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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Stapelung von Platten, insbesondere von Solarzellmodulen in Stapeln, wobei die gestapelten Platten voneinander beabstandet sind, wie dies gattungsgemäß aus der
DE 20 2009 002 891 U1 bekannt ist.
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Insbesondere bei der Lagerung und dem Transport von plattenförmigen Gegenständen (fortan Platten), die aufgrund ihrer Eigenschaften wie z. B. ihrer Zerbrechlichkeit oder Oberflächengüte nicht miteinander in Berührung gelangen sollen, ist es erforderlich, die Platten voneinander beabstandet zu stapeln. Dadurch ist sowohl eine platzsparende als auch eine die Eigenschaften der Platten berücksichtigende Lagerung möglich.
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Hochwertige, dabei zugleich große und dünne Platten wie Glasscheiben oder Solarzellmodule, werden zumeist stehend in einer Verpackung, z. B. in einer Kiste oder einem Gestell mit einer Anzahl von Wänden, transportiert. Diese Verpackungen müssen für eine Entnahme der Platten geöffnet werden. Konstruktionsbedingt müssen hierfür mindestens zwei Wände der Verpackung entfernt werden, wodurch die Stabilität der Verpackung herabgesetzt wird. Zudem werden die Platten nach dem Entfernen der Wände nur noch an einer ihrer Seitenkanten gehalten. Die Platten können dann leicht umkippen oder umfallen.
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Um eine Beabstandung mehrerer gestapelter Platten voneinander zu gewährleisten und um ein Umfallen der Platten zu verhindern, ist aus der
DE 10 2009 033 946 A1 eine Vorrichtung zum Aufnehmen einer Vielzahl von flachen Platten bekannt, bei der mindestens zwei sich gegenüberliegende angeordnete Steckmodule mit Aufnahmen vorhanden sind, in die jeweils eine Seitenkante einer Platte einsteckbar ist. Um eine ausreichende Stabilität der Vorrichtung zu gewährleisten, sind die Steckmodule auf einer gemeinsamen Trägereinheit befestigt, welche formstabile Flächengebilde umfasst.
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In der
DE 20 2009 002 891 U1 ist eine Verpackung für scheibenförmige Platten beschrieben, in die ein Plattenstapel eingebracht werden kann und die in einem Bereich gegenüberliegender Wände in einem separaten Element jeweils Ausnehmungen und/oder Vorsprünge aufweist, in die ein Bereich einer Seitenkante des Plattenstapels eingeschoben werden kann. Durch die Ausnehmungen und Vorsprünge sind die einzelnen Platten voneinander beabstandet.
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Eine ähnliche Lösung ist in der
US 7,604,121 B1 vorgeschlagen. In ein als Verpackung dienendes Gehäuse ist an sich gegenüberliegenden Wänden und parallel zu diesen Wänden jeweils mindestens ein Element eingeschoben. Die Elemente weisen durch Vorsprünge voneinander getrennte Ausnehmungen auf, in welche Seitenkanten von Platten eingeschoben werden können.
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Die Ausnehmungen der in den Schriften
DE 20 2009 002 891 U1 und
US 7,604,121 B1 offenbarten Elementen erstrecken sich jeweils über die gesamte Höhe der Platten. Dadurch wird zwar ein sicherer Halt erreicht, die Platten können aber nur nach oben in die Verpackung eingebracht oder aus dieser entnommen werden. Eine Entnahme nach oben ist jedoch gerade bei großformatigen Platten technisch aufwendig und, beispielsweise auf einer Baustelle, auf der nur bedingt Hilfsmittel zur Verfügung stehen, schwer zu handhaben.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Möglichkeit vorzuschlagen, durch die ein verbesserter Transport sowie eine verbesserte Lagerung und Entnahme von Platten erreicht wird.
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Gelöst wird die Aufgabe in einer Vorrichtung zur Stapelung von Platten, wobei die Platten eines Stapels voneinander beabstandet sind. Die Vorrichtung umfasst ein Halteelement, in dem entlang einer Längsrichtung des Halteelements eine Anzahl von Ausnehmungen vorhanden ist. Die Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, dass weiterhin eine Anzahl von Halterungen vorhanden ist, die jeweils auf einer Seite eine Aussparung aufweisen, deren Abmessung so gewählt ist, dass eine Platte mit einer ihrer Seitenkanten in die Aussparung einsteckbar ist. Die Halterung weist gegenüber der Aussparung eine erste Anformung auf, die in eine der Ausnehmungen des Halteelements einsteckbar ist, wodurch das Halteelement und mindestens eine Halterung lösbar miteinander verbunden sind.
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Im Folgenden wird aus Gründen der besseren Unterscheidung bei dem Halteelement von Ausnehmungen, bei der Halterung von Aussparungen gesprochen, wobei keine Einschränkung auf die technologische Art und Weise der Herstellung der Ausnehmungen bzw. Aussparungen gegeben wird. Insbesondere kann also die Ausnehmung auch eine Aussparung und umgekehrt die Aussparung eine Ausnehmung sein.
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Kern der Erfindung ist es, die zu stapelnden Platten nicht unmittelbar in Ausnehmungen des Haltelements einzustecken, sondern durch die Verwendung von Halterungen eine mittelbare Verbindung zwischen einer Platte und dem Haltelement herzustellen.
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In einer vorteilhaften Ausführung ist das Haltelement in einer länglichen Form, beispielsweise als eine Schiene ausgebildet, um einen ökonomischen Materialeinsatz zu erlauben.
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Das Haltelement sowie jede der Halterungen können aus hinreichend festen Materialien wie Kunststoffen, Verbundwerkstoffen, Metallen, Metalllegierungen oder Holz bestehen oder aus verschiedenen Materialien zusammengesetzt sein.
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Sowohl die Ausnehmungen als auch die Aussparungen sind auf mindestens zwei Seiten von Vorsprüngen begrenzt.
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Die Halterung ist in einer einfachen Ausführung ein quaderförmiger Grundkörper, der auf einer seiner Seiten von einer Aussparung in Form einer Nut durchzogen ist. Gegenüber der Aussparung ist an der Halterung die erste Anformung vorhanden.
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Die Dimensionierung der ersten Anformung ist vorzugsweise so gewählt, dass die erste Anformung eine formschlüssige Verbindung mit einer Ausnehmung des Halteelements bildet. Sind flexible Materialien für mindestens die erste Anformung oder das Halteelement im Bereich der Ausnehmung verwendet, kann die Verbindung auch kraftschlüssig oder eine Kombination aus Form- und Kraftschluss sein.
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Eine vorteilhafte Ausführung der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist dadurch gegeben, dass an den Halterungen zweite Anformungen vorhanden sind, die sich senkrecht zu einer Richtung der ersten Anformung erstreckend so ausgebildet sind, dass eine Bewegung einer, in eine Ausnehmung des Halteelements eingesteckten, Halterung in mindestens einer Richtung senkrecht zur Längsrichtung verhindert ist.
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Vorteilhaft daran ist, dass die Halterung nicht leicht aus dem Halteelement herausrutschen kann. Es ist möglich, dass zweite Anformungen an verschiedenen Bereichen der Halterung, z. B. entlang der ersten Anformung, vorhanden sind. Sind mehrere zweite Anformungen an einer Halterung vorhanden, so können diese auch unterschiedlich geformt (z. B. rund, oval, eckig) und dimensioniert sein.
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Es ist eine bevorzugte Ausführung, wenn die Verbindung zwischen der Halterung und dem Haltelement auch dann lösbar oder herstellbar ist, wenn eine Platte in die Aussparung der Halterung eingesteckt ist. Dies ist beispielsweise dann ermöglicht, wenn die Halterung parallel zu der in der Aussparung eingesteckten Seitenkante der Platte beweglich ist und die erste Anformung durch diese parallele Bewegung der Halterung in die Ausnehmung hinein oder wieder herausgebracht werden kann.
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Ebenfalls günstig ist es, wenn sich die zweiten Anformungen von in benachbarten Ausnehmungen eingesteckten Halterungen berühren. Dadurch wird eine Versteifung des Halteelementes und gegenseitige Stützung der Halterungen bewirkt.
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Um eine flexible Anpassung an verschiedene Anwendungen zu ermöglichen, kann das Halteelement aus Abschnitten zusammengesetzt sein. Solche Abschnitte können unterschiedliche Längen aufweisen. Zudem können in verschiedenen Abschnitten die Dimensionierungen und Anordnungen, z. B. die Abmaße der Abstände zwischen den Ausnehmungen, verschieden sein.
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Die Halterungen können ebenfalls verschiedenartig gestaltet sein, um verschiedene Anwendungen zu erlauben. Beispielsweise können Halterungen mit unterschiedlich dimensionierten und gestalteten Aussparungen sowie mit unterschiedlich gestalteten ersten Anformungen vorhanden sein. Dadurch ist ein Stapeln auch unterschiedlich dimensionierter Platten in einem Stapel von Platte möglich.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann in einer Lagervorrichtung verwendet sein. Die Lagervorrichtung weist mindestens eine erste und eine zweite sich gegenüberliegende Wand auf. An der ersten Wand ist ein erstes Halteelement und an der zweiten Wand ein zweites Halteelement mittels Befestigungselementen so befestigt, dass die Aussparung je einer in eine Ausnehmung des ersten Halteelements eingesteckten Halterung je einer Aussparung einer in eine Ausnehmung des zweiten Halteelements eingesteckten Halterung gegenüber steht. Dadurch ist es ermöglicht, dass zwischen den Halterungen des ersten und des zweiten Halteelements eine Platte eines Stapels von Platten von einer benachbarten Platte des Stapels mittels der in das erste und in das zweite Halteelement eingesteckten Halterungen beabstandet gehalten werden können.
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Es ist möglich, dass auf dem Boden der Lagervorrichtung Elemente wie Leisten oder Kunststoffprofile vorhanden sind, auf die die Platten gestellt sind. Ferner können zusätzliche Elemente als Abstandshalter und zur Erhöhung der Stabilität des Stapels zwischen die Platten eingelegt oder am Rand des Stapels angebracht sein. Möglich ist auch, dass mehrere Halteelemente je Wand vorhanden sind. Eine Lagervorrichtung kann mehrere Wände aufweisen, wobei hier beispielsweise auch Rahmenkonstruktionen, einzelne oder mehrere Säulen oder Gitter als Wände angesehen werden.
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Die erfindungsgemäße Lagervorrichtung kann zur Lagerung und zum Transport von Solarmodulen verwendet werden.
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Bei der Verwendung einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung wird eine Platte zwischen die an den Wänden befestigten Halteelemente gestellt. Die Platte kann von oben oder aber auch von einer seitlichen Richtung her zwischen die Wände gestellt werden. Anschließend wird an jeder der vertikal verlaufenden Seitenkanten der Platte eine Halterung aufgesteckt und parallel zu der jeweiligen Seitenkante bewegt, bis die Halterungen mit ihren ersten Anformungen in je eine Ausnehmung der Halteelemente eingreift. Wird eine weitere Platte in die Lagervorrichtung gestellt, wird diese ebenso befestigt. Durch die Abstände der Ausnehmungen sowie durch die Vorsprünge ist immer ein Abstand zwischen den gestapelten Platten gewahrt. Zur Entnahme der Platten wird entsprechend umgekehrt verfahren.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich dadurch, dass die Aussparungen der Halterungen sich seitlich befinden und die Platte erst durch eine weitere Halterung arretiert wird.
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Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und Abbildungen näher erläutert werden.
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Es zeigen die Figuren:
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1: eine erste Ausführung eines erfindungsgemäßen Halteelements,
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2 eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Halterung mit erster und zweiter Anformung,
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3 eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Halterung mit erster und zweiter Anformung, eingesteckt in die erste Ausführung des Halteelements,
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4 eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung mit einer Platte und
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5 eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung mit einem Stapel von Platten.
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6 eine weitere Ausführung einer erfindungsgemäßen Halterung
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Eine in 1 gezeigte erste Ausführung eines Halteelements 1 weist eine rechteckige, längliche Grundform mit einer Länge L, einer Breite B und einer Dicke D auf. Die längsten Seiten S1 und S2 des Halteelements 1 verlaufen in einer Längsrichtung 1.1. Entlang der Seite S1 des Halteelements 1 sind in Längsrichtung 1.1 nacheinander und in regelmäßigen Abständen eine Anzahl von gleichartigen Ausnehmungen 1.2 vorhanden, die in einer Draufsicht eine U-förmige Grundform aufweisen. Die Ausnehmungen 1.2 sind in Längsrichtung 1.1 in ihrer lichten Weite W1 durch je eine Fläche 1.31 eines Vorsprungs 1.3 und in seiner Tiefe T1 durch einen Boden 1.4 begrenzt. Das Halteelement 1 ist durch die Ausnehmungen 1.2 in seiner Dicke D vollständig und in seiner Breite B, ausgehend von der Seite S1 des Halteelements 1, und senkrecht zur Längsrichtung 1.1 bis zur Hälfte seiner Breite B durchdrungen. Zwischen den Ausnehmungen 1.2 sind jeweils Vorsprünge 1.3 gebildet. Zur Befestigung des Halteelements 1 sind in dem Halteelement 1 zwei Durchgangsbohrungen 1.5 vorhanden.
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Zur Befestigung können in weiteren Ausführungen des Halteelements 1 auch andere geeignete Elemente vorhanden sein.
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Das Halteelement 1 ist aus Kunststoff gefertigt. In weiteren Ausführungen kann das Halteelement 1 auch aus Holz, Verbundwerkstoffen, Metall oder Legierungen bestehen. Die Ausnehmungen 1.2 können auch verschiedenartig und/oder in ungleichmäßigen Abständen oder gruppiert entlang der Längsrichtung 1.1 angeordnet sein.
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Eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Halterung 2 gemäß 2 weist eine die Halterung 2 in einer Richtung vollständig durchdringende Aussparung 2.1 mit einer in Draufsicht U-förmigen Grundform (Nut) auf. Die Aussparung 2.1 ist in seiner lichten Weite W2 durch je eine Fläche 2.21 eines Vorsprungs 2.2 und in seiner Tiefe T2 durch einen Boden 2.3 begrenzt. An der Rückseite des Bodens 2.3 ist eine erste Anformung 2.4 in Form eines Stabes mit rechteckigem Querschnitt vorhanden. Dabei verlaufen zwei Seiten der ersten Anformung 2.4 parallel zu den Flächen 2.21 der Vorsprünge 2.2.
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Die zwei Seiten der ersten Anformung 2.4, die parallel den Flächen 2.21 der Vorsprünge 2.2 verlaufen, weisen einen Abstand voneinander auf, der zur Weite W1 der Ausnehmung 1.2 (siehe 1) korrespondiert.
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Am Beginn der ersten Anformung 2.4 ist eine zweite Anformung 2.5 in Form einer rechteckigen Platte vorhanden, die so bemessen ist, dass sie sich in Längsrichtung 1.1 bis zum halben Abstand zur benachbarten Ausnehmung 1.2 erstreckt (siehe 3).
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Am Ende der ersten Anformung 2.4 ist ebenfalls eine weitere Anformung 2.6 in Form einer rechteckigen Platte vorhanden, die sich jedoch in Längsrichtung 1.1 weniger als bis zum halben Abstand zur benachbarten Ausnehmung 1.2 erstreckt. Der Abstand A zwischen der zweiten Anformungen 2.5 und der weiteren Anformung 2.6 einer Halterung 2 ist gleich der Dicke D des Halteelements 1.
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Die erste Anformung 2.4 ist, wie in 3 gezeigt, in eine Ausnehmung 1.2 des Halteelements 1 einsteckbar, wodurch eine formschlüssige Verbindung zwischen Halteelement 1 und Halterung 2 herstellbar ist. Bei eingesteckter Halterung 2 sind die Flächen 2.21 senkrecht zur Längsrichtung 1.1 und parallel zur Dicke D des Halteelements 1 verlaufend gerichtet. Gezeigt ist außerdem eine weitere Halterung 2, die in eine benachbarte Ausnehmung 1.2 eingesteckt ist. Dabei ist zu erkennen, dass sich die zweiten Anformungen 2.5 der jeweils benachbart eingesteckten Halterungen 2, entlang einer ihrer Stirnseiten berühren. Durch diesen formschlüssigen Kontakt ist eine Versteifung des Halteelements 1 und eine Stabilisierung der Verbindung Halteelement 1 – Halterung 2 bewirkt.
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Eine erste Ausführung einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 3 weist gemäß 4 eine erste Wand 3.1 und eine zweite Wand 3.2 auf (stark vereinfacht gezeigt), die sich gegenüber stehen. Die beiden Wände 3.1 und 3.2 sind durch eine gemeinsame Bodenplatte 3.3 miteinander verbunden. An der ersten Wand 3.1 und an der zweiten Wand 3.2 ist in gleicher Höhe jeweils ein Halteelement 1 mittels als Befestigungselemente 1.6 dienende und durch die Durchgangsbohrungen 1.5 geführte Schrauben an der ersten Wand 3.1 bzw. an der zweiten Wand 3.2 befestigt. Die Halteelemente 1 sind wie zu 1 beschrieben ausgeführt und so befestigt, dass die Seite S1 nach oben weist. In die Ausnehmungen 1.2 der Halteelemente 1 sind die Halterungen 2 eingesteckt, wie diese zu 2 beschrieben sind. Die Halteelemente 1 sind so an der ersten Wand 3.1 bzw. an der zweiten Wand 3.2 befestigt, dass jeweils eine Aussparung 2.1 einer in eine Halteelement 1 eingesteckten Halterung 2 einer Aussparung 2.1 einer in das andere Halteelement 1 eingesteckten Halterung 2 gegenüber steht. Beispielhaft ist eine Platte 4 gezeigt, die je einer ihrer Seitenkanten in Aussparungen 2.1 von sich gegenüberliegenden Halterungen 2 eingesteckt ist und durch die Halterungen 2 stehend gehalten wird. Die Platte steht auf zwei mit Kunststoff gepolsterten und mit, die Platte 4 aufnehmenden, Nuten versehenen Bodenleisten 5 auf. Bei Verwendung einer Halterung 2 gemäß der 6 ergibt sich eine einfachere Aneinanderreihung der stehend zu transportierenden Platten 4, wobei die Arretierung jeweils durch die unmittelbar in die nächste Ausformung 1.2 eingefügte Halterung 2 realisiertwird.
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In 5 ist ein Stapel von Platten 4 in einer erfindungsgemäßen Lagervorrichtung 3 gezeigt. Die Lagervorrichtung 3 kann mit den gestapelten Platten 4 transportiert werden. Um bei einem Transport eine allseitige Sicherung und Vibrationsdämpfung mehrerer gestapelter Platten 4, zu erreichen, sind Abstandshalter 6 aus Kunststoff von oben auf die Platten 4 aufgesteckt.
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In weiteren Ausführungen der Lagervorrichtung 3 können auch mehrerer Wände vorhanden sein. Außerdem können mehrere Halteelemente 1 befestigt sein, die zudem noch entlang ihrer jeweiligen Längsrichtungen 1.1 verschieden gestaltete und beabstandete Ausnehmungen aufweisen. Ferner können in einer Lagervorrichtung 3 verschiedenartig gestaltete und dimensionierte Halterungen 2 verwendet sein.
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In weiteren Ausführungen kann die Lagervorrichtung 3 auch so gestaltet sein, dass die Platten nicht vertikal nebeneinander, sondern horizontal übereinander gestapelt sind und transportiert werden können. Dazu werden zusätzliche Abstandshalter 6 aufgesteckt und weitere Distanzstücke (nicht gezeigt) zwischen die einzelnen Platten 4 eingelegt. Ebenfalls sind eine Lagerung und ein Transport geneigt gestapelter Platten 4 möglich.
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Die erfindungsgemäßen Halteelemente 1, Halterungen 2 und Lagervorrichtungen 3 können für eine sichere Lagerung, den Transport sowie eine verbesserte Handhabung von insbesondere großen Platten wie Solarmodulen der Formate „halfsize“ und „fullsize“ verwendet werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Halteelement
- 1.1
- Längsrichtung
- 1.2
- Ausnehmung
- 1.3
- Vorsprung
- 1.31
- Fläche
- 1.4
- Boden
- 1.5
- Durchgangsbohrungen
- 1.6
- Befestigungselement
- 2
- Halterung
- 2.1
- Aussparung
- 2.2
- Vorsprung
- 2.21
- Fläche
- 2.3
- Boden
- 2.4
- erste Anformung
- 2.5
- zweite Anformung
- 2.6
- weitere Anformung
- 3
- Lagervorrichtung
- 3.1
- erste Wand
- 3.2
- zweite Wand
- 3.3
- Bodenplatte
- 4
- Platte
- 5
- Bodenleiste
- 6
- Abstandshalter
- L
- Länge
- B
- Breite
- D
- Dicke
- S1
- Seite (des Halteelements 1)
- S2
- Seite (des Halteelements 1)
- W1
- Weite
- W2
- Weite
- T1
- Tiefe
- T2
- Tiefe
- A
- Abstand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202009002891 U1 [0001, 0005, 0007]
- DE 102009033946 A1 [0004]
- US 7604121 B1 [0006, 0007]