesserung der Andockstation, die mit mindestens zwei Arten von Handgeräten in unterschiedlichen Größen ohne Einrastdeckplatten benutzt werden kann.
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AUFGABE DER ERFINDUNG
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Ein Hauptziel der vorliegenden Erfindung besteht in der Schaffung einer verbesserten Andockstation, bei der ein Gleitelement, das elastisch vorwärts/rückwärts gegleitet werden kann, in einem Befestigungselement eingebettet ist, so dass an eine Anschlußfassung auf der Unterseite eines Handgeräts, die mindestens zwei unterschiedliche Dicken aufweist, z. B. für ein Tablett-PC und ein intelligenstes Mobiltelefon, zum Aufladen und Übertragen von Daten schnell und praktisch ein Anschlußstecker angeschlossen werden kann, der vom Gleitelement und von der oberen Fläche des Befestigungselements hervorsteht. Daher kann die Andockstation, die nach der vorliegenden Erfindung geschaffen werden soll, für verschiedene Handgeräte benutzt werden, wobei für den Benutzer die erwähnten Nachteile und unpraktischen Seiten der Ausführungsform nach dem Stand der Technik umgangen und beseitigt werden.
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Zum Erreichen des oben genannten Ziel besteht eine Lösung der vorliegenden Erfindung in der Schaffung einer verbesserten Andockstation, die aufgebaut ist aus:
einem Gleitelement, auf dessen oberer Fläche der Länge nach ein Aufnahmeschlitz gebildet ist, in den ein Anschlußstecker positioniert ist, welcher aus diesem hervorsteht, zwei gegenüberliegenden Enden der Unterseite des Aufnahmeschlitzes, in der ein Paar Blockplatten aufgenommen sind, einem Paar Rippen, die sich links bzw. rechts vom Gleitelement erstrecken, und einer elastischen Einheit auf der vorderen Seite; und
einem Befestigungselement, auf dessen oberen Fläche eine Plattform gebildet ist, die mit einer Gleitrille versehen ist, deren Breite größer ist als der Aufnahmeschlitz, wobei deren linke und rechte Seitenwand mit je einem Schienenpaar gebildet ist, um darin die linke bzw. rechte Rippe aufzunehmen. Von der Innenwand des vorderen Endes des Befestigungselements steht ein Positionierteil hervor, damit im Aufnahmeschlitz elastisch vorwärts/rückwärts gegleitet werden kann, wobei das Gleitelement unter der Gleitrille des Befestigungselements ist.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt eine perspektivische Explosionsansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung;
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2 zeigt eine weitere perspektivische Explosionsansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung aus einem anderen Winkel;
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3 zeigt eine perspektivische Ansicht des Zusammenbaus der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung;
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4 zeigt eine Querschnittansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung, an die hier ein Handgerät angeschlossen ist; und
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5 zeigt eine Querschnittansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung, an die hier ein anderes Handgerät angeschlossen ist.
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WEGE ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
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Für ein deutlicheres Hervorheben der wesentlichen Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung soll zuerst auf die Zeichnungen bezug genommen werden, wobei die 1 eine perspektivische Explosionsansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung zeigt; die 2 eine weitere perspektivische Explosionsansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung aus einem anderen Winkel; die 3 eine perspektivische Ansicht des Zusammenbaus der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung; die 4 eine Querschnittansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung, an die ein Handgerät angeschlossen ist; und die 5 eine Querschnittansicht der Andockstation nach der vorliegenden Erfindung, an die ein anderes Handgerät angeschlossen ist.
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Wie von der 1 bis 4 gezeigt, ist die mit der vorliegenden Erfindung geschaffene Andockstation aus einem Sockel 1, einem Gleitelement 3 und aus einem Befestigungselement 4 aufgebaut. Beim Zusammensetzen werden das Gleitelement 3 und das Befestigungselement 4 mit einem Gerätestecker 2 eines vom Benutzer beschaffenen Handgeräts, z. B. ein Tablett-PC oder ein intelligentes Mobiltelefon, kombiniert, wonach das Befestigungselement 4 in den Sockel 1 befestigt wird, so dass die zusammengesetzte Andockstation über die Funktionen zum Aufladen und Übertragen von Daten verfügt.
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Der Sockel 1 ist – z. B. aber nicht eingeschränkt darauf – ein hohles, keilförmiges Rahmenelement aus extrudiertem Aluminium, dessen vorderes Öffnung 11 einen offenen Raum aufweist, am vorderen Ende der Unterseite ein Stützflansch 12 und am hinteren Ende dieser Unterseite eine konkave Einkerbung 13 gebildet sind, wobei an der Unterseite dieser konkaven Einkerbung 13 eine rutschfeste Einlage 131 aufgenommen ist, um den Sockel 1 stabil auf eine Tischoberfläche zu stellen. Die obere Seite der Öffnung 11 wird mit einer Stützwand 14 gebildet, gegen die mindestens zwei Handgeräte, z. B. ein Tablett-PC und ein intelligentes Mobiltelefon, angelehnt werden können. Weiter ist auf dem Boden der Öffnung 11 ein Einrastmechanismus installiert, so dass das Befestigungselement 4 in der Öffnung 11 befestigt werden kann, oder das Befestigungselement 4 kann integral in der Öffnung 11 auf der vorderen Seite des Sockels 1 gebildet sein, wobei die beiden oben erwähnten Einrastmittel mit in den Umfang der vorliegenden Erfindung gehören. Weiter ist die hintere Seite des Sockels 1 mit einer Kabelrille 15 (wie in der 4 gezeigt) gebildet, durch die ein Kabel 22 des Gerätestecker 2 geführt wird.
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Der Gerätestecker 2 besteht aus einem kabelähnlichen Material und wird zusammen mit dem Handgerät bei dessen Kauf mitgeliefert. Ein Kabel 22 ist auf der Rückseite eines Anschlußteils 21 des Gerätesteckers 2 befestigt, wobei die Schnittstelle dieses Anschlußteils 21 den Andock-Anschlußspezifikationen des Handgeräts übereinstimmt, z. B. den von der Apple Inc. hergestellten Produkten, inkl. ein Tablett-PC, z. B. das iPad, ein intelligentes Mobiltelefon, z. B. das iPhone, ein Media-Player, z. B. das iPod, wobei der Umfang der vorliegenden Erfindung sich jedoch nicht nur auf die Benutzung mit denen von der Apple Inc. hergestellten Produkten einschränken soll. Bei der tatsächlichen Anwendung kann als Anschlußteil 21 ein USB-Anschlußstecker mit Standard-, Mini- oder Mikro-Spezifikationen zum Zweck der Stromversorgung oder Übertragung von Daten verwendet werden.
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Ein Ende des Kabels 22 ist am Anschlußteil 21 befestigt, während ein zweiter Anschlußstecker, z. B. ein Standard-USB-Anschlußstecker (nicht gezeigt) am anderen Ende des Kabels 22 befestigt ist, wobei das Kabel 22 durch die Kabelrille 15 auf der hinteren Seite des Sockels 1 geführt ist und an einen voreingestellten Anschlußport eines Computers angeschlossen ist, um das Handgerät aufzuladen oder die Daten zu übertragen; oder das andere Ende des Kabels 22 ist durch die Kabelrille 15 auf der hinteren Seite des Sockels 1 geführt und an einen Adapter angeschlossen, wobei nach dem Anschließen an eine Steckdose des Stromnetzes das Handgerät aufgeladen wird.
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Das Gleitelement 3 wird auf dem Anschlußteil 21 aufgesetzt, so dass dieses Anschlußteil 21 mit dem Gleitelement 3 vorwärts/rückwärts Begleitet werden kann. Wie in der 1 und 2 gezeigt, ist auf der oberen Fläche des Gleitelements 3 der Länge nach ein Aufnahmeschlitz 31 gebildet, um darin mit einer sicheren Befestigung einen Hauptkörper 211 des Anschlußteils 21 aufzunehmen. An zwei gegenüberliegenden Enden der Unterseite des Aufnahmeschlitzes 31 ist ein Paar Blockplatten 32 befestigt, wobei von der oberen Seite dieser Blockplatten 32 ein Zapfen 321 hervorsteht, der an zwei untere Enden des Hauptkörpers 211 anstößt. Zwischen zwei Enden aller Blockplatten 32 und dem Gleitelement 3 ist eine Rinne 322 gebildet, so dass beide Blockplatten 32 über eine drückende Elastizität verfügt. Zum Abtrennen des Anschlußteils 21 aus dem Aufnahmeschlitz 31 des Gleitelements 3 muss der Benutzer nur gleichzeitig auf die Blockplatten 32 drücken, um das Anschlußteil 21 mit dem Zapfenpaar 321 nach oben zu verschieben, um das Anschlußteil 21 vom Gleitelement 3 abzutrennen. Die mittleren Abschnitte der vorderen und hinteren Seiten des Aufnahmeschlitzes 31 sind mit Aushöhlungen 311 gebildet, die miteinander übereinstimmen, um ein kreuzförmiges Loch zu bilden. Die Abmessung des Paars der Aushöhlungen 311 stimmt mit dem oben erwähnten zweiten Anschlußstecker überein, z. B. die Abmessung eines Standard-USB-Anschlußsteckers, damit der zweite Anschlußstecker durch den Aufnahmeschlitz 31 geführt werden und danach aus der Kabelrille 15 hervorstehen kann.
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Weiter erstreckt sich ein Paar Rippen 33 von der rechten/linken Seite vom Gleitelement 3, während am vorderen Ende ein federndes Element 34 gebildet ist, das z. B. – aber nicht eingeschränkt darauf – U- oder V-förmig gebildet sein kann. Für die tatsächliche Benutzung kann als federndes Element 34 ebenfalls eine Feder oder ein Balg verwendet werden.
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Das Befestigungselement 4 ist ein Sitzelement mit einer offenen Unterseite, wobei eine auf der oberen Seite gebildete Plattform mit einer Gleitrille 41 versehen ist, deren Breite größer ist als das Anschlußteil 21, auf der linken und rechten Wand des Befestigungselement 4 je ein Schienenpaar 42 gebildet ist, um darin die linken bzw. rechten Rippen 33 aufzunehmen, so dass ein Teil des Hauptkörpers 211 des Anschlußteils 21, das oben auf die obere Fläche des Gleitelements befestigt ist, und ein Verbindungsteil 212 oben auf dem Hauptkörper 211 aus der Gleitrille 41 hervorstehen und vorwärts/rückwärts gegleitet werden können. Auf der Innenwand am vorderen Ende des Befestigungsteils 4 steht ein Positionierteil 43 hervor (wie in der 2 gezeigt), um an die vordere Seite des federnden Elements 34 anzustoßen. Mit der Streckelastizität dieses federnden Elements 34 wird das Anschlußteil 21 in Ruhelage fest an die Innenseite der Gleitrille 41 angedrückt.
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Wie in der 1 und 2 gezeigt, ist das paar Rippen 33 des Gleitelements 3 nach dem Zusammensetzen in den Schienen 42 aufgenommen, die im Befestigungselement 4 eingebaut sind, wobei die vordere Seite des federnden Elements 34 in das Positionierteil 43 eingeführt wird, so dass das Gleitelement 3 mit dem Befestigungselement 4 integriert und der Aufnahmeschlitz 31 unter die Gleitrille 41 positioniert wird. Danach werden der zweite Anschlußstecker am distalen Ende des Gerätesteckers 2 und das Kabel 22 von der Gleitrille 41 auf der oberen Fläche des Befestigungselements 4 eingerückt und durch den Aufnahmeschlitz 31 geführt, bis das Anschlußteil 21 an der vorderen Seite in den Aufnahmeschlitz 31 eingeführt und darin positioniert wird. Auf diese Weise kann das Anschlußteil 21 schnell aus der Gleitrille 41 auf der oberen Fläche des Befestigungselements 4 hervorstehen, ohne dass dazu ein Befestigen mit Schrauben notwendig ist.
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Das Befestigungselement 4 und der Sockel 1 werden über einen Einrastmechanismus miteinander integriert, wobei dieser Einrastmechanismus gegenüber an den vorderen und hinteren angrenzenden Flächen des Befestigungselements 4 und des Sockels 1 installiert ist, wonach der zweite Anschlußstecker und das Kabel 22 des Gerätesteckers 2 aus der Kabelrille 15 auf der hinteren Seite des Sockels 1 hervorstehen, so dass die Andockstation wie in der 3 gezeigt zusammengesetzt wird. Der oben erwähnte Einrastmechanismus ist mit einer vorderen Einrastkante 44a vorne am Befestigungselement 4 gebildet, die gegen eine Positionierrippe 16a, die oben auf der unteren Innenwand der Öffnung 11 geformt ist, anstößt. Hinten am Befestigungselement 4 ist ein Knickhaken 44b gebildet, der in ein Knickloch 16b auf dem Boden des Sockels 1 eingerastet wird, um das Befestigungselement 4 und den Sockel 1 schnell miteinander zu integrieren, ohne dass dazu Schrauben eingedreht werden müssen. Nach dem Obengenannten können das Befestigungselement 4 und der Sockel 1 integral miteinander gebildet werden, wobei das Gleitelement 3 durch ein voreingestelltes Loch des Sockels 1 in das Befestigungselement 4 installiert werden kann, damit das Gleitelement 3 im Befestigungselement 4 elastisch vorwärts/rückwärts gegleitet werden kann.
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Auf diese Weise kann das Anschlußteil 21 in der Gleitrille 41 des Befestigungselements 4 mit dem Gleitelement 3 elastisch vorwärts/rückwärts gegleitet werden, um den Abstand zwischen dem Anschlußteil 21 und der Stützwand 14 zu justieren, um mit den Handgeräten übereinzustimmen, die mindestens zwei unterschiedliche Dicken aufweisen, z. B. ein Tablett-PC und ein intelligentes Mobiltelefon; wobei eine Rückseite des Handgeräts an die Stützwand 14 anstoßen oder an diese anlehnen kann, wobei das Verbindungsteil 212 des Anschlußteils 21 fest an die Anschlußfassung auf der Unterseite des Handgeräts angeschlossen werden kann.
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Wie in der 4 gezeigt, wird an eine Anschlußfassung auf der Unterseite eines Handgeräts 5, z. B. ein intelligentes Mobiltelefon, beispielsweise das iPhone, das Anschlußteil 21 angeschlossen, das von der oberen Fläche des Befestigungselements 4 hervorsteht, wobei die Rückseite des Mobiltelefons 5 an die Stützwand 14 angelehnt wird. In diesem Augenblick kann das Anschlußteil 21 automatisch im Gleitelement 3 in der Gleitrille 41 des Befestigungselements 4 über den Abstand zwischen der Anschlußfassung des Mobiltelefons 5 und der Rückseite gegleitet werden, um das Mobiltelefon aufzuladen oder um von oder zu diesem Daten zu übertragen.
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Was erwähnt werden soll ist, dass mit dem offenen Design der Öffnung 11 des Sockels 1 und dem Befestigungselement 4 – auch wenn der Benutzer das intelligente Mobiltelefon 5 mit einem Schutzrahmen oder einer Schutzabdeckung versehen hat – das Anschlußteil 21 noch immer direkt an das intelligente Mobiltelefon 5 angeschlossen werden kann, so dass der Nachteil der Andockstation nach dem Stand der Technik, bei der die Größe des Aufnahmeschlitzes zur Aufnahme einer Abdeckplatte dieselbe ist wie die externe Größe eines Mobiltelefons, wobei zum Aufladen der Schutzrahmen oder die Schutzabdeckung vor dem Aufladen entfernt werden muss, vermieden werden kann.
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Wie in der 5 gezeigt, muss zum Übereinstimmen mit den Dickenunterschieden unterschiedlicher Handgeräte, falls ein anderes Handgerät 6, z. B. ein Tablett-PC, beispielsweise das iPad, aufgeladen oder zu oder von diesem Daten übertragen werden sollen, der Benutzer nur das Anschlußteil 21, das von der oberen Fläche des Befestigungselements 4 hervorsteht, direkt an die Anschlußfassung auf der Unterseite des Tablett-PCs 6 anschließen. Die Rückseite des Tablett-PCs 6 muss dabei nur an die Stützwand 14 angelehnt werden, um den Abstand zwischen dem Anschlußteil 21 und der Stützwand 14 zu justieren. In diesem Augenblick kann das Anschlußteil 21 automatisch mit dem Gleitelement 3 in der Gleitrille 41 des Befestigungselements 4 vorwärts gleiten, um mit dem Abstand zwischen der Anschlußfassung des Tablett-PCs 6 und der Rückseite übereinzustimmen, wobei das federnde Element 34 zusammengedrückt wird, um das Aufladen oder Übertragen von Daten mit dem Tablett-PC 6 durchzuführen.
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Nach dem Beenden des Auflade- oder Datenübertragungsvorgangs wird das Anschlußteil 21 der Andockstation vom Tablett-PC 6 abgetrennt, wobei das Anschlußteil 21 und das Gleitelement 3 mit der Streckelastizität des federnden Elements 34 automatisch in ihre Ausgangsstellungen in der Gleitrille 41 des Befestigungselements 4 zurückgebracht werden.
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Wie in der 4 und in der 5 gezeigt, ist es bekannt, dass die Andockstation 1 imstande ist, mindestens zwei Handgeräte aufzunehmen, z. B. das intelligente Mobiltelefon 5 und das Tablett-PC 6, um diese aufzuladen oder um von oder zu diesen Daten zu übertragen, so dass die mit der vorliegenden Erfindung geschaffene Andockstation mit unterschiedlichen Andockstationen verwendet werden kann, was die Anwendbarkeit auf eine praktische Weise erweitert.
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Wie oben erwähnt, bestehen die Vorteile der vorliegenden Erfindung darin, dass mit dem Design des Gleitelements, das elastisch vorwärts/rückwärts gegleitet werden kann, die Andockstation mit mindestens zwei unterschiedlichen Handgeräten benutzt werden kann, z. B. mit einem Tablett-PC, einem intelligenten Mobiltelefon oder mit einem Media-Displayer zum Aufladen oder Übertragen von Daten, wobei der Benutzer keine weiteren Kosten wegen einem weiteren Ankauf und auch keine Zeit wegen dem Verwaltung und Aufbewahren von Aufladegeräten und Übertragungskabeln verlieren muss.
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Zahlreiche Modifizierungen und weitere Ausführungsformen der hier dargestellten Erfindungen werden den Fachleuten auf diesem Gebiet, das mit diesen Erfindungen mit deren oben stehenden Beschreibungen und im Zusammenhang stehenden Zeichnungen, auf denen diese Erfindungen veranschaulicht sind, zusammenhängt, offensichtlich. Daher ist es selbstverständlich, dass die Erfindungen nicht auf die hier angegebenen Beispiele der Ausführungsformen eingeschränkt sein und dass weitere Ausführungsformen mit in den Umfang der nachstehenden Schutzansprüche gehören sollen. Die hier verwendeten speziellen Begriffe sollen lediglich in einem generischen und beschreibenden Sinn verstanden werden und sollen keineswegs zu irgendwelchen Einschränkungen dienen.