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DE202011001961U1 - Hitzeschild - Google Patents

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DE202011001961U1
DE202011001961U1 DE202011001961U DE202011001961U DE202011001961U1 DE 202011001961 U1 DE202011001961 U1 DE 202011001961U1 DE 202011001961 U DE202011001961 U DE 202011001961U DE 202011001961 U DE202011001961 U DE 202011001961U DE 202011001961 U1 DE202011001961 U1 DE 202011001961U1
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heat shield
shield according
sheet metal
decoupling
passage opening
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DE202011001961U
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Reinz Dichtungs GmbH
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Priority to EP11805427.9A priority patent/EP2668386A2/de
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Abstract

Hitzeschild (1) zur Abschirmung heißer Bereiche, beispielsweise eines Verbrennungsmotors, mit mindestens einer metallischen Blechlage (2), wobei die mindestens eine metallische Blechlage (2) mindestens eine Durchgangsöffnung (3) zur Aufnahme eines Befestigungsmittels (5) aufweist, und wobei mindestens in einer der Durchgangsöffnungen (3) mindestens ein Entkopplungselement (10) zur zumindest teilweisen Entkopplung oder Dämpfung der Übertragung von Schwingungen oder von Wärme von der mindestens einen Blechlage (2) angeordnet ist dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Blechlage (2) benachbart zum Umfangsrand der mindestens einen Durchgangsöffnung (3) mindestens eine Durchbrechung (6) aufweist, und das Entkopplungselement (10) mindestens ein auf einer ersten Seite des Hitzeschildes (1) in radialer Richtung außerhalb des Umfangsrandes der Durchgangsöffnung (3) angeordnetes Halteelement (14) aufweist, das auf einer der Blechlagen (2) aufliegt, sowie mindestens ein in radialer Richtung außerhalb des Umfangsrandes der Durchgangsöffnung (3) angeordnetes Rastelement (16) aufweist, das die die Durchbrechung (6) enthaltende Blechlage (2) durch eine der Durchbrechungen...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hitzeschild, das zur Abschirmung heißer Bereiche, beispielsweise eines Verbrennungsmotors, eingesetzt wird. Derartige Hitzeschilde weisen herkömmlicherweise mindestens eine metallische Blechlage auf. Diese Blechlage verringert die Abstrahlung von Hitze aus einer Wärmequelle von der heißen, dem heißen Bereich zugewandten Seite der Blechlage und deren Übertragung zur kalten, dem heißen Bereich abgewandten Seite der Blechlage. Weiterhin dient ein derartiges Hitzeschild nicht nur der Dämpfung der Übertragung von Wärme von der heißen zur kalten Seite des Hitzeschildes, sondern auch zur Dämpfung der Übertragung von Schwingungen von einer Seite des Hitzeschildes zur anderen Seite.
  • In weiteren Bauformen weisen derartige Hitzeschilde mindestens zwei Blechlagen auf, die beispielsweise an ihrem Umfangsrand zumindest abschnittsweise miteinander verbunden sind. Eine derartige Verbindung kann beispielsweise durch Umbördeln der einen Lage um den Rand der anderen Lage erfolgen. Die beiden Blechlagen bilden dann ein Gehäuse, in das weitere Zwischenlagen, beispielsweise Weichstoffe, Pappen, Faservliese oder auch Glimmer, expandierter Glimmer, Graphit oder geblähter Graphit – jeweils lose oder zum Filet gepresst – eingelagert sein konnen.
  • Herkömmlicherweise weisen derartige Hitzeschilde bzw. ihre Blechlagen Bohrungen als Durchgangsöffnungen auf, die durch die mindestens eine metallische Blechlage gehen. In diese Bohrungen können bei der Montage Befestigungsmittel, beispielsweise Schrauben, eingefuhrt werden, so dass das Hitzeschild beispielsweise an einem Verbrennungsmotor befestigt werden kann.
  • Die Befestigungsmittel werden üblicherweise fest mit dem entsprechenden Bauteil, beispielsweise einem Verbrennungsmotor, verbunden. Sie können daher sowohl Wärme als auch Schwingungen von dem Bauteil zu dem Hitzeschild übertragen. Daher werden im Stand der Technik bereits Entkopplungselemente vorgesehen, die das Befestigungsmittel von dem Hitzeschild bezüglich der Wärmeübertragung und der Schwingungsübertragung soweit möglich entkoppeln. Als solche Entkopplungselemente werden Drahtgestricke und dergleichen verwendet.
  • Solche Drahtgestricke sind zum einen sehr teuer und weisen zum anderen ein beachtliches Gewicht auf, was insbesondere bei Leichtmetall-Hitzeschilden unerwünscht ist.
  • Nachteilig daran ist darüberhinaus, dass derartige Entkopplungselemente aufwändig zu montieren sind, da ihre Montage jeweils von beiden Seiten des Hitzeschilds erfolgt. Weiter ist es erforderlich, neben dem Hitzeschild und dem Befestigungsmittel auch noch das Entkopplungselement zu bevorraten und dem Werker fur die Montage separat zur Verfugung zu stellen.
  • Die Montage derartiger Entkopplungselemente stellt dabei fur den Werker eine zusätzliche Komplikation dar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, ein Hitzeschild zur Verfugung zu stellen, das ein preisgünstiges, leichtes und einfach zu montierendes Entkopplungselement aufweist, welches das Hitzeschild thermisch und/oder schwingungstechnisch isoliert. Wesentlich für die vorliegende Erfindung ist weiterhin die Dauerhaltbarkeit des Hitzeschildes und seine Wirtschaftlichkeit.
  • Diese Aufgabe wird durch das Hitzeschild nach Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Hitzeschildes werden in den abhangigen Ansprüchen gegeben.
  • Das erfindungsgemäße Hitzeschild eignet sich insbesondere zur Verwendung an Verbrennungsmotoren oder deren Nebenaggregaten. Insbesondere Hitzeschilde aus Leichtmetall, wie beispielsweise Aluminium, können vorteilhaft gemaß der vorliegenden Erfindung ausgestaltet sein.
  • Das erfindungsgemäße Hitzeschild kann schnell und einfach montiert werden. Dadurch werden auch die Montagekosten in einem wirtschaftlichen Rahmen gehalten. Je nach Anwendungsfall kann zwischen Ausführungsbeispielen gewählt werden, bei denen auch das Befestigungselement bereits am Hitzeschild vormontiert ist oder bei denen das Befestigungselement bei der Montage des Hitzeschilds einzusetzen ist. Das erfindungsgemäße Hitzeschild ermoglicht es im Falle vormontierter Befestigungselemente insbesondere, Hitzeschilde mit kurzen Taktzeiten ohne Fugen eines weiteren Elementes oder Umformen oder Anstellen von einzelnen Bereichen zu montieren.
  • Das erfindungsgemäße Hitzeschild weist mindestens eine metallische Blechlage auf, die eine Durchgangsoffnung zur Aufnahme eines Befestigungsmittels besitzt. In diese Durchgangsöffnung ist erfindungsgemäß ein Entkopplungselement eingebracht. Das Entkopplungselement dient der zumindest teilweisen Entkopplung oder Dämpfung der Übertragung von Schwingungen oder von Wärme von einem Befestigungsmittel auf das Hitzeschild. Hierzu weist das Entkopplungselement Halteelemente und Rastelemente auf. Die Halteelemente liegen auf einer Seite der mindestens einen Blechlage des Hitzeschildes auf. Hierzu mussen die Halteelemente außerhalb der Durchgangsöffnung im Bereich der Blechlage angeordnet sein. Das Entkopplungselement weist weiterhin Rastelemente auf, die ebenfalls außerhalb der Durchgangsöffnung angeordnet sind und Durchbrechungen in der Blechlage, die ebenfalls außerhalb der Durchgangsöffnung für das Befestigungsmittel angeordnet sind, durchgreifen bzw. hintergreifen. Die Rastelemente greifen also ausgehend von der Seite, auf der die Halteelemente angeordnet sind, auf die den Halteelementen gegenüber liegende Seite des Hitzeschildes bzw. dessen mindestens eine Blechlage durch, womit das Entkopplungselement auf beiden Seiten der Blechlage bzw. des Hitzeschildes formschlüssig gehaltert ist. Dies ermöglicht eine einfache Montage des Entkopplungselementes in der Durchgangsöffnung des Hitzeschildes.
  • Die Halteelemente und die Rastelemente konnen mittels bezüglich der Durchgangsöffnung radial sich erstreckender Verbindungselemente mit einem zentralen, im Bereich der Durchgangsöffnung angeordneten ersten Element des Entkopplungselementes verbunden sein. Die Halteelemente und Rastelemente konnen also radial beabstandet zu einem ersten mittleren Element des Entkopplungselementes angeordnet sein. Das erste Element ist vorteilhafterweise in der Durchgangsoffnung der jeweiligen Blechlage bzw. des Hitzeschildes angeordnet. Besonders vorteilhaft kann das erste Element als scheibenformiges, insbesondere kreisförmiges Element ausgebildet sein, das konzentrisch zu der Durchgangsöffnung angeordnet ist und eine vorteilhafterweise konzentrisch zu der Durchgangsöffnung angeordnete eigene Öffnung zur Durchführung eines Befestigungsmittels aufweist. Der Außendurchmesser des ersten Elementes kann dabei geringer sein als die lichte Weite der Durchgangsöffnung der Blechlage, so dass das erste Element vollstandig im Bereich der Durchgangsöffnung angeordnet ist.
  • Bei stark unsymmetrischem Schwingungsverhalten eines Hitzeschilds kann eine exzentrische Anordnung relativ zur Durchgangsöffnung, etwa über eine langlochformige Durchgangsöffnung, vorteilhaft sein. Ein derartiges unsymmetrisches Schwingungsverhalten resultiert dabei z. B. von Wechselwirkungen mit anderen Anbindepunkten.
  • Besonders vorteilhaft ist das erste Element in der Ebene der Blechlage in der Durchgangsöffnung angeordnet, wobei die radial verlaufenden Verbindungselemente dann derart gekröpft sein können, dass die mit ihnen verbundenen Halteelemente und Rastelemente auf einer Seite der Blechlage angeordnet sind. Die Rastelemente hintergreifen mittels einer weiteren Kröpfung dann Durchbrechungen in der Blechlage, so dass die Enden der Rastelemente in Durchgangsrichtung durch die Durchgangsöffnung formschlüssig an der Blechlage anliegen.
  • Zur Optimierung der Entkopplungswirkung oder bei stark unsymmetrischem Schwingungsverhalten des Hitzeschilds werden die Verbindungselemente vorteilhafterweise asymmetrisch gestaltet. Beispielsweise kann der Abstand der Verbindungselemente untereinander ungleich gestaltet werden. Ebenso kann die Hohe der Kröpfungen unterschiedlich ausfallen. Weiter kann die Breite des Verbindungselements, insbesondere im Kröpfungsbereich, variiert werden. Beispielsweise kann das Verbindungselement im Kropfungsbereich tailliert sein.
  • Der Kontakt zwischen den Halteelementen und Rastelementen einerseits und der ihnen benachbarten Blechlage des Hitzeschildes andererseits kann weiter verbessert werden, wenn die Rastelemente und/oder Halteelemente in ihrem Verlauf oder an ihren Enden Halbsicken (Kropfungen) oder Vollsicken aufweisen. Hierdurch wird ein elastischer federnder Kontakt zwischen den Halteelementen bzw. Rastelementen und der jeweiligen benachbarten Blechlage erzeugt. Gleichzeitig wird die Auflagefläche des Entkopplungselements auf dem Hitzeschild bzw. auf dem Bauteil verringert, so dass eine geringere Wärmeübertragung stattfindet.
  • Vorteilhaft bei dem erfindungsgemäßen Entkopplungselement ist, dass dieses auf einfache Weise in der Durchgangsöffnung eines Hitzeschildes durch Eindrehen in der Art eines Bajonett-Verschlusses befestigt werden kann. Durch die Kropfungen im Übergang zwischen den Halteelementen und den Rastelementen kann nach einem Festschrauben des Hitzeschildes an einem weiteren Bauteil das Entkopplungselement sich nicht mehr selbst aus der Durchgangsöffnung lösen. Es wird also eine sehr stabile und sichere Verbindung zwischen Entkopplungselement und Blechlage des Hitzeschildes bewirkt.
  • Die Erfindung umfasst dabei insbesondere zwei alternative Ausfuhrungsformen: Entweder wird das Befestigungsmittel bei der Montage des Entkopplungselements am Hitzeschild noch beim Hersteller des Hitzeschilds vorzugsweise verliersicher montiert oder das Entkopplungselement wird schon beim Hitzeschild-Hersteller montiert und das Befestigungsmittel erst bei der Befestigung des Hitzeschilds am benachbarten Bauteil eingefügt. Bei der letztgenannten Ausführungsform konnen sowohl Schrauben als auch Bolzen wie schon im Stand der Technik bekannt als Befestigungsmittel verwendet werden.
  • Vorteilhafterweise kann das Befestigungsmittel in der Öffnung des Entkopplungselementes verliersicher, jedoch beweglich angeordnet werden. Besonders vorteilhaft ist dies mit einer Schraube als Befestigungsmittel möglich. Dadurch ist es nicht mehr erforderlich, das Befestigungsmittel dem fur die Montage zuständigen Werker getrennt zur Verfügung zu stellen. Weiterhin wird der Werker entlastet, da das Befestigungsmittel bereits zusammen mit dem Hitzeschild und dem Entkopplungselement zur Verfügung gestellt wird und in leichter Weise auf einem Bauteil montiert werden kann. Eine derartige Ausgestaltung vermeidet auch eine aufwändige getrennte Lagerhaltung und Disposition und damit auch das Risiko, dass bei der Montage ein falsches Befestigungsmittel verwendet wird.
  • Als verliersicher angeordnete Befestigungsmittel werden vorzugsweise Schrauben eingesetzt. Im Falle einer Schraube als Befestigungsmittel ist diese in der Öffnung des Entkopplungselementes zumindest drehbar gelagert. Vorteilhaft ist es, wenn die Schraube zusätzlich in Durchgangsrichtung der Durchgangsöffnung beweglich ist. Im Falle beispielsweise einer Schraube kann der Werker bei der Montage das erfindungsgemäße Hitzeschild an dem Bauelement ansetzen, wobei die Schraube nicht vorn übersteht und auch nicht hinten herausfallen kann, und anschließend unmittelbar die Schraube in eine entsprechende Gewindebohrung im Bauteil eindrehen.
  • Eine Schraube kann erfindungsgemäß in der Durchgangsöffnung des Entkopplungselementes dadurch beweglich, jedoch verliersicher angeordnet sein, dass die Schraube einen Schaft aufweist, der zwischen Schraubenkopf und Schraubengewinde einen geringeren Durchmesser aufweist als der benachbarte Schraubenkopf und das benachbarte Schraubengewinde. Ist dieser verjüngte Bereich in eine entsprechend enge Durchgangsöffnung des Hitzeschildes bzw. des Entkopplungselementes eingesetzt, so kann die Schraube nicht aus der Durchgangsöffnung gelöst werden.
  • In einer anderen vorteilhaften Ausführungsform ist die Schraube als abgesetzter Gewindebolzen ausgeführt, d. h. als Gewindebolzen mit zwei Bereichen unterschiedlichen Gewindedurchmessers und wird erst nach Durchführen des Gewindebolzens durch das Hitzeschild mit einem Schraubenkopf versehen, beispielsweise verschraubt.
  • Vorteilhafterweise ist das verliersicher angeordnete Befestigungsmittel, beispielsweise die Schraube in Richtung ihres Schraubenkopfes, vorgespannt, beispielsweise auf einer Feder gelagert. Dadurch wird die Schraube innerhalb der Durchgangsoffnung zurückgedrückt, so dass bei geeigneter Wahl der Länge des Schraubenschaftes der Schraubenschaft auf der dem Bauteil zugewandten Seite des Hitzeschildes nicht über die Durchgangsöffnung vorsteht. Dadurch wird vermieden, dass bei der Montage die Schraube auf der Bauteilseite übersteht und die exakte Positionierung des Hitzeschildes behindern kann. Anschließend kann dann die Schraube gegen die Vorspannung in eine dazugehörige Gewindebohrung am Bauteil eingedreht werden. Dies ist besonders vorteilhaft bei ebener oder nach unten gerichteter Montage, wenn ohne solche Federn die Schwerkraft die Schraube in Richtung des Bauteils bewegen würde.
  • Eine derartige Feder gibt eine weitere Möglichkeit, um die Schraube drehbar, jedoch verliersicher in der Durchgangsbohrung zu befestigen. Dazu kann die Feder form- oder stoffschlüssig sowohl mit dem Schraubenkopf als auch mit der Durchgangsbohrung bzw. dem Entkopplungselement verbunden werden. Die Feder drückt dann den Schraubenkopf und damit die gesamte Schraube von der Blechlage des Hitzeschildes weg, verhindert jedoch, dass die Schraube aus der Durchgangsbohrung fällt.
  • Bei einem zweilagigen oder mehrlagigen Hitzeschild ist es vorteilhaft, wenn die Durchgangsöffnung in den Blechlagen in einem Bereich angeordnet ist, in dem zwischen den zwei Blechlagen des Gehäuses keine weitere Zwischenlage angeordnet ist. Dadurch lässt sich ein guter Kraftschluss zwischen dem Befestigungsmittel und dem Bauteil, an dem das Hitzeschild befestigt wird, herstellen.
  • Im Folgenden werden einige Beispiele erfindungsgemäßer Hitzeschilde gegeben. Dabei stellen auch einzelne für ein jeweiliges Beispiel beschriebene Elemente jeweils auch einzeln Elemente der vorliegenden Erfindung dar und sind nicht lediglich im Gesamtzusammenhang der folgenden beispielhaften Darstellung zu betrachten. Im Folgenden werden für gleiche oder ähnliche Elemente durchgängig gleiche oder ähnliche Bezugszeichen verwendet.
  • Es zeigen
  • 1 ein montiertes Hitzeschild mit herkömmlichem Entkopplungselement;
  • 2 ein erfindungsgemäßes Entkopplungselement;
  • 3 ein in einer Durchgangsöffnung eines Hitzeschildes montiertes erfindungsgemäßes Entkopplungselement in Aufsicht auf eine erste Seite einer Blechlage;
  • 4 eine Aufsicht auf ein in einer Durchgangsöffnung eines Hitzeschildes montiertes erfindungsgemäßes Entkopplungselement;
  • 5 ein erfindungsgemäßes Hitzeschild mit eingesetztem Befestigungsmittel;
  • 6 ein weiteres erfindungsgemäßes Entkopplungselement;
  • 7 ein weiteres erfindungsgemäßes Entkopplungselement;
  • 8 in zwei Teilfiguren 8A und 8B weitere erfindungsgemaße Entkopplungselemente; und
  • 9 ein weiteres erfindungsgemaßes Entkopplungselement.
  • 1 zeigt ein herkömmliches Hitzeschild 1, das zwei aufeinander und parallel zueinander angeordnete Blechlagen 2a und 2b aufweist. Diese Blechlagen besitzen eine Durchgangsöffnung 3 zur Durchfuhrung einer Schraube 5 als Befestigungsmittel. Die Schraube 5 besitzt einen Schaft mit Gewinde 8a, das in 1 in Aufsicht dargestellt ist.
  • Mittels der Schraube 5 ist das Hitzeschild 1 in einem weiteren Bauteil 4, beispielsweise einem Motorblock oder Auspuffkrümmer, verschraubt.
  • Zwischen dem Bauteil 4 und dem Hitzeschild 1 sowie zwischen dem Hitzeschild 1 und dem Kopf 7 der Schraube 5 ist als herkömmliches Entkopplungselement jeweils ein Drahtgeflecht 10a eingelegt, das die Durchgangsöffnung 3 zusammen mit einer Hülse 10b vollständig umgibt. Das Drahtgeflecht 10a wirkt als Entkopplungselement zwischen der Schraube 5 und dem Hitzeschild 1, so dass Wärme und Schwingungen vom Bauteil 4 nicht oder nur in reduziertem Maße über die Schraube 5 auf das Hitzeschild 1 übertragen werden.
  • Im Gegensatz zu dem in 1 dargestellten herkömmlichen Hitzeschild 1 mit herkömmlichem Entkopplungselement 10a zeigt 2 ein erfindungsgemäßes Entkopplungselement 10. Dieses Entkopplungselement 10 besitzt als erstes Element ein Mittelelement 11, das einen kreisförmigen Außenumfang aufweist. Das Mittelelement 11 besitzt eine Öffnung 20, die bei montiertem Entkopplungselement 10 konzentrisch mit der Durchgangsöffnung 3 durch das Hitzeschild 1 (siehe 1) angeordnet ist. In 2 ist die Öffnung 20 mit einem Umfangsrand 21 in sechseckiger Form versehen, so dass beispielsweise mittels eines Sechskantschlüssels das Entkopplungselement 10 um die Durchgangsachse der Öffnung 20 gedreht werden kann.
  • Von dem Mittelelement 11 zweigen – zueinander jeweils um 120° um die Mittelachse des Mittelelementes 11 versetzt – drei radiale Arme 12a, 12b bzw. 12c ab, die sich in radialer Weise vom Mittelelement 11 ausgehend nach außen erstrecken. Beim Übergang vom Mittelelement 11 in den Arm 12a, 12b oder 12c ist jeweils eine Kröpfung 13a, 13b bzw. 13c vorgesehen. Am Ende des jeweiligen radialen Armes 12a, 12b bzw. 12c teilt sich dieser Arm in einen jeweils sich in Umfangsrichtung um das Mittelelement 11 erstreckenden Arm 14a und 16a, 14b und 16b bzw. 14c und 16c. Die Arme 14a und 14b und 14c dienen als Haltearme, die sich im Wesentlichen in derjenigen Ebene erstrecken, die durch die Kröpfungen 13a, 13b und 13c vorgegeben sind, und damit in der Ebene der radialen Arme 12a, 12b und 12c. In die andere Richtung erstrecken sich ausgehend von den radialen Armen 12a, 12b und 12c Rastarme 16a, 16b und 16c, die durch eine Kröpfung zwischen den radialen Armen 12a, 12b und 12c und den Rastarmen 16a, 16b und 16c in Richtung der Ebene des Mittelelementes 11 gegenüber den radialen Armen 12a, 12b und 12c versetzt sind. An ihrem Ende besitzen sie eine weitere Kröpfung bzw. Halbsicke 18a, 18b und 18c, die – bezogen auf die Ebene der Arme 12a, 12b u. 12c – in die gleiche Richtung wie die Kropfungen 17a, 17b und 17c weist.
  • 3 zeigt nun ein solches Entkopplungselement 10 an einer Blechlage 2 eines Hitzeschildes 1 befestigt. Das Hitzeschild 1 weist drei in radialer Richtung verlaufende, jedoch konzentrisch zu der Öffnung 20 angeordnete Durchbrechungen bzw. Schlitze 6a, 6b und 6c auf. Das Entkopplungselement 10 ist in 3 in dem Zustand gezeigt, bei dem es in das Hitzeschild 1 eingesetzt ist. Hierzu wird das Entkopplungselement mit den Rastarmen 16a, 16b und 16c in geeigneter Position auf die Blechlage 2 aufgesetzt und anschließend derart im Uhrzeigersinn gedreht, dass die Rastarme 16a, 16b und 16c durch die Schlitze 6a, 6b und 6c hindurch greifen und die Blechlage 2 hintergreifen. Damit ist das Entkopplungselement 10 in der Blechlage 2 des Hitzeschildes 1 sicher befestigt. Das aufmontierte Entkopplungselement dient hier der thermischen Entkopplung.
  • 4 zeigt eine Aufsicht auf ein weiteres Hitzeschild 1, das ein ähnliches Entkopplungselement 10 wie in 3 aufweist. Im Unterschied zu 3 ist nunmehr der Außendurchmesser des Mittelelementes 11 kleiner als die lichte Weite der Durchgangsöffnung 3 der Blechlage 2. Dadurch ist das Mittelelement 11 des Entkopplungselementes 10 von dem Umfangsrand der Öffnung 3 beabstandet. Dies verbessert weiterhin die Entkopplung zwischen einem in der Öffnung 20 angeordneten Befestigungsmittel und der Blechlage 2 des Hitzeschildes.
  • In 5 ist dasselbe Hitzeschild wie in 4 gezeigt, wobei hier jedoch auf das Mittelelement 11 eine Unterlegscheibe 9 und eine Schraube 5 mit Schraubenkopf 7 aufgebracht ist. In diesem Zustand kann das Hitzeschild 1 an einem weiteren Bauteil verschraubt werden, wobei Bauteil und Schraube durch das in der Öffnung 3 montierte Entkopplungselement 10 bezüglich Wärmeübertragung und Schwingungsübertragung weitestgehend von der Blechlage 2 des Hitzeschildes 1 entkoppelt sind.
  • 6 zeigt die Aufsicht auf ein weiteres Entkopplungselement 10 ähnlich demjenigen, das in 2 dargestellt ist. Hier wurde allerdings wie bei den beiden folgenden Ausführungsbeispielen auf eine explizite Darstellung der Kropfung 13a, 13b, 13c im Bereich der radialen Arme 12a, 12b, 12c verzichtet. Die 6 dient vor allem dem Vergleich mit den beiden nachfolgenden Ausführungsbeispielen.
  • 7 zeigt eine Aufsicht auf ein weiteres erfindungsgemäßes Entkopplungselement mit nunmehr jeweils vier Haltearmen 14a, 14b, 14c und 14d sowie mit jeweils vier Rastarmen 16a, 16b, 16c und 16d.
  • Verglichen mit 2 sind bei diesem Entkopplungselement 10 die Positionen der Haltearme 14a, 14b, 14c und 14d sowie Rastarme 16a, 16b, 16c und 16d miteinander vertauscht. Ansonsten ist dieses Entkopplungselement 10 ähnlich gestaltet. Lediglich die Enden der Haltearme 14a bis 14d und Rastarme 16a bis 16d sind mit einem Einschnitt versehen.
  • 8 zeigt in 8A und in 8B zwei weitere Entkopplungselemente 10 ähnlich demjenigen in 6. Beide Entkopplungselemente 10 weisen jedoch eine unsymmetrische Gestaltung auf.
  • Im Ausführungsbeispiel der 8A ist der radiale Arm 12b abweichend von den radialen Armen 12a und 12c gestaltet. Er weist sowohl eine Taillierung als auch eine Aussparung 22 auf. Hierdurch wird der Arm 12b gegenuber den anderen beiden Armen 12a und 12c weicher und elastischer, zudem schwingt er in einem anderen Frequenzbereich als die Arme 12a und 12c. Es findet also eine unsymmetrische Schwingungsentkopplung statt. Weiter ist die Öffnung 20 hier als runde Öffnung anstelle einer sechseckigen Öffnung gestaltet. Bei dem Entkopplungselement in 8A sind zudem die Haltearme 14a, 14b und 14c an ihren Enden abgewinkelt, so dass sie in den Bereich zwischen den Rastarmen 16a, 16b, 16c und 16d einerseits und dem Mittelelement 11 andererseits eindringen.
  • Die Enden 18a, 18b und 18c der Haltearme 14a, 14b und 14c sind außerdem verbreitert, so dass sich eine Auflage der Haltearme 14a, 14b und 14c ergibt, die einerseits in der Nahe der Durchgangsöffnung 20 angeordnet ist und zum anderen eine große Flache für eine sichere Halterung aufweist.
  • 8B zeigt ebenfalls ein asymmetrisches Ausführungsbeispiel eines Entkopplungselements 10. Einerseits ist die Öffnung 20 hier als Langloch ausgeführt, so dass ein Befestigungsmittel auch exzentrisch eingeführt werden kann. Andererseits weisen die Arme 12a und 12b einen geringeren Abstand zueinander auf als zum dritten Arm 12c, die Längen der Haltearme 14a, 14b, und 14c sind ebenso wie die der Rastarme 16a, 16b und 16c angepasst und somit unterschiedlich lang. Auch hier tritt eine unsymmetrische Schwingungsentkopplung auf.
  • 9 zeigt ein weiteres Entkopplungselement 2, das ähnlich demjenigen in 2 aufgebaut ist. In 9 ist in dem Entkopplungselement zusätzlich eine Schraube 5 mit einem Schaft 8b angeordnet. Der Schaft 8 der Schraube 5 ist von einer Feder 25 umgeben. Diese Feder ist fest mit dem Kopf 7 bzw. Bund 27 der Schraube 5 verbunden. In gleicher Weise ist das andere Ende der Feder mit dem Entkopplungselement 10 fest verbunden. Auf diese Weise ist die Schraube 5 verliersicher in der Durchgangsöffnung 3 bzw. 20 angeordnet. Die Feder 25 ist am Kopf 7 der Schraube 5 derart angeordnet, dass sie sich zwar nicht von der Schraube 5 lösen kann, der Kopf der Schraube 7 jedoch noch gegenüber der Feder gedreht werden kann. Hierdurch ist es möglich, die Schraube 5 gegen die Kraft der Feder 25 durch die Durchgangsöffnung 3 zu drücken und anschließend in einer Gewindebohrung in einem benachbarten Bauteil zu verschrauben. Durch die Vorspannung der Feder wird der Schraubenkopf im unbelasteten Zustand moglichst weit von dem Hitzeschild 1 weggedruckt, so dass bei geeigneter Wahl der Lange des Schaftes 8 der Schaft 8 der Schraube 5 nicht über die Blechlage 2 vorsteht. Dies vermeidet, dass beim Ansetzen des Hitzeschildes 1 an das benachbarte Bauelement das Hitzeschild 1 an Vorspringen und dergleichen des benachbarten Bauteils hängen bleibt und dadurch die Montage des Hitzeschildes 1 an einem benachbarten Bauteil behindert wird. Aus Übersichtlichkeitsgründen wurde bei 9 auf die Darstellung des Hitzeschilds 1 selbst verzichtet.

Claims (22)

  1. Hitzeschild (1) zur Abschirmung heißer Bereiche, beispielsweise eines Verbrennungsmotors, mit mindestens einer metallischen Blechlage (2), wobei die mindestens eine metallische Blechlage (2) mindestens eine Durchgangsöffnung (3) zur Aufnahme eines Befestigungsmittels (5) aufweist, und wobei mindestens in einer der Durchgangsöffnungen (3) mindestens ein Entkopplungselement (10) zur zumindest teilweisen Entkopplung oder Dämpfung der Übertragung von Schwingungen oder von Wärme von der mindestens einen Blechlage (2) angeordnet ist dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Blechlage (2) benachbart zum Umfangsrand der mindestens einen Durchgangsöffnung (3) mindestens eine Durchbrechung (6) aufweist, und das Entkopplungselement (10) mindestens ein auf einer ersten Seite des Hitzeschildes (1) in radialer Richtung außerhalb des Umfangsrandes der Durchgangsöffnung (3) angeordnetes Halteelement (14) aufweist, das auf einer der Blechlagen (2) aufliegt, sowie mindestens ein in radialer Richtung außerhalb des Umfangsrandes der Durchgangsöffnung (3) angeordnetes Rastelement (16) aufweist, das die die Durchbrechung (6) enthaltende Blechlage (2) durch eine der Durchbrechungen (6) hindurch hintergreift.
  2. Hitzeschild nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Rastelement (16) auf der ersten Seite uber dem Umfangsrand der Durchgangsöffnung (3) übersteht.
  3. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Entkopplungselement (10) ein erstes Element (11), vorteilhafterweise ein scheibenförmiges, vorteilhafterweise kreisförmiges erstes Element aufweist, das, vorteilhafterweise konzentrisch zu der Durchgangsoffnung (3) eine Öffnung (20) zur Durchführung eines Befestigungselementes (5) aufweist.
  4. Hitzeschild nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Element (11) konzentrisch zu oder konzentrisch in der Durchgangsoffnung (3) angeordnet ist.
  5. Hitzeschild nach einem der beiden vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass der Außendurchmesser des ersten Elementes (11) geringer als die lichte Weite der Durchgangsöffnung (3) ist.
  6. Hitzeschild nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eines, mehrere oder alle der Halteelemente (14) und/oder eines, mehrere oder alle der Rastelemente (16) radial beabstandet zu dem ersten Element (11), vorteilhafterweise konzentrisch um die Durchgangsöffnung (3), angeordnet sind.
  7. Hitzeschild nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eines, mehrere oder alle der Haltelemente (14) und/oder eines, mehrere oder alle der Rastelemente (16) ein sich im Wesentlichen radial erstreckendes Verbindungselement (12) aufweisen zur Verbindung des Haltelementes (14) bzw. des Rastelementes (16) mit dem ersten Element (11).
  8. Hitzeschild nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass eines, mehrere oder alle der Verbindungselemente (12), vorteilhafterweise am Ubergang zwischen dem ersten Element (11) und dem Verbindungselement (12), gekropft sind.
  9. Hitzeschild nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eines, mehrere oder alle der Rastelemente (16) am Übergang zwischen dem Verbindungselement (12) und dem Rastelement (16) gekröpft sind, vorteilhafterweise in eine zur Kröpfung des Verbindungselementes (12) entgegengesetzte Richtung gekröpft sind.
  10. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein, mehrere oder alle der Halteelemente (14) und/oder ein, mehrere oder alle der Rastelemente (16) an ihrem freien Ende abgekantet oder gekröpft sind.
  11. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein, mehrere oder alle der Haltelemente (14) und/oder ein, mehrere oder alle der Rastelemente (16) eine Sicke aufweisen, die mit ihrem Sickenbauch zur benachbarten Blechlage (2) gerichtet ist.
  12. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Entkopplungselement (10) einstückig aus einer Blechlage gefertigt ist.
  13. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Befestigungsmittel (5) in der Durchgangsöffnung (3) angeordnet ist und mit dem Entkopplungselement (10), insbesondere mit dem ersten Element (11) des Entkopplungselementes (10), formschlüssig und/oder kraftschlüssig verbunden ist.
  14. Hitzeschild nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (5) in der mindestens einen Durchgangsöffnung (3) bezüglich einer, mehrerer oder samtlicher Freiheitsgrade zumindest bereichsweise beweglich, aber in verliersicherer Weise angeordnet ist.
  15. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Anspruche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsmittel (5) eine Schraube ist.
  16. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die verliersichere Anordnung durch Presssitz des Befestigungsmittels (5) in dem Entkopplungselement (10) in der Durchgangsöffnung (3) bewirkt wird.
  17. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (5) eine Schraube ist, wobei der Schraubenkopf (7) auf dem Entkopplungselement (10) mittels einer, vorteilhafterweise in Richtung des Schraubenkopfes (7) vorgespannten, Feder (25) gelagert ist.
  18. Hitzeschild nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (25) einerseits formschlüssig und/oder stoffschlussig mit dem Schraubenkopf (7) und andererseits formschlussig und/oder stoffschlüssig mit einer der Blechlagen (2) und/oder mit dem Entkopplungselement (10) verbunden ist.
  19. Hitzeschild nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaftdurchmesser der Schraube (4) im Bereich zwischen Gewinde (8) und Kopf (7) kleiner ist als die lichte Weite der Öffnung (20) des Entkopplungselementes (10), und der Gewindedurchmesser der Schraube (5) größer ist als die lichte Weite der Öffnung (20) des Entkopplungselementes (10).
  20. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei metallische Blechlagen (2) ein Gehause bildend zumindest bereichsweise an ihren Rändern miteinander verbunden sind, wobei das Gehäuse mindestens eine Durchgangsöffnung (3) zur Aufnahme eines Befestigungsmittels (5) aufweist, wobei in mindestens einer der Durchgangsöffnungen (3) eines der Entkopplungselemente (10) angeordnet ist.
  21. Hitzeschild nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Durchgangsoffnung (3) in einem Bereich angeordnet ist, in dem zwischen den mindestens zwei Blechlagen (2) des Gehäuses keine Zwischenlage angeordnet ist.
  22. Hitzeschild nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Element aus einer der im Folgenden genannten Elementgruppen sich von mindestens einem anderen Element aus derselben Gruppe in Länge und/oder Breite und/oder Verlauf und/oder im Abstand zu benachbarten Elementen derselben Gruppe oder einer der anderen Gruppen unterscheidet, wobei die genannten Elementgruppen enthalten: a) die Gruppe der sich im Wesentlichen radial erstreckenden Verbindungselemente (12) b) die Gruppe der Haltelemente (14) und c) die Gruppe der Rastelemente (16).
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