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DE202011107924U1 - Kabelhalterung - Google Patents

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DE202011107924U1
DE202011107924U1 DE201120107924 DE202011107924U DE202011107924U1 DE 202011107924 U1 DE202011107924 U1 DE 202011107924U1 DE 201120107924 DE201120107924 DE 201120107924 DE 202011107924 U DE202011107924 U DE 202011107924U DE 202011107924 U1 DE202011107924 U1 DE 202011107924U1
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cable
support legs
shaped body
support
molding
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DE201120107924
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Solon SE
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Solon SE
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    • HELECTRICITY
    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/30Installations of cables or lines on walls, floors or ceilings
    • H02G3/32Installations of cables or lines on walls, floors or ceilings using mounting clamps

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Installation Of Indoor Wiring (AREA)

Abstract

Kabelhalterung mit zumindest einem elastisch verformbaren, elektrisch isolierenden Formkörper mit zumindest einer Längsbohrung im Inneren des Formkörpers, die der Aufnehmbarkeit eines Kabels dient, und zumindest zwei zueinander beabstandeten, in die Umgebung des Formkörpers abstehenden Rippen am Umfang des Formkörpers, die einstückig mit dem Formkörper ausgebildet sind, GEKENNZEICHNET DURCH eine zentrale Anordnung der Längsbohrung (02) im Inneren des Formkörpers (01) und eine Ausbildung der Rippen als elastisch verformbare Stützbeine (07), die der Abstützung des Formkörpers (01) gegenüber der Umgebung (08) dienen.

Description

  • Die Neuerung bezieht sich auf eine Kabelhalterung mit zumindest einem elastisch verformbaren, elektrisch isolierenden Formkörper mit zumindest einer Längsbohrung im Inneren des Formkörpers, die der Aufnehmbarkeit eines Kabels dient, und zumindest zwei zueinander beabstandeten, in die Umgebung des Formkörpers abstehenden Rippen am Umfang des Formkörpers, die einstückig mit dem Formkörper ausgebildet sind.
  • Eine Kabelhalterung dient der Halterung und Fixierung zumindest eines Kabels gegenüber seiner Umgebung. Hierbei kann es sich um Bauteilflächen oder auch um andere Kabel handeln. Bei montierten Solarmodulen verlaufen die elektrischen Anschlusskabel in der Regel unterhalb der Solarmodule auf dem darunterliegenden Substrat, beispielsweise einer Dachhaut. Dabei liegen die Kabel auf der Dachhaut auf. Durch den Kontakt der Kabel mit der Dachhaut entstehen Nachteile, wie beispielsweise Aufscheuern des Kabels mit einer Kurzschlussgefahr, Aufscheuern der Dachhaut mit möglichen Undichtigkeiten, Kontaktkorrosion bei vorhandenen metallischen Steckverbindern im Kabel und einer metallischen Dachhaut mit einer möglichen Verrottung der Steckverbinder und Korrosion des Metalldachs, Klappergeräusche des Kabels bei Wind, Wasserstau unter dem Solarmodul und im Wasser liegende Kabel. Häufig werden diese Nachteile ignoriert und im Störfall beschädigte Kabel ausgetauscht. Um diese Nachteile zu mindern oder zu vermeiden, werden die Kabel häufig mit Klebeband, einfachen Kabelbindern oder selbstklebenden Kabelschellen oder integrierten oder selbstklebenden, anschraub- oder anklemmbaren Kabelkanälen auf der Rückseite des Solarmoduls befestigt. Die einen Maßnahmen sind jedoch durch den anspruchsvollen Außeneinsatz bei jeder Witterung nicht langlebig, die anderen in der Regel aufwändig und schwierig. Verschiedene Kabelhalter sind aus unterschiedlichen technischen Anwendungsgebieten bekannt.
  • STAND DER TECHNIK
  • Aus der US 2005/0173597 A1 ist eine kombinierte Rohr- und Kabelhalterung für mehrere Rohre und Kabel bekannt, bei der der Formkörper quaderförmig aufgebaut ist und in seinen Längsflächen hinterschnittene Nuten zum Einlegen und Einklemmen von Rohren und Kabeln aufweist. Der Formkörper wird auf ein Dach aufgeklebt oder auf Führungsleisten aufgesteckt.
  • Ein ähnlicher Formkörper ist aus der US 5 844 775 A bekannt, in der eine freie Kabelhalterung für das Anschlusskabel einer Computermaus beschrieben wird. Der Formkörper ist ebenfalls quaderförmig aufgebaut, weist aber in seiner Ober- oder Seitenfläche nur eine hinterschnittene Nut zur Aufnahme und Einklemmung des Kabels auf. Auf der Unterfläche des Formkörpers ist ein rutschfester Belag zur Fixierung auf einer Schreibtischplatte als Umgebung angeordnet. Es können mehrere Formkörper vorgesehen sein, die das Anschlusskabel an zueinander beabstandeten Stellen haltern und fixieren.
  • Aus der DE 198 17 279 A1 eine Kabelhalterung zur Durchführung eines Kabels durch ein Gehäuse bekannt, die einen elastischen, quaderförmigen Formkörper mit einer zentralen Längsbohrung zur Aufnahme des Kabels aufweist. Der elastische Formkörper ist aus einem elektrisch isolierenden Material und weist einen Längsschlitz bis in den Bereich der Längsbohrung auf, um das Einlegen des Kabels in die Längsbohrung zu ermöglichen.
  • Eine am Untergrund festclipsbare Kabelhalterung für ein einzelnes Kabel ist aus der GB 2 133 072 A bekannt. Hierbei ist der elastische Formkörper zylinderförmig aufgebaut und weist an jeder Stirnfläche einen umlaufenden Kranz von Stützrippen auf, die schräg nach außen in Richtung auf die Zylinderachse verlaufen und mit ihren freien Spitzen einen runden Freiraum umschließen. Der Zylindermantel ist längsgeschlitzt. Durch Öffnen des Zylindermantels kann ein Kabel zentral in den runden Freiraum eingelegt werden. Beim Schließen wird es durch die Stützrippen dann festgeklemmt und gehaltert.
  • Aus der DE 10 2009 033 A1 ist für ein montiertes Solarmodul eine Kabelhalterung in Form eines U-Förmigen Kabelkanals bekannt, der unterhalb des Solarmoduls an einem Steckpaneel durch Clipse befestigt wird.
  • Eine Kabelhalterung zur Bündelung, Fixierung und Abstandshalterung von freihängenden Kabeln im Turm eines Windrads ist aus der WO 00/36724 A2 bekannt. Mithilfe eines grollen scheibenförmigen Formkörpers werden Kabel verschiedenen Durchmessers zueinander fixiert. Dazu weist der elastische, elektrisch isolierende Formkörper eine Vielzahl von sternförmig angeordneten Lamellen mit Bohrungen auf, in die jeweils ein Kabel durch einen Schlitz einlegbar ist. Weitere Kabel sind zwischen den Lamellen zwischen ausgebuchteten Lamellenenden fixiert. Eine zentrale Bohrung im Formkörper dient dessen Fixierung an einem vertikal im Turm verlaufenden Haltedraht, der ebenfalls über einen Schlitz in die Bohrung eingeführt und dort eingeklemmt wird. Entlang der Kabel werden mehrere Formkörper beabstandet zueinander angeordnet.
  • Der der Erfindung nächstliegenden Stand der Technik wird in der US 4 337 922 A offenbart. Zur Führung und Kühlung von Hochspannungskabeln in einem mit Öl gefüllten runden Kabelkanal wird ein zylinderförmiger Formkörper eingesetzt, der drei dezentrale, helixartig verlaufende Längsbohrungen aufweist, die jeweils ein Hochspannungskabel aufnehmen. In der Mitte des elastischen, elektrisch isolierenden Formkörpers ist eine zentrale Längsbohrung vorgesehen, die der Aufnahme eines im Kabelkanal verlaufenden Zugdrahts dient. Alle Kabel und der Zugdraht sind fest in den Formkörper eingegossen. An seinem Umfang weist der Formkörper in den Kabelkanal als Umgebung abstehende Rippen auf, die als Kühlrippen ausgebildet sind und der Wärmabfuhr von den Kabeln in das umgebende Öl dienen. Der Formköper und die Rippen sind einstückig ausgeführt. Dabei sind die Rippen kurz und rolativ breit angelegt, sodass sie nicht elastisch verformbar sind. Es wird ein einzelner Formkörper eingesetzt, der die Kabel entlang ihrer gesamten Erstreckung im Außenrohr umschließt und frei im Öl schwimmt bzw. aufgrund der Schwerkraft auf den tiefsten Punkt des Außenrohrs absinkt. Die eigentliche Lagerung der Kabel erfolgt durch das Öl im Kabelkanal. Die Fixierung erfolgt durch den Zugdraht.
  • AUFGABENSTELLUNG
  • Die AUFGABE für die vorliegende Neuerung ist darin zu sehen, die gattungsgemäße Kabelhalterung mit zumindest einem elastisch verformbaren, elektrisch isolierenden Formkörper mit zumindest einer Längsbohrung im Inneren des Formkörpers, die der Aufnehmbarkeit eines Kabels dient, und zumindest zwei zueinander beabstandeten, in die Umgebung des Formkörpers hineinragenden Rippen am Umfang des Formkörpers so weiterzubilden, dass eine gut handhabbare Ausführungsform für einfache elektrische Kabel, insbesondere für einzelne elektrische Anschlusskabel eines Solarmoduls, mit einer besonders einfachen Lagerung und Fixierung der Kabel unter Vermeidung der eingangs genannten Nachteile zur Verfügung gestellt werden kann. Die neuerungsgemäße LÖSUNG für diese Aufgabe ist dem Hauptanspruch zu entnehmen, vorteilhafte Weiterbildungen der Neuerung werden in den Unteransprüchen aufgezeigt und im Folgenden im Zusammenhang mit der Neuerung näher erläutert.
  • Die neuerungsgemäße Kabelhalterung ist durch eine zentrale Anordnung der Längsbohrung im Inneren des Formkörpers und eine Ausbildung der Rippen als elastisch verformbare Stützbeine, die der Abstützung des Formkörpers gegenüber der Umgebung dienen, gekennzeichnet. Über die Stützbeine ergibt sich ein Abstand des Kabels gegenüber der Umgebung, ein Kontakt des Kabels mit der Umgebung ist vermieden. Durch die elastische Verformbarkeit der Stützbeine aufgrund ihres elastisch verformbaren Materials und ihrer Formgebung wird eine zentrale Lagerung des Kabels auch zwischen gegenüberliegenden Umgebungsflächen erreicht. Durch die Lagerung des Formkörpers auf Stützbeinen wird ein Anstauen von Wasser unterhalb des Formkörpers auf einer wasserführenden Schicht des Substrats vermieden bzw. auf ein Minimum reduziert. Das Kabel kann nicht an der Umgebung aufgescheuert werden. Es tritt keine Kontaktkorrosion beispielsweise auf Metalldächern auf. Das Kabel tritt nicht in Dauerkontakt mit Wasser und ist durch den gegenüber der Umgebung elektrisch isoliert. Es treten keine störenden Geräusche durch Schlagen des Kabels im Wind auf. Insgesamt kann die Lebensdauer eines in der Kabelhalterung nach der Neuerung gelagerten Kabels bedeutsam gegenüber einem Kabel, das direkt auf dem Untergrund aufliegt, erhöht werden.
  • Darüber hinaus ist die Montage der Kabelhalterung nach der Neuerung einfach, da der Formkörper weder mit dem von dem Kabel kontaktierten Objekt, beispielsweise einem Solarmodul, noch mit dem Substrat, beispielsweise einer Dachhaut, verbunden ist. Die Kabelhalterung wird ausschließlich am Kabel selbst befestigt und dann mit dem Kabel zusammen ausgelegt. Eine Befestigung der Formkörper am Anschlusskabel eines Solarmoduls kann daher schon vor der Montage des Solarmoduls auf der Dachhaut erfolgen.
  • Eine mit der Umgebung berührungsfreie Anordnung des Kabels in der Kabelhalterung nach der Neuerung kann bereits erreicht werden, wenn die Kabelhalterung die Ausführungsform eines großen „A”s aufweist. Vorteilhaft ist dafür eine Anordnung von zwei winklig zueinander angeordneten Stützbeinen gleicher Länge auf einer Unterseite des Formkörpers. Der Formkörper mit der zentralen Längsnut liegt im Schnittpunkt der beiden Stützbeine. Die Abstützung erfolgt nach unten über die beiden Stützbeine, nach oben über die Oberseite des Formkörpers. Beim Auslegen der Kabelhalterung ist darauf zu achten, dass die Formkörper entsprechend auf den Stützbeinen stehen. Aber auch bei einem gekippten Formkörper ist durch den Formkörper an sich eine Trennung des Kabels vom Untergrund gesichert. Allerdings ist der Abstand des Kabels von der Umgebung dann relativ gering, sodass es nach einer kurzen Strecke wieder zum Aufliegen kommen kann. Bei einer Einklemmung des Formkörpers zwischen zwei Flächen kann es allerdings nicht zu einem Verkippen kommen, wobei es dabei prinzipiell egal ist, ob die Stützbeine nach unten oder nach oben zeigen.
  • Zur Vermeidung von gekippten Formkörpern kann vorteilhaft auch eine symmetrische Anordnung von mehreren, insbesondere sechs Stützbeinen am Umfang des Formkörpers vorgesehen sein. Es ergibt sich dadurch eine Ausprägung nach Art eines Sterns. Das Kabel wird nach allen Seiten abgestützt und sicher zentral gelagert. Beim Ausbringen des Formkörpers zusammen mit dem Kabel ist auf keine bevorzugte Aufstellungsrichtung zu achten. Das Kabel kann zusammen mit dem Formkörper einfach „ausgeworfen” werden, was insbesondere bei einer Dachmontage besonders vorteilhaft ist. Eine gleichmäßige Abstützung des Kabels ergibt sich, wenn vorteilhaft die sechs Stützbeine mit gleicher Länge ausgebildet sind. Es entsteht ein symmetrischer Stern mit einem gleichmäßigen Umkreis auf den Enden der Stützbeine. Alternativ kann vorteilhaft auch eine Ausbildung der sechs Stützbeine mit unterschiedlicher Länge vorgesehen sein, wobei zwei am Umfang des Formkörpers gegenüberliegende Stützbeine kürzer und die vier anderen Stützbeine länger ausgebildet sind und die vier längeren Stützbeine im Bereich ihrer Mitte Abknickung aufweisen, wobei benachbarte Stützbeine voneinander wegzeigend abgeknickt sind.
  • Die zuvor genannte Ausführungsform ist besonders zum Einbau zwischen zwei Flächen geeignet. Dabei kann es sich bevorzugt um ein montiertes Photovoltaikmodul bzw. das Photovoltaikpaneel im Modul und das darunterliegende Substrat, in der Regel eine Dachhaut, handeln. Hier werden die Anschlusskabel oft einfach lose im Zwischenraum zwischen Modul und Dachhaut verlegt, sodass es zu den oben genannten Beeinträchtigungen kommen kann. Eine besonders einfache und vorteilhafte Fixierung des Formkörpers der Kabelhalterung nach der Neuerung ergibt sich, wenn die Stützbeine so am Umfang des Formkörpers angeordnet sind, dass die Abstützung des Formkörpers gegenüber seiner Umgebung in Form von zwei beabstandet gegenüberliegenden Flächen durch Klemmung des Formkörpers über die Stützbeine zwischen den Flächen erreichbar ist. Aufwändige Befestigungen oder relativ unzuverlässige Klebungen der Kabelhalterung können so vermieden werden. Durch die elastische Biegsamkeit der Stützbeine können diese sich an unterschiedliche Abstände einfach durch Biegung anpassen. Die Rückstellkraft in den gebogenen Stützbeinen erzeugt dabei die Fixierungskraft. Diese ist aber nicht so groß, dass es zu Beeinträchtigungen der Umgebung kommen könnte. Das Kabel ist also gegen moderate Krafteinwirkung durch den Formkörper sicher fixiert. Bei einer Demontage des Photovoltaikmoduls wird der Formkörper durch Entfernung der oberen Begrenzungsfläche von der unteren wieder freigegeben und damit die Klemmung aufgehoben, sodass das Kabel ohne weitere Demontagemaßnahmen einfach zusammen mit dem Solarmodul entfernt werden kann. Die Formkörper können dabei von dem Kabel entfernt werden oder daran für eine Neumontage verbleiben.
  • Durch die zentrale Längsbohrung kann der Formkörper in einfacher Weise über das Kabel gezogen und an die vorgesehene Stelle geschoben werden. Dafür muss aber ein freies Kabelende vorhanden sein. Bei einem fertigen Solarmodul befindet sich in der Regel am abgehenden Kabelende bereits ein Stecker, sodass der Formkörper nicht einfach übergezogen werden kann. Vorteilhaft kann daher ein Längsschlitz im Formkörper vorgesehen sein, der sich bis in die Längsbohrung hinein erstreckt und dem direkten Einlegen des Kabels in die Längsbohrung dient, sodass kein freies Kabelende mehr erforderlich ist. Die Längsbohrung bildet eine Hinterschneidung hinter dem Längsschlitz. Dabei ist der Längsschlitz so schmal, dass er beim Einlegen des Kabels etwas geweitet wird. Liegt das Kabel in der zentralen Längsbohrung, ist der Längsschlitz wieder geschlossen und verhindert ein einfaches Herausrutschen des eingelegten Kabels aus dem Längsschlitz im normalen Betrieb. Wird aber etwas stärker an dem Kabel gezogen, kann es aus dem Formkörper auch einfach wieder herausgezogen werden. Das Solarmodul kann dann einfach von der Dachhaut entfernt werden. Dabei können die Formkörper einfach vom Kabel abgezogen und erneut verwendet werden.
  • Eine besonders gute Handhabbarkeit der Kabelhalterung nach der Neuerung ergibt sich, wenn der Formkörper mit einer Größe im Bereich des mit einer menschlichen Hand gut umfassbaren Volumens ausgebildet ist. Der Formkörper kann dann einfach von Hand aufgesteckt und verschoben werden. Er passt dann auch gut in die Zwischenräume zwischen dem Solarmodul und der Dachhaut, die in der Regel nicht breiter als eine Handbreite sind. Der Formkörper kann gut zusammen mit dem Kabel ausgelegt werden. Bei einer vorteilhaften zylinderförmigen Ausbildung des Formkörpers ergibt sich eine gute Anpassung des Formkörpers an die zylinderförmige Ausbildung des Kabels. Weiterhin kann der Formkörper vorteilhaft mit zumindest einer Anschlagfläche ausgebildet sein, die an eine Anschlagfläche an dem zu halternden Kabel anschiebbar ist. Damit kann eine Verschiebung in einer Richtung sicher verhindert werden. Um eine Verschiebung auch in der anderen Richtung zu erhindern, kann ein Sicherungsring oder ein Rohrstück (siehe unten) nachgeschoben werden. Bereits die Klemmung des Formkörpers auf dem Kabel ist aber für eine gute Fixierung ausreichend.
  • Der Formkörper besteht aus einem elektrisch isolierenden, elastisch biegsamen Material. Dabei bewirkt die elastische Biegsamkeit eine Rückkehr insbesondere der Stützbeine in die ursprüngliche Form nach Wegfall einer Biegekraft. Vorteilhaft kann der Formkörper aus einem witterungsbeständigen Gummiwerkstoff mit einer Härte zwischen 30 und 95° Shore A (abgerundete Spitze) ausgebildet sein. Bevorzugt kann Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) mit einer Härte zwischen 35 und 80° Shore A, insbesondere zwischen 35 und 50° Shore A, als Gummiwerkstoff eingesetzt werden. Je nach Einsatzanforderungen kann der Gummiwerkstoff damit relativ weich aber auch härter sein. Die Witterungsbeständigkeit garantiert eine lange Lebensdauer. Insbesondere beim Einsatz auf Dächern ist der Formkörper den Witterungseinflüssen, insbesondere Regen, weitgehend ungeschützt ausgesetzt. Durch den Einsatz von Gummi ergibt sich weiterhin eine gleichmäßige, ansprechende Oberfläche des Formkörpers, die wenig verschmutzt und gut zu reinigen ist, und ein gutes Handgefühl.
  • Zur sicheren Lagerung des Kabels auch über längere Strecken kann eine zueinander beabstandete Anordnung mehrerer Formkörper entlang des Kabels erfolgen. Auch mehrere Formkörper können einfach vor einer Montage eines Solarmoduls auf das Kabel aufgesteckt und zusammen mit diesem ausgebracht werden. Bevorzugt kann bei einer mehrfachen Lagerung des Kabels beispielsweise ein kurzes Rohrstück über das Kabel geschoben werden, das festsitzt und mit seinen ringförmigen Stirnflächen jeweils eine Anschlagfläche bildet. Gegen diese Anschlagflächen kann dann jeweils ein Formkörper angeschoben werden, sodass deren Abstand zueinander durch die Länge des Rohrstücks definiert ist. Das Kabel wird dann gut zwischen den beiden Formkörpern oberhalb des Untergrunds gelagert und ist zusätzlich durch das Rohrstück geschützt. Zur Anordnung weiterer Formkörper können entsprechend weitere Rohrstücke vorgesehen sein. Dabei können geschlitzte Formkörper nachträglich aufgesteckt werden, Formkörper mit einer ungeschlitzten, geschlossenen Längsbohrung werden abwechselnd mit den Rohrstücken aufgefädelt. Auch die Rohrstücke können geschlitzt sein. Alternativ zu den Rohrstücken kann auch die elektrisch isolierende Ummantelung des Kabels entsprechend erweitert und modifiziert werden. Weitere Details zu den einzelnen Ausführungsformen der Neuerung sind den nachfolgenden Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
  • AUSFÜHRUNGSBEISPIELE
  • Ausbildungsformen der Kabelhalterung nach der Neuerung werden nachfolgend zum weiteren Verständnis der Neuerung anhand der schematischen Figuren näher erläutert. Dabei zeigen:
  • 1A–E unterschiedliche Formkörper im Querschnitt,
  • 2 eine Kabelhalterung mit mehreren radial zueinander Formkörpern zur Halterung von mehreren Kabeln und
  • 3 eine Kabelhalterung mit mehreren axial zueinander angeordneten Formkörpern zur Halterung eines Kabels über eine längere Strecke.
  • Die 1A zeigt eine einfache Ausführungsform eines elastisch verformbaren, elektrisch isolierenden Formkörpers 01 für eine Kabelhalterung nach der Neuerung in Form eines großen „A”. Im inneren des Formkörpers 01 ist eine Längsbohrung 02 zentral angeordnet. Über einen Längsschlitz 03 ist ein Kabel 04 (im Querschnitt gestrichelt angedeutet) in die Längsbohrung 02 eingelegt. Eine Oberseite 05 des Formkörpers 01 ist abgeflacht, an einer Unterseite 06 des Formkörpers 01 weist dieser an seinem Umfang 18 zwei zueinander beabstandete, in die Umgebung des Formkörpers 01 abstehende, elastisch verformbare Stützbeine 07, die der Abstützung des Formkörpers 01 gegenüber der Umgebung 08 (gestrichelt angedeutet) dienen. Besteht die Umgebung aus zueinander beabstandeten Flächen 09, 10 (gestrichelt angedeutet), kann deren unterschiedlicher Abstand h zueinander durch eine Biegung der Stützbeine 07 und/oder durch eine Winkelveränderung zwischen den beiden Stützbeinen 07 kompensiert werden.
  • In der 1B ist eine Ausführungsform der Kabelhalterung nach der Neuerung mit sechs symmetrisch am Umfang 18 des Formkörpers 01 verteilten, gleichlangen Stützbeinen 07 dargestellt. Es ergibt sich das Erscheinungsbild eines Sterns. Die Enden der Stützbeine 07 liegen auf einem virtuellen Kreis 11 (gestrichelt angedeutet), dessen Durchmesser d den Abstand h von zueinander beabstandeten Flächen 09, 10 (gestrichelt angedeutet) festlegt, bei dem noch eine Klemmung des Formkörpers 01 erreicht wird. Für eine Klemmung gilt: d > h, wobei die Größer der Differenz zwischen d und h die Klemmkraft bestimmt. Der Formkörper 01 ist zylindrisch ausgebildet (siehe 3) und weist eine geschlossene Längsbohrung 02 zum Aufschieben über das Kabel 04 auf.
  • In der 1C unterscheidet sich der Formkörper 01 von dem zuvor beschriebenen Formkörper 01 gemäß 1B durch einen Längschlitz 03 in der Längsbohrung 02, durch den das Kabel 04 einfach eingelegt werden kann.
  • Die 1D zeigt eine Variante des Formkörpers 01 mit unterschiedlich langen und teilweise geknickten Stützbeinen 07. Im dargestellten Ausführungsbeispiel sind wiederum sechs Stützbeine 07 symmetrisch am Umfang 18 des zylindrisch ausgebildeten Formkörpers 01 angeordnet. Die beiden mittleren Stützbeine 07-1, 07-2 sind kürzer ausgebildet, die anderen Stützbeine 07-3, 07-4, 07-5, 07-6 sind länger ausgebildet als die Stützbeine 07 gemäß 1B, 1C. Weiterhin sind benachbarte Stützbeine 07-3, 07-4 und 07-5, 07-6 voneinander wegzeigend abgeknickt. Sie weisen im Bereich ihrer Mitte 16 jeweils eine Abknickung 17 auf. Eine Klemmung zwischen zwei gegenüberliegenden Flächen 09, 10 (gestrichelt angedeutet) mit einer einfachen Anpassung an unterschiedliche Abstände h kann durch diese Ausführungsform besonders leicht erreicht werden.
  • Bei einer um 90° gedrehten Einbaulage des Formkörpers 01 gemäß 1E hingegen wirken die kurzen Stützbeine 07-1, 07-2 als Begrenzung für den minimal möglichen Abstand hmin zwischen gegenüberliegenden Flächen 09, 10.
  • In der 2 sind drei A-förmige Formkörper gemäß 1A radial aneinandergefügt (beispielsweise aneinander geklebt). Es ergibt sich eine Kabelhalterung 15 zur Aufnehmbarkeit von drei Kabeln 04. Diese können durch Längsschlitze 03 zwischen den Stützbeinen 07 in die Längsbohrungen 02 eingelegt werden. Die Stützbeine 07 können gleich lang oder auch unterschiedlich lang sein. Einige Stützbeine 07 können wiederum abgeknickt sein (gestrichelt angedeutet).
  • In der 3 ist ein Kabel 04 mit einem aufgeschobenen Rohrstück 12 mit der Länge l dargestellt. Das Rohrstück 12 sitzt fest auf dem Kabel 04. Die Stirnseiten des Rohrstücks 12 bilden Anschlagflächen 13 am Kabel 04. Dabei können die Anschläge 13 auch durch Absätze in der Kabelummantelung gebildet werden (nicht dargestellt). Gegen jede Anschlagfläche 13 ist ein Formkörper 01 mit einer Anschlagfläche 14 geschoben. Somit wird das Kabel 04 durch eine zwei zueinander mit der Länge l des Rohrstücks 12 beabstandete Formkörper 01 umfassende Kabelhalterung 15 sicher an vorgegebenen Stellen gehalten. Andere Ausführungsformen der Kabelhalterung 15 mit weiteren axial aneinander gereihten Formkörpern 01 sind ebenfalls ohne weiteres möglich. Deutlich sind in der 3 die zylindrische Ausbildung der sternförmigen Formkörper 01 und die Längsschlitze 03 zur Aufnehmbarkeit des Kabels 04 zu erkennen.
  • Bezugszeichenliste
  • 01
    Formkörper
    02
    Längsbohrung
    03
    Längsschlitz in 02
    04
    Kabel
    05
    Oberseite von 01
    06
    Unterseite von 01
    07
    Stützbein
    08
    Umgebung
    09
    untere Fläche, beispielsweise Dachhaut
    10
    obere Fläche, beispielsweise Solarmodul
    11
    Kreis (Endpunkte 07)
    12
    Rohrstück
    13
    Anschlagfläche von 12
    14
    Anschlagfläche von 01
    15
    Kabelhalterung
    16
    Mittenbereich 07-3, 07-4, 07-5, 07-6
    17
    Abknickung in 07
    18
    Umfang von 01
    d
    Durchmesser 11
    h
    Abstand 09, 10
    hmin
    minimaler Abstand 09, 10
    l
    Länge 12
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 2005/0173597 A1 [0003]
    • US 5844775 A [0004]
    • DE 19817279 A1 [0005]
    • GB 2133072 A [0006]
    • DE 102009033 A1 [0007]
    • WO 00/36724 A2 [0008]
    • US 4337922 A [0009]

Claims (13)

  1. Kabelhalterung mit zumindest einem elastisch verformbaren, elektrisch isolierenden Formkörper mit zumindest einer Längsbohrung im Inneren des Formkörpers, die der Aufnehmbarkeit eines Kabels dient, und zumindest zwei zueinander beabstandeten, in die Umgebung des Formkörpers abstehenden Rippen am Umfang des Formkörpers, die einstückig mit dem Formkörper ausgebildet sind, GEKENNZEICHNET DURCH eine zentrale Anordnung der Längsbohrung (02) im Inneren des Formkörpers (01) und eine Ausbildung der Rippen als elastisch verformbare Stützbeine (07), die der Abstützung des Formkörpers (01) gegenüber der Umgebung (08) dienen.
  2. Kabelhalterung nach Anspruch 1, GEKENNZEICHNET DURCH eine Anordnung von zwei winklig zueinander angeordneten Stützbeinen (07) gleicher Länge auf einer Unterseite (06) des Formkörpers (01).
  3. Kabelhalterung nach Anspruch 1, GEKENNZEICHNET DURCH eine symmetrische Anordnung von sechs Stützbeinen (07) am Umfang (18) des Formkörpers (01).
  4. Kabelhalterung nach Anspruch 3, GEKENNZEICHNET DURCH eine Ausbildung der sechs Stützbeine (07) mit gleicher Länge.
  5. Kabelhalterung nach Anspruch 3, GEKENNZEICHNET DURCH eine Ausbildung der sechs Stützbeine (07) mit unterschiedlicher Länge, wobei zwei am Unfang des Formkörpers gegenüberliegende Stützbeine (07-1, 07-2) kürzer und die vier anderen Stützbeine (07-3, 07-4, 07-5, 07-6) länger ausgebildet sind und im Bereich ihrer Mitte (16) eine Abknickung (17) aufweisen, wobei benachbarte Stützbeine (07-3/07-4; 07-5/07-6) voneinander wegzeigend abgeknickt sind.
  6. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH eine solche Anordnung der Stützbeine (07) am Umfang (18) des Formkörpers (01), dass die Abstützung des Formkörpers (01) gegenüber einer Umgebung (08) in Form von zwei beabstandet gegenüberliegenden Flächen (09, 10) durch Klemmung des Formkörpers (017) über die Stützbeine (07) zwischen den Flächen (09, 10) erreichbar ist.
  7. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH einen Längsschlitz (03) im Formkörper (01), der sich bis in die Längsbohrung (02) hinein erstreckt und der Einlegbarkeit des Kabels (04) in die Längsbohrung (02) dient.
  8. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH eine räumliche Ausbildung des Formkörpers (01) mit einer Größe im Bereich des mit einer menschlichen Hand gut umfassbaren Volumens.
  9. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH eine zylinderförmige Ausbildung des Formkörpers (01).
  10. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH eine Ausbildung des Formkörpers (01) mit zumindest einer Anschlagfläche (14), die an eine Anschlagfläche (13) an dem zu halternden Kabel (04) anschiebbar ist.
  11. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH eine Ausbildung des Formkörpers (01) aus einem witterungsbeständigen Gummiwerkstoff mit einer Härte zwischen 30 und 95° Shore A.
  12. Kabelhalterung nach Anspruch 3, GEKENNZEICHNET DURCH Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk (EPDM) mit einer Härte zwischen 35 und 80° Shore A, insbesondere zwischen 35 und 50° Shore A, als Gummiwerkstoff.
  13. Kabelhalterung nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, GEKENNZEICHNET DURCH eine zueinander beabstandete Anordnung mehrerer Formkörper (01), die die der Aufnehmbarkeit des Kabels (04) an mehreren Stellen entlang des Kabels (04) dient.
DE201120107924 2011-11-10 2011-11-10 Kabelhalterung Expired - Lifetime DE202011107924U1 (de)

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