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DE20314773U1 - Leiste zum Anbringen von Lagerelementen - Google Patents

Leiste zum Anbringen von Lagerelementen Download PDF

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DE20314773U1
DE20314773U1 DE20314773U DE20314773U DE20314773U1 DE 20314773 U1 DE20314773 U1 DE 20314773U1 DE 20314773 U DE20314773 U DE 20314773U DE 20314773 U DE20314773 U DE 20314773U DE 20314773 U1 DE20314773 U1 DE 20314773U1
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DE20314773U
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Elabo GmbH
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Elabo GmbH
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47BTABLES; DESKS; OFFICE FURNITURE; CABINETS; DRAWERS; GENERAL DETAILS OF FURNITURE
    • A47B96/00Details of cabinets, racks or shelf units not covered by a single one of groups A47B43/00 - A47B95/00; General details of furniture
    • A47B96/06Brackets or similar supporting means for cabinets, racks or shelves
    • A47B96/067Horizontal rails as suspension means in a cantilever arrangement
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H3/00Storage means or arrangements for workshops facilitating access to, or handling of, work tools or instruments
    • B25H3/04Racks

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
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Abstract

Leiste zum Anbringen von Lagerelementen, die mit Befestigungselementen des gleichen Typs versehen sind, wobei eine Seite der Leiste zum Anbringen der Lagerelemente eine an die Befestigungselemente angepasste Aufnahmeeinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens eine zweite Seite der Leiste (1) mit einer zweiten Aufnahmeeinrichtung (6) zum Anbringen von Lagerelementen (2b) mit Befestigungselementen (4) eines zweiten Typs versehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Leiste zum Anbringen von Lagerelementen, die mit Befestigungselementen des gleichen Typs versehen sind, wobei eine Seite der Leiste zum Anbringen der Lagerelemente eine an die Befestigungselemente angepasste Aufnahmeeinrichtung aufweist.
  • Leisten oder Schienen zum Anbringen von Lagerelementen, beispielsweise in Form von Schüttboxen, Greifschalen und dergleichen, in denen Kleinmaterial, wie z.B. Elektrozubehör, Schrauben, Muttern und derglei chen, gelagert werden, sind aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt. Derartige Leisten werden sowohl im privaten Bereich, beispielsweise in der Küche oder dem Werkzeugraum, als auch im gewerblichen Bereich, beispielsweise bei Labor- oder Montagearbeitsplätzen, eingesetzt.
  • Von Vorteil bei derartigen Leisten ist es, dass der Anwender die Greifschalen, Schüttboxen oder dergleichen individuell anordnen, umgruppieren oder austauschen kann. Die Leisten können somit abgestimmt auf den entsprechenden Arbeitsplatz mit Schütten versehen werden, die mit dem notwendigen Arbeitsmaterial versehen sind.
  • Die Leisten sind im allgemeinen mit Befestigungselementen versehen, durch die die Leiste an einem festen oder mobilen Träger befestigt werden kann. Hierbei kann es sich sowohl um Wände, Tisch- oder Regalsysteme bzw. deren Trägerprofile als auch um mobile Werkstattwagen oder -tische handeln.
  • Die Leiste lässt sich somit individuell einsetzen und mit Schütten bestücken.
  • Tisch- oder Regalsysteme, insbesondere Labor- und Montagearbeitsplätze sind häufig mit derartigen Leisten versehen bzw. derartige Leisten können an diesen Systemen angebracht werden. Von Nachteil ist dabei jedoch, dass die auf dem Markt befindlichen Lagerelemente, d.h. die Schüttboxen, Greifschalen und dergleichen, mit verschiedenen Typen von Befestigungselementen versehen sind. Um den Anwender nicht auf einen Typ von Befestigungselementen einzuschränken, ist es erforderlich, dass die Labor- und Montagearbeitsplätze mit verschiedenen Sätzen von Leisten ausgeliefert werden, die jeweils Aufnahmeeinrichtungen aufweisen, die an die gängigen Befestigungselemente der Lagerelemente angepasst sind. Falls der Anwender vorsieht, später Lagerelemente mit einem anderen Typ von Befestigungselementen einzusetzen, müssen die entsprechenden Leisten aufbewahrt werden.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die vorstehend genannten Nachteile des Standes der Technik zu lösen, insbesondere die Teilevielfalt zu reduzieren.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass wenigstens eine zweite Seite der Leiste mit einer zweiten Aufnahmeeinrichtung zum Anbringen von Lagerelementen mit Befestigungselementen eines zweiten Typs versehen ist.
  • In vorteilhafter Weise muss sich der Anwender nunmehr nicht mehr im Vorfeld für einen Typ von Befestigungselementen entscheiden. Je nachdem, welchen Typ von Befestigungselementen die Lagerelemente aufweisen, kann der Anwender nunmehr die geeignete Aufnahmeeinrichtung der Leiste auswählen. Ein Aufbewahren von Leisten für den Fall, dass zu einem späteren Zeitpunkt Lagerelemente mit einem anderen Typ von Befestigungselementen eingesetzt werden sollen, ist nunmehr nicht mehr notwendig.
  • Durch die Ausgestaltung der Leiste mit wenigstens zwei Aufnahmeeinrichtungen reduziert sich die Teilevielfalt, wodurch günstigere Produktionskosten möglich sind. Darüber hinaus müssen, insbesondere bei der Auslieferung von Tisch- oder Regalsystemen, nicht mehr verschiedene Sätze von Leisten mit unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen beigelegt werden. Die Kosten werden somit deutlich reduziert.
  • Von Vorteil ist es, wenn die erste Aufnahmeeinrichtung an einer ersten Längsseite der Leiste und die zweite Aufnahmeeinrichtung an einer zweiten, der ersten Längsseite gegenüberliegenden Längsseite ausgebildet ist.
  • In vorteilhafter Weise kann somit durch ein einfaches Drehen der Leiste die geeignete Aufnahmeeinrichtung ausgewählt werden. Im Regelfall verdecken die eingehängten Lagerelemente, beispielsweise Schütten bzw. Schüttboxen, Greifschalen oder dergleichen, die Leiste, sodass eine unterschiedliche Gestaltung der beiden Längsseiten nicht mehr ersichtlich ist, wenn die Leis te bestückt ist. In einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Vorderseite der Leiste als Anlagefläche für die Lagerelemente ausgebildet ist.
  • Eine Verwendung der Vorderseite der Leiste als Anlagefläche für die Lagerelemente, unabhängig vom Typ des verwendeten Befestigungselementes, ermöglicht eine besonders kostengünstige Herstellung. Wenn die Aufnahmeeinrichtungen durch ein bloßes Drehen der Leiste ausgewählt wird, kann in einfacher Weise die gleiche Vorderseite als Anlagefläche verwendet werden. Von Vorteil ist es dabei, wenn die Anlagefläche einen im wesentlichen parallel zu den Aufnahmeeinrichtungen verlaufenden Rücksprung bzw. eine Nut aufweisen.
  • Der Rücksprung bzw. die Nut kann dabei als Aushängeschutz verwendet werden. Ein derartiger Aushängeschutz ist aus dem Stand der Technik bereits bekannt. Hierbei ragen Vorsprünge der Lagerelemente, die im Regelfalle nasenförmig ausgebildet sind, derart in die Nut, dass die Lagerelemente nicht nach oben abgezogen bzw. abge hoben werden können. Erst nachdem die Vorderseite der Lagerelemente leicht nach oben gekippt wird, lassen sich die Lagerelemente anheben und somit von der Leiste lösen. Durch eine im wesentlichen parallele und vorzugsweise mittige Anordnung der Nut lässt sich diese als Aushängeschutz verwenden, unabhängig davon, welchen Typ von Befestigungselementen die Lagerungselemente aufweisen. Dabei kann auch vorgesehen sein, das Lagerelemente eingesetzt werden, die keine in die Nut ragenden Vorsprünge aufweisen.
  • Von Vorteil ist es, wenn die Lagerelemente in die Aufnahmeeinrichtungen einhängbar sind.
  • Eine derartige Anbringung der Lagerelemente hat sich als besonders geeignet herausgestellt.
  • In einer konstruktiven Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die erste Aufnahmeeinrichtung als im wesentlichen gerade verlaufende Längskante der Leiste ausgebildet ist und dass die zweite Aufnahmeeinrich tung als mit Schwertern, Nasen oder Vorsprüngen versehene Längskante der Leiste ausgebildet ist.
  • Wie sich in Versuchen herausgestellt hat, lassen sich durch eine derartige Ausgestaltung die auf dem Markt im wesentlichen bekannten und eingesetzten Lagerelemente mit der Leiste verbinden. Hierbei handelt es sich zum einem um Lagerelemente mit Befestigungselementen, die an ihrer Rückseite einen Vorsprung aufweisen, durch den ein Schlitz zwischen der Rückseite der Lagerelemente und dem Vorsprung gebildet wird, welcher zum Einhängen an der Halteleiste geeignet ist. Derartige Lagerelemente sind aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt und werden im Regelfall an gerade verlaufenden Längskanten einer Leiste eingehängt. Zum anderen handelt es sich um, ebenfalls hinlänglich aus dem allgemeinen Stand der Technik bekannte Lagerelemente, bei denen entlang der Rückseite der Lagerelemente ein Rand vorgesehen ist, der gemeinsam mit der Rückseite der Lagerelemente eine Aussparung bildet. Die Aussparung ist dabei umlaufend durch den Rand bzw. die Rückseite des Lagerelements begrenzt, ermöglicht jedoch das Eindringen eines Schwertes bzw. eines Vorsprunges der Leiste von unten, d.h. das Lagerelement kann mittels der Aussparung in das Schwert oder den Vorsprung einer Leiste eingehängt werden. Hierzu weist die Leiste Rücksprünge auf, durch die die Schwerter oder Vorsprünge zum Einhängen der Lagerelemente ausgebildet werden.
  • Durch die beschriebene Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Leiste ist es möglich, die auf dem Markt gängigen Lagerelemente an der Leiste einzuhängen.
  • In einer Weiterbildung der Erfindung kann ferner vorgesehen sein, dass die Leiste mit Bohrungen zum Anbringen an eine Wand, ein Tisch- oder ein Regalsystem ausgebildet ist. Vorgesehen ist dabei auch, dass die Leiste mit L-förmigen Adapterelementen versehen werden kann, die vorzugsweise an die Bohrungen der Leiste anbringbar sind. Durch die L-förmigen Adapterelemente werden wiederum Teile eingespart. Die Leiste kann somit sowohl direkt an ebenen Elementen als auch in einem Winkel von 90° hierzu verschraubt werden. Dies kann beispielsweise bei einer Anordnung der Leiste zwischen zwei Profilträgern eines Regals oder eines Tischaufbausystems vorteilhaft sein.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Unteransprüchen. Nachfolgend ist anhand der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung prinzipmäßig dargestellt.
  • Es zeigt:
  • l Die erfindungsgemäße Leiste in einer Darstellung in der die erste Aufnahmeeinrichtung zum Einhängen der Lagerelemente vorgesehen ist;
  • 2 die erfindungsgemäße Leiste in einer Darstellung in der die zweite Aufnahmeeinrichtung zum Einhängen der Lagerelemente vorgesehen ist;
  • 3 eine Darstellung der Leiste in einer Position gemäß 2 mit eingehängten Lagerelementen;
  • 4 eine rückseitige Ansicht der Leiste gemäß Pfeilrichtung IV der 3;
  • 5 eine Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Leiste sowie eines eingehängten Lagerelementes gemäß der Linie V-V der 4;
  • 6 eine Darstellung der Leiste in einer Position gemäß 1 mit eingehängten Lagerelementen;
  • 7 eine rückseitige Ansicht der erfindungsgemäßen Leiste gemäß Pfeilrichtung VII der 6;
  • 8 eine Seitendarstellung einer Schüttbox gemäß 6, ohne eine Darstellung der dahinterliegenden weiteren Lagerelemente;
  • 9 eine Seitendarstellung einer Materialrolle gemäß 6, ohne eine Darstellung der weiteren Lagerelemente;
  • 10 eine Seitendarstellung einer Greifschale gemäß 6, ohne eine Darstellung der weiteren Lagerelemente;
  • ll eine Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit zwei L-förmigen Adapterelementen in einer Explosionsdarstellung, und
  • l2 eine Darstellung der erfindungsgemäßen Leiste mit an den Enden angebrachten L-förmigen Adapterelementen.
  • Die Figuren des Ausführungsbeispiels zeigen eine Leiste 1 zum Anbringen von Lagerelementen 2, die mit Befestigungselementen 3, 4 versehen sind. Die Befestigungselemente 3, 4 dienen dabei zum Anbringen der Lagerelemente 2 an Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 der Leiste 1.
  • Die Lagerelemente 2 im dargestellten Ausführungsbeispiel weisen zwei verschiedene Typen von Befestigungselementen 3, 4 auf. Daran angepasst weist die Leiste 1 zwei Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 auf. Dabei ist eine Seite der Leiste 1 mit einer ersten Aufnahmeeinrichtung 5 zum Anbringen der Lagerelemente 2a, die mit Befestigungselementen 3 versehen sind, vorgesehen. Die zweite Seite der Leiste 1 ist mit einer zweiten Aufnahmeeinrichtung 6 zum Anbringen von Lagerelementen 2b die mit Befestigungselementen 4 versehen sind, vorgesehen.
  • Die dargestellten Lagerelemente 2a, 2b sind prinzipiell, auch hinsichtlich ihrer Befestigungselemente 3,4, aus dem allgemeinen Stand der Technik hinlänglich bekannt. Hierbei handelt es sich um die gängigsten Typen von Befestigungselementen 3, 4. Ebenfalls aus dem Stand der Technik bekannt sind Leisten, die eine Aufnahmeeinrichtung gemäß der Aufnahmeeinrichtung 5 der Leiste 1 aufweisen. Bekannt aus dem Stand der Technik sind auch Leisten, die eine Aufnahmeeinrichtung aufweisen, die der Aufnahmeeinrichtung 6 der Leiste 1 entspricht. Bekannt ist dabei auch die Art und Weise, wie die Lagerelemente 2a, 2b in die vorgesehenen Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 eingehängt werden. Nachfolgend wird daher lediglich auf die für die Erfindung wesentlichen Merkmale näher eingegangen.
  • Wie aus 1 und 2 ersichtlich ist, ist die erste Aufnahmeeinrichtung 5 an einer ersten Längsseite 7 der Leiste 1 und die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 an einer zweiten, der ersten Längsseite 7 gegenüberliegenden Längsseite 8 ausgebildet. Dabei ist die erste Aufnahmeeinrichtung 5 als im wesentlichen gerade verlaufende Längskante der Leiste 1 ausgebildet. Die zweite Aufnahmeeinrichtung 6 ist als mit Vorsprüngen oder Schwertern 9 versehene Längskante der Leiste 1 ausgebildet.
  • Wie bereits erwähnt dient die erste Aufnahmeeinrichtung 5 zur Aufnahme der Lagerelemente 2a. Diese weisen gemäß den 6 bis 10 Befestigungselemente 3 auf, die im wesentlichen einen Schlitz 10 ausbilden durch den die Lagerelemente 2a an der im wesentlichen gerade verlaufenden Längskante 5 der Leiste 1 einhängbar sind. Hierzu weisen die Befestigungselemente 3 einen Vorsprung 11 auf durch den der Schlitz 10 zwischen der Rückwand der Lagerelemente 2a und dem Vorsprung 11 gebildet wird, welcher zum Einhängen an der gerade verlaufenden Längskante 5 der Leiste 1 vorgesehen ist. Dieses Prinzip ist aus dem allgemeinen Stand der Technik bereits bekannt.
  • Die zum Einhängen an den Schwertern 9 vorgesehenen Lagerelemente 2b, sind in den 3 bis 5 dargestellt. Die Lagerelemente 2b weisen dabei, in ebenfalls bekannter Weise einen über die Rückseite der Lagerelemente 2b hinaus verlängerten Rand 12 auf. Dieser verlängerte Rand 12 bildet dabei mit der Rückseite der Lagerelemente 2b eine Aussparung die zur Aufnahme der Schwerter 9 vorgesehen ist. Die Aussparung ist, da hinlänglich bekannt, nicht näher dargestellt. Die Aussparung entspricht vorzugsweise der Länge sowie der Stärke der Schwerter 9, sodass diese möglichst formschlüssig in die Aussparung eingebracht werden können. Daraus ergibt sich eine sichere und stabile Verbindung zwischen den Lagerelementen 2b und der Längskante 6 der Leiste.
  • Wie insbesondere aus 2, 3 und 4 ersichtlich ist, werden die Schwerter 9 durch Rücksprünge 13 in der Längskante 6 ausgebildet.
  • Die Rücksprünge 13 an der Längskante 6 können beispielsweise durch Einschneiden, durch Stanzen oder dergleichen gebildet sein,.
  • Im Ausführungsbeispiel ist die Leiste 1 mit vier Schwertern 9 versehen. Hierbei ist selbstverständlich jede beliebige andere Anzahl ebenfalls möglich. Dabei kann auch nur ein Schwert 9 vorgesehen sein. Anstelle der Schwerter 9 können auch andere Ausgestaltungen wie zum Beispiel Nasen oder ähnliche Vorsprünge verwendet werden.
  • Wie aus den 3 bis 10 ersichtlich ist, ist die Vorderseite 14 der Leiste 1 als Anlagefläche für die Lagerelemente 2a, 2b ausgebildet. Die Lagerelemente 2a, 2b lassen sich somit stabil mit der Leiste 1 verbinden.
  • Wie aus den Figuren ebenfalls ersichtlich ist, weist die als Anlagefläche 14 ausgebildete Vorderseite einen im wesentlichen parallel zu den Längsseiten 5, 6 der Leiste 1 verlaufenden Rücksprung bzw. eine Nut 15 auf. Die Nut 15 weist dabei im Querschnitt betrachtet ein U-förmiges Profil auf und verläuft im wesentlichen mittig zwischen den Längsseiten 7, 8 bzw. den Längskanten 5, 6. Die Nut 15 kann dabei als Aushängeschutz dienen. Wie aus den 9 und 10 ersichtlich ist, weisen die dort dargestellten Ausführungsbeispiele der Lagerelemente 2b nasenförmige Vorsprünge 16 auf. Diese nasenförmigen Vorsprünge 16 bewirken, dass die Vorderseite der Lagerelemente 2a leicht nach oben gekippt werden muss, damit die Lagerelemente 2a angehoben werden können. Dieses Prinzip ist bereits bekannt.
  • Die in 8 dargestellte Ausführungsform des Lagerelementes 2a weist keinen Aushängeschutz mittels eines nasenförmigen Vorsprunges 16 auf. Ebenso weist das in 5 dargestellte Lagerelement 2b keinen nasenförmigen Vorsprung 16 auf.
  • Der Abstand zwischen der Nut 15 und den jeweiligen Längskanten 5, 6 kann derart gewählt werden, dass die Nut 15 unabhängig davon verwendet werden kann, ob die Längskante 5 oder die Längskante 6 zum Einhängen der Lagerelemente 2a, 2b vorgesehen ist. Die Nut 15 kann in einfacher Weise durch ein entsprechendes Abkanten der ansonsten in Form eines flachen Blechstreifens ausgebildeten Leiste 1 hergestellt werden. Die Leiste 1 kann in einer ebenfalls vorteilhaften Ausführungsform auch aus Kunststoff hergestellt sein.
  • Die Ausführungsform des Lagerelementes 2a gemäß 9 stellt einen rollenförmigen Materialträger dar, auf den ein bandförmiges, streifenförmiges oder fadenförmiges Material aufgewickelt ist. Hierzu wird auf die am gleichen Tag eingereichte Gebrauchsmusteranmeldung hingewiesen (Anmelder: Elabo GmbH, Crailsheim, Titel: Vorrichtung zur drehbaren Lagerung eines rollenförmigen Materialträgers), die eine vorteilhafte Lagerung eines rollenförmigen Materialträgers an der erfindungsgemäßen Leiste zeigt.
  • Wie aus den 11 und 12 im Detail ersichtlich ist, ist die Leiste 1 mit Bohrungen 17 versehen. Die Bohrungen 17 können dabei zum Befestigen der Leiste 1 an einer Wand, einem Tisch- oder einem Regalsystem vorgesehen sein. Die Bohrungen 17 sind dabei derart angeordnet, dass die Leiste 1 im wesentlichen flächig mit ihrer Rückseite an der Wand oder dergleichen anliegt. Die Nut 15 stellt dabei einen geeigneten Abstand zu der Wand sicher, sodass die Lagerelemente 2a, 2b problemlos einhängbar sind. Zur Befestigung zwischen zwei Regalträgern beispielsweise eines Tisches, eines Tischaufbausystems oder eines Regalsystems wurden bisher Leisten 1 eingesetzt, die mit um 90° zu den Bohrungen 17 angeordneten Bohrungen versehen waren. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung ist nunmehr vorgesehen, dass die Teilevielfalt weiter dadurch reduziert wird, dass an die Bohrungen 17 der Leiste 1 ein in 11 und 12 im Detail dargestelltes L-förmiges Adapterelement 18 angebracht wird. Das Adapterelement 18 kann in einfacher Weise mit den Bohrungen 17 verschraubt oder vernietet werden. Das L-förmige Adapterelement 18 weist dabei Boh rungen 19 auf, über die eine Verbindung beispielsweise zu Aluminiumprofilträgern eines Tischaufbausystems hergestellt werden kann. Selbstverständlich kann das L-förmige Adapterelement auch auf anderer Weise, ohne Benutzung der Bohrungen 17, mit der Leiste 1 verbunden werden.
  • Eine Länge der Leiste 1 von 300 bis 2500 mm, vorzugsweise 500 bis 1800 mm und eine Breite von 50 bis 100 mm vorzugsweise 70 mm hat sich in der Praxis als besonders geeignet herausgestellt. Eine Tiefe der Nut 15 von 10 bis 30 mm, vorzugsweise 18 mm hat sich ebenfalls als besonders geeignet herausgestellt. Besonders geeignet ist außerdem eine Länge der Schwerter 9 von 70 bis 120 mm, vorzugsweise 90 mm und eine Länge der Rücksprünge 13 von 40 bis 70 mm, vorzugsweise 55mm.
  • Die Erfindung ist nicht auf die dargestellte Ausführungsform der Aufnahmeeinrichtungen 5, 6 gemäß dem Ausführungsbeispiel beschränkt. Die Aufnahmeeinrichtrungen können je nachdem mit welchen Befestigungselementen 3, 4 die einzuhängenden Lagerelemente 2a, 2b voraussichtlich ausgestaltet sind, eine daran angepasste Form aufweisen.
  • Beschränkt ist die Erfindung auch nicht darauf, dass die Leiste 1 mit nur zwei unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen versehen ist. Beispielsweise kann bei einer Ausgestaltung der Leiste mit einem dreieckigen, viereckigen oder mehreckigen Querschnitt auch eine Anordnung von mehreren unterschiedlichen Aufnahmeeinrichtungen, jeweils an einer Seite der Leiste 1, vorgesehen sein. Durch ein einfaches Drehen der Leiste 1 kann dabei entschieden werden, welche Aufnahmeeinrichtung verwendet werden soll.

Claims (16)

  1. Leiste zum Anbringen von Lagerelementen, die mit Befestigungselementen des gleichen Typs versehen sind, wobei eine Seite der Leiste zum Anbringen der Lagerelemente eine an die Befestigungselemente angepasste Aufnahmeeinrichtung aufweist, dadurch gekennzeichnet , dass wenigstens eine zweite Seite der Leiste (1) mit einer zweiten Aufnahmeeinrichtung (6) zum Anbringen von Lagerelementen (2b) mit Befestigungselementen (4) eines zweiten Typs versehen ist.
  2. Leiste nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet , dass die erste Aufnahmeeinrichtung (5) an einer ersten Längsseite (7) der Leiste (1) und die zweite Aufnahmeeinrichtung (6) an einer zweiten, der ersten Längsseite (7) gegenüberliegenden Längsseite (8) ausgebildet ist.
  3. Leiste nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet , dass die Vorderseite (14) der Leiste (1) als Anlagefläche für die Lagerelemente (2a,2b) ausgebildet ist.
  4. Leiste nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet , dass die Anlagefläche (14) einen im wesentlichen parallel zu den Aufnahmeeinrichtungen (5,6) verlaufenden Rücksprung bzw. eine Nut (15) aufweist.
  5. Leiste nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet , dass die Nut (15) im wesentlichen mittig zwischen den Längsseiten (7,8) der Leiste (1) verläuft.
  6. Leiste nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet , dass die Nut (15) im Querschnitt betrachtet ein U-förmiges Profil aufweist.
  7. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet , dass die Lagerelemente (2a,2b) in die Aufnahmeeinrichtungen (5,6) einhängbar sind.
  8. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet , dass die erste Aufnahmeeinrichtung (5) als im wesentlichen gerade verlaufende Längskante der Leiste (1) ausgebildet ist.
  9. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet , dass die zweite Aufnahmeeinrichtung (6) als mit Schwertern (9), Nasen oder Vorsprüngen versehene Längskante der Leiste (1) ausgebildet ist.
  10. Leiste nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet , dass die Schwerter (9), Nasen oder Vorsprünge durch Rücksprünge (13) in der Längskante (6) ausgebildet sind.
  11. Leiste nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwerter (9) eine Länge von 70 bis 120 mm, vorzugsweise 90 mm, und die Rücksprünge (13) eine Länge von 40 bis 70 mm, vorzugsweise 55 mm, aufweisen.
  12. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet , dass die Leiste (1) im wesentlichen als Blechstreifen mit einer Länge von 300 bis 2.500 mm, vorzugsweise 500 bis 1.800 mm, und einer Breite von 50 bis 100 mm, vorzugsweise 70 mm, ausgebildet ist.
  13. Leiste nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet , dass die Nut (15) eine Tiefe von 10 bis 30 mm, vorzugsweise 18 mm, aufweist.
  14. Leiste nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet , dass die Leiste (1) mit Bohrungen (17) zum Befestigen an einer Wand, einem Tisch- oder einem Regalsystem ausgebildet ist.
  15. Leiste nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet , dass die Bohrungen (17) an beiden Enden der Leiste (1) ausgebildet sind.
  16. Leiste nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass L-förmige Adapterelemente (18) vorgesehen sind, die an die Bohrungen (17) der Leiste (1) vorzugsweise durch Nieten oder Schrauben anbringbar sind.
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