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DE202011003958U1 - Werkzeugkasten mit Einsteckplatte - Google Patents

Werkzeugkasten mit Einsteckplatte Download PDF

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DE202011003958U1
DE202011003958U1 DE202011003958U DE202011003958U DE202011003958U1 DE 202011003958 U1 DE202011003958 U1 DE 202011003958U1 DE 202011003958 U DE202011003958 U DE 202011003958U DE 202011003958 U DE202011003958 U DE 202011003958U DE 202011003958 U1 DE202011003958 U1 DE 202011003958U1
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Abstract

Werkzeugkasten (1) zur Aufnahme von länglichen Handwerkzeugen, insbesondere zur Aufnahme eines Werkzeugsortimentes bestehend aus einem Steckschlüsselsatz (2), Schraubendrehern (3) und Schraubenschlüsseln (4), wobei der Werkzeugkasten (1) einen Grundkörper (6) und einen Deckel (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeuge in dem Grundkörper (6) vertikal orientiert angeordnet sind, wobei zur lagefixierten Aufnahme eine Einsteckplatte (11) am Grundkörper (6) angeordnet ist, wobei die Einsteckplatte (11) eine Grundkörperöffnung im Wesentlichen vollflächig abdeckt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Werkzeugkasten zur Aufnahme von länglichen Handwerkzeugen gemäß den Merkmalen im Oberbegriff von Schutzanspruch 1.
  • Aus dem Stand der Technik sind Werkzeugkästen bekannt, welche dazu genutzt werden, um eine gewisse Anzahl von Handwerkzeugen zu einem jeweiligen Arbeitsplatz mitzuführen.
  • Hierzu werden verschiedenste Handwerkzeuge, beispielsweise Schraubendreher, Maulschlüssel, Ringschlüssel, Gabelschlüssel, aber auch komplette Steckschlüsselsortimente, bestehend aus Handhaben, beispielsweise einem Drehmomentschlüssel, Verlängerungen, Einsteckbits oder aber Steckschlüsselaufsätzen in einem Werkzeugkasten selber untergebracht.
  • Damit ein jeweils anwendender Monteur, am Arbeitsplatz angekommen, einen Zugriff auf das Werkzeug hat, welcher ihm eine schnelle Arbeitsvorbereitung erleichtert, sind aus dem Stand der Technik Sortierfächer in den jeweiligen Werkzeugkästen bekannt. Hierbei wird beispielsweise ein kompletter Satz Maulschlüssel in einem Sortierfach gelagert, sodass der Monteur durch Griff in das Sortierfach zumindest die richtige Werkzeugkategorie sofort erfassen kann und nach kurzem Suchen auch die richtige Werkzeuggröße findet.
  • Weiterhin sind aus dem Stand der Technik Werkzeugkästen, insbesondere aus Kunststoff bekannt, in denen verschiedene Aussparungen vorhanden sind, wobei jeweils eine Aussparung für ein entsprechendes Werkzeug konfiguriert ist. Hierbei wird beispielsweise ein Schraubenschlüssel der Größe 10 und 11 in eine entsprechende Aussparung eingelegt, bzw. dort durch formschlüssigen Eingriff lagefixiert gehalten. Der Vorteil eines solchen Werkzeugkastens ist, dass jeweils ein direkter Zugriff auf das entsprechend gewünschte Werkzeug möglich ist.
  • Beispielsweise ist aus der EP 2 045 048 A1 ein Einsatz für einen Behälter bekannt, welcher Aussparungen für entsprechend konfigurierte Werkzeuge aufweist, sodass die Werkzeuge hier schnell auffindbar sind. Eine stets gute Übersichtlichkeit der mitgeführten Werkzeuge ist somit gegeben.
  • Aufgrund des Platzbedarfs eines gut sortierten Werkzeugsortiments, steht bei einer im Wesentlichen konventionell gelagerten Werkzeuganordnung ein nur begrenztes Platzangebot zur Verfügung.
  • Der erfindungsgemäße Werkzeugkasten zur Aufnahme von länglichen Handwerkzeugen, insbesondere zur Aufnahme eines Werkzeugsortiments, bestehend aus einem Steckschlüsselsatz, Schraubendrehern und Schraubenschlüsseln, wobei der Werkzeugkasten einen Grundkörper und einen Deckel aufweist, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeuge in dem Grundkörper vertikal orientiert angeordnet sind, wobei zur lagefixierten Aufnahme der Handwerkzeuge eine Einsteckplatte am Grundkörper angeordnet ist, wobei die Einsteckplatte eine Grundkörperöffnung im Wesentlichen vollflächig abdeckt.
  • Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Einsteckplatte an der Einstecköffnung eines im Wesentlichen wannenförmig konfigurierten Grundkörpers ist es möglich, die Werkzeuge übersichtlich und kompakt anzuordnen, und gleichzeitig für einen anwendenden Monteur eine schnelle und sichere Zugänglichkeit zu ermöglichen. Die erfindungsgemäße Anordnung stellt gleichzeitig sicher, dass an das äußere Abmaß des Werkzeugkastens gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Werkzeugkästen gleichbleibt oder aber verkleinert werden kann, wenngleich die Kapazität, also die Menge des aufgenommenen Werkzeugsortimentes sich vergrößert.
  • Erfindungsgemäß ist es somit möglich, eine große Zahl von Handwerkzeugen in Form eines umfangreichen Werkzeugsortiments in einem Werkzeugkasten unterzubringen, ohne dass dieser in seinen äußeren Abmessungen gegenüber aus dem Stand der Technik bekannten Werkzeugkästen größer dimensioniert wird. Im Gegenteil kann im Rahmen der Erfindung der Werkzeugkasten sogar mit seinen äußeren Abmessungen kleiner ausgelegt werden, als bereits bekannte Werkzeugkästen. Gleichzeitig steigt jedoch die Kapazitätsmöglichkeit zur Unterbringung von Handwerkzeugen. Es ist somit möglich, ein mehr als 50, insbesondere mehr als 80 und insbesondere bevorzugt mehr als 100 teiliges Werkzeugsortiment in dem erfindungsgemäßen Werkzeugkasten übersichtlich und mit schneller Zugriffsmöglichkeit auf jede einzelne Komponente unterzubringen. Ein weiterer besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Werkzeugkastens ist, dass bei Abstellen an einem Arbeitsort oder aber auf einer Arbeitsoberfläche ein jeweils direkter Zugriff von oben auf das innen im Werkzeugkasten befindliche Werkzeugsortiment ermöglicht wird.
  • Die Handwerkzeuge sind dazu insbesondere nach oben aus dem Werkzeugkasten entnehmbar, was eine arbeitsergonomische und schnelle Entnahme bzw. Einsteckmöglichkeit verwirklicht.
  • Insbesondere ist die Einsteckplatte aus einem harten Werkstoff ausgebildet, vorzugsweise aus einem Kunststoff, insbesondere aus metallischem Werkstoff und besonders bevorzugt aus einem Leichtmetall, ganz bzw. bevorzugt aus Alumimium. Hierbei bietet sich die Möglichkeit, dass die jeweiligen Öffnungen zur Aufnahme der Werkzeuge kenntlich gemacht werden, beispielsweise durch eine Gravur oder aber eine Beschriftung, beispielsweise durch Laserbeschriftung. Insbesondere ermöglicht ein harter Werkstoff eine hohe Widerstandsfähigkeit, da in dem Zeitraum einer unter Umständen jahrelangen Benutzung das Einstecken von Werkzeugen, die zum Teil spitze Werkzeugköpfe haben, hier einen Verschleiß hervorgerufen würde. Insbesondere eignet sich ein Leichtmetall, da dieses eine hohe Widerstandsfähigkeit gegen Stoßeinwirkungen bei gleichzeitig sehr geringem Eigengewicht verbindet.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante weist die Einsteckplatte Einstecköffnungen auf, wobei die Einstecköffnungen in ihrer Querschnittskonfiguration dem jeweils einzusteckenden Werkzeugquerschnitt angepasst sind. Hierbei kann beispielsweise bei einem Kreuschraubendreher eine im Wesentlichen kreisrund konfigurierte Einstecköffnung vorhanden sein. Zur Aufnahme eines Maulschlüssels hingegen bedarf es einer im Wesentlichen rechteckig konfigurierten Einstecköffnung, wobei die Einstecköffnung ein Einstecken des Werkzeugkopfes ermöglicht, und gegenüber dem dann in der Einsteckposition des Werkzeuges befindlichen Werkzeugschaft bedeutend größer konfiguriert ist.
  • Damit die Werkzeuge in der Einstecköffnung positioniert nicht lose und wackelig gelagert werden, sind besonders bevorzugt in der Einstecköffnung Verriegelungsmittel zur Lagefixierung des eingesteckten Handwerkzeuges angeordnet. Vorzugsweise handelt es sich dabei um Federstege. Es kann sich jedoch auch um eine Art Gummilagerung oder Gummilippe handeln. Insbesondere wird hierbei eine sowohl formschlüssige und/oder reibschlüssige Koppelung sichergestellt. Die Lagerung des Handwerkzeuges in der Einstecköffnung erfolgt daher lagefixiert und gibt dem jeweiligen Benutzer ein wertiges Haptikgefühl. Die Werkzeuge, welche im eingesteckten Zustand aus der Einsteckplatte hinausragen sind jedoch erfindungsgemäß alle derart exakt positioniert, dass sich stets auch nach mehrjähriger Benutzung ein einwandfreier optischer Sitz aller Werkzeuge ergibt. Eine qualitativ hoch anmutende Optik der Werkzeugpräsentation wird hierdurch erreicht.
  • Weiterhin bevorzugt ist die Einsteckplatte an ihren Seiten abgekantet. Hierbei ist eine Kante umgestellt, minimum an zwei Seiten, bevorzugt auch an drei oder aber sogar an allen vier Seiten. Die Einsteckplatte ist daher besonders gut formschlüssig mit dem wannenartigen Grundkörper koppelbar. Die Abkantungen können an die Seitenwände des Grundkörpers zur Anlage kommen oder aber diese überlappen. Weiterhin bevorzugt ist die Einsteckplatte mit dem Grundkörper über eine Bajonetverbindung und/oder eine Schraubverbindung gekoppelt. Hierüber wird sichergestellt, dass stets ein passgenauer und einwandfreier Sitz der Einsteckplatte in dem Grundkörper selbst nach intensiver mehrjähriger Benutzung sichergestellt ist. Sofern ein Herausnehmen der Einsteckplatte erforderlich ist, weil z. B. ein Gegenstand in den Grundkörper gefallen ist, ist dies jedoch auch wiederum sehr einfach und schnell durchführbar.
  • Insbesondere ist der Einleger aus einem Schaumstoff ausgebildet. Hierzu können verschiedenste Kunststoffe zum Einsatz kommen, welche mit einer zelligen Struktur und niedriger Dichte ausgebildet werden. Insbesondere können hier geschlossen zellige Schaumstoffe, bei denen die Wände zwischen den einzelnen Zellen komplett geschlossen sind oder aber offen zellige Schaumstoffe, bei denen die Zellwände nicht geschlossen sind, eingesetzt werden. Ebenfalls sind gemischt zellige Schaumstoffe vorstellbar, die beide Arten der zuvor genannten Zellen beinhalten. Ebenfalls sind Integralschaumstoffe vorstellbar, die eine geschlossene dicke Außenhaut und einen demgegenüber zelligen Kern aufweisen. Insbesondere können hierbei die Schaumstoffe verschiedene Dichten und/oder zumindest partiell verschiedene Härten aufweisen.
  • Im Rahmen der Erfindung kann jedoch auch der Einleger aus einem Polystyrolmaterial oder aber Styrodurmaterial hergestellt sein. Durch die elastische Ausbildung ist es möglich, die Werkzeuge lagefixiert formschlüssig zu positionieren sowie gegebenenfalls ergänzend hierzu reibschlüssig zu fixieren. Ein Herausfallen der Werkzeuge ist somit nicht möglich.
  • Weiterhin bevorzugt füllt der Einleger den Grundkörper vollständig aus. Der Grundkörper ist dabei im Rahmen der Erfindung insbesondere wannenförmig ausgebildet, wobei der Grundkörper die Wanne nahezu vollständig ausfüllt. Insbesondere kommt der Grundkörper dabei an allen Seiten der Wanne sowie am Boden der Wanne zur Anlage, sodass hier eine formschlüssige Integration gegeben ist.
  • Zur Aufnahme eines jeden Handwerkzeuges selber sind in dem Einleger Aufnahmeöffnungen ausgebildet, wobei die Aufnahmeöffnungen vorzugsweise individuell für jedes Handwerkzeug im Querschnitt konfiguriert sind. Im Rahmen der Erfindung entspricht dabei die Querschnittsfläche der Aufnahmeöffnung im Wesentlichen der Querschnittsfläche des in die Aufnahmeöffnung einzusteckenden Handwerkzeuges. Je nach Anwendungsfall und auch je nach Werkzeug kann dabei die Querschnittsfläche der Aufnahmeöffnung geringfügig kleiner konfiguriert sein, als die Querschnittsfläche des korrespondierenden Handwerkzeuges, sodass es zu einer reibschlüssigen rutschsicheren Lagefixierung kommt. Gegebenenfalls kann die Aufnahmeöffnung in ihrer Querschnittsfläche auch geringfügig größer als die Querschnittsfläche des korrespondierenden Handwerkzeuges konfiguriert sein, sodass eine leichte Entnahme bzw. ein leichtes Einstecken möglich ist.
  • Im Rahmen der Erfindung sind die Aufnahmeöffnungen zwischen 1 und 40%, vorzugsweise zwischen 5 und 30%, insbesondere um ca. 10% kleiner als die äußeren Abmessungen des jeweils einzusteckenden Handwerkzeuges, insbesondere des Werkzeugschaftes. Hierdurch wird ein opimaler Kompromiss zwischen guter Lagefixierung und kraft- und formschlüssiger Halterung sowie einfachem Ein- und Aussteckvorgang gefunden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist die Aufnahmeöffnung randseitig mindestens einen Entlastungsschlitz auf. Im Falle eines Schaumstoff- oder aber Polystyroleinlegers ist somit sichergestellt, dass auch bei mehrjähriger Benutzung und mehrfacher bis zu mehrerer tausendfachen Ein- und Aussteckvorgängen die Querschnittsfläche der Aufnahmeöffnung nicht durch Rissbildung oder Ähnliches beschädigt wird. Bei dem Entlastungsschlitz werden somit Oberflächenspannungen, welche an der Innenoberfläche der Aufnahmeöffnung auftreten, entlastet. Die Aufnahmeöffnungen können daher auch sternförmig oder kreuzschlitzförmig ausgebildet sein.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung ist in der Aufnahmeöffnung selber eine Reinigungslippe angeordnet. Durch die Reinigungslippe oder aber die Aufnahmeöffnung selber bzw. die Innenseite der Aufnahmeöffnung ist es somit möglich, beim Ein- und Aussteckvorgang das Werkzeug zu reinigen. Beispielsweise ist es möglich, Öle oder aber Fette von dem Werkzeug abzustreifen und gegebenenfalls durch eine offenporige Ausgestaltung der Innenfläche des Einlegers so zu absorbieren, dass das Werkzeug zumindest grob gereinigt wird.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante ist der Einleger mehrlagig ausgebildet, wobei die Schichtung der Lagen orthogonal zur vertikalen Anordnung der Werkzeuge verläuft. Hierdurch ist eine besonders kostengünstige Produktion des Einlegers möglich. Es werden verschiedene Lagen separat hergestellt. Hierdurch ist es möglich, jede Lage individuell an die geforderten Gegebenheiten anzupassen. Beispielsweise ist es hierdurch möglich, eine weiter oben liegende Lage in ihrer Werkstoffkonfiguration härter gegenüber einer weiter unten liegenden Lage herzustellen. Hierdurch wird sichergestellt, dass im oberen Bereich eine Lagefixierung gegeben ist, wohingegen die Kraft zum Einstecken selber durch die weicheren unteren Lagen niedrig gehalten wird. Weiterhin ist es kostengünstiger, Lagen mit Höhen von bis zu 2 cm, insbesondere bis zu 3 cm, vorzugsweise weniger als 10 cm herzustellen, als eine Lage, die beispielsweise 15 oder 20 cm oder gar höher ausgebildet ist.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es daher auch vorstellbar, eine Lage aus einem Polystyrolwerkstoff und eine weitere Lage aus einem Kunststoffschaumstoff zu kombinieren. Im Rahmen der Erfindung können die einzelnen Lagen beispielsweise miteinander verklebt sein. Es wäre jedoch auch vorstellbar, die einzelnen Lagen durch einen formschlüssigen Eingriff miteinander zu koppeln. Dabei kann der formschlüssige Eingriff zwischen den Lagen selbst ausgebildet sein, durch ein Bausteinprinzip oder aber mit einem Durchsteckbolzen.
  • Weiterhin besonders bevorzugt können auch Gummiwerkstoffe oder Silikonwerkstoffe zum Einsatz kommen. Bei den verwendeten Schaumwerkstoffen werden insbesondere PU-Schaumwerkstoffe und/oder PE-Schaumwerkstoffe eingesetzt. Hierbei handelt es sich um Polyethylen-Schäume oder Polyurethan-Schäume.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung sind die Aufnahmeöffnungen in dem Einleger zur Aufnahme des jeweiligen Handwerkzeuges abhängig von dessen Einstecktiefe. Insbesondere sind die Aufnahmeöffnungen lagenweise ausgebildet. Im Rahmen der Erfindung ist es somit möglich, beispielsweise in der obersten Lage eine Aufnahmeöffnung für jedes einzusteckende Handwerkzeug die Lage vollständig durchsetzend auszubilden. Beispielsweise kann diese Herstellung durch eine Ausstech- oder Stanzvorrichtung vorgenommen werden.
  • Im Rahmen der Erfindung sind weiterhin bevorzugt die Aufnahmeöffnungen der oberen Lage mit einem kleineren Aufnahmedurchmesser gegenüber den Öffnungen der unteren Lagen versehen. Hierdurch wird im Bereich der oberen Lagen eine Führungs- und gleichzeitig Klemmwirkung, die einem Wackeln eines aufgenommenen Werkzeuges entgegenwirkt, sichergestellt. Die unteren Lagen übernehmen dabei maßgeblich eine Führungswirkung, so dass hier ein leichtes Ein- und Ausstecken und trotzdem ein sicheres, lagefixiertes Halten des Handwerkzeuges in der Aufnahmeöffnung sichergestellt wird. Im Falle von Schaumwerkstoffen werden Dichten zwischen 5 und 80 kg/m3, insbesondere zwischen 10 und 70 kg/m3, bevorzugt zwischen 15 und 40 kg/m3 und besonders bevorzugt zwischen 20 und 30 kg/m3 eingesetzt. Im Rahmen der Erfindung wird für die obere Lage bevorzugt eine Dichte zwischen 20 und 40 kg/m3, insbesondere zwischen 25 und 35 kg/m3 und besonders bevorzugt zwischen 28 und 32 kg/m3 eingesetzt. In Relation hierzu wird die Dichte der unteren Zwischenlagen und unteren Lagen zwischen 10 und 50 kg/m3, insbesondere zwischen 15 und 25 kg/m3 und besonders bevorzugt zwischen 18 und 23 kg/m3 gewählt. Hierdurch wird wiederum sichergestellt, dass über die erhöhte Dichte an der oberen Lage eine erhöhte Klemmwirkung erzielt wird und in Relation hierzu an den unteren Lagen ein vermehrter Schwerpunkt auf der reinen Führung des eingesteckten Handwerkzeuges liegt.
  • Im Rahmen der Erfindung ist der Innendurchmesser der Aufnahmeöffnung der oberen Lage bevorzugt als Übermaßpassung ausgeführt. Insbesondere kommt hier eine Reduzierung des Durchmessers der Aufnahmeöffnung gegenüber der äußeren Kontur des einzusteckenden Handwerkzeuges 1 und 40%, insbesondere zwischen 5 und 30%, bevorzugt zwischen 10 und 20% zum Einsatz. Bei den Zwischenlagen und den unteren Lagen wird bevorzugt eine Übergangspassung ausgeführt, wobei hier eine Verringerung des Durchmessers der Aufnahmeöffnung gegenüber der äußeren Abmessung des einzusteckenden Handwerkzeuges zwischen einem und 30%, insbesondere zwischen 2 und 20% und besonders bevorzugt bei ca. 10% vorhanden ist.
  • Abhängig von der Einstecktiefe des Werkzeuges, bei der beispielsweise ein Steckschlüsselaufsatz eine nur geringe Einstecktiefe von bis zu maximal 2 bis 3 cm aufweist, gegenüber einem Schraubendreher oder aber einem Maulschlüssel, der eine Einstecktiefe von bis zu 10 cm oder mehr aufweist, kann sukzessive jede Lage von der obersten an gesehen auf die jeweilige Einstecktiefe des Handwerkzeuges durch Ausstanzungen von Aufnahmeöffnungen angepasst werden.
  • Im Rahmen der Erfindung ist es somit möglich, Werkzeuge, die durch ihren eigenen Aufbau eine begrenzte Einstecktiefe haben aufzunehmen. Beispielsweise kommt ein Schraubendreher, der durch seinen Werkzeugschaft und den daran gekoppelten Handgriff im Bereich des Handgriffes mit der obersten Lage zu einem Stoß, sodass ein weiteres Einstecken nicht mehr möglich ist. Ein Steckschlüsselaufsatz selber ist demgegenüber als zylinderischer Körper ausgebildet und würde entsprechend in ein tief ausgebildetes Aufnahmeloch einfallen. Somit ist es hier notwendig, durch ein formschlüssiges Widerlager diesem von unten ein zu tiefes Einstecken unmöglich zu machen. Hierbei kann durch die jeweilige Schichtung die Einstecktiefe individuell für jedes Werkzeug eingestellt werden, indem bei tiefer werdenden Lagen die jeweiligen Aufnahmeöffnungen nicht ausgebildet sind.
  • Im Rahmen der Erfindung können insbesondere die Böden der sich ergebenden Einstecklöcher bzw. Einsteckschlitze wiederum mit einem zusätzlichen Bodeneinleger ausgebildet sein, sodass einer Beschädigung des Polystyrols oder Schaumstoffes entgegengewirkt wird. Beispielsweise kann dieser Bodeneinleger aus Metall oder aber aus Kunststoff sein, mindestens aber aus einem in Relation zu dem Einleger härteren Werkstoff.
  • Insbesondere weist die untere Lage, welche am Boden des Grundkörpers zur Anlage kommt, eine Wellenstruktur auf, vorzugsweise eine Noppenstruktur und insbesondere eine Oberflächenstruktur eines Akustikschaumes. Die Struktur ist dabei nach Maßgabe dem Verlauf eines Eierschalenkartons angepasst. Hierdurch ist es möglich, den gesamten Einleger derart in dem Grundkörper lagezufixieren, dass im Falle des Einsteckens von Werkzeugen eine Bodendämpfung gegeben ist. Sollte ein Monteur einen Schraubendreher oder Ähnliches mit Schwung in den erfindungsgemäßen Werkzeugkasten einstecken, würde der Einsteckimpuls durch die Wellenstruktur gedämpft werden. In der Folge ist eine besonders arbeitsergonomische Handhabung des erfindungsgemäßen Werkzeugkastens mit Einleger in der täglichen Benutzung festzustellen. Ebenfalls werden die Einsteckgeräusche gedämpft, was wiederum zu einem Senken der akustischen Arbeitsbelastung führt.
  • Weitere Vorteile, Merkmale, Eigenschaften und Aspekte der vorliegenden Erfindung sind Bestandteil der folgenden Beschreibung. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den schematischen Figuren dargestellt. Diese dienen dem einfachen Verständnis der Erfindung. Es zeigen:
  • 1 einen erfindungsgemäßen Werkzeugkasten in einer Schnittdarstellung;
  • 2 einen erfindungsgemäßen Einleger mit Einsteckplatte in einer perspektivischen Ansicht;
  • 3 einen erfindungsgemäßen Einleger mit Einsteckplatte in einer Seitenansicht;
  • 4 einen erfindungsgemäßen Einleger in einer Draufsicht;
  • 5a–c drei Lagen eines erfindungsgemäßen Einlegers;
  • 6 eine Ausführungsform des Einlegers mit Entlastungsschlitz;
  • 7 eine weitere Ausführungsform des Einlegers mit Entlastungsschlitz und
  • 8 eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Einsteckplatte.
  • In den Figuren werden für gleiche oder ähnliche Bauteile dieselben Bezugszeichen verwendet, auch wenn eine wiederholte Beschreibung aus Vereinfachungsgründen entfällt.
  • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen Werkzeugkasten 1 zur Aufnahme von länglichen Handwerkzeugen. Insbesondere nimmt der erfindungsgemäße Werkzeugkasten 1, wie hier dargestellt, ein Werkzeugsortiment, bestehend aus einem Steckschlüsselsatz 2, Schraubendrehern 3 und Schraubenschlüsseln 4 auf. Die Werkzeuge sind bezogen auf den Werkzeugkasten 1 vertikal orientiert in Richtung einer Vertikalachse 5 in dem Werkzeugkasten 1 selber lagefixiert in dem Grundkörper 6 des Werkzeugkastens 1 angeordnet. Um den Werkzeugkasten 1 vor Verschmutzung, unerlaubten Zugriff auf das Werkzeug und zum Transport variabel einsetzbar zu gestalten, weist dieser weiterhin einen Deckel 7 mit einem Griff 8 auf.
  • In dem Grundkörper 6 ist zur lagefixierten Aufnahme der Werkzeuge ein Einleger 9 angeordnet, der in 2 dargestellt ist. Der erfindungsgemäße Einleger 9 weist dazu mehrere Lagen 10 sowie eine Einsteckplatte 11 auf. In der hier gezeigten Ausführungsvariante weist der Einleger 9 vier Lagen 10a, 10b, 10c, 10d sowie die Einsteckplatte 11 auf. Dabei besteht er aus von oben nach unten in chronologischer Reihenfolge aufgezählt der Einsteckplatte 11 einer oberen Lage 10a, einer ersten Zwischenlage 10b, einer zweiten Zwischenlage 10c und einer unteren Lage 10d. Die Einsteckplatte 11 weist dabei Einstecköffnungen 12 zum Einführen bzw. Durchführen der verschiedenen Handwerkzeuge auf. In den elastischen Lagen 10 selber sind Aufnahmeöffnungen 16 ausgebildet, die hier jedoch noch nicht näher dargestellt sind. Erfindungsgemäß sind die einzelnen Lagen 10 miteinander verklebt, wobei die untere Lage 10d eine Noppenstruktur 13 aufweist. Exemplarisch ist hier in 1 dargestellt eine große Einstecktiefe Ev1 einer großen Verlängerung V1 sowie demgegenüber eine kleine Einstecktiefe Ev2 einer kleinen Verlängerung V2. Die Einstecktiefe Ev1 geht von der oberen Lage 10a über die erste Zwischenlage 10b und die zweite Zwischenlage 10c und endet an der unteren Lage 10d. Die Einstecktiefe der zweiten Verlängerung geht von der oberen Lage 10a über die erste Zwischenlage 10b und endet an der zweiten Zwischenlage 10c.
  • 3 zeigt die perspektivische Darstellung aus 2 nochmals in einer Seitenansicht. Hierbei ist noch einmal gut zu erkennen, dass der Einleger 9 schichtweise aufgebaut ist, wobei die Schichtung 14 orthogonal zur Vertikalachse 5 des vertikal ausgerichteten Werkzeuges verläuft. Insbesondere ist zu erkennen, dass an einer hier dargestellten linken Seite 15 die Kontur des Grundkörpers 6 des Werkzeugkastens 1 nachgebildet ist, sodass der Einleger 9 im eingelegten Zustand den Werkzeugkasten 1 nahezu vollständig und formschlüssig ausfüllt.
  • 4 zeigt die Einsteckplatte 11 mit darunter befindlichem Einleger 9 in einer Draufsicht. Hierbei ist gut zu erkennen, dass die Einsteckplatte 11 über Einstecköffnungen 12 verfügt sowie der Einleger 9 über Aufnahmeöffnungen 16. Die Aufnahmeöffnungen 16 sind dabei jeweils in ihrer Querschnittsfläche geringfügig kleiner ausgebildet, als die Einstecköffnung 12 der Einsteckplatte 11. Hierdurch bedingt kann aufgrund der höheren Härte der Einsteckplatte 11 das Werkzeug ohne an der Einstecköffnung zur Anlage zu kommen, hindurchgesteckt werden. Hingegen kommt es zu einem formschlüssigen und/oder aber kraftschlüssigen Kontakt zwischen Werkzeug und Aufnahmeöffnung 16 des Einlegers 9. Hierdurch bedingt wird das Werkzeug lagefixiert in dem erfindungsgemäßen Werkzeugkasten 1 gehalten.
  • 5 zeigt die einzelnen Lagen des Einlegers 9 in einer Draufsicht. Hierbei dargestellt ist die obere Lage die erste Zwischenlage 10b und die zweite Zwischenlage 10c. Erfindungsgemäß sind die Aufnahmeöffnungen 16 für alle im Werkzeugsortiment befindlichen Handwerkzeuge in der ersten Lage 10a ausgebildet. Die erste Zwischenlage 10b dargestellt in 5b hingegen weist bereits nur noch eine geringere Anzahl von Aufnahmeöffnungen 16 auf. In der Folge kommen in einem Bodenbereich 17 die Teile des Werkzeugsortimentes auf der ersten Zwischenlage 10b zur formschlüssigen Anlage, sodass diese nicht weiter in den Werkzeugkasten 1 respektive den Einleger 9 rutschen bzw. fallen können.
  • Korrespondierend hierzu besitzt die zweite Zwischenlage 10c wiederum weniger Aufnahmeöffnungen 16 als die erste Zwischenlage 10b, sodass weitere Werkzeuge, die eine mittlere Einstecktiefe haben, an der zweiten Zwischenlage 10c zur Anlage kommen und ein weiteres Einstecken oder Versinken im Werkzeugkasten 1 hierdurch unmöglich gemacht wird. Insbesondere wird hierdurch der Vorteil erreicht, dass die jeweiligen Lagen 10 separat mit einem Durchstanzprozess besonders kostengünstig hergestellt werden können und durch anschließende Koppelung, beispielsweise Verkleben miteinander, einen Einleger 9 bereitstellen, der eine besonders komplexe Konfiguration und individuell anpassbare Konfiguration der Aufnahmeöffnungen 16 aufweist.
  • 6 zeigt eine weitere Konfigurationsmöglichkeit eines Einlegers 9 in einer Draufsicht. Hierbei sind die Aufnahmeöffnungen 16 zur Aufnahme von zumindest einigen Handwerkzeugen derart speziell konfiguriert, dass sie einem Kreuz ähneln. Hierdurch ergeben sich bei den Aufnahmeöffnungen 16 Entlastungsschlitze 18, die ein Ausleihern bzw. Ausreißen oder aber Ausschlagen des Materials des Einlegers 9 in dem die Aufnahmeöffnung 16 umgebenden Bereich über die Dauer der Benutzung vermeiden.
  • 7 zeigt eine weitere Ausführungsvariante, wobei hier zumindest einige der Aufnahmeöffnungen 16 im Querschnitt X-förmig konfiguriert sind. Auch hier ergeben sich in Randbereichen Entlastungsschlitze 18, die einer Materialermüdung des Einlegers 9 über die Dauer der Benutzung vorbeugen.
  • 8 zeigt die erfindungsgemäße Einsteckplatte 11 in einer Seitenansicht. Hier sind Hakenfortsätze 19 ausgebildet, so dass eine nicht näher dargestellte Bajonettverbindung mit dem Grundkörper 6 herstellbar ist. Die Hakenfortsätze 19 weisen weiterhin ein Montageloch 20 auf, so dass bei einer auf den Grundkörper 6 eingesetzten Einsteckplatte 11, welche über den Bajonettverschluss verriegelt wurde, zusätzlich eine formschlüssige Sicherung durch eine hier nicht näher dargestellte Sicherungsschraube oder einen Sicherungsstift hervorgerufen wird. Die Montagelöcher 20 können jedoch auch als Nasen ausgebildet sein, so dass hier zusätzlich ein Formschluss als Schnappverbindung zwischen Hakenfortsatz 19 und Grundkörper 6 ausgebildet wird.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Werkzeugkasten
    2
    Steckschlüsselsatz
    3
    Schraubendreher
    4
    Schraubenschlüssel
    5
    Vertikalachse
    6
    Grundkörper
    7
    Deckel
    8
    Griff
    9
    Einleger
    10
    Lage
    10a
    erste Lage
    10b
    erste Zwischenlage
    10c
    zweite Zwischenlage
    10d
    untere Lage
    11
    Einsteckplatte
    12
    Einstecköffnung
    13
    Noppenstruktur
    14
    Schichtung
    15
    linke Seite
    16
    Aufnahmeöffnung
    17
    Bodenbereich
    18
    Entlastungsschlitz
    19
    Hakenfortsätze
    20
    Montagelöcher
    Ev1
    Einstecktiefe
    Ev2
    Einstecktiefe
    V1
    große Verlängerung
    V2
    kleine Verlängerung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • EP 2045048 A1 [0006]

Claims (16)

  1. Werkzeugkasten (1) zur Aufnahme von länglichen Handwerkzeugen, insbesondere zur Aufnahme eines Werkzeugsortimentes bestehend aus einem Steckschlüsselsatz (2), Schraubendrehern (3) und Schraubenschlüsseln (4), wobei der Werkzeugkasten (1) einen Grundkörper (6) und einen Deckel (7) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Handwerkzeuge in dem Grundkörper (6) vertikal orientiert angeordnet sind, wobei zur lagefixierten Aufnahme eine Einsteckplatte (11) am Grundkörper (6) angeordnet ist, wobei die Einsteckplatte (11) eine Grundkörperöffnung im Wesentlichen vollflächig abdeckt.
  2. Werkzeugkasten nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckplatte (11) aus einem harten Werkstoff ausgebildet ist, vorzugsweise aus einem Kunststoff, insbesondere aus metallischem Werkstoff und bevorzugt aus Leichtmetall.
  3. Werkzeugkasten nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckplatte (11) Einstecköffnungen (12) aufweist, wobei die Einstecköffnungen (12) in Ihrer Querschnittkonfiguration dem jeweils einzusteckenden Werkzeugquerschnitt angepasst sind.
  4. Werkzeugkasten nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckplatte (11) in zumindest einer Einstecköffnung (12) Verriegelungsmittel zur Lagefixierung des eingesteckten Handwerkezuges aufweist, vorzugsweise Federstege.
  5. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckplatte (11) an Ihren Seiten abgekantet ist.
  6. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Einsteckplatte (11) und der Grundkörper (6) formschlüssig koppelbar sind, vorzugsweise über eine Bajonettverbindung und/oder Schraubverbindung.
  7. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein Einleger (9) aus elastischem Werkstoff in dem Grundkörper (6) angeordnet ist.
  8. Werkzeugkasten nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Einleger (9) Aufnahmeöffnungen (16) zur Aufnahme eines jeweiligen Handwerkzeuges ausgebildet sind, wobei die Aufnahmeöffnungen (16) vorzugsweise individuell für jedes Handwerkzeug im Querschnitt konfiguriert sind.
  9. Werkzeugkasten nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Einstecköffnungen (12) eine Querschnittskonfiguration aufweist, die einen größeren Öffnungsquerschnitt besitzt, gegenüber der Aufnahmeöffnung (16) des darunter befindlichen Einlegers (9).
  10. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Einleger (9) aus Schaumstoff ausgebildet ist.
  11. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Einleger (9) den Grundkörper (6) vollständig ausfüllt.
  12. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnung (16) randseitig mindestens einen Entlastungsschlitz (18) aufweist.
  13. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 7 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Einleger (9) mehrlagig ausgebildet ist, wobei die Schichtung (14) der Lagen (10) orthogonal zur vertikalen Anordnung der Werkzeuge verläuft.
  14. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmeöffnungen (16) abhängig von der jeweiligen Einstecktiefe (Ev1, Ev2) eines Handwerkzeuges nur lagenweise ausgebildet sind.
  15. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Lagen (10) miteinander verklebt sind.
  16. Werkzeugkasten nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Lage (10d), welche am Boden des Grundkörpers (6) zur Anlage kommt, eine Wellenstruktur aufweist, vorzugsweise eine Noppenstruktur (13) und insbesondere eine Oberflächenstruktur eines Akustikschaumes.
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