DE19643533C2 - Begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise mit Schallschutzelementen - Google Patents
Begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise mit SchallschutzelementenInfo
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Abstract
Um eine begehbare und/oder befahrbare Schallschutzauflage für Gleise derartig zu gestalten, daß sie auch durch Straßenfahrzeuge befahrbar und hinsichtlich der Verwendung von unterschiedlichen Schallschutzmitteln vielseitig variabel ist, überdecken Gitterroste (6) mit darunter seitlich angeordneten, in Gleisrichtung verlaufenden, auf der Schwellenoberseite (8) bzw. Bauwerksoberseite aufliegenden Profilen (7) weitgehend die Gleismitte und/oder den Gleisaußenbereich und sind mit Haltevorrichtungen zum Halten von nahe/direkt unterhalb der Gitterroste (6) angeordneten plattenförmigen Schallschutzelementen ausgebildet.
Description
Die Erfindung betrifft eine begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise.
Insbesondere bei Gleisen im Nahverkehr als auch auf Schnellfahrstrecken wird
neuerdings häufig eine feste Fahrbahn aus Beton oder Asphalt vorgesehen, auf die
Gleise direkt oder auf Querschwellen verlegt werden. Diese Bauart von Gleisen auf
fester Fahrbahn führt nachteilig zu einer hohen Schallemission, da die Fahrgeräu
sche und auftretenden Schwingungen im Fahrbetrieb von der festen Fahrbahn
direkt reflektiert und abgestrahlt werden. Aus diesem Grunde gibt es verschiedene
Vorschläge, die feste Fahrbahn mit einer Schallschutzauflage zu versehen.
Die DE 36 02 313 A1 zeigt eine begehbare Schallschutzauflage für feste Fahrbah
nen. Diese besteht aus einer Schallabsorptionsschicht, die durch begehbare Loch
wände abgedeckt ist. Diese Schallschutzabdeckung weist den Nachteil auf, daß sie
nur eine geringe Auftrittslast aufnehmen kann und nicht befahrbar ist. Darüber hin
aus ist sie nur für Dämmstoffmatten einsetzbar.
Nach der EP 0 420 363 A1 ist es weiterhin bekannt, plattenförmige Schallschutz
elemente zum Abdecken von Gleisen zu verwenden, die auf Profile auflegbar mit
Haltevorrichtungen versehen sind. Diese Schallschutzelemente sind jedoch nicht
begeh- oder befahrbar. Hinsichtlich der Begeh- und/oder Befahrbarkeit der Abdec
kungen lehrt die EP 0 420 363 A1 in Spalte 8, Zeilen 37 bis 49, die als Schallschutz
vorgesehenen Pflanzkästen mit dem Boden nach oben (also falsch herum) über die
Gleise zu legen, so daß eine Lauf oder Fahrebene entsteht. Derartige gewendete
Kästen verlieren jedoch ihre Schallschutzwirkung und erhöhen die Schallemission
sogar noch, da sie wie ein Resonanzboden wirken. Die DE 43 40 787 A1 zeigt eine
begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1. Nachteilig bei dieser Abdeckung, die das Gleis weitgehend überdec
kende Gitterroste verwendet, werden hier keine Maßnahmen zum Schallschutz er
griffen. Es wird lediglich durch eine untergehängte Kunststoffolie Sorge dafür getra
gen, daß Schadstoffe nicht in den Untergrund gelangen. Bezüglich der Schallemis
sionen ergeben sich dadurch keine Vorteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine begehbare und/oder befahrbare Ab
deckung für Gleise nach der DE 43 40 787 so zu gestalten, daß die von der festen
Fahrbahn direkt reflektierten und abgestrahlten Schallemissionen, hervorgerufen aus
den Fahrgeräuschen und Schwingungen im Fahrbetrieb, durch Schallschutzmaß
nahmen weitgehend unterdrückt werden. Dabei soll die Abdeckung hinsichtlich der
Verwendung von unterschiedlichen Schallschutzmitteln vielseitig variabel sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 9 beschrieben.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die
Schallschutzauflage durch ein leichtes, aber sehr stabiles Grundgerüst gebildet wird,
das mit dem Oberbau in einfacher Weise verbindbar ist. Dieses Grundgerüst ist
äußerst variabel und läßt sich für viele verschiedene Schallschutzelemente einset
zen. Ebenso läßt es sich einsetzen zum Abdecken des Oberbaus gegen starke Ver
schmutzung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im
folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 die Ansicht eines Gleises mit der Schallschutzauflage,
Fig. 2 den Grundrahmen der Schallschutzeinrichtung mit pflanzentragenden Scha
len,
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein begrüntes Gleis und
Fig. 4 den Querschnitt durch ein schmutzgefährdetes Gleis.
Beim schotterlosen Oberbau aus Beton oder Asphalt werden verschiedenste Arten
der Befestigung der Schienen auf dem Untergrund verwendet. Eine Art der Auflage
der Schienen auf dem Untergrund besteht darin, daß die feste Fahrbahn direkt mit
örtlichen Stützpunkten ausgebildet wird, auf denen die Schiene mit entsprechenden
Befestigungsmitteln aufliegt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß es sinnvoll ist, auch bei
festen Fahrbahnen ein Querschwellengleis einzusetzen. Dabei kommen sowohl
Beton- als auch Stahlschwellen zum Einsatz.
Fig. 1 zeigt ein Gleis mit Stahlschwellen, sogenannten Y-Schwellen 1. Diese Y-
Schwellen 1 werden mit der festen Fahrbahn 2 verbunden. Die Verbindung zwischen
Y-Schwelle 1 und fester Fahrbahn 2 ist nicht dargestellt. Über Schienenbefestigun
gen 3 sind Schienen 4 mit den Y-Schwellen 1 verbunden, so daß ein Gleisrost be
kannter Form gebildet wird.
Die Schallschutzauflage weist einen Grundrahmen 5 auf, der als Grundelement ein
Gitterrost 6 aufweist. Unterhalb der in Schienenrichtung verlaufenden Seitenkanten
des Gitterrostes 6 sind Profile 7 angeordnet. Bei der Ausbildung nach Fig. 1 handelt
es sich um U-Profile. Die Profile 7 sind fest mit dem Gitterrost 6 verbunden. Gitter
rost 6 und Profile 7 können beispielsweise aus Stahl bestehen, miteinander ver
schweißt und anschließend verzinkt sein. Für leichtere Einsatzfälle von nur begeh
baren Schallschutzauflagen ist es jedoch auch denkbar, daß der gesamte Grund
rahmen 5, bestehend aus Gitterrost 6 und Profilen 7, aus Kunststoff einteilig herge
stellt wird.
Zwischen den Schienen 4 liegt der Grundrahmen 5 direkt auf der Schwellenober
seite 8 auf. Er wird mit geeigneten Befestigungsmitteln, z. B. mit Schrauben 9, mit der
Schwelle 1 verbunden, so daß er beim Begehen oder Befahren nicht kippen kann
bzw. vom Sog des überfahrenden Zuges hochgewirbelt wird.
Die Grundrahmen 5 seitlich neben dem Gleis sind entsprechend dem Grundrahmen
5 zwischen den Schienen 4 aufgebaut. Vorteilhaft können sie an der Gleisaußen
seite mit Füßen 10 ausgebildet werden, die direkt in den Untergrund eingebracht
werden bzw. auf diesem aufliegen.
Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, weisen die Profile 7 des Grundrahmens 5 nach einer
bevorzugten Ausbildung innenliegende Nasen 11 auf. Auf diese Nasen 11 auflie
gend können unterhalb des Gitterrostes 6 in einfacher Weise Pflanzschalen 12 für
begrünte Gleise oder andere plattenförmige Schallschutzelemente eingeschoben
werden.
Fig. 3 zeigt den Einsatz der vorbeschriebenen Schallschutzauflage bei Betonschwel
len 13. Die Befestigung der Grundrahmen 5 mit der Betonschwelle 13 erfolgt wie
derum durch Schrauben 9, die in entsprechende in der Schwelle angeordnete Dübel
14 eingreifen. Andere Befestigungsarten zwischen Schwellenoberseite 8 bzw. Bau
werksoberseite sind denkbar.
Aus Fig. 3 ist auch erkennbar, daß sich der Spalt zwischen dem Gitterrost 6 und
dem Schienenkopf 15 in einfacher Weise abdichten läßt. Dieses ist nicht nur erfor
derlich, um einen besseren Schallschutz zu gewährleisten, sondern bringt auch den
Vorteil, daß kein Schmutz in diesen relativ engen Spalt eindringt. Im Ausführungs
beispiel wird hier eine am Grundrahmen 5 angeordnete, nach unten nachgiebige
Dichtlippe 16 vorgesehen. Der Spalt zwischen dem Grundrahmen 5 und der Schiene
4 ist gleisinnenseitig erforderlich, um dem Radkranz der überfahrenden Fahrzeuge
Raum zu geben. Er ist aber auch erforderlich, um eine Kontrolle und ein eventuelles
Nachziehen oder Auswechseln der Schienenbefestigung 3 ohne Demontage der
Schallschutzauflage zu ermöglichen.
Fig. 4 zeigt die Ausbildung einer Schallschutzauflage für ein schmutzgefährdetes
Gleis. Bei dieser Ausbildung liegt eine geschlossene Auflage 17 auf der Oberfläche
des Grundrahmens 5 auf. Diese Auflage 17 erstreckt sich bis an die Schiene 4.
Je nach den Erfordernissen ist die Schallschutzauflage entweder in Höhe der Schie
nenoberkante 18 entsprechend Fig. 3 angeordnet oder, wie in Fig. 4, tiefer. Auch
eine geneigte oder dachförmige Ausbildung der Schallschutzauflagen ist denkbar.
Bei begrünten Gleisen müssen dann jedoch die Pflanzschalen entsprechend aus
gebildet werden, so daß auch im oberen Bereich ausreichend Feuchtigkeit zur Ver
sorgung der Pflanzen gesammelt werden kann.
1
Y-Schwelle
2
feste Fahrbahn
3
Schienenbefestigung
4
Schiene
5
Grundrahmen
6
Gitterrost
7
Profil
8
Schwellenoberseite
9
Schraube
10
Fuß
11
Nase
12
Pflanzschale
13
Betonschwelle
14
Dübel
15
Schienenkopf
16
Dichtlippe
17
Auflage
18
Schienenoberkante
Claims (9)
1. Begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise, mit die Gleismitte
und/oder den Gleisaußenbereich weitgehend überdeckenden Gitterrosten (6),
die von darunter seitlich angeordneten, in Gleisrichtung verlaufenden, auf der
Schwellenoberseite (8) bzw. Bauwerksoberseite aufliegenden Profilen (7) und
Haltevorrichtungen getragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß nahe oder
direkt unterhalb der Gitterroste (6) plattenförmige Schallschutzelemente ange
ordnet sind.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (7) mit
Abstand unter den Gitterrosten (6) innenliegende Nasen (11) aufweisen, auf
denen die plattenförmigen Schallschutzelemente aufliegen.
3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das vom Gleis entfernte Profil (7) des den Gleisaußenbereich überdeckenden
Schallschutzelementes auf separaten Auflagen in Höhe der Schwellenober
kante aufliegt.
4. Abdeckung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
das vom Gleis entfernte Profil (7) der den Gleisaußenbereich überdeckenden
Schallschutzelemente mit Füßen (10) ausgebildet ist, die sich bis auf oder in
den Untergrund erstrecken.
5. Abdeckung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß eines oder mehrere der Profile (7) mit den Schwellen (1,
13) verbunden ist.
6. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eines oder meh
rere der Profile (7) mit den Schwellen (1, 13) verschraubt ist.
7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß
als plattenförmige Schallschutzelemente bepflanzte Pflanzschalen (12) einge
setzt sind.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Freiräume zwischen Gitterrost (6) und Schiene (4) durch eine elastische
Auflage, wie Dichtlippe, überbrückt werden.
9. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere oder alle Gitterroste (6) und Freiräume zwischen Gitterrost (6) und
Schiene (4) durch eine Auflage (17) abgedeckt sind.
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