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Die Erfindung bezieht sich auf einen temporären Bahnsteig nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Derartige Bahnsteige werden als zeitlich begrenzt aufgestellte Ein- und Ausstiegsplattformen in und aus Schienenfahrzeugen wie z. B. aus Personenzügen, U- und S-Bahnen sowie Straßenbahnen eingesetzt.
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Bekannt sind stationäre Bahnsteige, die entweder einen aus Erdreich angehäuften Sockel oder einen Betonsockel aufweisen, auf denen eine zum Ein- und Aussteigen in und aus einem Schienenfahrzeug geeignete Plattform sowie eine von einem Erdniveau aus an dieser Plattform anlehnende Treppe und/oder Rampe angeordnet sind, wobei diese Plattform, die Treppe und die Rampe mit einem geeigneten Geländer an den nicht einem Bahngleis zugewandten Seiten umrandet sind. Diese stationären Bahnsteige sind aber als temporäre Bahnsteige nicht einsetzbar, weil aufgrund der Erdarbeiten bei einer Versetzung der aus Erdreich angehäuften Sockel oder beim Umsetzen der Betonsockel hohe Kosten entstehen.
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Bekannt ist aus der
EP 13 71 781 auch ein modulares Bahnsteigsystem, welches aus mittelgroßen, aus glasfaserverstärktem Kunststoff bestehende Fertigteilen und einem Unterbau besteht, wobei sie ein komplettes System bestehend aus einer Plattform mit einem Bahnsteigdach sowie einer Bahnsteigausstattung und Möblierung bilden, und dass der Unterbau mit Einzelfundamenten als Stütze-Riegel-System erfolgt. Von Nachteil ist aber, dass der Auf- und Abbau sowie der Transport des Bahnsteiges aufgrund der Masse der Einzelfundamente kostenintensiv sind.
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Deshalb ist aus der
WO 09095661 A ein temporärer Bahnsteig bekannt, der eine auf mehreren Füßen angeordnete begehbare Plattform aufweist, wobei die Füße durch Vierkantprofile ausgebildet sind, die an ihren Aufstellflächen zum sicheren Stand auf dem Untergrund mehrere Erdnägel aufweisen. Von Nachteil an dieser Lösung ist aber einerseits, dass diese Vierkantprofile aus einem korrosionsfähigen Material bestehen und ein hohes Eigengewicht aufweisen. Andererseits sind diese Vierkantprofile in ihrer Länge nicht veränderbar sind und deshalb ein Ausgleichen der begehbaren Plattform an Unebenheiten des Untergrundes nicht ermöglichen. Deshalb muss der als Stellfläche des temporären Bahnsteiges dienende Untergrund eine planierte und ausreichend verdichtete Oberfläche aufweisen, was zu einem erhöhten Arbeitsaufwand führt.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, einen temporären Bahnsteig zu entwickeln, der einerseits korrosionsbeständig und anderseits eine relativ geringe Eigengewicht aufweisen, so dass aufgrund der Masse ein Auf- und Abbau sowie ein Transport des Bahnsteiges kostengünstig ist.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Zweckdienliche Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen 2 bis 10.
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Der neue temporäre Bahnsteig beseitigt die genannten Nachteile des Standes der Technik. Vorteilhaft bei der Anwendung des neuen temporären Bahnsteiges, bestehend aus einem Rahmen mit einer begehbaren Plattform, ist es, dass der Rahmen und die einer begehbare Plattform aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff bestehen, weil dadurch der neue Bahnsteig einerseits korrosionsbeständig ist, was zu geringen Wartungskosten führt. Andererseits ist der neue Bahnsteig auch relativ leicht, wodurch die Transportkosten sowie Kosten für das Auf- und Abbauen des Bahnsteiges minimiert werden. Zudem ist der neue Bahnsteig elektrisch isoliert, weshalb keine zusätzliche Erdung des Bahnsteigs erforderlich ist. Vorteilhaft ist es auch, wenn der Rahmen höhenverstellbare Füße aufweist. Dadurch ist eine Planierung und Einebnung des Untergrundes als Standfläche des temporären Bahnsteiges nicht notwendig, wodurch die Kosten für die Baugrundvorbereitung deutlich gesenkt werden. Von Vorteil ist es insbesondere, wenn die höhenverstellbaren Füße jeweils durch eine Gewindestange mit einer unterseitig angeordneten Stellfläche und einer am Rahmen angeordneten Gewindemutter ausgebildet sind, weil damit ein einfaches Ausgleichen von Unebenheiten des Untergrundes ermöglicht wird. Von besonderem Vorteil ist es dann, wenn der Rahmen mit seinen höhenverstellbaren Füße und der dazugehörige Abschnitt der begehbaren Plattform zu Bahnsteigmodule zusammengefasst sind, weil dadurch die Bahnsteigmodule industriell vorgefertigt und Modulweise montiert werden können. Von Vorteil ist es auch, wenn die aus der Gewichtskraft von Personen und deren Gepäck, welche sich auf einem Überstand der Plattform befinden, entstehenden und auf den Rahmen wirkenden Hebelkräfte mittels Befestigungen der Stellflächen an den darunter liegenden Baugrund und/oder mittels an den Stützen geeignet angeordneter Gegengewichte ausreichend kompensiert wird, wobei:
- – die Befestigung der Stellfläche an den darunter liegenden Baugrund durch Erdnägel oder durch in den Baugrund eingelassene Fundamentelemente bereitgestellt werden,
- – die an den Stützen geeignet angeordnete Gegengewichte durch an den Rahmen befestigte Aufnahmebehälter erreicht werden, die zur Beschwerung mit Baugrund gefüllt sind oder
- – die Gegengewichte aus einem geeigneten schweren Material, wie z. B. Beton oder Stahl, gefertigte Gewichte und an dem Rahmen befestigt sind, weil dadurch eine kostengünstige Beschwerung realisiert wird.
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Der neue temporäre Bahnsteig soll anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert werden.
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Dazu zeigen:
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1: Schematische Darstellung des temporären Bahnsteigs in einer Seitenansicht,
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2: Schematische Darstellung des temporären Bahnsteigs in einer Draufsicht,
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3: Schematische Schnittdarstellung einer Detailansicht einer Stütze des temporären Bahnsteigs,
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4: Schematische Darstellung eines Bahnsteigmoduls des temporären Bahnsteigs,
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5: Schematische Darstellung einer Detailansicht einer Stütze mit einer Befestigung mittels Erdnägel,
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6: Schematische Darstellung einer Detailansicht einer Stütze mit einer Befestigung mittels Fundamentelemente,
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7: Schematische Darstellung des temporären Bahnsteigs mit einem Gegengewicht mittels Aufnahmebehälter und
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8: Schematische Darstellung des temporären Bahnsteigs mit einem Gegengewicht mittels Beton- bzw. Stahlgewichte.
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Der neue temporäre Bahnsteig umfasst, gemäß der 1 bis 8, einen Rahmen 1 mit einer waagerecht darauf angeordneten begehbaren Plattform 2, wobei der Rahmen 1 und die Plattform 2 aus einem glasfaserverstärkten Kunststoff bestehen. Der Rahmen 1 weist mehrere vertikal angeordnete Stützen 3 sowie mehrere horizontal angeordnete Längsträger 4 und Querträger 5 auf, wobei die Längsträger 4 parallel zum Bahngleis 6 und die Querträger 5 in einem Winkel von ca. 90° zu den Längsträgern 4 ausgerichtet sind. Dabei sind die Längsträger 4 jeweils auf den Auflageflächen 7 von mindestens zwei benachbarten Stützen 3 angeordnet und mit diesen kraftschlüssig verbunden. Auf den Längsträgern 4 wiederum sind die Querträger 5 und auf diesen Querträgern 5 ist die begehbaren Plattform 2 angeordnet und jeweils kraftschlüssig miteinander verbunden. Dabei ist die Plattform 2 in Richtung Bahngleis 6 gegenüber den Stützen 3 überstehend ausgeführt, so dass zwischen den Bahngleis 6 und diesen Stützen 3 ein Fluchtraum 8 entsteht. Zudem sind auch die unteren Enden jeweils zweier benachbarter Stützen 3 durch jeweils einen Vertikalverband 9 kraftschlüssig miteinander verbunden. Auf ihren Unterseiten weisen die Stützen 3, gemäß der 3, außerdem jeweils einen höhenverstellbaren Fuß 10 auf, wobei jeder höhenverstellbare Fuß 10 durch eine Gewindestange 11 mit einer unterseitig angeordneten Stellfläche 12 und einer in der dazugehörigen Stütze 3 befestigten Gewindemutter 13 ausgebildet ist.
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Denkbar ist es, dass die Plattform 2 mehrere Gitterplatten 14 und mehrere geschlossene Trittflächen 15 aufweist. Ebenso ist es denkbar, auf der Plattform 2 einen parallel zum Bahngleis 6 verlaufenden Blindenleitstreifen 16 anzuordnen. Auch ist es denkbar, dass gemäß der 4 der Rahmen 1 mit seinen höhenverstellbaren Füßen 10 und die begehbare Plattform 2 in mehrere Bahnsteigmodule 17 unterteilt sind. Dann ist es z. B. denkbar, dass jedes Bahnsteigmodul 17 sechs Stützen 3 mit jeweils einem höhenverstellbaren Fuß 10, drei Längsträger 4, vier Querträger 5 und einem dazugehörigen Abschnitt der begehbaren Plattform 2 umfasst. Ebenso ist es denkbar, zum Erreichen der Plattform 2 von einem Erdniveau aus an der Plattform 2 eine Treppe 18 und/oder eine Rampe 19 anzuordnen sowie die Plattform 2 und ggf. die Treppe 18 und die Rampe 19 mit einem geeigneten Geländer 20 an den nicht dem Bahngleis 6 zugewandten Seiten zu umranden.
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Denkbar ist es auch, die aus der Gewichtskraft von Personen und deren Gepäck, welche sich auf dem Überstand der Plattform 2 befinden, entstehenden und auf den Rahmen 1 wirkenden Hebelkräfte mittels Befestigungen der Stellflächen 12 an den darunter liegenden Baugrund und/oder mittels an den Stützen 3 geeignet angeordneter Gegengewichte 21 ausreichend zu kompensieren. Dabei ist denkbar, die Befestigung der Stellfläche 12 an den darunter liegenden Baugrund, gemäß der 5, durch in den Baugrund eingetriebene Erdnägel 22 oder, gemäß der 6, durch in den Baugrund eingelassene Fundamentelemente 23, an denen die Stellflächen 12 kraftschlüssig befestigt sind, zu realisieren. Ebenso ist es denkbar, die an den Stützen 3 geeignet angeordnete Gegengewichte 21, gemäß der 7, durch an den Rahmen 1 befestigte Aufnahmebehälter 24 zu erreichen, die zur Beschwerung mit Baugrund gefüllt sind. Alternativ ist es auch denkbar, die Gegengewichte 21, gemäß der 8, aus einem geeigneten schweren Material, wie Beton oder Stahl zu fertigen und als Beton- bzw. Stahlgewichte 25 an dem Rahmen 1 zu befestigen.
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Zur Verwendung des neuen temporären Bahnsteigs wird ein erstes industriell vorgefertigtes Bahnsteigmodul 17 derart aufgestellt, dass die Plattform 2 in Richtung Fluchtraum 8 parallel zum Bahngleis 6 ausgerichtet und derart vom Bahngleis 6 beabstandet ist, dass die Plattform 2 zum Ein- und Aussteigen aus einem Schienenfahrzeugen ermöglicht. Dabei richtet sich der Abstand zwischen Plattform 2 und Bahngleis 6 nach der Art des Schienenfahrzeuges und ist dementsprechend für Personenzüge, U- und S-Bahnen und Straßenbahnen unterschiedlich. Dann werden an dem Bahnsteigmodul 17 die Füße 10 durch Herausdrehen der Gewindestange 11 aus der in der dazugehörigen Stütze 3 befestigten Gewindemutter 13 abgesengt bzw. durch Hineindrehen der Gewindestange 11 in die in der dazugehörigen Stütze 3 befestigten Gewindemutter 13 angehoben, so dass einerseits alle Stellflächen 12 der Füße 10 auf dem Baugrund stehen und andererseits die Neigung der Plattform 2 der Neigung des Bahngleises 6 entspricht. Dabei richtet sich auch die Höhe der Plattform 2 nach der Art des Schienenfahrzeuges und ist dementsprechend für Personenzüge, U- und S-Bahnen und Straßenbahnen unterschiedlich. Anschließend werden z. B. gemäß der 7 die an den Stützen 3 befestigten Aufnahmebehälter 24 ausreichend mit Baugrund gefüllt und ggf. weitere Gegengewichte 21, gemäß der 8, an dem Rahmen 1 befestigt. Danach werden in gleicher Weise alle weiteren Bahnsteigmodule 17 aufgestellt und nach dem Ausrichten mit dem vorher aufgestellten Bahnsteigmodul 17 kraftschlüssig verbunden.
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Abschließend werden zum Erreichen der Plattform 2 von einem Erdniveau aus an der Plattform 2 eine Treppe 18 und eine Rampe 19 kraftschlüssig befestigt sowie an der Plattform 2, der Treppe 18 und der Rampe 19 geeignete Geländer 20 angebracht.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Rahmen
- 2
- Plattform
- 3
- Stütze
- 4
- Längsträger
- 5
- Querträger
- 6
- Bahngleis
- 7
- Auflagefläche
- 8
- Fluchtraum
- 9
- Vertikalverband
- 10
- Fuß
- 11
- Gewindestange
- 12
- Stellfläche
- 13
- Gewindemutter
- 14
- Gitterplatte
- 15
- Trittfläche
- 16
- Blindenleitstreifen
- 17
- Bahnsteigmodul
- 18
- Treppe
- 19
- Rampe
- 20
- Geländer
- 21
- Gegengewicht
- 22
- Erdnagel
- 23
- Fundamentelement
- 24
- Aufnahmebehälter
- 25
- Beton- bzw. Stahlgewicht
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1371781 [0003]
- WO 09095661 A [0004]