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Die Erfindung betrifft eine Zwischenplatte zur Befestigung auf einer Formaufspannplatte einer Spritzgießmaschine und zur Aufnahme einer Formhälfte eines Spritzgießwerkzeugs.
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Bei Spritzgießmaschinen kann es je nach Ausgestaltung der Schließeinheit der Spritzgießmaschine und hier insbesondere der Formaufspannplatten vorkommen, dass unter Schließkrafteinwirkung eine konkave Durchbiegung der Formaufspannplatten auftritt. Dieser Effekt soll anhand der 1a und 1b kurz erläutert werden. Eine in den 1a und 1b schematisch dargestellte Schließeinheit umfasst eine feststehende Formaufspannplatte 1, eine bewegliche Formaufspannplatte 2, zwei Säulen 3a und 3b sowie zwei weitere hier nicht sichtbare Säulen. Formhälften 4a und 4b eines insgesamt mit 4 bezeichneten Spritzgießwerkzeugs sind auf den Formaufspannplatten 1 und 2 befestigt. In der 1a ist das Spritzgießwerkzeug 4 zugefahren, aber noch keine Schließkraft aufgebaut. Die Formnester 5a, 5b und 5c sind geschlossen. Wird Schliesskraft aufgebaut führt dies zu einer konkaven Durchbiegung der Formplatten. Zusätzlich zu einer Formplattendurchbiegung kann es während der Einspritz- bzw. Nachdruckphase, in Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Druck, zu einer Aufweitung der Form kommen (Formatmung). In 1b ist Schließkraft aufgebaut, wobei es zu einer konkaven Durchbiegung der Formaufspannplatten kommt, die in der 1b in stark überhöhtem Maßstab dargestellt ist. Bei dieser Durchbiegung entstehen am Rand des Spritzgießwerkzeugs 4 die größeren Schließ- bzw. Zuhaltekräfte als in dessen Zentrum. Dadurch kommt es während der Einspritz- und/oder der Nachdruckphase zu einem gewissen Aufklaffen der innen liegenden Formnester des Spritzgießwerkzeugs. Das mittlere Formnest 5b ist in stark überhöhtem Maßstab aufgeklafft dargestellt. Infolgedessen kommt es beim Einspritzen von Schmelze in das Spritzgießwerkzeug 4 in der Einspritzphase und/oder in der Nachdruckphase zur Ausbildung von Schwimmhäuten an dem Formteil im Formnest 5b, weil Schmelze aus diesem Formnest 5b austreten kann.
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Um diesem Effekt entgegenzuwirken, sind aus dem Stand der Technik verschiedene Ausführungsformen von Formaufspannplatten bekannt, die sich durch eine besondere konstruktive Ausgestaltung auszeichnen. Im Wesentlichen geht es darum, die Kraft von den Säulen ins Zentrum der Formaufspannplatten umzuleiten, um so der konkaven Durchbiegung der Formaufspannplatten entgegenzuwirken. Derartige Formaufspannplatten sind beispielsweise aus den Dokumenten
EP0747196A1 ,
EP1497096B1 und
EP1617982B1 bekannt. Aufgrund der besonderen konstruktiven Gestaltung sind derartige Formaufspannplatten relativ teuer in der Herstellung im Vergleich zu einfacher gestalteten Formaufspannplatten ausreichender Steifigkeit, zumindest mit einer ausreichenden Steifigkeit für eine Vielzahl von Anwendungen. Formaufspannplatten der zuletzt genannten Art sollen nachfolgend auch als Standard-Formaufspannplatten bezeichnet werden.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Zwischenplatte anzugeben, die bei Spritzgießmaschinen mit Standard-Formaufspannplatten zum Einsatz kommen kann, und wobei durch das Zusammenwirken der Zwischenplatte mit den Standard-Formaufspannplatten insgesamt ein Aufklaffen von Formnestern auch bei Durchbiegung der Standard-Formaufspannplatten vermieden werden kann.
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Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch eine Zwischenplatte mit den Merkmalen von Anspruch 1. Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen finden sich in den abhängigen Ansprüchen.
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Dadurch, dass die Zwischenplatte einen mittleren Bereich aufweist, der unter Schließkrafteinwirkung in Längsrichtung der Spritzgießmaschine bzw. in Längsrichtung der Schließeinheit keine oder nur eine relativ geringe Deformation erfährt, dass die Zwischenplatte einen äußeren Randbereich aufweist, der unter Schließkrafteinwirkung in Längsrichtung der Spritzgießmaschine keine oder nur eine relativ geringe Deformation erfährt, und dass die Zwischenplatte zwischen dem mittleren Bereich und dem äußeren Randbereich einen oder mehrere unter Schließkraftwirkung elastisch deformierbare Bereiche aufweist, die unter Schließkraftwirkung in Längsrichtung der Spritzgießmaschine eine relativ große Deformation erfahren, kann eine Durchbiegung der Formaufspannplatten zugelassen bzw. in Kauf genommen werden. Die Durchbiegung der Formaufspannplatte wird durch eine passende und entgegengerichtete Deformation der Zwischenplatte kompensiert.
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Vorzugsweise weist die Zwischenplatte in Schließrichtung gesehen einen vorderen Abschnitt, einen mittleren Abschnitt und einen hinteren Abschnitt auf, wobei auf der Außenseite des vorderen Abschnitts die Formhälfte eines Spritzgießwerkzeugs anbringbar ist, wobei die Zwischenplatte mit der Außenseite des hinteren Abschnitts auf einer Formaufspannplatte anbringbar ist, und wobei in dem deformierbaren Bereich ein Leerraum in dem mittleren Abschnitt vorgesehen ist. Im Bereich von diesem Leerraum kann unter Einwirkung der Schließkraft eine Deformation der Zwischenplatte erfolgen und zwar in der Weise, dass der Leerraum zusammengedrückt und verkleinert wird. Die Zwischenplatte wird sozusagen in diesem Bereich zusammengequetscht, wohingegen die Zwischenplatte im mittleren Bereich nicht zusammengequetscht wird. Dadurch wird insgesamt ein Aufklaffen der Formhälften im mittleren Bereich verhindert Insbesondere bei mehreren Formnestern können somit alle Formnester gleichermaßen zugehalten werden und das o. g. Aufklaffen von mittleren Formnestern wird vermieden. Infolgedessen kommt es beim Einspritzen von Schmelze in das Spritzgießwerkzeug während der Einspritz- und/oder der Nachrduckphase in diesem Fall nicht zur Ausbildung von Schwimmhäuten an dem Formteil oder den Formteilen. Gegebenenfalls kann in einem oder mehreren der Leerräume elastisch verformbares Material vorhanden sein.
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In einer Ausführungsform kann die Zwischenplatte in Bezug auf die zentrale Spritzachse und beabstandet von dieser wenigstens zwei deformierbare Bereiche aufweisen, welche vorzugsweise spiegelsymmetrisch zur Spritzachse liegen. Gegebenenfalls können sich die beiden deformierbaren Bereiche bis zum Rand der Zwischenplatte erstrecken, so dass die Zwischenplatte neben dem äußeren Randbereich, der unter Schließkrafteinwirkung in Längsrichtung der Spritzgießmaschine keine oder nur eine relativ geringe Deformation erfährt, weitere Randbereiche als deformierbare Bereiche aufweist, die unter Schließkraftwirkung in Längsrichtung der Spritzgießmaschine eine relativ große Deformation erfahren. Beispielsweise können die vorgenannten Bereiche in folgender Weise ausgestaltet sein: ein im Wesentlichen länglicher mittlerer Bereich erstreckt sich über die gesamte Breite (oder Höhe) der Zwischenplatte. Zu beiden Seiten des mittleren Bereichs erstreckt sich jeweils ein im Wesentlichen länglicher deformierbarer Bereich über die gesamte Breite (oder Höhe) der Zwischenplatte. Schließlich erstreckt sich auf beiden Außenseiten der deformierbaren Bereiche jeweils ein im Wesentlichen länglicher äußerer Randbereich über die gesamte Breite (oder Höhe) der Zwischenplatte. Anders ausgedrückt, verfügt die Zwischenplatte über einen mittleren nicht deformierbaren Streifen, zwei daneben liegende deformierbare Streifen und ganz außen wieder zwei nicht deformierbare Streifen. In diesem Fall können die deformierbaren Streifen auf relative einfache Art und Weise gebildet werden, indem Leerräume in der Zwischenplatte über ihre gesamte Breite (oder Höhe) zwischen dem mittleren Streifen und dem äußeren Streifen erzeugt werden, beispielsweise durch einen Fräsvorgang oder eine sonstigen Materialabtrag. Es werden sozusagen Schlitze in der Zwischenplatte erzeugt.
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Anstelle der vorgenannten Schlitze können auch eine oder mehrere Bohrungen in der Zwischenplatte vorgesehen werden. Die Lage und die Anzahl der Bohrungen hängen vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Die Bohrungen können in unterschiedlicher Anzahl und in unterschiedlichen Positionen vorgesehen werden. Ebenso können sich die Bohrungen im Durchmesser voneinander unterscheiden. Die Achse der Bohrungen kann gegebenenfalls schräg zu der Aufspannfläche der Zwischenplatte und/oder schräg in Bezug auf die Seitenränder der Zwischenplatte liegen.
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Je nach Anwendungsfall kann die Zwischenplatte auch mehrere im Wesentlichen kreisförmig um den mittleren Bereich herum angeordnete elastisch deformierbare Bereiche aufweisen.
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Die die Leerräume bildenden Wände der Zwischenplatte können im Wesentlichen parallel zueinander und parallel zur Oberfläche der Zwischenplatte liegen. Es kann aber auch Anwendungsfälle geben, wo eine schräge Anordnung der Leerräume in der Zwischenplatte sinnvoll ist. In diesem Fall liegen zwar die Wände parallel zueinander, aber nicht parallel bzw. geneigt zur Oberfläche der Zwischenplatten. Selbstverständlich ist es auch möglich, die die Leerräume bildenden Wände geneigt zueinander auszubilden, so dass die Leerräume beispielsweise einen im Wesentlichen keilförmigen Querschnitt aufweisen.
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Die Leerräume bzw. allgemein die deformierbaren Bereiche können sich bis nahe an das äußere Ende der Zwischenplatte erstrecken, so dass nur ein schmaler nicht deformierbarer Randbereich der Zwischenplatte übrigbleibt. Die Ausdehnung bzw. die Gestalt des mittleren, nicht deformierbaren Bereichs und die Ausdehnung bzw. die Gestalt der deformierbaren Bereiche sowie deren räumliche Anordnung in der Zwischenplatte hängen vom jeweiligen Anwendungsfall ab.
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Da es sich um eine Zwischenplatte handelt, die ihrerseits auf einer der Formaufspannplatten einer Spritzgießmaschine befestigt wird, braucht die Zwischenplatte selbst keine Durchbrüche oder Durchführungen für Säulen der Spritzgießmaschine aufzuweisen. Eine kraftübertragende Verbindung zwischen den Säulen und der Zwischenplatte liegt nicht vor. Vielmehr liegt diese kraftübertragende Verbindung zwischen den Säulen und den eigentlichen Formaufspannplatten vor.
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Bei einer Spritzgießmaschine mit zwei Formaufspannplatten und einer Zwischenplatte auf einer der Formaufspannplatten wird eine Formhälfte eines Spritzgießwerkzeugs auf der Zwischenplatte angebracht ist, wobei zumindest ein Seitenrand der Formhälfte in einem der deformierbaren Bereiche der Zwischenplatte angeordnet ist.
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Die deformierbare Zwischenplatte kann auf der feststehenden Formaufspannplatte bzw. der Düsenplatte oder auf der beweglichen Formaufspannplatte montiert werden. Für eine Anwendung der Zwischenplatte auf der Düsenplatte ist die Zwischenplatte mit einer Aussparung für die Spritzdüse einer Spritzeinheit versehen. Für eine Anwendung der Zwischenplatte auf der beweglichen Formaufspannplatte kann die Zwischenplatte mit Aussparungen für den oder die Auswerfer und gegebenenfalls für eine Werkzeugzentrierung ausgestattet sein. Der Einbau der Zwischenplatte in die Schließeinheit kann auch vom Formwerkzeug abhängig sein, d. h. die Lage der deformierbaren Bereiche der Zwischenplatte in der Schließeinheit kann je nach Formwerkzeug unterschiedlich sein.
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Nachfolgend soll die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die 2b–5c näher beschrieben werden.
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Analog zu der Darstellung in den 1a und 1b ist den 2a und 2b schematisch eine Schließeinheit einer Spritzgießmaschine dargestellt. Diese umfasst eine feststehende Formaufspannplatte 1, eine bewegliche Formaufspannplatte 2, zwei Säulen 3a und 3b sowie zwei weitere hier nicht sichtbare Säulen. Formhälften 4a und 4b eines insgesamt mit 4 bezeichneten Spritzgießwerkzeugs sind auf den Formaufspannplatten 1 und 2 befestigt. Auf der beweglichen Formaufspannplatte 2 ist eine Zwischenplatten 6 befestigt und auf dieser ist die Formhälfte 4a angebracht. Die Zwischenplatte weist einen mittleren Bereich 7 und zwei daneben angeordnete elastisch deformierbare Bereiche 8a und 8b auf. Diese werden dadurch gebildet, dass in der Zwischenplatte 6 Leerräume 11a und 11b gebildet werden, die sich bis in die Nähe der äußeren Seitenränder 10a und 10b erstrecken, so dass zwei nicht deformierbare äußere Randbereiche 9a und 9c verbleiben. Die vorgenannten Bereiche sind in der 2a durch gestrichelte Linien voneinander abgegrenzt dargestellt. Die Bezeichnung nicht deformierbar soll vorliegend als Abgrenzung zu dem elastisch deformierbaren Bereich verwendet werden. Während in dem elastisch deformierbaren Bereich unter Einwirkung der Schließkraft eine signifikante Verformung erfolgen kann, so ist dies in den nicht deformierbaren Bereichen gerade nicht der Fall. Dort erfolgt gar keine Deformation bzw. nur eine relativ geringe Deformation aufgrund der Elastizität des Materials der Zwischenplatte. Im Verhältnis bzw. im Vergleich dazu kann unter Schließkraftwirkung eine relativ große Deformation in den elastisch deformierbaren Bereichen erfolgen. Die Formnester 5a, 5b und 5c sind in der 1 geschlossen, aber es ist noch keine Schließkraft aufgebaut.. In der 2b ist hingegen Schließkraft aufgebaut, wobei es zu einer konkaven Durchbiegung der Formaufspannplatten 1 und 2 kommt, die in der 2b in stark überhöhtem Maßstab dargestellt ist. Zusätzlich zu einer Formplattendurchbiegung kann es auch während der Einspritz- bzw. Nachdruckphase, in Abhängigkeit von Geschwindigkeit und Druck, zu einer von der Schmelze verursachten Aufweitung der Form kommen (Formatmung). Da die Ränder 12a und 12b der Formhälfte 4a in den deformierbaren Bereichen 8a und 8b liegen, werden die Leerräume 11a und 11b bereichsweise zusammengedrückt und verkleinert. Die Zwischenplatte 6 wird in diesem Bereich sozusagen zusammengequetscht, wohingegen im mittleren Bereich 7 die Zwischenplatte 6 nicht zusammengequetscht wird. Dadurch wird ein Aufklaffen der Formhälften 4a, 4b insgesamt verhindert. Insbesondere ein mittleres Formnest 5b kann nicht mehr aufklaffen. Infolgedessen kommt es beim Einspritzen von Schmelze in das Spritzgießwerkzeug 4 nicht zum Austreten von Schmelze aus einem oder mehreren der Formnester. Daher kann es auch nicht mehr zur Ausbildung von Schwimmhäuten an den Formteilen kommen. Dies gilt im Hinblick auf die eingangs geschilderte Problematik in besonderem Maß für Formteile aus dem mittleren Formnest 5b.
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3 zeigt eine perspektivische Darstellung einer Zwischenplatte 6 mit Blick auf diejenige Oberfläche der Zwischenplatte 6, auf der die Formhälfte eines Spritzgießwerkzeugs befestigt wird. Die gleiche Zwischenplatte 6 ist in den 4a, 4b und 4c dargestellt, wobei 4a eine Draufsicht von vorne ist, 4b eine Draufsicht von oben und 4c eine Seitenansicht. Die in den 4b und 4c im Innern der Zwischenplatte liegenden Strukturen sind durch gestrichelte Linien dargestellt. Die Zwischenplatte 6 weist ein Bohrbild mit einer Vielzahl von Bohrungen 13 in Form von Sacklöchern auf, in die Befestigungsschrauben eingeschraubt eines Formwerkzeugs eingeschraubt werden können. Daneben gibt es noch durchgehende Bohrungen 14, die zum Befestigen der Zwischenplatte 6 an einer der Formaufspannplatte dienen. Auf der zentralen Spritzachse ist eine durchgehende Ausnehmung bzw. Bohrung 15 vorgesehen. Falls die Zwischenplatte zur Anwendung auf der feststehenden Formaufspannplatte bzw. der Düsenplatte vorgesehen ist, kann durch diese Bohrung 15 die Spritzdüse einer Spritzeinheit hindurchgeführt und an die auf der Zwischenplatte angebrachte Formhälfte angedockt werden kann. Falls die Zwischenplatte zur Anwendung auf der beweglichen Formaufspannplatte vorgesehen ist, können Auswerferstangen eines Formwerkzeugs durch diese Bohrung 15 hindurchgeführt werden. Die Mittelachse dieser Bohrung 15 definiert die bzw. liegt auf der zentralen Spritzachse S. Die Zwischenplatte 6 verfügt über zwei Oberflächen 20 und 21, wobei auf der Oberfläche 20 eine Formhälfte eines Spritzgießwerkzeugs befestigt wird und wobei die Zwischenplatte 6 mit ihrer Oberfläche 21 auf einer der Formaufspannplatten befestigt wird.
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Die Zwischenplatte 6 besitzt einen mittleren, nicht deformierbaren Bereich 7, je einen daneben angeordneten elastisch deformierbaren Bereich 8a und 8b mit Leerräumen 11a und 11b, sowie daran anschließend nicht deformierbare äußere Randbereiche 9a und 9b. Alle vorgenannten Bereiche erstrecken sich in vertikaler Richtung über die gesamte Höhe der Zwischenplatte 6. Bei einer um 90° gedrehten Anordnung der Bereiche würden sich diese über die gesamte Breite der Zwischenplatte 6 erstrecken. Somit durchdringen die Leerräume 11a und 11b die Zwischenplatte auf ihrer gesamten Höhe bzw. Breite. Demzufolge erstrecken sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel die beiden deformierbaren Bereiche 8a und 8b vom oberen Rand 16 bis zum unteren Rand 17 der Zwischenplatte, so dass die Zwischenplatte 6 am oberen Rand 16 und am unteren Rand 17 neben den äußeren nicht deformierbaren Randbereichen 9a, 9b, weitere Randbereiche als deformierbare Bereiche 8a, 8b aufweist, die unter Schließkraftwirkung in Längsrichtung der Spritzgießmaschine eine relativ große Deformation erfahren können. Im Ergebnis werden somit deformierbare und nicht deformierbare Bereiche gebildet, die eine im Wesentlichen längliche Ausbildung aufweisen und parallel zueinander sowie nebeneinander liegen. Anders ausgedrückt, verfügt die Zwischenplatte 6 über einen mittleren nicht deformierbaren Streifen 7, zwei daneben liegende deformierbare Streifen 8a und 8b und ganz außen wieder zwei nicht deformierbare Streifen 9a und 9b. In diesem Fall können die deformierbaren Streifen 8a, 8b auf relative einfache Art und Weise gebildet werden, indem Leerräume 11a, 11b in der Zwischenplatte über ihre gesamte Hohe zwischen dem mittleren Streifen 7 und den äußeren Streifen 9a, 9b erzeugt werden, beispielsweise durch einen Fräsvorgang oder einen sonstigen Materialabtrag.
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Anstelle der vorbeschriebenen und in den 3 bis 4c dargestellten länglichen Ausbildung der einzelnen Bereiche 7, 8a, 8b, 9a und 9c bzw. der Ausbildung dieser Bereiche als Streifen oder der derformierbaren Bereiche nach Art von Schlitzen, kann die Zwischenplatte auch mehrere im wesentlichen kreisförmig um einen mittleren Bereich herum angeordnete elastisch deformierbare Bereiche aufweisen. Ferner können anstelle der länglichen derformierbaren Bereiche bzw. der länglichen Schlitze auch eine oder mehrere Bohrungen in der Zwischenplatte vorgesehen werden (siehe Bezugszeichen 23 in 5a). Die Lage und die Anzahl der Bohrungen hängen vom jeweiligen Anwendungsfall ab. Die Bohrungen können in unterschiedlicher Anzahl und in unterschiedlichen Positionen vorgesehen werden. Ebenso können sich die Bohrungen im Durchmesser voneinander unterscheiden. Die Achse der Bohrungen kann gegebenenfalls schräg zu der Aufspannfläche der Zwischenplatte und/oder schräg in Bezug auf die Seitenränder der Zwischenplatte liegen. Gegebenenfalls können auch Schlitze und Bohrungen zusammen in einer Zwischenplatte vorkommen.
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Die Ausdehnung bzw. die Gestalt des mittleren, nicht deformierbaren Bereichs 7 und die Ausdehnung bzw. die Gestalt der deformierbaren Bereiche 8a und 8b sowie deren räumliche Anordnung in der Zwischenplatte 6 hängen vom jeweiligen Anwendungsfall ab.
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In den 5a, 5b und 5c sind verschiedene Ausführungsformen betreffend die Ausdehnung bzw. die Gestalt der deformierbaren Bereiche und deren räumliche Anordnung in der Zwischenplatte 6 gezeigt. Die die Leerräume 11a bzw. 11b bildenden Wände 18 und 19 in der Zwischenplatte 6 können im wesentlichen parallel zueinander und parallel zu den sich gegenüberliegenden Oberflächen 20 und 21 der Zwischenplatte 6 liegen. Diese Ausführungsform ist in der 5a dargestellt und entspricht der in den 3, 4a, 4b, 4c und 5a gezeigten Ausführungsform der Zwischenplatte 6. Es kann Anwendungsfälle geben, wo eine schräge Anordnung der Leerräume 11 in der Zwischenplatte sinnvoll ist. In diesem Fall liegen zwar die Wände 18 und 19 parallel zueinander, aber nicht parallel bzw. geneigt zu den Oberflächen 20 und 21 der Zwischenplatte 6 (5b). Die Breite B der Leerräume 11a, 11b kann ebenfalls je nach Anwendungsfall variieren. Des Weiteren kann die Lage der Leerräume 11a bzw. 11b in Längsrichtung ebenso wie in Querrichtung der Spritzgießmaschine variieren. Ebenso kann auch eine geneigte Lage der Leerräume in der Zwischenplatte vorgesehen werden, wie dies in der 5c durch die gestrichelte Linie angedeutet ist. Die die Leerräume bildenden Wände 18 und 19 liegen somit nicht parallel zu den Oberflächen 20 und 21 der Zwischenplatte. Selbstverständlich ist es auch möglich, die die Leerräume bildenden Wände 18, 19 geneigt zueinander auszubilden, so dass die Leerräume beispielsweise einen im Wesentlichen keilförmigen Querschnitt aufweisen. Die Wände 18 und 19 können abgerundete Verbindungswände aufweisen, wie sie in der 5b mit einem Pfeil P markiert sind. Grundsätzlich sind aber auch andere Formen an Verbindungswänden möglich.
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Desweiteren ist in der 5a mit gestrichelten Linien dargestellt, dass anstelle von oder gegebenenfalls auch zusätzlich zu schlitzförmigen Leerräumen 11a bzw. 11b eine oder mehrere Bohrungen 23 vorgesehen werden können.
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Der Einbau der Zwischenplatte in die Schließeinheit bzw. auf eine der Formaufspannplatte kann je nach verwendetem Formwerkzeug variieren. Beispielsweise kann die Zwischenplatte aus der 3 so in die Schließeinheit einer Horizontal-Spritzgießmaschine eingebaut sein, dass die Leerräume 11a und 11b vertikal ausgerichtet sind, wie dies in der 3 zu sehen ist. Es kann jedoch auch der Fall eintreten, dass eine beispielsweise um 90° gedrehte Lage der Zwischenplatte 6 sinnvoll ist. In diesem Fall würde sich eine horizontale Ausrichtung der Leerräume 11a und 11b ergeben. Grundsätzlich kann auch jede andere Lage der Zwischenplatte vorkommen.
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Schließlich können in ein- und derselben Schließeinheit auch zwei Zwischenplatten gleichzeitig zum Einsatz kommen, d. h. auf jeder der Formaufspannplatten kann eine erfindungsgemäße Zwischenplatte vorgesehen werden.
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Die Montage der Zwischenplatte muss nicht zwingend direkt auf der Formaufspannplatte erfolgen. Gegebenenfalls können noch eine oder mehrere weitere Platten ohne deformierbare Bereich zusätzlich vorgesehen sein, beispielsweise zur Überbrückung bei einer zu geringen Einbauhöhe des Formwerkzeugs.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Feststehende Formaufspannplatte
- 2
- Bewegliche Formaufspannplatte
- 3a, 3b
- Säulen
- 4a, 4b
- Formhälften
- 4
- Spritzgießwerkzeug
- 5a, 5b, 5c
- Formnester
- 6
- Zwischenplatte
- 7
- Mittlerer nicht deformierbarer Bereich bzw. Streifen
- 8a, 8b
- Elastisch deformierbare Bereiche bzw. Streifen
- 9a, 9b
- Nicht deformierbare Randbereiche bzw. Streifen
- 10a, 10b
- Seitenränder
- 11a, 11b
- Leerräume
- 12a, 12b
- Ränder des Spritzgießwerkzeugs 4
- 13
- Sacklöcher
- 14
- Bohrungen
- 15
- Ausnehmung bzw. Bohrung
- 16
- Oberer Rand der Zwischenplatte
- 17
- Unterer Rand der Zwischenplatte
- 18, 19
- Wände eines Leerraums 11a bzw. 11b
- 20, 21
- Oberflächen der Zwischenplatte
- 23
- Bohrungen
- S
- Spritzachse
- P
- Verbindungswand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0747196 A1 [0003]
- EP 1497096 B1 [0003]
- EP 1617982 B1 [0003]