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DE202011107023U1 - Baumfällmaschine - Google Patents

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DE202011107023U1
DE202011107023U1 DE201120107023 DE202011107023U DE202011107023U1 DE 202011107023 U1 DE202011107023 U1 DE 202011107023U1 DE 201120107023 DE201120107023 DE 201120107023 DE 202011107023 U DE202011107023 U DE 202011107023U DE 202011107023 U1 DE202011107023 U1 DE 202011107023U1
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DE
Germany
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propelled
baumfällmaschine
self
chassis
arm
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DE201120107023
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English (en)
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Doll Fahrzeugbau GmbH
Original Assignee
DOLL FAHRZEUGBAU AG
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Publication date
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Application filed by DOLL FAHRZEUGBAU AG filed Critical DOLL FAHRZEUGBAU AG
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Publication of DE202011107023U1 publication Critical patent/DE202011107023U1/de
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G23/00Forestry
    • A01G23/02Transplanting, uprooting, felling or delimbing trees
    • A01G23/08Felling trees

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Abstract

Selbstfahrende Baumfällmaschine mit – einem Trägerfahrzeug (1) mit einer möglichen Fahrgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, besser mindestens 70 km/h, besser mindestens 80 km/h, – einem mindestens zweifach teleskopierbaren Auslegerarm (2), der – am vorderen freien Ende einen Fällkopf (5) trägt, – am hinteren freien Ende gelenkig am einen Ende eines Wippenarmes (3) befestigt ist, wobei – der Wippenarm (3) über einen Drehkranz (4), der um eine Hochachse (9) drehbar ist, auf dem Trägerfahrzeug montiert ist.

Description

  • I. Anwendungsgebiet
  • Die Erfindung betrifft eine selbstfahrende Maschine zum Fällen von Bäumen.
  • II. Technischer Hintergrund
  • Derartige Baumfällmaschinen besitzen in der Regel einen schwenkbaren und ausfahrbaren Auslegerarm, an dessen vorderen Ende ein so genannter Fällkopf befestigt ist:
    Dieser besitzt einerseits Haltezangen zum Ergreifen und Festhalten eines Baumes am Stamm oder einem starken Ast und andererseits unmittelbar benachbart dazu eine schwenkbare Säge, insbesondere Kettensäge, um den gehaltenen Stammteil oder Astteil absägen zu können.
  • Anschließend wird das abgetrennte Baumteil oder auch der abgetrennte gesamte Baum – weiterhin gehalten durch die Zangen des Fällkopfes – mit Hilfe des Auslegerarmes an der gewünschten Stelle abgelegt.
  • Derartige Baumfällmaschinen können auf unterschiedlichen Grundgestellen montiert sein:
    Um im Wald eine größtmögliche Geländegängigkeit auch bei weichem Untergrund zu ermöglichen, verfügen solche selbstfahrenden Baumfällmaschinen häufig über ein Raupenfahrgestell oder ein radgestütztes Fahrgestell mit großformatigen Ballonreifen oder die Fahrgestelle sind als Schreit-Fahrgestelle ausgebildet.
  • Der Nachteil dieser Lösungen besteht darin, dass ihre Bewegungsgeschwindigkeit über Grund relativ gering ist.
  • Soll eine solche Baumfällmaschine an einem weiter entfernten Ort eingesetzt werden, so muss sie dorthin mittels eines Spezialtransporters wie etwa eines Tiefladers verbracht werden, was den Aufwand beträchtlich erhöht.
  • Aus diesem Grund sind selbstfahrende Baumfällmaschinen mit einem schnell fahrenden LKW-Fahrgestell, worunter eine Fahrgeschwindigkeit von mindestens 50 km/h verstanden wird, bekannt, welches auf öffentlichen Straßen und sogar auf Autobahnen gefahren werden darf und 80 km/h oder mehr erreicht. Dadurch sind schnelle Verlagerungen an einen neuen Einsatzort auf eigener Achse und ohne zusätzliches Fahrzeug möglich, jedoch ist die Geländegängigkeit und Beweglichkeit dieser Fahrzeuge im Wald äußerst begrenzt wegen der Straßenauslegung des Fahrgestells, so dass solche schnell fahrenden Baumfällmaschinen in der Regel von Bereichen mit ausreichend festem Untergrund wie etwa Straßen oder Forstwegen aus agieren und den angrenzenden Waldbestand nur im Greifbereich ihrer Ausleger bearbeiten können, weshalb die Greifweite der Ausleger bei diesen schnell fahrenden Baumfällmaschinen ein wesentliches Kriterium darstellt.
  • Neben einer zwar begrenzten, aber doch möglichst guten Geländegängigkeit eines solchen Fahrgestelles stehen dabei die möglichst hohe Arbeitsgeschwindigkeit und geringe Totzeiten für Wartungs- und Reparaturarbeiten bei einer solchen Maschine im Vordergrund, die wegen der hohen Investitionskosten auch hohe Einsatzkosten pro Arbeitsstunde zur Folge hat.
  • III. Darstellung der Erfindung
  • a) Technische Aufgabe
  • Es ist daher die Aufgabe gemäß der Erfindung, eine schnell fahrende Baumfällmaschine so zu verbessern, dass die Einsatzfähigkeit und Arbeitsgeschwindigkeit optimiert wird und der Wartungs- und Reparaturaufwand minimiert wird.
  • b) Lösung der Aufgabe
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Durch die schnelle Fahrgeschwindigkeit des Trägerfahrzeuges ist ein Versetzen der Baumfällmaschine zu einem neuen Einsatzort mit geringem Zeitaufwand auf eigener Achse und ohne zusätzliches Transportfahrzeug möglich.
  • Indem Auslegerarm und Wippenarm so ausgelegt sind, dass in Arbeitsstellung das hintere Ende des Auslegerarmes nicht über das Trägerfahrzeug vorsteht, also insbesondere bei seitlichem Arbeiten nicht über die andere Seite des Trägerfahrzeuges vorsteht, können mit der Baumfällmaschine Bäume neben einer Straße bearbeitet werden, während die Baumfällmaschine auf einer Fahrspur der Straße steht und die andere Fahrspur z. B. für den Verkehr nutzbar bleibt, falls dies unvermeidbar ist.
  • Durch die auf dem Drehkranz angeordnete und mit diesem mitdrehende Bedienerkabine hat der darin sitzende Bediener den Fällkopf so gut wie immer im Blick, was eine hohe Arbeitssicherheit bietet.
  • Durch die schnelle Ausfahrbarkeit des Auslegerarmes innerhalb von maximal 15 Sekunden auf volle Länge, wird eine hohe Arbeitsgeschwindigkeit erreicht, denn diese Ausfahrgeschwindigkeit muss sehr oft, beim Abtrennen und Ablegen jedes Baumteiles, durchgeführt werden. Die Arbeitsleistung der Maschine wird deshalb hierdurch maßgeblich bestimmt.
  • Eine wesentliche Vorraussetzung hierfür ist, dass die hydraulische Hauptpumpe, die bis auf den Drehkranz alle Aggregate des Fällkopfes und Auslegerarmes mit Hydraulikmedium versorgt, immer eine Druckreserve von 30 Bar gegenüber dem in ihrem Steuerblock vorliegenden Druck zur Verfügung stellt.
  • Indem im Hubzylinder des Auslegerarmes ein Senkbremsventil vorhanden ist, welches bereits bei einem relativ geringen Öffnungsdruck von weniger als 50 Bar, besser weniger als 45 Bar, öffnet, wird beim Senken des Auslegerarmes auch mit Last ein während des Absenkvorganges unbeabsichtigt auftretendes Schließen des Senk-/Bremsventils vermieden und dadurch ein Aufschaukeln und Schwingen des Auslegerarmes.
  • Insbesondere aus dem gleichen Grund besitzt der Tank für das Hydrauliköl ein Volumen von mindestens 600 l, besser mindestens 680 l.
  • Damit der teleskopierbare Auslegerarm trotz Aufnahme hoher Querkräfte nur eine geringe Reibungskraft beim Betätigten des Teleskops überwinden muss, sind zwischen den Teleskopteilen reibungsarme Führungen aus Kunststoffmaterial, insbesondere Polyamid, angeordnet, und zwar jeweils mit einer – betrachtet in Längsrichtung des Auslegerarmes – U-Form, die somit eine Seite des rechteckigen Querschnitts des Teleskopteiles übergreift sowie einen Teil der jeweils angrenzenden Seitenfläche.
  • Dadurch wird eine leichte Austauschbarkeit dieser Verschleißteile ermöglicht, vor allem indem die am vorderen Ende montierten Polyamidführungen auf der Stirnfläche des Teleskopteiles mittels eines Befestigungswinkels aufgeschraubt sind.
  • Trotz der stabilen Ausführung des teleskopierbaren Auslegerarmes wird sich dieser im ausgefahrenen Zustand unter Last leicht durchbiegen.
  • Um aufgrund dieser Durchbiegung ein Verkanten des im inneren des Auslegerarmes liegenden Ausfahrzylinders und dessen schnellen Verschleiß oder gar Beschädigung zu vermeiden, ist der Ausfahrzylinder an seinem einen Ende gegenüber dem Auslegerarm zwar längsfest, in der aufrechten Richtung des Querschnittes des Teleskoparmes in Querrichtung jedoch beweglich z. B. in einer Führung gelagert, wodurch die Durchbiegung des Ausfahrzylinders vermieden wird.
  • Der Drehkranz der Maschine wird über zwei separate Antriebsritzel, die von jeweils einem separaten Drehkranzmotor angetrieben werden, in Gang gesetzt. Die beiden Drehkranzmotoren können synchron als auch separat angesteuert werden. Sie dienen einerseits der Ausfallsicherheit durch Redundant und andererseits dem Aufbringen relativ hoher Drehmomente auf dem Drehkranz mit Hilfe vergleichsweise kleiner Motoren.
  • Bei der Kettensäge des Fällkopfes kann der Antrieb für die Sägekette einerseits und die Schwenkbewegung der Kettensäge andererseits separat gesteuert werden. Dadurch ist beispielsweise wählbar, ob die Sägekette auch beim Zurückschwenken der Kettensäge in die Ausgangslage noch laufen soll oder nicht. Bei schwierigen Sägesituationen kann hierdurch ein Verhaken der Sägekette, Verbiegen der Kettensäge und andere schädliche Situationen vermieden werden.
  • Der Lagerbolzen, um den die Greifklauen schwenkbar sind, und der ebenfalls ein Verschleißteil ist, da er sehr großen Belastungen unterliegt, ist in Verlaufsrichtung gerade ausgebildet und so gestaltet, dass er in eine Richtung in Längsrichtung ein- und ausschiebbar ist, was ein schnelles Auswechseln ermöglicht.
  • Das Gewicht der Maschine wurde reduziert, indem der Fahrerhausschutz aus Aluminium hergestellt ist. Dessen Schutzfunktion ist natürlich geringer als ein Fahrerhausschutz aus Stahl, jedoch kann auf diese schwere Ausführung verzichtet werden, indem in der Transportstellung der über dem Fahrerhaus lagernde Fällkopf nicht mehr auf dem Fahrerhausschutz aufliegt und abgelegt ist, sondern schwebend darüber gehalten wird.
  • Zu diesem Zweck liegt das vordere Ende des eingefahrenen Auslegerarmes auf einer Gabel auf, die sich hinter dem Fahrerhaus auf dem Chassis abstützt. Der Fällkopf wird mit Hilfe eines Halteventils im Kippzylinder des Fällkopfes in einer etwa horizontalen Lage am Auslegerarm gehalten.
  • Zur zusätzlichen Sicherheit kann für den Transport eine Sicherungskette zwischen einem hoch liegenden Punkt des Fällkopfes und dem vorderen Ende des Auslegerarmes eingehängt werden.
  • Zur Verbesserung der Geländegängigkeit der Maschine besitzt das Fahrgestell des Trägerfahrzeuges mindestens drei Achsen, die bei Bedarf allesamt antreibbar sind und von denen mindestens zwei Achsen bei Bedarf lenkbar sind.
  • Zusammen mit den optional vorhandenen Differenzialsperren in allen Achsen sowie einer Längssperre zwischen mindestens zwei Achsen, insbesondere zwischen Vorderachse und Mittelachse, sind trotz der Straßentauglichkeit sehr gute Geländegängigkeiten möglich.
  • Weiter verbessert wird dies, indem die Federzylinder der Achsen eine Hub von mindestens 50 cm, besser 60 cm, aufweisen und insbesondere mittels einer Steuerung sowohl eine Nivellierung als auch eine gezielte Schrägstellung des Fahrgestells in Längsrichtung als auch in Querrichtung vorgenommen werden kann, was eine optimale Anpassung an den Untergrund ergibt.
  • Ferner können die Achsen am Chassis arretiert werden, was insbesondere automatisch geschieht, sobald das Fahrgestell mittels der hydraulischen Stützen das Trägerfahrzeug anhebt und die Räder keinen Kontakt zum Boden mehr haben.
  • Durch das Fixieren der Achsen und vorzugsweise auch der hydraulischen Federzylinder können Schwingungen durch Bewegungen dieser Bauteile im Arbeitseinsatz vermieden werden und die am aufgebockten Fahrgestell hängenden Achsen dienen als zusätzliches Gewicht, welches den Schwerpunkt erniedrigt, der somit maximal 1 m, besser nur 80 cm, über den ganz an das Chassis herangezogenen Achsen liegt.
  • Indem die Oberkante der Fahrerkabine in der Transportstellung maximal 3,0 m, besser nur 2,7 m, über Grund liegt, ergibt sich eine niedrige Gesamthöhe von maximal 4,0 m und damit ein problemloses Unterfahren von Brücken und ähnlichen Hindernissen.
  • Indem der Bediener von der Bedienerkabine aus auch ein Verfahren des Trägerfahrzeuges bewirken kann, muss er für kleine Verfahrstrecken, also etwas Wechsel des Arbeitsabschnittes, die Bedienerkabine nicht verlassen.
  • Um einen möglichst belastbaren Ausleger zu schaffen, beträgt der Querschnitt beim größten Teleskopteil in der aufrechten Querschnittsrichtung mindestens 500 mm, besser 550 oder 580 mm und/oder aber maximal 700 mm, besser maximal nur 650 mm.
  • Das freie Ende des Wippenarmes, an dem der Auslegerarm befestigt ist, überwindet zwischen der Transportstellung, in der er vom Drehkranz aus flach schräg nach hinten oben ragt und der Arbeitsstellung, in der er senkrecht oder sogar nach vorne in Richtung Fällkopf geneigt steht, eine Höhendifferenz von mindestens 1,30 m, besser 1,50 m.
  • Zum einen wird dadurch erreicht, dass der Auslegerarm, z. B. bei senkrecht stehendem Wippenarm, auch schräg nach unten bis zu einem Winkel von 54° gegenüber der Horizontalen arbeiten kann.
  • Zum anderen wird dadurch erreicht, dass in der Transportstellung der Auslegerarm sehr niedrig über dem Fahrgestell liegt und einerseits der Fällkopf am vorderen Ende des Auslegerarmes über der Fahrerkabine angeordnet ist, aber nicht über das Trägerfahrzeug nach vorne vorsteht.
  • Nach hinten steht der Auslegerarm geringfügig über das Fahrgestell vor, was jedoch weniger problematisch ist als ein Überstand nach vorne, der bei einfahren in den Kreuzungen etc. gefährlich ist.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform sind grundsätzlich alle Hydraulikzylinder mit Sperrventilen ausgestattet, um die davon bewegten Aggregate in jeder gewünschten Zwischenstellung zuverlässig halten zu können.
  • Die hydraulischen Stützen zum Aufbocken des Fahrwerkes sind an den freien Enden von Stützarmen angeordnet, die in Querrichtungen um mindestens 2 m, besser 2,50 m ausfahrbar sind und selbstverständlich unabhängig voneinander ausfahrbar sind.
  • Dadurch kann auf ein Gegengewicht für den Auslegerarm vollständig verzichtet werden, was dem Gesamtgewicht und der Fahrgeschwindigkeit Vorteile bringt.
  • Eine sehr gute Beweglichkeit des Fällkopfes wird erreicht, indem dieser um die Längsachse des Auslegerarmes um mindestens volle 360°, besser 400°, drehbar ist.
  • Da die Greifklauen bis zum Greifen von Bäumen von 110 cm Durchmesser ausgelegt sind, können sehr große ganze Bäume ergriffen und abgesägt werden.
  • Die dabei auftretenden hohen Kräfte auf den Fällkopf werden zum Kippen des Fällkopfes um eine Querachse von doppelt angeordneten Kippzylindern aufgenommen, die eine zusätzliche Sicherheit bieten.
  • c) Ausführungsbeispiele
  • Ausführungsformen gemäß der Erfindung sind im Folgenden beispielhaft näher beschrieben. Es zeigen:
  • 1: die Baumfällmaschine in Transportstellung in der Seitenansicht,
  • 2a: die Maschine in der Seitenansicht mit aufgerichtetem Auslegerarm,
  • 2b, c: die Maschine in der Transportstellung, aber bereits mit einseitig ausgefahrenen Stützarmen,
  • 3a, b: den Auslegerarm im eingefahrenen und ausgefahrenen Zustand in perspektivischer Darstellung,
  • 3c: einen Schnitt durch den teleskopierbaren Auslegerarm im mittleren Bereich,
  • 3d: einen Schnitt durch den Auslegerarm nahe des hinteren Endes,
  • 3e: einen Schnitt durch den Auslegerarm nahe des vorderen Endes,
  • 4a–d: den Fällkopf in unterschiedlichen Ansichten,
  • 5a, b: den Ausfahrzylinder, und
  • 6: eine Polyamidführung in perspektivischer Ansicht.
  • Die 1 sowie 2a bis 2c zeigen jeweils die gesamte Baumfällmaschine:
    Die eigentliche Baumfällmaschine ist aufgebaut auf einem Drehkranz 4, der sich auf der Ladefläche eines Trägerfahrzeuges befindet und um eine Hochachse drehbar ist.
  • An dem Drehkranz 4 ist ein Wippenarm 3 mit seinem unteren Ende gelenkig um eine Querachse befestigt, der mittels eines Hubzylinders 8 von der schräg nach hinten ansteigenden Transportstellung in die Senkrechte oder gar leicht nach vorne in Richtung Fällkopf geneigte Arbeitsstellung aufgestellt werden kann.
  • In 2b ist ferner eines der beiden Antriebsritzel 14 zum Antreiben des Drehkranzes 4 sowie der ihn treibende Drehkranzmotor 13 erkennbar, die beide doppelt auf einander gegenüberliegenden Seiten bezüglich der Mitte des Drehkranzes 4 vorhanden sind.
  • Am hinteren Ende des Wippenarmes 3 ist der doppelt teleskopierbare Auslegerarm 2 mit seinen Teleskopteilen 2a, b, c befestigt, an dessen vorderen freien Ende sich der Fällkopf 5 befindet.
  • Bei dem Fahrgestell handelt es sich um ein LKW-Fahrgestell mit doppelter Hinterachse, wobei außer der Vorderachse mindestens eine weitere Achse lenkbar ist und bei Bedarf alle Räder antreibbar sind.
  • Die Fahrerkabine ist so tief angeordnet, dass der in Transportstellung horizontal in Fahrtrichtung liegende, eingefahrene Auslegerarm 2 höher liegt als die Oberkante der Fahrerkabine 7.
  • In der Transportstellung liegt das vordere Ende des äußersten, größten Teleskopteiles 2c auf einer Gabel 18 auf, die sich hinter der Fahrerkabine 7 auf der Ladefläche des Trägerfahrzeuges abstützt.
  • Der Fällkopf 5 wird in der Transportstellung von seinen Kippzylindern 19 am vorderen Ende des Auslegerarmes 2 schwebend über der Fahrerkabine 7 gehalten. Dennoch ist die Fahrerkabine 7 durch einen Fahrerhausschutz 25 geschützt, bestehend aus einer Platte 25 in geringem Abstand über dem Fahrerhaus, die von nach unten zum Chassis laufenden Stützstreben 25b abgestützt werden.
  • Dies dient vor allem dazu, um Beschädigungen durch herabfallende Astteile zu vermeiden, da der Fällkopf 5 in der Regel zuverlässig schwebend in der Transportstellung gehalten werden kann, meist zusätzlich gesichert durch eine Sicherungskette im oberen Bereich.
  • Die Höhe des Chassis über den Achsen kann variiert werden durch die Hydraulikfederung der Achsen, die auch eine Nivellierung und gezielte Schrägstellung in Längs- und Querrichtung des Fahrgestells ermöglichen.
  • Im Arbeitsbetrieb werden zumindest zu einer Seite hin die im Fahrgestell angeordneten Stützarme 24 horizontal ausgefahren und die an deren freien Enden befindlichen hydraulischen Stützen 23 gegen den Untergrund ausgefahren, bis die Räder des Trägerfahrzeuges 1 vom Boden abheben und im Gegenteil maximal an das Chassis herangezogen und dort arretiert werden, um Schwingbewegungen zu vermeiden.
  • In den 3 bis 5 sind Einzelteile der Baumfällmaschine dargestellt: Der Auslegerarm 2 gemäß der 3a bis 3d wird mittels eines Ausfahrzylinders 12 im Inneren des Auslegerarmes 2 betätigt, der im hinteren Endbereich des ersten, größten Teleskoparmteiles 2c einerseits und im vorderen Endbereich des mittleren Teleskopteiles 2b andererseits befestigt ist.
  • Das Ausfahren des dritten, kleinsten Teleskopteiles 2a erfolgt wie bekannt über eine Ausfahrkette, die nicht dargestellt ist.
  • Wie 3e zeigt, ist das hintere Ende des Ausfahrzylinders 12 an einem Querbolzen 12a befestigt und auch um diesen schwenkbar, der seinerseits mit seinen freien Enden entlang von Führungen 28 im Inneren des größten Teleskopteiles 2c über eine begrenzte Strecke in Richtung der aufrechten, größeren Querschnittserstreckung des Teleskopteiles verschiebbar ist, wodurch auch bei einer Durchbiegung des ausgefahrenen Auslegerarmes 2 der Ausfahrzylinder 12 exakt gerade bleibt.
  • In der Querschnittsdarstellung der 3b sind die Polyamidführungen 20 zwischen den einzelnen Teleskopteilen 2a, b, c zu erkennen, die beim mittleren Teleskopteil 2b an beiden Enden und bei den beiden anderen Teleskopteilen 2a, c nur jeweils an einem Ende benötigt werden.
  • Wie die 6 zeigt, sind diese in Erstreckungsrichtung des Auslegerarmes 2 U-förmigen Polyamidführungen 20 an einem Befestigungswinkel 27 mit ihrer Stirnfläche befestigt, so dass sie sehr leicht vom freien vorderen Ende eines Teleskopteiles aus in den Zwischenraum zwischen zwei Teleskopteile eingeschoben und mittels des Befestigungswinkels 27 an dessen Stirnfläche verschraubt werden können, was das Austauschen dieser Verschleißteile sehr beschleunigt.
  • Die 4a bis 4d zeigen den Fällkopf 5:
    Dieser wird mit seiner Grundplatte 29 an der vorderen Stirnfläche des freien Endes des Auslegerarmes 2 befestigt und ist gegenüber dem Auslegerarm 2 drehbar um dessen Längsachse um mindestens 360°, besser mindestens 400°.
  • Ein Basiskörper 30, an dem sowohl die Greifklauen 16 als auch die Kettensäge 15 schwenkbar befestigt ist, ist kippbar um eine Kippachse gegenüber der Grundplatte 29 mit Hilfe beidseits angeordneter Kippzylinder 19 (die aus Gründen der Übersichtlichkeit nur durch strichpunktierte Linien angedeutet sind).
  • Die Greifklauen 16 sind wie üblich auf der einen Seite doppelt und im Abstand zueinander vorhanden, auf der gegenüberliegenden Seite nur einfach, um ein sicheres Halten eines z. B. Baumstammes, zu ermöglichen, der gegen eine gezahnte, konkave Anschlagfläche des Basiskörpers 30 gepresst wird.
  • Da es gerade auf eine hohe Haltekraft ankommt, ist die Lagerung der Greifklauen 16 besonders hohen Belastungen unterworfen und damit auch der Lagerbolzen 17, welcher der Lagerung der Greifklauen dient und auf jeder Seite einmal vorhanden sind.
  • 4d zeigt, dass dieser Lagerbolzen 17 ohne Kröpfungen gerade ausgebildet ist und in einer Axialrichtung aus und eingeschoben werden kann zum Zwecke des Auswechselns.
  • Die 5a, b zeigen den in beide Richtungen beaufschlagbaren Ausfahrzylinder 12 in Seitenansicht und im Längsschnitt. Wie ersichtlich, wird die Zuführung des Hydraulikmediums von zwei Anschlüssen 32a, b aus durch die hohle Kolbenstange hindurch über zwei nebeneinander liegende Leitungen 33a, b zu den beiden Seiten des Kolbens 34 realisiert, wobei am rechten Ende das Auge 35 zum Lagern des Ausfahrzylinders 12 auf dem Querbolzen 12a zu erkennen ist.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Trägerfahrzeug
    2
    Auslegerarm
    2a, b, c
    Teleskopteil
    3
    Wippenarm
    4
    Drehkranz
    5
    Fällkopf
    6
    Bedienerkabine
    7
    Fahrerkabine
    8
    Hubzylinder
    9
    Hochachse
    10
    Längsrichtung
    11
    Querrichtung
    11'
    Querachse
    12
    Ausfahrzylinder
    12a
    Querbolzen
    13
    Drehkranzmotor
    14
    Antriebsritzel
    15
    Kettensäge
    16
    Greifklaue
    17
    Lagerbolzen
    18
    Gabel
    19
    Kippzylinder
    20
    Polyamidführungen
    21
    Chassis
    22
    Achse
    23
    Stützen
    24
    Stützarme
    25
    Fahrerhausschutz
    25a
    Platte
    25b
    Stützstreben
    26
    Federzylinder
    27
    Befestigungswinkel
    28
    Führung
    29
    Grundplatte
    30
    Basiskörper
    31
    Kippachse
    32a, b
    Anschluss
    33a, b
    Leitung
    34
    Kolben
    35
    Auge

Claims (32)

  1. Selbstfahrende Baumfällmaschine mit – einem Trägerfahrzeug (1) mit einer möglichen Fahrgeschwindigkeit von mindestens 60 km/h, besser mindestens 70 km/h, besser mindestens 80 km/h, – einem mindestens zweifach teleskopierbaren Auslegerarm (2), der – am vorderen freien Ende einen Fällkopf (5) trägt, – am hinteren freien Ende gelenkig am einen Ende eines Wippenarmes (3) befestigt ist, wobei – der Wippenarm (3) über einen Drehkranz (4), der um eine Hochachse (9) drehbar ist, auf dem Trägerfahrzeug montiert ist.
  2. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der hintere Überstand des Auslegerarmes (2) über den Wippenarm (3) so gering ist und der Wippenarm (3) in Arbeitsstellung soweit nach vorne in Richtung Fällkopf (5) neigbar ist, dass bei Arbeiten in Querrichtung (11) der Auslegerarm (2) nicht nach hinten über das Trägerfahrzeug (1) vorsteht.
  3. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Drehkranz (4) neben dem Wippenarm (3) eine Bedienerkabine (6) mitdrehend mit dem Drehkranz (4) angeordnet ist, in der der Bediener sitzt und den Auslegerarm (2) sowie den Fällkopf (5) steuert. (Auslegerarm)
  4. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebskomponenten für das Teleskopieren des Auslegerarmes (2), insbesondere Hydraulikpumpe, Ventile, Steuerblöcke, Hydraulikölvolumen so dimensioniert sind, dass das Ausfahren des teleskopierbaren Auslegerarmes (2) von der einen in die andere Endstellung maximal 15 Sekunden beansprucht.
  5. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hydraulische Hauptpumpe, die alle Aggregate des Fällkopfes (5) und des Auslegerarmes (2) bis auf den Drehkranz (4) mit Hydraulikmedium versorgt, umfasst im Steuerblock einen Drucksensor, der den dort gemessenen Druck an eine Steuerung meldet, welche daraufhin die Hauptpumpe so steuert, insbesondere bei der Bauform als Verstell-Pumpe so ausschwenkt, dass die Pumpe den im Steuerblock gemessenen Druck zuzüglich einer Reserve von + 30 bar zur Verfügung stellt.
  6. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Senk-Brems-Ventil im Hubzylinder (8) des Auslegerarmes (2) vorhanden ist, welches bei einem Öffnungsdruck von weniger als 50 bar, insbesondere weniger als 45 bar, öffnet.
  7. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Teleskopteilen (2a, b, c) des Auslegerarmes (2) Kunststoffführungen, insbesondere Polyamidführungen (20) jeweils am Anfang und Ende jedes Teleskopteiles (2a, b, c) angeordnet sind, die insbesondere U-förmig jeweils eine Seite des rechteckigen Querschnittes übergreifen sowie einen Teil der angrenzenden Seitenflächen und am vorderen freien Ende des Teleskopteiles (2a, b, c) die Polyamidführung (20) mit an einem auf der Stirnfläche des Teleskopteiles aufschraubbaren Befestigungswinkel (27) verbunden ist.
  8. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausfahrzylinder (12) für das Ausfahren des teleskopierbaren Auslegerarmes (2) im Inneren des Auslegerarmes (2) an einem Ende gegenüber dem Auslegerarm längsfest, in der aufrechten Richtung des Querschnittes des Teleskoparmes (2) jedoch in einer Führung (28) beweglich gelagert ist.
  9. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tank für Hydrauliköl ein Volumen von mindestens 600 l, besser mindestens 680 l, aufweist. (Drehkranz)
  10. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Drehkranz (4) zwei, insbesondere einander gegenüberliegende, Antriebsritzel (14) angreifen, die von jeweils einem separatem Drehkranzmotor (13) angetrieben werden, die synchron ansteuerbar sind. (Fällkopf)
  11. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei der Kettensäge (15) des Fällkopfes (5) der Antrieb der Sägekette einerseits und die Schwenkbewegung der Kettensäge (15) andererseits separat steuerbar sind.
  12. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifklauen (16) um einen Lagerbolzen (17) schwenkbar sind, der in Verlaufsrichtung gerade ausgebildet ist und in Längsrichtung ein- und ausschiebbar Austausch ist. (Fahrerhausschutz)
  13. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fällkopf (5) in Transportstellung über dem Fahrerhausschutz (25) schwebt und das vordere Ende des Auslegerarmes (2) auf einer Gabel (18), die sich auf dem Chassis des Trägerfahrzeuges (1) hinter der Fahrerkabine (7) abstützt, abgelegt ist, und insbesondere der Kippzylinder (19) des Fällkopfes (5) zu diesem Zweck ein Lasthalteventil umfasst.
  14. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fahrerhausschutz (25) eine Platte (25a) über der Fahrerkabine (7) sowie von dort vom Chassis nach unten verlaufende Stützstreben (25b) umfasst, die insbesondere jeweils aus Aluminium bestehen. (Fahrgestell)
  15. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell des Trägerfahrzeuges (1) mindestens drei Achsen umfasst, die insbesondere allesamt antreibbar sind und/oder von denen mindestens zwei Achsen lenkbar sind.
  16. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrgestell über Differenzialsperren in allen Achsen sowie eine Längssperre zwischen Vorder- und Mittelachse verfügt.
  17. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hub der Federzylinder (2b) der Achsen des Fahrgestells mindestens 50, besser mindestens 60 cm beträgt und eine Steuerung vorhanden ist, die sowohl in Längsrichtung (10) als auch in Querrichtung (11) ein Nivellieren als auch ein gezieltes Einstellen einer Schrägstellung des Fahrgestells zulässt.
  18. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Achsen (22) am Chassis (21) arretierbar sind und insbesondere automatisch arretiert werden, sobald die hydraulischen Stützen (23) das Trägerfahrzeug (1) anheben.
  19. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwerpunkt der Baumfällmaschine maximal 1 m, besser maximal 80 cm, über den maximal an das Chassis (21) angenäherten Achsen (22) liegt.
  20. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Trägerfahrzeug (1) von dem in der Bedienerkabine (6) sitzenden Bediener aus verfahren werden kann.
  21. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberkante der Fahrerkabine (7) maximal 3,0 m, besser nur 2,7 m über Grund liegt.
  22. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hydropneumatischen Federzylinder (26) der Achsen (22) blockierbar sind. (Auslegerarm)
  23. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Querschnitt des teleskopierbaren Auslegerarmes (2) beim größten Teleskopteil (2c) in der aufrechten Querschnittsrichtung mindestens 500 mm, besser mindestens 550 mm, besser mindestens 580 mm und/oder maximal 700 mm, maximal 650 mm, beträgt.
  24. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wippenarm (3) in der Transportstellung vom Drehkranz (4) aus nach schräg hinten oben ragt, bis etwa zum Ende des Chassis (12) und in der Arbeitsstellung steil nach oben, insbesondere nach vorne in Richtung Fällkopf (5) geneigt, aufgerichtet wird.
  25. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in der Transportstellung der Fällkopf (5) über der Fahrerkabine (7) angeordnet ist, in Fahrtrichtung (10) jedoch nicht über diese nach vorne vorsteht.
  26. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Wippenarm (3) mit seinem hinteren Ende zwischen Transportstellung und Arbeitsstellung eine Höhendifferenz von mindestens 1,30 m, besser 1,50 m, überwindet.
  27. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass bei senkrecht stehendem Wippenarm (3) der Auslegerarm (2) schräg nach unten bis zum einem Winkel von 45° gegenüber der Horizontalen arbeiten kann.
  28. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass alte Hydraulikzylinder mit Sperrventilen ausgestattet sind.
  29. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die hydraulischen Stützen (23) an in Querrichtung (11) ausfahrbaren Stützarmen (24) angeordnet sind, die um mindestens 2 m, besser 2,5 m, ausfahrbar sind und das Trägerfahrzeug (1) kein Gegengewicht für den Auslegerarm besitzt. (Fällkopf)
  30. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fällkopf (5) gegenüber der Längsachse des Auslegerarmes (2) um mindestens 360°, besser mindestens 400°, drehbar ist.
  31. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Greifklauen (16) ausgelegt sind zum Greifen von Bäumen bis 110 cm Durchmesser.
  32. Selbstfahrende Baumfällmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kippzylinder (19) zum Kippen des Fällkopfes (5) um eine Querachse (11) doppelt vorhanden ist.
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