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Die Erfindung betrifft eine Leiste
zum Anbringen von Lagerelementen, die mit Befestigungselementen
des gleichen Typs versehen sind, wobei eine Seite der Leiste zum
Anbringen der Lagerelemente eine an die Befestigungselemente angepasste
Aufnahmeeinrichtung aufweist.
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Leisten oder Schienen zum Anbringen
von Lagerelementen, beispielsweise in Form von Schüttboxen,
Greifschalen und dergleichen, in denen Kleinmaterial, wie z.B. Elektrozubehör, Schrauben,
Muttern und derglei chen, gelagert werden, sind aus dem allgemeinen
Stand der Technik hinlänglich
bekannt. Derartige Leisten werden sowohl im privaten Bereich, beispielsweise
in der Küche
oder dem Werkzeugraum, als auch im gewerblichen Bereich, beispielsweise
bei Labor- oder Montagearbeitsplätzen, eingesetzt.
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Von Vorteil bei derartigen Leisten
ist es, dass der Anwender die Greifschalen, Schüttboxen oder dergleichen individuell
anordnen, umgruppieren oder austauschen kann. Die Leisten können somit
abgestimmt auf den entsprechenden Arbeitsplatz mit Schütten versehen
werden, die mit dem notwendigen Arbeitsmaterial versehen sind.
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Die Leisten sind im allgemeinen mit
Befestigungselementen versehen, durch die die Leiste an einem festen
oder mobilen Träger
befestigt werden kann. Hierbei kann es sich sowohl um Wände, Tisch- oder
Regalsysteme bzw. deren Trägerprofile
als auch um mobile Werkstattwagen oder -tische handeln.
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Die Leiste lässt sich somit individuell
einsetzen und mit Schütten
bestücken.
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Tisch- oder Regalsysteme, insbesondere
Labor- und Montagearbeitsplätze
sind häufig
mit derartigen Leisten versehen bzw. derartige Leisten können an
diesen Systemen angebracht werden. Von Nachteil ist dabei jedoch,
dass die auf dem Markt befindlichen Lagerelemente, d.h. die Schüttboxen,
Greifschalen und dergleichen, mit verschiedenen Typen von Befestigungselementen
versehen sind. Um den Anwender nicht auf einen Typ von Befestigungselementen
einzuschränken,
ist es erforderlich, dass die Labor- und Montagearbeitsplätze mit
verschiedenen Sätzen
von Leisten ausgeliefert werden, die jeweils Aufnahmeeinrichtungen
aufweisen, die an die gängigen
Befestigungselemente der Lagerelemente angepasst sind. Falls der
Anwender vorsieht, später
Lagerelemente mit einem anderen Typ von Befestigungselementen einzusetzen,
müssen
die entsprechenden Leisten aufbewahrt werden.
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Der vorliegenden Erfindung liegt
daher die Aufgabe zugrunde, die vorstehend genannten Nachteile des
Standes der Technik zu lösen,
insbesondere die Teilevielfalt zu reduzieren.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch
gelöst,
dass wenigstens eine zweite Seite der Leiste mit einer zweiten Aufnahmeeinrichtung
zum Anbringen von Lagerelementen mit Befestigungselementen eines
zweiten Typs versehen ist.
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In vorteilhafter Weise muss sich
der Anwender nunmehr nicht mehr im Vorfeld für einen Typ von Befestigungselementen
entscheiden. Je nachdem, welchen Typ von Befestigungselementen die
Lagerelemente aufweisen, kann der Anwender nunmehr die geeignete
Aufnahmeeinrichtung der Leiste auswählen. Ein Aufbewahren von Leisten
für den
Fall, dass zu einem späteren
Zeitpunkt Lagerelemente mit einem anderen Typ von Befestigungselementen
eingesetzt werden sollen, ist nunmehr nicht mehr notwendig.
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Durch die Ausgestaltung der Leiste
mit wenigstens zwei Aufnahmeeinrichtungen reduziert sich die Teilevielfalt,
wodurch günstigere
Produktionskosten möglich
sind. Darüber
hinaus müssen,
insbesondere bei der Auslieferung von Tisch- oder Regalsystemen,
nicht mehr verschiedene Sätze
von Leisten mit unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen beigelegt
werden. Die Kosten werden somit deutlich reduziert.
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Von Vorteil ist es, wenn die erste
Aufnahmeeinrichtung an einer ersten Längsseite der Leiste und die
zweite Aufnahmeeinrichtung an einer zweiten, der ersten Längsseite
gegenüberliegenden
Längsseite
ausgebildet ist.
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In vorteilhafter Weise kann somit
durch ein einfaches Drehen der Leiste die geeignete Aufnahmeeinrichtung
ausgewählt
werden. Im Regelfall verdecken die eingehängten Lagerelemente, beispielsweise
Schütten
bzw. Schüttboxen,
Greifschalen oder dergleichen, die Leiste, sodass eine unterschiedliche Gestaltung
der beiden Längsseiten
nicht mehr ersichtlich ist, wenn die Leis te bestückt ist. In einer konstruktiven
Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Vorderseite
der Leiste als Anlagefläche
für die
Lagerelemente ausgebildet ist.
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Eine Verwendung der Vorderseite der
Leiste als Anlagefläche
für die
Lagerelemente, unabhängig vom
Typ des verwendeten Befestigungselementes, ermöglicht eine besonders kostengünstige Herstellung.
Wenn die Aufnahmeeinrichtungen durch ein bloßes Drehen der Leiste ausgewählt wird,
kann in einfacher Weise die gleiche Vorderseite als Anlagefläche verwendet
werden. Von Vorteil ist es dabei, wenn die Anlagefläche einen
im wesentlichen parallel zu den Aufnahmeeinrichtungen verlaufenden Rücksprung
bzw. eine Nut aufweisen.
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Der Rücksprung bzw. die Nut kann
dabei als Aushängeschutz
verwendet werden. Ein derartiger Aushängeschutz ist aus dem Stand
der Technik bereits bekannt. Hierbei ragen Vorsprünge der
Lagerelemente, die im Regelfalle nasenförmig ausgebildet sind, derart
in die Nut, dass die Lagerelemente nicht nach oben abgezogen bzw.
abge hoben werden können.
Erst nachdem die Vorderseite der Lagerelemente leicht nach oben
gekippt wird, lassen sich die Lagerelemente anheben und somit von
der Leiste lösen.
Durch eine im wesentlichen parallele und vorzugsweise mittige Anordnung
der Nut lässt
sich diese als Aushängeschutz
verwenden, unabhängig
davon, welchen Typ von Befestigungselementen die Lagerungselemente
aufweisen. Dabei kann auch vorgesehen sein, das Lagerelemente eingesetzt
werden, die keine in die Nut ragenden Vorsprünge aufweisen.
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Von Vorteil ist es, wenn die Lagerelemente
in die Aufnahmeeinrichtungen einhängbar sind.
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Eine derartige Anbringung der Lagerelemente
hat sich als besonders geeignet herausgestellt.
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In einer konstruktiven Ausgestaltung
der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Aufnahmeeinrichtung
als im wesentlichen gerade verlaufende Längskante der Leiste ausgebildet
ist und dass die zweite Aufnahmeeinrich tung als mit Schwertern,
Nasen oder Vorsprüngen
versehene Längskante
der Leiste ausgebildet ist.
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Wie sich in Versuchen herausgestellt
hat, lassen sich durch eine derartige Ausgestaltung die auf dem
Markt im wesentlichen bekannten und eingesetzten Lagerelemente mit
der Leiste verbinden. Hierbei handelt es sich zum einem um Lagerelemente
mit Befestigungselementen, die an ihrer Rückseite einen Vorsprung aufweisen,
durch den ein Schlitz zwischen der Rückseite der Lagerelemente und
dem Vorsprung gebildet wird, welcher zum Einhängen an der Halteleiste geeignet
ist. Derartige Lagerelemente sind aus dem allgemeinen Stand der
Technik hinlänglich
bekannt und werden im Regelfall an gerade verlaufenden Längskanten
einer Leiste eingehängt. Zum
anderen handelt es sich um, ebenfalls hinlänglich aus dem allgemeinen
Stand der Technik bekannte Lagerelemente, bei denen entlang der
Rückseite der
Lagerelemente ein Rand vorgesehen ist, der gemeinsam mit der Rückseite
der Lagerelemente eine Aussparung bildet. Die Aussparung ist dabei
umlaufend durch den Rand bzw. die Rückseite des Lagerelements begrenzt, ermöglicht jedoch
das Eindringen eines Schwertes bzw. eines Vorsprunges der Leiste von
unten, d.h. das Lagerelement kann mittels der Aussparung in das
Schwert oder den Vorsprung einer Leiste eingehängt werden. Hierzu weist die
Leiste Rücksprünge auf,
durch die die Schwerter oder Vorsprünge zum Einhängen der
Lagerelemente ausgebildet werden.
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Durch die beschriebene Ausgestaltung
der erfindungsgemäßen Leiste
ist es möglich,
die auf dem Markt gängigen
Lagerelemente an der Leiste einzuhängen.
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In einer Weiterbildung der Erfindung
kann ferner vorgesehen sein, dass die Leiste mit Bohrungen zum Anbringen
an eine Wand, ein Tisch- oder ein Regalsystem ausgebildet ist. Vorgesehen
ist dabei auch, dass die Leiste mit L-förmigen Adapterelementen versehen
werden kann, die vorzugsweise an die Bohrungen der Leiste anbringbar
sind. Durch die L-förmigen
Adapterelemente werden wiederum Teile eingespart. Die Leiste kann
somit sowohl direkt an ebenen Elementen als auch in einem Winkel
von 90° hierzu
verschraubt werden. Dies kann beispielsweise bei einer Anordnung
der Leiste zwischen zwei Profilträgern eines Regals oder eines
Tischaufbausystems vorteilhaft sein.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen. Nachfolgend
ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
prinzipmäßig dargestellt.
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Es zeigt:
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l Die
erfindungsgemäße Leiste
in einer Darstellung in der die erste Aufnahmeeinrichtung zum Einhängen der
Lagerelemente vorgesehen ist;
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2 die
erfindungsgemäße Leiste
in einer Darstellung in der die zweite Aufnahmeeinrichtung zum Einhängen der
Lagerelemente vorgesehen ist;
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3 eine
Darstellung der Leiste in einer Position gemäß 2 mit eingehängten Lagerelementen;
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4 eine
rückseitige
Ansicht der Leiste gemäß Pfeilrichtung
IV der 3;
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5 eine
Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Leiste sowie eines eingehängten Lagerelementes
gemäß der Linie
V-V der 4;
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6 eine
Darstellung der Leiste in einer Position gemäß 1 mit eingehängten Lagerelementen;
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7 eine
rückseitige
Ansicht der erfindungsgemäßen Leiste
gemäß Pfeilrichtung
VII der 6;
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8 eine
Seitendarstellung einer Schüttbox
gemäß 6, ohne eine Darstellung
der dahinterliegenden weiteren Lagerelemente;
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9 eine
Seitendarstellung einer Materialrolle gemäß 6, ohne eine Darstellung der weiteren
Lagerelemente;
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10 eine
Seitendarstellung einer Greifschale gemäß 6, ohne eine Darstellung der weiteren
Lagerelemente;
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ll eine
Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung
mit zwei L-förmigen
Adapterelementen in einer Explosionsdarstellung, und
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l2 eine
Darstellung der erfindungsgemäßen Leiste
mit an den Enden angebrachten L-förmigen Adapterelementen.
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Die Figuren des Ausführungsbeispiels
zeigen eine Leiste 1 zum Anbringen von Lagerelementen 2,
die mit Befestigungselementen 3, 4 versehen sind.
Die Befestigungselemente 3, 4 dienen dabei zum
Anbringen der Lagerelemente 2 an Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 der
Leiste 1.
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Die Lagerelemente 2 im dargestellten
Ausführungsbeispiel
weisen zwei verschiedene Typen von Befestigungselementen 3, 4 auf.
Daran angepasst weist die Leiste 1 zwei Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 auf.
Dabei ist eine Seite der Leiste 1 mit einer ersten Aufnahmeeinrichtung 5 zum
Anbringen der Lagerelemente 2a, die mit Befestigungselementen 3 versehen
sind, vorgesehen. Die zweite Seite der Leiste 1 ist mit
einer zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 zum Anbringen von Lagerelementen 2b die
mit Befestigungselementen 4 versehen sind, vorgesehen.
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Die dargestellten Lagerelemente 2a, 2b sind prinzipiell,
auch hinsichtlich ihrer Befestigungselemente 3,4,
aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt. Hierbei handelt
es sich um die gängigsten
Typen von Befestigungselementen 3, 4. Ebenfalls
aus dem Stand der Technik bekannt sind Leisten, die eine Aufnahmeeinrichtung
gemäß der Aufnahmeeinrichtung 5 der
Leiste 1 aufweisen. Bekannt aus dem Stand der Technik sind
auch Leisten, die eine Aufnahmeeinrichtung aufweisen, die der Aufnahmeeinrichtung 6 der
Leiste 1 entspricht. Bekannt ist dabei auch die Art und
Weise, wie die Lagerelemente 2a, 2b in die vorgesehenen
Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 eingehängt werden.
Nachfolgend wird daher lediglich auf die für die Erfindung wesentlichen
Merkmale näher
eingegangen.
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Wie aus 1 und 2 ersichtlich
ist, ist die erste Aufnahmeeinrichtung 5 an einer ersten Längsseite 7 der
Leiste 1 und die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 an
einer zweiten, der ersten Längsseite 7 gegenüberliegenden
Längsseite 8 ausgebildet.
Dabei ist die erste Aufnahmeeinrichtung 5 als im wesentlichen
gerade verlaufende Längskante
der Leiste 1 ausgebildet. Die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 ist als
mit Vorsprüngen
oder Schwertern 9 versehene Längskante der Leiste 1 ausgebildet.
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Wie bereits erwähnt dient die erste Aufnahmeeinrichtung 5 zur
Aufnahme der Lagerelemente 2a. Diese weisen gemäß den 6 bis 10 Befestigungselemente 3 auf,
die im wesentlichen einen Schlitz 10 ausbilden durch den
die Lagerelemente 2a an der im wesentlichen gerade verlaufenden
Längskante 5 der
Leiste 1 einhängbar
sind. Hierzu weisen die Befestigungselemente 3 einen Vorsprung 11 auf durch
den der Schlitz 10 zwischen der Rückwand der Lagerelemente 2a und
dem Vorsprung 11 gebildet wird, welcher zum Einhängen an
der gerade verlaufenden Längskante 5 der
Leiste 1 vorgesehen ist. Dieses Prinzip ist aus dem allgemeinen
Stand der Technik bereits bekannt.
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Die zum Einhängen an den Schwertern 9 vorgesehenen
Lagerelemente 2b, sind in den 3 bis 5 dargestellt.
Die Lagerelemente 2b weisen dabei, in ebenfalls bekannter
Weise einen über
die Rückseite
der Lagerelemente 2b hinaus verlängerten Rand 12 auf.
Dieser verlängerte
Rand 12 bildet dabei mit der Rückseite der Lagerelemente 2b eine
Aussparung die zur Aufnahme der Schwerter 9 vorgesehen
ist. Die Aussparung ist, da hinlänglich
bekannt, nicht näher
dargestellt. Die Aussparung entspricht vorzugsweise der Länge sowie
der Stärke
der Schwerter 9, sodass diese möglichst formschlüssig in
die Aussparung eingebracht werden können. Daraus ergibt sich eine
sichere und stabile Verbindung zwischen den Lagerelementen 2b und
der Längskante 6 der
Leiste.
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Wie insbesondere aus 2, 3 und 4 ersichtlich ist, werden
die Schwerter 9 durch Rücksprünge 13 in
der Längskante 6 ausgebildet.
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Die Rücksprünge 13 an der Längskante 6 können beispielsweise
durch Einschneiden, durch Stanzen oder dergleichen gebildet sein,.
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Im Ausführungsbeispiel ist die Leiste 1 mit vier
Schwertern 9 versehen. Hierbei ist selbstverständlich jede
beliebige andere Anzahl ebenfalls möglich. Dabei kann auch nur
ein Schwert 9 vorgesehen sein. Anstelle der Schwerter 9 können auch
andere Ausgestaltungen wie zum Beispiel Nasen oder ähnliche
Vorsprünge
verwendet werden.
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Wie aus den 3 bis 10 ersichtlich
ist, ist die Vorderseite 14 der Leiste 1 als Anlagefläche für die Lagerelemente 2a, 2b ausgebildet.
Die Lagerelemente 2a, 2b lassen sich somit stabil
mit der Leiste 1 verbinden.
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Wie aus den Figuren ebenfalls ersichtlich
ist, weist die als Anlagefläche 14 ausgebildete
Vorderseite einen im wesentlichen parallel zu den Längsseiten 5, 6 der
Leiste 1 verlaufenden Rücksprung
bzw. eine Nut 15 auf. Die Nut 15 weist dabei im
Querschnitt betrachtet ein U-förmiges
Profil auf und verläuft
im wesentlichen mittig zwischen den Längsseiten 7, 8 bzw.
den Längskanten 5, 6.
Die Nut 15 kann dabei als Aushängeschutz dienen. Wie aus den 9 und 10 ersichtlich ist, weisen die dort dargestellten
Ausführungsbeispiele
der Lagerelemente 2b nasenförmige Vorsprünge 16 auf.
Diese nasenförmigen
Vorsprünge 16 bewirken,
dass die Vorderseite der Lagerelemente 2a leicht nach oben
gekippt werden muss, damit die Lagerelemente 2a angehoben werden
können.
Dieses Prinzip ist bereits bekannt.
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Die in 8 dargestellte
Ausführungsform des
Lagerelementes 2a weist keinen Aushängeschutz mittels eines nasenförmigen Vorsprunges 16 auf.
Ebenso weist das in 5 dargestellte
Lagerelement 2b keinen nasenförmigen Vorsprung 16 auf.
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Der Abstand zwischen der Nut 15 und
den jeweiligen Längskanten 5, 6 kann
derart gewählt
werden, dass die Nut 15 unabhängig davon verwendet werden
kann, ob die Längskante 5 oder
die Längskante 6 zum
Einhängen
der Lagerelemente 2a, 2b vorgesehen ist. Die Nut 15 kann
in einfacher Weise durch ein entsprechendes Abkanten der ansonsten in
Form eines flachen Blechstreifens ausgebildeten Leiste 1 hergestellt
werden. Die Leiste 1 kann in einer ebenfalls vorteilhaften
Ausführungsform
auch aus Kunststoff hergestellt sein.
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Die Ausführungsform des Lagerelementes 2a gemäß 9 stellt einen rollenförmigen Materialträger dar,
auf den ein bandförmiges,
streifenförmiges
oder fadenförmiges
Material aufgewickelt ist. Hierzu wird auf die am gleichen Tag eingereichte
Gebrauchsmusteranmeldung hingewiesen (Anmelder: Elabo GmbH, Crailsheim,
Titel: Vorrichtung zur drehbaren Lagerung eines rollenförmigen Materialträgers), die
eine vorteilhafte Lagerung eines rollenförmigen Materialträgers an
der erfindungsgemäßen Leiste
zeigt.
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Wie aus den 11 und 12 im
Detail ersichtlich ist, ist die Leiste 1 mit Bohrungen 17 versehen. Die
Bohrungen 17 können
dabei zum Befestigen der Leiste 1 an einer Wand, einem
Tisch- oder einem Regalsystem vorgesehen sein. Die Bohrungen 17 sind dabei
derart angeordnet, dass die Leiste 1 im wesentlichen flächig mit
ihrer Rückseite
an der Wand oder dergleichen anliegt. Die Nut 15 stellt
dabei einen geeigneten Abstand zu der Wand sicher, sodass die Lagerelemente 2a, 2b problemlos
einhängbar
sind. Zur Befestigung zwischen zwei Regalträgern beispielsweise eines Tisches,
eines Tischaufbausystems oder eines Regalsystems wurden bisher Leisten 1 eingesetzt,
die mit um 90° zu
den Bohrungen 17 angeordneten Bohrungen versehen waren.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung
ist nunmehr vorgesehen, dass die Teilevielfalt weiter dadurch reduziert
wird, dass an die Bohrungen 17 der Leiste 1 ein
in 11 und 12 im Detail dargestelltes
L-förmiges
Adapterelement 18 angebracht wird. Das Adapterelement 18 kann
in einfacher Weise mit den Bohrungen 17 verschraubt oder vernietet
werden. Das L-förmige
Adapterelement 18 weist dabei Boh rungen 19 auf, über die
eine Verbindung beispielsweise zu Aluminiumprofilträgern eines Tischaufbausystems
hergestellt werden kann. Selbstverständlich kann das L-förmige Adapterelement
auch auf anderer Weise, ohne Benutzung der Bohrungen 17,
mit der Leiste 1 verbunden werden.
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Eine Länge der Leiste 1 von
300 bis 2500 mm, vorzugsweise 500 bis 1800 mm und eine Breite von
50 bis 100 mm vorzugsweise 70 mm hat sich in der Praxis als besonders
geeignet herausgestellt. Eine Tiefe der Nut 15 von 10 bis
30 mm, vorzugsweise 18 mm hat sich ebenfalls als besonders geeignet herausgestellt.
Besonders geeignet ist außerdem eine
Länge der
Schwerter 9 von 70 bis 120 mm, vorzugsweise 90 mm und eine
Länge der
Rücksprünge 13 von
40 bis 70 mm, vorzugsweise 55mm.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform
der Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 gemäß dem Ausführungsbeispiel
beschränkt.
Die Aufnahmeeinrichtrungen können
je nachdem mit welchen Befestigungselementen 3, 4 die
einzuhängenden
Lagerelemente 2a, 2b voraussichtlich ausgestaltet
sind, eine daran angepasste Form aufweisen.
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Beschränkt ist die Erfindung auch
nicht darauf, dass die Leiste 1 mit nur zwei unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen
versehen ist. Beispielsweise kann bei einer Ausgestaltung der Leiste
mit einem dreieckigen, viereckigen oder mehreckigen Querschnitt
auch eine Anordnung von mehreren unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen,
jeweils an einer Seite der Leiste 1, vorgesehen sein. Durch
ein einfaches Drehen der Leiste 1 kann dabei entschieden
werden, welche Aufnahmeeinrichtung verwendet werden soll.