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DE202011000836U1 - Explosionsgeschützter Steckverbinder - Google Patents

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DE202011000836U1
DE202011000836U1 DE202011000836U DE202011000836U DE202011000836U1 DE 202011000836 U1 DE202011000836 U1 DE 202011000836U1 DE 202011000836 U DE202011000836 U DE 202011000836U DE 202011000836 U DE202011000836 U DE 202011000836U DE 202011000836 U1 DE202011000836 U1 DE 202011000836U1
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FHF Funke and Huster Fernsig GmbH
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Abstract

Explosionsgeschützter Steckverbinder, insbesondere zur Kopplung eines VoIP-Telefons mit einem Netzwerk (1), mit zumindest einem Gehäuse (3), und mit wenigstens einer ersten elektrischen Verbindereinheit (4) im Gehäuse (3), wobei wenigstens ein Leiterendabschnitt (6) des Netzwerkes (1) in die Verbindereinheit (4) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dnheit (4) ausgebildeten elektrischen Verbindereinheit (4) wenigstens eine weitere zweite Schneidklemmeinheit (5) im Gehäuse (3) vorgesehen ist, wobei der Leiterendabschnitt (6) in die beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) eingreift, und wobei ein zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) angeordneter Niederhalter (8, 9) für den Leiterendabschnitt (6) vorgesehen ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen explosionsgeschützten Steckverbinder, insbesondere zur Kopplung eines VoIP-Telefones mit einem Netzwerk, mit zumindest einem Gehäuse, und mit wenigstens einer ersten elektrischen Verbindereinheit im Gehäuse, wobei wenigstens ein Leiterendabschnitt des Netzwerkes in die elektrische Verbindereinheit eingreift.
  • Der gattungsbildende Stand der Technik nach der US 4,741,031 befasst sich mit einem explosionsgeschützten Telefon, welches über eine elektrische Verbindereinheit mit einem Netzwerk gekoppelt ist. Dabei ist ein spezielles Interface realisiert.
  • Explosionsgeschützte Steckverbinder oder allgemein explosionsgeschützte Geräte sind dadurch gekennzeichnet, dass hohe mechanische Sicherheit gewährleistet ist und Funkenbildung vermieden wird. Aus diesem Grund existieren für explosionsgefährdete Bereiche speziell ausgelegte Geräte und müssen sämtliche Peripherieeinrichtungen die zuvor beschriebenen Auflagen erfüllen.
  • In der Praxis ergibt sich zunehmend die Anforderung, Telefone, aber auch Sensoren oder andere elektrische Geräte in explosionsgefährdeten Bereichen an ein ohnehin vorhandenes Netzwerk, beispielsweise ein Computernetzwerk, das Internet etc. anzuschließen. Das ist vor dem Hintergrund einer Fernüberwachung und/oder Einbindung der fraglichen Geräte von besonderer Bedeutung. Hier hat man in der Praxis bisher mit elektrischen Verbindereinheiten gearbeitet, die die einzelnen Adern eines Netzwerkkabels bzw. dessen Leiterendabschnittes durch Schraubklemmen, Federklemmen etc. mit beispielsweise einer Leiterplatte und den dortigen Leiterbahnen verbinden.
  • Eine solche Vorgehensweise ist montagetechnisch aufwendig und unter Umständen unter Sicherheitsaspekten problematisch, weil beispielsweise bei Schraubklemmen und unsachgemäßer Befestigung ein Aderbruch auftreten kann. Auch unbeabsichtigte Lösevorgänge bei Federklemmen und damit einhergehende Funkenbildung lassen sich nicht gänzlich ausschließen. Hier will die Erfindung insgesamt Abhilfe schaffen.
  • Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, einen explosionsgeschützten Steckverbinder der eingangs beschriebenen Ausführungsform so weiter zu entwickeln, dass die Montage vereinfacht ist und sämtliche sicherheitsrelevanten Aspekte beachtet werden.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist ein explosionsgeschützter Steckverbinder im Rahmen der Erfindung dadurch gekennzeichnet, dass ergänzend zu der ersten und als Schneidklemmeinheit ausgebildeten elektrischen Verbindereinheit wenigstens eine weitere zweite Schneidklemmeinheit im Gehäuse vorgesehen ist, wobei der Leiterendabschnitt in die beiden Schneidklemmeinheiten eingreift, und wobei ein zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten angeordneter Niederhalter für den Leiterendabschnitt vorgesehen ist.
  • Im Rahmen der Erfindung kommt also ein speziell ausgelegter explosionsgeschützter Steckverbinder zum Einsatz. Dieser greift auf zwei Schneidklemmeinheiten zurück, die mit dem Leiterendabschnitt des Netzwerkes kontaktiert werden. Die Schneidklemmeinheiten sind dabei redundant ausgelegt. Das heißt, bei Ausfall der einen Schneidklemmeinheit erfolgt die Kontaktierung einer Leiterplatte, eines elektrischen Gerätes, eines VoIP-Telefones etc. mit dem Netzwerk über die andere Schneidklemmeinheit. Dadurch wird selbst bei beschädigter elektrischer Verbindung zwischen dem Leiterendabschnitt und der einen Schneidklemmeinheit auf jeden Fall eine Funkenbildung verhindert. Denn die elektrische Verbindung zu der anderen Schneidklemmeinheit besteht fort. Dadurch ist der erfindungsgemäße explosionsgeschützte Steckverbinder Wir den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen prädestiniert.
  • Hierzu trägt ergänzend der Umstand bei, dass die beiden Schneidklemmeinheiten gemeinsam in dem Gehäuse aufgenommen werden, folglich vor externem Zugriff geschützt sind. Das Gehäuse als solches kann stirnseitig offen ausgebildet sein. Aus Gründen einer einfachen Fertigung hat es sich bewährt, wenn das Gehäuse einstückig aus einem Metallblechteil hergestellt wird. Bei diesem Metallblechteil kann es sich um ein kombiniertes Metallstanz-/-biegeteil handeln.
  • Die beiden Schneidklemmeinheiten sind im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet. Die elektrische Verbindung des Leiterendabschnittes mit den beiden Schneidklemmeinheiten wird insgesamt so bewerkstelligt, dass der Leiterendabschnitt nacheinander in die erste und dann in die zweite Schneidklemmeinheit eingreift. Das heißt, ein und derselbe Leiter bzw. ein und dieselbe Ader des mehradrigen Leiterendabschnittes greift in wenigstens zwei Schneidklemmen hintereinander ein. Dabei gehört die eine Schneidklemme zu der ersten Schneidklemmeinheit und die weitere Schneidklemme zu der zweiten Schneidklemmeinheit. Die beiden Schneidklemmeinheiten sind folglich – wenn man so will – in Bezug auf die jeweilige Ader hintereinander geschaltet und voneinander beabstandet.
  • Dabei erfolgt die Kontaktierung zwischen der jeweils isolierten Ader des mehradrigen Netzwerkkabels bzw. des Leiterendabschnittes und der zugehörigen Schneidklemme wie üblich derart, dass die Ader in die Schneidklemme eintaucht respektive eingedrückt wird und hierbei die Schneidklemme mit ihren gabelförmigen Schneidenden den Isoliermantel des Leiters respektive der Ader durchtrennt.
  • Um diesen Kontaktierungsvorgang zu unterstützen, hat es sich bewährt, wenn die jeweilige Schneidklemmeinheit mit einem Schneidklemmsteckerteil und einem Montagesteckerteil ausgerüstet ist. Zur elektrischen Kontaktierung werden die jeweiligen Adern des Leiterendabschnittes in die zugehörigen Schneidklemmen des Schneidklemmsteckerteils eingelegt und mit Hilfe des Montagesteckerteiles in die Schneidklemmen des Schneidklemmsteckerteiles eingedrückt. Hierbei durchschneiden die gabelförmigen Schneidenden der einzelnen Schneidklemmen wie beschrieben die Isolierung der zugehörigen Adern, sodass unmittelbar und schnell der gewünschte elektrische Kontakt zwischen dem Leiterendabschnitt und dem an das Netzwerk anzuschließenden elektrischen Gerät hergestellt wird, und zwar regelmäßig werkzeuglos.
  • Das bereits angesprochene jeweilige Montagesteckerteil ist vorteilhaft am Gehäuse ausgebildet. Dabei hat es sich bewährt, das Montagesteckerteil am Dach des Gehäuses anzubringen. Dadurch wird die Montage besonders einfach gestaltet. Denn hierzu ist es lediglich erforderlich, die einzelnen Adern des Leiterendabschnittes in die Schneidklemmen des Schneidklemmsteckerteiles einzulegen. Im Anschluss daran wird das Dach des Gehäuses geschlossen und mit einem Boden des Gehäuses verbunden. Auf diese Weise wird das Gehäuse geschlossen und zugleich die gewünschte elektrische Verbindung der jeweiligen Ader mit der Schneidklemme bewirkt.
  • Denn die Verbindung des Daches des Gehäuses mit dem zugehörigen Boden bewirkt bei in das Schneidklemmsteckerteil jeweils eingelegten Adern, dass diese Adern mit Hilfe des am Dach des Gehäuses angebrachten Montagesteckerteiles in die zugehörigen Schneidklemmen eingedrückt werden. Bei diesem Vorgang durchtrennen die gabelförmigen Schneidenden der jeweiligen Schneidklemmen die Isolierung der Adern, sodass der gewünschte elektrische Kontakt vorliegt
  • Das Gehäuse ist vorteilhaft im Querschnitt sigma-artig gestaltet. Der Boden verfügt über einen U-förmigen Charakter. Das Dach ist regelmäßig L-förmig ausgebildet. Da das Gehäuse vorteilhaft einstückig ausgelegt ist, lässt sich das Dach unschwer mit dem Boden verbinden. Dazu verfügt der Boden über einen Anschlag, welcher die notwendige Verbindung mit dem Dach herstellt. Zu diesem Zweck sind wenigstens zwei Befestigungsmittel vorgesehen, um eine mechanisch doppelt gesicherte Verbindung zwischen Dach und Boden zur Verfügung zu stellen.
  • Wie bereits erläutert, sind die beiden Schneidklemmeinheiten vorteilhaft an ein und dieselbe gemeinsame Leiterplatte angeschlossen. Um die Leiterplatte mit den darauf befindlichen elektrischen/elektronischen Bauteilen explosionsgeschützt auszulegen, hat es sich bewährt, wenn die Leiterplatte von einer Vergussmasse umschlossen ist. Dann ist die Auslegung so getroffen, dass die beiden Schneidklemmeinheiten als einziges aus der fraglichen und die Leiterplatte umschließenden Vergussmasse auftauchen. Alternativ zu der Vergussmasse kann aber auch mit einer eigensicher ausgelegten Leiterplatte gearbeitet werden. Die Eigensicherheit der Leiterplatte kann konstruktiv – mit und ohne Rückgriff auf Vergussmasse – so umgesetzt werden, dass im Fehlerfall Strom und/oder Spannung begrenzt werden, so dass eine Funkenbildung sicher verhindert wird.
  • Der zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten angeordnete Niederhalter für den Leiterendabschnitt sorgt regelmäßig dafür, dass der Leiterendabschnitt sicher in den jeweiligen Schneidklemmen der beiden Schneidklemmeinheiten gehalten wird. Zu diesem Zweck wird der Niederhalter in etwa mittig zwischen den beiden voneinander beabstandeten Schneidklemmeinheiten platziert. Außerdem ist die Auslegung regelmäßig so getroffen, dass der Niederhalter in montiertem Zustand an dem zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten befestigungsfrei geführten Leiterendabschnitt anliegt. Dabei wird man meistens so vorgehen, dass der Niederhalter den jeweiligen Schneidklemmsteckerteilen in Bezug auf den dazwischen befindlichen Leiterendabschnitt gegenüber liegt. Die beiden Montagesteckerteile befinden sich dagegen auf der gleichen Seite in Bezug auf das Netzwerkkabel bzw. den Leiterendabschnitt. Die beiden Schneidklemmsteckerteile sind demgegenüber auf der gegenüberliegenden Seite des Leiterendabschnittes angeordnet.
  • Dadurch, dass der Niederhalter in vorteilhafter Weise an das Gehäuse angeschlossen ist, sorgt die Montage des Gehäuses bzw. die Anbringung des Daches an den Boden zugleich dafür, dass der Niederhalter die gewünschte und erforderliche Position im Vergleich zu dem Leiterendabschnitt einnimmt.
  • Im Ergebnis wird ein explosionsgeschützter Steckverbinder zur Verfügung gestellt, dessen beide Schneidklemmeinheiten unter Berücksichtigung echter Redundanz an den zu kontaktierenden Leiterendabschnitt des Netzwerkes angeschlossen sind. Auf diese Weise kann mit Hilfe des erfindungsgemäßen Steckverbinders jedwedes und an das Netzwerk anzuschließende elektrische Gerät im explosionsgefährdeten Bereich einwandfrei und sicher kontaktiert werden.
  • Tatsächlich sorgt die gleichsam doppelt ausgelegte Schneidklemmeinheit dafür, dass unerwünschte und gefährliche Funkenbildung zuverlässig vermieden wird. Auch ein mechanischer Zugriff ist nicht möglich, weil das die beiden Schneidklemmeinheiten aufnehmende und umschließende Gehäuse entsprechende Manipulationen nicht zulässt.
  • Das alles gelingt unter Berücksichtigung eines besonders kompakten und kostengünstigen Aufbaus. Denn für die Montage ist es lediglich erforderlich, die zu verbindenden Adern des Netzwerkkabels respektive dessen Leiterendabschnitt in die Schneidklemmen der beiden Schneidklemmeinheiten einzulegen. Sobald nun das Gehäuse geschlossen wird, indem das Dach mit dem Boden eine Verbindung eingeht, sorgen typischerweise die am Dach vorgesehenen Montagesteckerteile dafür, dass die einzelnen Adern im zugehörigen Schneidklemmsteckerteil einwandfrei kontaktiert werden. Zugleich stellt der bei diesem Vorgang zwischen die beiden Schneidklemmeinheiten eintauchende Niederhalter sicher, dass der Leiterendabschnitt sich nicht von dem einen bzw. den beiden Schneidklemmeinheiten lösen kann. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 den erfindungsgemäßen explosionsgeschützten Steckverbinder in einer schematischen Seitenansicht und
  • 2 einen Schnitt durch das Gehäuse nach 1.
  • In den Figuren ist ein explosionsgeschützter Steckverbinder dargestellt, also ein Steckverbinder, der in einem explosionsgefährdeten Bereich dafür sorgt, dass ein Netzwerkkabel 1 bzw. ein Netzwerk 1 mit einem elektrischen Gerät 2 respektive einer Leiterplatte 2 des fraglichen elektrischen Gerätes verbunden werden kann. Zu diesem Zweck ist der Steckverbinder grundsätzlich mit einem Gehäuse 3 und wenigstens einer elektrischen Verbindereinheit 4, 5 ausgerüstet. In diese elektrische Verbindereinheit 4, 5 greift zumindest ein Leiterendabschnitt 6 des Netzwerkes bzw. Netzwerkkabels 1 ein.
  • Insbesondere anhand der Aufsicht nach 2 erkennt man, dass sich der Leiterendabschnitt 6 des Netzwerkes respektive des Netzwerkkabels 1 aus einer Vielzahl einzelner Adern 7 zusammensetzt, die jeweils mit Hilfe der elektrischen Verbindereinheit 4, 5 kontaktiert werden. Bei der elektrischen Verbindereinheit 4, 5 handelt es sich im Ausführungsbeispiel um eine erste Schneidklemmeinheit 4 und eine zweite Schneidklemmeinheit 5. Grundsätzlich können auch noch mehr als diese beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 realisiert werden. – Das Netzwerk bzw. Netzwerkkabel 1 mag als Rundkabel, Flachbandkabel oder dergleichen ausgebildet sein.
  • Beide Schneidklemmeinheiten 4, 5 sind im Inneren des Gehäuses 3 angeordnet, um sie vor Manipulationen von außen her zu schützen. Der Leiterendabschnitt 6 bzw. dessen einzelne Adern 7 greifen in die beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 ein. Außerdem ist ein zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 angeordneter Niederhalter 8, 9 für den Leiterendabschnitt 6 vorgesehen. Im Rahmen des Ausführungsbeispieles setzt sich der Niederhalter 8, 9 aus zwei Stegen 8, 9 zusammen, die an ein Dach 3b des Gehäuses 3 angeschlossen sind.
  • Tatsächlich setzt sich das Gehäuse 3 aus einem Boden 3a und einem Dach 3b zusammen. Das Gehäuse 3 ist im Querschnitt sigma-artig (Σ) ausgelegt. Der Boden 3a ist überwiegend U-förmig gestaltet. Dagegen verfügt das Dach 3b über eine L-förmige Gestaltung.
  • Um das Dach 3b mit dem Boden 3a zu verbinden, ist ein Anschlag 10 am Boden 3a vorgesehen. Das Dach 3b ist mit seinem einen Ende über ein oder mehrere Befestigungsmittel 11 mit dem fraglichen Anschlag 10 des Bodens 3a verbunden. Tatsächlich kommen an dieser Stelle und aus Sicherheitsgründen zwei als Schrauben ausgebildete Befestigungsmittel 11 zum Einsatz.
  • Das Gehäuse 3 selbst kann mit Hilfe weiterer Befestigungsmittel 12 mit der Leiterplatte 2 verbunden werden und auf diese Weise eine Baueinheit 2, 3 definieren. Tatsächlich wird die Leiterplatte 2 im Ausführungsbeispiel von einer Vergussmasse 13 umhüllt, welche selbstverständlich auch die auf der Leiterplatte 2 befindlichen elektrischen respektive elektronischen Bauelemente mit umschließt und diese zusammen mit der Leiterplatte 2 versiegelt. Auf diese Weise ist die Leiterplatte 2 und folglich auch das damit ausgerüstete elektrische Gerät insgesamt eigensicher ausgelegt bzw. verfügt über die erforderliche explosionsgeschützte Ausrüstung. Lediglich die beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 tauchen als einziges aus der die Leiterplatte 2 umschließenden Vergussmasse 13 im Ausführungsbeispiel auf.
  • Die Schneidklemmeinheiten 4, 5 sind ihrerseits an die Leiterplatte 2 angeschlossen respektive gehen mit elektrischen Kontakten 14 eine jeweilige Verbindung mit auf der Leiterplatte 2 vorhandenen Leiterbahnen ein. Dabei stehen die beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 jeweils senkrecht auf der Leiterplatte 2 auf und sind ausweislich der 2 im Wesentlichen parallel und gleichbeabstandet zueinander angeordnet. Auf diese Weise greift der Leiterendabschnitt 6 des Netzwerkes respektive des Netzwerkkabels 1 nacheinander zuerst in die erste Schneidklemmeinheit 4 und danach sowie abschließend in die zweite Schneidklemmeinheit 5 ein. In montiertem Zustand taucht der Niederhalter 8, 9 bzw. tauchen die beiden an dieser Stelle vorgesehenen Stege 8, 9 mittig zwischen die beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 ein.
  • Dabei liegt der Niederhalter 8, 9 in montiertem Zustand an dem zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 befestigungsfrei geführten Leiterendabschnitt 6 an. Tatsächlich setzen sich die beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 im Ausführungsbeispiel aus einem Schneidklemmsteckerteil 4a, 5a und einem Montagesteckerteil 4b, 5b zusammen. Anhand der Schnittdarstellung nach 1 erkennt man, dass die jeweiligen Montagesteckerteile 4b, 5b an das Gehäuse 3 angeschlossen sind. Tatsächlich verfügen beide Montagesteckerteile 4b, 5b über eine Verbindung mit dem Dach 3b des Gehäuses 3.
  • In diesem Zusammenhang kann eine lösbare Verbindung des jeweiligen Montagesteckerteiles 4b, 5b realisiert werden, um je nach eingesetztem Schneidklemmsteckerteil 4a, 5a das jeweils passende Montagsteckerteil 4b, 5b einzusetzen bzw. hierauf zurückgreifen zu können. In jedem Fall sorgt das jeweilige Montagesteckerteil 4b, 5b dafür, dass bei in das zugehörige Schneidklemmsteckerteil 4a, 5a eingelegten jeweiligen Adern 7 die Adern 7 so in die zugehörigen gabelförmigen Schneiden der Schneidklemmen eingedrückt werden, dass von den gabelförmigen Schneiden die Isolierung durchtrennt wird. Die jeweilige Ader 7 geht die gewünschte elektrische Verbindung mit der zugehörigen Schneidklemme ein. Diese grundsätzliche Funktionsweise ist hinlänglich bekannt, wozu nur beispielhaft nicht einschränkend auf die DE 197 44 754 C1 hingewiesen sei.
  • Man erkennt, dass der Niederhalter 8, 9 bzw. die beiden Stege 8, 9 in etwa mittig zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 angeordnet sind. Außerdem findet sich der Niederhalter 8, 9 an einer Oberseite des Leiterendabschnittes 6 bzw. liegt an dieser Oberseite des Leiterendabschnittes 6 an. Ebenfalls an der Oberseite des Leiterendabschnittes 6 finden sich die beiden Montagesteckerteile 4b, 5b.
  • Demgegenüber an der Unterseite des Leiterendabschnittes 6 sind die beiden Schneidklemmsteckerteile 4a, 5a angeordnet. Auf diese Weise kann der Niederhalter 8, 9 den zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 befestigungsfrei geführten Leiterendabschnitt 6 derart beaufschlagen, dass der Leiterendabschnitt 6 an dem Niederhalter 8, 9 mit seiner Oberseite anliegt bzw. von dem Niederhalter 8, 9 sogar mit einer (geringfügigen) Kraft in Richtung auf die jeweiligen Schneidklemmsteckerteile 4a, 5a beaufschlagt wird. Jedenfalls sorgt der Niederhalter 8, 9 dafür, dass der Leiterendabschnitt 6 in montiertem Zustand nicht aus den Schneidklemmen der Schneidklemmsteckerteile 4a, 5a herausrutschen oder sonst wie herausgerissen werden kann.
  • Der Niederhalter 8, 9 wird positioniert, sobald das Dach 3b mit dem Boden 3a des Gehäuses 3 unter Rückgriff auf die Befestigungsmittel 11 verbunden wird. Gleichzeitig sorgt dieser Vereinigungsvorgang von Dach 3b und Boden 3a des Gehäuses dafür, dass die Adern 7 des Leiterendabschnittes 6 in den Schneidklemmen des jeweiligen Schneidklemmsteckerteiles 4a, 5a kontaktiert werden. Die Montage ist also denkbar einfach und gelingt ohne zusätzliche Einbauwerkzeuge.
  • Das Gehäuse 3 ist typischerweise stirnseitig offen ausgebildet. Aus Gründen einer einfachen Fertigung hat es sich bewährt, wenn das Gehäuse 3 einstückig aus einem Metallblechteil und insbesondere einem Metallstanz-/-biegeteil hergestellt wird. Dabei mag auch der Niederhalter 8, 9 im Zuge eines gemeinsamen Stanz-/-biegeschrittes in dem Metallblechteil definiert werden. Das kann dadurch geschehen, dass im Dach 3b des Gehäuses 3 entsprechende Ausklinkungen hergestellt und abgebogen werden, die den Niederhalter 8, 9 definieren.
  • Die beiden Schneidklemmeinheiten 4, 5 sind redundant ausgelegt, sodass die Leiterplatte 2 bzw. ein mit der Leiterplatte 2 ausgerüstetes elektrisches Gerät sowohl über die erste Schneidklemmeinheit 4 als auch die zweite Schneidklemmeinheit 5 mit dem Netzwerk 1 respektive dem Netzwerkkabel 1 kommunizieren kann. Dabei sind die jeweiligen Kontaktwiderstände zwischen den einzelnen Adern 7 des Leiterendabschnittes 6 und den Schneidklemmen der zugehörigen Schneidklemmeinheit 4, 5 so ausgelegt und bemessen, dass besonders geringe Kontaktwiderstände beobachtet werden und insgesamt die Gefahr einer Funkenbildung nicht besteht.
  • Grundsätzlich lässt sich der Kontaktwiderstand zwischen den Leiterbahnen der Leiterplatte 2 und den Schneidklemmeinheiten 4, 5 bzw. den Adern 7 des Netzwerkes respektive Netzwerkkabels 1 messen. Dazu mag eine Kontrolleinheit realisiert sein, die nicht explizit dargestellt ist und beispielsweise Bestandteil eines an das Netzwerk 1 angeschlossenen Rechners sein kann. Da der Übergangswiderstand steigt, und zwar für den Fall, dass beispielsweise eine Schneidklemmeinheit 4, 5 nicht oder nicht mehr mit der zugehörigen Ader 7 verbunden ist, kann die Kontrolleinheit in diesem Fall ein Alarmsignal über das Netzwerk 1 an eine entfernte Zentrale abgeben.
  • Dadurch wird ein Benutzer auf etwaige Probleme des explosionsgeschützten Steckverbinders hingewiesen, ohne dass dessen grundsätzliche Funktion in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird. Auch eine mögliche Funkenbildung ist ausgeschlossen. Dennoch ermöglicht die Kontrolleinheit die zuverlässige Überwachung und Meldung von Schäden an oder im Bereich des explosionsgeschützten erfindungsgemäßen Steckverbinders, die fernüberwacht werden können.
  • Gegenstand der Erfindung ist auch ein Telefon, und zwar insbesondere ein VoIP-Telefon, welches mit einer Leiterplatte 2 und dem zuvor beschriebenen Steckverbinder ausgerüstet ist. Die Leiterplatte 2 mag dabei die für die übliche Funktion eines Telefons notwendigen elektrischen und elektronischen Bauteile tragen. Das fragliche VoIP-Telefon eignet sich zum Telefonieren über das Netzwerk bzw. Computernetzwerk 1, wobei die Telefonie nach dem Internetstandard erfolgt. In diesem Zusammenhang werden für Telefonie typische Informationen, das heißt Sprache und Steuerinformationen über das Netzwerk 1 übertragen. Bei den zugehörigen Gesprächsteilnehmern können sowohl Computer, auf IP-Telefonie spezialisierte Telefonendgeräte als auch über spezielle Adapter angeschlossene klassische Telefone die Verbindung herstellen. Das ist grundsätzlich bekannt, wozu auf die WO 2006/045810 A1 beispielhaft verwiesen sei.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • US 4741031 [0002]
    • DE 19744754 C1 [0033]
    • WO 2006/045810 A1 [0041]

Claims (16)

  1. Explosionsgeschützter Steckverbinder, insbesondere zur Kopplung eines VoIP-Telefons mit einem Netzwerk (1), mit zumindest einem Gehäuse (3), und mit wenigstens einer ersten elektrischen Verbindereinheit (4) im Gehäuse (3), wobei wenigstens ein Leiterendabschnitt (6) des Netzwerkes (1) in die Verbindereinheit (4) eingreift, dadurch gekennzeichnet, dass ergänzend zu der ersten und als Schneidklemmeinheit (4) ausgebildeten elektrischen Verbindereinheit (4) wenigstens eine weitere zweite Schneidklemmeinheit (5) im Gehäuse (3) vorgesehen ist, wobei der Leiterendabschnitt (6) in die beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) eingreift, und wobei ein zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) angeordneter Niederhalter (8, 9) für den Leiterendabschnitt (6) vorgesehen ist.
  2. Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
  3. Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Leiterendabschnitt (6) nacheinander in die erste Schneidklemmeinheit (4) und dann in die zweite Schneidklemmeinheit (5) eingreift.
  4. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (8, 9) in etwa mittig zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) angeordnet ist.
  5. Steckverbinder nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (8, 9) an das Gehäuse (3) angeschlossen ist.
  6. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Niederhalter (8, 9) in montiertem Zustand an dem zwischen den beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) befestigungsfrei geführten Leiterendabschnitt (6) anliegt.
  7. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) im Querschnitt sigma-artig mit einem vorzugsweise U-förmigen Boden (3a) und einem insbesondere L-förmigen Dach (3b) ausgebildet ist.
  8. Steckverbinder nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Dach (3b) mit einem Anschlag (10) am Boden (3a) verbunden ist.
  9. Steckverbinder nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verbindung von Dach (3b) und Boden (3a) wenigstens zwei Befestigungsmittel (11) vorgesehen sind.
  10. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) stirnseitig offen ausgebildet ist.
  11. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (3) einstückig aus einem Metallblechteil hergestellt ist.
  12. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) jeweils mit einem Schneidklemmsteckerteil (4a, 5a) und einem Montagesteckerteil (4b, 5b) ausgerüstet sind.
  13. Steckverbinder nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das jeweilige Montagesteckerteil (4b, 5b) am Gehäuse (3), insbesondere am Dach (3b) des Gehäuses (3), vorgesehen ist.
  14. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) an eine Leiterplatte (2) angeschlossen sind.
  15. Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Schneidklemmeinheiten (4, 5) als einziges aus einer die Leiterplatte (2) umschließende Vergussmasse (13) auftauchen.
  16. Telefon, insbesondere VoIP-Telefon, mit einer Leiterplatte (2), dadurch gekennzeichnet, dass die Leiterplatte (2) unter Rückgriff auf einen explosionsgeschützten Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 15 mit einem Netzwerk (1) verbunden ist.
DE202011000836U 2011-04-08 2011-04-08 Explosionsgeschützter Steckverbinder Expired - Lifetime DE202011000836U1 (de)

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