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DE19643533C2 - Begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise mit Schallschutzelementen - Google Patents

Begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise mit Schallschutzelementen

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DE19643533C2
DE19643533C2 DE1996143533 DE19643533A DE19643533C2 DE 19643533 C2 DE19643533 C2 DE 19643533C2 DE 1996143533 DE1996143533 DE 1996143533 DE 19643533 A DE19643533 A DE 19643533A DE 19643533 C2 DE19643533 C2 DE 19643533C2
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DE
Germany
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DE1996143533
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Horst E Steinfeld
Andreas Albrecht
Klaus Stimming
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Thyssen Krupp Materials and Services AG
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Thyssen Krupp Materials and Services AG
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    • E01CCONSTRUCTION OF, OR SURFACES FOR, ROADS, SPORTS GROUNDS, OR THE LIKE; MACHINES OR AUXILIARY TOOLS FOR CONSTRUCTION OR REPAIR
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    • E01C9/04Pavings for railroad level-crossings
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E01BPERMANENT WAY; PERMANENT-WAY TOOLS; MACHINES FOR MAKING RAILWAYS OF ALL KINDS
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
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Abstract

Um eine begehbare und/oder befahrbare Schallschutzauflage für Gleise derartig zu gestalten, daß sie auch durch Straßenfahrzeuge befahrbar und hinsichtlich der Verwendung von unterschiedlichen Schallschutzmitteln vielseitig variabel ist, überdecken Gitterroste (6) mit darunter seitlich angeordneten, in Gleisrichtung verlaufenden, auf der Schwellenoberseite (8) bzw. Bauwerksoberseite aufliegenden Profilen (7) weitgehend die Gleismitte und/oder den Gleisaußenbereich und sind mit Haltevorrichtungen zum Halten von nahe/direkt unterhalb der Gitterroste (6) angeordneten plattenförmigen Schallschutzelementen ausgebildet.

Description

Die Erfindung betrifft eine begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise.
Insbesondere bei Gleisen im Nahverkehr als auch auf Schnellfahrstrecken wird neuerdings häufig eine feste Fahrbahn aus Beton oder Asphalt vorgesehen, auf die Gleise direkt oder auf Querschwellen verlegt werden. Diese Bauart von Gleisen auf fester Fahrbahn führt nachteilig zu einer hohen Schallemission, da die Fahrgeräu­ sche und auftretenden Schwingungen im Fahrbetrieb von der festen Fahrbahn direkt reflektiert und abgestrahlt werden. Aus diesem Grunde gibt es verschiedene Vorschläge, die feste Fahrbahn mit einer Schallschutzauflage zu versehen.
Die DE 36 02 313 A1 zeigt eine begehbare Schallschutzauflage für feste Fahrbah­ nen. Diese besteht aus einer Schallabsorptionsschicht, die durch begehbare Loch­ wände abgedeckt ist. Diese Schallschutzabdeckung weist den Nachteil auf, daß sie nur eine geringe Auftrittslast aufnehmen kann und nicht befahrbar ist. Darüber hin­ aus ist sie nur für Dämmstoffmatten einsetzbar.
Nach der EP 0 420 363 A1 ist es weiterhin bekannt, plattenförmige Schallschutz­ elemente zum Abdecken von Gleisen zu verwenden, die auf Profile auflegbar mit Haltevorrichtungen versehen sind. Diese Schallschutzelemente sind jedoch nicht begeh- oder befahrbar. Hinsichtlich der Begeh- und/oder Befahrbarkeit der Abdec­ kungen lehrt die EP 0 420 363 A1 in Spalte 8, Zeilen 37 bis 49, die als Schallschutz vorgesehenen Pflanzkästen mit dem Boden nach oben (also falsch herum) über die Gleise zu legen, so daß eine Lauf oder Fahrebene entsteht. Derartige gewendete Kästen verlieren jedoch ihre Schallschutzwirkung und erhöhen die Schallemission sogar noch, da sie wie ein Resonanzboden wirken. Die DE 43 40 787 A1 zeigt eine begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Nachteilig bei dieser Abdeckung, die das Gleis weitgehend überdec­ kende Gitterroste verwendet, werden hier keine Maßnahmen zum Schallschutz er­ griffen. Es wird lediglich durch eine untergehängte Kunststoffolie Sorge dafür getra­ gen, daß Schadstoffe nicht in den Untergrund gelangen. Bezüglich der Schallemis­ sionen ergeben sich dadurch keine Vorteile.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine begehbare und/oder befahrbare Ab­ deckung für Gleise nach der DE 43 40 787 so zu gestalten, daß die von der festen Fahrbahn direkt reflektierten und abgestrahlten Schallemissionen, hervorgerufen aus den Fahrgeräuschen und Schwingungen im Fahrbetrieb, durch Schallschutzmaß­ nahmen weitgehend unterdrückt werden. Dabei soll die Abdeckung hinsichtlich der Verwendung von unterschiedlichen Schallschutzmitteln vielseitig variabel sein.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen sind in den Ansprüchen 2 bis 9 beschrieben.
Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, daß die Schallschutzauflage durch ein leichtes, aber sehr stabiles Grundgerüst gebildet wird, das mit dem Oberbau in einfacher Weise verbindbar ist. Dieses Grundgerüst ist äußerst variabel und läßt sich für viele verschiedene Schallschutzelemente einset­ zen. Ebenso läßt es sich einsetzen zum Abdecken des Oberbaus gegen starke Ver­ schmutzung.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im folgenden näher beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 die Ansicht eines Gleises mit der Schallschutzauflage,
Fig. 2 den Grundrahmen der Schallschutzeinrichtung mit pflanzentragenden Scha­ len,
Fig. 3 einen Querschnitt durch ein begrüntes Gleis und
Fig. 4 den Querschnitt durch ein schmutzgefährdetes Gleis.
Beim schotterlosen Oberbau aus Beton oder Asphalt werden verschiedenste Arten der Befestigung der Schienen auf dem Untergrund verwendet. Eine Art der Auflage der Schienen auf dem Untergrund besteht darin, daß die feste Fahrbahn direkt mit örtlichen Stützpunkten ausgebildet wird, auf denen die Schiene mit entsprechenden Befestigungsmitteln aufliegt. Es hat sich jedoch gezeigt, daß es sinnvoll ist, auch bei festen Fahrbahnen ein Querschwellengleis einzusetzen. Dabei kommen sowohl Beton- als auch Stahlschwellen zum Einsatz.
Fig. 1 zeigt ein Gleis mit Stahlschwellen, sogenannten Y-Schwellen 1. Diese Y- Schwellen 1 werden mit der festen Fahrbahn 2 verbunden. Die Verbindung zwischen Y-Schwelle 1 und fester Fahrbahn 2 ist nicht dargestellt. Über Schienenbefestigun­ gen 3 sind Schienen 4 mit den Y-Schwellen 1 verbunden, so daß ein Gleisrost be­ kannter Form gebildet wird.
Die Schallschutzauflage weist einen Grundrahmen 5 auf, der als Grundelement ein Gitterrost 6 aufweist. Unterhalb der in Schienenrichtung verlaufenden Seitenkanten des Gitterrostes 6 sind Profile 7 angeordnet. Bei der Ausbildung nach Fig. 1 handelt es sich um U-Profile. Die Profile 7 sind fest mit dem Gitterrost 6 verbunden. Gitter­ rost 6 und Profile 7 können beispielsweise aus Stahl bestehen, miteinander ver­ schweißt und anschließend verzinkt sein. Für leichtere Einsatzfälle von nur begeh­ baren Schallschutzauflagen ist es jedoch auch denkbar, daß der gesamte Grund­ rahmen 5, bestehend aus Gitterrost 6 und Profilen 7, aus Kunststoff einteilig herge­ stellt wird.
Zwischen den Schienen 4 liegt der Grundrahmen 5 direkt auf der Schwellenober­ seite 8 auf. Er wird mit geeigneten Befestigungsmitteln, z. B. mit Schrauben 9, mit der Schwelle 1 verbunden, so daß er beim Begehen oder Befahren nicht kippen kann bzw. vom Sog des überfahrenden Zuges hochgewirbelt wird.
Die Grundrahmen 5 seitlich neben dem Gleis sind entsprechend dem Grundrahmen 5 zwischen den Schienen 4 aufgebaut. Vorteilhaft können sie an der Gleisaußen­ seite mit Füßen 10 ausgebildet werden, die direkt in den Untergrund eingebracht werden bzw. auf diesem aufliegen.
Wie aus Fig. 2 erkennbar ist, weisen die Profile 7 des Grundrahmens 5 nach einer bevorzugten Ausbildung innenliegende Nasen 11 auf. Auf diese Nasen 11 auflie­ gend können unterhalb des Gitterrostes 6 in einfacher Weise Pflanzschalen 12 für begrünte Gleise oder andere plattenförmige Schallschutzelemente eingeschoben werden.
Fig. 3 zeigt den Einsatz der vorbeschriebenen Schallschutzauflage bei Betonschwel­ len 13. Die Befestigung der Grundrahmen 5 mit der Betonschwelle 13 erfolgt wie­ derum durch Schrauben 9, die in entsprechende in der Schwelle angeordnete Dübel 14 eingreifen. Andere Befestigungsarten zwischen Schwellenoberseite 8 bzw. Bau­ werksoberseite sind denkbar.
Aus Fig. 3 ist auch erkennbar, daß sich der Spalt zwischen dem Gitterrost 6 und dem Schienenkopf 15 in einfacher Weise abdichten läßt. Dieses ist nicht nur erfor­ derlich, um einen besseren Schallschutz zu gewährleisten, sondern bringt auch den Vorteil, daß kein Schmutz in diesen relativ engen Spalt eindringt. Im Ausführungs­ beispiel wird hier eine am Grundrahmen 5 angeordnete, nach unten nachgiebige Dichtlippe 16 vorgesehen. Der Spalt zwischen dem Grundrahmen 5 und der Schiene 4 ist gleisinnenseitig erforderlich, um dem Radkranz der überfahrenden Fahrzeuge Raum zu geben. Er ist aber auch erforderlich, um eine Kontrolle und ein eventuelles Nachziehen oder Auswechseln der Schienenbefestigung 3 ohne Demontage der Schallschutzauflage zu ermöglichen.
Fig. 4 zeigt die Ausbildung einer Schallschutzauflage für ein schmutzgefährdetes Gleis. Bei dieser Ausbildung liegt eine geschlossene Auflage 17 auf der Oberfläche des Grundrahmens 5 auf. Diese Auflage 17 erstreckt sich bis an die Schiene 4.
Je nach den Erfordernissen ist die Schallschutzauflage entweder in Höhe der Schie­ nenoberkante 18 entsprechend Fig. 3 angeordnet oder, wie in Fig. 4, tiefer. Auch eine geneigte oder dachförmige Ausbildung der Schallschutzauflagen ist denkbar. Bei begrünten Gleisen müssen dann jedoch die Pflanzschalen entsprechend aus­ gebildet werden, so daß auch im oberen Bereich ausreichend Feuchtigkeit zur Ver­ sorgung der Pflanzen gesammelt werden kann.
Bezugszeichenliste
1
Y-Schwelle
2
feste Fahrbahn
3
Schienenbefestigung
4
Schiene
5
Grundrahmen
6
Gitterrost
7
Profil
8
Schwellenoberseite
9
Schraube
10
Fuß
11
Nase
12
Pflanzschale
13
Betonschwelle
14
Dübel
15
Schienenkopf
16
Dichtlippe
17
Auflage
18
Schienenoberkante

Claims (9)

1. Begehbare und/oder befahrbare Abdeckung für Gleise, mit die Gleismitte und/oder den Gleisaußenbereich weitgehend überdeckenden Gitterrosten (6), die von darunter seitlich angeordneten, in Gleisrichtung verlaufenden, auf der Schwellenoberseite (8) bzw. Bauwerksoberseite aufliegenden Profilen (7) und Haltevorrichtungen getragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß nahe oder direkt unterhalb der Gitterroste (6) plattenförmige Schallschutzelemente ange­ ordnet sind.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Profile (7) mit Abstand unter den Gitterrosten (6) innenliegende Nasen (11) aufweisen, auf denen die plattenförmigen Schallschutzelemente aufliegen.
3. Abdeckung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vom Gleis entfernte Profil (7) des den Gleisaußenbereich überdeckenden Schallschutzelementes auf separaten Auflagen in Höhe der Schwellenober­ kante aufliegt.
4. Abdeckung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das vom Gleis entfernte Profil (7) der den Gleisaußenbereich überdeckenden Schallschutzelemente mit Füßen (10) ausgebildet ist, die sich bis auf oder in den Untergrund erstrecken.
5. Abdeckung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß eines oder mehrere der Profile (7) mit den Schwellen (1, 13) verbunden ist.
6. Abdeckung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß eines oder meh­ rere der Profile (7) mit den Schwellen (1, 13) verschraubt ist.
7. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß als plattenförmige Schallschutzelemente bepflanzte Pflanzschalen (12) einge­ setzt sind.
8. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Freiräume zwischen Gitterrost (6) und Schiene (4) durch eine elastische Auflage, wie Dichtlippe, überbrückt werden.
9. Abdeckung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere oder alle Gitterroste (6) und Freiräume zwischen Gitterrost (6) und Schiene (4) durch eine Auflage (17) abgedeckt sind.
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