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DE19519937A1 - Mehrzwecktasche insbesondere Strandtasche - Google Patents

Mehrzwecktasche insbesondere Strandtasche

Info

Publication number
DE19519937A1
DE19519937A1 DE1995119937 DE19519937A DE19519937A1 DE 19519937 A1 DE19519937 A1 DE 19519937A1 DE 1995119937 DE1995119937 DE 1995119937 DE 19519937 A DE19519937 A DE 19519937A DE 19519937 A1 DE19519937 A1 DE 19519937A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
towel
bag
outer cover
polybag
outer shell
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1995119937
Other languages
English (en)
Inventor
Stefan Picard
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LIFESTYLE MODE HANDELS GmbH
Original Assignee
LIFESTYLE MODE HANDELS GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by LIFESTYLE MODE HANDELS GmbH filed Critical LIFESTYLE MODE HANDELS GmbH
Priority to DE1995119937 priority Critical patent/DE19519937A1/de
Publication of DE19519937A1 publication Critical patent/DE19519937A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G9/00Bed-covers; Counterpanes; Travelling rugs; Sleeping rugs; Sleeping bags; Pillows
    • A47G9/06Travelling rugs; Sleeping rugs
    • A47G9/062Travelling rugs; Sleeping rugs for covering the ground, e.g. picnic or beach blankets
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C3/00Flexible luggage; Handbags
    • A45C3/10Beach-bags; Watertight beach-bags
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45FTRAVELLING OR CAMP EQUIPMENT: SACKS OR PACKS CARRIED ON THE BODY
    • A45F4/00Travelling or camp articles which may be converted into other articles or into objects for other use; Sacks or packs carried on the body and convertible into other articles or into objects for other use
    • A45F4/02Sacks or packs convertible into other articles or into objects for other use

Landscapes

  • Mattresses And Other Support Structures For Chairs And Beds (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine für die Freizeitgestaltung vielseitig verwendbare Tasche, die leicht transportabel, unkompliziert handhabbar und in ihrer Gesamtheit und ihrem Aufbau auf den Nutzungszweck einer Liege- bzw. Badeunterlage und damit zusammenhängende Verwendung zugeschnitten ist.
Gattungsgemäße Bade- oder Strandtaschen sind in verschie­ denen einfachen Ausführungen bekannt. Die Handhabung die­ ser Badetaschen, der Bedienungs- und Nutzungskomfort ist dabei im allgemeinen unbefriedigend und verbesserungsbe­ dürftig.
So wird in DE 87 08 921 U1 eine Badetasche aus Textilstoff beschrieben, bei der ein Taschenteil mit einstückig ange­ setzter Liegedecke kombiniert ist.
Die Strandtasche nach DE 89 00 777 U1 ist ebenfalls als Tragetasche ausgeführt und besteht aus einem oder zwei gleichen rechteckigen Zuschnitten, die um eine Faltlinie umgefaltet werden, wobei aufeinander gefaltete Zuschnitt­ abschnitte an zwei Rändern durch teilbare Reißverschlüsse miteinander verbunden sind. Der Zuschnitt hat bei geöffne­ ten Reißverschlüssen die Form einer Badeunterlage.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, eine Mehrzwecktasche zu entwickeln, bei der die Funktion der einfachen zusammenfaltbaren Liegematte mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet wird, wodurch sich die Trage- und Nutzungseigenschaften wesentlich verbessern.
Eine erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe ist im Patent­ anspruch 1 angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Nach den Hauptmerkmalen der Erfindung besteht gemäß Anspruch 1 die neue Mehrzwecktasche einmal aus einer faltbaren Außenhülle aus flexiblem, strapazierfähigem Material, die im gefalteten Zustand etwa eine Taschenform aufweist und zu einer Liegeunterlage ausgebreitet werden kann, sowie zum anderen aus einem Handtuch mit kleineren Abmessungen als die flächig auseinander gefaltete Außen­ hülle. Dabei wird das Handtuch futterartig so in die Außen­ hülle eingelegt, daß es leicht von der Außenhülle getrennt werden kann und somit separat zum Abtrocknen des Körpers und für andere hygenische Zwecke verwendbar wird.
Wesentlich für die Funktionalität der Mehrzwecktasche ist, daß das Handtuch nach Anspruch 2 leicht lösbar auf der Innenseite der Außenhülle befestigt ist. Das Handtuch selbst kann annähernd in den Abmessungen der flächig aus­ gebreiteten Außenhülle ausgeführt werden, s. Anspruch 3. In diesem Fall werden nach Anspruch 4 zweckmäßigerweise die Befestigungselemente für die Verbindung des Handtuchs mit der Innenseite der Außenhülle in den Randzonen beider Teile eingearbeitet. Als Befestigungselemente können bei­ spielsweise Glätt- oder Knopfverschlüsse verwendet werden, s. Anspruch 5.
Nach Vorgabe der Erfindung (Anspruch 6 und 7) soll die faltbare Außenhülle im flächig ausgebreiteten Zustand vorzugsweise in Rechteckform ausgeführt werden, wobei die Abmessungen in Länge und Breite so bestimmt sind, daß die bequeme Nutzung als Liegeunterlage bzw. Liegematte für Erwachsene und Kinder üblicherweise für jeweils eine Person ermöglicht wird.
Tragelemente an der Außenseite der Außenhülle der Mehr­ zwecktasche sind in dem Sektor der Außenhülle angeordnet, der nach dem Zusammenfalten die Außenwandung der Tasche bildet. An diesen Tragelementen, die gemäß Anspruch 8 mindestens an zwei Punkten der Außenhülle verankert sind, kann ein Griff, eine Umhängeeinrichtung bzw. eine ruck­ sackartige Aufhängung anschließen.
Zur Vervollständigung der Taschenfunktion können an geeig­ neten Stellen der Außen- und Innenseite der Außenhülle Fächer bzw. Einschübe eingearbeitet werden, s. Anspruch 9.
Die Arretierung der Außenhülle mit dem futterartig einge­ legten Handtuch im zusammengefaltetend Zustand erfolgt beispielsweise, wie im Anspruch 10 beschrieben, durch einen Laschenverschluß.
Eine weitere funktionale Verbesserung der Mehrzwecktasche hinsichtlich ihrer Nutzung als Liegematte kann dadurch erzielt werden, daß das Kopfteil der Außenhülle aufblasbar ausgeführt wird (Anspruch 11).
Zur weiteren Erläuterung der Erfindung wird auf die Patent­ ansprüche verwiesen.
Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich auch aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausfüh­ rungsbeispielen. In der zugehörigen Zeichnung zeigen Fig. 1 bis Fig. 6 den Grundaufbau und die Faltzustände der erfindungsgemäßen Mehrzwecktasche.
Durch die nachfolgend beschriebene Faltung der Außenhül­ le 1 einer Liegeunterlage bzw. Liegematte mit erfindungs­ gemäßem Zuschnitt und eines Handtuches 2, das in die Hülle eingelegt wird, entsteht eine Tasche mit Fächern 5, die vorzugsweise als Strandtasche eingesetzt werden kann.
Fig. 1 zeigt die Außenhülle 1, die beispielsweise aus Nylonmaterial bestehen kann, im ungefalteten, ausgebreite­ ten Zustand. Die eingezeichneten Strichlinien 7 zeigen den Verlauf der späteren Faltung. In diesem Zustand erfolgt die Nutzung als Liegematte.
Bei der Darstellung in Fig. 2 wurde in die ausgebreitete Außenhülle 1 das in seinen Abmessungen kleinere Handtuch 2 futterartig eingelegt.
In Fig. 3 erfolgte die Befestigung der Außenhülle 1 mit dem Handtuch 2 durch Umschlagen der kurzen Seiten des Randes der Außenhülle 1, wobei Halt durch einen Klettver­ schluß 3 geschaffen wurde. Neben dieser Befestigungsform ist selbstverständlich jede andere Art einer geeigneten leicht lösbaren Verbindung von Außenhülle und Handtuch möglich.
Selbstverständlich ist es nicht zwingende Voraussetzung, den Randbereich der Außenhülle 1 vor der Befestigung am Handtuch 2 umzuschlagen.
Beispielsweise können auch Knopf- oder Glättverschlüsse im Randbereich der Auflage des Handtuchs 2 auf der Innenseite der Außenhülle 1 vorgesehen werden.
Die eingezeichneten Pfeile zeigen die Faltrichtung der entlang der Faltlinien 7 nach innen zu faltenden äußeren Felder der aus Außenhülle 1 und Handtuch 2 bestehenden Liegematte.
Das in Betrachtungsrichtung links von der linken Faltlinie 7 befindliche Feld wird nach rechts geklappt und das rechts von der rechten Faltlinie 7 vorhandene Feld wird nach links geklappt.
Fig. 4 veranschaulicht den ersten Faltzustand der Liege­ matte nach Ausführung der zur Erläuterung der Fig. 3 be­ schriebenen Falthandlungen.
Nach Ausführung einer durch die Pfeile in Fig. 4 vorgege­ benen weiteren Falthandlung zeigt Fig. 5 den damit er­ reichten zweiten Faltzustand der Liegematte.
Nach nochmaligen Falten entlang der Faltlinie 7 wird der dritte Faltzustand erreicht, der dem Endzustand und damit dem Format, d. h. der Transportgröße der Mehrzwecktasche entspricht.
Eingezeichnet sind in Fig. 5 die auf dem im zusammengefal­ teten Zustand zugänglichen Teil der Außenhülle aufsitzen­ den Befestigungspunkte für die Tragelemente 4, ist weiter­ hin das auf einer Taschenaußenseite aufgebracht Fach 5 und die die Tasche in diesem Faltzustand arretierende Lasche 6, die dabei gleichzeitig die Einschuböffnung für die Tasche 5 verschließt.

Claims (11)

1. Mehrzwecktasche insbesondere Strandtasche bestehend aus
  • - einer faltbaren Außenhülle (1) aus flexiblem, strapa­ zierfähigem Material, die im gefalteten Zustand etwa eine Taschenform aufweist und zu einer Liegeunterlage ausbreitbar ist,
  • - einem Handtuch (2) mit kleineren Abmessungen als die flächig auseinander gefaltete Außenhülle (1), wobei das Handtuch futterartig so in die Außenhülle ein­ gelegt ist, daß es leicht von der Außenhülle trenn­ bar und damit separat verwendbar ist.
2. Mehrzwecktasche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Handtuch (2) an der Innen­ seite der Außenhülle (1) leicht lösbar befestigt ist.
3. Mehrzwecktasche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Handtuch etwa die Größe der flächig ausgebreiteten Außenhülle besitzt.
4. Mehrzwecktasche nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß bei Ausführung des Handtuchs (2) in etwa die Größe der Außenhülle (1) die Verbindung der beiden Teile durch Befestigungselemente (3) erfolgt, die in den Randzonen von Außenhülle (1) und Handtuch (2) angeordnet sind.
5. Mehrzwecktasche nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß als Befestigungselemente (3) Glätt- oder Knopfverschlüsse vorgesehen sind.
6. Mehrzwecktasche nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die faltbare Außenhülle (1) im flächig ausgebreitetem Zustand vorzugsweise eine Rechteck­ form aufweist, wobei die Abmessungen in Länge und Breite die Nutzung als Liegeunterlage für zumindest eine Person gewährleisten.
7. Mehrzwecktasche nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Größe der Außenhülle und damit die Größe der Tasche für Kinder und Erwachsene unterschiedlich ausgeführt ist.
8. Mehrzwecktasche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an der Außenseite der Außen­ hülle (1) Tragelemente (4) vorhanden sind, die an minde­ stens zwei Punkten angreifen und dabei einen Transport der Tasche mittels kurzem oder langem Handgriff und/oder einer Umhängeeinrichtung und/oder einer rucksackartigen Aufhän­ gung sicherstellen.
9. Mehrzwecktasche nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß auf der im zusammengefalteten Zustand der Tasche zugänglichen Außenseite der Außenhülle (1) und/oder auf der Innenseite der ausgebreiteten Außen­ hülle Einschübe und/oder verschließbare Fächer (5) vor­ gesehen sind.
10. Mehrzwecktasche nach einem Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenhülle (1) im zusam­ mengefalteten Zustand durch mindestens eine Lasche (6) mit beispielsweise Knopf- oder Glättverschluß arretiert wird, wobei diese Verschlußlasche (6) gleichzeitig die Einschuböffnung des auf dem zugänglichen Sektor der Außen­ seite der zusammengefalteten Außenhülle befindlichen Fa­ ches (5) verschließt.
11. Mehrzwecktasche nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest das Kopfteil der Außenhülle aufblasbar ausgeführt ist.
DE1995119937 1995-06-02 1995-06-02 Mehrzwecktasche insbesondere Strandtasche Withdrawn DE19519937A1 (de)

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