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Die Erfindung betrifft ein Sport- oder Fitnesshandtuch gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
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Ein derartiges Schweiß- oder Fitnesshandtuch kann bei sportlichen Aktivitäten im Fitnessstudio oder beim Joggen im gefalteten Zustand um die Hals- und Nackenpartie gelegt werden. Das Handtuch dient somit zum Aufsaugen von Schweiß, als Schutz gegen eine Unterkühlung der Hals- und Nackenpartie sowie auch zur Nackenwärmung oder zum Abtrocknen nach erfolgter sportlicher Betätigung. Ebenso kann das Handtuch im Gesundheits- und Wellnessbereich zum Schutz vor Zugluft, zur Vermeidung oder Linderung von Verspannungen der Nackenmuskulatur und/oder zum Schutz vor Erkältungen genutzt werden.
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Aus der
DE 93 17 369 U1 ist ein gattungsgemäßes Sport- oder Fitnesshandtuch bekannt, das aus einer mehrlagigen schmalen sowie langgestreckten Gewebebahn besteht. Die aus einem Frottee-Material hergestellte Gewebebahn ist in einer mehrfachen Z-Faltung zu übereinander gelegten Stofflagen zusammengefaltet. Die Stofflagen sind jeweils an den Längsenden der Gewebebahn miteinander vernäht. Zudem ist an jedem der Längsenden ein Verschlusselement vorgesehen. Mittels des Verschlußelements kann das um die Hals- und Nackenpartie gelegte Handtuch schleifenförmig oder ringförmig geschlossen werden. Auf einer äußeren Stofflage des Handtuches ist eine nach außen freigelegte Außentasche zur Aufnahme von kleineren Gegenständen, etwa eines Schlüssels oder eines Mobiltelefons vorgesehen.
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Die Aufnahmetasche des aus der
DE 93 17 369 U1 bekannten Handtuches liegt in der Handtuch-Gebrauchslage auf dem seitlichen Brustkorb-Bereich des Nutzers auf. Die Gewichtskraft eines in der Aufnahmetasche verstauten Gegenstandes greift daher asymmetrisch am Handtuch an. Bei sportlichen Aktivitäten kann daher – bedingt durch die asymmetrisch angreifende Gewichtskraft des verstauten Gegenstandes – das Handtuch aus seiner Gebrauchslage verrutschen, was aus ergonomischen Gründen nachteilig ist.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Sport- oder Fitnesshandtuch bereitzustellen, bei dem kleinere Gegenstände, etwa Schlüssel oder Mobiltelefone, lagesicher, ergonomisch günstig sowie ohne Beeinträchtigung des Nutzers und in einfacher Weise verstaut werden können.
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Die Aufgabe ist durch die Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst. Bevorzugte optionale Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen offenbart.
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Die Erfindung beruht auf dem Sachverhalt, dass im oben angegebenen Handtuch ein in der Handtuch-Aufnahmetasche verstauter Gegenstand zu einer einseitigen Belastung des um die Halspartie des Nutzers gelegten Handtuchs führt. Bei sportlichen Aktivitäten kann somit das Handtuch aus seiner Gebrauchslage heraus verrutschen. Vor diesem Hintergrund weist gemäß dem kennzeichnenden Teil des Schutzanspruches 1 das Sport- oder Fitnesshandtuch an seinen beiden Längsenden zumindest eine Seitentasche auf, in der kleinere Gegenstände aufgenommen werden können. In der Handtuch-Gebrauchslage, das heißt bei um die Hals- und Nackenpartie umgelegtem Handtuch, können somit die beiden Längsenden an einem unteren Scheitelpunkt auf dem Brustkorb-Bereich des Nutzers mittig zusammengeführt werden. Die zumindest eine Seitentasche liegt somit unmittelbar an diesem Scheitelpunkt auf dem Brustkorb-Bereich auf.
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Die Gewichtskraft eines in der Handtuch-Seitentasche verstauten Gegenstandes greift daher nicht asymmetrisch, sondern symmetrisch am unteren Scheitelpunkt des Handtuches an. Das in der Gebrauchslage befindliche Handtuch wird somit nicht mehr einseitig mit der Gewichtskraft des verstauten Gegenstandes beaufschlagt, sondern vielmehr mittig nach unten gezogen. Dadurch wird im Unterschied zum oben angegebenen Stand der Technik die Gebrauchslage des um die Nacken- und Halspartie gelegten Handtuches sogar noch weiter stabilisiert. Zur Fixierung der beiden, am unteren Scheitelpunkt zusammengeführten Handtuch-Längsenden können Verbindungselemente vorgesehen sein, etwa ein Druckknopf, ein Klettverschluss oder Haken und Ösen.
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Wie oben erwähnt, sind in der Gebrauchslage die Handtuch-Längsenden am unteren Scheitelpunkt im Bereich des Brustkorbes des Nutzers zusammengeführt. Die beiden Längsenden können dabei übereinander auf den Brustkorb liegen. Die in den Längsenden vorgesehenen Seitentaschen können sich daher bevorzugt zumindest teilweise überdecken. Dadurch ergibt sich auch bei nur teilweise mit Gegenständen gefüllten Seitentaschen eine mittig am unteren Scheitelpunkt angreifende resultierende Gewichtskraft.
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Die an jedem Längsende der Gewebebahn angerordneten Seitentaschen können bevorzugt in der Längserstreckungsrichtung der Gewebebahn mit ihren Einschuböffnungen einander zugewandt angeordnet sein. Somit sind die beiden Seitentaschen in der Gebrauchslage des Handtuches mit nach oben weisenden Einschuböffnungen angeordnet. Die Gegenstände können daher auch bei nach oben offener Einschuböffnung sicher in den Seitentaschen verstaut werden. Zusätzliche Schließelemente, etwa Klettverschlüsse oder dergleichen, zum Verschließen der Einschuböffnung sind daher nicht erforderlich.
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Alternativ dazu können die Seitentaschen auch Einschuböffnungen aufweisen, die quer zur Längserstreckungsrichtung der Gewebebahn ausgerichtet sind. In der Handtuch-Gebrauchslage sind daher die Seitentaschen nicht nach oben, sondern seitlich offen. Gegebenenfalls können die Einschuböffnungen mit zusätzlichen Verschlusselementen geschlossen werden, um ein Herausfallen von Gegenständen zu verhindern.
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Die Seitentaschen können mit ihren Boden- und Seitenrändern unmittelbar mit der Randkante der Handtuch-Gewebebahn an deren Längsenden vernäht sein. In diesem Fall erstreckt sich die Seitentasche über die gesamte Handtuch-Breite.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Handtuch mehrlagig mit zumindest zwei übereinander angeordneten Stofflagen ausgebildet sein. Die beiden Stofflagen können herstellungstechnisch bevorzugt in einer Einfachfaltung zusammengefaltet sein. Die Stofflagen-Randkanten können an den beiden Gewebebahn-Längsenden zusammengenäht sein, und zwar unter Bildung der Seitentaschen. Im Mittelteil der Gewebebahn können dagegen die Randkanten/Faltkanten unvernäht verbleiben. Im Mittelteil der Gewebebahn sind daher die zusammengefalteten Stofflagen lose übereinander gelegt. Die Stofflagen können daher im Mittelbereich bei Bedarf vom Nutzer ziehharmonikaartig auseinander gezogen werden.
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Besonders bevorzugt kann die Handtuch-Gewebebahn dreilagig aufgebaut sein. Diese können in einer Doppelfaltung bzw. einer Z-Faltung gefaltet sein. Entsprechend ergibt sich eine mittlere Stofflage, die über Faltkanten beidseitig in äußere Stofflagen übergeht. Die Seitentaschen können dabei bevorzugt nach außen hin sichtgeschützt zwischen den äußeren Stofflagen der zusammengefalteten Gewebebahn definiert sein. Die Seitentaschen und damit auch darin verstaute Gegenstände sind somit sichtgeschützt und schmutzgeschützt innerhalb der beiden äußeren Stofflagen angeordnet.
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Wie bereits oben erwähnt, können die beiden Längsenden der Gewebebahn über Verbindungselemente zusammengeführt sein. Die Verbindungselemente sind dabei bevorzugt unmittelbar an den Seitentaschen vorgesehen und beispielhaft als Druckknöpfe realisiert. Optional kann als ein zusätzliches Verbindungselement eine an einem Handtuch-Längsende vernähte Schlaufe vorgesehen sein. Durch die Schlaufe kann das andere Handtuch-Längsende geführt werden. In Abhängigkeit von der gewählten Durchführungslänge kann daher der Nutzer die Umschlingungslänge des um den Hals- und Nackenpartie gelegten Handtuches nach Bedarf frei einstellen.
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Zusätzlich zu den beiden Seitentaschen an den Handtuch-Längsenden kann zumindest eine weitere Außentasche zur Aufnahme kleinerer Gegenstände vorgesehen sein. Die Außentasche kann im Gegensatz zu den oben erwähnten Seitentaschen von außen her unmittelbar zugänglich sein, das heißt in der Handtuch-Gebrauchslage nach außen freigelegt sein. Beispielhaft kann in der Außentasche ein digitales Abspielgerät verstaut sein, das über Verbindungskabel mit dem außerhalb der Außentasche befindlichen Kopfhörer verbunden ist.
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In einer besonderen Ausführungsform kann im Mittelteil der Handtuch-Gewebebahn eine weitere Aufnahmetasche vorgesehen sein, in der beispielhaft Wärmepads oder dergleichen zur Nackenwärmung oder auch Kältepads aufgenommen werden können. Die Aufnahmetasche kann mittig zwischen den beiden Längsenden der Gewebebahn vernäht sein. Bei einem mehrlagigen Aufbau der Gewebebahn kann die Aufnahmetasche an der Innenseite einer äußeren Stofflage vernäht sein. Die vorliegende Erfindung umfasst gemäß einem weiteren Aspekt auch ein Handtuch ohne Seitentaschen an den Handtuch-Längsenden, jedoch mit einer solchen Aufnahmetasche zur Nackenwärmung oder Nackenkühlung.
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Die vorstehend erläuterten und/oder in den Unteransprüchen wiedergegebenen vorteilhaften Aus- und/oder Weiterbildungen der Erfindung können – außer zum Beispiel in den Fällen eindeutiger Abhängigkeiten oder unvereinbarer Alternativen – einzeln oder aber auch in beliebiger Kombination miteinander zur Anwendung kommen.
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Die Erfindung und ihre vorteilhaften Aus- und Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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1 in perspektivischer Darstellung ein Sport- oder Fitnesshandtuch;
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2 und 3 jeweils vergrößerte Detailansichten der Längsenden des Handtuchs;
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4 und 5 jeweils Schnittdarstellungen des Sport- oder Fitnesshandtuches entlang der Schnittebenen I-I und II-II aus der 1; sowie
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6 und 7 jeweils ein um die Nacken- und Halspartie gelegtes Sport- oder Fitnesshandtuch in unterschiedlichen Gebrauchslagen.
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In der 1 ist ein ausgebreitetes Sport- oder Fitnesshandtuch 1 in Alleinstellung gezeigt. Das Handtuch 1 ist aus einer schmalen, langgestreckten Gewebebahn aus einem Frottee-Material gefertigt und erstreckt sich in der Längsrichtung x mit einer Länge l, die beispielhaft in einer Größenordnung von 100 cm bis 110 cm ist, während deren Breite b z. B. bei ca. 10 cm liegen kann. Die Gewebebahn ist gemäß den 4 und 5 mehrlagig aufgebaut, und zwar mit zwei äußeren Stofflagen 3, 5 sowie einer mittleren Stofflage 7. Die Gewebebahn ist demzufolge beispielhaft in einer Doppelfaltung bzw. Z-Faltung zusammengefaltet, bei der die mittlere Stofflage 7 an den in der Handtuch-Querrichtung y gegenüberliegenden Faltkanten 9 in die äußeren Stofflagen 3, 5 übergeht. Die Breite der einzelnen Stofflagen 3, 5, 7 ist dabei im Wesentlichen identisch. Die freien Randkanten 11 der äußeren Stofflagen 5 sowie die jeweils darunter liegenden Faltkanten 9 sind daher an den beiden Längsseiten des Handtuches 1 in der Hochrichtung z in etwa fluchtend überlagert.
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Die Längsseiten des Handtuches 1 sind gemäß der 1 in ein Mittelteil 13 sowie in daran anschließende Längsenden 15 aufgeteilt. An jedem der Längsenden 15 sind die drei Stofflagen 3, 5, 7 randseitig in spezieller Weise unter Bildung von Seitentaschen 17 miteinander vernäht. Die an den Längsenden 15 vorgesehenen Seitentaschen 17 sind jeweils begrenzt durch eine angedeutete Taschenboden-Naht 19, die an den Handtuch-Schmalseiten die drei Stofflagen 3, 5, 7 randseitig miteinander verbindet. In der Querrichtung y sind die Seitentaschen 17 durch gegenüberliegende Taschenseiten-Nähte 21 begrenzt, die sich über eine vorgegebene Taschenhöhe h von den Handtuch-Schmalseiten zur Handtuchmitte M erstreckt (1). Die Taschenboden-Naht 19 und die Taschenseiten-Nähte 21 verbinden jeweils die Faltkanten 9 sowie die freien Randkanten 11 der Stofflagen 3, 5 7 fest miteinander. Entsprechend ist die Breite der Seitentaschen 17 nahezu identisch mit der Handtuch-Breite b.
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Die beiden Handtuch-Längsenden 15 sind mit Bezug auf die Handtuch-Mitte M im Wesentlichen spiegelsymmetrisch aufgebaut. Gegebenenfalls kann jedoch die Taschenhöhe h der Seitentaschen 17 an den beiden Längsenden 15 variieren. In der 4 ist eines der Längsenden 15 im Seitenschnitt gezeigt. Am gezeigten Längsende 15 ergeben sich aufgrund der Z-Faltung der Gewebebahn zwei übereinander liegende Seitentaschen 17. Diese werden jeweils durch die mittlere Stofflage 7 sowie durch die beiden äußeren Stofflagen 3, 5 in Vertikalrichtung z (4) begrenzt. Die Seitentaschen 17 sind nach außen hin sichtgeschützt und schmutzgeschützt, das heißt innerhalb der beiden äußeren Stofflagen 3, 5 angeordnet.
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Die Seitentaschen 17 an den gegenüberliegenden Längsenden 15 weisen jeweils Einschuböffnungen 21 auf, die in der Längsrichtung x einander zugewandt sind. Zudem sind gemäß der 1 bis 3 in den beiden Längsenden 15 jeweils einander korrespondierende Druckknopf-Bauteile 24, 25 eingearbeitet. Die beiden Druckknopf-Bauteile 24, 25 sind jeweils über ein Versatzmaß a von der jeweiligen Handtuch-Schmalseite in der Längsrichtung x versetzt. Das Versatzmaß a ist dabei wesentlich kleiner als die Taschenhöhe h der Seitentaschen 17.
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In der 4 ist das Druckknopf-Bauteil 25 vergrößert gezeigt. Das rotationssymmetrische Bauteil 25 durchdringt in der 4 alle drei Stofflagen 3, 5, 7 im Bereich der Seitentaschen 17. In gleicher Weise kann auch das damit zusammenwirkende andere Druckknopf-Bauteil 24 die Seitentaschen 17 am gegenüberliegenden Handtuch-Längsende 15 durchdringen. Die beiden Druckknopf-Bauteile 24, 25 können in einer später beschriebenen Gebrauchslage I gemäß der 4 beim Umlegen um die Nacken- und Halspartie eines Nutzers schleifenförmig zusammengefügt werden.
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Zudem weist das Handtuch 1 an der Außenfläche der äußeren Stofflage 3 eine weitere Außentasche 27 auf, die in der 1 zwischen der Handtuch-Mitte M und dem in der 1 rechten Längsende 15 eingenäht ist. Die Einschuböffnung 29 der Außentasche 27 ist dabei, wie auch die Einschuböffnungen 23 der am rechten und linken Längsende 15 gebildeten Seitentaschen 17, der Handtuch-Mitte M zugewandt. Im Unterschied zu den sichtgeschützt innerhalb der Stofflagen 3, 5 angeordneten Seitentaschen 17 ist jedoch die Außentasche 27 auch in der Gebrauchslage (6 und 7) des Handtuches 1 von außen frei zugänglich.
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An dem in der 1 rechten Längsende 15 des Handtuches 1 ist zudem eine bevorzugt elastisch nachgiebige Schlaufe 31 vernäht. Wie später anhand der 7 beschrieben ist, kann in einer Gebrauchslage II das der Schlaufe 31 gegenüberliegende Längsende 15 durch die Schlaufe 31 hindurchgeführt werden, um die beiden Längsenden 15 des Handtuches 1 zueinander zu fixieren. Die Schlaufe 31 wirkt somit als alternatives Verbindungselement zu den beiden Druckknopf-Bauteilen 24, 25.
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In der 5 ist eine Schnittdarstellung durch die Handtuch-Mitte M gezeigt. Demzufolge ist an der Innenseite der äußeren, unteren Stofflage 3 ein weiterer Stoffstreifen 33 vernäht, und zwar unter Bildung einer Aufnahmetasche 35. Die Aufnahmetasche 35 ist mit Bezug auf die Handtuch-Mitte M symmetrisch angeordnet. Das heißt, dass in der Handtuch-Gebrauchslage 6 und 7) die Aufnahmetasche 35 den Nackenbereich des Nutzers symmetrisch umschließt. In der Aufnahmetasche 35 kann ein zusätzliches Wärmepad vorgesehen sein, mit dem eine Nackenwärmung weiter unterstützt wird. Alternativ kann auch ein Kältepad in die Aufnahmetasche 35 eingelegt werden, um den Nacken zu kühlen.
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In der 6 ist das Sport- oder Fitnesshandtuch 1 in einer ersten Gebrauchslage I gezeigt. Demzufolge ist das schmale Handtuch 1 ringförmig geschlossen und mit seinem Mittelteil 13 um die Nacken- und Halspartie 37 eines Nutzers gelegt, dessen Konturen aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich grob angedeutet sind. Die beiden Längsenden 15 des Handtuches 1 sind am Brustkorbbereich 39 des Nutzers in etwa mittig an der gedachten Körperlängsachse zusammengeführt. Zur Fixierung sind die beiden Handtuch-Längsenden 15 über die Druckknopf-Bauteile 24, 25 lösbar zusammengeknöpft.
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Aufgrund der Positionierung der Druckknopf-Bauteile 24, 25 an den Handtuch-Längsenden 15 sind die Seitentaschen 17 der beiden Längsenden 15 an einem unteren Scheitelpunkt S des Handtuches 1 (6) einander überdeckend auf dem Brustkorb 39 auf. Die Gewichtskraft von in den Seitentaschen 17 verstauten Gegenständen ergibt eine resultierende Kraft FR. Diese greift mittig am unteren Scheitelpunkt S des angelegten Handtuches 1 an und zieht dieses nach unten. Die resultierende Kraft FR befindet sich im unteren Scheitelpunkt S im Kräftegleichgewicht mit den in die Handtuch-Längsenden 15 eingeleiteten Kraftkomponenten F1, F2. Entsprechend wird das Handtuch 1 bei sportlichen Aktivitäten nicht aus seiner Gebrauchslage I verrutscht, sondern aufgrund des Kräftegleichgewichtes sogar in seiner Gebrauchslage I stabilisiert.
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In der 7 ist eine alternative Gebrauchslage II des Handtuches 1 dargestellt. Im Unterschied zur 1 bleiben in der Gebrauchslage II die Druckknopf-Bauteile 24, 25 an den Handtuch-Längsenden 15 außer Funktion. Anstelle dessen wird eines der Längsenden 15 durch die Schlaufe 31 des anderen Längsendes 15 geführt. Je nach Bedarf kann somit der Nutzer die Umschlingungslänge des Handtuches 1 um die Nacken- und Halspartie 37 selbsttätig einstellen und gegebenenfalls im Vergleich zur Gebrauchslage I der 6 reduzieren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Handtuch
- 3, 5
- äußere Stofflagen
- 7
- mittlere Stofflage
- 9
- Faltkanten
- 11
- freie Randkanten
- 13
- Mittelteil
- 15
- Längsenden
- 17
- Seitentaschen
- 19
- Taschenboden-Naht
- 21
- Taschenseiten-Naht
- 23
- Einschuböffnung
- 24, 25
- Druckknopf-Bauteile
- 27
- Außentasche
- 29
- Einschuböffnung
- 31
- Schlaufe
- 33
- Stoffstreifen
- 35
- Aufnahmetasche
- 37
- Nacken- und Halspartie
- 39
- Brustkorbbereich
- I, II
- Gebrauchslagen des Handtuchs
- h
- Taschenhöhe
- b
- Handtuchbreite
- l
- Handtuchlänge
- a
- Versatzmaß
- M
- Mittelachse
- S
- Scheitelpunkt
- FR
- resultierende Kraft
- x, y, z
- Raumrichtungen
- F1, F2
- Kraftkomponenten
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 9317369 U1 [0003, 0004]