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Die Erfindung betrifft ein LED-Leuchtmodul (LED: Licht emittierende Diode) mit mehreren LEDs zur Erzeugung eines Lichts sowie mit einem optischen Element zur Beeinflussung des Lichts. Weiterhin umfasst die Erfindung eine Leuchte mit wenigstens einem derartigen LED-Leuchtmodul.
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Aus der
DE 10 2010 003 805 A1 ist eine entsprechende Anordnung zur Lichtabgabe bekannt. Das optische Element umfasst dabei Linsenbereiche, wobei jeder LED genau einer der Linsenbereiche zugeordnet ist. Die Linsenbereiche dienen dazu, das von den LEDs abgegebene Licht zu bündeln.
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Bei der bekannten Anordnung kann es dazu kommen, dass auf einer Fläche, die mit der Anordnung beleuchtet wird, eine ungleichmäßige Lichterscheinung gebildet ist. Dies rührt daher, dass jeder der LEDs genau ein Linsenelement zugeordnet ist, so dass durch jedes der Linsenelemente ein Lichtbündel gebildet ist und die einzelnen, so gebildeten Lichtbündel quasi nicht vollständig miteinander verschmelzen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein verbessertes LED-Leuchtmodul anzugeben. Insbesondere soll das LED-Leuchtmodul eine besonders homogene Beleuchtung ermöglichen. Außerdem soll das LED-Leuchtmodul einen einfachen Aufbau ermöglichen sowie eine gute Wärmeabgabe der von den LEDs im Betrieb erzeugten Wärme. Weiterhin soll eine Leuchte mit einem derartigen LED-Leuchtmodul angegeben werden.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung mit den in den unabhängigen Ansprüchen genannten Gegenständen gelöst. Besondere Ausführungsarten der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Gemäß der Erfindung ist ein LED-Leuchtmodul vorgesehen, das mehrere erste LEDs zur Erzeugung eines ersten Lichts aufweist, sowie ein erstes optisches Element zur Beeinflussung des ersten Lichts, wobei das erste optische Element dazu ausgestaltet Gemäß der Erfindung ist ein LED-Leuchtmodul vorgesehen, das mehrere erste LEDs zur Erzeugung eines ersten Lichts aufweist, sowie ein erstes optisches Element zur Beeinflussung des ersten Lichts, wobei das erste optische Element dazu ausgestaltet ist, das erste Licht so zu beeinflussen, dass es gebündelt von dem LED-Leuchtmodul in eine Richtung abgegeben wird. Weiterhin weist die Leuchte wenigstens eine zweite LED zur Erzeugung eines zweiten Lichts auf, sowie ein zweites optisches Element zur Beeinflussung des zweiten Lichts, wobei das zweite optische Element dazu ausgestaltet ist, das zweite Licht so zu beeinflussen, dass es diffus von dem LED-Leuchtmodul in die Richtung abgegeben wird.
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Durch das so erzeugte diffuse Licht lässt sich bewirken, dass die durch das erste optische Element erzeugten Lichtbündel als solche nicht mehr voneinander getrennt wahrgenommen werden. Auf diese Weise lässt sich eine besonders homogene Beleuchtung erzielen. Mit anderen Worten können durch die wenigstens eine zweite LED und das zweite optische Element Mehrfach-Schatten, die als solche durch das erste Licht hervorgerufen werden, unterdrückt bzw. überdeckt werden.
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Vorzugsweise sind die ersten LEDs und die wenigstens eine zweite LED derart angeordnet, dass – entgegen der Richtung betrachtet – die ersten LEDs in einem mittleren Bereich angeordnet sind und die wenigstens eine zweite LED in einem, sich an den mittleren Bereich anschließenden äußeren Bereich angeordnet ist. Hierdurch lässt sich der beschriebene Effekt besonders geeignet erzielen.
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Weiterhin vorzugsweise sind hierzu mehrere zweite LEDs vorgesehen, wobei wenigstens zwei der zweiten LEDs mit Bezug auf den mittleren Bereich auf zwei gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind. Besonders bevorzugt umfasst das LED-Leuchtmodul wenigstens vier zweite LEDs, insbesondere wenigstens acht zweite LEDs.
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Eine herstellungstechnisch besonders einfache und dabei geeignete Ausgestaltung ist ermöglicht, wenn die ersten LEDs und/oder die wenigstens eine zweite LED matrixartig angeordnet sind, vorzugsweise auf einer Platine matrixartig angeordnet sind.
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Vorzugsweise weist das erste optische Element mehrere Linsenelemente auf, wobei jeder der mehreren ersten LEDs genau eines der mehreren Linsenelemente zugeordnet ist.
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Eine besonders kleinräumige Gestaltung des LED-Leuchtmoduls ist ermöglicht, wenn das erste optische Element ein erstes Gehäuse-Teil des LED-Leuchtmoduls bildet.
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Eine besonders geeignete Lichtabgabe durch das LED-Leuchtmodul ist ermöglicht, wenn das erste optische Element dazu ausgestaltet ist, das erste Licht so zu beeinflussen, dass es entblendet von dem LED-Leuchtmodul abgegeben wird.
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Das zweite optische Element besteht herstellungstechnisch vorteilhaft aus einem Kunststoff, insbesondere aus einem opalen oder farbigen Kunststoff.
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Ein besonders einfacher Zusammenbau des LED-Leuchtmoduls ist ermöglicht, wenn das zweite optische Element in das erste optische Element eingelegt angeordnet ist.
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Vorzugsweise weist das LED-Leuchtmodul außerdem Elektronikkomponenten für einen Betrieb der ersten LEDs und der wenigstens einen zweiten LED auf.
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Eine besonders vielfältig einstellbare Lichtabgabe ist ermöglicht, wenn die ersten LEDs einerseits und die wenigstens eine zweite LED andererseits unabhängig voneinander ansteuerbar sind.
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Ein besonders geeigneter Abtransport von Wärme, die bei einem Betrieb des LED-Leuchtmoduls durch die LEDs erzeugt wird, ist ermöglicht, wenn das LED-Leuchtmodul weiterhin eine Metallplatte, insbesondere eine Aluminiumplatte aufweist, wobei die ersten LEDs und die wenigstens eine zweite LED wärmeleitend mit der Metallplatte verbunden angeordnet sind. Vorzugsweise bildet dabei die Metallplatte ein zweites Gehäuse-Teil des LED-Leuchtmoduls. Hierdurch ist ein Abtransport der Wärme in einen Außenbereich des LED-Moduls unterstützt.
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Für eine besonders geeignete elektrische Verbindung zwischen den ersten LEDs und der wenigstens einen zweiten LED einerseits und einem Trägerelement einer Leuchte andererseits weist das LED-Leuchtmodul weiterhin vorzugsweise ein Stecker-Element auf. Hierdurch ist ein besonders einfaches Herstellen der elektrischen Verbindung ermöglicht.
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Gemäß einem weiteren Aspekt der Erfindung ist eine Leuchte mit wenigstens einem erfindungsgemäßen LED-Leuchtmodul vorgesehen. Vorzugsweise weist die Leuchte dabei außerdem ein Betriebsgerät zur Stromversorgung des wenigstens einen LED-Leuchtmoduls auf.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand eines Ausführungsbeispiels und mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen LED-Leuchtmoduls,
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2 eine Skizze des LED-Leuchtmoduls nach Art einer Explosionsdarstellung,
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3 eine perspektivische Ansicht der LED-Platine des LED-Leuchtmoduls von schräg oben,
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4 eine entsprechende Ansicht von schräg unten,
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5 eine Ansicht der LED-Platine von unten,
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6 eine entsprechende Ansicht von einer Seite,
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7 eine Querschnitt-Skizze des LED-Leuchtmoduls,
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8 eine Ansicht des LED-Leuchtmoduls von oben,
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9 eine perspektivische Ansicht des ersten optischen Elements des LED-Leuchtmoduls von schräg oben,
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10 eine Querschnitt-Skizze des ersten optischen Elements,
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11 eine Ansicht des ersten optischen Elements von oben,
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12 eine perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Leuchte von schräg oben,
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13 eine Seitenansicht der Leuchte,
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14 eine Frontalansicht der Leuchte,
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15 eine Skizze zu einem Querschnitt durch die Leuchte bei abgenommenem LED-Leuchtmodul,
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16 einen Ansicht von unten auf einen Abschnitt des Trägerelements der Leuchte,
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17 eine Seitenansicht eines Endbereichs der Leuchte und
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18 eine schematische Ansicht der Leuchte von unten.
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1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen LED-Leuchtmoduls 1 von schräg oben. In der vorliegenden Beschreibung wird davon ausgegangen, dass das LED-Leuchtmodul 1 für eine Lichtabgabe in den unteren Halbraum vorgesehen ist, wie in 1 mit einem Pfeil R angedeutet. Der weitere Pfeil o weist dementsprechend vertikal nach oben. Diese Ausrichtung des LED-Leuchtmoduls 1 ist bevorzugt, allerdings nicht einschränkend zu verstehen. Lediglich der einfacheren Beschreibung halber wird im Folgenden von der genannten Ausrichtung ausgegangen.
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2 zeigt eine Skizze des LED-Leuchtmoduls 1 nach Art einer Explosionsdarstellung. Im gezeigten Beispiel weist das LED-Leuchtmodul 1 eine Platine bzw. eine LED-Platine 6 auf. 3 zeigt die LED-Platine 6 in separierter Form von schräg oben, 4 entsprechend von schräg unten und 6 von einer Seite.
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Das LED-Leuchtmodul 1 weist mehrere erste LEDs 2 auf, die vorzugsweise auf der LED-Platine 6 angeordnet sind. Die ersten LEDs 2 sind zur Erzeugung eines ersten Lichts ausgestaltet. Vorzugsweise sind die ersten LEDs 2 matrixartig auf der LED-Platine 6 angeordnet, insbesondere in äquidistanter Weise.
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Wie aus 2 beispielhaft hervorgeht, weist das LED-Leuchtmodul 1 weiterhin ein erstes optisches Element 3 auf, das derart zur optischen Beeinflussung des ersten Lichts ausgestaltet ist, dass das erste Licht gebündelt von dem LED-Leuchtmodul 1 in die Richtung R bzw. in einen Raumwinkel um die Richtung R herum abgegeben wird.
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Das erste optische Element 3 weist hierzu vorzugsweise Linsenelemente 31 auf, wobei es vorzugsweise so gestaltet ist, dass jeder der ersten LEDs 2 genau eines der Linsenelemente 31 zugeordnet ist.
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7 zeigt eine Querschnitt-Skizze durch das LED-Leuchtmodul 1. Wie in dieser Darstellung angedeutet, ist die Gestaltung vorzugsweise derart, dass die ersten LEDs 2 eine Ebene E durchsetzend angeordnet sind. Dies lässt sich einfach erzielen, wenn die LED-Platine 6 plan gestaltet ist.
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Wie in 7 weiterhin angedeutet, ist die Ausgestaltung vorzugsweise derart, dass sich die Linsenelemente 31 des ersten optischen Elements 3 nach oben bis zu der Ebene E hin erstrecken. Die Linsenelemente 31 können jeweils am oberen Endbereich Vertiefungen 311 aufweisen, in welche die ersten LEDs 2 eingreifend angeordnet sind. Im Weiteren können die Linsenelemente 31 eine, sich nach unten erweiternde, in erster Näherung pyramidenstumpfartige Form aufweisen.
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Im gezeigten Beispiel weist das optische Element 3 eine Lichtabgabefläche 32 auf, die plan ausgeführt ist und die eine Lichtabgabefläche des LED-Leuchtmoduls 1 bildet, wobei sich die Linsenelemente 31 vorzugsweise bis auf eine Wandstärke d des optischen Elements 3 an die Lichtabgabefläche 32 heranreichend gestaltet sind. Die Linsenelemente 31 und das restliche erste optische Element 3 können insbesondere aus einem Stück bestehend gestaltet sein.
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Die Gestaltung ist weiterhin vorzugsweise so, dass das, von den ersten LEDs 2 abgegebene, erste Licht lediglich durch die Linsenelemente 31 optisch beeinflusst wird, also keine weiteren optischen Beeinflussungselemente für das erste Licht vorgesehen sind.
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Vorzugsweise ist das erste optische Element 3 weiterhin dazu ausgestaltet, das erste Licht so zu beeinflussen, dass es entblendet von dem LED-Leuchtmodul 1 abgegeben wird. Dies lässt sich durch geeignete Wahl der geometrischen Eigenschaften der Linsenelemente 31 erzielen.
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Wie in den Figuren gezeigt, können die Linsenelemente 31 symmetrisch ausgebildet sein. Alternativ kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Linsenelemente derart gestaltet sind, dass sie – mit Bezug auf die Vertikale – jeweils für sich eine asymmetrische Lichtabgabe bewirken; werden diese Linsenelemente spiegelbildlich zueinander angeordnet, kann wiederum eine insgesamt betrachtet symmetrische Lichtabgabe erzielt werden.
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Alternativ zu den Linsenelementen 31 kann beispielsweise für die Beeinflussung des ersten Lichts das erste optische Element mit einer Prismenstruktur vorgesehen sein.
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Wie aus den 2 und 7 hervorgeht, ist das LED-Leuchtmodul 1 vorzugsweise so gestaltet, dass das erste optische Element 3 ein erstes Gehäuse-Teil des LED-Leuchtmoduls 1 bildet.
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In 9 ist eine Ansicht des separierten ersten optischen Elements 3 von schräg oben skizziert gezeigt, in 10 eine Querschnitt-Skizze des ersten optischen Elements 3 und in 11 eine entsprechende Ansicht von oben.
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Weiterhin weist das LED-Leuchtmodul 1 wenigsten eine zweite LED 4 zur Erzeugung eines zweiten Lichts auf, sowie ein zweites optisches Element 5 zur Beeinflussung des zweiten Lichts. Die wenigstens eine zweite LED 4 ist vorzugsweise ebenfalls auf der LED-Platine 6 angeordnet und zwar auf derselben Seite wie die ersten LEDs 2.
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Das zweite optische Element 5 ist dabei dazu ausgestaltet, das zweite Licht so zu beeinflussen, dass es diffus von dem LED-Leuchtmodul 1 in die Richtung R bzw. in einen Raumwinkel um die Richtung R herum abgegeben wird.
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Durch die Abgabe des diffusen zweiten Lichts lässt sich erzielen, dass Inhomogenitäten des gerichtet abgegebenen, ersten Lichts auf einer durch das LED-Leuchtmodul 1 beleuchteten Fläche verringert werden oder ganz überdeckt werden, so dass sie als solche nicht mehr wahrnehmbar sind. Daher lässt sich mit dem LED-Leuchtmodul 1 eine besonders gleichmäßige Beleuchtung erzielen.
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5 zeigt eine Ansicht der LED-Platine 6 von unten, so dass die darauf angeordneten ersten LEDs 2 und die wenigstens eine zweite LED 4 zu erkennen sind. Wie in dieser Darstellung angedeutet, ist zur besonders geeigneten Erzielung des genannten Effekts die Anordnung der ersten LEDs 2 und der wenigstens einen zweiten LED 4 vorzugsweise so, dass – entgegen der Richtung R betrachtet – die ersten LEDs 2 in einem mittleren Bereich B1 angeordnet sind und die wenigstens eine zweite LED 4 in einem, sich an den mittleren Bereich B1 außen anschließenden äußeren Bereich B2 angeordnet ist. Dementsprechend kann es sich bei dem mittleren Bereich B1 um einen mittleren Bereich der LED-Platine 6 handeln und bei dem äußeren Bereich B2 um einen äußeren Bereich bzw. Randbereich der LED-Platine 6. Mit der wenigstens einen zweiten LED 4 lässt sich also eine diffuse Lichtabstrahlung im Randbereich des LED-Moduls 1 erzeugen.
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Wie in 5 gezeigt, erstreckt sich der äußere Bereich B2 vorzugsweise ringförmig geschlossen um den mittleren Bereich B1 herum. Vorteilhaft ist das LED-Leuchtmodul 1 derart gestaltet, dass außen um den äußeren Bereich B2 herum keine weitere Lichtabgabe mehr vorgesehen ist, also sozusagen der äußere Bereich B2 auch einen äußeren Bereich des LED-Leuchtmoduls 1 bildet.
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Vorzugsweise sind mehrere zweite LEDs 4 vorgesehen, wobei wenigstens zwei der zweiten LEDs 4 mit Bezug auf den mittleren Bereich B1 auf zwei gegenüberliegenden Seiten angeordnet sind. Insbesondere umfasst das LED-Leuchtmodul 1 vorzugsweise wenigstens vier zweite LEDs 4, besonders bevorzugt wenigstens acht zweite LEDs 4. Eine besonders geeignete Wirkung lässt sich erzielen, wenn die zweiten LEDs 4 derart angeordnet sind, dass sie sich allseits in gleichmäßiger Art und Weise um den mittleren Bereich B1 herum erstreckend angeordnet sind. Beispielsweise können auch die zweiten LEDs 6 matrixartig auf der LED-Platine 6 angeordnet sein. Im Fall einer rechteckigen LED-Platine 6 kann beispielsweise vorgesehen sein, dass auf jeder der entsprechend gebildeten vier Seiten wenigstens zwei, insbesondere wenigstens drei zweite LEDs 4 angeordnet sind.
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Im gezeigten Beispiel ist die LED-Platine 6 rechteckig geformt und es sind insgesamt vierundzwanzig zweite LEDs 4 auf ihr angeordnet. Dabei sind achtundzwanzig erste LEDs 2 vorgesehen. Vorzugsweise gilt – allgemeiner formuliert – für das Verhältnis zwischen den Anzahl n2 der zweiten LEDs 4 und der Anzahl n1 der ersten LEDs 2 ½n1 < n2 < 2n1.
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Das zweite optische Element 5 besteht vorzugsweise aus einem lichtdurchlässigen, aber diffus wirkenden Kunststoff, insbesondere aus einem opalen oder farbigen Kunststoff.
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Wie aus 2 hervorgeht, ist die Gestaltung weiterhin vorzugsweise derart, dass das zweite optische Element 5 in das erste optische Element 3 eingelegt angeordnet ist. Im gezeigten Beispiel weist das zweite optische Element 5 die Form eines ringförmig geschlossen verlaufenden Kanals auf, der insbesondere einen U-förmigen Querschnitt aufweist.
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Wie aus 7 hervorgeht, sind die zweiten LEDs 4 vorzugsweise ebenfalls so angeordnet, dass sie die Ebene E durchsetzen. Das zweite optische Element 5 erstreckt sich vorzugsweise nach oben bis zu dieser Ebene E, wobei die Seitenwände des Kanals die wenigstens eine zweite LED 4 beidseitig umfassen. Die wenigstens eine zweite LED 4 dient damit zur Hinterleuchtung einer opal-diffusen Fläche des zweiten optischen Elements 5.
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Das erste optische Element 3 ist im gezeigten Beispiel so geformt, dass es mit seinen Außenflächen in erster Näherung eine Quaderform festlegt, wobei die Linsenelemente 31 in einem mittleren Bereich der Grund- bzw. Basisfläche des Quaders ausgebildet sind. Mit anderen Worten ist das erste optische Element 3 vorzugsweise im Wesentlichen topfförmig, wobei die Linsenelemente 31 in einem zentralen Bereich des Bodens der Topfform ausgebildet sind. Wie insbesondere exemplarisch aus den 9 und 11 hervorgeht, ist durch das erste optische Element 3, am Boden der Topfform um die zentral angeordneten Linsenelemente 31 umlaufend herum eine plane Auflagefläche 33 für die Auflage des zweiten optischen Elements 5 gebildet.
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Wie beschrieben, können also das erste optische Element 3 und das zweite optische Element 5 aus zwei Stücken bestehend ausgebildet sein. Alternativ können die beiden optischen Elemente 3, 5 beispielsweise auch einstückig in einem Zweikomponenten-Spritzgussverfahren hergestellt sein.
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Weiterhin vorzugsweise weist das LED-Leuchtmodul 1 eine Metallplatte 7, insbesondere in Form einer Aluminiumplatte auf. Die ersten LEDs 2 und die wenigstes eine zweite LED 4 sind dabei wärmeleitend mit der Metallplatte 7 verbunden. Insbesondere kann die LED-Platine 6 auf einer Unterseite der der Metallplatte 7 angeordnet bzw. auf dieser befestigt sein, wie aus 7 andeutungsweise hervorgeht. Durch die Metallplatte 7 lässt sich ein besonders effektiver Abtransport von Wärme, die bei einem Betrieb des LED-Leuchtmoduls 1 durch die LEDs erzeugt wird, ermöglichen. Die Metallplatte 7 ist also vorzugsweise als Träger und Kühlkörper der LED-Platine 6 ausgebildet.
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Vorzugsweise bildet die Metallplatte 7 ein zweites Gehäuse-Teil des LED-Leuchtmoduls 1, insbesondere ein Deckelement. Dabei ist die Gestaltung weiterhin vorzugsweise so, dass die Metallplatte 7 unmittelbar an das erste optische Element 3 angrenzend angeordnet ist, wie ebenfalls insbesondere aus 7 exemplarisch hervorgeht.
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Weiterhin vorzugsweise weist das LED-Leuchtmodul 1 ein Stecker-Element 8 für eine elektrischen Verbindung zwischen den ersten LEDs 2 und der wenigstens einen zweiten LED 4 einerseits und einem Trägerelement einer Leuchte andererseits auf, wobei das Stecker-Element 8 vorzugsweise über die Metallplatte 7 vorstehend angeordnet ist. Wie in 2 angedeutet, ist das Stecker-Element 8 vorzugsweise unmittelbar an der LED-Platine 6 angeordnet. Die genannte elektrische Verbindung ist vorzugsweise für eine Stromversorgung des LED-Leuchtmoduls 1 und/oder für eine Übermittlung von Steuersignalen an das LED-Leuchtmodul 1 vorgesehen.
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In 12 ist eine perspektivische Ansicht von schräg oben auf eine entsprechende erfindungsgemäße Leuchte 9 skizziert, 13 zeigt eine Seitenansicht der Leuchte 9 und 14 eine Frontalansicht der Leuchte. Im gezeigten Beispiel handelt es sich bei der Leuchte um eine Pendelleuchte, die dazu vorgesehen ist, zum Betrieb an Aufhängeelementen 91, also beispielsweise Pendelrohren, Ketten oder dergleichen aufgehängt zu werden. Die Leuchte 10 ist im gezeigten Beispiel insgesamt länglich, so dass sie sich entlang einer Längsachse L erstreckt.
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Die Leuchte 9 umfasst ein Trägerelement 10, das insbesondere einen Basiskörper der Leuchte bzw. eine Leuchtenbasis bilden kann. 15 zeigt einen Querschnitt normal zu der Längsachse L durch das Trägerelement 10 bei abgenommenem LED-Leuchtmodul 1. Ausgehend von der in 15 skizzierten Situation lässt sich das LED-Leuchtmodul 1 durch eine Bewegung nach oben gegen das Trägerelement 10, so wie durch einen dicken Pfeil P angedeutet, mit dem Trägerelement 10 verbinden. Die Leuchte ist derart gestaltet, dass das LED-Leuchtmodul 1 sowohl mechanisch an dem Trägerelement 10 gehaltert ist, als auch elektrisch mit einem Kontaktierungselement 11 verbunden ist, das an dem Trägerelement 10 gehaltert angeordnet ist.
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Zur elektrischen Verbindung zwischen dem LED-Leuchtmodul 1 und dem Kontaktierungselement 11 kann insbesondere eine Steckverbindung vorgesehen sein. Hierzu kann das Kontaktierungselement 11 eine Buchse 111 aufweisen, in die das Stecker-Element 8 des LED-Leuchtmoduls 1 eingesteckt ist.
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Im gezeigten Beispiel ist das Trägerelement 10 der Leuchte 9 profilartig gestaltet, wobei es einen horizontalen Schenkel 101 aufweist und wobei – im betriebsbereit verbundenen Zustand – die Metallplatte 7 des LED-Leuchtmoduls 1 den horizontalen Schenkel 101 von unten flächig kontaktiert. Hierdurch ist eine besonders gute Wärmeabfuhr ermöglicht. Das Kontaktierungselement 11 ist vorteilhaft zumindest überwiegend oberhalb des horizontalen Schenkels 101 des Trägerelements 10 angeordnet.
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16 zeigt eine Ansicht von unten auf einen Abschnitt des Trägerelements 10 und insbesondere den horizontalen Schenkel 101. Letzterer weist vorzugsweise eine Durchgangsöffnung 102 auf, durch welche sich die elektrische Verbindung zwischen dem LED-Leuchtmodul 1 und dem Kontaktierungselement 11 hindurch erstreckt. Hierzu ist die Buchse 111 vorzugsweise so angeordnet, dass sie sich von oben in die Durchgangsöffnung 102 hinein erstreckt.
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Zur mechanischen Verbindung mit dem Trägerelement 10 der Leuchte 9 weist das LED-Leuchtmodul 1 vorzugsweise ein Halteelement, beispielsweise in Form eines Magneten 12 auf. Im gezeigten Beispiel ist der Magnet 12 so an der Oberseite der Metallplatte 7 angeordnet, dass er sich über die Metallplatte 7 hinaus nach oben vorstehend erstreckt. Vorzugsweise ist an der entsprechend korrespondierenden Stelle des Trägerelement 10, also insbesondere an dem horizontalen Schenkel 101 eine entsprechende (in den Figuren nicht gezeigte) Ausnehmung vorgesehen, in welche der Magnet 12 derart eingreift, dass die plane Oberfläche der Metallplatte 7 flächig die ebenfalls plane Unterseite des horizontalen Schenkels 101 des Trägerelements 10 kontaktieren kann.
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Alternativ zu einer Magnethalterung kann beispielsweise eine Halterung mit einem Federelement oder dergleichen vorgesehen sein.
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Das LED-Leuchtmodul 1 lässt sich somit besonders einfach elektrisch und mechanisch mit der restliche Leuchte 9 bzw. dem Trägerelement 10 verbinden. Das LED-Leuchtmodul 1 bildet insoweit einen Modulbaustein bzw. einen „LED-Lichtbaustein”.
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Im gezeigten Beispiel ist das Trägerelement 10 der Leuchte 9 entlang der Längsachse L länger gestaltet als das LED-Leuchtmodul 1. Insbesondere ist die Gestaltung derart, dass die Leuchte 9 insgesamt mehrere, beispielsweise baugleiche LED-Leuchtmodule 1, 1' aufweist, die entlang der Längsachse L in einer Reihe angeordnet sind und dabei jeweils analog an dem Trägerelement 10 gehaltert sind und jeweils mit einem entsprechenden Kontaktierungselement elektrisch verbunden sind. 17 zeigt einen Endbereich der Leuchte 9 mit den zwei LED-Leuchtmodulen 1, 1'.
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Wie aus 18 hervorgeht, umfasst die Leuchte 9 im gezeigten Beispiel insgesamt exemplarisch vierzehn LED-Leuchtmodule.
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Weiterhin vorzugsweise weist das LED-Leuchtmodul 1 außerdem Elektronikkomponenten für einen Betrieb der ersten LEDs 2 und der wenigstens einen zweiten LED 4 auf. Die Elektronikkomponenten können dabei auf der LED-Platine 6 angeordnet sein.
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Das LED-Leuchtmodul 1 ist vorzugsweise derart gestaltet, dass die ersten LEDs 2 einerseits und die wenigstens eine zweite LED 4 andererseits unabhängig voneinander ansteuerbar sind, insbesondere unabhängig voneinander geschaltet und gedimmt werden können. Hierdurch lassen sich in vielfältiger Weise unterschiedliche Lichtstimmungen mit der Leuchte erzeugen. Wie bereits erwähnt, ist die elektrische Verbindung zwischen dem LED-Leuchtmodul 1 und dem Kontaktierungselement 11 vorzugsweise derart, dass hierüber auch Steuersignale übermittelt werden können. Im Fall von entsprechend mehreren Kontaktierungselementen sind Letztere vorzugsweise auf der Oberseite des horizontalen Schenkels 101 des Trägerelements 2 verlaufend, beispielsweise zu einem Kabelbaum zusammengebunden, elektrisch miteinander verbunden.
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Ein Betriebsgerät für das LED-Leuchtmodul 1 bzw. für die LED-Leuchtmodule 1, 1' ist vorzugsweise an dem Trägerelement 10 der Leuchte angeordnet. Hierdurch lässt sich erzielen, dass das Gewicht und die Baugröße des LED-Leuchtmoduls 1 niedriggehalten werden können und so die Handhabbarkeit weiterhin erleichtert ist.
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Aufgrund seines Aufbaus eignet sich das LED-Leuchtmodul 1 besonders dazu, in unterschiedlichen Formen und Größen gestaltet zu werden. Es eignet sich damit besonders für einen modularen Aufbau einer Leuchte. Dabei ist die Form der Leuchte nicht auf die oben exemplarisch gezeigte längliche Ausführungsform bzw. Langfeldleuchte beschränkt. Die Leuchte kann alternativ beispielsweise eine rechteckige oder quadratische oder auch runde Grundform aufweisen. Auch ist die Leuchte nicht auf eine Pendelleuchte beschränkt. Es kann sich alternativ beispielsweise um eine Deckeneinbau- oder -anbauleuchte oder Wandleuchte oder ein Downlight oder eine Stehleuchte etc. handeln. Im Fall einer Decken- oder Wandleuchte eignet sich das LED-Leuchtmodul 1 auch besonders gut als Einzelmodul. Mithilfe des LED-Leuchtmoduls 1 sind dementsprechend besonders geeignet sehr unterschiedliche Leuchten konfigurierbar. Dabei lässt sich das LED-Leuchtmodul 1 besonders kostengünstig herstellen.
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Der Aufbau der Leuchte ermöglicht einen besonders einfachen Austausch des LED-Leuchtmoduls 1. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Leuchte anstelle eines LED-Leuchtmoduls 1 ein Blindstück oder ein Sensorelement oder noch anderes Element aufweist.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102010003805 A1 [0002]