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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Entlüftung eines auf eine Faserbahn aufzutragenden Beschichtungsmediums, mit wenigstens zwei parallel zueinander angeordneten Entlüftern. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zur Beschichtung einer Faserbahn mit einer Auftragseinrichtung zum Auftragen eines Beschichtungsmediums und mit einer der Auftragseinrichtung vorgeschalteten Vorrichtung zur Entlüftung des Beschichtungsmediums.
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Aus der
WO 2006/128963 A2 ist eine Vorrichtung zum Abführen von Gas aus einem Beschichtungsmaterial bekannt.
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Ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Beschichten einer Faserbahn mit einer derartigen Entlüftungsvorrichtung sind in der
DE 11 2007 002 171 T5 beschrieben.
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Üblicherweise weist eine solche Beschichtungsvorrichtung einen Entlüfter von der zum Beispiel in der
WO 2006/28963 A2 beschriebenen Art auf, der mit mehreren Aggregaten zu seiner Versorgung, wie beispielsweise Pumpen, Drucksensoren, Steuergeräten und dergleichen, verbunden sein kann. Es können bei bestimmten Beschichtungsvorrichtungen Fälle auftreten, in denen die Kapazität eines Entlüfters nicht ausreicht, um den Strom des der Beschichtungsvorrichtung zugeführten Beschichtungsmediums in ausreichender Weise zu entlüften.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung zur Entlüftung eines auf eine Faserbahn aufzutragenden Beschichtungsmediums zu schaffen, die in der Lage ist, auch größere Mengen an Gas aus dem Beschichtungsmedium zu entfernen, wobei die Vorrichtung einen möglichst einfachen Aufbau aufweisen soll.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die in Anspruch 1 genannten Merkmale gelöst.
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Durch die wenigstens zwei parallel zueinander angeordneten Entlüfter kann die Entlüftungskapazität der erfindungsgemäßen Vorrichtung erheblich vergrößert werden. Dabei dient wenigstens ein mit den Entlüftern in Wirkverbindung stehendes Aggregat zur Versorgung beider Entlüfter, wodurch trotz der Erhöhung der Entlüftungskapazität mit Ausnahme des wenigstens einen weiteren Entlüfters keine zusätzlichen Teile erforderlich sind. Dadurch lässt sich die Entlüftungskapazität der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit verhältnismäßig geringen Kosten erheblich vergrößern.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht darin, dass diese weniger oft an- und ausgeschaltet werden muss, dass die für die Vorrichtung erforderlichen Leitungen eine geringere Länge aufweisen müssen und dass eine einfachere Automatisierung möglich ist.
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In einer sehr vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Aggregat eine Zuführpumpe zum Zuführen des aufzutragenden Beschichtungsmediums zu den Entlüftern ist. Auf diese Weise ist lediglich eine Zuführpumpe zum Zuführen des aufzutragenden Beschichtungsmediums erforderlich.
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Zusätzlich oder alternativ kann vorgesehen sein, dass das Aggregat eine Austragspumpe zum Austragen des aufzutragenden Beschichtungsmediums ist. Bei dieser Ausgestaltung ist lediglich eine Austragspumpe für das auf die Faserbahn aufzubringende Beschichtungsmedium erforderlich, wodurch die erfindungsgemäße Vorrichtung erheblich einfacher und kostengünstiger ausgeführt werden kann.
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Um eine Vakuumpumpe einsparen zu können, kann eine weitere vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung darin bestehen, dass das Aggregat eine Unterdruckpumpe zum Erzeugen eines Unterdrucks für die Entlüfter ist.
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Des Weiteren kann alternativ oder zusätzlich zu den anderen Ausführungsformen vorgesehen sein, dass das Aggregat ein Drucksensor in einer von einer Unterdruckpumpe zu den Entlüftern führenden Unterdruckleitung ist. Durch die Einsparung des wenigstens einen Drucksensors lässt sich die erfindungsgemäße Vorrichtung einfacher ausgestalten.
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Eine ähnliche Lösung kann darin bestehen, dass das Aggregat ein in einer von den Entlüftern ausgehenden Austragsleitung zum Austragen des Beschichtungsmediums angeordneter Drucksensor ist.
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Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass das Aggregat ein Steuergerät für die Entlüfter ist.
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In einer weiteren, alternativen oder zusätzlichen Ausführungsform der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Aggregat eine Antriebseinrichtung zum Antreiben von Trommeln der Entlüfter ist. Auf diese Weise wird eine weitere erhebliche Vereinfachung der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entgasung des Beschichtungsmediums erreicht.
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Dabei kann eine konstruktiv sehr einfache Weiterbildung darin bestehen, dass die Antriebseinrichtung einen Riemen aufweist, welcher den Trommeln der Entlüfter zugeordnete Antriebswellen miteinander verbindet.
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Um den zu den Entlüftern geführten Strom des Beschichtungsmediums steuern zu können, kann des Weiteren in einer zu den Entlüftern führenden Leitung und/oder in einer von den Entlüftern weg führenden Leitung ein Ventil angeordnet sein.
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In Anspruch 10 ist eine Vorrichtung zur Beschichtung einer Faserbahn mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Entlüftung des auf die Faserbahn aufzutragenden Beschichtungsmediums angegeben.
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Nachfolgend ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung prinzipmäßig dargestellt.
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Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Entlüftung eines auf eine Faserbahn aufzutragenden Beschichtungsmediums.
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Eine in der Figur dargestellte Vorrichtung 1 dient zur Entlüftung eines auf eine nicht dargestellte Faserbahn aufzutragenden Beschichtungsmediums. In diesem Zusammenhang ist mit dem Begriff ”Entlüftung” die Entfernung beliebiger Gase aus dem Beschichtungsmedium gemeint, d. h. die Vorrichtung 1 ist in der Lage, beliebige Gase aus dem Beschichtungsmedium zu entfernen. Bei der mit dem Beschichtungsmedium zu beschichtenden Faserbahn handelt es sich vorzugsweise um eine Papier- oder Kartonbahn. Die Vorrichtung 1 kann Teil einer nicht dargestellten Beschichtungsvorrichtung sein, mit der die Faserbahn mit dem Beschichtungsmedium beschichtet wird. In diesem Fall wäre die Vorrichtung 1 vorzugsweise einer Auftragseinrichtung zum Auftragen des Beschichtungsmediums auf die Faserbahn nachgeschaltet.
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Die Vorrichtung 1 weist zwei parallel zueinander angeordnete Entlüfter 2 und 3 auf, deren Aufbau und Wirkungsweise an sich bekannt sein kann und daher nachfolgend nicht näher beschrieben wird. Die Entlüfter 2 und 3 sind zur Entlüftung des Beschichtungsmediums ausgeführt und können gleichberechtigt eingesetzt werden. Die mit einem einzelnen Entlüfter 2 oder 3 maximal zu entgasende Menge an Beschichtungsmedium kann beispielsweise 80 l/min betragen. Um den innerhalb der Entlüfter 2 und 3 erforderlichen Unterdruck zu erzeugen, ist eine als Unterdruckpumpe 4 ausgebildete Unterdruckerzeugungseinrichtung vorgesehen, die in einer zu den Entlüftern 2 und 3 führenden Unterdruckleitung 5 angeordnet ist. Um beide Entlüfter 2 und 3 versorgen zu können, teilt sich die Unterdruckleitung 5 in zwei Teilleitungen 5a und 5b, von denen die Teilleitung 5a zu dem Entlüfter 2 und die Teilleitung 5b zu dem Entlüfter 3 führt. Die Kapazität der Unterdruckpumpe 4 sollte ausreichend sein, um einen ausreichenden Unterdruck in den beiden Entlüftern 2 und 3 zu erzeugen, da im normalen Betrieb die Kapazität der Unterdruckpumpe 4 üblicherweise nicht vollständig benötigt wird.
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Das Beschichtungsmedium wird über eine Zuführleitung 6, in der sich eine Zuführpumpe 7 befindet, zu den Entlüftern 2 und 3 gefördert. In Strömungsrichtung des Beschichtungsmediums nach der Zuführpumpe 7 teilt sich die Zuführleitung 6 in zwei Teilleitungen 6a und 6b, von denen die Teilleitung 6a zu dem Entlüfter 2 und die Teilleitung 6b zu dem Entlüfter 3 führt.
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Eine Austragspumpe 8 dient zur Entnahme des entlüfteten bzw. entgasten Beschichtungsmediums aus den Entlüftern 2 und 3 und ist hierzu in einer Austragsleitung 9 angeordnet, in welche in der mit ”A” bezeichneten Strömungsrichtung des Beschichtungsmediums vor der Austragspumpe 8 zwei Teilleitungen 9a und 9b münden.
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Im vorliegenden Fall sind die Unterdruckpumpe 4, die Zuführpumpe 7 und die Austragspumpe 8 Aggregate, welche mit den beiden Entlüftern 2 und 3 in Wirkverbindung stehen und welche zur Versorgung beider Entlüfter 2 und 3 dienen bzw. angeordnet sind.
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Im Sinne der Erfindung könnten für die beiden Entlüfter 2 und 3 auch separate Unterdruckpumpen 4, Zuführpumpen 7 und/oder Auftragspumpen 8 vorgesehen sein, solange wenigstens ein mit den Entlüftern 2 und 3 in Wirkverbindung stehendes Aggregat zur Versorgung beider Entlüfter 2 und 3 angeordnet ist bzw. dient.
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Bei einem solchen Aggregat kann es sich auch um einen Drucksensor 10 handeln, der in der Unterdruckleitung 5 angeordnet ist, die von der Unterdruckpumpe 4 zu den Entlüftern 2 und 3 führt und der zur Messung des in der Unterdruckleitung 5 herrschenden Unterdrucks dient. Im vorliegenden Fall befindet sich der Drucksensor 10 an der Stelle, an der sich die Unterdruckleitung 5 in die beiden Teilleitungen 5a und 5b aufteilt. Selbstverständlich könnte sich der Drucksensor 10 auch an einer anderen Position innerhalb des Abschnitts der Unterdruckleitung 5 befinden, der zwischen der Unterdruckpumpe 4 und dem Punkt liegt, an dem sich die Unterdruckleitung 5 in die Teilleitungen 5a und 5b aufteilt.
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Ein weiteres solches Aggregat, das zur Versorgung beider Entlüfter 2 und 3 dient, ist ein in der Austragsleitung 9 angeordneter, weiterer Drucksensor 11, der zum Messen des Drucks innerhalb der Austragsleitung 9 dient. Der Drucksensor 11 ist an der Stelle angeordnet, an der die beiden Teilleitungen 9a und 9b sich zu der Austragsleitung 9 vereinigen. Es wäre auch möglich, den Drucksensor 11 in der Austragsleitung 9 an einer Position anzuordnen, die näher bei der Austragspumpe 8 liegt.
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Wenn sich die Entlüfter 2 und 3 auf demselben Höhenniveau befinden, d. h. wenn die Böden der Entlüfter 2 und 3 sich auf derselben Höhe befinden, können zur Messung des Spiegels bzw. Pegels des sich in den Entlüftern 2 und 3 befindlichen Beschichtungsmediums ein und derselbe Sensor verwendet werden.
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Des Weiteren kann in einer oder mehreren der Teilleitungen 6a, 6b, 9a oder 9b ein Ventil 12 angeordnet sein, mit dem der Strom des Beschichtungsmediums gesteuert werden kann. Im vorliegenden Fall ist das Ventil 12 in sämtlichen Teilleitungen 6a, 6b, 9a oder 9b angeordnet, dies ist jedoch nur als beispielhaft anzusehen. Das Ventil 12 kann einstellbar oder nicht einstellbar sein.
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Bei der in der Figur dargestellten Ausführungsform sind also die Vakuumpumpe 4, die Zuführpumpe 7, die Austragspumpe 8, der Drucksensor 10 und der Drucksensor 11 jeweils für beide Entlüfter 2 und 3 vorgesehen, was als besonders effektiv im Hinblick auf die Einsparung von Bauteilen und damit auch im Hinblick auf Kosteneinsparung anzusehen ist. Es wäre jedoch auch möglich, eines oder mehrere dieser Aggregate doppelt, d. h. für jeden Entlüfter 2 und 3 separat vorzusehen. Allgemein ist wenigstens eines der genannten Aggregate nur einmal vorgesehen und zur Versorgung der beiden Entlüfter 2 und 3 angeordnet. Ein solches, für beide Entlüfter 2 und 3 gemeinsam eingesetztes Aggregat kann auch ein nicht dargestelltes Steuergerät oder dergleichen sein.
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Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind zwei Entlüfter 2 und 3 vorgesehen, es wäre jedoch prinzipiell auch möglich, mehr als die beiden Entlüfter 2 und 3 parallel zueinander anzuordnen, um auf diese Weise die Kapazität zur Entgasung des Beschichtungsmediums zu vergrößern.
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In nicht dargestellter Weise kann eine Antriebseinrichtung, welche jeweilige Trommeln der Entlüfter 2 und 3 antreibt, für beide Entlüfter 2 und 3 gemeinsam verwendet werden. Hierzu kann beispielsweise ein Riemen vorgesehen sein, der jeweilige Antriebswellen der Trommeln miteinander verbindet.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2006/128963 A2 [0002]
- DE 112007002171 T5 [0003]
- WO 2006/28963 A2 [0004]