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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Lampenschirm mit variabler Form. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung einen Lampenschirm, dessen Form technischen Erfordernissen (Ausleuchtung einer auszuleuchtenden Fläche mit Licht) oder persönlichen Wünschen des Nutzers (schwache Ausleuchtung, starke Ausleuchtung, Farbe des Lichtes) variabel angepasst werden kann.
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Lampen und Leuchten werden herkömmlicherweise mit einem Schirm („Lampenschirm”) versehen. Dieser hat mehrere Funktionen: Zum einen dient er dem Schutz des Leuchtmittels, beispielsweise gegen Berührung oder Verschmutzung, oder dem Schutz der Umgebung (einschließlich dem Schutz eines Benutzers) des Leuchtmittels, beispielsweise gegen die vom Leuchtmittel abgestrahlte Wärme oder (bei Leuchtmitteln mit starker Licht-Emission) auch gegen das vom Leuchtmittel abgestrahlte Licht hoher Leuchtdichte. Zum anderen dient jedoch ein Lampenschirm auch dazu, die vom Leuchtmittel abgestrahlte Lichtmenge in eine bestimmte Richtung zu richten oder mehr oder weniger (mitunter auch mehr als vom Nutzer erwünscht) abzuschwächen. Schließlich sind auch dekorative Effekte eines Lampenschirms zu nennen: Mitunter erbringt das Design eines Lampenschirms sogar den wesentlichen Nutzen einer Lampe oder Leuchte.
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Handelsübliche Lampenschirme bestehen – je nach Aufgabe – aus mehr oder weniger lichtdurchlässigen (oder mehr oder weniger Licht abschirmenden) Materialien. Ein Formkörper aus einem bestimmten Material ist regelmäßig mit einer Lichtquelle über eine geeignete Halterung verbunden und bewirkt eine einseitige, mehrseitige oder allseitige Abschirmung des von der Lichtquelle emittierten Lichts mit einem (meist an das Material gebundenen oder von diesem abhängigen) Licht-Abschirmgrad in eine, mehrere oder alle Richtungen des die Lichtquelle umgebenden Raumes. Lampenschirme existieren in statischer Ausführung (und sind weder hinsichtlich der Richtung der Abschirmung noch hinsichtlich des Grads der Abschirmung des von der Lichtquelle emittierten Lichts variabel). Es gibt jedoch auch Lampenschirme mit flexiblen Elementen, die eine manuelle oder automatisierte (in einigen Fällen sogar kontinuierlich repetierende oder zufallsgesteuerte) Veränderung von Lichtführung, Lichtintensität und Lichtfarbe erlauben.
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So offenbaren die Dokumente
WO-A 93/15,357 und
DE-U 298 09 764 unabhängig voneinander um einen Leuchtkörper anordnenbare oder über einen Leuchtkörper teilweise oder vollständig ziehbare, als zumindest partiell elastische Kappen oder Hauben ausgebildete Flächengebilde, deren Aufgabe die teilweise Abschirmung oder das Dimmen von Licht oder die Farbgebung von Licht ist, das von dem Leuchtkörper emittiert wird. Für Leuchtstoffröhren werden in der erstgenannten Druckschrift auch schlauchförmige, die Röhre im Wesentlichen vollständig umgebende und an der Röhre über die gesamte Länge anliegende (und insoweit nicht variable) Überzüge offenbart.
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Weiter offenbart die Druckschrift
DE-U 296 20 579 textile, lichtdurchlässige Membranwerkstoffe aus Fluorpolymer-Monofilamenten in Form von textilen Gebilden wie Geweben, Gewirken oder Gelegen, die unbeschichtet oder beschichtet sein können, eine Gesamt-Lichtdurchlässigkeit von > 50% und einen Streulicht-Anteil von > 59% der Gesamt-Lichtmenge aufweisen und damit in der Lage sind, gerichtetes Licht mit hoher Lichtausbeute in Streulicht umzusetzen.
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Der einschlägige Stand der Technik offenbart also keine Lampenschirme mit hohem Maß an Formvariabilität zur Regulierung des von einer Lichtquelle emittierten Lichts. Insbesondere wird kein Lampenschirm offenbart oder nahegelegt, dessen Grundform, Befestigung an der Lichtquelle und Materialeigenschaften eine hohe Variabilität der Form erlaubt und der es dem Nutzer damit ermöglicht, Licht von einer konstant Licht emittierenden Lichtquelle in eine bestimmte Richtung zu richten und/oder hinsichtlich seiner Intensität zu regulieren.
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Die Erfindung betrifft also einen Lampenschirm für mindestens eine Lichtquelle, umfassend mindestens einen Schlauch aus einem flexiblen Material und mindestens ein Mittel zur Befestigung mindestens eines Endes des Schlauchs mit der mindestens einen Lichtquelle oder mit einer Einrichtung, die sich in mechanischer Verbindung mit der Lichtquelle oder in deren unmittelbarer Nähe befindet.
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Bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Lampenschirms ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer detaillierten Beschreibung bevorzugter Ausführungsformen erläutert, die nicht der Beschränkung der Erfindung, sondern deren beispielhafter Erklärung dienen sollen. Der beispielhaften Erläuterung dienen insbesondere Figuren, die ebenfalls beispielhafte Ausführungsformen der Erfindung zeigen. Insbesondere zeigen
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1 den erfindungsgemäßen Lampenschirm in Form eines Schlauchs, zusammen mit einem beispielhaften Leuchtmittel, einer beispielhaften Fassung für das Leuchtmittel und einer beispielhaften Stromzuführung zu dem Leuchtmittel in einer Anordnung vor der Anbringung des Lampenschirms an einer Lichtquelle;
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2 den Lampeschirm in Schlauchform gemäß der Erfindung in einer Position, in der eines der Enden des Schlauchs an der Stromzuführung zu der Lichtquelle befestigt und das andere Ende des Schlauchs in größtmöglicher Entfernung von der Lichtquelle positioniert ist;
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die 3a bis 3e eine Reihe von beispielhaften Anordnungen des erfindungsgemäßen Lampenschirms in Schlauch-Form in einer bevorzugten Ausführungsform mit einer Seite des Schlauchs in der auch in 2 gezeigten Befestigungs-Position und dem anderen Ende des Schlauchs in nicht umgeschlagener (3a), teilweise umgeschlagener (3b), weiter als in 3b umgeschlagener, das Leuchtmittel teilweise bedeckender (3c), in noch weiter als in 3c umgeschlagener, das Leuchtmittel vollständig bedeckender (3d) und in noch weiter als in 3d umgeschlagener, das Leuchtmittel überragender Position;
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die 4a bis 4c eine Reihe von beispielhaften Anordnungen des erfindungsgemäßen Lampenschirms in Schlauch-Form in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform mit einer Seite des Schlauchs in der auch in 2 und in 3a gezeigten beispielhaften Befestigungs-Position an der Stromzuführung zum Leuchtmittel und dem anderen Ende des Schlauchs in vom Leuchtmittel beabstandeter Position und einem mittleren Bereich des Schlauchs in zweifach umgeschlagener, das Leuchtmittel teilweise bedeckender Position (4b) und in vierfach umgeschlagener, über das Leuchtmittel hinausragender Position (4c); und
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die 5 eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Lampenschirms, bei dem die Einrichtung, an der sich der Schlauch des Lampenschirms befindet, unabhängig in unmittelbarer Nähe zu der Lichtquelle angeordnet ist, jedoch nicht direkt an der Lichtquelle befestigt ist.
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Es wird nun nachfolgend für die beispielhafte Erläuterung der Erfindung auf die Figuren Bezug genommen.
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Gegenstand der Erfindung ist ein Lampenschirm. In den Schutzansprüchen und in der Beschreibung wird der Begriff „Lampenschirm” nicht allein zur Beschreibung einer Form verwendet, die – im klassischen Sinn eines „Lampenschirms” – eine Schirm-artige oder einem Schirm ähnliche Form hat. Vielmehr dient der Begriff „Lampenschirm” in der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen allgemein der Beschreibung einer mit dem Leuchtmittel in mechanischer oder sonstiger Verbindung stehenden Struktur, die ein Richten des von dem Leuchtmittel emittierten Lichts in eine bestimmte Richtung und/oder eine Veränderung der von dem Leuchtmittel emittierten und von der Umgebung wahrgenommenen emittierten Lichtmenge in einer bestimmten Lichtausbeute und/oder Lichtfarbe erlaubt. Dabei kann das Richten des Lichts in eine bestimmte Richtung allein intendiert sein, kann die Veränderung der Ausbeute des emittierten Lichts allein intendiert sein, kann die Veränderung des Farbspektrums des Lichts allein intendiert sein oder können zwei oder alle drei der genannten Veränderungen des emittierten Lichts, gegebenenfalls mit weiteren technischen Zielen, gemeinsam intendiert sein und mit dem erfindungsgemäßen Lampenschirm erreicht werden.
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Der Begriff „umfasst” oder „umfassen” oder „umfassend”, wie er in der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen verwendet wird, bedeutet dass die auf einen der genannten Begriffe folgenden Elemente die alleinigen Elemente der Erfindung sein können und damit dem Wort „umfasst” oder „umfassen” oder „umfassend” die Bedeutung einer abschließenden Aufzählung im Sinne von „bestehend aus” (den danach genannten Elementen) geben. Der Begriff „umfasst” oder „umfassen” oder „umfassend” bedeutet jedoch im Rahmen der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen alternativ, dass die auf einen der genannten Begriffe folgenden Elemente lediglich die für die Erfindung mindestens notwendigen Elemente (und damit die „breiteste” Ausführungsform der Erfindung) angeben, jedoch in anderen, möglicherweise in bevorzugten, Ausführungsformen der Erfindung noch weitere Elemente hinzutreten können und damit dem Begriff „umfasst” oder „umfassen” oder „umfassend” die Bedeutung einer nicht abschließenden Aufzählung von Elementen der Erfindung geben.
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Die Erfindung betrifft also einen Lampenschirm für mindestens eine Lichtquelle. Der erfindungsgemäße Lampenschirm kann dabei für eine Lichtquelle vorgesehen werden oder kann für mehrere, also beispielsweise (und ohne Beschränkung) zwei, drei oder noch mehr, Lichtquellen vorgesehen werden. Erfindungsgemäß bevorzugt ist ein Lampenschirm für eine Lichtquelle. Es können natürlich in einander verbundener oder nahe beabstandeter Bauweise mehrere einzelne Lichtquellen mit jeweils einem Lampenschirm vorgesehen werden.
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Der Begriff „Lichtquelle”, wie er in der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen verwendet wird, bedeutet regelmäßig eine Einrichtung, die aufgrund ihrer technischen Eignung Licht zumindest teilweise, vorzugsweise jedoch weitgehend oder gar vollständig, im sichtbaren Bereich des elektromagnetischen Spektrums emittiert, sowie die zugehörigen technischen Einrichtungen zum Betrieb der Lichtquelle. Nicht beschränkende Beispiele solcher Lichtquellen sind einerseits sogenannte Leuchtmittel 2, also beispielsweise Glühlampen, Gasentladungslampen, Energiesparlampen, Leuchtröhren, Niederdruckröhren, Leuchtbrenner, Hochdrucklampen, Halogen-Metalldampf-Lampen, Induktionslampen, Leuchtdioden, um nur einige zu nennen, und andererseits Fassungen 3 oder Sockel für vorgenannte Leuchtmittel 2, gegebenenfalls Vorschaltgeräte, Starter (je nach Leuchtmittel integriert oder separat) oder Zündgeräte, Stromzuführung (beispielsweise in Form eines mit einer Spannungsquelle verbindbaren Kabels) oder in Form von Batterien oder Akkus mit die Batterien oder Akkus haltenden und in der Polung korrekt (in Reihe) anordnenden und mit dem einen Leuchtmittel 2 bzw. den mehreren Leuchtmitteln 2 verbindenden Fächern.
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In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung umfasst die mindestens eine Lichtquelle mindestens ein in mindestens einer Fassung 3 gehaltenes Leuchtmittel 2. So kann beispielsweise die Lichtquelle eine in einer Fassung 3 oder einem Sockel gehaltene Glühlampe oder Energiesparlampe sein oder kann die Lichtquelle eine in einer Fassung gehaltene, gegebenenfalls mit einem Vorschaltgerät versehene Leuchtdiode sein. In einer anderen beispielhaften Ausführungsform kann die Lichtquelle eine Leuchtröhre mit zwei zugehörigen Fassungen mit Vorschaltgeräten und Starter sein. Besonders bevorzugt ist eine Ausführungsform der Erfindung, gemäß der die Lichtquelle mindestens ein über mindestens eine Stromzuführung 4 mit Strom versorgtes, in mindestens einer Fassung 3 gehaltenes Leuchtmittel 2 umfaßt. Dies kann beispielsweise, jedoch ohne Beschränkung, eine Energiesparlampe in einer Fassung mit einem Stromzuführ-Kabel oder eine mit einer Leuchtdiode oder mehreren Leuchtdioden bestückte Fassung mit Batterien zur Energiezufuhr sein.
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Die Form des Leuchtmittels 2 kann vom Fachmann den Verhältnissen entsprechend frei gewählt werden, ohne dass die Erfindung grundsätzliche Beschränkungen auferlegt. So können beispielsweise Leuchtmittel 2 in der klassischen „Birnen-”Form oder solche in der vielfach verwendeten Kugelform Verwendung finden, oder es können Leuchtmittel 2 in Form eines Stabs oder in Form von (häufig bei neueren Energiesparlampen anzutreffenden) nebeneinander angeordneten, an einem Ende miteinander verbundenen Stäben verwendet werden. In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst die mindestens eine Lichtquelle ein Leuchtmittel (2) mit Zylinder-Form. Dies ist beispielsweise aus 1 ersichtlich, ohne die Erfindung zu beschränken.
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Erfindungsgemäß umfasst der Lampenschirm für mindestens eine Lichtquelle mindestens einen Schlauch 1 aus einem flexiblen Material und mindestens ein Mittel 5 zur Befestigung mindestens eines Endes 11 des Schlauchs 1 mit der mindestens einen Lichtquelle. In einer bevorzugten Ausführungsform kann das Material des Schlauchs eine definierte Lichtdurchlässigkeit aufweisen, wie dies nachfolgend im Einzelnen beschrieben wird. In einer weiteren, zusammen mit der vorstehenden bevorzugten Ausführungsform verwirklichten oder getrennt von dieser verwirklichten bevorzugten Ausführungsform kann das mindestens eine Ende 11 des Schlauchs 1 direkt in Verbindung mit der mindestens einen Lichtquelle befestigt sein. In einer weiteren Ausführungsform kann das mindestens eine Ende 11 des Schlauchs 1 an einer Einrichtung befestigt sein, die in mechanischer Verbindung zu der Lichtquelle steht. In noch einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann das mindestens eine Ende 11 des Schlauchs 1 in unmittelbarer Nähe der Lichtquelle befestigt sein, jedoch weder unmittelbar an der Lichtquelle selbst noch an in einer mit der Lichtquelle in mechanischer Verbindung stehenden Einrichtung. In der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen bedeutet der Begriff „in unmittelbarer Nähe”, dass der in Schlauch-Form vorliegende Lampenschirm gemäß der Erfindung optisch die Aufgaben erfüllen kann, die erfindungsgemäß vorgesehen sind, jedoch dazu nicht unmittelbar an dem Leuchtmittel oder an einer mit dem Leuchtmittel in Verbindung stehenden Einrichtung befestigt ist, sondern getrennt von dem Leuchtmittel an einer Einrichtung, die den in Schlauchform vorliegenden Lampenschirm in eine solche Nähe zum Leuchtmittel bringt, dass er über dieses gezogen werden kann und so seine abschirmende, das Lichtspektrum beeinflussende und/oder das Licht richtende Funktion ausführen kann.
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Unter dem Begriff „Schlauch” 1 wird in der Beschreibung der Erfindung und in den Schutzansprüchen ein Material-Gebilde verstanden, das eine sich entlang. einer Längsachse erstreckende, wandseitig geschlossene Zylinder-Form aufweist und eine für den nachfolgend im Einzelnen beschriebenen Lampenschirm geeignete Länge (entlang der Längsachse des Zylinders des Schlauchs 1) sowie einen für den nachfolgend im Einzelnen beschriebenen Lampenschirm geeigneten Durchmesser (auf einer Ebene im rechten Winkel zur Längsachse der Wand des Zylinders des Schlauchs 1) aufweist. Die Wanddicke der Zylinderwand des Schlauchs 1 ist abhängig vom verwendeten Material und wird weiter unten im Detail beschrieben.
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Der erfindungsgemäß für den Lampenschirm verwendete Schlauch 1 ist hergestellt aus einem flexiblen Material mit definierter Lichtdurchlässigkeit.
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Unter dem Begriff „flexibel” wird erfindungsgemäß in der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen ein Material verstanden, das aufgrund seiner chemischen und physikalischen Struktur bei Umgebungstemperatur biegsam und verformbar, insbesondere beugbar ist, jedoch ohne Bruch oder Riss seiner Struktur, und nach gewisser Zeit, selbst nach In-Kontakt-Kommen mit erhöhter Temperatur, wie sie bei einem gemäß der Erfindung verwendeten Leuchtmittel auftreten kann, wieder in die Ausgangsstruktur zurückversetzt werden kann.
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Der Begriff „flexibel” kann jedoch erfindungsgemäß auch so verstanden werden, dass das Material des Schlauchs aufgrund seiner Herstellungstechnologie in sich eine gewisse Verformbarkeit aufweist, ohne dass nach einer Verformung eine Rückstellkraft vorhanden ist, die das Material in die Ausgangsform zurückversetzt. Die Verformbarkeit kann in einem solchen Fall beispielsweise auf der mechanischen Verbindung einzelner Glieder des Materials beruhen, beispielsweise wie bei einem Gewebe aus metallischen (also an sich starren) Körpern („Kettenhemd”-Gewebe) oder bei einem Gewebe aus textilen Körpern oder Kunststoff-Körpern oder Keramik-Körpern oder Körpern aus Kombinationen der genannten Materialien, die gegeneinander bewegbar sind und so zu einer Verformbarkeit eines Gebildes aus zahlreichen, miteinander verbundenen Einzelkörpern beitragen.
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Der in der Beschreibung der Erfindung und in den Schutzansprüchen verwendete Begriff „mit definierter Lichtdurchlässigkeit” für das Material des Schlauchs 1 bedeutet, dass – unter Berücksichtigung der Eigenschaften des Materials mit dem oben definierten Begriff „flexibel” – ein Material verwendet wird, das danach gewählt wird, welche Aufgaben in Bezug auf ein Richten des emittierten Lichts, Dimmen des emittierten Lichts und/oder Verändern des Farbspektrums des emittierten Lichts das Material des Lampenschirms zu übernehmen hat, insbesondere welche Lichtmenge des von dem Leuchtmittel emittierten Lichts durch den als Schlauch ausgebildeten Lampenschirm abgeschirmt bzw. passieren gelassen werden soll, bzw. ob (und wenn ja: in welche Farbe) das Farbspektrum des emittierten und den Lampenschirm passierenden Lichts verändert werden soll.
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Die Lichtdurchlässigkeit wird dabei von der Natur des Materials, dessen Komponenten, dessen Dicke und von eventuellen Öffnungen oder Löchern im Lampenschirm-Material oder Zwischenräumen (beispielsweise bei einem als Gewebe oder Gewirke vorliegenden Material) zwischen Fäden des Materials bestimmt. So kann beispielsweise ein durchgehender Silicon-Schlauch einen gewissen Abschirm- oder Dimm-Effekt haben, dessen Stärke von der Dicke des Materials des Schlauchs abhängen kann, jedoch auch von möglicherweise im Silicon-Material enthaltenen Inhaltsstoffen. Andererseits kann ein Gewebe aus einem Polymer-Material einen Abschirm- oder Dimm-Effekt in Abhängigkeit nicht nur von der Natur des Materials haben, sondern auch von der „Dichte” des Gewebes und der sich daraus ergebenden Zahl (pro Flächeneinheit) und Größe von Öffnungen zwischen den das Gewebe bildenden Fäden.
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Beispiele für ein Material, aus dem der erfindungsgemäße Lampenschirm bestehen soll, können (ohne Beschränkung, solange die vorstehenden Eigenschaften „Flexibilität” und in bevorzugten Ausführungsformen auch „definierte Lichtdurchlässigkeit” gegeben bzw. gewährleistet sind) gewählt sein aus der folgenden Gruppe: Polymere aus der Gruppe Polyester (Beispiel – ohne Beschränkung hierauf – PET (Polytheylenterephthalat)), auch in Garn- oder Faserform geflochten und gewirkt, Polyamide (Beispiel – ohne Beschränkung hierauf – PA-6.6.), Silicone, Kautschuke, Polyetheretherketone, Polyurethane, Polyphenylensulfid, textile Fasern, Bast, Glasseide oder Glasfasern, die gegebenenfalls mit Silicon- oder Polyurethanharz-Imprägnierung versehen sein können oder mit einer Silicon-Beschichtung versehen sein können, metallische Drähte und daraus hergestellte Geflechte oder Gewebe oder Gewirke sowie Verbundmaterialien aus den genannten Materialien, ohne die Erfindung auf die genannten Materialien zu beschränken.
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In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung ist das Material des Schlauchs 1 ein Material aus der Gruppe: Polymere aus der Gruppe Polyester (einschließlich daraus gebildeter Garne oder Fasern), Polyamide, Silicone, textile Fasern und Glasfasern (mit oder ohne Imprägnierung und/oder Beschichtung, beispielsweise aus einem Silicon und Verbundmaterialien daraus. Als spezielles Beispiel, ohne die Erfindung in irgendeiner Weise zu beschränken, kann ein Schlauch aus einem Geflecht aus dem Material „IPROFLEXR” genannt werden, das sich durch hohe Flexibilität, geringes Gewicht und Volumen und hohe (beispielsweise thermische) Widerstandsfähigkeit auszeichnet.
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Solche Materialien werden nach an sich bekannten Verfahren zu einem Schlauch 1 geformt, von denen beispielhaft ein Extrudieren aus einer entsprechend geformten Ringdüse zu nennen ist. Durch Extrudieren eines Polymers aus der Gruppe Silicone, Polyester, Polyamide usw. entsteht ein nahtloser Schlauch in einer definierten, durch die Extrusionsbedingungen einstellbaren Dicke und damit mit gleichbleibenden Eigenschaften hinsichtlich Flexibilität und Lichtdurchlässigkeit.
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Alternativ können Fäden aus Polymer oder textile Fäden zu einem schlauchartigen Gebilde definierter Dicke und Dichte der Fadenlagen und damit ebenfalls definierter bzw. einstellbarer Flexibilität und vorzugsweise auch Lichtdurchlässigkeit verwoben oder verflochten werden. Die Lichtdurchlässigkeit bestimmt sich in diesem Fall aufgrund der Dichte der Fadenlagen und der Dicke der Fäden, mit den zwischen diesen liegenden Zwischenräumen im Geflecht, Gewebe, Gewirke, Gestrick bzw. im Vlies.
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In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung können bestimmte Träger-Materialien, zu denen auch Gewebe oder Flechtwerke aus polymeren und/oder textilen Materialien gehören, partiell, ein- oder mehrseitig, oder flächendeckend mit einem Überzug versehen sein. Dieser Überzug sollte unter Berücksichtigung der Eigenschaften „Flexibilität” und vorzugsweise auch Lichtdurchlässigkeit” das resultierenden (d. h. mit dem Überzug versehenen) Materials des Schlauchs 1 für den Lampenschirm gewählt werden, beispielsweise aus der Gruppe Silicone, Kautschuke, Latexe, Polyurethane.
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Solche Materialien weisen in besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung die gewünschte Flexibilität auf, können also ohne großen Kraftaufwand gefaltet, gebogen, umgestülpt oder umgeknickt werden und lassen sich – ebenfalls ohne großen Kraftaufwand – wieder in die ursprüngliche Form zurückversetzen, selbst nach Einwirkung von Wärme, wie sie beispielsweise bei der Lichtemission von üblichen Leuchtmitteln auftreten kann.
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Effekte der Veränderung des Farbsprektrums des abgestahlten und die Wände des Schlauch-Materials des Lampenschirms passierenden Lichtes lassen sich durch das vorgenannte Überzugsmaterial oder durch das Material der Struktur des Schlauchs 1 erzielen: Einem oder mehreren dieser Material-Komponente kann/können eine oder mehrere farbgebende Substanz(en) in einer Konzentration zugemischt sein, die die gewünschte Veränderung des Farbspektrums des emittierten Lichts erzeugt. Licht, das einen Lampenschirm-Schlauch 1 gemäß der Erfindung passiert, wird dabei hinsichtlich seines Farbspektrums verändert. Dieses lässt sich nach dem Fachmann an sich bekannten Methoden in Farbe und Intensität der Farbe einstellen.
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Eine Möglichkeit der Einstellung umfasst die Wahl der Dicke der Schicht (also die Dicke der Wand des Schlauchs 1), durch die das von dem Leuchtmittel 2 emittierte Licht hindurch tritt. Eine gewünschte Dicke der Wand des Schlauchs 1 kann der Fachmann bei der Herstellung einstellen. Sowohl die Intensität des Lichts als auch dessen Farbe können durch die Zahl der Schichten einer bestimmten Wanddicke eingestellt werden. Dies wird nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Zur Einstellung einer bestimmten Flexibilität der Wand des Schlauchs 1 kann ebenfalls eine bestimmte Wanddicke einzustellen sein. In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung kann die Dicke der Schlauchwand liegen im Bereich von 0,1 bis 5 mm, weiter bevorzugt im Bereich von 0,5 bis 3 mm. Beispielhafte Angaben der Dicke der Wand des Schlauchs 1 sind – ohne Beschränkung auf diese Werte – 0,1, 0,2, 0,3, 0,4, 0,5, 0,6, 0,7, 0,8, 0,9, 1,0, 1,1, 1,2, 1,3, 1,4, 1,5, 1,6, 1,7, 1,8, 1,9, 2,0, 2,1, 2,2, 2,3, 2,4, 2,5, 2,6, 2,7, 2,8, 2,9, 3,0, 3,1, 3,2, 3,3, 3,4, 3,5, 3,6, 3,7, 3,8, 3,9, 4,0, 4,1, 4,2, 4,3, 4,4, 4,5, 4,6, 4,7, 4,8, 4,9 und 5,0 mm. Beispielsweise kann die Dicke in bevorzugten Bereichen von z. B. 0,2 bis 3 mm, und noch mehr vorzugsweise von 0,5 bis 3 mm liegen. Die Dicke der Wand des Schlauchs 1 kann in Stufen variiert werden oder kann sich kontinuierlich ändern, beispielsweise in Stufen oder kontinuierlich geringer werden oder steigen oder auch im Verlauf des Schlauchs erst fallen und dann wieder steigen oder umgekehrt erst steigen oder dann fallen. Dies kann vom Fachmann den Verhältnissen entsprechend eingestellt werden.
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Erfindungsgemäß umfaßt der Lampenschirm für mindestens eine Lichtquelle auch mindestens ein Mittel 5 zur Befestigung mindestens eines Endes 11 des Schlauchs 1 mit der mindestens einen Lichtquelle. Bevorzugt ist die Befestigung mindestens eines Endes 11 des Schlauchs 1 in Verbindung mit der wenigstens einen Lichtquelle vorgesehen.
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Es kann ein Mittel 5 zur Befestigung vorgesehen sein, oder es können zwei oder drei oder sogar mehr Mittel zur Befestigung vorgesehen sein. Auch kann ein Ende 11 des Schlauchs 1 in mit der mindestens einen Lichtquelle oder in Verbindung mit der wenigstens einen Lichtquelle befestigt sein, oder es können beide Enden 11, 12 des Schlauchs 1 mit der mindestens einen Lichtquelle oder in Verbindung mit der mindestens einen Lichtquelle befestigt sein. Wie oben bereits erläutert, ist der Lampenschirm in Schlauchform erfindungsgemäß üblicherweise in Verbindung mit einer Lichtquelle 2 befestigt; denkbar ist jedoch auch eine Befestigung eines Schlauchs 1 mit zwei oder mehr Lichtquellen. Der erstgenannte Fall (ein Schlauchende 11 zur Befestigung in Verbindung mit einer Lichtquelle 2) ist erfindungsgemäß aufgrund der Variationsmöglichkeiten bevorzugt. Erfindungsgemäß ist aufgrund der guten Ergebnisse besonders bevorzugt die Verwendung eines Mittels 5 zur Befestigung für mindestens ein Ende 11 des Schlauchs 1 in Verbindung mit einer Lichtquelle 2.
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In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung kann das erfindungsgemäße Mittel 5 zur Befestigung mindestens eines Endes 11 des Schlauchs 1 in Verbindung mit der mindestens einen Lichtquelle eine Verbindung des Schlauch-Endes 11 des Schlauchs 1 mit dem Leuchtmittel 2 umfassen. In diesem Fall ist also das eine Ende 11 des Schlauchs 1 mit dem Leuchtmittel 2 verbunden.
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Alternativ zu der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Erfindung, oder auch zusammen mit dieser, kann das erfindungsgemäße Mittel 5 zur Befestigung mindestens eines Endes 11 des Schlauchs 1 in Verbindung mit der mindestens einen Lichtquelle eine Befestigung des Schlauch-Endes 11 des Schlauchs 1 an der Fassung 3 des Leuchtmittels 2 umfassen. In diesem Fall ist also das eine Ende 11 des Schlauchs 1 mit der Fassung 3 des Leuchtmittels 2 verbunden und/oder ist das eine Ende 11 des Schlauchs 1 mit dem Leuchtmittel 2 verbunden.
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Alternativ zu den vorstehend beschriebenen Ausführungsformen der Erfindung, oder auch zusammen mit einer oder beiden von diesen, kann das erfindungsgemäße Mittel 5 zur Befestigung mindestens eines Endes 11 des Schlauchs 1 in Verbindung mit der mindestens einen Lichtquelle eine Verbindung des Schlauch-Endes 11 des Schlauchs 1 mit der Stromzuführung 4 zu dem Leuchtmittel 2 umfassen. In diesem Fall ist also das eine Ende 11 des Schlauchs 1 mit der Stromzuführung 4 zu dem Leuchtmittel 2 verbunden und/oder ist das eine Ende 11 des Schlauchs 1 mit der Fassung 3 des Leuchtmittels 2 verbunden und/oder ist das eine Ende 11 des Schlauchs 1 mit dem Leuchtmittel 2 verbunden und/oder umfasst die Befestigung des einen Endes 11 des Schlauchs 1 eine Befestigung des Schlauch-Endes 11 in Verbindung mit einer Einrichtung, die in mechanischer Verbindung mit dem Leuchtmittel 2 und/oder mit der Fassung des Leuchtmittels 2 und/oder mit einer Stromzuführung 4 zu dem Leuchtmittel 2 steht.
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Alternativ zu der vorstehend beschriebenen Ausführungsform kann das erfindungsgemäße Mittel 5 zur Befestigung des mindestens einen Endes 11 des Schlauchs 1 an einer Einrichtung befestigt sein, die nicht in direkter Verbindung zu der mindestens einen Lichtquelle steht, sich jedoch in unmittelbarer Nähe zu dieser befindet und/oder den Schlauch 1 in unmittelbare Nähe zu dem Leuchtmittel 2 bringt. Diese Ausführungsform ist beispielhaft in 5 gezeigt. Das Leuchtmittel 2 und seine Fassung 3, die in der beispielhaft gezeigten Ausführungsform von der Stromzuführung getragen werden, werden von dem in Schlauch-Form vorliegenden Lampenschirm überragt, der an einer in unmittelbarer Nähe angebrachten Vorrichtung mittels der Befestigungs-Vorrichtung 5 mit einem Ende befestigt ist, während das andere Ende 12 des Schlauchs 1 von dem Leuchtmittel 2 weg weist. Die Befestigung des einen Endes 11 des Schlauchs 1 mit dem Befestigungsmittel 5 an dieser Einrichtung ermöglicht die Positionierung des Schlauchs 1 als Lampenschirm zum Leuchtmittel 2.
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Die Verbindung eines Endes 11 des Schlauchs 1 mit der Lichtquelle kann grundsätzlich und ohne Beschränkung jede denkbare Verbindung zwischen diesen Komponenten des Lampenschirms der Erfindung (oder einer separaten Einrichtung) sein, die der Fachmann für befestigend-verbindende Mittel aus dem Stand der Technik kennt. In der nachfolgenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen wird im Zusammenhang mit der Verbindung zwischen Ende 11 des Schlauchs und der Lichtquelle bzw. ihren Komponenten (Leuchtmittel 2, Fassung 3 für das Leuchtmittel 2, Stromzuführung 4 für das Leuchtmittel 2) unterschieden, jedoch der Einfachheit halber regelmäßig nur von der „Lichtquelle” gesprochen, obwohl die Befestigung des Endes 11 des Schlauchs 1 – wie vorstehend beschrieben – an dem Leuchtmittel 2 der Lichtquelle und/oder an der Fassung 3 des Leuchtmittels 2 der Lichtquelle und/oder an der Stromzuführung 4 zu dem Leuchtmittel 2 der Lichtquelle mit dem Befestigungsmittel 5 erfolgen kann. Letztere beispielhafte Ausführungsform ist aus 2 ersichtlich In bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung wird für die Verbindung eines Endes 11 des Schlauchs 1 mit der Lichtquelle ein Mittel aus der Gruppe vorgesehen, die gewählt ist aus: das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierendes Band aus dem Schlauch-Material, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierendes Stoffband, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierendes Klettband, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierendes Metallband, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierende Metall-Manschette, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierende Kunststoff-Manschette, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierender Kabelbinder, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierender Teil des Schlauch-Endes 11 oder Kombinationen daraus. Gemeinsam ist den beispielhaft genannten Mitteln 5 zur Befestigung, dass sie das eine Ende 11 des Schlauchs über eine gewisse Breite des Schlauch-Materials, die vorzugsweise im Bereich von 0,5 bis 2 cm liegen kann (ohne auf diesen Bereich beschränkt zu sein), an der Lichtquelle bzw. einer ihrer Komponenten reversibel in einer Weise befestigen, die ein Verschieben, Verrutschen oder anderweitiges Displatzieren des Schlauch-Endes 11 an der Lichtquelle verhindert. Bevorzugte Ausführungsformen derartiger Befestigungsmittel 5, beispielsweise Klettbänder, Metall-Manschetten (beispielsweise Mittel ähnlich einer Rohrschelle), das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierende Kunststoff-Manschetten, das Schlauch-Ende 11 an der Lichtquelle fixierender Kabelbinder oder ein eng an der Lichtquelle anliegende Bereiche des Endes 11 des Schlauchs, wie auch die anderen genannten und den beschriebenen Funktionen dienende weitere Mittel 5 schaffen in vorteilhafter Weise eine enge und gut und dauerhaft sitzende, jedoch auch lösbare Verbindung zwischen dem einen Ende 11 des Schlauchs 1 und der Lichtquelle.
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In weiteren bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die sich insbesondere des Vorteils bedienen, dass die vorstehend beschriebene Befestigung des Schlauch-Endes 11 an der Lichtquelle lösbar angebracht ist, ist die Verbindung des Endes 11 des Schlauchs 1 mit der Lichtquelle positionsvariabel. Darunter wird in der vorliegenden Beschreibung und in den Schutzansprüchen verstanden, dass diese Verbindung zwischen Schlauchende 11 und Lichtquelle, und damit der gesamte Lampenschirm, hinsichtlich ihrer Position an der Lichtquelle verändert werden kann. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass man die Verbindung in der vorgesehenen Weise löst, diese (und damit den gesamten Lampenschirm) hinsichtlich, ihrer/seiner Position an der Lichtquelle verschiebt und danach wieder an der Lichtquelle (lösbar) befestigt. In besonders bevorzugten Ausführungsformen, von denen rein beispielhaft, ohne die Erfindung hierauf zu beschränken, eine Klettband-Befestigung oder eine Metallschellen-Befestigung genannt werden können, ist das Variieren der Position der Befestigung des Schlauch-Endes 11 an der Lichtquelle – und damit das Variieren der Position des gesamten Lampenschirms hinsichtlich der Lichtquelle – mit wenigen Handgriffen und beliebig oft möglich, ohne dass die Qualität der Verbindung durch wiederholtes Variieren der Position darunter leidet.
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Für die Ausgestaltung des Lampenschirms in Form eines Schlauchs 1 gemäß der Erfindung in Beziehung zu dem Leuchtmittel 2 sind nachfolgend mehrere Varianten zu beschreiben.
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Von diesen betrifft eine Gruppe solche Lampenschirme in Schlauch-Form, bei denen der Schlauch 1 in Bezug auf das Leuchtmittel 2 so (an dem Leuchtmittel 2 und/oder an der Fassung 3 des Leuchtmittels 2 und/oder an der Stromzuführung 4 zu dem Leuchtmittel 2) befestigt ist, dass er nach Befestigen des einen Schlauch-Endes 11 in Verbindung mit der (mindestens einen) Lichtquelle mit dem anderen Schlauch-Ende 12 in eine Richtung zeigt, die der Licht Emissionsrichtung des Leuchtmittels entlang der Achse Leuchtmittel 2 – Fassung 3 – Stromzufuhr 4 entgegengesetzt ist. Dies ist beispielhaft in 3a gezeigt: Das eine Ende 11 des Schlauchs 1 ist (beispielsweise mit einer Schelle 5) an der Stromzufuhr 4 zu dem Leuchtmittel 2 befestigt, und das andere Ende 12 des Schlauchs 1 – zeigt in eine Richtung, die der Emissionsrichtung des Leuchtmittels 2 (entlang der Achse Leuchtmittel 2 – Fassung 3 – Stromzufuhr 4) entgegengesetzt ist und damit von dem Leuchtmittel 2 deutlich beabstandet ist.
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Erfindungsgemäß kann in dieser bevorzugten Ausführungsform der Erfindung das von dem Leuchtmittel 2 beabstandete Ende 12 des Schlauchs durch Umschlagen in Richtung auf das (in Emissionsrichtung des Leuchtmittels 2 entlang der Achse Leuchtmittel 2 – Fassung 3 – Stromzufuhr 4 gesehen) Ende 21 des Leuchtmittels 2 geführt werden, was aufgrund der Flexibilität des Materials des Lampenschirms in Schlauch-Form und der Länge des Schlauchs 1 einfach, bequem und reversibel möglich ist. Dies ist in der ersten Stufe deutlich in 3b gezeigt: Durch dieses Umschlagen des zweiten Endes 12 des Schlauchs 1 wird der nicht an der Lichtquelle befestigte Teil des Schlauchs 1 mit seinem Ende 12 voran in Richtung auf das Leuchtmittel 2 geführt, bis Teile des Schlauchs 1 das Leuchtmittel 2 – wie in 3c gezeigt – teilweise bedecken oder – wie in 3d gezeigt – vollständig bedecken oder sogar – wie in 3e gezeigt – überragen. Das so positionierte Ende 12 des Schlauchs 1 kann so das von dem Leuchtmittel 2 emittierte Licht teilweise oder vollständig absorbieren und damit „dimmen” oder – bei Ragen des Schlauchendes 12 über das Leuchtmittel-Ende 21 – in eine bestimmte Richtung richten und von einem Abstrahlen in andere Richtungen abhalten.
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Damit diese bevorzugte Ausführungsform der Erfindung realisiert werden kann, muß der Schlauch 1 eine bestimmte Länge aufweisen. In besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die ein gutes Regulieren des abgestrahlten Lichts, gegebenenfalls auch ein Richten des von dem Leuchtmittel 2 emittierten Lichts in eine bevorzugte Richtung, erlauben und damit erfindungsgemäße Vorteile erbringen, beträgt die Schlauchlänge zwischen den beiden Enden 11 und 12 von 20 cm bis 100 cm, weiter bevorzugt von 25 bis 50 cm, also beispielsweise 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95 oder 100 cm; auch jede denkbare Zwischenlänge kann ermöglicht werden, und auch kleinere oder größere Längen können vorgesehen werden. So können beispielsweise (ohne Beschränkung) im Zusammenhang mit LED's als Leuchtmitteln besonders kurze Längen des Schlauchs von beispielsweise 5; 7,5; 10; 12,5; 15; 17,5 oder 20 cm vorgesehen werden.
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Bei größeren Schlauchlängen im vorgenannten Bereich kann der in Form eines Schlauchs 1 vorliegende Lampenschirm auch zweimal, dreimal oder sogar noch mehr Male umgeschlagen werden, was aufgrund der hohen Flexibilität des Lampenschirm-Materials ohne Probleme möglich ist. Dadurch ergeben sich weitere neue Gestaltungsformen mit der Möglichkeit der Lichtregulierung oder Licht-Ausrichtung sowie der Farbgebung des den Betrachter erreichenden Lichts.
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Bei geeigneter Ausstattung des Schlauchs 1, beispielsweise als flexibles Polymer-Material mit einer Farbe, kann in bevorzugter Weise eine Änderung des Farbspektrums des „gedimmten” oder gerichteten Lichts erreicht werden. Alternativ oder gemeinsam damit kann durch Vorsehen von Öffnungen einer bestimmten Dichte und Größe oder alternativ durch Vorsehen eines Geflecht-Schlauchs mit Löchern im Flechtwerk des Schlauch-Materials eine durch die Zahl und Dichte der Öffnungen oder die Dichte des Flechtwerks gesteuerte seitliche oder axiale Abstrahlung von von dem Leuchtmittel 2 emittiertem Licht und damit eine definierte Lichtdurchlässigkeit, Transparenz oder Transluzenz des Lampenschirms erreicht werden.
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Wie aus den 3b bis 3e ohne Weiteres ersichtlich ist, kann durch die Möglichkeit des Umschlagens oder „Umstülpens” der schlauchartige Lampenschirm 1 den Bereich des Leuchtmittels 2 teilweise oder vollständig in einer Lage oder in mehreren Lagen umfassen und abdecken. Dies ermöglicht die Flexibilität des Materials des Lampenschirms in Schlauchform. Damit kann die Lichtdurchlässigkeit, Transparenz und/oder Transluzenz und in bevorzugten Ausführungsformen auch die Wirkung (Licht abschirmende und/oder Licht richtende und/oder das Farbspektrum des Lichts verändernde Wirkung) des Lichts, das von dem Leuchtmittel emittiert wird, variiert werden.
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Das Umschlagen oder „Umstülpen” des Schlauchs 1 des Lampenschirms kann natürlich auch in der umgekehrten Weise erfolgen wie beim Aufbau eines Schlauchs 1 zu einem Lampenschirm, wie es oben beschrieben wurde. Dadurch wird das Leuchtmittel wieder frei zugänglich, und letzteres kann demontiert und, beispielsweise bei Ausfall, ausgetauscht werden. Auf genau demselben Weg kann natürlich auch ein vollständiger Austausch des Lampenschirm-Schlauchs erreicht werden, wenn man die Befestigung 5 des Schlauchs 1 an der Lichtquelle (am Leuchtmittel 2 und/oder an der Fassung 3 für das Leuchtmittel 2 und/oder an der Stromzuführung 4 des Leuchtmittels 2) löst.
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Nach Austausch des Leuchtmittels 2 kann der Schlauch 1 zu einem Lampenschirm der gleichen Form umgeschlagen oder „umgestülpt” werden, wie sie vorstehend beschrieben wurde, oder dem Lampenschirm kann eine von der vorstehend beschriebenen Form verschiedene Form gegeben werden, beispielsweise eine solche, wie sie nachfolgend beschrieben wird.
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Eine weitere alternative, jedoch wegen ihrer Variabilität ebenfalls bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die 4a bis 4c beschrieben.
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In dieser alternativen bevorzugten Ausführungsform eines Lampenschirms gemäß der Erfindung besteht eine Befestigung eines Schlauch-Endes 11 an dem Leuchtmittel 2, an der Fassung 3 oder an der Stromzuführung 4 in der Weise, dass das andere Schlauch-Ende 12 vom Leuchtmittel-Ende 21 beabstandet ist und bleibt, wie dies aus 4a ersichtlich ist. Ein oder mehrere Bereiche des Schlauchs 1, die zwischen den beiden Schlauch-Enden 11, 12 gelegen sind, bilden einen Umschlag 16 (wie in 4b gezeigt) oder bilden mehrere Umschläge 16, 17 (beispielhaft sind in 4c zwei Umschläge 16, 17 gezeigt; dies ist jedoch nicht beschränkend, es können auch mehr als zwei, also beispielsweise drei Umschläge vorhanden sein). Der Umschlag 16 bzw. die Umschlage 16, 17, ... ist/sind in Richtung auf das Leuchtmittel-Ende 21 geführt und ist/sind dieses teilweise bedeckend 13 oder ist/sind dieses vollständig bedeckend 14 oder ist/sind dieses überragend 15 positionierbar.
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Der so positionierte Umschlag 16 des Schlauchs 1 bzw. die so positionierten Umschlage 16, 17, ... des Schlauchs 1 kann/können so das von dem Leuchtmittel 2 emittierte Licht teilweise oder vollständig absorbieren und damit „dimmen” oder – bei Ragen des Umschlags-Endes 16, 17 über das Leuchtmittel Ende 21 – in eine bestimmte Richtung richten und von einem Abstrahlen in andere Richtungen abhalten.
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Damit diese bevorzugte Ausführungsform der Erfindung realisiert werden kann, muß der Schlauch 1 eine bestimmte Länge aufweisen. In besonders bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung, die ein gutes Regulieren des abgestrahlten Lichts, gegebenenfalls auch ein Richten des von dem Leuchtmittel 2 emittierten Lichts in eine bevorzugte Richtung, erlauben und damit erfindungsgemäße Vorteile erbringen, beträgt die Schlauchlänge zwischen den beiden Enden 11 und 12 von 20 cm bis 100 cm, weiter bevorzugt von 25 bis 80 cm und noch mehr bevorzugt zwischen 30 und 50 cm, also beispielsweise 20, 25, 30, 35, 40, 45, 50, 55, 60, 65, 70, 75, 80, 85, 90, 95 oder 100 cm; auch jede denkbare Zwischenlänge kann ermöglicht werden, oder es können kleinere oder auch größere Längen vorgesehen werden. So können beispielsweise (ohne Beschränkung) im Zusammenhang mit LED's als Leuchtmitteln besonders kurze Längen des Schlauchs von beispielsweise 5; 7,5; 10; 12,5; 15; 17,5 oder 20 cm vorgesehen werden.
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Bei größeren Schlauchlängen im vorgenannten Bereich kann der in Form eines Schlauchs 1 vorliegende Lampenschirm auch zweimal, dreimal oder sogar noch mehr Male umgeschlagen werden, was aufgrund der hohen Flexibilität des Lampenschirm-Materials ohne Probleme möglich ist. Dadurch ergeben sich weitere neue Gestaltungsformen mit der Möglichkeit der Lichtregulierung oder Licht-Ausrichtung sowie der Farbgebung des den Betrachter erreichenden Lichts.
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Bei geeigneter Ausstattung des Schlauchs 1, beispielsweise als flexibles Polymer-Material mit einer Farbe, kann in bevorzugter Weise eine Änderung des Farbspektrums des „gedimmten” oder gerichteten Lichts erreicht werden. Alternativ oder gemeinsam damit kann durch Vorsehen von Öffnungen einer bestimmten Dichte und Größe oder alternativ durch Vorsehen eines Geflecht-Schlauchs mit Löchern im Flechtwerk des Schlauch-Materials eine durch die Zahl und Dichte der Öffnungen oder die Dichte des Flechtwerks gesteuerte seitliche oder axiale Abstrahlung von von dem Leuchtmittel 2 emittiertem Licht und damit eine definierte Lichtdurchlässigkeit, Transparenz oder Transluzenz des Lampenschirms erreicht werden.
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Wie aus den 4a bis 4c ohne Weiteres ersichtlich ist, kann durch die Möglichkeit des Umschlagens oder „Umstülpens” der schlauchartige Lampenschirm 1 den Bereich des Leuchtmittels 2 teilweise oder vollständig in einer Lage oder in mehreren Lagen umfassen und abdecken. Dies ermöglicht die Flexibilität des Materials des Lampenschirms in Schlauchform. Damit kann die Lichtdurchlässigkeit, Transparent oder Transluzenz und in bevorzugten Ausführungsformen auch die Wirkung (Licht abschirmende und/oder Licht richtende und/oder das Farbspektrum verändernde Wirkung) des Lichts, das von dem Leuchtmittel emittiert wird, variiert werden.
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Das Umschlagen oder „Umstülpen” des Schlauchs 1 des Lampenschirms kann natürlich auch in der umgekehrten Weise erfolgen wie beim Aufbau eines Schlauchs 1 zu einem Lampenschirm, wie es oben beschrieben wurde. Dies kann in der vorstehend beschriebenen Ausführungsform beispielsweise geschehen durch Ziehen an dem freien Ende 12 des Schlauchs 1, so dass wieder die in 4a gezeigte Struktur erhalten wird. Dadurch wird das Leuchtmittel wieder frei zugänglich, und letzteres kann demontiert und, beispielsweise bei Ausfall, ausgetauscht werden. Auf genau demselben Weg kann natürlich auch ein vollständiger Austausch des Lampenschirm-Schlauchs erreicht werden, wenn man die Befestigung 5 des Schlauchs 1 an der Lichtquelle (am Leuchtmittel 2 und/oder an der Fassung 3 für das Leuchtmittel 2 und/oder an der Stromzuführung 4 des Leuchtmittels 2) löst.
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Nach Austausch des Leuchtmittels 2 kann der Schlauch 1 zu einem Lampenschirm der gleichen Form umgeschlagen oder „umgestülpt” werden, wie sie vorstehend beschrieben wurde, oder dem Lampenschirm kann eine von der vorstehend beschriebenen Form verschiedene Form gegeben werden.
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Für die beiden vorstehend als bevorzugt beschriebenen Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Lampenschirms, wie für alle anderen Ausführungsformen von Lampenschirmen gemäß der Erfindung, ist die einzustellende Lichtdurchlässigkeit, Transparenz oder Transluzenz variabel durch einen oder mehrere Parameter, der/die gewählt ist/sind aus der Gruppe, die besteht aus Art des Lampenschirm-Materials, Farbe des Lampenschirm-Materials, Dichte des Lampenschirm-Materials, Dicke des Lampenschirm-Materials, Öffnungen des Lampenschirm-Materials, Zahl der über dem Leuchtmittel angeordneten Schichten des Lampenschirm-Materials und deren Kombinationen aus zwei oder mehr der vorgenannten Parameter. So kann die Lichtdurchlässigkeit – wie beschrieben – beispielsweise variiert werden durch Lampenschirm-Material und -dicke oder durch Lampenschirm-Material, -dicke und -farbe, und jedwede andere Kombination von Variationsmöglichkeiten ist denkbar. Insbesondere unterliegt die Lichtdurchlässigkeit der Variation der Zahl der Lagen des Schlauchs 1 des Lampenschirms, allein oder in Kombination mit den vorgenannten Parametern. Lampenschirme gemäß der Erfindung können zur Verwendung bei einer Vielzahl von Lampen vorgesehen werden. Beispiele hierfür sind, ohne die Erfindung auf diese zu beschränken, eine Verwendung bei einer Hängeleuchte, einer Stehleuchte (mit starrem oder biegsamem Stand), einem Punktstrahler, einer Leuchtröhre oder einer Mehrheit von Leuchtröhren, einer Wandleuchte oder einer Bodenleuchte, beispielsweise auch einer Bodenleuchte, die liegend oder in sich verschlungen ausgebildet sein kann.
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Das Ziel der Verwendung kann dabei sehr weit variieren. Erfindungsgemäße Lampenschirme können vorgesehen sein zum Richten des von dem Leuchtmittel emittierten Lichts in eine bestimmte Richtung und/oder zur Veränderung der von dem Leuchtmittel emittierten und von der Umgebung wahrgenommenen emittierten Lichtmenge und/oder zum Variieren des Farbspektrums des von dem Leuchtmittel emittierten Lichts, um nur wenige Beispiele zu nennen.
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Die Erfindung wurde vorstehend anhand ihrer bevorzugten Ausführungsformen näher erläutert. Diese dienen jedoch der beispielhaften Erläuterung der Erfindung zu deren besserem Verständnis. Insbesondere dienen die Beschreibungen bevorzugter Ausführungsformen nicht einer Beschränkung der Erfindung.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 93/15357 A [0004]
- DE 29809764 U [0004]
- DE 29620579 U [0005]